DE19837375A1 - Warnvorrichtung - Google Patents
WarnvorrichtungInfo
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Abstract
Angegeben wird eine Warnvorrichtung mit einem Warnanzeigebereich (40) und einer elektrisch ansteuerbaren optischen Sperre (20-24), die im strombeaufschlagten Zustand den Warnanzeigebereich (20) verdeckt und ihn im stromlosen Zustand sichtbar werden läßt.
Description
Die Erfindung betrifft eine Warnvorrichtung gemäß dem
Oberbegriff des Anspruchs 1.
In zunehmendem Maße kommen beispielsweise bei
Kraftfahrzeugen elektrische Komponenten zum Einsatz. Diese
Komponenten können auch sicherheitsrelevante Funktionen
übernehmen. Beispielsweise kann es sich bei den Komponenten
um Stellglieder einer Bremsanlage handeln, wie etwa um den
Elektromotor einer Feststellbremse. Die Komponenten müssen
auf Funktionstüchtigkeit hin sorgfältig überprüft werden,
da sie sicherheitsrelevante Funktionen übernehmen und nicht
unbemerkt ausfallen dürfen. Unter anderem ist zu
überprüfen, ob die Stromversorgung der Komponenten
gewährleistet ist. An sich ist dies einfach möglich. Es
treten jedoch dann Probleme auf, wenn die Überprüfung
ihrerseits auf eine funktionierende Stromversorgung
angewiesen ist. Insbesondere bei lokalen
Stromversorgungsnetzen, wie etwa in einem Fahrzeug, kann es
aber passieren, daß zusammen mit der Stromversorgung der zu
überwachenden Komponente auch die Stromversorgung der
überwachenden Komponente ausfällt. Dann ist die
Überwachungsfunktion a priori nicht gewährleistet.
Aufgabe der Erfindung ist es, eine Warnvorrichtung
anzugeben, die bei Ausfall der Stromversorgung eben diesen
Zustand als Warnung anzeigen kann.
Diese Merkmale werden mit den Merkmalen der unabhängigen
Ansprüche gelöst. Abhängige Ansprüche sind auf bevorzugte
Ausführungsformen der Erfindung gerichtet.
Eine Warnvorrichtung weist einen Warnanzeigebereich 40 und
eine elektrisch ansteuerbare optische Sperre 20-24 auf,
wobei die Sperre im strombeaufschlagten Zustand den
Warnanzeigebereich 20 verdeckt und ihn im stromlosen
Zustand sichtbar werden läßt.
Eine solche Warnvorrichtung kann so verschaltet werden, daß
die Ansteuerung der optischen Sperre nach Maßgabe der zu
überwachenden Spannungsversorgung erfolgt. Ist die
Spannungsversorgung gegeben, befindet sich die Sperre im
strombeaufschlagten Zustand, so daß der Warnanzeigebereich
40 unsichtbar ist. Ist die Stromversorgung dagegen
ausgefallen, befindet sich die optische Sperre im
stromlosen Zustand, und der Warnanzeigebereich 40 wird
sichtbar.
Die optische Sperre 20-24 kann ein Flüssigkristall sein,
der Warnanzeigebereich 40 ein farbiges Feld, ein Schriftzug
oder ähnliches hinter der Flüssigkristallanzeige.
Bezugnehmend auf die Zeichnungen werden einzelne
Ausführungsformen der Erfindung beschrieben. Es zeigen:
Fig. 1 ein schematisches Schnittbild der
Warnvorrichtung, und
Fig. 2 ein Schaltbild der Verschaltung der
erfindungsgemäßen Warnvorrichtung.
