DE19841185A1 - Gehäusekontaktierung - Google Patents
GehäusekontaktierungInfo
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- H01R4/58—Electrically-conductive connections between two or more conductive members in direct contact, i.e. touching one another; Means for effecting or maintaining such contact; Electrically-conductive connections having two or more spaced connecting locations for conductors and using contact members penetrating insulation characterised by the form or material of the contacting members
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Abstract
Zur Verbindung von abschirmenden Gehäusen oder anderweitigen Schirmen, Trägern oder dgl. mit einem entsprechenden Schaltungspunkt einer elektrischen Einrichtung dient eine Anschlusseinrichtung, zu der neben einem mechanischen Verbindungsbereich eines Gehäuses oder einer Grundplatte der elektrischen Einrichtung eine Verbindungsöffnung gehört, von der ausgehend sich ein Anschlusselement zu der elektrischen Einrichtung bzw. einem Anschluss derselben erstreckt. Das Anschlusselement weist einen Schlitz zur Kontaktierung der elektrischen Einrichtung und eine Öffnung auf, die mit der Befestigungsöffnung fluchtet und dazu dient, über eine Schraube oder eine Niet eine elektrische Verbindung zu dem Gehäuse herzustellen.
Description
Die Erfindung betrifft eine Anschlusseinrichtung,
insbesondere zum Anschluss von Abschirmungen elektrischer
Einrichtungen oder Geräte.
Elektrische Geräte enthalten häufig Baugruppen, von
denen eine elektromagnetische Störstrahlung ausgeht, die
möglichst nicht oder nur gedämpft nach außen gelangen
soll. Sind derartige Geräte mit einem Metallgehäuse oder
einem mit Metallfolie ausgelegten Kunststoffgehäuse ver
sehen, wirkt das Metallgehäuse bzw. die Metallfolie als
Schirm, zumindest wenn er elektrisch mit einem entspre
chenden neutralen Punkt der Schaltung verbunden ist. Sind
die Baugruppen, von denen die elektromagnetische Stör
strahlung ausgeht mit einem Kunststoffgehäuse versehen,
was zunehmend der Fall ist, muss die Abschirmung bspw. von
dem Gerätegehäuse, dem Träger oder anderweitigen leitfähi
gen Flächen übernommen werden, die in der Nähe der strah
lenden Baugruppe angeordnet sind und diese möglichst
umgeben oder einhüllen. Der neutrale Schaltungspunkt der
mit diesem Metallteil zu verbinden ist, befindet sich
jedoch meist in oder an der strahlenden Baugruppe. Die
Kontaktierung des abschirmenden Metallteils kann, wenn die
Baugruppe selbst ein abschirmendes Metallgehäuse aufweist,
ohne weiteres dadurch erfolgen, dass sich bei der Befesti
gung der Baugruppe an oder in dem Gehäuse ein elektrischer
Kontakt zwischen beiden ergibt. Dies ist jedoch bei in
Kunststoffgehäusen gefassten Baugruppen nicht ohne weite
res möglich. Zusätzlicher Kontaktierungsaufwand durch
Drähte und zusätzliche Erdpunkte soll jedoch möglichst
gering gehalten oder vermieden werden.
Davon leitet sich die der Erfindung zugrunde liegende
Aufgabe ab, eine Anschlusseinrichtung zu schaffen, mit der
die elektrische Kontaktierung eines Gehäuses, eines Trä
gerteils oder eines sonstigen abschirmenden Teils mit
einer elektrischen Einrichtung auf einfache und kostengün
stige Weise möglich ist.
Diese Aufgabe wird mit der Anschlusseinrichtung mit
den Merkmalen des Patentanspruchs 1 gelöst.
Die erfindungsgemäße Anschlusseinrichtung umfasst
einen Teil der elektrischen Einrichtung, die ein isolie
rendes Gehäuse aufweist und auf einem Träger oder in einem
weiteren Gehäuse zu montieren ist, das zugleich mit einer
Abschirmleitung, einem Schutzleiter, einem Neutralan
schluss oder einem anderweitigen Schaltungspunkt zu ver
binden ist.
Zur Befestigung des isolierenden Gehäuses oder Trä
gers der elektrischen Einrichtung auf einer Schiene, einem
Träger oder in einem sonstigen Gehäuse, dienen in dem
isolierenden Gehäuse ausgebildete Befestigungsöffnungen.
