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DE19838429A1 - Verfahren und Anordnung zum Nachweis von Stoffen - Google Patents

Verfahren und Anordnung zum Nachweis von Stoffen

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DE19838429A1 DE1998138429 DE19838429A DE19838429A1 DE 19838429 A1 DE19838429 A1 DE 19838429A1 DE 1998138429 DE1998138429 DE 1998138429 DE 19838429 A DE19838429 A DE 19838429A DE 19838429 A1 DE19838429 A1 DE 19838429A1
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Abstract

Die Erfindung betrifft ein Verfahren sowie Anordnungen zum Nachweis von insbesondere mikrobiologischen Stoffen. DOLLAR A Das vorliegende Verfahren ergänzt die aus dem Stand der Technik bekannten Schnelltests um ein Referenzsignal zum Nachweis der Funktionsfähigkeit des Tests. Dieses Referenzsignal wird durch die Freisetzung einer ausreichenden Menge des nachzuweisenden Stoffes, beispielsweise des biologischen Energieträgers für die Nachweisreaktion, erzeugt. Dies erfolgt im Anschluß an den auf herkömmliche Weise durchgeführten Test für den Fall, daß dieser kein Signal geliefert hat. DOLLAR A Durch die erfindungsgemäße Vorgehensweise wird somit ein unbemerktes Versagen des einzelnen Testkits ausgeschlossen und eine hohe Nachweissicherheit erreicht.

Description

Die Erfindung betrifft ein Verfahren sowie Anord­ nungen zum Nachweis von Stoffen, insbesondere von mikrobiologischen Stoffen wie beispielsweise Adenosin­ triphosphat (ATP).
Der schnelle und unkomplizierte Nachweis von bestimmten Stoffen in einem Volumen oder an einer Ober­ fläche ist in vielen Bereichen von großer Bedeutung. Ein Beispiel hierfür ist der Lebensmittel- oder Hygie­ nesektor, auf denen der mikrobiologische Nachweis von Bakterien oder Keimen einen wesentlichen Faktor dar­ stellt. Dieser Nachweis sollte schnell durchführbar und auch von Laien leicht handhabbar sein.
Es sind daher auf dem Markt Schnelltestsysteme, sogenannte Testkits, verfügbar, mit denen diese Anfor­ derungen erfüllt werden. Schnelltestsysteme zeichnen sich durch wenige, einfach durchzuführende Verfahrens­ schritte aus. Sie können von Laien bedient werden und liefern in der Regel nur qualitative, keine quantita­ tiven Ergebnisse. Eine exakte Kalibrierung solcher Schnelltestsysteme wäre zu aufwendig.
Ein sehr kritisches Anwendungsgebiet solcher Schnelltestsysteme ist der Nachweis bzw. die regel­ mäßige Kontrolle von Vorrichtungen, wie beispielsweise Produktionsanlagen in der Lebensmitteltechnologie, auf krankheitserregende Bakterien oder Keime.
Für diesen Nachweis sind Verfahren bekannt, die die Bakterien oder Keime über deren interzelluläre Stoffwechselprodukte nachweisen. Bei einer häufig ein­ gesetzten Nachweisreaktion erfolgt beispielsweise der Nachweis von interzellulären Stoffwechselprodukten wie z. B. ATP oder DNA/RNA, mit den nachfolgenden Verfah­ rensschritten.
Das nachzuweisende Stoffwechselprodukt wird zu­ nächst biochemisch oder physikalisch, beispielsweise mit einem speziellen Extraktionsmittel, aus den Zellen der Bakterien oder Keime in dem zu untersuchenden Medium extrahiert. Die resultierende Extraktionslösung muß anschließend neutralisiert werden, um die biochemi­ schen Voraussetzungen für die anschließende Signal­ erzeugung zu schaffen und somit Fehlmessungen zu ver­ meiden. Dies ist gerade bei einfach zu handhabenden Schnelltests ein sehr kritischer Verfahrensschritt. Die biochemische Signalerzeugung erfolgt in der Regel durch Zugabe eines Nachweisstoffes, der eine Reaktion mit dem nachzuweisenden Stoff eingeht und hierbei ein Signal erzeugt. Es erfolgen anschließend Schritte wie die Signalerfassung und Auswertung sowie die Ausgabe bzw. Anzeige des Nachweisergebnisses. Im Falle des Nach­ weises von ATP wird beispielsweise ein Glühwürmchen­ luciferasereagens als Nachweisstoff zugegeben, das bei Anwesenheit von ATP eine Leuchtreaktion hervorruft. Die hierbei emittierte Strahlung kann dabei über einen Photodetektor als Signalerfassungseinrichtung nach­ gewiesen werden.
