DE19836501A1 - Verfahren zur Herstellung eines abriebfesten rückseitenbedruckten Klebebandes - Google Patents
Verfahren zur Herstellung eines abriebfesten rückseitenbedruckten KlebebandesInfo
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Abstract
Verfahren zur Herstellung eines abriebfesten rückseitenbedruckten Klebebandes, wobei als Trägermaterial für das Klebeband insbesondere ein Papier oder eine Metallfolie verwendet wird, auf der Rückseite des Trägermaterials eine Farbschicht aufgedruck wird, auf die Farbschicht eine Schicht aus einem thermoplastischen Kunststoff extrudiert wird, auf die untere Seite des Trägermaterials gegebenenfalls ein Primer und auf dem Primer eine selbstklebende Beschichtung aufgetragen wird.
Description
Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Herstellung eines abriebfesten
rückseitenbedruckten Klebebandes.
Rückseitenbedruckte Klebebänder sind im Stande der Technik bekannt. Insbesondere
gibt es eine Vielzahl von selbstklebenden Maßbändern, die aus einem Trägermaterial
bestehen, dessen Rückseite mit einer Skalierung bedruckt ist und dessen Vorderseite
eine selbstklebende Beschichtung trägt.
Diese selbstklebend ausgerüsteten Maßbänder sind mit Mängeln behaftet.
So beschreibt die französische Patentschrift FR 1.444.276 allgemein ein flexibles Band
unbegrenzter Länge, das auf der Oberfläche von flexiblen Materialien wie Stoff, Papier
oder Kunststoff fixiert werden kann. Das Band weist auf seiner Oberseite eine Aufteilung
mit Längeneinheiten auf (Zentimeter oder Zoll), auf der Unterseite ist es mit einem
Klebstoff versehen. Das Band kann leicht vom Untergrund entfernt werden, ohne einen
Rückstand zu hinterlassen.
In der Patentschrift werden aber weder die technische Ausführung des Bandes noch die
Verfahren zur Herstellung des Maßbandes näher dargelegt.
Die meisten Träger für Klebebänder sind nicht ausreichend dimensionsstabil, so daß das
beschriebene Band beispielsweise beim Abrollen, wenn das Band auf Zug beansprucht
wird, eine irreversible Dehnung des Trägers eintritt. Für genaues Arbeiten ist das Band
somit ungeeignet. Des weiteren weist die auf der Oberseite angebrachte Bedruckung
keine Releasebeschichtung aus Lack auf, so daß nicht ausgeschlossen werden kann,
daß beim Abrollen des Bandes von der Rolle Teile der Bedruckung auf dem Kleber
verbleiben, insbesondere wenn das Band vor der Verwendung längere Zeit aufbewahrt
wird. Dies führt zu einer Beeinträchtigung des optischen Eindrucks des Bandes. Der
Anwender ist nicht geneigt, ein derartiges Band einzusetzen.
In der deutschen Patentschrift DE 34 00 547 C2 wird ein Verfahren zur Vorbereitung
einer Gebäudewand für die maßgenaue Anlage von Wandbekleidungselementen mit
Hilfe eines Maßbandes beschrieben. Als Maßband kommt dabei ein Klebstreifen zum
Einsatz, der vorderseitig als Kennzeichnungsträger ausgebildet sowie mit
Maßkennzeichnungen versehen ist und der rückseitig eine Selbstklebeauflage aufweist.
Der Klebstreifen wird von einer Rolle abgewickelt und abschnittsweise in Richtung von
zumindest einer Achse auf die vorzubereitende Gebäudewand aufgeklebt, so daß
Wandbekleidungselemente nach Maßgabe der dadurch permanent auf der
Gebäudewand befestigten Maße zugeschnitten und/oder montiert werden können.
Aber auch in dieser Patentschrift ist nicht dargelegt, wie das Maßband konkret aufgebaut
ist, so daß die oben erwähnten Bedenken auch bei diesem Maßband zum Tragen
kommen.
Schließlich wird auch hier nicht angegeben, wie das Maßband anzufertigen ist.
In der deutschen Offenlegungsschrift DE 40 15 958 A1 wird eine Vorrichtung zur Mes
sung der Größe einer Person mit Hilfe eines mit einem verstellbaren Meßschieber ver
sehenen Meter- oder Zollmaßes offenbart.
Hierbei kommt ein aufrollbares Kunststoffband zum Einsatz, das auf seiner Rückseite
Haftmittel für seine Befestigung an einer schiefen Fläche aufweist, das auf seiner
Vorderseite mit einem Zentimeter- oder Zollmaß sowie das des weiteren mit einem
entlang des Kunststoffbands verschiebbaren Meßschieber versehen ist. Ebenfalls fehlt in
dieser Patentanmeldung jegliche konkrete Beschreibung des Aufbaus beziehungsweise
des Herstellungsverfahrens des Kunststoffbandes.
