DE19838200C2 - Vorrichtung, Verfahren und System zur automatisierten Bodenprobenentnahme - Google Patents
Vorrichtung, Verfahren und System zur automatisierten BodenprobenentnahmeInfo
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Abstract
Bei einmer Bodenprobenentnahmevorrichtung kann der Spiralbohrer (60) folgende Funktion ausführen: Drehen des Spiralbohrers (60) in beide Drehrichtungen und, Anheben des Spiralbohrers (60) aus dem Boden. Ein Behälter (80) für das Probematerial ist seitlich unter den Spiralbohrer (60) verschiebbar, wenn der Spiralbohrer (60) sich in einer angehobenen Stellung befindet. Ein Ausräummittel (70) räumt den Spiralbohrer (60) in den Behälter (80) aus. Eine Kontrolleinrichtung erfaßt folgende Daten: Position der Bodenprobenentnahmevorrichtung (100) und die Bohrtiefe. Eine Steuereinrichtung ist so eingerichtet, daß beim Erreichen einer zuvor bestimmten Bohrtiefe des Spiralbohrers (60) den Bohrvorgang beendet und durch Anheben aus dem Boden heraus gezogen wird, der Behälter (80) für das Probematerial nach dem Anheben des Spiralbohrers (60) und den Spiralbohrer (60) geschoben wird, und der Spiralbohrer (60) durch das Ausräummittel (70) in den Behälter (80) für das Probematerial entleert wird.
Description
Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung, mit der
Bodenproben automatisiert und mit hoher
Abfolgegeschwindigkeit dem Boden, insbesondere dem Boden
von landwirtschaftlichen Nutzflächen, entnommen werden
können. Sie betrifft auch ein Verfahren und ein System
hierzu.
Zur Entnahme von Bodenproben, z. B. zur Analyse des
Nährstoffgehaltes des Bodens sind grundsätzlich zwei
verschiedene Verfahren und dazugehörige Vorrichtungen
bekannt.
Einerseits können Bodenproben mit Kernbohrgeräten
entnommen werden. Dies ist insbesondere dann vorteilhaft
und gegebenenfalls sogar notwendig, wenn die Bodenproben
aus tieferen Schichten entnommen werden sollen und eine
differentielle Analyse in Bezug auf die Entnahmetiefe
durchgeführt werden soll. Während zuvor solche Entnahmen
mit Kernbohrgeräten nur mit mäßiger Wiederholungsrate an
unterschiedlichen Orten durchgeführt werden konnten,
schlägt die WO 96/01360 A1 ein Gerät vor, mit welchem
Entnahmen um ein Fahrzeug herum an verschiedenen Orten
durchgeführt werden können, ohne daß durch das Fortbewegen
des Fahrzeuges ein Zeitverlust entsteht. Allerdings ist der
Einsatz eines solchen Gerätes nur dann sinnvoll, wenn die
verschiedenen Entnahmeorte so dicht beieinander liegen, daß
an einer Fahrzeugposition tatsächlich mehrere Bodenproben
an unterschiedlichen Positionen entnommen werden können.
Dies ist nicht notwendigerweise der Fall. Das Entnahmegerät
nach WO 96/01360 weist weiterhin den erheblichen Nachteil
auf, daß eine Veränderung der Bodenprobe durch das
Einführen der Vorrichtung in den Boden möglich ist.
Weiterhin besteht bei dem Gerät nach WO 96/01360 A1 die Gefahr
von Verlusten bei der oberen Schicht des Bodenprofils,
insbesondere der oberen 1-3 cm. Dies ist bei sandigen Böden
mit dem dort vorgeschlagenen Gerät kaum zu vermeiden.
