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DE19841524A1 - Kraftfahrzeug-Dichtungsprofil - Google Patents

Kraftfahrzeug-Dichtungsprofil

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DE19841524A1
DE19841524A1 DE19841524A DE19841524A DE19841524A1 DE 19841524 A1 DE19841524 A1 DE 19841524A1 DE 19841524 A DE19841524 A DE 19841524A DE 19841524 A DE19841524 A DE 19841524A DE 19841524 A1 DE19841524 A1 DE 19841524A1
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Meteor Gummiwerke KH Badje GmbH and Co
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Description

Die Erfindung betrifft ein Dichtungsprofil nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
Bei einem bekannten Dichtungsprofil dieser Art (DE 694 01 238 T2) ist die Stegrippe zwischen dem ersten und dem zweiten Hohlprofil mit meh­ reren Durchbrechungen oder einem durchgehenden Schlitz versehen. Da­ durch ist ein Gasaustausch zwischen den beiden Hohlprofilen ermög­ licht. Beim Schließen der Kfz-Tür wird zunächst das erste, an dem Hal­ teteil befestigte Hohlprofil deformiert und dadurch die darin enthal­ tene Luft komprimiert. Die komprimierte Luft durchströmt die Öffnungen oder den Schlitz und gelangt in das zweite Hohlprofil, welches dadurch expandiert und zur Anlage einerseits an der Tür und andererseits an einer Gegenfläche der Karosserie gebracht wird. Die zum Schließen der Tür aufzuwendenden Kräfte sind vergleichsweise hoch, weil beide Hohl­ profile in erheblichem Umfang deformiert werden müssen.
Bei einem an sich bekannten Dichtungsprofil (JANKE, W., JUNKER, B.: Abdichtsysteme für Automobilkarosserien. In: Kautschuk + Gummi, Kunst­ stoffe, 42. Jahrgang, Nr. 11/1989, Seite 1052, Bild 8) verläuft eine den Hohlraum des zweiten Hohlprofils mit begrenzende Wand in Verlänge­ rung der Tragwand des ersten Hohlprofils. Am freien Ende geht diese Wand in ein erstes Ende der Dichtwand des zweiten Hohlprofils über. Die in Dichtberührung mit einer Kfz-Tür tretende Dichtwand ist an ih­ rem zweiten Ende mit einer zu einer Außenkontur des ersten Hohlprofils führenden Verbindungswand verbunden. Bei geschlossener Tür ist die Dichtwand zur Tragwand hin nicht abgestützt. Das führt zu unerwünscht großflächiger Anlage der Tür an der Dichtwand und erfordert die Anfor­ mung eines gesonderten Dichtungswulstes an die Tür.
Aus der EP 0 434 210 A2, Fig. 3 und 4, ist es an sich bekannt, an ein Klammerprofil seitlich zwei Hohlprofile anzusetzen, deren Hohlräume durch eine diagonale Wand voneinander getrennt sind. Auch hier ist keine Abstützung der mit der Kfz-Tür in Dichtberührung tretenden Dichtwand an der diagonalen Wand vorgesehen.
Die DD-Patentschrift 37 158, Fig. 2 und 4, offenbart als an sich be­ kannt ein Gummidichtprofil, das in einen Aufnahmeschacht einer Karos­ serie im Bereich des Treibstofftanks eingelegt ist und zur Abdichtung gegenüber Spritzwasser dienen soll. Das Dichtprofil ist nur in einer Ebene gekrümmt und weist zwei Hohlräume auf, die durch eine diagonale Wand voneinander getrennt sind. Die diagonale Wand soll bei eingebau­ tem Dichtprofil mit dessen hauptsächlicher neutraler Biegefaser über­ einstimmen.
Aus der DE 38 28 073 A1 ist es an sich bekannt, den Dichtungsteil mit nur einem Hohlraum auszustatten. Zwischen dem oberen Ende der Dicht­ wand und einer Dichtlippe am freien Ende einer Rückwand ist eine nach unten durchgewölbte Stützwand befestigt.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, auch große Spalte zwischen Karosserie und Verschließelement sicher abzudichten und Geräusche im Dichtbereich zu verringern oder zu vermeiden.
