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DE19839681A1 - Türfreisprechanlage - Google Patents

Türfreisprechanlage

Info

Publication number
DE19839681A1
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Authority
DE
Germany
Prior art keywords
door intercom
control device
door
bell
bell button
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Ceased
Application number
DE19839681A
Other languages
English (en)
Inventor
Robert Wagner
Thomas Caris
Klaus Vernie
Bernd Groskopf
Silvio Hertzel
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Deutsche Telekom AG
Original Assignee
Deutsche Telekom AG
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Deutsche Telekom AG filed Critical Deutsche Telekom AG
Priority to DE19839681A priority Critical patent/DE19839681A1/de
Publication of DE19839681A1 publication Critical patent/DE19839681A1/de
Ceased legal-status Critical Current

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Classifications

    • HELECTRICITY
    • H04ELECTRIC COMMUNICATION TECHNIQUE
    • H04MTELEPHONIC COMMUNICATION
    • H04M1/00Substation equipment, e.g. for use by subscribers
    • H04M1/26Devices for calling a subscriber
    • H04M1/27Devices whereby a plurality of signals may be stored simultaneously
    • H04M1/271Devices whereby a plurality of signals may be stored simultaneously controlled by voice recognition
    • HELECTRICITY
    • H04ELECTRIC COMMUNICATION TECHNIQUE
    • H04MTELEPHONIC COMMUNICATION
    • H04M9/00Arrangements for interconnection not involving centralised switching

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Signal Processing (AREA)
  • Human Computer Interaction (AREA)
  • Interconnected Communication Systems, Intercoms, And Interphones (AREA)

Abstract

Es sind Türfreisprechanlagen mit einer zugeordneten TK-Anlage (20) bekannt, die lediglich eine Verbindung einer Türfreisprechstelle (10) mit einem internen Fernsprechapparat (30, 40) ermöglichen. Weitere Verbindungsmöglichkeiten, insbesondere über ein öffentliches Kommunikationsnetz (70), sind nicht möglich. DOLLAR A Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, eine Türfreisprechanlage derart zu verbessern, daß die Türfreisprechstelle auch dann mit einer vorbestimmten Stelle verbunden werden kann, wenn der Teilnehmer nicht anwesend ist. DOLLAR A Dazu ist der TK-Anlage (20) eine programmierbare Steuereinrichtung (50) zugeordnet, die in Abhängigkeit von vorbestimmten Zustandsparametern bei Betätigung einer Klingeltaste (16) die Verbindung der Türfreisprechstelle (10) entweder mit dem entsprechenden internen Fernsprechapparat (30, 40) oder mit einer Vermittlungsstelle eines öffentlichen Kommunikationsnetzes (70) veranlaßt.