Andererseits sind Spiralbohrgeräte bekannt, bei denen
ein Spiralbohrer bis in eine bestimmte Tiefe herabgesenkt
wird und beim anschließenden Anheben eine Bodenprobe
entnimmt. Eine solche Vorrichtung ist zum Beispiel aus der
DE 38 39 003 A1 bekannt. Aber insbesondere auch eine solche
Vorrichtung ist mit den oben beschriebenen Nachteilen
behaftet, daß nämlich eine Veränderung beim Einführen des
Bohrers stattfinden kann und daß ein Verlust bei der oberen
Schicht des Bodenprofils möglich ist.
Wünschenswert für ein Bodenprobeentnahmegerät, welches
mit hoher Rate arbeiten soll, ist zudem eine Kontrolle
darüber, ob die gewünschte Bohrtiefe erreicht ist, da eine
zu flachgründige Probeentnahme in der Regel zu hohe
Nährstoffvorräte vortäuscht.
Es ist somit die Aufgabe der Erfindung, eine
Vorrichtung zur Entnahme von Bodenproben, insbesondere aus
den oberen, landwirtschaftlich intensiv genutzten Schichten
zur Verfügung zu stellen, die einerseits den
Entnahmevorgang schnell durchzuführen in der Lage ist, bei
der aber andererseits verbesserte Kontroll-, Diagnose- und
Dokumentationsmöglichkeiten für die entnommenen Bodenproben
vorhanden sind. Weiterhin sollen die oben beschriebenen
Nachteile der herkömmlichen Entnahmegeräte vermieden
werden.
Die vorstehende Aufgabe der Erfindung wird durch ein
Bodenprobeentnahmegerät gelöst, wie es in Patentanspruch 1
festgelegt ist. Dabei haben die Maßnahmen der Erfindung
zunächst einmal zur Folge, daß der Bohrablauf mit Hilfe
eines auf dem Fahrzeug, an der die erfindungsgemäße
Bohrvorrichtung angebracht ist, befindlichen Bordrechners
bezüglich ihres Ablaufes kontrolliert gesteuert werden
kann, wobei sowohl Störungen als auch der ordnungsgemäße
Fortgang der Bodenprobenentnahme protokolliert werden.
Die Aufgabe wird auch durch das in einem weiteren
unabhängigen Anspruch angegebenen System gelöst.
Das Verfahren, mit dem die Vorrichtung betrieben wird,
ist im zweiten unabhängigen Anspruch dargestellt. Das
erfindungsgemäße Verfahren löst dabei die Aufgabe der
Erfindung zusammen mit der erfindungsgemäßen Vorrichtung
hinsichtlich des Ablaufs.
Vorteilhafte Ausgestaltungen der Vorrichtung und des
Verfahrens sind in den Unteransprüchen dargelegt.
Die vorgenannten sowie die beanspruchten und in dem
nachfolgenden Ausführungsbeispiel beschriebenen,
erfindungsgemäß zu verwendenden Elemente unterliegen in
ihrer Größe, Formgestaltung und technischen Konzeptionen
keinen besonderen Ausnahmebedingungen, so daß die in dem
jeweiligen Anwendungsgebiet bekannten Auswahlkriterien
uneingeschränkt Anwendung finden können.
Weitere Einzelheiten, Merkmale und Vorteile des
Gegenstandes der Erfindung ergeben sich aus der
nachfolgenden Beschreibung der dazugehörigen Zeichnungen,
in der - beispielhaft - ein erfindungsgemäßes
Bodenprobenentnahmesystem und ein entsprechendes Verfahren
dargestellt sind.