In der Regel werden Nieten oder Schrauben dazu verwendet,
den Träger oder das isolierende Gehäuse mit entsprechenden
Bereichen des abschirmenden Gehäuses zu verbinden. Diese
sind dazu ebenfalls mit Befestigungsöffnungen versehen,
die von den Nieten oder Schrauben durchgriffen werden. Zur
elektrischen Kontaktierung des abschirmenden Gehäuses oder
sonstigen Teils dient nun ein Anschlusselement, das an dem
Träger oder isolierenden Gehäuse der elektromagnetische
Wellen aussendenden elektrischen Einrichtung vorgesehen
ist. Das Anschlusselement weist dabei einen sich in dem
Bereich der Befestigungsöffnung erstreckenden Abschnitt
und einen mit der elektrischen Einrichtung kontaktierten
Abschnitt auf. Wird die strahlende elektrische Einrichtung
nun mit dem Schirm mechanisch verbunden, indem ein Niet
oder eine Schraube durch die Befestigungsöffnung des
isolierenden Gehäuses und des Schirms gesteckt und befe
stigt wird, stellt diese Schraube oder der Niet zugleich
die elektrische Verbindung zwischen dem Schirm und dem
Anschlusselement her, das seinerseits die Verbindung zu
der elektrischen Einrichtung bildet. Es sind somit keiner
lei zusätzliche Arbeitsgänge zum Anschluss des Schirms
erforderlich. Die mechanische Befestigung der elektrischen
Einrichtung führt automatisch zur gleichzeitigen Kontak
tierung des Schirms. Die Verfahrensweise bei der Montage
unterscheidet sich insofern nicht oder nicht wesentlich
von der Verfahrensweise bei elektrischen Einrichtungen mit
Metallgehäusen. Mit der mechanischen Befestigung wird
zugleich die elektrische Verbindung zum Schirm herge
stellt. Dies wird durch das spezielle Anschlusselement
ermöglicht, das in oder an dem Kunststoffgehäuse oder
Träger der elektrischen Einrichtung angeordnet ist.
Die elektrische, zu kontaktierende Einrichtung kann
bspw. eine Leiterplatte sein, die elektronische Bauelemen
te und eine Anschlussklemmeinrichtung trägt. Die Kontak
tierung kann dabei sowohl direkt zu einer Leiterbahn, zu
einem Lötauge bzw. der darauf vorhandenen Lötstelle oder
zu einem Anschlussstift eines Bauelements oder einer
Anschlussklemme hergestellt werden, die über die Leiter
seite der Leiterplatte hinausragt. Dabei wird es als
vorteilhaft angesehen, wenn das Anschlusselement mit
seinem entsprechenden Anschlussbereich federnd an dem
entsprechenden Kontaktpunkt der elektrischen Einrichtung
anliegt. In der Regel muss die Kontaktstelle nicht auf
hohe Strombelastbarkeit ausgelegt werden. Das Anschluss
element dient vielmehr dazu, Störspannungen abzuleiten. Es
kann einen Gehäusekontakt auch bei schutzisolierten Gerä
ten herstellen. Die federnde Ausführung des Kontaktele
ments stellt eine sichere Erdung auch dann sicher, wenn
sich die Befestigung lockert. Vorzugsweise weist das
Kontaktelement an beiden Kontaktenden oder -stellen Feder
abschnitte auf.
Das Anschlusselement weist zum Anschluss der elek
trischen Einrichtung vorzugsweise einen Schlitz auf, der
scharfkantig berandet ist. Die Kanten des Schlitzes durch
trennen deshalb eine Oxidhaut einer Lötstelle oder eines
Anschlussstifts und kontaktieren diesen ausreichend si
cher. Der Schlitz kann außerdem etwa in seiner Mitte mit
einer Erweiterung versehen sein, deren Durchmesser etwa
dem Durchmesser eines anzuschliessenden Kontaktstifts oder
dem Durchmesser an einer Stelle einer kegelförmigen Löt
stelle entspricht. Auf diese Weise wird eine gute Berüh
rung zwischen dem Anschlusselement und dem anzuschliessen
den Stift erreicht.
Auf Seiten der Befestigungsöffnung ist das Anschluss
element vorzugsweise mit einer Öffnung versehen, deren
Rand wenigstens an einer Stelle an den Rand der Befesti
gungsöffnung des Trägers oder Gehäuses heranragt. Vorzugs
weise können beide Ränder auch deckungsgleich sein. Damit
wird eine sichere Kontaktgabe bei ungehinderter mechani
scher Montierbarkeit erreicht. Abweichende Randgestaltun
gen sind jedoch möglich. Insbesondere kann der Rand der
Öffnung des Anschlusselements mit ein oder mehreren Vor
sprüngen versehen sein, die in die Befestigungsöffnung
ragen. Damit kann die Lage oder Position des Anschluss
elements auch dann festgelegt werden, wenn noch keine
Schraube oder kein Niet durch die Befestigungsöffnung
gesteckt ist. Außerdem kann die Kontaktgabe verbessert
werden.