Fig. 1 zeigt als Bezugsziffer 10 eine erfindungsgemäße
Warnvorrichtung. 40 ist der Warnanzeigebereich, 20 die
optische Sperre. Der Warnanzeigebereich 40 kann ein flacher
Bereich sein, der farbig gestaltet ist, beispielsweise rot
oder orange. Er kann auch einen entsprechenden Schriftzug
oder ein Symbol aufweisen. Die optische Sperre 20-24 ist
elektrisch ansteuerbar und kann zumindest einen
durchsichtigen und einen undurchsichtigen Zustand
aufweisen. Hierzu weist sie Zuleitungen 50 auf. Die
optische Sperre 20-24 kann beispielsweise eine
Flüssigkristalleinrichtung sein. Fig. 1 zeigt mit 22
schematisch eine Flüssigkristallschicht, die zwischen
Substraten mit Polarisatoren 21, 23 gehalten wird. Die
Polarisatoren sind so angeordnet, daß ihre
Polarisationsrichtungen zueinander gekreuzt sind. 24 sind
schematische Abstandshalter zwischen den Substraten. 30 ist
eine mechanische Halterung, die den Gesamtaufbau
zusammenhält, beispielsweise ein Spritzgußteil.
Das Flüssigkristall 22 ist im strombeaufschlagten Zustand
(Spannungsversorgung in Ordnung) so ausgerichtet, daß die
Polarisationsebene, die durch den Polarisator 21 vorgegeben
wird, nicht gedreht wird, so daß am zweiten Polarisator 23
das einfallende Licht wegen dessen gekreuzter
Polarisationsrichtung gesperrt wird. Wenn dagegen das
Flüssigkristall stromlos ist, bewirkt es eine Drehung der
Polarisationsebene des durch den Polarisator 21 fallenden
Lichts, so daß das Licht auch den Polarisator 23 passieren
kann. Das gleiche gilt für das am Warnanzeigebereich 40
reflektierte Licht, so daß schließlich im stromlosen
Zustand der Warnanzeigebereich 40 sichtbar wird.
Fig. 2 zeigt eine mögliche Beschaltung fuhr die
erfindungsgemäße Warnvorrichtung. 60 ist eine Stromquelle,
beispielsweise eine 12-Volt-Batterie eines Stromnetzes
eines Fahrzeugs. Sie führt elektrische Energie einer
Komponente 80 zu, beispielsweise einer elektrischen
Komponente wie einem Stellmotor für eine Fahrzeugbremse.
Über Schalteinrichtungen 70 kann das Stellglied 80 betätigt
werden. Beispielsweise können zwei Schalter
parallelgeschaltet sein, ein Schalter 71 für manuelle
Betätigung durch den Fahrer und ein zweiter Schalter 72 für
automatische Betätigung durch Steuerungs- bzw.
Regelungskomponenten. Über Leitungen 61 und 62 wird der
Stromkreis zwischen Stromquelle 60 einerseits- und
Schaltern 70 und Komponente 80 andererseits geschlossen.
Die Warnvorrichtung 10 wird über ihre Anschlüsse 50 und
Weiterleitungen 51, 52, 53 an den Stromkreis so
angeschlossen, daß der Warnvorrichtung 10 letztendlich das
Potential der Spannungsquelle 60 zugeführt wird. Die
Funktion des optional vorgesehenen Schalters 11 wird später
erläutert, normalerweise ist er geschlossen.
Wenn die Stromversorgung für die Komponente 80 gegeben ist
(Batterie 60 hat Spannung, Leitungen 61 und 62 sind nicht
unterbrochen), empfängt die Warnvorrichtung 10 das
Potential der Batterie 60. Durch ihre Auslegung ist
sichergestellt, daß die optische Sperre 20-24 dann den
Warnanzeigebereich 40 verdeckt, so daß keine Warnung
angezeigt wird. Wenn dagegen die Stromversorgung ausfällt
(Batterie 60 hat keine Spannung oder ist ausgebaut, oder
Leitungen 61, 62 sind unterbrochen), empfängt auch die
Warnvorrichtung 10 keine Spannung, die optische Sperre
20-24 wird durchsichtig und gibt den Blick auf den
Warnanzeigebereich 40 frei. Dadurch ist sichergestellt, daß
die Warnung auch und gerade beim Ausfall der
Spannungsversorgung angezeigt wird.
Der Schalter 11 kann nach Maßgabe externer Signale 12
betätigt und somit dazu verwendet werden, auch einen
Betriebszustand durch die Warnvorrichtung anzeigbar zu
machen, der nicht dem Ausfall der Stromversorgung von der
Spannungsquelle 60 und den Leitungen 61, 62 her entspricht.