In den Zeichnungen zeigt:
Fig. 1 das Fahrzeug mit der Vorrichtung zur
Bodenprobenentnahme von hinten;
Fig. 2 das Fahrzeug mit der Vorrichtung zur
Bodenprobenentnahme von der Seite;
Fig. 3 die Vorrichtung zur Bodenprobenentnahme in
ihrer Grundstellung in einer detaillierten Ansicht von
vorne;
Fig. 4 die Vorrichtung zur Bodenprobenentnahme in
ihrer Grundstellung in einer detaillierten Ansicht von der
Seite;
Fig. 5 die Vorrichtung zur Bodenprobenentnahme in
ihrer Bohrstellung in einer detaillierten Ansicht von
vorne;
Fig. 6 die Vorrichtung zur Bodenprobenentnahme in
ihrer Bohrstellung in einer detaillierten Ansicht von der
Seite;
Fig. 7 die Vorrichtung zur Bodenprobenentnahme beim
Vorgang des Ziehens des Bohrers in einer detaillierten
Ansicht von vorne;
Fig. 8 die Vorrichtung zur Bodenprobenentnahme beim
Vorgang des Ziehens des Bohrers in einer detaillierten
Ansicht von der Seite;
Fig. 9 die Vorrichtung zur Bodenprobenentnahme beim
Vorgang des Einfahrens des Probenbehälters in einer
detaillierten Ansicht von vorne;
Fig. 10 die Vorrichtung zur Bodenprobenentnahme beim
Vorgang des Einfahrens des Probenbehälters in einer
detaillierten Ansicht von der Seite;
Fig. 11 die Vorrichtung zur Bodenprobenentnahme beim
Vorgang des Entleerens des Bohrers und dem anschließenden
zurückfahren des Probenbehälters in einer detaillierten
Ansicht von vorne;
Fig. 12 die Vorrichtung zur Bodenprobenentnahme beim
Vorgang des Entleerens des Bohrers und dem anschließenden
zurückfahren des Probenbehälters in einer detaillierten
Ansicht von der Seite;
Fig. 13 eine Ansicht des Bohrers als Ausschnitt, wobei
in
Fig. 14 der Teilausschnitt A des Bohrers vergrößert
dargestellt ist,
Fig. 15 eine Draufsicht auf den Ausräumer und
Fig. 16 eine Seitenansicht von Fig. 15.
An das in Fig. 1 als mit 200 dargestellte Fahrzeug ist
auf einer Seite die Bodenprobeentnahmevorrichtung 100
angeordnet, die in Fig. 3 nochmals in vergrößerter
Darstellung gezeigt ist. Das Fahrzeug, welches im
Ausführungsbeispiel als geländegängiges Fahrzeug mit vier
Rädern 220 und einem aufgesetzten Führerhaus 210 gebaut
ist, nimmt - zugänglich für den Führer und Bediener - noch
den Bordrechner sowie die gesamte Bedienungseinrichtung
(nicht dargestellt) auf. Im Führerhaus befindet sich ein
Fußhebel, mit dem der Fahrbetrieb gesperrt und die
Bodenprobenentnahmevorrichtung 100 aktiviert wird.
Die Bodenprobenentnahmevorrichtung 100 weist in ihrem
unteren Bereich einen Spiralbohrer 60 auf, der vom Motor 10
über eine Gewindespindel 20 angetrieben ist. Der Motor 10
wird über eine Führungssäule 30 in der vertikalen Richtung
geführt, so daß er - zusammen mit der Gewindespindel - mit
dem Spiralbohrer gemeinsam auf- und abwärts bewegt wird.
Die Auf- und Abwärtsbewegung wird durch eine die
Gewindespindel 20 fassende Leitmutter 40 unterstützt und
durch einen außerhalb der Führungssäule befindlichen
Aushubzylinder 50 vertikal geleitet.
Die Bodenprobenentnahmevorrichtung 100 ist so
eingerichtet, daß - neben der Grundstellung - mindestens
folgende Arbeitsabläufe durchgeführt werden können: Erstens
wird beim eigentlichen Bohrvorgang der Spiralbohrer durch
eine Drehung - im Ausführungsbeispiel von oben gesehen im
Uhrzeigersinn - bei gleichzeitigem Absenken in den Boden
durchgeführt, wobei die Absenkkraft vornehmlich von dem
oben beschriebenen System aus Motor 10, Gewindespindel 20
und Leitmutter 30 ausgeübt wird. Der zweite Vorgang ist ein
Anheben des Spiralbohrers 60 aus dem Boden, wobei in den
Spiralen die Bodenprobe nach oben gezogen wird. Als
weiterer Arbeitsvorgang ist ein Drehen des Spiralbohrers 60
- im Ausführungsbeispiel von oben gesehen entgegen dem
Uhrzeigersinn - vorgesehen, bei dem ein mutterartiger, den
Spiralbohrer 60 fassender Ausräumer 70 sich entlang dem
Spiralbohrer 60 nach unten hin absenkt und die Bodenprobe
aus dem Hohlraum zwischen dem endlosen Spiralband ausräumt.