Diese Aufgabe ist durch die Merkmale des Anspruchs 1 gelöst. Die Steg­ rippe erleichtert es dem zweiten Hohlprofil, ständig und zumindest an­ nähernd ohne Relativbewegungen an dem geschlossenen Verschließelement anzuliegen. Relativbewegungen zwischen dem geschlossenen Verschließ­ element und dem Karosserieflansch werden insbesondere durch die ela­ stische und leicht bewegbare Stegrippe aufgenommen. So wird ein Glei­ ten des zweiten Hohlprofils relativ zu dem geschlossenen Verschließ­ element zumindest annähernd vermieden. Dadurch tritt der Slip-stick-Ef­ fekt nicht oder nur unwesentlich auf, der bisher zu unerwünschten Geräuschen im Inneren des Kraftfahrzeugs geführt hat.
Gemäß Anspruch 2 kann die Stegrippe ihre Funktion besonders gut erfül­ len.
Durch die Merkmale des Anspruchs 3 wird zusätzlich die Elastizität der Tragwand ausgenutzt.
Gemäß Anspruch 4 ergibt sich eine besonders günstige Anlage der Dicht­ wand an dem geschlossenen Verschließelement. Außerdem kann durch die ovale Querschnittsform der Formänderungswiderstand des zweiten Hohl­ profils optimiert werden. Das Dichtungsteil ist hierdurch insgesamt relativ leicht verformbar und gewährleistet dennoch eine einwandfreie Abdichtung und Verhinderung von Geräuschen.
Durch die Merkmale des Anspruchs 5 ist das zweite Hohlprofil besonders gut unterstützt und kann sich leicht und sicher bestimmungsgemäß ver­ formen, wenn das Verschließelement geschlossen wird.
Die Merkmale des Anspruchs 6 tragen zur leichten Verformbarkeit des Dichtungsteils und sicherer Abdichtung bei. Die Dichtwand des zweiten Hohlprofils kann als optisch glatte Moosgummifläche ausgebildet und bei Bedarf mit Gleitlack überzogen sein.
Durch die Merkmale des Anspruchs 7 kann Schwallwasser vom Dachbereich des Kraftfahrzeugs auf einfache Weise abgeleitet werden.
Gemäß Anspruch 8 ergeben sich günstige Betriebseigenschaften für den Dichtungsteil.
Die Merkmale des Anspruchs 9 fördern die gezielte Verformung des er­ sten Holprofils im Betrieb.
Die Dichtlippe gemäß Anspruch 10 dichtet einerseits zusätzlich ständig gegenüber der Karosserie ab und erleichtert die Bildung der Wasserab­ laufrinne.
Der Wulst gemäß Anspruch 11 versiegelt insbesondere eine Blechkante des Verschließelements. Der Wulst kann mit dem Karosserielack über­ lackiert sein und das Zusammenwirken der Dichtwand mit der Gegenfläche verbessern.
Diese und weitere Merkmale und Vorteile der Erfindung werden nachfol­ gend anhand der in den Zeichnungen dargestellten Ausführungsbeispiele näher erläutert. Es zeigt
Fig. 1 einen Querschnitt durch ein Dichtungsprofil mit dem Dichtungs­ teil in einer entspannten Ausgangslage und
Fig. 2 und 3 jeweils eine Finite-Elemente-Darstellung des Dichtungs­ profils gemäß Fig. 1 in unterschiedlichen Betriebsstellungen.
Fig. 1 zeigt ein Dichtungsprofil 1 zur Befestigung an einem Flansch 2 einer Karosserieöffnung einer Karosserie 3 eines Kraftfahrzeugs. Die Karosserieöffnung ist durch ein als Tür ausgebildetes Verschließele­ ment 4 verschließbar. Bei verschlossenem Verschließelement 4 besteht zwischen dem Verschließelement 4 und der Karosserie 3 ein Spalt 5, den das Dichtungsprofil 1 abzudichten hat. Der Spalt 5 ist bei maximalen Minustoleranzen am kleinsten, wie dies in Fig. 1 durch die vollausge­ zogene geschweifte Klammer angedeutet ist. Im Gegensatz dazu ist der Spalt 5, wie in Fig. 1 zum Teil strichpunktiert dargestellt, am größ­ ten, wenn die maximalen Plustoleranzen bestehen.