Ein derartiger Schnelltest mit einem Verfahren zur Extraktion von interzellulären Komponenten ist bei­ spielsweise in der DE 692 21 604 T2 beschrieben. Die hierbei verwendeten biochemischen Verfahren sind der US-A-5705345 zu entnehmen, wobei der Schwerpunkt auf der biochemischen Freisetzung der interzellulären Pro­ dukte wie ATP, DNA oder RNA sowie dem besonders heiklen anschließenden Neutralisationsschritt liegt.
Der Aufbau eines typischen Schnelltestsystems ist exemplarisch in Fig. 1 dargestellt. Die Anordnung besteht aus den Bestandteilen Küvette (1), Kappe (2), Probenstab (3), Verschlußkappe (4) und Membran (5).
Der Test läuft in der folgenden Weise ab. Zunächst wird das zu testende Medium (im folgenden auch als Probe bezeichnet) mit dem Probenstab (1) aufgenommen und mit der Verschlußkappe (4) in die Küvette (1) ein­ gesteckt. In der Küvette befindet sich eine Extrak­ tionslösung (6), die auf die Probe einwirkt. Nach Ab­ lauf einer definierten Zeitspanne für die Extraktion wird mit dem Probenstab (3) die Membran (5) durch­ stochen, so daß der Reaktions- bzw. Nachweisstoff (7) für die Signalerzeugung freigesetzt wird. Das Nach­ weissignal wird mit einer nicht dargestellten Signal­ erfassungseinrichtung detektiert.
Aufgrund der kritischen Anwendungsbereiche mancher Testsysteme geht die Entwicklung in Richtung einer Er­ höhung der Zuverlässigkeit der Schnelltests. Bei den bisherigen Bemühungen lag hierbei der Schwerpunkt auf der biochemischen Seite, insbesondere bei der Verbesse­ rung der Neutralisation der jeweiligen Extraktions­ lösung zur Vermeidung von Fehlmessungen.
Allerdings birgt auch der prinzipielle Aufbau der bekannten Testsysteme je nach Verwendung und Test­ prinzip Unsicherheiten. Dies liegt an der Problematik einer doppelt-negativen Logik, die diese Testsysteme in sich tragen.
Ein Beispiel hierfür ist der Nachweis der An­ wesenheit von biologischen Elementen als Indiz für eine biologische Verunreinigung einer Anlage, wenn das bio­ logische Material bzw. das in ihm gebundene ATP als Energieträger für die Nachweisreaktion verwendet wird. Bei diesem Testverfahren wird sowohl in dem gewünschten und damit wahrscheinlicheren Fall des Vorliegens keiner Verunreinigung und somit keines biologischen Energie­ trägers als auch im Fall eines nicht mehr funktions­ fähigen Schnelltests kein Signal erzeugt. In letzterem Fall kann daher eine vorhandene Verunreinigung nicht erkannt werden. Dieser Versagensfall des Testes kann z. B. bei einer Getränkeabfüllanlage zu katastrophalen Folgen führen.
Die Aufgabe der Erfindung besteht darin, ein Ver­ fahren sowie Anordnungen zum Nachweis eines Stoffes an­ zugeben, die die Zuverlässigkeit des Nachweises in Fällen erhöhen, in denen bei Abwesenheit des Stoffes kein Nachweissignal erzeugt wird.
Die Aufgabe wird mit dem Verfahren nach Anspruch 1 und mit den Anordnungen nach Anspruch 6 und 16 gelöst. Vorteilhafte Ausgestaltungen des Verfahrens bzw. der Anordnungen sind Gegenstand der Unteransprüche.
Bei dem erfindungsgemäßen Verfahren zum Nachweis von Stoffen wird die Probe mit einem Nachweissystem in Kontakt gebracht, das bei Vorliegen einer bestimmten (geringen) Menge des Stoffes in der Probe ein Signal erzeugt. Als Nachweissysteme können hierbei selbstver­ ständlich neben bereits vorgestellten Nachweisstoffen in Form von Lösungen oder löslichen Feststoffen auch elektronische Nachweissysteme, beispielsweise aus der Gruppe der CHEMFETs (chemisch sensitive Feldeffekt­ transistoren), eingesetzt werden.
