DE19836513A1 - Vorrichtung zur Überprüfung eines Meßobjekts auf Risse, Hohlstellen oder dergleichen - Google Patents
Vorrichtung zur Überprüfung eines Meßobjekts auf Risse, Hohlstellen oder dergleichenInfo
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Abstract
Es wird eine Vorrichtung zur Überprüfung eines sich an einer Meßstelle vorbeibewegenden Meßobjekts (10) aus magnetisierbarem Material, insbesondere eines Rads oder einer Schiene, auf Risse, Hohlstellen oder dgl. vorgeschlagen. Ein an der Meßstelle positionierbarer U- oder E-Eisenkern (13) weist eine mit Gleichstrom beaufschlagbare Erregerspule (18) und eine Meßspule (19) zur Erfassung von durch Risse (25), Hohlstellen oder dgl. hervorgerufenen Änderungen des magnetischen Flusses auf, wobei die freien Schenkelenden zum Meßobjekt (10) hinweisen und von diesem durch einen geringen Spalt (26) beabstandet sind, und daß eine mit der Meßspule (19) in Wirkverbindung stehende Auswerte- und/oder Anzeigevorrichtung (20) vorgesehen ist. Mit dieser Vorrichtung ist es möglich, beispielsweise bei Schienenfahrzeugen sämtliche Räder während des Betriebs ständig auf Risse oder dgl. zu überprüfen.
Description
Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur Überprüfung
eines sich an einer Meßstelle vorbei bewegenden Meßobjekts
aus magnetisierbarem Material, insbesondere eines Rads
oder einer Schiene, auf Risse, Hohlstellen oder dgl.
Eine derartige Überprüfung wird beispielsweise bei Rädern
oder Radreifen von Hochgeschwindigkeitszügen (ICE) durch
geführt, um bei rechtzeitiger Erkennung eines Risses das
Rad oder den Radreifen austauschen zu können, bevor ein
Bruch mit ernsteren Folgen auftritt. In bekannter Weise
werden die Räder in einer Prüfhalle mittels Ultraschall
oder durch Wirbelstrommessung geprüft. Dies ist sehr zeit-
und kostenaufwendig, da zum einen die Züge während des
Prüfvorgangs für den Fahrbetrieb nicht mehr zur Verfügung
stehen, und zum anderen Rad für Rad nacheinander geprüft
werden muß.
Es ist daher eine Aufgabe der Erfindung, eine Prüfvorrichtung
der eingangs genannten Gattung zu schaffen, durch die auch
während des normalen Fahrbetriebs eine Überprüfung auf
Risse und Hohlstellen durchgeführt werden kann.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß ein
an der Meßstelle positionierbarer, insbesondere lamelliert
ausgebildeter U- oder E-Eisenkern eine mit Gleichstrom
beaufschlagbare Erregerspule und eine Meßspule zur Erfas
sung von durch Risse oder Hohlstellen hervorgerufenen
Änderungen des magnetischen Flusses aufweist, wobei die
freien Schenkelenden des Eisenkerns zum Meßobjekt hinweisen
und von diesem durch einen geringen Spalt beabstandet sind,
und daß eine mit der Meßspule in Wirkverbindung stehende
Auswerte- und/oder Anzeigevorrichtung vorgesehen ist.
Der Vorteil der erfindungsgemäßen Vorrichtung besteht ins
besondere darin, daß auch sich sehr schnellbewegende Meß
objekte auf Risse und Hohlstellen geprüft werden können,
so daß es beispielsweise möglich ist, diese Vorrichtung an
jedem Rad eines Schienenfahrzeugs anzubringen, um während
des Fahrbetriebs eine ständige Überprüfung auf Risse und
Hohlstellen durchzuführen. Hierdurch können Risse und
Hohlstellen schon wesentlich früher erkannt werden, als
dies bei der bisherigen Prüfmethode in Intervallen möglich
ist. Durch die ständige Überprüfung muß der Fahrbetrieb
nicht unterbrochen werden, und bei einmal montierter
Vorrichtung wird keinerlei Arbeits- oder Zeitaufwand für
die Überprüfung mehr benötigt, so daß auch keine Kosten
auftreten. Ein weiterer Vorteil besteht darin, daß zusätz
lich vom Schienenfahrzeug aus auch die Schienen auf Risse
überprüft werden können. Selbstverständlich ist es prinzi
piell auch möglich, die erfindungsgemäße Vorrichtung für
Messungen in einem Prüffeld oder einer Prüfhalle einzu
setzen. Auch dort tritt der weitere Vorteil auf, daß schon
sehr kleine Risse erkannt werden können, die sich sehr
tief im Material des Meßobjekts befinden.
