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DE19840855A1 - Infrarotparavent - Google Patents

Infrarotparavent

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Publication number
DE19840855A1
DE19840855A1 DE1998140855 DE19840855A DE19840855A1 DE 19840855 A1 DE19840855 A1 DE 19840855A1 DE 1998140855 DE1998140855 DE 1998140855 DE 19840855 A DE19840855 A DE 19840855A DE 19840855 A1 DE19840855 A1 DE 19840855A1
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
screen according
sections
infrared screen
section
infrared
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Withdrawn
Application number
DE1998140855
Other languages
English (en)
Inventor
Hubert Kurz
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Individual
Original Assignee
Individual
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Filing date
Publication date
Application filed by Individual filed Critical Individual
Priority to DE1998140855 priority Critical patent/DE19840855A1/de
Publication of DE19840855A1 publication Critical patent/DE19840855A1/de
Withdrawn legal-status Critical Current

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    • AHUMAN NECESSITIES
    • A61MEDICAL OR VETERINARY SCIENCE; HYGIENE
    • A61NELECTROTHERAPY; MAGNETOTHERAPY; RADIATION THERAPY; ULTRASOUND THERAPY
    • A61N5/00Radiation therapy
    • A61N5/06Radiation therapy using light

Landscapes

  • Health & Medical Sciences (AREA)
  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Biomedical Technology (AREA)
  • Pathology (AREA)
  • Nuclear Medicine, Radiotherapy & Molecular Imaging (AREA)
  • Radiology & Medical Imaging (AREA)
  • Life Sciences & Earth Sciences (AREA)
  • Animal Behavior & Ethology (AREA)
  • General Health & Medical Sciences (AREA)
  • Public Health (AREA)
  • Veterinary Medicine (AREA)
  • Accommodation For Nursing Or Treatment Tables (AREA)

Abstract

Die Erfindung betrifft einen Infrarotparavent zur Therapie mit langwelligen Infrarotstrahlen, die großflächig von den Innenoberflächen abgestrahlt werden. DOLLAR A Die Strahlungsflächen sind in Sektionen gegliedert. Diese sind separat oder in Gruppen zusammengekoppelt, flexibel zu unterschiedlichen Grundrissen entsprechend den jeweiligen räumlichen Gegebenheiten zusammensetzbar. DOLLAR A Das Zusammensetzen erfordert nur geringen Zeitaufwand und ist ohne Kraftanstrengung möglich. DOLLAR A Für den Nichtgebrauch sind besonderes platzsparende Stapelmöglichkeiten in Abstellpositionen vorgesehen. DOLLAR A Dieser Infrarotparavent ist insbesondere zum Einsatz in Arztpraxen, Fitnesszentren und im Kurbetrieb bestimmt.

Description

Die Erfindung betrifft einen Infrarotparavent mit den Merkmalen des Oberbegriffes im Anspruch 1.
Die Erfindung bezweckt die Erzeugung und Verteilung von Wärmestrahlen im langwelligen Infrarotbereich mit großflächiger, den ganzen Körper erfassenden Wärmestrahlung kleiner bis mittlerer Intensität in für bequeme Sitz- oder Liegemöbel, Rollstühle ausreichend großflächigen Behandlungszonen.
Zur lokalen Infrarotbestrahlung sind seit langem Rotlichtlampen im Gebrauch und allgemein bekannt, die zur intensiven lokalen Bestrahlung relativ kleiner Hautoberflächen erfolglreich angewandt werden.
Bei der erfindungsgemäßen Infrarotwärme-Bestrahlung handelt es sich jedoch um eine Ganzkörperbehandlung mit langwelligeren Infrarotstrahlen geringerer Intensität, aber großen Abstrahlungsoberflächen, die möglichst rund um den Patienten angeordnet sind. Ihr Einsatzbereich ist oft die Therapie von chronischen Krankheiten, insbesondere von Bluthochdruck.
Signifikant für diese Behandlungsmethode sind die relativ langen Expositionszeiten, etwa bis zu einer Stunde, und die häufige Wiederholung, etwa tägliche Anwendung über mehrere Wochen.
Es ist bekannt, derartige Behandlungen in sitzender Position in einem relativ kleinvolumigen tonnenförmigen Gehäuse auszuführen, bei dem die Oberseite durch ein Tuch abgedeckt wird, durch das der Kopf des Patienten herausschaut. Bei derartigen Lösungen handelt es sich um eine Art Minimalsaunakabine, die für Schwitzenkuren bestimmt ist.
Eine in Japan verbreitete Bauart besteht aus einer Röhre, in die der auf einer Liege liegende Patient bis zum Hals hineingeschoben wird.