Description

Die Erfindung betrifft eine Türfreisprechanlage mit wenigstens einer Türfreisprechstelle gemäß dem Oberbegriff des Anspruches 1.
Türfreisprechanlagen sind hinlänglich bekannt und ermöglichen einen Gegensprechverkehr zwischen einer Türsprechstelle und einem intern angeschalteten Fernsprechapparat. Darüber hinaus ist es möglich, über den angeschalteten Fernsprechapparat einen Türöffner zu aktivieren. Ein solche Türfreisprechanlage ist beispielsweise in der DE 195 34 539 C1 offenbart. Derartige Türfreisprechanlagen sind jedoch bisher nicht in der Lage, eine Verbindung der Türfreisprechstelle mit einem öffentlichen Kommunikationsnetz herzustellen, wenn beispielsweise der gewünschte Teilnehmer nicht anwesend ist. Ein solches Leistungsmerkmal ist insbesondere dann von Bedeutung, wenn es sich um öffentliche Einrichtungen, Apotheken, Arztpraxen und dergleichen handelt und ein Kunde gewöhnlich eine unmittelbare Beratung wünscht.
Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, die Einsatzgebiete für herkömmliche Türfreisprechanlagen zu erweitern.
Dieses technische Problem löst die Erfindung mit den Merkmalen des Anspruches 1.
Kerngedanke der Erfindung ist es, einem Kunden bei Benutzung einer Türfreisprechanlage die Möglichkeit einzuräumen, über ein öffentliches Kommunikationsnetz beispielsweise mit einer zentralen Beratungsstelle automatisch verbunden zu werden, wenn der gewünschte Teilnehmer nicht anwesend ist.
Dazu weist die Türfreisprechanlage wenigstens eine Freisprechstelle, eine TK-Anlage, an die wenigstens ein interner Fernsprechapparat zur Verbindung mit der Türfreisprechstelle angeschaltet ist, und wenigstens eine Klingeltaste auf. Darüber hinaus ist der TK-Anlage eine programmierbare Steuereinrichtung zugeordnet, die in Abhängigkeit von vorbestimmten Zustandsparametern bei Betätigung der Klingeltaste die Verbindung der Türfreisprechstelle entweder mit dem entsprechenden internen Fernsprechapparat oder mit einer Vermittlungsstelle eines öffentlichen Kommunikationsnetzes veranlaßt.
An dieser Stelle sei erwähnt, daß es sich bei dem öffentlichen Kommunikationsnetz um ein herkömmliches analoges Fernsprechnetz oder ein digitales Fest- oder Mobilfunknetz handeln kann.
Vorteilhafte Weiterbildungen sind in den Unteransprüchen umschrieben.
Zweckmäßigerweise ist eine Speichereinrichtung vorgesehen, in der für jede Klingeltaste eine Adresse abgelegt ist, die von der programmierbaren Steuereinrichtung abrufbar ist. Beispielsweise handelt es sich bei der Adresse um eine Nummer eines Call-Centers oder eine Nummer des intelligenten Netzes, unter der sich wiederum eine bestimmte Zielrufnummer, beispielsweise die eines Call-Centers verbirgt.
Alternativ kann die Adresse auch in einer der Türfreisprechanlage zugeordneten Vermittlungsstelle des öffentlichen Kommunikationsnetzes abgelegt sein. In diesem Fall benötigt die Türfreisprechanlage keinen eigenen Speicher und keine eigene Wahleinrichtung.
Zur Fernkonfiguration der Türfreisprechanlage ist die programmierbare Steuereinrichtung über eine analoge oder digitale Schnittstelle an das öffentliche Kommunikationsnetz anschaltbar. Auf diese Weise können die entsprechenden Zustandsparameter über eine externe Endeinrichtung über das öffentliche Kommunikationsnetz zur Steuereinrichtung übertragen werden.
Alternativ oder zusätzlich ist die programmierbare Steuereinrichtung mit einem Personal-Computer und/oder wenigstens einem Schaltelement verbunden, über die Zustandsparameter zur Steuereinrichtung übertragen werden können. Bei den Schaltelementen kann es sich um eine Zeitschaltuhr, einen manuellen Schalter, einen Schlüsselschalter, einen Dämmerungsschalter und dergleichen handeln. Bei den die Steuereinrichtung leitenden Zustandsparametern handelt es sich dementsprechend beispielsweise um ein Datum, eine Uhrzeit, Lichtintensität sowie den Zustand eines Schlosses.
Durch eine mit der Türfreisprechanlage verbundenen Kamera kann der Eingang und die Türsprechsstelle überwacht werden. Zweckmäßigerweise wird die Kamera beim Betätigen der Klingeltaste aktiviert und die aufgenommenen Bildsignale werden zu einem in der Nähe des internen Fernsprechapparates aufgestellten Bildschirms oder über das öffentliche Kommunikationsnetz zu einem mit einem Bildschirm ausgerüsteten Bedienerplatz beispielsweise eines Call- Centers übertragen.
Die Erfindung wird anhand eines Ausführungsbeispieles in Verbindung mit der beiliegenden Zeichnung mehr erläutert.
Die Figur zeigt eine Türfreisprechstelle 10 einer Türfreisprechanlage, die einen Lautsprecher 12, ein Mikrofon 14 und ein Klingeltastenfeld 16 aufweist. Die Türfreisprechstelle 10 ist beispielsweise am Eingang eines Gebäudes installiert, in dem beispielsweise eine Arztpraxis und der Kundenservice eines Netzbetreibers untergebracht sind. Das Klingeltastenfeld 16 umfaßt dementsprechend zwei Klingeltasten. Die Türfreisprechstelle 10 ist in herkömmlicherweise mit einer TK-Anlage 20 verbunden, an die der besseren Darstellung wegen lediglich zwei interne Fernsprechapparate 30 und 40 angeschaltet sind. Dabei sei angenommen, daß der Fernsprechapparat 30 der Arztpraxis und der Fernsprechapparat 40 beim Kundendienst aufgestellt sind. Der TK-Anlage 20 ist eine programmierbare Steuereinrichtung 50 zugeordnet. Die Steuereinrichtung 50 kann sowohl integraler Bestandteil der TK-Anlage 20 als auch als externe Baugruppe ausgebildet sein. Die Steuereinrichtung 50 ist sowohl mit dem Klingeltastenfeld 16 als auch mit der TK- Anlage 20 verbunden. Darüberhinaus ist die Steuereinrichtung 50 jeweils mit einem Schlüsselschalter 60 und 65 verbunden, die der Arztpraxis bzw. dem Kundendienst zugeordnet sind. Ferner ist die TK-Anlage 20 über eine digitale oder analoge Schnittstelle mit einem öffentlichen Kommunikationsnetz 70 verbunden. In unserem Fall handelt es sich um das gewöhnliche analoge Festnetz. Das Festnetz 70 steht zum einen mit einem intelligenten Netz 80 und zwei Call-Centern 90 und 95 in Verbindung. Dabei sei angenommen, daß der Call- Center 90 einen medizinischen Beratungsdienst bereitstellt und der Call-Center 95 dem Kundendienst, d. h. dem Netzbetreiber zugeordnet ist.
