DE19841730A1 - Spitzer - Google Patents
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- B—PERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
- B43—WRITING OR DRAWING IMPLEMENTS; BUREAU ACCESSORIES
- B43L—ARTICLES FOR WRITING OR DRAWING UPON; WRITING OR DRAWING AIDS; ACCESSORIES FOR WRITING OR DRAWING
- B43L23/00—Sharpeners for pencils or leads
- B43L23/08—Sharpeners for pencils or leads in which the pencils or leads are sharpened mainly by rotational movement against cutting blades
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Abstract
Ein Spritzer enthält ein Gehäuse mit einer daran schraubfixierten Messerklinge (12), die den hohlkegelförmigen Bereich (10) des Führungskanals (6) für den Stift (2) tangiert. Die Messerklinge ist an ihren Außenende (13) unterhalb des Gehäusevorsprunges (14) durch die Schraubfixierung ihres Innenendes (15) mittels der Fixierschraube (20) klemmfixiert. Es liegt eine Zweipunktfixierung der Messerklinge (12) an ihren beiden Enden vor.
Description
Die Erfindung betrifft einen Spitzer mit den Merkmalen des Oberbegriffs des An
spruches 1. Der grundsätzliche Aufbau eines derartigen Spitzers ist z. B. bekannt
aus DE 30 41 313, 38 12 252 oder 39 32 586. Diesen vorbekannten Konstruktio
nen liegt jeweils übereinstimmend die Aufgabe zugrunde, eine günstige Lösung
für die Fixierung der Messerklinge am Gehäuse zu finden.
Der Erfindung liegt ebenfalls die Aufgabe zugrunde, eine vorteilhafte Art der Fixie
rung der Messerklinge am Gehäuse zu bewerkstelligen. Dabei wird aber besonde
rer Wert auf eine raumsparende Bauweise des Spitzers gelegt. Der Spitzer soll
nämlich insbesondere Verwendung als Kosmetikspitzer zur Regenerierung und
wunschgemäßen Formgebung der Spitze eines Kosmetikstiftes oder einer Kos
metikmine finden. Solche Kosmetikspitzer sind meist als sogenannte Behälterspit
zer ausgebildet. Dazu ist auf das der Mündungsbasis für die Stifteinführung ge
genüberliegende Ende des Gehäuses eine Spanfangkappe aufgeschoben bzw.
aufgeklipst. Sie dient zur Aufnahme des Spitzabfalls und damit zur Vermeidung
einer Umweltverschmutzung. Solche Kosmetikspitzer werden im Ruhezustand
meist nach Art einer Schutzkappe auf dem Gebrauchsende eines Kosmetikstiftes
bzw. einer Kosmetikmine fixiert, um auch das Gebrauchsende des Stiftes, insbe
sondere seine Mine bei Nichtnutzung vor der Umwelt und umgekehrt die Umwelt
vor der Mine zu schützen und abzuschirmen. Das aus Gehäuse und gegebenen
falls auf das Gehäuse aufgesteckter Spanfangkappe bestehende Ensemble hat
daher im Idealfall die Umrissform einer Schutzkappe, wie sie z. B. auch bei
Schreibstiften zum Abdecken der Minenspitze bei Nichtgebrauch verwendet wird.
Bei Schreibstiften ist diese Schutzkappe oftmals auch mit einem Clip zum Einhän
gen in eine Tasche, z. B. in die Innentasche eines Bekleidungsstückes ausgestat
tet. Solche Einhängeclips sind auch für Kosmetikspitzer bekannt, die im Nichtbe
nutzungszustand des Stiftes die Funktion einer Schutzkappe für das Minenende
übernehmen. Kosmetikstifte werden bei Nichtgebrauch nämlich von den Benutze
rinnen meist in Taschen, Beuteln, Etuis o. dgl. gelagert. Dort ist der Umgebungs
schutz gegenüber dem Gebrauchsende bzw. der Mine von besonders wesentli
cher Bedeutung.