Ein Behälter 80 für das Probematerial kann von der Seite
unter den Spiralbohrer 60 geschoben werden und das
Probematerial auffangen, während es beim Ausräumvorgang
nach unten fällt. Als letzter Vorgang ist dann ein
Verfahren in die Grundstellung möglich, wobei der Behälter
80 wieder in eine Grundstellung seitlich versetzt gegenüber
dem Spiralbohrer 60 gefahren wird. Die Position des
Behälters 80 wird über Sensoren - im Ausführungsbeispiel
über Magnetsensoren - überwacht.
Die Bohrtiefe, ebenso wie die anderen markanten
Stellungen der Bohrvorrichtung wird im Ausführungsbeispiel
durch Magnetschalter ermittelt, die über eine
Kontrolleinrichtung an den Bordrechner weiter vermittelt
werden. Die Stellung der Magnetschalter ist in Bezug auf
die Höhe verschiebbar, so daß - bis zu eine Maximaltiefe
des Bodenprobenentnahmevorganges - grundsätzlich jede Tiefe
vorgegeben werden kann, jedoch z. B. für ein bestimmtes
Teilflächenstück immer eine vorgegebene Bohrtiefe erreicht
wird. Somit können für dieses Teilflächenstück die
Bodenproben zusammen gemischt und gemeinsam analysiert
werden. Der Behälter 80 für die Bodenproben muß also nicht
für jede entnommene Bodenprobe entleert werden, sondern
erst, wenn alle Bodenproben für dieses Teilflächenstück
entnommen sind.
Die am Fahrzeug 200 angebrachte
Bodenprobenentnahmevorrichtung 100 kann - nachdem das
Fahrzeug 200 seine Position für die Entnahme der Bodenprobe
eingenommen hat - als Ganzes nach unten abgesenkt und mit
konstantem Druck auf den Boden gestützt werden. Die
Position des Fahrzeuges 200 und damit der
Bodenprobenentnahmevorrichtung 100 wird durch ein an Bord
befindliches Navigationssystem ermittelt und mit den
vorgegebenen Solldaten für das entsprechende Teilstück
verglichen. Als Navigationssystem kommt im
Ausführungsbeispiel ein GPS-Empfänger zum Einsatz, dessen
Genauigkeit noch durch den Einsatz eines weiteren Senders
für Korrekturdaten verbessert wird (differentielles GPS).
Sämtliche Funktionen der Bodenprobeentnahmevorrichtung
100 werden durch den Bordrechner angewiesen und über eine
Steuervorrichtung gesteuert. Die Parameter zum
Entnahmevorgang werden in einer Kontrolleinrichtung erfaßt
und an den Bordrechner übermittelt.
Der im Ausführungsbeispiel für die Bodenprobeentnahme
eingesetzte Spiralbohrer 60 weist Eigenschaften auf, die
ihn für diese Aufgabe in besonderem Maße geeignet machen.
Um eine im wesentlichen glatte Bohrstange 62 ist ein
flaches Spiralband 54 angebracht. Es hat sich aber durch
umfangreiche Versuche als besonders geeignet
herausgestellt, wenn dieses Spiralband 64 sich von außen
nach innen mit einen Winkel von 2° bis 4°, vorzugsweise von
3° verjüngt und so in gewisser Weise einen Hohlraum
ausbildet, in dem sich beim Bohrvorgang das Probematerial
verdichtet und beim Anhebevorgang des Spiralbohrers nicht
entweicht, bevor durch den Ausräumer 70 das Material
ausgeräumt und im Behälter 80 aufgefangen wird. Der in
Fig. 15 und Fig. 16 dargestellte Ausräumer 70 ist aus
Vulculan hergestellt. Die beschriebene Anordnung des
Spiralbohrers 60 in Zusammenwirken mit dem Ausräumer 70 hat
sich als besonders vorteilhaft erwiesen.