Das Anschlusselement ist vorzugsweise aus einem
einzigen Blechstreifen hergestellt. Es kann mit einem
Befestigungsabschnitt versehen sein, mit dem es evtl.
zusätzlich zu der fixierenden Wirkung von Vorsprüngen in
der Anschlussöffnung, an dem Träger oder dem Gehäuse fest
legbar ist. In einer einfachen Bauform ist die Befesti
gungseinrichtung durch einen U-förmigen Abschnitt gebil
det, der über einen Wandabschnitt des Trägers oder Gehäu
ses schiebbar ist. Ein Rastmittel, bspw. eine aus dem
Anschlusselement heraus freigestellte und abgewinkelte
Zunge, kann das Anschlusselement dann mit dem Wandbereich
verrasten.
Vorteilhafte Einzelheiten von Ausführungsformen der
Erfindung sind Gegenstand von Unteransprüchen und ergeben
sich aus der Zeichnung oder der zugehörigen Beschreibung.
In der Zeichnung sind Ausführungsformen der Erfindung
veranschaulicht. Es zeigen:
Fig. 1 eine auf einem Grundträger montierte
elektrische Einrichtung, in ausschnittswei
ser, perspektivischer und schematischer
Darstellung,
Fig. 2 die elektrische Einrichtung nach Fig. 1,
in einer Schnittdarstellung und in einem
anderen Maßstab,
Fig. 3
bis 6 ein zu der elektrischen Einrichtung nach
Fig. 2 gehöriges Anschlusselement, in Sei
tenansicht, Vorderansicht, Draufsicht bzw.
einer ausschnittsweisen Draufsicht in einem
anderen Maßstab,
Fig. 7 ein flaches Kontaktteil, aus dem durch Ab
winkeln entlang vorgegebener Biegelinien
das Anschlusselement nach den Fig. 3 bis
6 herstellbar ist, in einer vergrößerten
Draufsicht,
Fig. 8 die elektrische Einrichtung nach Fig. 2,
in einer Draufsicht,
Fig. 9 die elektrische Einrichtung nach den
Fig. 2 und 8, in einer Vorderansicht,
Fig. 10
bis 14 eine abgewandelte Ausführungsform eines
Anschlusselements in Seitenansicht, Vorder
ansicht, Draufsicht, ausschnittsweiser
Draufsicht in einem anderen Maßstab bzw.
einer Schnittdarstellung eines Anschluss
bereichs des Anschlusselements,
Fig. 15 ein noch ungebogener Kontaktstreifen zur
Herstellung des Anschlusselements nach den
Fig. 10 bis 14 durch Biegung entlang
vorgegebener Biegelinien, und
Fig. 16 die von einer Abschirmung umgebene
elektrische Einrichtung als schematisiertes
elektrisches Schaltbild.
Fig. 17
bis 23 weitere Ausführungsformen der erfindungs
gemäßen Anschlusseinrichtung, in unter
schiedlichen Darstellungen.
In Fig. 1 ist eine elektrische Einrichtung 1 veran
schaulicht, die in einem Gehäuse 2 angeordnet ist, das
lediglich anhand seiner Grundplatte veranschaulicht ist.
Das Gehäuse 2 ist soweit elektrisch leitfähig, dass es die
elektrische Einrichtung 1 abschirmen kann. Es kann aus
Blech, einem metallisierten Kunststoff, einem Kunststoff
mit einer Metallfolie, einem leitenden Kunststoff oder
dergleichen bestehen. Die elektrische Einrichtung 1 ist
hingegen von einem nichtleitenden Kunststoffgehäuse 3
aufgenommen, zu dem eine ebenfalls elektrisch nichtleiten
de, aus Kunststoff bestehende Grundplatte 4 gehört. An
einer Seite 5 des Gehäuses 3 der elektrischen Einrichtung
1 ist eine Anschlussklemmeinrichtung 6 angeordnet, die
bspw. als Schneidklemmeinrichtung oder ähnliche, vorzugs
weise schraubenlose, Klemmeinrichtung ausgebildet ist.
