DE19840981A1 - Verfahren und Vorrichtung zum Herstellen bedruckter und geprägter Teile - Google Patents
Verfahren und Vorrichtung zum Herstellen bedruckter und geprägter TeileInfo
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Abstract
Das Verfahren zum Herstellen bedruckter und geprägter Teile, insbesondere von Deckelelementen zum Verschließen von Nahrungsmittelbehältern durch Siegeln, verarbeitet ein folienförmiges Material (12). Das Verfahren umfaßt die Schritte des Bedruckens (20) des folienförmigen Materials (12), des Aushärtens des Farbauftrags und des Prägens (28) des folienförmigen Materials. Die Verfahrensschritte des Bedruckens und Prägens des folienförmigen Materials werden on-line in einer Druckmaschine ausgeführt. Die zur Verwendung gelangende Vorrichtung umfaßt eine Druckstation (20) zum Bedrucken des glatten, folienförmigen Materials und eine Prägestation (28), wobei eine Fördereinrichtung das folienförmige Material kontinuierlich durch die Druckstation (20) und Prägestation (28) fördert.
Description
Die Erfindung betrifft ein Verfahren sowie eine Vorrichtung
zum Herstellen bedruckter und geprägter Teile, insbesondere
von gestanzten Deckelelementen zum Verschließen von
Nahrungsmittelbehältern durch Siegeln.
Verfahren zum Herstellen von bedruckten, stapelbaren
Deckelfolien oder Deckelfolienelementen zum Verschließen von
Behältern durch Siegeln sind bereits bekannt. In der Regel
wird eine Aluminiumfolie bedruckt, mit einer die Siegelung
bewirkenden Beschichtung versehen und zu einer Präge- und
Stanzvorrichtung transportiert. Das Material kann dann von
einer Rolle abwickelbar (Coil) oder als Bogenware
weiterverarbeitet werden.
Die deutsche Offenlegungsschrift 36 15 872 beschreibt die
Weiterverarbeitung eines Rollenmaterials, bei der das
Material geprägt, d. h. mit einer punktförmigen oder
"würmchenförmigen" Prägung versehen wird. Diese Prägung
besitzt die Aufgabe, das Entstapeln der ausgestanzten und auf
Stapel aufgehäuften Deckelzuschnitte zu erleichtern.
Abschließend werden die Deckel in einer Stanzvorrichtung
ausgestanzt. Da bei dieser Verfahrensweise die Vorbearbeitung
vom Druck sowie der Weiterverarbeitung getrennt verlaufen,
sind zusätzliche Handgriffe und gegebenenfalls auch ein
zusätzlicher Transport notwendig.
Eine alternative Verfahrensweise zum Herstellen von
bedruckten, stapelbaren Deckelfolien ist das Herstellen der
Aluminiumfolie mit der siegelfähigen Beschichtung, die dann
in derselben oder in einer anderen Vorrichtung geprägt
werden. Danach wird die Folie als Coil oder Bogenware zur
Druckerei befördert und dort bedruckt, woraufhin das Material
zum Deckelstanzen zurück in die Stanzerei/Prägerei gebracht
und die Deckel ausgestanzt werden. Auch hier zeigt sich, daß
ein erheblicher zusätzlicher Transport des Materials
notwendig ist und hierbei ein wesentlich größerer Abfall
durch jeweils neues Anfahren der einzelnen Vorrichtungen
anfällt. Weiterhin ist der auf das geprägte Material
aufgebrachte Druck nicht sehr kantengenau und es wird wegen
der Prägemulden wesentlich mehr Farbe verbraucht. Da sich in
den Prägemulden größere Ansammlungen von Druckfarbe befinden
können, verlangsamt sich auch der nachfolgende Trockenprozeß.
Da ein möglichst gutes optisches Erscheinungsbild der
Deckelfolien gefordert wird, wurden im Stand der Technik
verschiedene Verfahren und Vorrichtungen zur Verbesserung der
Druckqualität vorgeschlagen. Die deutsche Offenlegungsschrift
36 16 750 beschreibt eine stapelbare Verschlußmembran, die
aus einer Verbundfolie ausgestanzt wird. Durch den Einsatz
einer Verbundfolie läßt sich an einer der beiden Folien die
Prägung vornehmen, während die andere Folie bedruckt wird.
