DE19840956C1 - Umlaufender Greifer für Doppelsteppstich-Nähmaschinen - Google Patents
Umlaufender Greifer für Doppelsteppstich-NähmaschinenInfo
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Abstract
Bei Nähmaschinengreifern ist eine möglichst hohe Unterfadenaufnahmekapazität bei gleichzeitig geringem Spulenkapselvolumen und einfacher Spulenkapselentnahme sehr wichtig. Dies soll durch den neuen Greifer erreicht werden ohne das eine komplette Greiferneukonstruktion nötig ist. DOLLAR A Bei dem neuen Greifer wird die Spulenkapsel (4') mittels eines Magneten aus dem Greifer entnommen. Da die Spule (3') teilweise aus ferromagnetischem Material besteht, ist auch eine sichere Entnahme von Spulenkapsel und Spule gewährleistet. DOLLAR A Dadurch kann der herkömmliche mechanische Entnahmemechanismus an der Spulenkapselstirnseite wegfallen und es ergeben sich die Möglichkeiten, entweder bei gleichem Spulenkapselvolumen eine größere Spule zu verwenden oder bei normaler Spule das Spulenkapselvolumen zu verringern. DOLLAR A Wenn das Spulenkapselvolumen verringert wird, kann mit einer Verbesserung der Nähfähigkeit gerechnet werden. Wenn eine größere Spule verwendet wird, kann man eine Produktivitätssteigerung erreichen, da die Spule nicht mehr so oft gewechselt werden muss.
Description
Die Erfindung betrifft einen Greifer für Doppelsteppstich-
Nähmaschinen mit horizontal angeordneter Greiferwelle nach
dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
Ein dem Oberbegriff des Anspruchs 1 entsprechender Greifer
ist aus der EP 0 489 980 A1 von
1990 bereits bekannt.
Bei diesem Greifer wird das Spulengehäuse-Oberteil durch
einen Permanentmagneten im Spulengehäuse-Unterteil kraft
schlüssig gehalten.
Mit dieser Anordnung wird eine einfachere Konstruktion und
ein vereinfachter Spulenwechsel erreicht.
An der aussenliegenden Stirnseite des Spulengehäuses sind in
bekannter Weise Entnahmevorrichtungen bzw. Fadenspann
vorrichtungen angeordnet.
Eine Möglichkeit zur Erhöhung der Fadenaufnahmekapazität
wird hier nicht aufgezeigt, desweiteren ist die Entnahme
des Spulengehäuse-Oberteils nicht grundlegend verbessert.
Um die Fadenaufnahmekapazität bei Doppelsteppstich-Greifern
zu vergrössern, ohne wesentliche Änderungen an der
Nähmaschine vorzunehmen, sind verschiedene Ausgestaltungen
vorgeschlagen worden. Der Greifer mit der Teilenummer 271
2091 der Firma Dürkopp-Adler, zu dem kein druckschriftliches
Material vorliegt, weist einen vergrösserten Fadenvorrat auf
und aus der DE 82 34 141 U1 ist
ebenfalls ein Greifer mit vergrössertem Fadenvorrat bekannt.
Beide Greifer können in vorhandenen Nähmaschinen ohne
wesentliche Änderungen eingesetzt werden. Die Greiferfaden
kapazitätserhöhung wird hier im wesentlichen durch eine
Volumenvergrösserung des Spulengehäuses erreicht. Dadurch
wird von diesen Greifern mehr Nadelfaden unter die Stich
platte gezogen um die Nadelfadenschleife zu bilden.
Dies ist nähtechnisch unvorteilhaft, da der Nadelfaden
stärker beansprucht wird und die Fadengebercharakteristik
nicht mehr optimal abgestimmt ist.
Insbesondere bei hohen Geschwindigkeiten kann dies zu
Nähproblemen führen.
Die Entnahme und Halterung des Spulengehäuse-Oberteils
erfolgt bei den beiden beschriebenen Greifern über einen
herkömmlichen Verriegelungs- und Entnahmemechanismus der auf
der aussenliegenden Stirnplatte des Spulengehäuse-Oberteils
angeordnet ist.
Bei Greifern mit horizontal angeordneter Greiferwelle hat
sich dieser Verriegelungs- und Entnahmemechanismus in
der Praxis jahrzehntelang bewährt.