Beide oder ähnliche engräumigen Lösungen werden von der Mehrzahl der Patienten als beengend empfunden und bei den langen Expositionszeiten (bis zu 1 Stunde) und häufigen Anwendung, mehrere Wochen täglich, nicht akzeptiert. Für behinderte Personen scheiden diese Einrichtungen sowieso aus. Hinzu kommt, daß der Patient auf Hilfe angewiesen ist, sich nicht allein bedienen kann, also Personal benötigt.
Es ist außerdem bekannt, solche Ganzkörper-Infrarottherapien in "Sauna"-Kabinen durchzuführen, die statt eines Heißluftofens mit Infrarotwärmequellen ausgestattet sind. Dies ist eine bewährte Methode, die allerdings die Anschaffung einer "Sauna"-Kabine und den erforderlichen Platzbedarf voraussetzt.
Die üblichen kleinvolumigen "Sauna"-Kabinen sind für kurzzeitige Badegänge, meist für 10 Minuten Aufenthaltsdauer, ausgelegt und möbiliert.
Sie werden deshalb von den Patienten bei längeren Expositionszeiten als beengend und unbequem empfunden und sind für Rollstuhlfahrer nicht verwendbar.
Hinzu kommt der Zwang, die Kabine an den meistens stark schwankenden Bedarf anzupassen. Wird sie großzügig dimensioniert, braucht sie viel Platz und ist teuer. Ist sie zu klein, dann gibt es Terminprobleme.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Einrichtung zur Behandlung mit Infrarotwärme zu schaffen, die in der Grundrißform und Fläche an die räumlichen Gegebenheiten und an den jeweiligen Bedarf flexibel anpaßbar und erweiterbar ist. Bei Nichtbedarf soll die Einrichtung mit wenigen Handgriffen auf eine kleinvolumige Abstellposition verbringbar sein, um den Stellplatz anderweitig nutzbar zu machen.
Außerdem soll bequemes, nichtbeengtes Sitzen oder Liegen den Bedürfnissen älterer oder vorgeschädigter Personen entsprechen und auf herkömmlichen bzw. vorhandenen Möbeln möglich sein.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß mit einem speziellen Infrarotparavent gelöst. Der Ersatz einer (geschlossenen) Kabine durch einen Infrarotparavent liegt die Erfahrung zugrunde, daß es bei einer Infrarotwärmebehandlung keiner Heißluft bedarf, die zwangsläufig in einer kleinräumigen Kabine auch bei ausschließlichem Einsatz von Infrarotwärmequellen entsteht. Im Gegenteil, aus medizinischer Sicht soll die Lufttemperatur nur geringfügig, wenn überhaupt, über der üblichen Zimmertemperatur liegen. Das bedeutet, daß die Wandoberflächen immer wesentlich wärmer als die Luft sein müssen.
Hingegen kommt es darauf an, daß die Wärmestrahlung von Dunkelstrahlern, vorzugsweise mit Oberflächen aus Holz, großflächig emittiert wird.
Die Strahlung soll, möglichst ohne Schatten, diffus rundum seitlich von den Wänden kommen. Der Kopf darf nicht von oben bestrahlt werden.
Der weitere Vorteil eines Infrarotparavents im Vergleich mit einer Kabine liegt in der Flexibilität der Grundrisse und Flächen gegenüber der unveränderlichen Form und Größe der Kabine.
Die Erfindung sieht deshalb vor, daß in den Sektionen elektrische Wärmequellen integriert sind, die die Wärmeenergie im wesentlichen als Infrarotstrahlung in den Raum abgeben, und daß Sektionen des Paravents mit Bewegungsteilen ausgestattet sind, mit deren Wirkung die einzelnen Sektionen oder zu Gruppen zusammengekoppelte Sektionen in ortsverschiedene Positionen verbringbar und/­ oder definiert plazierbar sind.
In Praxisräumen besteht damit die Möglichkeit flexibler Raumnutzung, beispielsweise wird ein Teil eines Wartezimmers, eines Behandlungsraumes im Bedarfsfall mit wenigen Handgriffen zu Infrarottherapie-Boxen umrüstbar.
Erfindungsgemäß ist es sogar möglich, mehrere Verwendungsposition, entsprechend dem Bedarf vorzusehen, ohne daß diese Stellplätze, wie bei einer ortsfesten Kabine, auch bei Nichtbedarf ständig belegt sind und Mietkosten verursachen.
Der von den Sektionen umschlossene Grundriß läßt sich einfach an die jeweiligen Platzverhältnisse anpassen. Die Verwendungsposition kann in Fläche und Form sehr unterschiedlich sein. Das Konzept des Infrarotparavents bietet durch trennbare, schwenkbare, koppelbare, fahrbare und feststellbare Sektionen viele Möglichkeiten.