In Fig. 2 ist eine Anschlusseinrichtung 7 veranschau
licht, die dazu dient die elektrische Einrichtung 1 mecha
nisch und elektrisch mit dem Gehäuse 2 zu verbinden. Wie
aus der Schnittdarstellung hervorgeht, ist von dem Gehäuse
3 eine Leiterplatte 8 aufgenommen, die innerhalb des
Gehäuses 3 nicht weiter veranschaulichte elektrische Bau
elemente trägt. Das Gehäuse 3 ist an seiner Seite 5 mit
einem Durchbruch 9 versehen, den die Leiterplatte 8 durch
ragt. In diesem Bereich können einzelne Zapfen 11 an dem
Gehäuse 3 bzw. seiner Grundplatte 4 ausgebildet sein, die
entsprechende Öffnungen 12 der Leiterplatte 8 durchragen
und diese somit festlegen. Die Leiterplatte 8 kann auf ein
oder mehreren Querrippen 14, 15 abgestützt sein, die von
der Grundplatte 4 aufragen und ebenfalls aus Kunststoff
ausgebildet sind.
Außer den nicht weiter dargestellten elektrischen
Bauelementen kann die Anschlussklemmeinrichtung 6 von der
Leiterplatte 8 getragen sein. Die Anschlussklemmeinrich
tung 6 weist ein oder mehrere Anschlusspins 16, 17 auf,
die über die Rückseite der Leiterplatte 8 vorstehen und
dort, wie in Fig. 2 gestrichelt angedeutet ist, mit Löt
stellen 19, 20 kontaktiert, d. h. elektrisch mit Leiterbah
nen der Leiterplatte 8 verbunden sind.
Der Anschlusspin 16 kann bspw. ein mit einer Abschir
mung zu verbindender Schutzleiteranschluß, Endstörkon
densatoranschluß oder ein Mittelkontakt 22 eines bspw. aus
Fig. 16 hervorgehenden Störschutzkondensators 23 sein. Der
Mittelkontakt kann auf Masse gelegt sein. Alternativ ist
es möglich andere Abschirm- oder Neutralpunkte mit dem
Gehäuse 2 zu verbinden.
Dazu dient das aus Fig. 2 ersichtliche Anschlussele
ment 25. Dieses stellt eine elektrische Verbindung zwi
schen der Lötstelle 19 und einer in Fig. 2 gestrichelt
dargestellten Befestigungsschraube 26 her. Diese durch
greift eine Befestigungsöffnung 27 der Grundplatte 4 der
elektrischen Einrichtung 1 und außerdem eine
Befestigungsöffnung 28, die in dem Gehäuse 2 ausgebildet
ist. Ein durch die Befestigungsöffnung 27 definierter
mechanischer Anschlussbereich 30 der Grundplatte 4 und der
betreffende Wandabschnitt des Gehäuses 2 werden zwischen
einem Schraubenkopf 31 und einer Mutter 32 geklemmt,
wodurch die mechanische Verbindung zwischen der elektri
schen Einrichtung 1 und dem Gehäuse 2 hergestellt ist.
Die elektrische Verbindung wird, wie erwähnt, durch
das Anschlusselement 25 hergestellt. Dieses ist auf einer
nach oben aufragenden Rippe 34 bzw. einem entsprechenden
Wandabschnitt der Grundplatte 4 gehalten. Dazu weist das
Anschlusselement 25 einen U-förmigen Abschnitt 35 auf,
zwischen dessen beiden zueinander parallelen Schenkeln der
Wandabschnitt 34 sitzt. Wenigstens einer der beiden Schen
kel ist mit einer nach innen federnd vorstehenden Nase
oder Zunge 36 versehen, die in eine entsprechende Aus
nehmung des Wandabschnitts 34 greift. Die Zunge 36 ist
dabei an ihrem von der Rundung des U-förmigen Abschnitts
abliegenden Ende mit dem Anschlusselement verbunden und
ansonsten freigestellt. Somit verhindert sie das Abziehen
des U-förmigen Abschnitts von dem Endabschnitt 34.
Ausgehend von dem U-förmigen Abschnitt erstreckt sich
ein erster Schenkel 37 des Anschlusselements 25 zu der
Lötstelle 19. Der Schenkel 37 ist dabei federnd nach oben
vorgespannt. Er würde sich in entspannter Form etwa par
allel zu der Grundplatte 4 erstrecken. Aus dieser Position
ist der Schenkel 37 durch die Lötstelle 19 etwas nach
unten gedrückt, so dass er federnd an der Lötstelle 19
anliegt. Dabei stützt sich der Schenkel 37 auf der Rippe
14 ab, zumindest wenn er über ein gewisses Minimalmaß
hinaus ausgelenkt wird. Die Rippe 14 gestattet damit in
Abhängigkeit von ihrer Positionierung und ihrem Abstand
von dem freien Ende des Schenkels 37 die Einstellung der
Kraft mit der der Schenkel 37 an der Lötstelle 19 anliegt.