In diesem Nichtgebrauchszustand ist es aber erwünscht, dass der Spitzer mög
lichst wenig in radialer Richtung zur Stiftachse bzw. zur Minenachse über den Stift
bzw. über die Mine hinaussteht. Gerade in dieser Richtung soll er möglichst raum
sparend gestaltet sein, um seiner Funktion als Stiftkappe im Lagerzustand in
idealer, raumsparender Weise entsprechen zu können. Das aber bereitet ein
Problem hinsichtlich der Ausbildung und Fixierung der Messerklinge.
Jeder Spitzer benötigt eine Messerklinge. Diese besteht aus einem metallischen
Werkstoff und weist im Normalfall die Form eines langgestreckten Flachquaders
auf. Sie besteht in aller Regel aus einem metallischen Werkstoff, z. B. einem Ver
gütungsstahl, und ist an ihrer einen Längsflanke zur Bildung einer Messerschnei
de angeschliffen. In herkömmlicher und bewährter Weise ist diese Messerklinge
mittig am Gehäuse mittels einer einzigen Schraube fixiert. Die Schraube durch
setzt die Messerklinge im Bereich eines Durchgangsloches. Ein aus Festigkeits
gründen notwendiger Mindestdurchmesser der Schraube erfordert eine bestimmte
Mindestbreite der im Wesentlichen flachquaderförmigen Messerklinge. Andern
falls würde das Durchgangsloch eine erhebliche Schwächung der Eigenfestigkeit
der Messerklinge zur Folge haben. Gerade im Mittelbereich, nämlich im Durch
gangsbereich der Fixierschraube erfährt nämlich die Messerklinge beim Spitzen
die höchste Beanspruchung. Dort treten die höchsten Schnittkräfte auf. Bei den in
der Regel holzgefassten Kosmetikstiften obliegt diesem Teil der Messerklinge das
Abschälen der Holzfassung, welches deutlich höhere Schnittkräfte erfordert als
die Formgebung der Mine, die bei Kosmetikstiften in der Regel von weicher Kon
sistenz ist.
Wegen der bei der herkömmlich mittigen Schraubfixierung notwendigen Mindest
breite der zum Einsatz gelangenden Messerklingen ergibt sich im Umfangsbereich
des Spitzergehäuses, d. h. im Umfangsbereich des Kegelfußes des in seinem In
nenbereich meist hohlkegelförmigen Führungskanals ein Platzproblem, wenn auf
die eingangs geschildert raumsparende Bauweise des Spitzers Wert gelegt wird.
In diesem Bereich weist nämlich konstruktionsbedingt von Hause aus die Mes
serklinge dieselbe Breite auf wie im mit dem Schraubloch versehenen Mittelbe
reich. Das ist auch in aller Regel aus Festigkeitsgründen wünschenswert bzw.
notwendig, weil der in diesem Bereich zu schälende Mantel des in der Regel holz
gefassten Stiftes den höchsten Schnittdruck erzeugt. Dort hat die Messerklinge
die höchsten Reaktionsdrücke aufzunehmen und dazu wäre dort eine möglichst
ortsnahe Fixierung der Messerklinge hilfreich, wie sie von der üblicherweise mittig
angeordneten Befestigungsschraube aus Platzproblemgründen nur schwerlich
aufgebracht werden kann, wenn die erwähnte raumsparende Bauweise ange
strebt ist.
Es ist im übrigen bekannt, dieses Raumproblem im Umfangsbereich des Spitzers
dadurch zu minimieren, dass man dort die Messerklinge mit spitzwinklig konver
gierenden Flanken versieht. Das indessen bedeutet wieder eine Schwächung der
Eigenfestigkeit des Messers und schafft keine Fixierung am Gehäuse.