Im Regelfall wird man wenigstens 2 Ortspositionen vorsehen, eine Verwendungsposition und, bei Nichtbedarf, eine kompakte Abstellposition, in der die Sektionen auf kleinem Volumen in einem Nebenraum gestapelt sind.
Zur jeweiligen Definition der Verwendungsposition sind erfindungsgemäß Ortshalter vorgesehen, die aus Markierungen (Ringe, Teller, Puffer) bestehen, die am Fußboden und/oder an der Decke und/oder an der Fahrschiene befestigt sind. Damit wird die erstmals erprobte Optimalposition nach jedem Wechsel sofort punktgenau wieder herstellbar.
Die Erfindung sieht eine Reihe unterschiedlich gestalteter Bewegungsteile vor, die die Statik der Sektion in der Verwendungsposition gewährleisten. Sie sind unten oder seitlich oder oben an der Sektion, bzw. vorzugsweise an deren stabilem Rahmen, befestigt.
Je nach Bauart bzw. den örtlichen Gegebenheiten, sind Fahrschienen oder Ortshalter an der Decke, an Wänden oder am Boden befestigt, in die Elemente der Bewegungsteile kräfteübertragend eingreifen.
Für freistehende Sektionen sind erfindungsgemäß auf dem Fußboden stehende Füße vorgesehen, deren Aufstandsflächen zwecks ausreichender Standsicherheit mit beidseitigem Abstand vom Schwerpunkt angeordnet sind.
Im Regelfall bestehen die Aufstandsflächen aus blockierbaren Schwenkrollen, die das Verfahren der Sektionen in verschiedenen Positionen wesentlich erleichtern.
Zwischen dem Fußboden und der Sektionsunterkante ist ein Abstand vorgesehen. Die Bauhöhe der Füße ist kleiner als dieser Abstand. Es ist deshalb möglich, beim Stapeln von Sektionen mit den Füßen Nachbarsektionen zu unterfahren. Damit ergibt sich ein besonders kompakter Raumbedarf in der Abstellposition.
Es ist in anderen Fällen möglich bzw. praktisch, die Sektionen in Schienen zu bewegen, die an der Decke, an der Wand oder am Boden ortsfest verlegt sind.
Im Falle der an Wänden oder an der Decke befestigten Schienen oder Ortshalter sind die Bewegungsteile als Arme ausgebildet, die einerseits an der Sektion befestigt und am anderen Ende mit Verschiebeteilen in die Fahrschienen bewegbar und kräfteübertragend eingreifen. Die Verschiebeelemente bestehen vorzugsweise aus Schiebetürbeschlägen.
Zur Anpassung an unterschiedlich Raumhöhen sind die Arme höhenverstellbar. Hierzu sieht eine Ausführungsform eine teleskopartige Ausbildung des Armes vor, der bei der Montage nach der Höheneinstellung passend verbohrt und verstiftet wird.
Falls an der Verwendungsposition das Anbringen von Ortshaltern schwierig sein sollte, ist als Alternative eine einfache Hubeinrichtung an den Sektionen einsetzbar. Diese besteht aus in geringem Abstand vom Fußboden angeordneten Füßen, die man mit einem Gewinde herausdrehen kann. Damit ist die Sektion zwischen Fußboden und Führungsschiene verspannbar.
Eine weitere Ausgestaltung der Arme sieht der Einbau von Drehlagern mit vertikaler Achse vor. In dieser Version lassen sich die Sektionen in den Führungsschienen längsverschieben und bei Bedarf auch noch um eine vertikale Achse drehen. Dies ist besonders in der Abstellposition sinnvoll, weil man dann mit sehr kleiner Stellfläche auskommt.
Eine weitere bewährte Ausbildung des Armes sieht erfindungsgemäß die Anordnung zwischen zwei benachbarten Sektionen vor. Hier besteht der Arm aus einer vertikal angeordneten Stange, an der horizontal Koppeln befestigt sind. An diesen sind beidseitig Koppelzapfen angebracht, die in die Sektionen drehbar eingreifen.
Je nach Art der Abstützung ist am Koppelarm unten ein Fuß mit Rollen oder oben ein in der Führungsschiene eingreifendes Verschiebeteil angebracht. Je nach Anzahl der Sektionen bietet diese Anordnung, eine Vielfalt von Bewegungsmöglichkeiten in der Kombination von Schieben und Drehen in verschiedene Wandflächenformen und Abstellpositionen.
Die Koppelarme werden zusätzlich als Zugentlastung der Verbindungskabel genutzt, die am Arm befestigt oder, so dieser als Hohlraum gestaltet ist, durch diesen hindurchgeführt sind.