Die konkrete Ausbildung des Anschlusselements 25 geht
aus den Fig. 3 bis 6 hervor. Der Schenkel 37 ist endseitig
mit einem Schlitz 38 (Fig. 5 und 6) versehen, der sich
ausgehend von dem freien Ende des Schenkels 37 auf dem U-
förmig gebogenen Abschnitt 35 des Anschlusselements hin
erstreckt. Der Schlitz 38 ist dabei vorzugsweise etwas
enger oder etwa so eng wie der zu kontaktierende Anschlus
spin 16. In einem gewissen Abstand von seinem freien Ende
ist der Schlitz 38 in seine beiden Flanken 41, 42 hinein
erweitert. Auf diese Weise ist eine Kontaktstelle 43
ausgebildet, die mit einem Leiter kreisförmigen Quer
schnitts bogenförmige Linienkontakte definiert. Die Flan
ken 41, 42 des Schlitzes 38 folgen im Bereich der Kontakt
stelle 43 über einen gewissen Umfangsweg hinweg der Krüm
mung eines anzuschliessenden Leiters bspw. des Anschlus
spins 16.
Das Anschlusselement 25 weist, wie insbesondere aus
Fig. 3 und 5 hervorgeht, einen zweiten bezüglich des U-
förmigen Abschnitts 35 dem ersten Schenkel 37 gegenüber
liegenden Schenkel 47 auf, der der elektrischen Kontaktie
rung der Schraube 26 und somit des Gehäuses 2 dient. Der
Schenkel 47 ist mit einer vorzugsweise ovalen Anschluss
öffnung 48 versehen, die vom Unriß her mit der Befesti
gungsöffnung 27 der Platte 4 (Fig. 2) übereinstimmt. Die
Anschlussöffnung 48 weist einen Rand 49 auf, von dem sich
ein Vorsprung 51 weg erstrecken kann. Dieser greift in die
Befestigungsöffnung 27 und legt somit die Position des
Anschlusselements 25 entlang der Rippe bzw. des Wandab
schnitts 34 auch dann fest, wenn keine Schraube 26 in der
Befestigungsöffnung 27 sitzt. Dies ermöglicht es, als der
Zunge 36 zugeordnete Ausnehmung einer sich parallel zu der
Grundplatte 4 erstreckende Nut vorzusehen, die zwar das
Abziehen des U-förmigen Abschnitts 25 von dem Wandab
schnitt 34 verhindert, die seitliche Position des U-förmi
gen Abschnitts 35 und somit des Anschlusselements 25
jedoch nicht festlegt. Dies hat klare Montagevorteile. Das
Anschlusselement 25 kann auf dem Wandabschnitt 34 aufge
schoben oder aufgesetzt werden ohne allzu genau auf die
Positionierung der Zunge 36 Rücksicht nehmen zu müssen.
Die Seitenposition wird durch das Einfinden des Vorsprungs
51 in die Befestigungsöffnung 27 gefunden.
Wie sich aus den Fig. 4 und 5 ergibt, sind die Schen
kel 37 und 47 vorzugsweise seitlich gegeneinander ver
setzt. Dabei ist der U-förmig gebogene Abschnitt 35 vor
zugsweise in direkter Verlängerung und somit direkt im
Anschluss an den Schenkel 37 ausgebildet, während der
Schenkel 47 über ein Zwischenstück 53 mit dem U-förmigen
Abschnitt 35 verbunden ist. Dies führt zu einer kräftemä
ßigen Entkopplung zwischen beiden Schenkeln. Insbesondere
beeinflußt das Anziehen der Befestigungsschraube 26 die
Kontaktierung zwischen dem Schenkel 37 und der Lötstelle
19 nicht.
Das Kontaktelement 25 kann aus einem Blechzuschnitt
25a hergestellt werden, wie er in Fig. 7 veranschaulicht
ist. Der Zuschnitt ist einstückig ausgebildet. Seine
Biegebereiche sind jeweils von strichpunktierten Linien
54, 55; 56, 57 bzw. 58, 59 eingegrenzt. Fig. 7 lässt
erkennen, dass die Biegelinien oder Biegebereiche zuein
ander parallel verlaufen, was eine einfache Herstellung
eröffnet. Das Abwinkeln des Blechzuschnitts 25a kann in
einem einzigen Biegearbeitsgang erfolgen.