Die Herstellung einer derartigen Verbundfolie ist allerdings
mit einem hohen Aufwand verbunden.
Auch in der europäischen Patentanmeldung 0 798 108 wird ein
Deckelelement für Verpackungen sowie dessen Herstellverfahren
beschrieben, wobei das Deckelelement im wesentlichen aus
einer geprägten und einer ungeprägten Folie besteht. Die dem
Verpackungsgut zugewandte geprägte Folie ist mit einer
Heißsiegelbeschichtung versehen und die ungeprägte Folie über
eine Kleberschicht mit der geprägten Folie verbunden. Das
Druckmotiv befindet sich auf der ungeprägten Folie, so daß
sich ein gutes optisches Erscheinungsbild des Drucks erzielen
läßt. Die Herstellung des Deckelelementes erfolgt, indem auf
eine Aluminiumfolie kontinuierlich eine
Heißsiegelbeschichtung aufgetragen wird, die anschließend
einem Prägewalzenpaar zugeführt wird, so daß die geprägte
Folie mit einer an der Oberflächenseite angebrachten
Heißsiegelbeschichtung hergestellt wird. In einem getrennten
Arbeitsschritt wird eine Aluminiumfolie beidseitig
beschichtet, wobei auf der einen Seite die Kleberschicht und
auf der anderen Seite eine Druckvorlackschicht aufgetragen
wird. Nachfolgend werden die beiden Folien miteinander
verbunden, so daß ein Folienverbund entsteht, der
abschließend bedruckt wird. Das in Rollenware vorliegende
Deckelelement wird abschließend in die gewünschte Form
gestanzt und aufgestapelt. Alternativ kann der Druck
erfolgen, bevor die beiden Folien miteinander verklebt
werden.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Verfahren sowie
eine Vorrichtung vorzuschlagen, mit denen sich bedruckte und
geprägte Stanzteile mit hoher optischer Qualität einfach
herstellen lassen.
Diese Aufgabe wird durch ein Verfahren mit den Merkmalen des
Anspruchs 1 gelöst. Die zur Verwendung gelangende Vorrichtung
ist durch die Merkmale des Anspruchs 12 gekennzeichnet.
Der Erfindung liegt der Gedanke zugrunde, daß die
Verfahrensschritte des Bedruckens und Prägens des
folienförmigen Materials on-line in einer Druckmaschine
ausgeführt werden. Hierdurch läßt sich ein sauberer Druck,
eine von unnötigen Transport- und Umrüstkosten befreite
Herstellung sowie die Einsparung von überflüssigen
Zwischenlagern erreichen.
Indem das folienförmige Material zunächst bedruckt und erst
anschließend, nach dem Aushärten des Farbauftrags, geprägt
wird, wird der Druck an einer glatten Oberfläche vorgenommen,
so daß sich eine hohe optische Qualität erreichen läßt.
Das folienförmige Material durchläuft eine Druckstation zum
Bedrucken des glatten folienförmigen Materials und wird
kontinuierlich zu einer Prägestation befördert, in der die
zum besseren Entstapeln der Deckelelemente notwendige Prägung
vorgenommen wird. Da das folienförmige Material die
Druckstation und Prägestation der Vorrichtung kontinuierlich
durchläuft, entfallen Zwischenlager zwischen den einzelnen
Herstellvorrichtungen im Stand der Technik.
Bevorzugte Ausführungsformen sind durch die übrigen Ansprüche
gekennzeichnet.
Nach einer bevorzugten Ausführungsform umfaßt das Verfahren
weiterhin die Schritte des Tiefens des folienförmigen
Materials im Deckelspiegelbereich und das Ausstanzen der
Stanzteile in einem nachgeschalteten Arbeitsschritt.
Hierdurch wird die vollständige Herstellung der Stanzteile,
insbesondere der Deckelelemente zum Verschließen von
Nahrungsmittelbehältern, in einem einzigen on-line-
Verfahrensablauf möglich.
Vorzugsweise ist das folienförmige Material eine mit einem
Siegellack oder einer Siegelfolie beschichtete
Aluminiumfolie. Hierdurch lassen sich die hergestellten
Stanzteile als Deckelelemente zum Verschließen von Behältern
durch Siegeln einsetzen.