Zur Entnahme des Spulengehäuse-Oberteils wird unter
Verwendung der Fingernägel ein Klapphebel umgelegt, wodurch
ein Schieber die formschlüssige Verriegelung des Spulen
gehäuse-Oberteils mit dem Spulengehäuse-Unterteil aufhebt
und gleichzeitig die Spule im Spulengehäuse-Oberteil
fixiert. Indem der Klappbebel dann mit Zeigefinger und
Daumen erfasst wird, kann das Spulengehäuse-Oberteil mitsamt
der Spule aus dem Spulengehäuse-Unterteil axial herausge
zogen werden.
Dieser Mechanismus hat den Nachteil, das er relativ viel
Platz braucht und so den Nadelfadenbedarf des Greifers
negativ beeinflusst.
Desweiteren ist das Hochklappen des Klapphebels mittels
eines Fingernagels relativ kompliziert und unbequem.
Aus der DE 29 53 743 A1 von 1979 ist ein Greifer bekannt
bei dem der Fadenvorrat dadurch vergrössert werden soll,
dass die Spule direkt in ein einteiliges Spulengehäuse
eingesetzt wird und dort durch Magnetkraft gehalten wird.
Das Volumen des eingesparten Spulengehäuse-Oberteils steht
so zur Erhöhung der Greiferfadenkapazität zur Verfügung.
Die nötige Fadenspannung soll hier durch Reibung der Spule
am Spulengehäuseboden erzeugt werden.
Zur Spulenentnahme ist ein Schlitz im Spulengehäuse vorge
sehen, sodass die Spule mit den Fingernägeln herausge
zogen werden kann.
Dieser Greifer hat sich in der Praxis nie durchgesetzt, da
die Fadenspannung nicht konstant bleibt. Bei konstantem
Drehmoment, das benötigt wird um die Spule zu drehen, ist
die Fadenspannung bei fast leerer Spule ca. 4 mal höher als
bei voller Spule. Desweiteren ist die Spulenentnahme extrem
bedienerunfreundlich.
Aus der CH-PS 332 443 ist ein Greifer bekannt bei dem ein
einteiliges Spulengehäuse magnetisch im Greiferkorb gehalten
wird und komplett mit der Spule entnommen werden kann.
Bei diesem Greifer wird keine Erhöhung der Fadenaufnahme
kapazität bzw. Reduzierung des Nadelfadenbedarfs erreicht,
sondern Zuverlässigkeit, verbesserte Geräuschlosigkeit,
geringerer Raumbedarf und einfachere Entnahme des Spulen
gehäuses sind Ergebnis der Erfindung.
In der Praxis hat sich dieser Greifer auf Grund hoher Reib
kräfte nicht durchgesetzt. Desweiteren ist der Spulenwechsel
im Vergleich zu heutzutage existierenden Greifern nicht
wesentlich vereinfacht.
Der im Patentanspruch 1 angegebenen Erfindung liegt somit
die Aufgabe zugrunde, Greifer nach dem Oberbegriff des
Anspruchs 1 so weiterzubilden, dass das Spulengehäuse
volumen im Hinblick auf eine hohe Fadenaufnahmekapazität
möglichst gut ausgenutzt wird, und dass eine einfache und
sichere Entnahme des Spulengehäuse-Oberteils und der Spule
möglich ist.
Die Lösung dieser Aufgabe erfolgt durch die im Patentan
spruch 1 aufgeführten Merkmale.
Die mit der Erfindung erzielten Vorteile bestehen insbe
sondere darin, dass das Spulengehäusevolumen existieren
der Greifer nicht wesentlich vergrössert werden muss, um
die Greiferfadenaufnahmekapazität zu erhöhen.
Der zusätzliche Raum für eine Spulenvergrösserung um bis zu
30% in axialer Richtung wird durch eine möglichst dünn
wandige Ausgestaltung der Stirnplatte des Spulengehäuse-
Oberteils geschaffen.
Diese verbesserte Raumausnutzung stellt sicher, dass ein
erfindungsgemäss ausgestalteter Greifer mit axial entsprech
end verlängerter Spule nahezu den gleichen Nadelfadenbedarf
wie ein herkömmlicher Greifer hat, und somit die Näheigen
schaften nicht negativ geändert werden.
Da der Greiferkörper in seinen radialen Dimensionen unver
ändert bleiben kann, ist der neuartige Greifer in beste
henden Maschinen ohne Änderungen einsetzbar.