Allgemein selbstklebende Maßbänder für unterschiedliche Einsatzzwecke werden wei
terhin in den US-Patentschriften US 2,507,684 und US 3,797,120 beschrieben.
In der ersteren dient ein Maßband als Anzeigeinstrument für den Füllgrad beispielsweise
von einer Flasche, in der zweiten wird dabei ein Maßband als Hilfsmittel bei einem
Nähvorgang offenbart.
Ein weiteres rückseitenbeschichtetes Klebeband in Form eines Maßbandes ist aus der
DE 196 28 318 C1 bekannt, in der die Verwendung eines dimensionsstabilen
fotographischen Papierträgers aus einem beidseitig mit Polyolefinen beschichteten
Papier oder einer dimensionsstabilen ungereckten Polypropylenfolie als Trägermaterial
für ein selbstklebendes Maßband offenbart wird. Auf die Rückseite des Trägermaterials
ist eine Farbschicht aufgedruckt, auf die wiederum eine Skalierung gedruckt ist. Auf die
Skalierung ist ein Releaselack aufgebracht.
Alle die genannten Maßbänder sind demnach Beispiele für Klebebänder, deren
Rückseiten bedruckt sind. Diese bekannten Klebebänder sind allerdings nicht
ausreichend abriebfest. Diese neigen dazu, die weitgehend ungeschützte Bedruckung
durch mechanische Beanspruchung zu verlieren.
Aufgabe der Erfindung ist es, ein Verfahren zur Herstellung eines abriebfesten
rückseitenbedruckten Klebebandes zu schaffen, das bei seiner Verwendung die
Nachteile des Standes nicht aufweist und das zu einem Klebeband führt, dessen
bedruckte Rückseite gegen mechanische Beanspruchung ausreichend geschützt ist.
Zur Lösung dieser Aufgabe schlägt die Erfindung zwei Verfahren vor, wie sie in den
Patentansprüchen näher gekennzeichnet sind. Die Unteransprüche beschreiben
besonders vorteilhafte Ausführungsformen der Verfahren.
Demgemäß wird erfindungsgemäß ein Verfahren zur Herstellung eines abriebfesten,
rückseitenbedruckten Klebebandes vorgeschlagen, bei dem
- a) als Trägermaterial für das Klebeband insbesondere ein Papier oder eine Metallfolie verwendet wird,
- b) auf die Rückseite des Trägermaterials eine Farbschicht aufgedruckt wird,
- c) auf die Farbschicht eine Schicht aus einem thermoplastischen Kunststoff extrudiert wird und
- d) auf die untere Seite des Trägermaterials eine selbstklebende Beschichtung aufgetragen wird.
In einer alternativen Verfahrensvariante zur Herstellung eines abriebfesten
rückseitenbedruckten Klebebandes hat es sich als vorteilhaft herausgestellt, wenn
- a) als Trägermaterial für das Klebeband insbesondere ein Papier oder eine Metallfolie verwendet wird,
- b) auf der Rückseite des Trägermaterials eine Farbschicht aufgedruckt wird,
- c) auf die Farbschicht eine Kunststoffolie aufkaschiert wird,
- d) auf die untere Seite des Trägermaterials eine selbstklebende Beschichtung aufgetragen wird.
Gegebenenfalls wird zwischen Trägermaterial und Klebebeschichtung ein Primer
aufgetragen. Insbesondere das Trägermaterial aus Papier kann auch vorbehandelt sein,
zum Beispiel corona-vorbehandelt.
In einer bevorzugten Ausführungsform erfolgt der Druck im Flexodruckverfahren.
Weiter bevorzugterweise ist zwischen Farbschicht und Kunststoffschicht eine Skalierung
auf die Farbschicht insbesondere nach dem Flexodruckverfahren gedruckt, so daß sich
ein selbstklebendes Maßband ergibt.
Die Skalierung kann aus äquidistanten Strichen im Millimeter- oder Zehntelzollabstand
oder jeder anderen beliebigen Teilung bestehen.
Das selbstklebende Maßband weist eine Dicke von 20 µm bis 200 µm, insbesondere von
40 µm bis 150 µm, auf.
Das Trägermaterial ist in einer bevorzugten Ausführung handeinreißbar.
Wenn als Trägermaterial insbesondere die Dimensionsstabilität gefordert ist, ist zum
Beispiel als dimensionsstabiles Papier ein fotographischer Papierträger geeignet, wobei
dieser insbesondere aus einem beidseitig mit wasserfestem Kunstharz überzogenen und
wasserabweisend geleimten Papier oder aus einem beidseitig mit Polyolefinen
beschichteten Papier besteht.