Es ist dann eine geeignete Erfassungsvorrichtung für diesen
Betriebszustand vorzusehen, die ggf. ein Signal 12 erzeugt,
das den normalerweise geschlossenen Schalter 11 öffnet.
Auch dann ist die optische Sperre stromlos, und die Warnung
wird angezeigt. Anstelle eines Unterbrecherschalters 11
kann auch ein Umschalter vorgesehen sein, der
beispielsweise die Leitung 52 wahlweise zwischen der
Leitung 53 und 51 (Warnung anzeigen) und 53 (keine Warnung
anzeigen) umschaltet.
Vorzugsweise erfolgen die Anbindungen 55a, b der Zuleitungen
51, 53 der Warnvorrichtung 10 an den zu überwachenden
Stromkreis 60-62, 70-72, 80 räumlich nahe an den
Komponenten 70-72, 80, beispielsweise an deren Anschlüssen,
weil dann auch diejenigen Leitungsteile mit in der
Überwachung stehen, die sich zwischen den Anbindungen 55a, b
und der Spannungsversorgung 60 selbst befinden, also die
Leitungen 61 und 62. Es kann auch wünschenswert sein,
lediglich die Spannungsquelle 60 zu überwachen, dann können
sich die Anbindungen 55a, b in der Nähe der Spannungsquelle
60 befinden, beispielsweise an deren Polen.
Die Warnvorrichtung 10 kann eine passive Beschaltung (ohne
eigene Spannungsversorgung) aufweisen, beispielsweise
Widerstandsnetzwerke oder Halbleitereinrichtungen, um
Spannungen und andere elektrische Zustände bzw. Verläufe
einzustellen.
Die zu überwachende elektrisch betätigbare Einrichtung kann
eine elektrische Einrichtung einer Bremsanlage sein,
beispielsweise ein Stellglied, beispielsweise ein
Elektromotor.
Die erfindungsgemäße Warnvorrichtung weist dann, wenn die
optische Sperre einen Flüssigkristall aufweist, einen
geringen Strombedarf auf, so daß sie eine Batterie großer
Kapazität nur in vernachlässigbarem Maße belastet.
Claims (7)
1. Warnvorrichtung, gekennzeichnet durch einen
Warnanzeigebereich (40), und eine elektrisch
ansteuerbare optische Sperre (20-24), die im
strombeaufschlagten Zustand den Warnanzeigebereich (20)
verdeckt und ihn im stromlosen Zustand sichtbar werden
läßt.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß der Warnanzeigebereich (40) ein flaches gefärbtes
Feld hinter der optischen Sperre (20-24) ist.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch
gekennzeichnet, daß die Sperre (20-24) eine flache
Flüssigkristalleinrichtung aufweist.
4. Vorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet,
daß die Flüssigkristalleinrichtung ein Flüssigkristall
(22) aufweist, das sich zwischen Polarisatoren (21, 23)
mit zueinander gekreuzten Polarisationsrichtungen
befindet.
5. Vorrichtung nach einem der vorherigen Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß die optische Sperre (20-24)
ihre Ansteuerung durch die Stromversorgung (60, 61,
62) einer zu überwachenden elektrisch betätigbaren
Einrichtung (70, 80) erhält.
6. Vorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet,
daß die elektrisch betätigbare Einrichtung (70, 80)
eine elektrische Komponente (80) einer Bremsanlage
einer Fahrzeugbremse aufweist.
7. Vorrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet,
daß die Komponente ein Stellglied (80) einer
Feststellbremse, einer Hilfsbremse oder einer
Betriebsbremse aufweist.
Priority Applications (1)
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Family Applications (1)
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Citations (1)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| DE4310530A1 (de) * | 1993-03-31 | 1994-10-06 | Teves Gmbh Alfred | Schaltungsanordnung zur Warnlampen-Ansteuerung |
-
1998
- 1998-08-18 DE DE19837375A patent/DE19837375B4/de not_active Expired - Fee Related
Patent Citations (1)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
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Also Published As
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