Das Dichtungsprofil 1 weist einen auf den Flansch 2 aufgesteckten Hal­ teteil 6 von im wesentlichen U-förmigem Querschnitt auf. In den Halte­ teil 6 ist in an sich bekannter Weise eine metallische Armierung 7 in Form eines stauch- und dehnfähigen Stanzbandes eingeformt. Die Armie­ rung 7 fördert den festen Sitz des Halteteils 6 auf dem Flansch 2. Im aufgesteckten Zustand wird der Halteteil 6 relativ zu dem Flansch 2 durch Positionierrippen 8 und eine gegenüberliegende Haltelippe 9 po­ sitioniert und gehalten. Zum festen Sitz des Halteteils 6 auf dem Flansch 2 trägt außerdem ein Fortsatz 10 des Flansches 2 bei, der in Fig. 1 nach oben hin gebogen ist. Ein freies Ende des Fortsatzes 10 greift in einen hinterschnittenen Kanal 11 des Halteteils 6 ein, wenn der Halteteil 6 auf den Flansch 2 aufgesteckt ist. Dadurch wird eine den Reibschluß der Elemente 8, 9 ergänzende formschlüssige Verbindung 10, 11 geschaffen.
Das Dichtungsprofil 1 weist auch einen Dichtungsteil 12 auf. Ein er­ stes Hohlprofil 13 des Dichtungsteils 12 besitzt einen im wesentlichen dreieckigen Querschnitt und ist an einen Schenkel 14 des Halteteils 6 angeformt. Das erste Hohlprofil 13 weist einen Hohlraum 15, eine Rück­ wand 16 und eine Tragwand 17 auf. An das erste Hohlprofil 13 ist in Verlängerung der Tragwand 17 eine Dichtlippe 18 angeformt, die dazu bestimmt ist, in ständiger, dichtender Anlage an einer entlang der Ka­ rosserieöffnung verlaufenden Anlagefläche 19 der Karosserie 3 anzulie­ gen, wenn das Dichtungsprofil 1, wie in Fig. 1 gezeichnet, an dem Flansch 2 befestigt ist. Allerdings ist in Fig. 1 die Dichtlippe 18 in ihrer entspannten Lage gezeichnet. Ihre Betriebslage ergibt sich aus den Fig. 2 und 3.
Aus optischen Gründen, nämlich um eine glatte Außenfläche ohne Abbil­ dung der Armierung 7 zu erzielen, ist an eine Basis 20 und an einen Schenkel 21 des Halteteils 6 jeweils unter Zwischenschaltung eines Hohlraums 22 und 23 eine Abdeckwand 24 und 25 angeformt. Während der bisher beschriebene Dichtungsteil aus Weichgummi besteht, ist die Ab­ deckwand 24 aus Moosgummi hergestellt.
Der Dichtungsteil 12 weist ferner ein zweites Hohlprofil 26 auf, das durch eine Stegrippe 27 mit der Tragwand 17 des ersten Hohlprofils 13 verbunden ist. Das zweite Hohlprofil 26 und die Stegrippe 27 bestehen aus Moosgummi, der für diesen Einsatzfall günstige Verformungseigen­ schaften aufweist.
Die Stegrippe 27 erstreckt sich im wesentlichen in einer Schließbewe­ gungsrichtung 28 des Verschließelements 4. Für die Verformungseigen­ schaften des Dichtungsteils 12 ist es zweckmäßig, die Stegrippe zwi­ schen Längsenden 29 und 30 der Tragwand 17 mit der Tragwand 17 zu ver­ binden. Im Interesse einer optimalen Abstützung des zweiten Hohlpro­ fils 26 entspricht die Dicke der Stegrippe 27 etwa dem 1,5 bis 2fachen der (mittleren) Wanddicke des zweiten Hohlprofils 26.