Vorteilhafterweise kann die Fadenaufnahmekapazität durch
zusätzliche Anwendung bekannter Konstruktionen bei der
Greiferausgestaltung, wie z. B. exzentrische Anordnung der
Spule im Spulengehäuse (Patentschrift DE-PS 409 771),
nochmals erhöht werden.
Insbesondere vorteilhaft ist die erfindungsgemässe Greifer
ausgestaltung bei Greifern, deren Spule unter oder vor
der Bewegungsbahn einer Nadel liegt, wie z. B. Greifer nach
der DE 82 34 141 U1 oder Greifer für
Zick-Zack Nähmaschinen. Bei diesen Greifern kann, nur durch
Verwendung eines erfindungsgemässen Spulengehäuse-Oberteils
und entsprechender Spule, entweder der Nadelfadenbedarf
reduziert werden, oder die Fadenaufnahmekapazität gesteigert
werden.
Weiterhin vorteilhaft ist eine externe Entnahmevorrichtung
die z. B. aus einem Magneten besteht und keine besonderen
Fingerfertigkeiten mehr erforderlich macht. Somit
wird die Entnahme vereinfacht. Gleichzeitig werden durch
diese Entnahmevorrichtung auch die Herstellkosten des
Spulengehäuses reduziert, da der herkömmliche Entnahme
mechanismus, sowie der Schaft im Spulengehäuse-Unterteil,
entfällt.
Die erfindungsgemässe Verwendung einer mindestens teilweise
aus ferromagnetischem Material bestehenden Spule und eines
Spulengehäuse-Oberteils mit geringen permanentmagnetischen
Eigenschaften stellt sicher, dass die Spule beim Einsetzen
ohne Entnahmemagnet nicht unbeabsichtigt aus dem Spulenge
häuse-Oberteil fällt.
Bei der Entnahme reicht die indirekte Wirkung des Entnahme
magneten auf die Spule aus, um ein Herausfallen der Spule
aus dem Spulengehäuse-Oberteil zu verhindern. In der Praxis
haben sich Spulen aus Aluminium auf Grund ihres niedrigeren
Massenträgheitsmomentes durchgesetzt.
Erfindungsgemäss geht dieser Vorteil nicht verloren, da die
Spule nur zum Teil, und in einem unkritischen Bereich, aus
ferromagnetischem Material besteht.
2 Ausführungsbeispiele der Erfindung und der Stand der
Technik werden anhand der Fig. 1 bis 4 im folgenden näher
beschrieben.
Es zeigen:
Fig. 1 eine Explosionsdarstellung eines Geradstichgreifers
(Stand der Technik),
1 Fig. 2 eine Explosionsdarstellung eines Ausführungsbeispiels
des erfindungsgemässen Greifers,
Fig. 3 eine Perspektivdarstellung des Spulengehäuse-Ober
teils aus Fig. 2 um 180 Grad gedreht,
Fig. 4 eine Explosionsdarstellung eines zweiten Ausführungs
beispiels des erfindungsgemässen Greifers,
In Fig. 1 wird ein Doppelsteppstich-Greifer für eine Nähma
schine mit horizontal angeordneter Greiferwelle gezeigt,
dessen Funktion jedem Fachmann auf diesem Gebiet hinläng
lich bekannt ist.
Ein derartiger Greifer wird z. B. in Schnellnähern einge
setzt. Für die Erfindung relevant ist, dass während dem Näh
vorgang eine Nadelfadenschleife um das Spulengehäuse 2", 4"
herumgeführt wird. Bei einer Vergrösserung des Spulenge
häusevolumens wird die Länge dieser Schleife vergrössert,
wodurch der Nadelfaden höher belastet wird. Gleichzeitig
ändert sich die Nadelfadenbedarfskurve, was zu einer Änder
ung der Fadengebermechanik führen kann und die Näheigen
schaften insbesondere bei hoher Geschwindigkeit negativ
beeinflusst.
Das Spulengehäuse besteht aus einem Spulengehäuse-Unterteil
2", das drehbar im Greiferkörper 1" gelagert ist.
Das Spulengehäuse-Unterteil 2" nimmt ein Spulengehäuse-
Oberteil 4" auf, in dem eine den Fadenvorrat aufnehmende
Spule 3" eingelagert ist.