Im Ausführungsbeispiel ist das Spiralbandes außen 3 mm
dick. Die Bohrstange hat einen Durchmesser von 10 mm
(Innendurchmesser des Bohrers) und der Bohrer selbst hat
einen Außendurchmesser von 19 mm. Die Steigung des
Spiralbandes ist 15 mm/Windung, der Steigungswinkel ist
12°.
Die in den Fig. 3 bis 12 gezeigte Vorrichtung ist
zu allen Seiten hin mit einer Verkleidung versehen, die
insgesamt ein geschlossenes Gehäuse bildet, so daß die
Bodenprobenentnahmevorrichtung 100 selbst geschützt ist. Zu
Wartung- oder Anschauungszwecken kann die Verkleidung
abgenommen werden.
Der Ablauf der Probeentnahme mit der erfindungsgemäßen
Vorrichtung wird vorzugsweise wie folgt durchgeführt:
Zunächst wird das Fahrzeug 200 an die Stelle gefahren,
an der das Probenentnahmegerät 100 über der Sollposition
zur Entnahme steht. Das Fahrzeug 200 wird angehalten und
der Fahrer betätigt den Fußhebel zur Aktivierung des
Probeentnahmegerätes 100. Dieser Vorgang ist gekoppelt mit
der Bremse, so daß das Fahrzeug 200 mit aktiviertem
Probeentnahmegerät 100 nicht bewegt werden kann. Das
Betätigen des Fußhebels löst eine Signal zur Freigabe der
Beprobung aus, der an den Bordcomputer übertragen wird.
Gleichzeitig fährt das Probeentnahmegerät 100 von der
Transportstellung in die Arbeitsstellung - dabei wird es
mit konstantem Druck auf den Boden gestützt - wahrend
dessen überprüft die Software des Bordcomputers die
Position des Fahrzeuges 200, ob Mindestabstand zu den
Flächenrändern und vorherigen Positionen von
Probeentnahmepunkten eingehalten wird. Die Abstände sind im
Bordrechner parametrierbar. Der Bordcomputer sendet ein
Signal der Soll-Probeentnahmetiefe an das Bohrgerät. Die
Probeentnahmetiefe ist flächenbezogen und wird mit den
Auftragsdaten zu den Probeentnahmefahrzeugen übertragen.
Das Bohrgerät 100 beginnt den Bohrvorgang; der Bohrer 60
wird dabei spiralförmig in den Boden gedreht. Während des
gesamten Bohrvorgangs ist über eine 'Totmannschaltung'
sichergestellt, daß ein Fortbewegen des Fahrzeuges 200
unterbunden wird.
Wird der Bohrvorgang nicht korrekt durchgeführt, löst
dies Diagnosemeldungen aus, die am Bordcomputer angezeigt
werden, und der Bohrvorgang muß wiederholt werden; alle
Warnungen werden flächenbezogen gespeichert; wird z. B.
Probennahmetiefe nicht erreicht aufgrund von steinigem
Untergrund, bleibt der Bohrer in der letzten Position, das
Bohrgerät wird durch einen Hebevorgang in die
Wartungsstellung gebracht; dies ermöglicht das Überprüfen
des Gerätes. Über einen separaten Schalter kann nach dem
Überprüfen ein Zurücksetzen ('Reset') gestartet werden.