Durch die in den Unteransprüchen aufgeführten Maßnahmen
sind vorteilhafte Weiterbildungen und Verbesserungen der
im Anspruch 1 angegebenen Vorrichtung möglich.
In einer zweckmäßigen einfacheren Ausführung ist der
Eisenkern als U-Eisenkern ausgebildet, wobei die Erreger
spule auf dem einen und die Meßspule auf dem anderen
Schenkel angeordnet ist.
Noch bessere Ergebnisse erhält man bei einer Ausbildung
des Eisenkerns als E-Eisenkern, wobei die Erregerspule
auf dem mittleren Schenkel und zwei Teilwicklungen der
Meßspule auf den beiden anderen Schenkeln angeordnet sind
oder umgekehrt. Insbesondere bei der Ausbildung als E-
Eisenkern, der eine größere Strecke des Meßobjekts übergreift,
ist eine besonders gute Riß- und Hohlstellenerkennung mög
lich.
Ist das Meßobjekt ein Rad eines Schienenfahrzeugs, so wird
der Außenkern vorzugsweise radial außen an der Umfangs
fläche oder seitlich am Rad angeordnet. In vorteilhafter
Weise ist dabei jedes Rad des Schienenfahrzeugs mit einem
Eisenkern versehen, wobei alle Eisenkerne einer gemein
samen Auswerte- und/oder Anzeigevorrichtung dem Schienen
fahrzeug zugeordnet sind. Auf diese Weise ist durch eine
einzige Auswerte- und/oder Anzeigevorrichtung die Über
wachung sämtlicher Räder gleichzeitig möglich.
Das Meßobjekt kann auch wenigstens eine Schiene eines
Gleises für ein Schienenfahrzeug sein, wobei dann der
Eisenkern unterhalb des Schienenfahrzeugs und die Aus
werte- und/oder Anzeigevorrichtung im oder am Schienen
fahrzeug angeordnet ist. Auch hier ist zweckmäßigerweise
für jede der beiden Schienen ein Eisenkern vorgesehen,
wobei die beiden Eisenkerne einer gemeinsamen Auswerte-
und/oder Anzeigevorrichtung zugeordnet sind, bei der es
sich um diejenigen zur Überprüfung der Räder handeln kann.
Bei der Überprüfung der Schienen können auch Oberflächen
unebenheiten an der Lauffläche erkannt werden.
Die Auswerte- und/oder Anzeigevorrichtung ist vorzugsweise
zur Auswertung der in der Meßspule induzierten Signale
ausgebildet, wobei ab einer vorgebbaren oder wählbaren
Signalstärke oder -höhe eine optische und/oder akustische
Warneinrichtung ausgelöst wird. Zusätzlich kann im Falle
der Überprüfung von Rädern eines Schienenfahrzeugs ein
automatischer Bremsvorgang des Schienenfahrzeugs mittels
einer Schalteinrichtung ausgelöst werden, wenn ein Riß
oder eine Hohlstelle erkannt wird.
Die in einem Schienenfahrzeug angeordnete Auswerte- und/
oder Anzeigevorrichtung kann in vorteilhafter Weise noch
eine Informationseinrichtung zur Kenntlichmachung des
jenigen Rades und/oder derjenigen Schiene aufweisen, an
dem oder der ein Riß oder eine Hohlstelle festgestellt
wurde.
Ausführungsbeispiele der Erfindung sind in der Zeichnung
dargestellt und in der nachfolgenden Beschreibung näher
erläutert. Es zeigen:
Fig. 1 eine an der Umfangsfläche eines Rads angeordnete
Prüfvorrichtung in einer Seitenansicht des Rades,
Fig. 2 dieselbe Anordnung in einer Ansicht auf die
Lauffläche des Rades und
Fig. 3 eine Prüfvorrichtung für eine Schiene eines
Gleises.