Nach einer bevorzugten Ausführungsform wird das Ausstanzen im
Rollenstanzverfahren durchgeführt. Das Rollenstanzverfahren
eignet sich besonders, weil das Folienmaterial als
durchlaufende Bahn durch die Vorrichtung gefördert wird. Wird
hingegen nach dem Prägen des folienförmigen Materials und vor
dem Ausstanzen dieses in Bogen- oder Blattform geschnitten,
so eignet sich besonders ein Blockstanzverfahren zum
Herstellen der einzelnen Stanzteile.
Vorzugsweise erfolgt das Aushärten des Farbauftrags unter UV-
Bestrahlung. Hierdurch läßt sich die Verweildauer des
kontinuierlich durchlaufenden Folienmaterials in einer
Trocknungs- bzw. Aushärtungszone verkürzen, wodurch sich
entweder die Wegstrecken des durchlaufenden Folienmaterials
durch diese Zone verkürzen, oder aber sich die
Fördergeschwindigkeit des Materials durch die Vorrichtung
erhöhen läßt.
Nach einer bevorzugten Ausführungsform wird das folienförmige
Material von einer Rolle abgewickelt und der Druckmaschine
zugeführt. Das Bereitstellen des folienförmigen Rohmaterials
in Rollenform besitzt bezüglich des Transports aber auch
bezüglich des Handlings beim Einsetzen von neuem Material in
die Vorrichtung Vorteile.
Das Bedrucken des folienförmigen Materials kann alternativ im
Offset-Druckverfahren, im Flexo-Druckverfahren oder aber im
Kupfer-Tiefdruckverfahren ausgeführt werden.
Entsprechend den oben beschriebenen bevorzugten
Verfahrensvarianten und zusätzlichen Verfahrensschritten
umfaßt die Vorrichtung vorzugsweise eine Stanzstation im
Anschluß an die Prägestation oder aber eine
Schneidevorrichtung, die zwischen der Prägestation und
Stanzstation oder nach der Prägestation angeordnet ist und in
der das folienförmige Material in einzelne Bögen vereinzelbar
ist.
Vorzugsweise umfaßt die Prägestation eine Prägewalze und eine
Gegendruckwalze. Hierdurch läßt sich eine sehr genaue
Prägung, die auch an das aufgebrachte Druckbild angepaßt sein
kann, ermöglichen. In einer durchlaufenden Vorrichtung
besitzen Prägewalzen den Vorteil, daß ein exakt auf die
bedruckten Bereiche abgestimmtes Prägen leichter mit der
kontinuierlichen Bewegung von Druckwalzen synchronisiert
werden kann.
Vorzugsweise besitzt die Gegendruckwalze im
Zylindermantelbereich eine elastisch nachgiebige Oberfläche.
Nach einer weiteren bevorzugten Ausführungsform umfaßt die
Prägewalze eine Lithoplatte, die auf die Walze aufgespannt
ist. Gegenüber der alternativen Ausbildung der Prägewalze
durch Ätzen, Gravieren oder Beschichten besitzt das
Aufspannen einer bearbeiteten Lithoplatte den Vorteil, daß
eine Umrüstung der Vorrichtung für die Herstellung anderer
Produkte einfach und mit geringen Kosten durchgeführt werden
kann.
Nach einer bevorzugten Ausführungsform umfaßt die
Druckstation eine Auftragswalze sowie eine Gegendruckwalze,
wobei die Gegendruckwalze im Zylindermantelbereich eine
elastisch nachgiebige Oberfläche besitzt. Das Vorsehen von
Walzen eignet sich besonders gut für den kontinuierlichen
Betrieb der Vorrichtung und macht zudem eine
steuerungstechnische Abstimmung mit nachfolgend angeordneten
Prägewalzen möglich.
Nachfolgend wird die Erfindung rein beispielhaft anhand des
in der Figur dargestellten schematischen Blockschaltbildes
der in der Vorrichtung angeordneten einzelnen
Bearbeitungsstationen und des Materialflusses durch die
Vorrichtung beschrieben.