An der Stirnplatte 5" des Spulengehäuse-Oberteils 4"
befindet sich eine Verriegelungs- und Entnahmevorrichtung,
die aus einem Klapphebel 7 und einem Schieber 8 besteht.
Während des Nähvorgangs stellt der Schieber 8, der in eine
Nut 11 des Schaftes 9 eingreift, sicher, dass das Spulen
gehäuse-Oberteil 4" formschlüssig im Spulengehäuse-
Unterteil 2" gehalten wird.
Fig. 2 zeigt ein Ausführungsbeispiel der Erfindung an Hand
eines Doppelsteppstichgreifers ähnlich Fig. 1.
Erfindungsgemäss ist die Stirnplatte 5 des Spulengehäuse-
Oberteils 4 dünnwandig konstruiert und es gibt stirnseitig
keine Halte- und Entnahmevorrichtungen.
Die Bewegungsbahn einer Nadel liegt in diesem Beispiel vor
der Spule 3, und die Nadel taucht beim Nähvorgang in eine
Aussparung 22 des Spulengehäuse-Oberteils 4 ein.
Die Spule 3 hat einen rohrförmigen Einsatz 20 aus vorzugs
weise Stahl, der z. B. eingepresst ist. Der restliche
Spulenkörper besteht aus einem Material mit niedrigerer
Wichte, vorteilhafterweise Aluminium.
Im Spulengehäuse-Oberteil 4 ist stirnseitig ein Permanent
magnet 18 im Spulengehäuseschaft 21 befestigt, z. B. einge
presst. Die Entnahmevorrichtung 6 besteht aus Stahl.
Weiter wird in Fig. 2 und Fig. 3 eine Variante einer kraft
schlüssigen Haltevorrichtung gezeigt, die aus einem am
Spulengehäuse-Oberteil 4 ausgebildeten Federarm 15 und einer
Ausbuchtung 16 am Spulengehäuse-Unterteil 2 besteht.
Nachdem die Spule 3 mit Faden bespult ist, wird sie in das
Spulengehäuse-Oberteil 4 eingesetzt, und der Faden wird in
die Fadenspannvorrichtung 17 eingefädelt.
Da eine magnetische Kraftwirkung zwischen Permanentmagnet 18
und Spuleninnenteil 20 besteht, ist die Spule gegen unbe
absichtigtes Herausfallen gesichert.
Jetzt wird das Spulengehäuse-Oberteil 4 mitsamt der Spule 3
entweder direkt oder mittels Entnahmevorrichtung 6 in das
Spulengehäuse-Unterteil 2 eingeführt, bis der Federarm 15 in
die Aussparung 16 einrastet.
Das Spulengehäuse-Oberteil 4 wird jetzt kraftschlüssig im
Spulengehäuse-Unterteil 2 gehalten.
Wird das Spulengehäuse-Oberteil 4 mittels der Entnahmevor
richtung 6 eingesetzt, dann wird diese danach seitlich abge
zogen.
Zur Entnahme wird die Entnahmevorrichtung 6 axial an das
Spulengehäuse-Oberteil 4 herangeführt. Die magnetische
Anziehungskraft zwischen Permanentmagnet 18, vorzugsweise
aus Seltenen Erden, und Entnahmevorrichtung 6 ist stärker
ausgelegt als die axiale Haltekraft zwischen Spulengehäuse-
Oberteil 4 und Spulengehäuse-Unterteil 2.
Dadurch wird erreicht, dass das Spulengehäuse-Oberteil 4
mittels der Entnahmevorrichtung 6 mitsamt der Spule 3
aus dem Spulengehäuse-Unterteil 2 gezogen werden kann.
Die Externalisierung der Entnahmevorrichtung, sowie die
Halterung der Spule 3 im Spulengehäuse 4 durch Magnetkraft,
ermöglichen eine dünnwandig ausgebildete Stirnplatte 5 des
Spulengehäuse-Oberteils 4.
Dadurch ist im beschriebenen Beispiel der Nadelfadenbedarf,
bei gleichbleibender Fadenaufnahmekapazität, verringert.
Eine weitere Ausgestaltung ermöglicht eine axiale Ver
grösserung der Spule 3 durch eine axiale Verlängerung des
Spulengehäuse-Oberteils 4 und eine axiale Verlängerung des
Spulengehäuse-Unterteils 2 in Richtung Greiferwelle, bei
nur unwesentlich verändertem Nadelfadenbedarf im Vergleich
zu einem herkömmlichen Greifer.