In einem Speicher 100 sind beispielsweise die Adresse des Call-Centers 90 und die einem Intelligenten Netz zugeordnete Adresse abgelegt ist, die die Steuereinrichtung 50 in Abhängigkeit von der betätigten Klingeltaste und dem Zustand der Türfreisprechanlage für einen entsprechenden Verbindungsaufbau ausliest. An dieser Stelle sei erwähnt, daß diese Adressen alternativ in der der Türfreisprechanlage zugeordneten Vermittlungsstelle abgelegt sein können.
Darüber hinaus kann der Türfreisprechstelle 10 eine Kamera 110 zugeordnet sein, die der Überwachung des Gebäudeeinganges dient. Die Kamera 110 ist dazu beispielsweise mit der Steuereinrichtung 50 und der TK- Anlage 20 verbunden. Die Steuereinrichtung 50 ist derart programmiert, daß sie bei Betätigung irgendeiner Klingeltaste die Kamera 110 aktiviert. In Abhängigkeit des Zustandes der Türfreisprechanlage werden die Bildsignale der aktivierten Kamera 110 entweder einem der Fernsprechapparate 30 und 40 zugeordneten Monitore oder über das öffentliche Festnetz 70 einem in dem Call-Center 90 oder dem Call-Center 95 implementierten Monitor zugeführt.
Die Steuereinrichtung 50 kann ferner über eine digitale oder analoge Schnittstelle zur Fernprogrammierung an das öffentliche Fernsprechnetz 70 angeschaltet werden.
Die Funktionsweise der Türfreisprechanlage wird nunmehr ausführlicher erläutert.
Die Steuereinrichtung 50 ist derart programmiert, daß sie bei Betätigung einer der Klingeltasten die Türfreisprechstelle 10 mit dem Fernsprechapparat 30 oder dem Fernsprechapparat 40 verbindet, wenn die Eingangstür zu der Arztpraxis bzw. dem Kundendienst geöffnet ist. Ist die jeweilige Eingangstür jedoch geschlossen und der entsprechende Schlüsselschalter 60 oder 65 meldet der Steuereinrichtung 50 diesen Zustand, ließt die Steuereinrichtung 50 bei Betätigung einer der Klingeltasten zunächst die der betätigten Klingeltaste zugeordnete Adresse aus dem Speicher 100 aus und veranlaßt die TK-Anlage 20, die Türfreisprechstelle 10 über ein Koppelfeld, eine Teilnehmeranschlußeinheit und die daran angeschaltete Teilnehmeranschlußleitung mit der der TK-Anlage 20 zugeordneten Vermittlungsstelle des analogen Festnetzes 70 zu verbinden.
Wir betrachten nunmehr ein Szenario, bei dem ein Kunde dringend einen ärztlichen Rat benötigt, den er sich persönlich von einem Arzt in der Arztpraxis einholen möchte. Allerdings ist die Arztpraxis bereits geschlossen, so daß der Schlüsselschalter 60 der Steuereinrichtung 50 einen geschlossenen Zustand signalisiert. Beim Betätigen der der Arztpraxis zugeordneten Klingeltaste erkennt die Steuereinrichtung 50, daß die Arztpraxis nicht mehr geöffnet ist. Daraufhin liest sie die der betätigten Klingeltaste zugeordnete Adresse aus dem Speicher 100 aus und leitet diese über die TK-Anlage 20 zur Vermittlungsstelle des Fernsprechnetzes 70 weiter. Unter Ansprechen auf die Adresse, die der Zielrufnummer des Call-Centers 90 entspricht, baut die Vermittlungsstelle eine Verbindung zum Call-Center 90 auf. Sobald dort ein Operatorplatz frei ist, wird eine Verbindung zwischen der Türfreisprechstelle 10 und einem Operator des Call-Centers 90 durchgeschaltet. Der Kunde ist nunmehr über die Türfreisprechstelle 10 mit dem Operator verbunden, der diesem entsprechend weiterhelfen kann. Nach dem Auflegen eines der Teilnehmer wird die Verbindung zwischen dem Operator des Call-Centers 90 und der Türfreisprechstelle 10 ausgelöst. Die angefallenen Gesprächsgebühren werden beispielsweise dem Teilnehmeranschluß der Arztpraxis in Rechnung gestellt.
Anstatt die Zustandsparameter - im vorliegenden Beispiel ist das der Zustand "Tür der Arztpraxis ist geschlossen" - über die Schlüsselschalter 60 und 65 der Steuereinrichtung 50 zu signalisieren, können die Zustandsparameter über einen Personal Computer, die internen Fernsprechapparate 30, 40 oder über eine externe an das Festnetz 70 angeschaltete Endeinrichtung zur Steuereinrichtung 50 übertragen werden.
So kann die Steuereinrichtung 50 beispielsweise über einen in einer entfernten Zentrale installierten Fernsprechapparat derart programmiert werden, daß das Betätigen der dem Kundendienst zugeordneten Klingeltaste eine Verbindung über das Festnetz 70 zum Intelligenten Netz 80 immer nach 19.00 Uhr einleitet.
Wir betrachten dazu das Szenario, daß ein Kunde den Kundendienst nach 19.00 aufsucht und die entsprechende Klingeltaste am Klingeltastenfeld 16 betätigt. Die entsprechend programmierte Steuereinrichtung 50 erkennt, daß es bereits nach 19.00 Uhr ist. Daraufhin liest die Steuereinrichtung 50 die der betätigten Klingeltaste zugeordnete Adresse aus dem Speicher 100 aus und überträgt diese zur Vermittlungsstelle des Festnetzes 70. Da es sich bei der Adresse um eine Nummer des intelligenten Netzes 80 handelt, wird zunächst eine Verbindung zu diesem aufgebaut. Diese Nummer wird beispielsweise in die Rufnummer des Call- Centers 95 umgesetzt und zur Wahl an die Vermittlungsstelle des Festnetzes 70 zurückgegeben, das daraufhin die Verbindung zum Call-Center 95 aufbaut.
Bezugszeichenliste
10
Türfreisprechstelle
12
Lautsprecher
14
Mikrofon
16
Klingeltastenfeld
20
TK-Anlage
30
,
40
Fernsprechapparat
50
Steuereinrichtung
60
,
65
Schlüsselschalter
70
analoges Festnetz
80
intelligentes Netz
90
,
95
Call-Center
100
Speicher
110
Kamera