Die Erfindung sieht weiterhin vor, die Sektionsflächen bei Bedarf in Teilflächen vertikal oder horizontal zu unterteilen. Die mit Scharnieren miteinander verbundenen Teilflächen lassen sich damit aus der Gesamtebene herausschwenken und, im Horizontalschnitt gesehen, zu einem zu einem Polygonsegment formen. Damit wird aus der diffusen eine ausgerichtetere Wärmeabstrahlung, wenn diese gewünscht wird. Eine starre Polygonform wäre nicht universell verwendbar und würde einen größeren Stauraum benötigen.
Um den Stauraum möglichst klein zu halten, ist erfindungsgemäß ein Depot vorgesehen, in dem die Sektionen engräumig aber trotzdem gut zugänglich, einzeln je nach Bedarf entnehmbar, abgestellt sind.
Dieses Depot wird, so sich die örtliche Sitution dafür eignet, mit Räder bzw. Schwenkrollen ausgestattet sein. Das Depot wird so zugleich zum Transportwagen der Sektionen zu den Positionen. Es ist dies eine weitere Alternative zu der Bewegung mittels Fahrschienen.
Eine weitere interessante Variante des Depotgedankens ergibt sich erfindungsgemäß aus der Koppelung einiger Sektionen zu einer zusammenfaltbaren, funktionsfähigen, d. h. elektrisch verschalteten und geregelten Infrarotparaventgruppe.
Die bevorzugte Ausbildung besteht dabei aus 4 mit Koppeln verbundenen Sektionen, die sich zu einer Box auffalten lassen.
Im einfachsten Fall entsteht ein Depot durch das Zusammenkoppeln separater, fahrbarer Sektionen durch Ketten statt Koppeln. Hier schiebt man die Sektionen zu einem Stapel zusammen und verbindet diese mit Ketten zum Depot, wobei dieses dann zu Abstellposition geschoben wird.
Die lösbaren und mit Karabinerhaken ausgestatteten Ketten können zugleich als Absperrelemente oder zur Erhöhung der Standsicherheit genutzt werden.
Eine andere Variante des Depots ist mit Geradführungen ausgestattet, die an einer in das Depot integrierten Sektion direkt oder an Deck- und Bodenleisten befestigt sind. Damit lassen sich dann vorzugsweise 2 Sektionen translatorisch seitlich nach rechts bzw. links herausziehen. Es entsteht so eine Paravantfläche etwa dreifacher Breite als verdrahtete Funktionseinheit.
Die vorher beschriebenen flexiblen Grundrisse und Bewegungsmöglichen werden mit einer weitgehend standardisierten Sektionsart erreicht. Diese besteht im wesentlichen aus verschiedenen rechteckigen Tafeln und Schichten aufgebauten formstabilen Körper.
Auf einem stabilen Rahmen ist eine Außenschalung und eine Innenschalung befestigt. Dazwischen ist eine großflächige Heizung eingebaut, deren Wärme konvektiv und über eine Reflexionsschicht auf die Innenseite der Innenschalung übertragen wird. Die Außenschalung erwärmt sich nur wenig; sie wird durch mehrere Isolierschichten abgeschirmt.
Die Innenschalung besteht aus Holz oder einem Werkstoff ähnlicher Strahlungszahl, da sich diese für die therapeutische Anwendung als optimal erwiesen hat.
Alternativ sieht die Erfindung auch den Einbau von Wärmestrahlern mit Reflektoren in die Sektion vor. Damit die Augen vor einem in diesem Wellenspektrum enthaltenen, für die Netzhaut schädlichen Anteil verschont bleibt, ist der Einbau eines Filters vorgesehen. Zum Schutz vor Berührung heißer Teile ist außerdem ein Gitter erforderlich.
Der Stromanschluß kann für jede Sektion separat aus einer Steckdose oder wahlweise über in allen Sektionen durchgeschleiftes Versorgungskabel in Parallelschaltung erfolgen. Zu diesem Zweck ist jede Sektion mit speziellen Steckdosen bzw. Stecker ausgestattet. Welche Art des Anschlusses am günstigsten ist, hängt vor allem von der Anzahl der Sektionen, ihren Verwendungspositionen, den vorhandenen Raumsteckdosen und der gewünschten Temperaturregelung ab.
Aus Sicherheitsgründen sind grundsätzlich in jeder Sektion 2 voneinander unabhängig wirkende Temperaturüberwachungen eingebaut. Bei einer gewissen noch weit unter der Entzündungsgrenze liegende Temperatur schaltet der Temperaturwächter den Strom ab und nach einer gewissen Abkühlung wieder ein. Im Versagensfall dieses Temperaturwächters übernimmt die Übertemperatursicherung das Kommando und schaltet die Sektion irreversible ab. D. h. eine Inbetriebnahme ist erst nach dem Austausch des defekten Reglers möglich.