Die Fig. 8 und 9 stellen die Anschlusseinrichtung 7
nochmals in unterschiedlichen Ansichten dar. Es wird
ersichtlich (Fig. 8), dass durch den seitlichen Versatz
der Schenkel 47, 37 des Anschlusselements 25 auch außer
mittig liegende Anschlusspunkte (Lötstelle 19) mit der
mittig angeordneten Befestigungsöffnung 27 verbindbar
sind. Dies eröffnet die Möglichkeit, die Anschlussklemm
einrichtung 6 seitlich so zu positionieren, wie es aus
sonstigen Gesichtspunkten heraus vorteilhaft ist. Jedoch
braucht auf die Lage der Befestigungsöffnung 27 hier keine
Rücksicht genommen zu werden.
Aus den Fig. 10 bis 15 geht eine abgewandelte
Ausführungsform des Anschlusselements 19 bzw. seines
Zuschnitts 25a hervor. Soweit diese Ausführungsform mit
der vorstehend beschriebenen Ausführungsform überein
stimmt, gilt die vorstehende Beschreibung entsprechend. Im
folgenden werden lediglich wesentliche Unterschiede erläu
tert:
Der Schenkel 37 ist mit einem Schlitz 38 versehen,
der von geraden Schlitzflanken 41, 42 begrenzt ist. Diese
werden durch Kanten von Lappen oder Kontaktstreifen 61, 62
gebildet, die, wie Fig. 14 veranschaulicht, aus der Ebene
des ansonsten flach ausgebildeten Schenkels 37 herausgebo
gen sind. Aufeinander zu weisende Kanten 63, 64 dieser
Bereich bilden Linienkontakte oder Punktkontakte zu einem
in dem Schlitz 48 befindlichen Leiter. Die Bereich 61, 62
schliessen miteinander einen vorzugsweise spitzen Winkel α
ein, der im vorliegenden Ausführungsbeispiel etwa 60°
beträgt. Die Anordnung kann so getroffen werden, dass die
Bereiche 61, 62 geringfügig federnd auslenkbar sind. Auf
diese Weise kann sich der Effekt einer Rücklaufsperre
ergeben. Wird ein Kontaktstift etwa senkrecht zu dem
federnden Schenkel 37 in den Schlitz 48 eingeschoben, kann
der Kontaktstift nicht ohne weiteres wieder herausgezogen
werden, wodurch die Kontaktsicherheit erhöht ist.
Bei der Montage der elektrischen Einrichtung 1 wird
zunächst das Anschlusselement 25 auf die Rippe 34 aufge
schoben und mit dieser verrastet. Es ist dadurch schon
unverlierbar gehalten. Im nächsten Schritt wird die Lei
terplatte 8 aufgesetzt, wobei der Pin 16 in den Schlitz 38
findet und einen elektrischen Kontakt zu dem Anschluss
element herstellt. Damit ist die elektrische Einrichtung 1
fertig montiert. Wird sie mit dem Gehäuse 2 durch die
Schraube 26 verbunden, ist das Gehäuse als Schirm kon
taktiert.
Eine weitere Ausführungsform einer erfindungsgemäßen
Anschlusseinrichtung ist aus den Fig. 18 und 19 er
sichtlich. Diese Anschlusseinrichtung unterscheidet sich
von den vorbeschriebenen durch das Anschlusselement 25.
Dieses ist nicht nur an seinem Schenkel 37 federnd ausge
bildet, sondern weist darüberhinaus an seinem Schenkel 47
einen federnden Vorsprung 51 auf. Dieser ist so lang
bemessen, dass er die Befestigungsöffnung 27 durchragt und
unabhängig von der Befestigungsschraube 26 einen Kontakt
zu einem Leuchtenblech oder einem anderweitigen metalli
schen, metallisierten oder elektrisch leitenden Träger
herstellt. Der Vorsprung 51 ist dabei, wie insbesondere
Fig. 18 veranschaulicht, an seinem Ende zugespitzt ausge
bildet, um einen Kontaktpunkt mit relativ hohem Kontakt
druck auszubilden. Die Anordnung kann auch so getroffen
sein, dass sich der Vorsprung 51 beim Befestigen, d. h.
beim Anziehen der Befestigungsschraube 26 deformiert.
Jedoch sollte er eine gewisse Restfederung behalten, um
den elektrischen Kontakt zu dem Träger (Leuchtenblech)
auch dann sicherzustellen, wenn sich die Befestigungs
schraube etwas löst.
Eine abgewandelte Ausführungsform zeigen die Fig.