Das zweite Hohlprofil 26 weist zumindest in der in Fig. 1 gezeichneten entspannten Ausgangslage des Dichtungsteils 12 eine im wesentlichen ovale Querschnittsform auf. Eine verhältnismäßig große Krümmung auf­ weisende Verbindungswand 31 des zweiten Hohlprofils 26 ist mit der Stegrippe 27 verbunden. Der Verbindungspunkt liegt zwischen Längsenden 32 und 33 der Verbindungswand 31. An die Längsenden 32, 33 schließt sich eine ebenfalls verhältnismäßig große Krümmung aufweisende Dichtwand 34 des zweiten Hohlprofils 26 an. Das zweite Hohlprofil 26 umschließt einen Hohlraum 35.
Die Dichtlippe 18, der in Fig. 1 obere Teil der Tragwand 17, die Steg­ rippe 27 und der in Fig. 1 obere Teil der Verbindungswand 31 definie­ ren eine nach oben offene Wasserablaufrinne 36, die Schwallwasser aus dem Dachbereich des Kraftfahrzeugs abführt.
Die Dichtwand 34 des zweiten Hohlprofils 26 tritt bestimmungsgemäß in dichtende und möglichst auch haftende Berührung mit einer Gegenfläche 37 des Verschließelements 4. Normalerweise handelt es sich bei der Ge­ genfläche 37 um lackiertes Blech, im Fall der Fig. 1 um den oberen Rand des als Kraftfahrzeugtür ausgebildeten Verschließelements 4. Eine Kante 38 eines die Gegenfläche 37 bildenden Bleches würde auf die Dauer die Dichtwand 34 beschädigen. Die Kante 38 ist deshalb mit einem Wulst 39 aus einer Versiegelungspaste abgedeckt. Der Wulst 39 erhebt sich aus der Gegenfläche 37 und ist in der Regel mit dem Lack des Ver­ schließelements 4 überlackiert.
In den Fig. 2 und 3 ist das Dichtungsprofil 1 jeweils mit sogenannten Finiten Elementen dargestellt. Das als Tür ausgebildete Verschließele­ ment 4 ist jeweils schematisch rechts in seiner Stellung gezeigt, die gerade mit dem in seiner entspannten Ausgangslage befindlichen zweiten Hohlprofil 26 in Berührung tritt. Außerdem ist in Fig. 2 und 3 jeweils links die geschlossene Endstellung des Verschließelements 4 einge­ zeichnet. Dabei ist in Fig. 2 der Spalt 5 maximal und in Fig. 3 mini­ mal. Dies hat zur Folge, daß in Fig. 2 der Dichtungsteil 12 nur mini­ mal verformt wird. Auch in diesem Fall liegt die Dichtwand 34 sowohl an der Gegenfläche 37 als auch an dem Wulst 39 verhältnismäßig groß­ flächig an. Dadurch ist eine gute Dichtwirkung gewährleistet und ande­ rerseits erreicht, daß es bei Relativbewegungen zwischen dem Ver­ schließelement 4 und der Karosserie 3 nicht zu entsprechenden Rela­ tivverschiebungen zwischen der Dichtwand 34 und der Gegenfläche 37 bzw. dem Wulst 39 kommt. Alle Relativbewegungen werden vielmehr in dem schwingfähigen System des Dichtungsteils 12 aufgefangen. Dazu trägt wesentlich die Konfiguration des zweiten Hohlprofils 26 und seine Ab­ stützung an der Tragwand 17 mittels der Stegrippe 27 bei.
Aus Fig. 3 erkennt man, daß bei dem minimalen Spalt 5 das zweite Hohl­ profil 26 eine maximale Verformung durch die Gegenfläche 37 und den Wulst 39 erfährt.
Das Dichtungsprofil 1 ist also auch bei einem verhältnismäßig großen Bereich der Weite des Spalts 5 in der Lage, sicher abzudichten und Ge­ räusche durch Relativbewegungen zwischen der Dichtwand 34 und der Ge­ genfläche 37 bzw. dem Wulst 39 zu verhindern.