Die Erfindung löst das geschilderte Problem gemäß Anspruch 1 mit einer Zwei
punktfixierung der Messerklinge an ihren beiden Enden, wobei nur der Bereich
des radial innenliegenden und daher hinsichtlich des Raumproblems weniger
problematischen Endes der Messerklinge als Fixierstelle eines gesonderten Fi
xiermittels, z. B. einer Schraube verwendet wird. Wegen der sehr achsnahen Posi
tionierung z. B. einer Schraubverbindung bereitet die Unterbringung des Schrau
benkopfes innerhalb des Mantelbereiches des Spitzergehäuses kein Problem. Im
der Mündungsbasis für die Stifteinführung nahen Bereich des äußeren Endes der
Messerklinge hingegen erfolgt eine zusätzliche Klemmfixierung der Messerklinge
am Gehäuse selbst ohne ein gesondertes, zusätzliches Fixiermittel, wie eine
Schraube, die mit ihrem Kopf störend über den Umfang des Spitzergehäuses hin
ausstehen würde. Vielmehr wird die Messerklinge an ihrem äußeren Ende hinter
einem gehäusefesten Vorsprung verklemmt und zwar durch die Fixierung des in
neren Endes der Messerklinge. Diese Klemmfixierung wird montagemäßig wie
folgt bewerkstelligt:
Zunächst wird die Messerklinge mit ihrem äußeren Ende unter den gehäusefesten Vorsprung geschoben. In dieser Position bildet die Messerklinge mit ihrer außer halb des Vorsprunges vorhandenen Auflagefläche am Gehäuse einen spitzen Winkel, der nur sehr klein zu sein braucht. Durch die anschließende Fixierung bzw. Verschraubung des inneren Endes der Messerklinge am Gehäuse wird der Klemmdruck am äußeren Messerklingenende erzeugt. Die Messerklinge wird in eine Auflage am Gehäuse geschwenkt und steht dann zwischen den beiden Fi xierpunkten unter einer Biegespannung, die sich zusätzlich stabilisierend über die gesamte Länge der Messerklinge auf diese auswirkt. Vor allen Dingen entfällt durch diese Zweipunktfixierung an den beiden Messerklingenenden das stabili tätsschwächende Durchgangsloch, welches bei herkömmlichen Spitzern zur mitti gen Schraubfixierung der Messerklinge erforderlich ist. Weiterhin entfällt in dem für den Schäl- bzw. Spitzvorgang wichtigen Mittelbereich ein den ungehinderten Ablauf des Spitzabfalls störender, über die Spanfläche der Messerschneide hin ausstehender Schraubenkopf.
Zunächst wird die Messerklinge mit ihrem äußeren Ende unter den gehäusefesten Vorsprung geschoben. In dieser Position bildet die Messerklinge mit ihrer außer halb des Vorsprunges vorhandenen Auflagefläche am Gehäuse einen spitzen Winkel, der nur sehr klein zu sein braucht. Durch die anschließende Fixierung bzw. Verschraubung des inneren Endes der Messerklinge am Gehäuse wird der Klemmdruck am äußeren Messerklingenende erzeugt. Die Messerklinge wird in eine Auflage am Gehäuse geschwenkt und steht dann zwischen den beiden Fi xierpunkten unter einer Biegespannung, die sich zusätzlich stabilisierend über die gesamte Länge der Messerklinge auf diese auswirkt. Vor allen Dingen entfällt durch diese Zweipunktfixierung an den beiden Messerklingenenden das stabili tätsschwächende Durchgangsloch, welches bei herkömmlichen Spitzern zur mitti gen Schraubfixierung der Messerklinge erforderlich ist. Weiterhin entfällt in dem für den Schäl- bzw. Spitzvorgang wichtigen Mittelbereich ein den ungehinderten Ablauf des Spitzabfalls störender, über die Spanfläche der Messerschneide hin ausstehender Schraubenkopf.
Durch die in Wegfall geratende mittige Schraubfixierung mit einem dort notwendi
gerweise vorhandenen, mittigen Durchgangsloch ist es weiter möglich, die im We
sentlichen flachquaderförmige Messerklinge ohne Stabilitätseinbuße deutlich
schmaler auszuführen, als das bei herkömmlichen Spitzerklingen der Fall ist. Die
se schmale Konstruktionsform der Messerklinge erleichtert im Umfangsbereich
des Gehäuses dessen raumsparende Bauweise.