19 und 20. Zur Kontaktierung des Trägers dient hier nicht
der Vorsprung 51, sondern ein sich von dem Schenkel 47 weg
erstreckender ein- oder mehrkralliger Kontaktabschnitt
47a. Dieser wird durch ein oder mehrere, im vorliegenden
Beispiel drei sich mit stumpfen Winkel von dem übrigen
Schenkel 47 weg erstreckende Krallen 470 gebildet. Deren
Spitzen liegen, wenn die Befestigungsschraube angezogen
ist, federnd auf der Unterlage und kontaktieren diese.
Abweichend ist es, wie die Fig. 21 bis 23 ver
anschaulichen, möglich, den Vorsprung 51 an einer Seiten
flanke der Anschlussöffnung 48 anzuordnen. Der Vorsprung
51 durchragt die Befestigungsöffnung 27 und steht, wie
auch bei Fig. 17 und 18 und wie die Kontaktabschnitte 470
bei der Ausführungsform nach den Fig. 19 und 20, über
die untere Flachseite der Grundplatte 4 vor. Eine elasti
sche oder gemischt elastisch plastische Verformung des
Vorsprungs 51 bei der Montage führt zum dauerhaften elek
trischen Kontakt zwischen der Unterlage und dem Kontakt
element 25.
Zur Verbindung von abschirmenden Gehäusen oder ander
weitigen Schirmen, Trägern oder dgl. mit einem entspre
chenden Schaltungspunkt 22 einer elektrischen Einrichtung
1, dient eine Anschlusseinrichtung, zu der neben einem
mechanischen Verbindungsbereich 30 eines Gehäuses 3 oder
einer Grundplatte 4 der elektrischen Einrichtung 1 eine
Verbindungsöffnung 27 gehört, von der ausgehend sich ein
Anschlusselement 25 zu der elektrischen Einrichtung 1 bzw.
einem Anschluss 19 derselben erstreckt. Das Anschluss
element weist einen Schlitz 38 zur Kontaktierung der
elektrischen Einrichtung 1 und eine Öffnung 48 auf, die
mit der Befestigungsöffnung 27 fluchtet und dazu dient,
über eine Schraube 26 oder eine Niet eine elektrische
Verbindung zu dem Gehäuse 2 herzustellen.
Claims (17)
1. Anschlusseinrichtung (7), insbesondere zur Her
stellung einer Leitungsverbindung von einem Leiter (22)
einer elektrischen Einrichtung (1) zu einem Gehäuse (2)
oder Schirm,
mit einer elektrischen Einrichtung (1), die wenig stens einen Leiter (22) aufweist, der von der Anschluss einrichtung (7) zu kontaktieren ist,
mit einem in einem isolierenden Gehäuse (3) oder Träger (4), an dem die elektrische Einrichtung (1) gela gert ist,
mit einer an dem isolierenden Gehäuse (3) oder dem Träger (4) ausgebildeten Befestigungsöffnung (27) und
mit einem Anschlusselement (25), das einen ersten Anschlussbereich (37) zur Kontaktierung des Leiters (22) der Anschlusseinrichtung (7) und einen zweiten Anschluss bereich (47), der an der Befestigungsöffnung (27) so an geordnet ist, dass er von einem die Befestigungsöffnung (27) durchgreifenden elektrisch leitenden Befestigungsmit tel (26) kontaktiert wird, das eine elektrische Verbindung zwischen dem Anschlusselement (25) und einem Teil (2) her stellt, an dem die Anschlusseinrichtung (2) mit dem ein die Anschlusseinrichtung (7) enthaltendes Gerät befestigt ist.
mit einer elektrischen Einrichtung (1), die wenig stens einen Leiter (22) aufweist, der von der Anschluss einrichtung (7) zu kontaktieren ist,
mit einem in einem isolierenden Gehäuse (3) oder Träger (4), an dem die elektrische Einrichtung (1) gela gert ist,
mit einer an dem isolierenden Gehäuse (3) oder dem Träger (4) ausgebildeten Befestigungsöffnung (27) und
mit einem Anschlusselement (25), das einen ersten Anschlussbereich (37) zur Kontaktierung des Leiters (22) der Anschlusseinrichtung (7) und einen zweiten Anschluss bereich (47), der an der Befestigungsöffnung (27) so an geordnet ist, dass er von einem die Befestigungsöffnung (27) durchgreifenden elektrisch leitenden Befestigungsmit tel (26) kontaktiert wird, das eine elektrische Verbindung zwischen dem Anschlusselement (25) und einem Teil (2) her stellt, an dem die Anschlusseinrichtung (2) mit dem ein die Anschlusseinrichtung (7) enthaltendes Gerät befestigt ist.