Außerdem ist in jeder Anlage wenigstens ein Temperaturregler vorhanden. Er ermöglicht es, die Oberflächentemperatur der Strahlungsfelder auf einen gewünschten Wert hochzufahren und diesen beizubehalten. Alle parallelangeschlossenen Sektionen fahren dieses Programm mit.
Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung ist in Zeichnungen dargestellt und wird im Folgenden näher beschrieben. Es zeigen:
Fig. 1
Variante bestehend aus separatbeweglichen Sektionen
Fig. 2
Variante Paravent aus zusammengekoppelter Sektionen
Fig. 3
Großes Sektionsfeld mit Deckenführung
Fig. 4
Sektion aus Teilfeldern mit senkrechten Schwenkachsen
Fig. 5
Sektion aus Teilfeldern mit horizontalen Schwenkachsen
Fig. 6
Koppelgelenk im Vertikalschnitt
Die Fig. 1a zeigt die Ansicht der Innenschaltung 10 bzw. deren strahlende Oberfläche 100. Die separat fahrbare und auch allein voll funktionsfähige Sektion steht auf 2 Füßen 20, die über Rollen 21, vorzugsweise bremsbare Schwenkrollen 210, auf dem Boden 60 stehen. An den oberen Rahmenecken sind Ketten 400 mit Karabinerhaken 401 zu erkennen, die als Koppel zu anderen Sektionen, als Absperrkette und als Sicherung gegen Umkippen nutzbar sind. Die Stromzufuhr erfolgt über den Stecker 55. An der Steckdose 56 ist eine benachbarte Sektion anschließbar. Der Temperaturregler 52 ermöglicht das Einstellen der gewünschten Temperatur auf der Oberfläche 100.
In Fig. 1b ist Vertikalschnitt der Ausführung nach Fig. 1a zu erkennen. Außenschalung 11 und Innenschalung 10 sind über einen umlaufenden Rahmen 12 miteinander zu einem formstabilen Körper verschraubt. Im Hohlraum innen ist eine Flächenheizung 50 eingebaut, die ihre Wärmeenergie an die Innenwand 10 abgibt. Der Übergang der Wärme auf die Außenschalung 11 wird durch die Reflexionsschicht 110 und die Isolierschicht 111 weitgehend verhindert.
Die Fig. 1c zeigt eine der vielen Einsatzpositionen, hier ein Wärmefeld für die Therapie einer Einzelperson aus 3 Sektionen. Diese Verwendungsposition kann kraftschlüssig mit den Bremsen der Schwenkrollen 210 oder mit Ortshaltern 31 auch formschlüssig gesichert sein. Die Ketten 400 signalisieren den Nichtzutritt an diesen Stellen und erhöhen die Stabilität gegen Umstoßen durch unachtsame Personen.
In Fig. 1d sind die 3 Sektionen der Fig. 1c in der Abstellposition zu erkennen, die sich auch in einem Nebenraum befinden kann. Da zwischen der Unterkante 120 und dem Fußboden 60 ein Abstand besteht, können die Füße 20 der benachbarten Sektion jeweils untergeschoben werden. Damit ergibt sich ein geringer Platzbedarf in der Abstellposition.
Es ist ebenso möglich, andere Grundrisse in der Verwendungsposition zu bilden.
So entstehen aus 4 Sektionen z. B. quadratische Boxen, aus 8 und mehr Sektionen entsprechend große Behandlungszonen, je nach Bedarf und den jeweiligen räumlichen Gegebenheiten.
In Fig. 2 ist eine beliebte Variante aus 4 drehbar miteinander gekoppelter Sektionen zu erkennen. Die Sektionen 1, 1', 1'', 1''' sind oben und unten über Koppeln 27 und Koppelarme 28 miteinander verbunden, die in Fig. 6 beschrieben werden.
Fig. 2a zeigt diese Sektionsgruppe in Abstellposition in der Seitenansicht;
Fig. 2b die Abstellposition in der Frontansicht;
Fig. 2c die Verwendungsposition, die durch Aufschwenken der Sektionen 1'' und 1''' um 270 Grad entsteht.
Fig. c zeigt eine Draufsicht in der Abstellposition.
Fig. 3 zeigt eine Großsektion, aus der deckenhohe Infrarotparavents zusammengesetzt werden. Die Führungsschiene werden dem jeweils gewünschten Raumgrundriß entsprechend an der Decke 61 verlegt. Am Fußboden kann oft auf eine Bodenschiene verzichtet werden, wenn man die in der Fig. 3a ersichtlichen Hubeinrichtungen 24 einbaut. Im einfachsten Fall sind dies Puffer an einem Schraubengewinde, die soweit herausgedreht werden, bis die Sektion leicht angehoben bzw. gegen die Decke verspannt ist.