In Fig. 4 wird ein zweites Ausführungsbeispiel dargestellt.
Hier ist die Bewegungsbahn einer Nadel über der Spule 3'
angeordnet. Die Entnahmevorrichtung 6' ist als Permanent
magnet 18' ausgebildet. Das Spulengehäuse-Oberteil 4' ist in
diesem Fall in axialer Richtung magnetisiert.
Diese Magnetisierung muss nur so stark sein, das die
Spule 3 beim Einsetzen ohne Entnahmevorrichtung 6' leicht im
Spulengehäuse-Oberteil 4' gehalten wird und so ein unbeab
sichtigtes Herausfallen verhindert wird. Bei der Entnahme
wirkt die Magnetkraft der Entnahmevorrichtung 6' indirekt
auch anziehend auf die Spule 3'. Dadurch wird zusätzlich
sichergestellt, dass das Spulegehäuse-Oberteil 4' mitsamt
der Spule 3' entnommen werden kann und die Spule 3' gegen
ein unbeabsichtigtes Herausfallen gesichert ist.
Im Unterschied zu dem ersten Ausführungsbeispiel ist hier,
durch die axiale Verlängerung von Spulengehäuse-Oberteil 4'
und Spule 3' eine Fadenkapazitätserhöhung bei nur unwesent
lich geändertem Nadelfadenbedarf um ca. 20% möglich.
Bei Greifern mit hinter der Spule liegender Bewegungsbahn
der Nadel, wie z. B. Zick-Zack-Greifern, ist durch die oben
beschriebenen Massnahmen sogar eine bis zu 30% Erhöhung der
Fadenaufnahmekapazität möglich.
Die erfindungsgemässe Ausgestaltung ist bei allen mit den
herkömmlichen Verriegelungs- und Entnahmevorrichtungen
ausgestatteten Greifern ohne grossen konstruktiven Aufwand
möglich.
Claims (12)
1. Umlaufender Greifer für Doppelsteppstich-Nähmaschinen mit
horizontal angeordneter Greiferwelle, der im wesentlichen
folgende Teile umfasst: einen Greiferkörper (1), ein
in dem Greiferkörper (1) drehbar gelagertes Spulen
gehäuse-Unterteil (2), eine den Fadenvorrat aufnehmende
Spule (3, 3'), ein die Spule (3, 3') aufnehmendes
Spulengehäuse-Oberteil (4, 4') aus ferromagnetischem
Material, das im Spulengehäuse-Unterteil (2) einlagerbar
ist, eine Haltevorrichtung die das Spulengehäuse-
Oberteil (4, 4') kraftschlüssig im Spulengehäuse-
Unterteil (2) hält, und ein Fadenspannelement (17), das
am Spulengehäuse-Oberteil (4, 4') angeordnet ist,
dadurch gekennzeichnet,
dass die axiale Ausdehnung der aussenliegenden Stirn platte (5, 5') des Spulengehäuse-Oberteils (4, 4') derart wesentlich reduziert ist, dass ein höherer Prozentsatz des Spulengehäusevolumens für den Fadenvorrat nutzbar ist,
dass eine externe Entnahmevorrichtung (6, 6'), die mindestens teilweise aus ferromagnetischem Material besteht, zur Entnahme des Spulengehäuse-Oberteils (4, 4') mitsamt der Spule (3, 3') aus dem Spulengehäuse-Unterteil (2) vorgesehen ist,
dass bei Kontakt zwischen Entnahmevorrichtung (6, 6') und Spulengehäuse-Oberteil (4, 4') eine magnetische Anzieh ungskraft zwischen denselben besteht, die höher ist, als die axiale Haltekraft zwischen Spulengehäuse-Oberteil (4, 4') und Spulengehäuse-Unterteil (2),
und dass die Spule (3, 3') mindestens teilweise aus ferromagnetischem Material besteht.
dass die axiale Ausdehnung der aussenliegenden Stirn platte (5, 5') des Spulengehäuse-Oberteils (4, 4') derart wesentlich reduziert ist, dass ein höherer Prozentsatz des Spulengehäusevolumens für den Fadenvorrat nutzbar ist,
dass eine externe Entnahmevorrichtung (6, 6'), die mindestens teilweise aus ferromagnetischem Material besteht, zur Entnahme des Spulengehäuse-Oberteils (4, 4') mitsamt der Spule (3, 3') aus dem Spulengehäuse-Unterteil (2) vorgesehen ist,
dass bei Kontakt zwischen Entnahmevorrichtung (6, 6') und Spulengehäuse-Oberteil (4, 4') eine magnetische Anzieh ungskraft zwischen denselben besteht, die höher ist, als die axiale Haltekraft zwischen Spulengehäuse-Oberteil (4, 4') und Spulengehäuse-Unterteil (2),
und dass die Spule (3, 3') mindestens teilweise aus ferromagnetischem Material besteht.