Die in den Fig. 1 und 2 als erstes Ausführungsbeispiel dar
gestellte Vorrichtung zur Überprüfung eines Meßobjekts aus
magnetisierbarem Material, beispielsweise Stahl, dient
hier zur Überprüfung eines Rads 10 eines Schienenfahrzeugs.
Dabei wird insbesondere ein sich auf einem Radgrundkörper
11 befindender Radreifen 12 überprüft, da eine Rißbildung
in diesem eine besondere Gefahrenssituation schafft.
Die Prüfvorrichtung besteht im wesentlichen aus einem mas
siven oder besser lamellierten E-Eisenkern 13, dessen
freie Schenkelenden der Umfangsfläche 14 des Radreifens 12
zugewandt sind. Die drei Schenkel 15-17 des Eisenkerns
13 sind dabei an ihren freien Endbereichen so gestaltet,
daß sich jeweils ein sehr geringer Spalt zum Radreifen 12
hin ausbildet. Auf dem mittleren Schenkel 16 ist eine mit
Gleichstrom bzw. einer Gleichspannung beaufschlagbare
Erregerspule 18 angeordnet. Die beiden übrigen Schenkel 15
und 17 tragen jeweils Teilwicklungen 19a, 19b einer
Meßspule 19, die im Reihe geschaltet mit einer Auswerte-
und/oder Anzeigevorrichtung 20 verbunden sind. Dabei
steuert die Auswerte- und/oder Anzeigevorrichtung 20 eine
Abschalteinrichtung 21, eine optische Warneinrichtung 22,
eine akustische Warneinrichtung 23 und eine Informations-
Wiedergabeeinrichtung 24, die beispielsweise als Bild
schirm oder sonstige Anzeigevorrichtung ausgebildet sein
kann.
Das Arbeitsprinzip beruht darauf, lokale magnetische Un
stetigkeiten, wie zum Beispiel Risse 25, im zu prüfenden
magnetisierbaren Material zu ermitteln. Durch die Erreger
spule 18 wird ein magnetischer Gleichfluß erzeugt, der bei
sich drehendem Rad 10 praktisch entlang des Umfangsbe
reichs des Rads 10 bzw. Radreifens 12 herumwandert. Durch
den geringen Abstand zwischen dem Eisenkern 13 und der
Umfangsfläche des Rads 10 entsteht ein sehr kleiner, kon
stanter Luftspalt 26. Der magnetische Gleichfluß dringt
über diesen Luftspalt in das magnetisierbare Material des
Rads 10 bzw. Radreifens 12 ein und durchsetzt den gesamten
Materialquerschnitt. Ein Riß 25, der durch den Bereich des
magnetischen Gleichflusses im Radreifen 12 hindurch
wandert, ändert den magnetischen Fluß und induziert da
durch in der Meßspule 19 eine der Flußänderung proportio
nale Spannung. Der Abstand der beiden äußeren Schenkel 15
und 17 des Eisenkerns 13 muß groß sein, damit die Ein
dringtiefe des Magnetfelds so groß ist, daß auch tiefliegende
Risse erkannt werden. Die induzierte Spannung wird der
Auswerte- und/oder Anzeigevorrichtung 20 zugeleitet, wobei
diese eine übliche Signalaufbereitungsschaltung enthält,
durch die das Nutzsignal verstärkt und Nebensignale so weit
wie möglich reduziert werden. Dies kann beispielsweise
durch Filter und geeignete Verstärker erfolgen. Darüber
hinaus werden zweckmäßigerweise nur solche Nutzsignale als
Auslösesignale gewertet, deren Signalgröße bzw. -höhe oder
deren Integral einen vorgebbaren Minimalwert überschreiten.
Wird auf diese Weise ein Riß 25, eine Hohlstelle oder eine
unzulässige Oberflächenunebenheit erkannt, so werden die
Warneinrichtungen 22, 23 ausgelöst, und mittels der Ab
schalteinrichtung 21 kann der Zug oder das Schienenfahr
zeug durch eine Notbremsung abgebremst werden. Weiterhin
wird der Fehler an der Informations-Wiedergabeeinrichtung
24 angezeigt, was vor allem dann von Bedeutung ist, wenn
durch die Auswerte- und/oder Anzeigevorrichtung 20 alle
Räder 10 eines Schienenfahrzeugs oder eines Zuges gleich
zeitig überwacht werden. Dann kann dasjenige Rad angegeben
werden, wo der Fehler aufgetreten ist, wobei zusätzlich
noch Informationen über die Art des Fehlers angezeigt
werden können. Diese Informationen können selbstverständ
lich auch in einer Speichereinrichtung gespeichert werden.