Claims (11)

1. Dichtungsprofil (1) zur Befestigung an einem Flansch (2) einer durch ein Verschließelement (4) verschließbaren Karosserieöffnung an einem Kraftfahrzeug,
mit einem an dem Flansch (2) festlegbaren Halteteil (6),
und mit einem an dem Halteteil (6) befestigten, mit dem Verschlie­ ßelement (4) zusammenwirkenden, elastischen Dichtungsteil (12),
wobei der Dichtungsteil (12) ein an dem Halteteil (6) befestigtes erstes Hohlprofil (13) und ein über eine Stegrippe (27) an einer Tragwand (17) des ersten Hohlprofils (13) befestigtes zweites Hohl­ profil (26) aufweist,
und wobei das zweite Hohlprofil (26) des Dichtungsteils (12) eine bei geschlossenem Verschließelement (4) mit einer Gegenfläche (37) des Verschließelements (4) abdichtend zusammenwirkende Dichtwand (34) aufweist,
dadurch gekennzeichnet, daß auch bei geschlossenem Verschließelement (4) ein Abstand zwischen dem Verschließelement (4) und dem ersten Hohlprofil (13) besteht,
dadurch gekennzeichnet, daß das zweite Hohlprofil (26) durch eine Stegrippe (27) mit der Tragwand (17) des ersten Hohlprofils (13) verbunden ist.
2. Dichtungsprofil nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß sich die Stegrippe (27) im wesentlichen in einer Schließbewegungsrichtung (28) des Verschließelements (4) erstreckt.
3. Dichtungsprofil nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Stegrippe (27) zwischen Längsenden (29, 30) der Tragwand (17) mit der Tragwand (17) verbunden ist.
4. Dichtungsprofil nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet,
daß das zweite Hohlprofil (26), zumindest in einer entspannten Ausgangslage des Dichtungsteils (12), eine im we­ sentlichen ovale Querschnittsform aufweist,
wobei eine eine verhältnismäßig große Krümmung aufweisende Verbin­ dungswand (31) des zweiten Hohlprofils 26 mit der Stegrippe (27) verbunden ist,
und wobei die Dichtwand (34) der Verbindungswand (31) gegenüberliegt und eine verhältnismäßig große Krümmung aufweist.
5. Dichtungsprofil nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Stegrippe (27) zwischen Längsenden (32, 33) der Verbindungswand (31) mit der Verbindungswand (31) ver­ bunden ist.
6. Dichtungsprofil nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß das erste Hohlprofil (13) aus Weichgummi und das zweite Hohlprofil (26) aus Moosgummi bestehen.
7. Dichtungsprofil nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Tragwand (17), die Stegrippe (27) und eine Verbindungswand (31) des ersten Hohlprofils (13) eine nach oben offene Wasserablaufrinne (36) definieren.
8. Dichtungsprofil nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß das erste Hohlprofil (13) bei geöffnetem Verschließelement (4) einen im wesentlichen dreieckigen Querschnitt aufweist.
9. Dichtungsprofil nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß eine der Tragwand (17) gegenüberliegende Rückwand (16) des ersten Hohlprofils (13) bei geöffnetem Verschließ­ element (4) zu einem Hohlraum (15) des ersten Hohlprofils (13) hin durchgewölbt ist.
10. Dichtungsprofil nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet,
daß an das erste Hohlprofil (13) eine Dichtlippe (18) angeformt ist,
daß die Dichtlippe (18) dazu bestimmt ist, in ständiger, dichtender Anlage an einer entlang der Karosserieöffnung verlaufenden Anlage­ fläche (19) der Karosserie (3) anzuliegen, wenn das Dichtungsprofil (1) an dem Flansch (2) befestigt ist,
und daß die Dichtlippe (18), die Tragwand (17), die Stegrippe (27) und eine Verbindungswand (31) des zweiten Hohlprofils (26) eine nach oben offene Wasserablaufrinne (36) definieren.
11. Dichtungsprofil nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß sich aus der Gegenfläche (37) ein in Berührung mit der Dichtwand (34) tretender Wulst (39) aus Versiege­ lungspaste erhebt.
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