Anspruch 3 lehrt die Ausbildung des gehäusefesten Vorsprunges als einstückiges,
mit dem Gehäuse integrales Bauteil. Die Ausführungsform nach Anspruch 4 be
deutet eine Montagevereinfachung. Vor dem Anziehen der das gehäuseinnere
Längsende der Messerklinge beaufschlagenden Befestigungsschraube braucht
die Messerklinge nur mit ihrem äußeren Ende in die Gehäusetasche im Wesentli
chen in Axialrichtung etwa parallel zur Längsachse des Führungskanals einge
schoben zu werden.
Anspruch 5 lehrt die Positionierung der inneren Fixierschraube vor der Kegelspitze
der Hohlkegelform des Führungskanals in einem zwangsläufig besonders weit
vom Umfangsmantel des Spitzergehäuses entfernten Bereich, wo der Schrauben
kopf der Fixierschraube keine Raumprobleme verursacht und auch nicht den un
gestörten Ablauf des Schälabfalls über die Spanfläche der Messerklinge behin
dert. Außerdem ist in diesem Bereich genügend Gehäusewerkstoff zur Aufnahme
eines ausreichend langen Gewindeloches für die Fixierschraube vorhanden.
Die Erfindung wird anhand der Zeichnungen beispielsweise erläutert. Es zeigen:
Fig. 1 einen Längsschnitt entsprechend der Schnittlinie I-I in Fig. 2 durch den
Spitzer mit in Fixierstellung befindlicher Messerklinge,
Fig. 2 in Explosionsdarstellung das Gehäuse eines Kosmetikspitzers mit ei
nerseits zugeordneter Spanfangkappe und andererseits zugeordnetem,
zu spitzendem Stift, jedoch ohne Messerklinge.
Der Spitzer 1 dient zum Spitzen eines Weichminenstiftes 2. Dieser enthält eine
innerhalb des Holzmantels 3 gefasste Weichmine 4.
Der Spitzer 1 enthält ein Gehäuse 5 mit einem Führungskanal 6. Der Führungs
kanal 6 ist an zwei Stellen offen: Seine eine Öffnung ist die Mündungsbasis 7 für
die Einführung des Stiftes 2. An die Mündungsbasis 7 in Einführungsrichtung 8
angrenzend weist der Führungskanal 6 zunächst eine hohlzylindrische Form auf,
innerhalb derer der Mantel 3 des Stiftes 2 ungehindert drehbar geführt ist. Die ei
gentliche Führung des Stiftes 2 erfolgt jedoch im vorderen, hohlkegelförmigen Be
reich des Führungskanals 6, dessen Umrissform korrespondiert mit der kegelför
migen Spitze 9 des Stiftes 2. In diesem hohlkegelförmigen Bereich 10 ist der Füh
rungskanal 6 ebenfalls offen und zwar entlang einer in Richtung etwa auf seine
Mittelachse 11 geneigten Längsflanke. Entlang dieser Längsflanke enthält der
Spitzer eine Flankenöffnung, die mit einer in Gehäuseanlage fixierten Messerklin
ge 12 korrespondiert (Fig. 1). Die Messerklinge 12 ist in Fixierstellung mit ihrem
Außenende 13 von ihrer Außenseite her durch einen gehäusefesten Vorsprung 14
druckbeaufschlagt.
An ihrem Innenende 15 ist die Messerklinge 12 derart in Anlage am Gehäuse 5
schraubfixiert, dass ihr Außenende 13 von innen gegen den Vorsprung 14 ge
presst wird. Dazu sind der gehäusefeste Vorsprung 14 und die Gehäuseauflage
fläche 16 für die Messerklinge 12 so positioniert, dass die Messerklinge 12 in Fi
xierstellung unter einer Biegespannung steht.
Der gehäusefeste Vorsprung 14 bildet auf seiner der Beaufschlagungsseite des
Außenendes 13 der Messerklinge 12 abgewandten Außenseite einen Teil des
Gehäusemantels 17.
Zweckmäßig umgibt eine in Einführungsrichtung 8 in den Führungskanal 6 offene
Aufnahmetasche 18 (Fig. 2) des Gehäuses 5 das Außenende 13 der Messerklin
ge 12 und bildet mit seinem Außenrand 19 den gehäusefesten Vorsprung 14.