Claims (5)

1. Türfreisprechanlage mit
wenigstens einer Türfreisprechstelle (10),
einer TK-Anlage (20), an die wenigstens ein interner Fernsprechapparat (30, 40) zur Verbindung mit der Türfreisprechstelle (10) angeschaltet ist und
wenigstens einer Klingeltaste (16),
gekennzeichnet durch
eine der TK-Anlage (20) zugeordnete programmierbare Steuereinrichtung (50), die in Abhängigkeit von vorbestimmten Zustandsparametern bei Betätigung der Klingeltaste (16) die Verbindung der Türfreisprechstelle (10) entweder mit dem entsprechenden internen Fernsprechapparat (30, 40) oder mit einer Vermittlungsstelle eines öffentlichen Kommunikationsnetzes (70) veranlaßt.
2. Türfreisprechanlage nach Anspruch 1, gekennzeichnet durch eine Speichereinrichtung (100), in der für jede Klingeltaste eine Zielrufnummer insbesondere eines Call-Centers (90, 95) abgelegt ist, die von der programmierbaren Steuereinrichtung (50) abrufbar ist.
3. Türfreisprechanlage nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die programmierbare Steuereinrichtung (50) über eine analoge oder digitale Schnittstelle zur Fernprogrammierung an das öffentliche Kommunikationsnetz (70) anschaltbar ist.
4. Türfreisprechanlage nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennnzeichnet, daß die programmierbare Steuereinrichtung (50) mit Zustandsparameter liefernden Schaltelementen (60, 65), insbesondere einer Zeitschaltuhr, verbunden ist.
5. Türfreisprechanlage nach einem der Ansprüche 1 bis 4, gekennzeichnet durch eine mit der Steuereinrichtung (50) verbundene Kamera (110), die beim Betätigen der Klingeltaste (16) aktiviert wird und die Bildsignale über das öffentliche Kommunikationsnetz (70) überträgt.
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