Das Trägermaterial weist beim bestimmungsgemäßen Gebrauch des Klebebands, also
beispielsweise beim Abrollen von der fertigen Rolle oder beim Anlegen und Verkleben,
eine Längenänderung auf von weniger als 1 mm auf 1 m.
Bevorzugterweise besteht die extrudierte thermoplastische Kunststoffbeschichtung
beziehungsweise die aufkaschierte Kunststoffolie aus Polyolefin, besonders aus
Polyethylen, ganz besonders aus LDPE-Polyethylen (Hochdruck-Polyethylen), oder aus
Polyester. Natürlich liegt es im Rahmen der üblichen Tätigkeit eines Fachmannes,
andere als die genannten Kunststoffe zu wählen, so zum Beispiel, wenn es auch aus
heutigen Umweltschutzgesichtspunkten eher unerwünscht ist, PVC.
Der Kunststoff wird vorzugsweise mit 5 bis 25 g/m2 aufgetragen, insbesondere mit 10 bis
20 g/m2.
Die selbstklebende Beschichtung ist in einer bevorzugten Ausführungsform eine
Acrylatdispersion. Weiterhin kann diese hautverträglich und physiologisch unbedenklich
sein, damit das Klebeband gegebenenfalls für längere Zeitabschnitte auf der Haut
verbleiben kann.
Weiterhin ist das Klebeband rückstandsfrei vom Untergrund ablösbar.
Das nach den erfindungsgemäßen Verfahren hergestellte Klebeband ist hervorragend
geeignet, die gestellten Anforderungen zu erfüllen.
Die Verwendung von Papier oder einer Metallfolie in Verbindung mit der
Kunststoffbeschichtung als Trägermaterial garantiert, daß bei der üblichen
Verarbeitungstemperatur und bei der normalen Zugbelastung des Klebebandes keine
oder eine nur äußerst geringe irreversible Längenänderung auftritt, die keinerlei
Einschränkung für die praktische Anwendung zur Folge hat.
Dadurch kann im Falle des selbstklebenden Maßbandes die Eichfähigkeit gewährleistet
sein, besonders bei Kunststoffbeschichtung aus Polyester.
Durch den Auftrag der Kunststoffschicht ist die darunterliegende aufgedruckte Farbe
gegen äußere Beschädigung geschützt. Weiterhin wird verhindert, daß, wenn das
Klebeband zu einer Rolle aufgewickelt ist, beim Abrollen eine Beeinträchtigung durch die
selbstklebende Beschichtung der Trägerunterseite in Erscheinung tritt.
Gleichzeitig reduziert die Kunststoffbeschichtung die Kraft, die zum Abrollen des
Klebebandes von der Rolle benötigt wird. Die Abrollkräfte sind dabei so eingestellt, daß
beim Ablängen keine bedeutende Längenänderung des Klebebands auftritt und daß
keine Übertragung der selbstklebenden Beschichtung auf die Klebebandrückseite oder
keine Beschädigung derselben auftritt. Bevorzugt wird ein leichtes und geräuscharmes
Abrollen.
Auf der anderen Seite bleibt das Klebeband trotz der Kunststoffbeschichtung
beschriftbar.
Des weiteren kann die Kunststoffbeschichtung einen Releaselack ersparen, der
üblicherweise bei rückseitig bedruckten Klebebändern erforderlich ist, um die Abrollkräfte
des Klebebands einzustellen.
Dann wird das als Trägermaterial verwendete Papier durch die Kunststoffbeschichtung
und die auf der gegenüber liegenden Seite aufgetragenen Klebemasse
wasserabweisend.
Im folgenden soll anhand von Beispielen das erfindungsgemäße Verfahren näher
beschrieben werden, ohne damit die Erfindung einschränken zu wollen.
Gemäß dem Verfahren wird ein selbstklebendes Maßband hergestellt, indem ein 60 g/m2
Papier (Algro Finess 5302) der Firma Hannover Papier Algro Finess im
Flexodruckverfahren vollflächig mit einer hitzebeständigen gelben Farbe der Firma
Hoffmann und Steinberg bedruckt wird.
Gleichzeitig wird mit einer ebenfalls hitzebeständigen schwarzen Farbe der obigen Firma
die Skalierung auf die gelbe Farbe gedruckt.
Auf diese Bedruckung wird dann mit Hilfe eines Extruders der Firma Röthel bei erhöhter
Temperatur (ca. 300°C) mittels Breitschlitzdüse (1 m breit) ca. 20 g/m2 Polyethylen
aufextrudiert.