Die Fixierschraube 20 ist etwa in Längsrichtung der die Messerklinge 12 flankie
renden Flankenöffnung neben dieser, insbesondere vor dem Innenende des Füh
rungskanals 6 positioniert (Fig. 1).
In Fig. 2 ist noch die Spanfangkappe 21 dargestellt, die in auf das Gehäuse 5 auf
geschobener Position den Umfangsbereich der Messerklinge 12 zur Bildung einer
Spankammer hermetisch von der Umwelt abschließt.
Die Klemmfixierung des Außenendes 13 der Messerklinge 12 erfolgt durch das
Andrehen der Fixierschraube 20. Dieses bedingt eine leichte Schwenkung der
Messerklinge 12 im Uhrzeigersinn um ihre Lagerstelle im Bereich des Außenen
des 13 unterhalb des Vorsprunges 14. Mit zunehmender, durch das Andrehen der
Fixierschraube 20 bewirkter Schwenkung der Messerklinge 12 im Uhrzeigersinn
um die Lagertasche des Außenendes 13 verstärkt sich die dortige Verklemmung
der Messerklinge 12 unterhalb des Vorsprunges 14. Hier wird mit ebenfalls nur
einer einzigen Fixierschraube 20 eine Zweipunktfixierung der Messerklinge 12 an
ihren beiden Enden bewirkt, wo der Spanabfluss für das Schälgut auf der Span
fläche 22 der Messerklinge 12 nicht behindert wird. Die Fixierschraube 20 ist so
tief im Inneren des Gehäuses 5 versenkt, dass der Schraubenkopf nicht radial
über den Gehäusemantel 17 hinaussteht, sondern vielmehr von ihm einen gro
ssen Innenabstand einhält.
1
Spitzer
2
Weichminenstift
3
Holzmantel
4
Weichmine
5
Gehäuse
6
Führungskanal
7
Mündungsbasis
8
Einführungsrichtung
9
Spitze
10
hohlkegelförmiger Bereich
11
Mittelachse
12
Messerklinge
13
Außenende
14
Vorsprung
15
Innenende
16
Gehäuseauflagefläche
17
Gehäusemantel
18
Aufnahmetasche
19
Außenrand
20
Fixierschraube
21
Spanfangkappe
22
Spanfläche
Claims (6)
1. Spitzer für eine Mine oder einen Stift (2),
- 1. mit einem Gehäuse (5) und darin einem
- 1. an einer Mündungsbasis (7) für die Stifteinführung und
- 2. entlang einer einwärts in Richtung etwa auf seine Mittelachse (11) geneigten Längsflanke
- 2. mit einer entlang der Flankenöffnung in Gehäuseanlage fixierten Mes serklinge (12),
2. Spitzer nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
dass der gehäusefeste Vorsprung (14) und die Gehäuseauflagefläche (16) für
die Messerklinge (12) so positioniert sind, dass die Messerklinge (12) in Fixier
stellung unter einer Biegespannung steht.
3. Spitzer nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
dass der gehäusefeste Vorsprung (14) auf seiner der Beaufschlagungsseite
der Messerklinge (12) abgewandten Außenseite einen Teil des Gehäuseman
tels (17) bildet.
4. Spitzer nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
dass eine in Einführungsrichtung (8) in den Führungskanal (6) offene Aufnah
metasche (18) des Gehäuses (5) das äußere Messerklingenende (13) umgibt
und mit seinem Außenrand (19) den gehäusefesten Vorsprung (13) bildet.
5. Spitzer nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
dass die Fixierschraube (20) etwa in Längsrichtung der Flankenöffnung neben
dieser positioniert ist.
6. Spitzer nach Anspruch 5,
dadurch gekennzeichnet,
dass die Fixierschraube (20) vor dem Innenende des Führungskanals (6) po
sitioniert ist.
Priority Applications (4)
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| DE19841730A DE19841730A1 (de) | 1998-09-12 | 1998-09-12 | Spitzer |
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| OP8 | Request for examination as to paragraph 44 patent law | ||
| 8130 | Withdrawal |