Das erzeugte Signal kann eine Vielzahl von Erschei­ nungsformen haben, wie beispielsweise optische Emissio­ nen oder Veränderungen (z. B. Farbwechsel), elektroni­ sche Spannungen, Temperaturänderungen u.s.w. Bei Fehlen eines Signals nach Durchführung der aus dem Stand der Technik bekannten Verfahrensschritte wird eine Refe­ renzstoffmenge des nachzuweisenden oder eines ver­ gleichbaren Stoffes mit dem Nachweissystem in Kontakt gebracht, um die Funktionsfähigkeit des Nachweissystems zu verifizieren. Unter Referenzstoffmenge ist hierbei eine Menge des nachzuweisenden Stoffes zu verstehen, die ausreicht, um bei Kontakt mit dem Nachweissystem ein Nachweissignal (als Referenzsignal) hervorzurufen. Alternativ kann anstelle des nachzuweisenden Stoffes ein vergleichbarer Stoff eingesetzt werden, der bei Funktionsfähigkeit des Nachweissystems ein ent­ sprechendes Nachweissignal hervorruft.
Die vorliegende Erfindung ergänzt somit die ein­ leitend beschriebenen und vergleichbare bekannte Tests um ein Referenzsignal zum Nachweis der Funktionsfähig­ keit des Tests. Dieses Referenzsignal wird durch die Freisetzung einer ausreichenden Menge des nachzuweisen­ den Stoffes, beispielsweise des biologischen Energie­ trägers für die Nachweisreaktion, erzeugt. Dies erfolgt im Anschluß an den auf herkömmliche Weise durchgeführ­ ten Test für den Fall, daß dieser kein Signal geliefert hat.
Durch die erfindungsgemäße Vorgehensweise wird somit ein unbemerktes Versagen des einzelnen Testkits ausgeschlossen und eine hohe Nachweissicherheit er­ reicht.
Bei Einsatz des Verfahrens bzw. der Anordnungen in Form von lagerfähigen Testkits für den Handel, muß die hier genannte ausreichende Menge des nachzuweisenden Stoffes als Überschußmenge definiert werden, die ledig­ lich bis zum Ablauf des Verfalldatums ein ausreichendes Signal erzeugen muß. Dieses Signal muß allerdings nicht für Kalibrierungszwecke sondern nur zum Funktionsnach­ weis geeignet sein.
Obwohl das erfindungsgemäße Verfahren bzw. die erfindungsgemäßen Anordnungen auf Basis der einleitend beschriebenen mikrobiologischen Testsysteme entwickelt wurden, sind diese in Verbindung mit allen bekannten Verfahren einsetzbar, bei denen im Falle des Nicht-Vor­ handenseins eines nachzuweisenden Stoffes in der Probe kein Signal erzeugt wird. Insbesondere können die aus dem Stand der Technik bekannten Verfahren herangezogen und um den Referenzsignalschritt des kennzeichnenden Teils des Anspruchs 1 erweitert werden, um das erfin­ dungsgemäße Verfahren zur realisieren.
Mit dem Verfahren bzw. den Anordnungen ist durch die Erzeugung des Referenzsignals die Sicherstellung der Funktionsfähigkeit von Testsystemen gewährleistet. Die erfindungsgemäße Vorgehensweise wird insbesondere der Forderung nach möglichst wenigen Verfahrensschrit­ ten sowie einer einfachen, auch für Laien geeigneten Bedienung gerecht, wie sie speziell an Schnelltest­ systeme gestellt wird.
Die erfindungsgemäße Anordnung ist besonders als Testkit für Schnelltests geeignet. Sie besteht aus einem Träger, beispielsweise einer Platte oder einem Behältnis in Form einer Küvette, zum Aufbringen bzw. Einbringen der Probe, einer Probenaufnahmeeinrichtung zum Aufnehmen und Abgeben der Probe sowie einem am Träger vorliegenden Nachweissystem, das bei Kontakt mit dem nachzuweisenden Stoff ein Signal erzeugt. Weiterhin beinhaltet die Anordnung eine Referenzstoffmenge des nachzuweisenden oder eines vergleichbaren Stoffes, die getrennt vom Nachweissystem in einem abgeschlossenen Volumen, vorzugsweise am Behältnis oder an der Probenaufnahmeeinrichtung, so lagert, daß sie bei Nichterzeugung eines Signals mit dem Nachweissystem in Kontakt gebracht werden kann.