2. Umlaufender Greifer nach Anspruch 1 dadurch
gekennzeichnet, dass an der aussenliegenden Stirnplatte
(5, 5') des Spulengehäuse-Oberteils (4, 4') keine in
axialer Richtung raumeinnehmenden Entnahmevorrichtungen
und Fadenspannvorrichtungen angeordnet sind.
3. Umlaufender Greifer nach Anspruch 1 und 2 dadurch
gekennzeichnet, dass die aussenliegende Stirnplatte
(5, 5') des Spulengehäuse-Oberteils (4, 4') im Bereich der
Spule (3, 3') im wesentlichen flach und dünnwandig
ausgebildet ist.
4. Umlaufender Greifer nach einem der Ansprüche 1 bis 3
dadurch gekennzeichnet, dass ein Innenteil (20, 20') der
Spule (3, 3') aus ferromagnetischem Material besteht und
der Rest der Spule (3, 3')aus nicht ferromagnetischem
Material besteht.
5. Umlaufender Greifer nach einem der Ansprüche 1 bis 4
dadurch gekennzeichnet, dass die Spule (3, 3') sowie das
Spulengehäuse-Oberteil (4, 4') in axialer Richtung
verlängert sind.
6. Umlaufender Greifer nach einem der Ansprüche 1 bis 4
dadurch gekennzeichnet, dass die Spule (3, 3') sowie das
Spulengehäuse-Oberteil (4, 4') und das Spulengehäuse-
Unterteil (2) in axialer Richtung verlängert sind.
7. Umlaufender Greifer nach einem der Ansprüche 1 bis 6
dadurch gekennzeichnet, dass eine magnetische
Anziehungskraft zwischen Spulengehäuse-Oberteil (4, 4')
und Spule (3, 3') besteht.
8. Umlaufender Greifer nach Anspruch 7, dadurch
gekennzeichnet, dass ein Innenteil (20, 20') der Spule
(3, 3') permanentmagnetische Eigenschaften aufweist.
9. Umlaufender Greifer nach Anspruch 7, dadurch
gekennzeichnet, dass das Spulengehäuse-Oberteil (4, 4')
permanentmagnetische Eigenschaften aufweist, die aus
reichen, die Spule (3, 3') im Spulengehäuse-Oberteil
(4, 4') zu halten.
10. Umlaufender Greifer nach einem der Ansprüche 1 bis 9,
dadurch gekennzeichnet, dass die Entnahmevorrichtung
(6, 6') permanentmagnetische Eigenschaften aufweist.
11. Umlaufender Greifer nach einem der Ansprüche 1 bis 10,
dadurch gekennzeichnet, dass ein Permanentmagnet (18)
derart im Spulenschaft (21) des Spulengehäuse-Oberteils
(4) angeordnet ist, dass ein Kontakt des Permanent
magneten (18) mit einer Entnahmevorrichtung (6, 6'), zum
Zweck der Entnahme, möglich ist.
12. Umlaufender Greifer nach einem der Ansprüche 1 bis 11,
dadurch gekennzeichnet, dass das Spulengehäuse-Oberteil
(4, 4') mindestens einen Federarm (15) aufweist, dass das
Spulengehäuse-Unterteil (2) mindestens eine
Ausbuchtung(16) aufweist, und dass Federarm (15) und
Ausbuchtung (16) derart angeordnet und ausgestaltet sind,
dass der Federarm (15) in die Ausbuchtung (16) einrastet,
wenn das Spulengehäuse-Oberteil (4, 4') im Spulengehäuse-
Unterteil (2) eingelagert ist und eine kraftschlüssige
Verbindung in axialer Richtung zwischen Spulengehäuse-
Oberteil (4, 4') und Spulengehäuse-Unterteil (2)
herstellt.
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