Das erfindungsgemäße Verfahren sowie die Vorrichtung soll
anhand der schematischen Darstellung in Fig. 1 erläutert
werden. Hierin sind die einzelnen beim kontinuierlichen
Herstellverfahren aufeinanderfolgenden möglichen
Bearbeitungsstationen dargestellt. Das folienförmige Material
12 wird von einer Rolle 14 entnommen, auf der die verwendeten
Folien aufgewickelt sind. Zum Einsatz gelangen bevorzugt
Aluminiumfolie oder Aluminiumverbundfolie, das Verfahren ist
aber auch bei Kunststoffolien oder anderen Folien möglich.
Das Folienmaterial ist mit einem Grundlack und/oder einer
oder mehreren Siegelschichten versehen.
Die Rolle 14 ist direkt in die mit 16 angedeutete Vorrichtung
integriert und fördert das Endlosband an folienförmigem
Material durch geeignete Förderinstrumente 18 wie Preßrollen
zu einer Druckstation, in der das Folienmaterial von der
Rolle 14 kommend mit einem schnell trocknenden Lack bedruckt
wird.
Während in Fig. 1 die Verarbeitung des von der Rolle 14
direkt entnommenen Folienmaterials beschrieben wird, kann
zwischen der Rolle 14 und der Druckstation 20 auch eine
Einrichtung (nicht in Fig. 1 dargestellt) zwischengeschaltet
sein, in der das folienförmige Material in Bögen geschnitten
wird. In diesem Fall kommt bevorzugt ein Bogendruckverfahren,
vorzugsweise ein Offsetdruck als Platten- oder Rollendruck,
in der Druckstation 20 zum Einsatz. In Fig. 1 dargestellt ist
die Ausbildung der Druckstation 20 mit einer als
Auftragswalze ausgebildeten Oberwalze 22 sowie einer
Gegendruckwalze 24.
Das Druckverfahren kann sowohl im Offset-Druckverfahren, als
auch im Flexo-Druckverfahren oder auch Kupfer-
Tiefdruckverfahren ausgeführt werden. Je nach Verwendung
eines der drei oben genannten Verfahren werden bezüglich der
Materialwahl unterschiedliche Wirkpaarungen ausgewählt. Beim
Offset-Druckverfahren wirkt eine Gummiwalze mit einer
Lithoplatte zusammen, während im Flexo-Druckverfahren
entweder eine Weichgummiwalze mit einer Hartgummiwalze, oder
aber eine Gummiwalze mit einer Metallwalze zusammenwirkt.
Schließlich wirkt beim Kupfer-Tiefdruckverfahren eine Paarung
aus zwei Kupferwalzen, oder aber eine Gummiwalze mit einer
Kupferwalze zusammen. Hierbei ist anzumerken, daß die
jeweilig erstgenannte Walze die die Prägung aufnehmende,
weichere Walze ist und die zweitgenannte Walze die Prägung
gibt. So wird beispielsweise beim Flexo-Druck die Prägung mit
einer die Prägung enthaltenden Walze aus Hartgummi, meist als
Stahlwalze mit Hartgummiüberzug ausgebildet, gegen eine
Weichgummiwalze gepreßt, wodurch sich das dazwischenliegende
Material entsprechend verformt.
Um die Zeit des Trocknens bzw. Aushärtens des schnell
trocknenden Lackes zu verkürzen, kann anschließend eine
Vorrichtung 26 vorgesehen sein, die UV-Licht auf die
bedruckte Oberfläche richtet.
Gegebenenfalls können vor der Trocknung des Materials noch
weitere Bearbeitungsschritte in Form irgendwelcher Aufträge
oder Beschichtungen vorgenommen werden, eventuell mit einer
jeweils dazwischengeschalteten Zwischentrocknung.
Anschließend wird die Folie (oder die noch nicht vereinzelten
Bögen im Falle der in Fig. 1 nicht dargestellten on-line-
Verarbeitung von Bögen) zu einer zweiten Station 28
befördert, in der das folienförmige Material mit einer
Prägung versehen wird. Da die Vorrichtung dem Herstellen von
Deckelelementen zum Verschließen von Behältern, insbesondere
von Nahrungsmittelbehältern durch Siegeln, dient, wird das
Druckbild entsprechend den gewünschten Deckelumrissen
gestaltet.