Gerade bei Testsystemen, die vor der Benutzung über größere Zeitspannen gelagert werden, wird die Größe der Referenzstoffmenge so gewählt, daß sie bei Ablauf einer vorbestimmten Zeitperiode der regelmäßigen Funktionsfähigkeit des Nachweissystems, d. h. bei Ablauf des Verfalldatums, noch ausreicht, um ein Nach­ weissignal auszulösen.
Die Erfindung wird nachfolgend anhand von Ausfüh­ rungsbeispielen in Verbindung mit den Figuren näher erläutert. Hierbei zeigen:
Fig. 1 ein Beispiel für den prinzipiellen Aufbau eines Testkits des Standes der Technik;
Fig. 2 schematisch ein erstes Ausführungsbeispiel einer erfindungsgemäßen Anordnung;
Fig. 3 schematisch ein zweites Ausführungsbeispiel einer erfindungsgemäßen Anordnung; und
Fig. 4 schematisch ein drittes Ausführungsbeispiel einer erfindungsgemäßen Anordnung.
Für die Erzeugung des Referenzsignals bei dem erfindungsgemäßen Verfahren sind mehrere technische Lösungsmöglichkeiten geeignet, von denen nachfolgend drei als Beispiele skizziert werden. Allen technischen Lösungen sind die folgenden prinzipiellen Schritte gemeinsam.
Zunächst werden die aus dem Stand der Technik bekannten Verfahrensschritte des jeweiligen Tests durchgeführt. Erzeugt das Nachweissystem ein Signal, so ist das Testsystem funktionsfähig. Erzeugt das Nach­ weissystem kein Signal, so ist erfindungsgemäß ein Referenzsignal notwendig. Zur Überprüfung der Funk­ tionsweise des Testsystems in letzterem Fall wird daher ein Referenzsignal erzeugt. Dies erfolgt durch Freiset­ zen einer ausreichend Menge des nachzuweisenden Stoffes im Testsystem direkt, so daß ein unmittelbarer Kontakt bzw. eine Vermischung mit dem Nachweissystem bzw. dem signalerzeugenden Medium entsteht. Wenn hierbei ein Signal erzeugt wird, so ist das Testsystem funktions­ fähig und der im ersten Verfahrensschritt gesuchte bzw. nachzuweisende Stoff ist definitiv nicht vorhanden. Wenn allerdings kein Signal erzeugt wird, so ist das Testsystem nicht funktionsfähig und der Test muß mit einem neuen Testkit wiederholt werden (100% - Qualitätsüberprüfung).
Fig. 2 zeigt schematisch ein erstes Ausführungs­ beispiel einer erfindungsgemäßen Anordnung (im folgen­ den auch als Testkit bezeichnet), das eine technische Realisierung zur Freisetzung der Referenzmenge des nachzuweisenden Stoffes (Referenzstoff (8)) vorstellt.
Bei dieser und den folgenden Figuren wurden je­ weils gleiche Bezugszeichen für die gleichen Elemente wie bei der Anordnung der Fig. 1 verwendet. Ebenso wird die in Zusammenhang mit Fig. 1 beschriebene Ver­ fahrensabfolge einschließlich des Schrittes der Frei­ setzung des Nachweisstoffes auch beim Einsatz der nach­ folgend dargestellten Anordnungen durchgeführt.
Der Testkit bestehend aus einer Küvette (1) als Behältnis, dem Probenstab (3) und dem Nachweisstoff (7) enthält gekapselt den Referenzstoff (8). Der Bediener des Testsystems entnimmt den Testkit nach einem erfolg­ ten Meßvorgang ohne Signalentstehung aus der (nicht dargestellten) Signalmeßeinrichtung, setzt den Refe­ renzstoff frei und bringt den Testkit wieder in die Signalmeßeinrichtung ein. Das Freisetzen kann zum Bei­ spiel durch das "Aufquetschen" einer am Probenstab (siehe Fig. 2) oder an der Innenwandung der Küvette vorgesehenen Kapsel erfolgen. Dies kann entweder durch das Einwirken einer Kraft über die (beispielsweise elastische) Küvette (1) oder ein "Ausdrücken" an der durchbrochenen Membran (5) erfolgen.