Es ist selbstverständlich auch möglich, nicht alle,
sondern nur einzelne der Einrichtungen 21-24 vorzusehen.
Anstelle der in den Fig. 1 und 2 dargestellten Anordnung
des E-Eisenkerns 13 kann dieser auch seitlich am Rad 10
oder Radreifen 12 angeordnet werden. Weiterhin ist es bei
einer einfacheren Ausführung auch möglich, anstelle eines
E-Eisenkerns 13 einen U-Eisenkern zu verwenden, bei dem
der eine Schenkel die Erregerspule 18 und der andere
Schenkel die Meßspule 19 trägt. In weiterer Abwandlung der
Erfindung kann der E-Eisenkern 13 auch auf dem mittleren
Schenkel 16 die Meßspule 19 und auf den beiden äußeren
Schenkeln 15, 17 zwei Teilwicklungen der Erregerspule 18
tragen.
Der Radreifen 12 ist in Fig. 2 vereinfacht mit konstantem
Außenradius dargestellt. Tatsächlich besitzt der Radreifen
12 jedoch üblicherweise einen seitlichen Führungsring. Die
Schenkel 15-17 des E-Eisenkerns 13 müssen daher entweder
der tatsächlichen Außenkontur des Radreifens 12 angepaßt
werden, oder er wird nur im Bereich mit konstantem Außen
radius, also neben dem Führungsring, angeordnet.
Bei dem in Fig. 3 dargestellten zweiten Ausführungs
beispiel dient ein prinzipiell dem Eisenkern 13 entspre
chender E-Eisenkern 27 zur Überprüfung einer Schiene 28
eines Gleises für ein Schienenfahrzeug. Hierzu wird dieser
E-Eisenkern 27 mittels einer Haltevorrichtung 29 so unter
halb des nicht dargestellten Schienenfahrzeugs montiert,
daß er zur Schiene 28 hin den kleinen Luftspalt 26 bildet.
Im übrigen ist der E-Eisenkern 27 entsprechend dem E-
Eisenkern 13 ausgebildet, so daß gleiche oder gleich
wirkende Bauteile mit denselben Bezugszeichen versehen und
nicht nochmals beschrieben sind.
Die Auswerte- und/oder Anzeigevorrichtung 20 zur Über
prüfung der Räder 10 kann zusätzlich auch zur Überprüfung
der beiden Schienen 28 des Gleises dienen, wobei selbst
verständlich für jede der beiden Schienen 28 ein eigener
E-Eisenkern 27 vorgesehen sein muß.
Die erfindungsgemäße Vorrichtung ist selbstverständlich
nicht auf die Überprüfung von Rädern eines Schienenfahr
zeugs oder von Schienen beschränkt, sondern kann grund
sätzlich für alle sich an einer Meßstelle vorbeibewegenden
Meßobjekte aus magnetisierbarem Material angewendet
werden, wobei der Eisenkern 13 an dieser Meßstelle ange
ordnet ist. Die Erfindung ist weiterhin nicht auf die An
ordnung an einem Schienenfahrzeug beschränkt, sondern die
Räder eines Schienenfahrzeugs können auch in der bisher
üblichen Weise in einem Meßlabor oder einer Meßhalle mit
der erfindungsgemäßen Methode überprüft werden, zum Bei
spiel nach dem Herstellungsprozeß und vor der Montage am
Schienenfahrzeug.