In der Prägestation 28 wird das Druckbild vollständig oder
bereichsweise mit einer Prägung versehen, wodurch die
Entstapelbarkeit der aufgestapelten Deckelelemente nach dem
Ausstanzen verbessert wird. Die Prägestation 28 besteht aus
einer Prägewalze 30 sowie einer zweiten als Gegendruckwalze
ausgebildeten Prägewalze 32. Die Prägewalze 30 ist als
Patritze ausgeführt und die Gegendruckwalze 32 ist mit einer
elastisch nachgiebigen Oberfläche im Zylindermantelbereich
versehen und kann eine Gummi-Offsetwalze sein. Vorzugsweise
besteht die Prägewalze 30 aus Metall, insbesondere aus
Aluminium und die Gegendruckwalze 32 aus Gummi.
Die Ausbildung der Prägewalze 30 kann durch Ätzen, Gravieren,
Beschichten oder ähnliches vorgenommen werden, alternativ
kann auch eine entsprechend bearbeitete Lithoplatte auf die
Walze aufgespannt werden.
Durch das Zusammenspiel von Prägewalze 30 und elastischer
Gegendruckwalze 32 wird eine Prägung direkt nach dem
Bedrucken entsprechend der Oberfläche der Prägewalze 30
bewirkt. Dabei kann das Prägebild für eine die gesamte
Oberfläche bedeckende Oberflächennarbung vorgesehen sein,
oder aber auch eine an das Druckbild angepaßte Prägung
vorgenommen werden. So können beispielsweise bei der
Herstellung von Deckeln für Nahrungsmittelbehälter die
Umrisse des Drucks berücksichtigt werden und z. B. Umrisse von
Obst, die den Umrissen des gedruckten Deckelmotivs
entsprechen, von der Prägung ausgenommen werden. Alternativ
kann eine Prägung nur im Bereich der Deckelspiegeltiefung
vorgenommen werden.
Anschließend wird das bedruckte und geprägte Bogen- oder
Endlosmaterial getieft und ausgestanzt.
In Fig. 1 befinden sich die nachfolgenden
Bearbeitungsstationen nicht mehr in der Vorrichtung 16,
jedoch können in gleicher Weise die nachfolgend beschriebenen
Bearbeitungsschritte ebenfalls im Rahmen einer einzigen
Vorrichtung on-line durchgeführt werden.
Zwischen der Prägestation 28 und der weiteren Verarbeitung
des Tiefens und Stanzens kann ebenfalls eine Vereinzelung des
noch als Endlosband vorliegenden folienförmigen Materials in
Einzelbögen stattfinden.
In Fig. 1 schematisch dargestellt ist eine Vorrichtung 34, in
der eine Deckelspiegeltiefung für herkömmlich verwendete
Deckelelemente zum Verschluß von Nahrungsmittelbehältern
vorgenommen wird. In der sich anschließenden Station 36
werden aus dem Endlosmaterial oder aber den einzelnen Bögen
die einzelnen Deckelelemente ausgestanzt. Im Falle des
kontinuierlichen Transports des Folienmaterials wird die
Anwendung eines Rollenstanzverfahrens bevorzugt. Wenn
allerdings nach dem Prägen ein Abt rennen des Folienmaterials
in Bogenform vorgenommen wird, so werden die Bögen im
Blockstanzverfahren getieft und die Deckel ausgestanzt. Die
Stationen 34 und 36 wurden in der schematischen Darstellung
in Fig. 1 getrennt dargestellt, doch kann das Tiefen und
Ausstanzen auch in einer kombinierten Einrichtung
durchgeführt werden. Die ausgestanzten Deckel werden in
Pfeilrichtung A einer Stapeleinrichtung 38 zugeführt, während
das die Deckel umgebende folienförmige Material in
Pfeilrichtung B einem geeigneten Auffangbehälter 40 zugeführt
wird, von dem aus die gesammelten Abfälle einer geeigneten
Wiederverwertung zugeführt werden.
In der Stapeleinrichtung 38 werden die erzeugten Stanzteile,
im vorliegenden Beispiel die Deckelelemente zum Verschließen
von Nahrungsmittelbehältern, gestapelt.