Der Arm 22 ist in der Mitte angeordnet und mit einem Drehlager 25 ausgestattet. Damit kann man die Sektion um eine vertikale Achse schwenken, wenn dies die Verwendungsposition erfordert oder eine raumsparende Abstellposition entsprechend Fig. 3d gewünscht wird.
Statt einen Arm 22 in der Mittelachse der Sektion anzuordnen, kann man auch 2 Arme mit Schiebeteilen 26 an beiden Seiten vorsehen. Dann entsteht eine große Strahlungsfläche mit den Bewegungsmöglichkeiten eines Sektionalschiebetors. D. h. um Ecken fahrbar und auch mit einem handelsüblichen Antrieb ausrüstbar.
Fig. 4 zeigt eine in Teilsektionen mit senkrechten Schwenkachsen gegliederte Sektion. Aus der ebenen Fläche entsteht bei Bedarf ein Polygonsegment mit einer mehr gebündelten Infrarotstrahlung. Bei entsprechenden Raumverhältnissen kann man auch mehrere derartige Sektionen aneinanderstellen und einen etwa kreisförmigen Umschließungsgrundriß bilden.
In Fig. 5 ist ebenfalls eine durch Schwenkachse geteilte Sektionsfläche dargestellt. Hier sind die Achsen horizontal angeordnet. Die Strahlenbündelung erfolgt deshalb teilweise von oben nach unten bzw. von unten nach oben.
Fig. 6 zeigt im Deteil eine bevorzugte Ausbildung eines Koppelarms, wie er beispielsweise in der Ausführung nach Fig. 2 verwendet wird. Der Koppelarm verbindet die obere Koppel 27 mit der unteren Koppel (27), die mit dem Fuß 20 einteilig gestaltet ist. Die Koppeln 27 sind mit den Rahmen 12 über Koppelzapfen 270 schwenkbar verbunden.
Die dargestellten Ausführungsbeispiele zeigen nur wenige der tatsächlich verwendeten Grundrißformen.
Sie alle sind jedoch aus dem Vorstehenden durch Hinzufügen weiterer Sektionen und Sektionsbaugruppen aus dem Erfindungsgedanken leicht abzuleiten, so daß sich eine Auflistung erübrigt.
Bezugszeichenliste
1
Sektion
10
Innenschalung
11
Außenschalung
12
Rahmen
13
Öffnung
14
Fenster
15
Filter
16
Polygon
17
Drehachse horizontal
18
Drehachse vertikal
19
Teilflächenlager (Scharnier)
100
Oberfläche von
10
110
Reflexionsschicht
111
Isolierschicht
120
Unterkante
1
a,
1
bTeilflächen der Sektion
2
Bewegungsteile
20
Fuß
21
Rolle
22
Arm
23
Fixierelement
24
Hubeinrichtung
25
Drehlager
26
Verschiebeteil
27
Koppel
28
Koppelarm
200
Aufstandsfläche
210
Schwenkrolle
270
Koppelzapfen
280
Handgriff
3
Führungsteile
30
Fahrschiene
31
Ortshalter
4
Depot
40
Geradführung
41
Schwenklager
400
Kette
401
Karabinerhaken
5
Elektrik
50
Flächenheizung
51
Wärmestrahler
52
Temperaturregler
53
Übertemperatursicherung
54
Verbindungskabel
55
Stecker
56
Steckdose
57
Temperaturwächter
510
Reflektor
511
Gitter
6
Raum
60
Fußboden
61
Decke
62
Wand
7
Spiegelfeld
PPosition, Ortslage allgemein
VVerwendungsposition
AAbstellposition

Claims (34)

1. Infrarotparavent für therapeutische Wärmeanwendungen, insbesondere zum gewerblichen Einsatz in Praxen, Fitnessstudios und Kuranlagen, mit in formstabile Sektionen gegliederter Wandfläche, mit die Sektion standfest in einer im wesentlichen senkrechten Gebrauchslagen haltenden Elementen, dadurch gekennzeichnet, daß in den Sektionen (1, 1', usw.) elektrische Wärmequellen (50 oder 51) integriert sind, die die Wärmeenergie im wesentlichen als Infrarotstrahlung in den Raum abgeben, und daß Sektionen (1) des Paravents mit Bewegungsteilen (2) ausgestattet sind, mit deren Wirkung die einzelne Sektion (1) oder zu Gruppen zusammengekoppelte Sektionen (1, 1' . . .) in ortsverschiedene Positionen (P) verbringbar und/oder definiert standfest plazierbar sind.
2. Infrarotparavent nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Position (P) aus mehreren Verwendungspositionen (V1, V2, . . .) mit im Regelfall unterschiedlichen Umschließungs-Grundrissen bestehen.