Wird bei normalem Ablauf die Bohrtiefe erreicht,
sendet das Bohrgerät 100 das Signal zu 'Bohrer hochfahren'
sowie die erreichte Probetiefe an den Bordcomputer (Bord-
PC). Dieser speichert zu jeder 'Bohrung' die Position und
die Probetiefe ab. Der Bohrer 60 des Bohrgerätes wird
soweit hochgefahren, bis ein Sensor die Endstellung
signalisiert, gleichzeitig wird das Bohrgerät 100 in
Transportstellung gefahren, so daß während des
Entleerungsvorganges des Bohrers 60 bereits der nächste
Probeentnahmepunkt angesteuert werden kann. Das Fahrzeug
200 wird über einen Fußkontaktschalter in Bewegung gesetzt.
Befindet der Bohrer 60 sich in Endstellung, wird der
Probenahmebehälter 80 aus der Grund- in die
Entleerungsstellung gefahren. Auch dieser Vorgang wird über
Sensoren kontrolliert, so daß die optimale Position des
Probenahmebehälters 80 sichergestellt ist. Nach Entleeren
des Bohrers wird der Probenahmebehälter 80 in die
Grundstellung zurückgefahren.
Innerhalb jeder zu beprobenden Teilfläche muß eine
bestimmte Solleinstichzahl pro Mischprobe durchgeführt
werden. Die Information über die Solleinstichzahl ist
ebenfalls in den Auftragsdaten enthalten und ist
parametrierbar. Erst wenn die Mindesteinstichzahl erreicht
ist, kann der Probenahmebehälter 80 entleert werden. Am
Display des Bordcomputers werden jeweils die aktuelle
Einstichanzahl in der gerade bearbeiteten Fläche angezeigt.
Nach Erreichen der Hälfte der Solleinstichanzahl wird der
Druck des Probenahmelabels zugelassen.
Claims (14)
1. Bodenprobenentnahmevorrichtung zur Entnahme von
Bodenproben, insbesondere aus den oberen Schichten
landwirtschaftlicher Nutzflächen, mit zumindest:
- - einem Bohrmittel (10, 20, 30, 40, 50, 60) mit einem Spiralbohrer (60) zum Bohren in den Boden, wobei das Bohrmittel zumindest folgende Funktion ausführen kann:
- - Drehen des Spiralbohrers (60) in beide Drehrichtungen,
- - Anheben des Sprialbohrers (60) aus dem Boden;
- - einem Behälter (80) für das Probematerial, wobei der Behälter (80) für das Probematerial unter den Spiralbohrer (60) verschiebbar ist, wenn der Spiralbohrer (60) sich in einer angehobenen Stellung befindet,
- - einem Ausräummittel (70) zum Ausräumen der Bodenprobe aus dem Spiralbohrer (60) in den Behälter (80),
- - einer Kontrolleinrichtung zum Erfassen zumindest folgender Daten:
- - Position der Bodenprobenentnahmevorrichtung (100),
- - Bohrtiefe,
- - einem Bordrechner,
- - einer Steuereinrichtung, die so eingerichtet ist, daß
- - das Bohrmittel beim Erreichen einer zuvor bestimmten Bohrtiefe des Spiralbohrers (60) den Bohrvorgang beendet und durch Anheben aus dem Boden heraus gezogen wird,
- - der Behälter (80) für das Probematerial nach dem Anheben des Spiralbohrers (60) und den Spiralbohrer (60) geschoben wird, und
- - der Spiralbohrer (60) durch das Ausräummittel (70) in den Behälter (80) für das Probematerial entleert wird.
2. Bodenprobenentnahmevorrichtung nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, daß das Bohrmittel so eingerichtet
ist, daß das Bohren in den Boden senkrecht möglich ist.
3. Bodenprobenentnahmevorrichtung nach Anspruch 1 oder 2,
dadurch gekennzeichnet, daß der Behälter (80) für das
Probematerial seitlich unter den Spiralbohrer (60)
verschiebbar ist.
4. Bodenprobenentnahmevorrichtung nach einem der
Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Position
der Bodenprobenentnahmevorrichtung (100) mit Hilfe eines
Satellitennavigationsempfängers ermittelt wird.