Ein Beispiel für eine zweite Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Anordnung zeigt Fig. 3. Analog zum ersten Ausführungsbeispiel ist auch hier der Referenz­ stoff (10) in den Testkit integriert. Die Freisetzung des Referenzstoffes im Anschluß an den durchgeführten Test erfolgt durch mechanische Einwirkung, welche sich auch einfach automatisieren läßt. Fig. 3 zeigt hierbei ein Beispiel der Integration in einen Hohlraum des Pro­ benstabes (3) oberhalb einer speziell vorgesehenen Sollbruchstelle (9). Die Freisetzung des Referenzstof­ fes (10) erfolgt durch einen mechanisch induzierten Bruch dieser Sollbruchstelle (9), wodurch der Referenz­ stoff mit dem Nachweisstoff (7) in Kontakt treten kann.
Auch hier sind neben der dargestellten zahlreiche weitere Ausführungsvarianten möglich, die der Fachmann aus der dargestellten Anordnung ableiten kann.
Eine dritte Ausführungsform einer erfindungsge­ mäßen Anordnung basiert auf einer Speicherung bzw. Lagerung des Referenzstoffes in oder bei einer Signal­ meßeinrichtung zur Erfassung des Nachweissignals. Die Signalmeßeinrichtung wird nicht nach jeder Messung ersetzt, wie dies beim Testkit der Fall ist, und eignet sich daher für die Lagerung einer größeren Menge des Referenzstoffes.
Bei dieser Ausführungsform weist die Küvette (1), wie in Fig. 4 dargestellt, eine Membran oder eine ver­ dünnte Stelle (11) auf. Der Referenzstoff (10) wird nach erfolgter Durchführung der herkömmlichen Test­ schritte von außen in den Testkit eingebracht. Dies kann z. B. mit Hilfe einer Spritze (12) erfolgen, die durch die Membran oder verdünnte Stelle (11) in die Küvette (1) eindringen kann.
Bei dieser Ausführungsform ist die Lagerung des Referenzstoffes von den Testkits entkoppelt. Dies ist vor allem dann zu bevorzugen, wenn der Referenzstoff von den restlichen (chemischen oder biochemischen) Komponenten im Testsystem abweichende Haltbarkeits­ zeiten aufweist, seine Lagerung kritischer, die Kapse­ lung im System schwierig oder der Stoff verhältnismäßig teuer ist.
Die erfindungsgemäßen Schnelltestsysteme können, wie auch der Testkit mit der Bezeichnung "HY-LITE®-Pen" der Firma Merck, z. B. für Hygienemonitoring in der Lebensmittelindustrie eingesetzt werden. In diesem Bereich ist durch die zunehmend kritischeren Verbrau­ cher und eine Vielzahl an Lebensmittelskandalen (z. B.: BSE) eine starke Verschärfung der Gesetze und Kontrol­ len zu verzeichnen, welche auch in Zukunft mit Sicher­ heit anhalten wird. Diesen Anforderungen wird ein erfindungsgemäß um das beschriebene Referenzsignal erweitertes Testsystem gerecht.
Gegenüber bekannten Testsystemen wird mit dem erfindungsgemäßen Verfahren bzw. den erfindungsgemäßen Anordnungen eine 100% Qualitätssicherung durch den individuellen Funktionsnachweis jedes einzelnen Test­ kits erreicht. Die Erfindung läßt sich durch eine ein­ fache Integration der zusätzlichen Referenzfunktion in bestehende Testsysteme realisieren. Es sind also bei­ spielsweise keine neuen Signalerfassungseinrichtungen erforderlich. Bei der Zugabe des Referenzstoffes han­ delt es sich zudem um einen unkritischen Verfahrens­ schritt in der Mengenhandhabung, da eine Überdosierung des Referenzstoffes in den bekannten Verfahren zulässig ist.

Claims (17)

1. Verfahren zum Nachweis von Stoffen, insbesondere mikrobiologischen Stoffen, bei dem eine Probe mit einem Nachweissystem (7) in Kontakt gebracht wird, das bei Vorliegen einer bestimmten Menge des nach­ zuweisenden Stoffes in der Probe ein Signal erzeugt, dadurch gekennzeichnet, daß bei Fehlen eines Signals eine Referenzstoff­ menge (8, 10) des nachzuweisenden oder eines vergleichbaren Stoffes mit dem Nachweissystem (7) in Kontakt gebracht wird, um die Funktionsfähigkeit des Nachweissystems zu verifizieren.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der nachzuweisende Stoff ein Stoffwechsel­ produkt, insbesondere ATP oder DNA/RNA ist.