3. Infrarotparavent nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Ortspositionen (P) aus wenigstens einer Verwendungsposition (V) und einer Abstellposition (A) bestehen.
4. Infrarotparavent nach wenigstens einem vorstehenden Anspruch, dadurch gekennzeichnet, daß die Verwendungspositionen (V1, V2, usw.) durch Ortshalter (31) markiert sind, die vorzugsweise aus Puffer, Standteller, Markierungen, Haltewinkeln bestehen.
5. Infrarotparavent nach wenigstens einem vorstehenden Anspruch, dadurch gekennzeichnet, daß an den Sektionen (1) Bewegungsteile (2) oben und/oder unten, vorzugsweise am Rahmen (12) befestigt sind.
6. Infrarotparavent nach wenigstens einem vorstehenden Anspruch, dadurch gekennzeichnet, daß Führungsteile (3) an einer Wand und/oder Decke und/oder am Boden befestigt sind, in die Elemente der Bewegungsteile (2) kräfteübertragend eingreifen.
7. Infrarotparavent nach wenigstens einem vorstehenden Anspruch, dadurch gekennzeichnet, daß die Führungsteile (3) aus Fahrschienen (30) bestehen, die wenigstens 2 Positionen (P) miteinander verbinden.
8. Infrarotparavent nach wenigstens einem vorstehenden Anspruch, dadurch gekennzeichnet, daß die Bewegungsteile (2) aus einem oder mehreren Füßen (20) bestehen, deren Aufstandsflächen (200) beidseitig im Abstand vom Schwerpunkt der Sektion bzw. Sektionsgruppe auf dem Fußboden (60) aufstehen.
9. Infrarotparavent nach wenigstens einem vorstehenden Anspruch, dadurch gekennzeichnet, daß die Aufstandsflächen mit Rollen (21), vorzugsweise mit blockierbaren Schwenkrollen (210), ausgestattet sind.
10. Infrarotparavent nach wenigstens einem vorstehenden Anspruch, dadurch gekennzeichnet, daß zwischen der Unterkante (120) der Sektion (1) und dem Fußboden (60) ein Abstand besteht, und die Bauhöhe der Füße (20) im Bereich dieses Abstandes gestaltet sind.
11. Infrarotparavent nach wenigstens einem vorstehenden Anspruch, dadurch gekennzeichnet, daß Bewegungsteile (2) als Arme (22) ausgebildet sind, die einseits an der Sektion (1) befestigt und am anderen Ende mit Verschiebeteilen (26) in Fahrschienen (30) bewegbar und kräfteübertragend geführt sind.
12. Infrarotparavent nach wenigstens einem vorstehenden Anspruch, dadurch gekennzeichnet, daß Arme (22) höhenverstellbar gestaltet sind.
13. Infrarotparavent nach wenigstens einem vorstehenden Anspruch, dadurch gekennzeichnet, daß zwischen der Unterkante (120) und dem Fußboden (60) Fixierelemente (23) angeordnet sind, die mittels einer Hubeinrichtung (24) die Sektion (1) kraft- oder formschlüssig in der Verwendungsposition (V) oder in der Abstellposition (A) festhalten.
14. Infrarotparavent nach wenigstens einem vorstehenden Anspruch, dadurch gekennzeichnet, daß Arme (22) mit Drehlager (25) mit vertikaler Drehachse (18) ausgestattet sind.
15. Infrarotparavent nach wenigstens einem vorstehenden Anspruch, dadurch gekennzeichnet, daß zwischen 2 Sektionen (1, 1') ein Koppelarm (28) angeordnet ist, an dem wenigstens eine Koppel (27) fest, und vorzugsweise eine weitere Koppel (27) lösbar, befestigt sind.
16. Infrarotparavent nach wenigstens einem vorstehenden Anspruch, dadurch gekennzeichnet, daß am Koppelarm (28) ein Fuß (20) und/oder ein Verschiebeteil (26) angebracht ist.
17. Infrarotparavent nach wenigstens einem vorstehenden Anspruch, dadurch gekennzeichnet, daß an der Koppel (27) beidseitig vom Koppelarm (28) Koppelzapfen (270) angeordnet sind, die in die Sektionen (1 bzw. 1') eingreifen.
18. Infrarotparavent nach wenigstens einem vorstehenden Anspruch, dadurch gekennzeichnet, daß in den Sektionen (1, 1') Koppelzapfen befestigt sind, die in der Koppel (27) vorgesehene Lager eingreifen.
19. Infrarotparavent nach wenigstens einem vorstehenden Anspruch, dadurch gekennzeichnet, daß am Koppelarm (28) ein Verbindungskabel (54) befestigt oder durchgeführt ist.