Claims (12)
1. Vorrichtung zur Überprüfung eines sich an einer
Meßstelle vorbeibewegenden Meßobjekts aus magnetisierbarem
Material, insbesondere eines Rads oder einer Schiene, auf
Risse, Hohlstellen oder dgl., dadurch gekennzeichnet, daß
ein an der Meßstelle positionierbarer U- oder E-Eisenkern
(13, 27) eine mit Gleichstrom beaufschlagbare Erregerspule
(18) und eine Meßspule (19) zur Erfassung von durch Risse,
Hohlstellen oder dgl. hervorgerufenen Änderungen des
magnetischen Flusses aufweist, wobei die freien Schenkel
enden zum Meßobjekt hinweisen und von diesem durch einen
geringen Spalt (26) beabstandet sind, und daß eine mit
der Meßspule (19) in Wirkverbindung stehende Auswerte-
und/oder Anzeigevorrichtung (20) vorgesehen ist.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeich
net, daß der U- oder E-Eisenkern (13, 27) lamelliert aus
gebildet ist.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekenn
zeichnet, daß bei einer Ausbildung des Eisenkerns als U-
Eisenkern die Erregerspule (18) auf dem einen und die Meß
spule (19) auf dem anderen Schenkel angeordnet ist.
4. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekenn
zeichnet, daß bei einer Ausbildung des Eisenkerns als E-
Eisenkern (13, 27) die Erregerspule (18) auf dem mittleren
Schenkel (16) und zwei Teilwicklungen (19a, 19b) der Meß
spule (19) auf den beiden anderen Schenkeln (15, 17) an
geordnet sind.
5. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekenn
zeichnet, daß bei einer Ausbildung des Eisenkerns als E-
Eisenkern die Meßspule auf dem mittleren Schenkel und zwei
Teilwicklungen der Erregerspule auf den beiden anderen
Schenkeln angeordnet sind.
6. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß das Meßobjekt ein Rad (10)
eines Schienenfahrzeugs ist, und daß der Eisenkern (13)
radial außen an der Umfangsfläche (14) oder seitlich am
Rad (10) angeordnet ist.
7. Vorrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeich
net, daß jedes Rad (10) des Schienenfahrzeugs mit einem
Eisenkern (13) versehen ist, wobei alle Eisenkerne (13)
einer gemeinsame Auswerte- und/oder Anzeigevorrichtung
(20) dem Schienenfahrzeug zugeordnet sind.
8. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß das Meßobjekt wenigstens eine
Schiene (28) eines Gleises eines Schienenfahrzeugs ist,
und daß der Eisenkern (27) unterhalb des Schienenfahrzeugs
und die Auswerte- und/oder Anzeigevorrichtung (20) im oder
am Schienenfahrzeug angeordnet ist.
9. Vorrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeich
net, daß für jede der beiden Schienen (28) ein Eisenkern
(27) vorgesehen ist, wobei die beiden Eisenkerne (27)
einer gemeinsamen Auswerte- und/oder Anzeigevorrichtung
(20) zugeordnet sind.
10. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß die Auswerte- und/oder An
zeigevorrichtung (20) zur Auswertung der in der Meßspule
(19) induzierten Signale ausgebildet ist und ab einer vor
gebbaren oder wählbaren Signalstärke oder -höhe eine op
tische und/oder akustische Warneinrichtung (22, 23) auslöst.
11. Vorrichtung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeich
net, daß die in einem Schienenfahrzeug angeordnete Aus
werte- und/oder Anzeigevorrichtung (20) bei Auslösung der
optischen und/oder akustischen Warneinrichtung zusätzlich
einen Bremsvorgang des Schienenfahrzeugs mittels einer
Schalteinrichtung (21) auslöst.
12. Vorrichtung nach Anspruch 10 oder 11, dadurch ge
kennzeichnet, daß die in einem Schienenfahrzeug angeord
nete Auswerte- und/oder Anzeigevorrichtung (20) eine In
formationseinrichtung (24) zur Kenntlichmachung desjenigen
Rades (10) und/oder derjenigen Schiene (28) aufweist, an
dem oder der ein Riß, eine Hohlstelle oder dgl. festge
stellt wurde.
Priority Applications (2)
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| DE1998136513 DE19836513A1 (de) | 1998-08-12 | 1998-08-12 | Vorrichtung zur Überprüfung eines Meßobjekts auf Risse, Hohlstellen oder dergleichen |
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Applications Claiming Priority (1)
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Publications (1)
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Legal Events
| Date | Code | Title | Description |
|---|---|---|---|
| 8127 | New person/name/address of the applicant |
Owner name: FIESSLER ELEKTRONIK OHG, 73734 ESSLINGEN, DE |
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| 8139 | Disposal/non-payment of the annual fee |