3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß das Nachweissystem ein Nachweisstoff ist, der eine Reaktion mit dem nachzuweisenden Stoff ein­ geht.
4. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Probe vor dem Kontakt mit dem Nachweis­ system mit einem Extraktionsmittel (6) zur Extrak­ tion des nachzuweisenden Stoffes aus biologischen Zellen in Kontakt gebracht wird.
5. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß das Signal ein optisches Signal oder elek­ trisches Signal ist.
6. Anordnung zum schnellen Nachweis von Stoffen, ins­ besondere mikrobiologischen Stoffen, mit
  • 1. einem Träger (1) zum Einbringen oder Aufbringen einer Probe;
  • 2. einer Probenaufnahmeeinrichtung (3) zum Aufneh­ men und Abgeben der Probe; und
  • 3. einem an dem Träger vorliegenden Nachweissystem (7), das bei Kontakt mit dem nachzuweisenden Stoff ein Signal erzeugt;
gekennzeichnet durch eine Referenzstoffmenge (8, 10) des nachzuweisenden oder eines vergleichbaren Stoffes, die getrennt vom Nachweissystem (7) in einem abgeschlossenen Volumen so lagert, daß sie bei Nichterzeugung eines Signals mit dem Nachweissystem (7) in Kontakt gebracht werden kann.
7. Anordnung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß das abgeschlossene Volumen am Träger (1) oder an der Probenaufnahmeeinrichtung (3) vorgesehen ist.
8. Anordnung nach Anspruch 6 oder 7, dadurch gekennzeichnet, daß der Träger (1) ein Behältnis ist, das durch eine Membran (5) in einen unteren und in einen oberen Abschnitt geteilt ist, wobei das Nachweis­ system (7) im unteren Abschnitt vorliegt.
9. Anordnung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß der obere Abschnitt des Behältnisses (1) ein Extraktionsmittel (6) zur Extraktion des nachzu­ weisenden Stoffes aus biologischen Zellen enthält.
10. Anordnung nach einem der Ansprüche 6 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Referenzstoffmenge (8, 10) so gewählt ist, daß sie bei Ablauf einer vorbestimmten Zeitperiode der regelmäßigen Funktionsfähigkeit des Nachweis­ systems noch ausreicht, um ein Nachweissignal aus­ zulösen.
11. Anordnung nach einem der Ansprüche 6 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß die Probenaufnahmeeinrichtung (3) eine pipettenförmige Gestalt aufweist.
12. Anordnung nach einem der Ansprüche 6 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß das Nachweissystem (7) ein Nachweisstoff ist, der eine Reaktion mit dem nachzuweisenden Stoff eingeht.
13. Anordnung nach einem der Ansprüche 6 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß der Nachweisstoff (7) eine Glühwürmchen­ luciferin/Luciferasereaktion auslöst.
14. Anordnung nach einem der Ansprüche 6 bis 13, dadurch gekennzeichnet, daß das abgeschlossene Volumen im Probenstab (3) vorgesehen ist, wobei der Probenstab eine Soll­ bruchstelle (9) aufweist, bei deren Bruch der Referenzstoff (10) entweicht.
15. Anordnung nach einem der Ansprüche 6 bis 13, dadurch gekennzeichnet, daß das abgeschlossene Volumen eine Kapsel ist, die durch äußere Krafteinwirkung geöffnet bzw. ausgedrückt werden kann.
16. Anordnung zum schnellen Nachweis von Stoffen, insbesondere mikrobiologischen Stoffen, mit
  • 1. einem Behältnis (1) zum Einbringen einer Probe;
  • 2. einer Probenaufnahmeeinrichtung (3) zum Auf­ nehmen und Abgeben der Probe; und
  • 3. einem in dem Behältnis vorliegenden Nachweis­ system (7), das bei Kontakt mit dem nachzuweisen­ den Stoff ein Signal erzeugt;
dadurch gekennzeichnet, daß am Behältnis (1) ein dünnwandiger Bereich (11) vorgesehen ist, über den eine Referenzstoffmenge (10) des nachzuweisenden oder eines vergleichbaren Stoffes bei Nichterzeugung eines Signals mit dem Nachweissystem in Kontakt gebracht werden kann.
17. Anordnung nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, daß der dünnwandige Bereich (11) durch eine Membran gebildet wird.
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