5. Bodenprobenentnahmevorrichtung nach Anspruch 4,
dadurch gekennzeichnet, daß der
Satellitennavigationsempfänger weiterhin Korrektursignale
zur Erhöhung der Genauigkeit der Satellitendaten empfängt.
6. Bodenprobenentnahmevorrichtung nach einem der
Ansprüche 1 bis 5, gekennzeichnet durch eine mit dem
Bordrechner verbundene Anzeigevorrichtung.
7. Bodenprobenentnahmevorrichtung nach Anspruch 1 bis 6,
dadurch gekennzeichnet, daß die Ausräumeinrichtung (80)
einen Kunststoffblock mit einem dem Gewinde des
Spiralbohrers (60) entsprechenden
Gewinde umfaßt.
8. Bodenprobenentnahmevorrichtung nach Anspruch 1 bis 7,
dadurch gekennzeichnet, daß der Spiralbohrer (60) aus einer
Bohrstange (62) mit einem darauf befindlichen Spiralband
(64) besteht, wobei sich das Spiralband (64) von außen zur
Bohrstange (62) hin verjüngt.
9. Bodenprobenentnahmevorrichtung nach Anspruch 8,
dadurch gekennzeichnet, daß der Spiralbohrer (60) aus einer
zylindrischen Bohrstange (62) mit einer darauf befindlichen
flachen Spiralband (64) besteht.
10. Bodenprobenentnahmevorrichtung nach Anspruch 9,
dadurch gekennzeichnet, daß sich das Spiralband (64) von
außen zur Bohrstange (64) hin mit einem Winkel von 2° bis
5° verjüngt.
11. Bodenprobenentnahmevorrichtung nach Anspruch 9,
dadurch gekennzeichnet, daß sich das Spiralband (64) von
außen zur Bohrstange (64) hin mit einem Winkel von 2,5° bis
3,5° verjüngt.
12. Verfahren zur Entnahme von Bodenproben, insbesondere
aus landwirtschaftlichen genutzten Flächen, mit einer
Bodenprobeentnahmevorrichtung (100), mit den folgenden
Schritten
daß der Behälter (80) nach dem Anheben seitlich unter den Spiralbohrer (60) gefahren wird,
daß der Spiralbohrer (60) anschließend wieder in eine Grundstellung gebracht wird und
daß der Behälter (80) nach dem Ausräumen ebenfalls wieder in eine seitliche Grundstellung gefahren wird.
- - Positionieren der Bodenprobeentnahmevorrichtung (100) an der für die Bodenprobe vorgesehene Position,
- - Absenken der Bodenprobenentnahmevorrichtung (100) auf den Boden,
- - Bohren in den Boden mit einem Spiralbohrer (60),
- - Anheben des Spiralbohrers (60),
- - Ausräumen des Spiralbohrers mit einem Ausräummittel (70), wobei das beim Vorgang des Bohrens gesammelte und des Anhebens mit geführte Probematerials in einem Behälter (80) aufgefangen wird,
daß der Behälter (80) nach dem Anheben seitlich unter den Spiralbohrer (60) gefahren wird,
daß der Spiralbohrer (60) anschließend wieder in eine Grundstellung gebracht wird und
daß der Behälter (80) nach dem Ausräumen ebenfalls wieder in eine seitliche Grundstellung gefahren wird.
13. System zur automatisierten Entnahme von Bodenproben,
insbesondere aus den oberen Schichten landwirtschaftlicher
Nutzflächen, mit
- - einem Entnahmefahrzeug (200) und
- - einer Bohr- und Bodenprobeentnahmevorrichtung (100) nach einem der Ansprüche 1 bis 10,
14. System nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß
die Steuereinrichtung so eingerichtet ist, daß während des
Bohrvorganges des Spiralbohrers (60) verhindert wird, daß
sich das Fahrzeug (200) bewegt.
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1998
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- 1999-08-06 EP EP99115709A patent/EP0982471A3/de not_active Withdrawn
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| DE19838200A1 (de) | 2000-03-09 |
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