20. Infrarotparavent nach wenigstens einem vorstehenden Anspruch, dadurch gekennzeichnet, daß Sektionen (1) in Teilflächen (1a, 1b, usw.) unterteilt und durch vertikal oder horizontal angeordnete Teilflächenlager (19) bzw. Scharniere aus ihrer gemeinsamen Ebene herausschwenkbar sind.
21. Infrarotparavent nach wenigstens einem vorstehenden Anspruch, dadurch gekennzeichnet, daß den Sektionen (1) ein Depot (4) zugeordnet ist, in dem die Sektionen (1, 1'' . . .) engräumig abstellbar sind.
22. Infrarotparavent nach wenigstens einem vorstehenden Anspruch, dadurch gekennzeichnet, daß das Depot (4) als Transportwagen ausgebildet und aus der Abstellposition (A) in eine Verwendungsposition (V) bzw. von dieser zurück verschiebbar ist.
23. Infrarotparavent nach wenigstens einem vorstehenden Anspruch, dadurch gekennzeichnet, daß vorzugsweise 4 Sektionen (1, . . .) nebeneinander, parallel mit geringem Abstand in einem Depot (4) angeordnet sind, wobei die Sektionen (1, 1') auf einer Seite und die Sektionen (1 mit 1'') und (1' mit 1''') auf der anderen Seite mit Koppeln (27) oben und unten drehbar verbunden und durch Rollen (21) am Fußboden (60) abgestützt sind.
24. Infrarotparavent nach wenigstens einem vorstehenden Anspruch, dadurch gekennzeichnet, daß freibewegliche und für sich standstabile Sektionen (1, 1, . . .) seitlich mit Ketten (271) ausgestattet, und mit diesen zu einem Depot (4) zusammenschließbar sind.
25. Infrarotparavent nach wenigstens einem vorstehenden Anspruch, dadurch gekennzeichnet, daß wenigstens eine Sektion (1) als Bestandteil des Depots (4) gestaltet ist.
26. Infrarotparavent nach wenigstens einem vorstehenden Anspruch, dadurch gekennzeichnet, daß das die Sektion (1) des Depots (4) direkt oder über Zwischenteile, einseitig oder beidseitig mit Geradführung (40) ausgestattet ist, in denen translatorisch bewegbar die Sektionen (1' und 1'') geführt sind.
27. Infrarotparavent nach wenigstens einem vorstehenden Anspruch, dadurch gekennzeichnet, daß die Sektion (1) im wesentlichen als rechteckiger tafelförmiger, formstabiler Körper gestaltet ist, dessen Oberfläche (100) der Innenschalung (10) Wärmeenergie großflächig abstrahlt, die von einer innen eingebauten elektrischen Flächenheizung (50) erzeugt wird.
28. Infrarotparavent nach wenigstens einem vorstehenden Anspruch, dadurch gekennzeichnet, daß die Oberfläche (100) aus Holz oder einem Werkstoff mit holzähnlicher Strahlungszahl besteht.
29. Infrarotparavent nach wenigstens einem vorstehenden Anspruch, dadurch gekennzeichnet, daß in die Sektion (1) ein oder mehrere Wärmestrahler (51) eingebaut oder auf ihr befestigt sind, deren Reflektoren (510) die Wärmeenergie direkt oder durch Öffnungen (13) oder durch Fenster (14) oder durch Filter (15) oder durch Gitter (511) innenseitig abstrahlen.
30. Infrarotparavent nach wenigstens einem vorstehenden Anspruch, dadurch gekennzeichnet, daß an Sektionen (1) Stecker (55) bzw. Steckdosen (56) angebracht sind, die mit Verbindungskabel (54) miteinander verbunden sind.
31. Infrarotparavent nach wenigstens einem vorstehenden Anspruch, dadurch gekennzeichnet, daß in wenigstens einer Sektion (1) ein Temperaturregler (52) eingebaut ist.
32. Infrarotparavent nach wenigstens einem vorstehenden Anspruch, dadurch gekennzeichnet, daß in jeder Sektion (1) ein Temperaturwächter (57) und/­ oder eine Übertemperatursicherung (53) eingebaut ist.
33. Infrarotparavent nach wenigstens einem vorstehenden Anspruch, dadurch gekennzeichnet, daß die Außenschalung (11) und die Innenschalung (10) über einen Rahmen (12) formstabil miteinander verbunden sind.
34. Infrarotparavent nach wenigstens einem vorstehenden Anspruch, dadurch gekennzeichnet, daß zwischen der Außenschalung (11) und der Wärmequelle (50) eine Reflexionsschicht (110) aus Metall und wenigstens eine Isolationsschicht (111) angeordnet ist.
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