2. Anschlusseinrichtung nach Anspruch 1, dadurch ge
kennzeichnet, dass die elektrische Einrichtung (1) eine
Leiterplatte (18) und der elektrische Leiter (22) eine
Leiterbahn, eine auf der Leiterbahn oder einem Lötauge
angeordnete Lötstelle (19) oder ein durch die Lötstelle
(19) ragender Anschlussstift (16) ist.
3. Anschlusseinrichtung nach Anspruch 2, dadurch ge
kennzeichnet, dass die elektrische Einrichtung (1) eine
schraubenlose Klemmeinrichtung, vorzugsweise eine Schneid
klemmeinrichtung trägt, die wenigstens einen von dem
Anschlusselement (25) kontaktierten Anschlussstift (16)
aufweist.
4. Anschlusseinrichtung nach Anspruch 1, dadurch ge
kennzeichnet, dass das Anschlusselement (25) zur Kontak
tierung des Leiters als ersten Anschlussbereich einen
Schlitz (38) aufweist, der vorzugsweise scharfkantig
berandet und einseitig offen ist.
5. Anschlusseinrichtung nach Anspruch 4, dadurch ge
kennzeichnet, dass der Schlitz (38) in einem Abstand zu
seinem Ende eine Öffnung (43) schneidet, deren Durchmesser
größer ist als die Schlitzweite.
6. Anschlusseinrichtung nach Anspruch 4, dadurch ge
kennzeichnet, dass der Schlitz (38) in einem flachen
Abschnitt des Anschlusselements ausgebildet ist.
7. Anschlusseinrichtung nach Anspruch 4, dadurch ge
kennzeichnet, dass im Anschluss an die seitlichen Flanken
des Schlitzes (38) vorhandene Bereiche des Anschlussele
ments (6) miteinander einen Winkel einschließen, der
vorzugsweise kleiner als 90° ist und der vorzugsweise im
wesentlichen 60° beträgt.
8. Anschlusseinrichtung nach Anspruch 1, dadurch
gekennzeichnet, dass das Anschlusselement als zweiten An
schlussbereich (47) eine Öffnung (48) aufweist, die mit
der Befestigungsöffnung (27) des Gehäuses oder Trägers
fuchtet.
9. Anschlusseinrichtung nach Anspruch 8, dadurch ge
kennzeichnet, dass die Öffnung (48) einen Rand aufweist,
der wenigstens an einer Stelle mit dem Rand der Befesti
gungsöffnung (27) übereinstimmt.
10. Anschlusseinrichtung nach Anspruch 8, dadurch
gekennzeichnet, dass die Öffnung (48) oval ausgebildet
ist.
11. Anschlusseinrichtung nach Anspruch 8, dadurch
gekennzeichnet, dass ausgehend von dem Rand der Öffnung
(48) ein Vorsprung (51) in die Öffnung ragt, der vorzugs
weise abgewinkelt ist, so dass er außerdem in die Befesti
gungsöffnung (27) ragt.
12. Anschlusseinrichtung flach Anspruch 1, dadurch
gekennzeichnet, dass das Anschlusselement (25) einstückig,
vorzugsweise aus einem Flachmaterial ausgebildet ist.
13. Anschlusseinrichtung nach Anspruch 1, dadurch
gekennzeichnet, dass das Anschlusselement (25) eine Befe
stigungseinrichtung aufweist, mit der es bezüglich des
Gehäuses oder des Trägers ortsfest festlegbar ist.
14. Anschlusseinrichtung nach Anspruch 13, dadurch
gekennzeichnet, dass die Befestigungseinrichtung (25)
durch einen U-förmig gebogenen Flachmaterialabschnitt (35)
enthält.
15. Anschlusseinrichtung nach Anspruch 14, dadurch
gekennzeichnet, dass zu der Befestigungseinrichtung ein
Rastmittel (36) gehört, das ein Aufschieben des U-förmigen
Abschnitts auf einen Wandbereich (34) des Gehäuses (3)
oder Trägers (4) gestattet und ein Abziehen verhindert.
16. Anschlusseinrichtung nach Anspruch 1, dadurch
gekennzeichnet, dass das Anschlusselement (25) zwei Kon
takte aufweist, von denen einer (37) ferdernd ausgebildet
ist.
17. Anschlusseinrichtung nach Anspruch 16, dadurch
gekennzeichnet, dass beide Kontakte (37, 51) des An
schlusselements (25) ferdernd ausgebildet ist.
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1998
- 1998-09-09 DE DE1998141185 patent/DE19841185B4/de not_active Expired - Fee Related
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