Diese PE-Beschichtung verbessert wesentlich das optische Erscheinungsbild, (glänzt wie
Geschenkpapier), schützt hervorragend vor Abrieb und dient als Release gegenüber der
noch aufzutragenden Klebmasse.
Dieses Vorprodukt wird dann mit der Flexodruckmaschine im Rasterdruckverfahren
unterseitig mit einer wäßrigen druckempfindlichen Klebmasse (Neotac 3020 der Firma
Zeneca, Holland) beschichtet, und zwar mit 6 bis 8 g/m2.
Die Auftragsmenge wird so eingestellt, daß das Klebeband auf rauhen Untergründen,
zum Beispiel gestrichener Rauhfaser, ein- bis zweimal brauchbar klebt.
Von diesen fertigen Ballen werden dann verkaufsfähige Produkte (Länge 10 m/Breite
15 mm, auf einem umweltfreundlichen Pappkern) geschnitten.
In einem zweiten Beispiel wurde als Trägermaterial ein 50-g-Kraftpapier mit einem 10-g-
Strich, einseitig glatt, eingesetzt.
Die übrigen Verfahrensschritte entsprechen denjenigen aus Beispiel 1.
Claims (11)
1. Verfahren zur Herstellung eines abriebfesten rückseitenbedruckten Klebebandes,
wobei
als Trägermaterial für das Klebeband insbesondere ein Papier oder eine Metallfolie verwendet wird,
auf der Rückseite des Trägermaterials eine Farbschicht aufgedruckt wird,
auf die Farbschicht eine Schicht aus einem thermoplastischen Kunststoff extrudiert wird,
auf die untere Seite des Trägermaterials gegebenenfalls ein Primer und auf dem Primer eine selbstklebende Beschichtung aufgetragen wird.
als Trägermaterial für das Klebeband insbesondere ein Papier oder eine Metallfolie verwendet wird,
auf der Rückseite des Trägermaterials eine Farbschicht aufgedruckt wird,
auf die Farbschicht eine Schicht aus einem thermoplastischen Kunststoff extrudiert wird,
auf die untere Seite des Trägermaterials gegebenenfalls ein Primer und auf dem Primer eine selbstklebende Beschichtung aufgetragen wird.
2. Verfahren zur Herstellung eines abriebfesten rückseitenbedruckten Klebebandes,
wobei
als Trägermaterial für das Klebeband insbesondere ein Papier oder eine Metallfolie verwendet wird,
auf der Rückseite des Trägermaterials eine Farbschicht aufgedruckt wird,
auf die Farbschicht eine Kunststoffolie aufkaschiert wird,
auf die untere Seite des Trägermaterials gegebenenfalls ein Primer und auf dem Primer eine selbstklebende Beschichtung aufgetragen wird.
als Trägermaterial für das Klebeband insbesondere ein Papier oder eine Metallfolie verwendet wird,
auf der Rückseite des Trägermaterials eine Farbschicht aufgedruckt wird,
auf die Farbschicht eine Kunststoffolie aufkaschiert wird,
auf die untere Seite des Trägermaterials gegebenenfalls ein Primer und auf dem Primer eine selbstklebende Beschichtung aufgetragen wird.
3. Verfahren nach den Ansprüchen 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Druck im
Flexodruckverfahren erfolgt.
4. Verfahren nach den Ansprüchen 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß zwischen
Farbschicht und Kunststoffschicht oder Kunststoffolie eine Skalierung auf die
Farbschicht insbesondere nach dem Flexodruckverfahren gedruckt ist.
5. Verfahren nach den Ansprüchen 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß das
Klebeband eine Dicke von 20 µm bis 200 µm, insbesondere von 40 µm bis 150 µm,
aufweist.
6. Verfahren nach den Ansprüchen 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß das
Trägermaterial beim bestimmungsgemäßen Gebrauch des Klebebandes eine
Längenänderung aufweist von weniger als 1 mm auf 1 m.
7. Verfahren nach den Ansprüchen 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, daß der
Papierträger aus einem geleimten Papier besteht.
8. Verfahren nach den Ansprüchen 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Metallfolie
aus Aluminium besteht.
9. Verfahren nach den Ansprüchen 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß die
Kunststoffschicht oder Kunststoffolie aus Polyolefin, insbesondere Polyethylen, oder
Polyester besteht.
10. Verfahren nach den Ansprüchen 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß die
selbstklebende Beschichtung eine Acrylatdispersion ist.
11. Verfahren nach den Ansprüchen 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß die
selbstklebende Beschichtung hautverträglich und physiologisch unbedenklich ist.
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