Claims (20)
1. Verfahren zum Herstellen bedruckter und geprägter Teile,
insbesondere von gestanzten Deckelelementen zum
Verschließen von Nahrungsmittelbehältern durch Siegeln,
aus einem folienförmigen Material (12), umfassend die
folgenden Schritte:
- - Bedrucken des folienförmigen Materials;
- - Aushärten des Farbauftrags; und
- - Prägen des folienförmigen Materials;
2. Verfahren nach Anspruch 1, weiter umfassend die
Schritte:
- - Tiefen des folienförmigen Materials im Deckelspiegelbereich; und
- - Ausstanzen der Stanzteile in einem nachgeschalteten Arbeitsschritt.
3. Verfahren nach Anspruch 2,
dadurch gekennzeichnet, daß
das Ausstanzen im Rollenstanzverfahren durchgeführt
wird.
4. Verfahren nach Anspruch 2,
dadurch gekennzeichnet, daß
das folienförmige Material nach dem Prägevorgang und vor
dem Ausstanzen in Bogen- oder Plattenform geschnitten
wird.
5. Verfahren nach Anspruch 4,
dadurch gekennzeichnet, daß
das Ausstanzen im Blockstanzverfahren durchgeführt wird.
6. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 5,
dadurch gekennzeichnet, daß
das folienförmige Material eine mit einem Siegellack
oder einer Siegelfolie beschichtete Aluminiumfolie ist.
7. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß
das Aushärten des Farbauftrags unter UV-Bestrahlung
erfolgt.
8. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß
das folienförmige Material von einer Rolle (14)
abgewickelt und der Druckmaschine (16) zugeführt wird.
9. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß
das Bedrucken des folienförmigen Materials im Offset-
Druckverfahren ausgeführt wird.
10. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 8,
dadurch gekennzeichnet, daß
das Bedrucken des folienförmigen Materials im Flexo-
Druckverfahren ausgeführt wird.
11. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 8,
dadurch gekennzeichnet, daß
das Bedrucken des folienförmigen Materials im Kupfer-
Tiefdruckverfahren ausgeführt wird.
12. Vorrichtung zum Herstellen bedruckter und geprägter
Teile, insbesondere Deckelelemente zum Verschließen von
Nahrungsmittelbehältern durch Siegeln, aus einem
glatten, folienförmigen Material, umfassend:
- - eine Druckstation (20) zum Bedrucken des glatten, folienförmigen Materials;
- - eine Prägestation (28); wobei
- - eine Fördereinrichtung das folienförmige Material durch die Druckstation (20) und Prägestation (28) fördert.
13. Vorrichtung nach Anspruch 12,
dadurch gekennzeichnet, daß
die Vorrichtung weiterhin eine Stanzstation (36) umfaßt.
14. Vorrichtung nach Anspruch 12 oder Anspruch 13,
dadurch gekennzeichnet, daß
die Vorrichtung weiterhin eine Schneidevorrichtung
umfaßt, in der das folienförmige Material in einzelne
Bögen vereinzelbar ist.
15. Vorrichtung nach Anspruch 12 oder Anspruch 13,
dadurch gekennzeichnet, daß
die Prägestation (28) eine Prägewalze (30) und eine
Gegendruckwalze (32) umfaßt.
16. Vorrichtung nach Anspruch 15,
dadurch gekennzeichnet, daß
die Gegendruckwalze (32) im Zylindermantelbereich eine
elastisch nachgiebige Oberfläche besitzt.
17. Vorrichtung nach Anspruch 15 oder Anspruch 16,
dadurch gekennzeichnet, daß
die Prägewalze (30) eine Lithoplatte umfaßt, die auf die
Prägewalze aufgespannt ist.
18. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 12 bis 17,
dadurch gekennzeichnet, daß
die Druckstation (20) eine Auftragswalze (22) sowie eine
Gegendruckwalze (24) umfaßt.
19. Vorrichtung nach Anspruch 18,
dadurch gekennzeichnet, daß
die Gegendruckwalze (24) der Druckstation (20) im
Zylindermantelbereich eine elastisch nachgiebige
Oberfläche besitzt.
20. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 12 bis 19,
dadurch gekennzeichnet, daß
die Vorrichtung weiterhin eine Rollenabwickeleinrichtung
für das folienförmige Material umfaßt.
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| Country | Link |
|---|---|
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