DE19832534C1 - Vorrichtung zur Übergabe beleimter Platten zu einer Furnierstation - Google Patents
Vorrichtung zur Übergabe beleimter Platten zu einer FurnierstationInfo
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Abstract
Die Erfindung betrifft eine Übergabevorrichtung für mit Klebstoff versehene Platten von einem Zufuhrförderer zu einer Förderstation. Wesentlich dabei ist, daß die Übergabevorrichtung zwei unabhängig voneinander verfahrbare Zwischenablagen aufweist, von denen die erste Zwischenablage die Platte vom Zufuhrförderer auf die zweite Zwischenablage ablegt und die zweite Zwischenablage die Platte in die Furnierstation befördert.
Description
Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur Übergabe mit Klebstoff verse
hener Platten von einem Zufuhrförderer zu einer Furnierstation, wobei
eine verfahrbare Zwischenablage zumindest eine Platte aus dem Zu
fuhrförderer entnimmt und in Richtung zur Furnierstation verfährt.
Die Platten, um die es sich hier handelt, sind im allgemeinen beidseitig
mit Klebstoff, insbesondere Leim, beschichtet, damit sie nach dem An
bringen der Deckschichten in einer Plattenpresse unter Einwirkung von
Hitze und Druck zu einem Verbundkörper verpreßt werden können.
Aufgrund der Beleimung der Platten ist ihr Transport problematisch. Ein
Vakuumtransport scheidet aus, weil die Platten in der Fläche beleimt
sind und dadurch die Sauggreifer verschmutzen. Außerdem würden
Sauggreifer die Leimschicht zerstören oder lokale Leimansammlungen
verursachen, die entweder zur Fehlverleimung oder zu sichtbaren Ver
änderungen in der Deckschicht führen.
In der DE 38 11 034 A1, wird eine Übergabevorrichtung beschrieben, bei
der die verfahrbare Zwischenablage zwei in Förderrichtung benachbarte
Ablageflächen aufweist. Die stromaufwärts liegende Ablagefläche dient
zum Herausheben einer beleimten Platte aus dem Zufuhrförderer. An
schließend verfährt die Zwischenablage in Förderrichtung und legt diese
Platte auf eine ortsfeste Zwischenstation, die an ihrer Oberseite eine
Vielzahl von Stiften trägt, damit die Leimschicht so wenig wie möglich
zerstört wird. Danach fahren beide Ablageflächen nach unten und wieder
zurück in die Ausgangsstellung, so daß die stromaufwärtige Ablageflä
che eine neue Platte aus dem Zufuhrförderer entnehmen kann, während
die stromabwärtige Ablagefläche die zuvor in der Zwischenstation ab
gelegte Platte übernimmt. Beim erneuten Verfahren der Zwischenablage
in stromabwärtiger Richtung gelangt die stromaufwärts liegende Ablage
fläche wieder in die genannte Zwischenstation, die stromabwärtige Abla
gefläche jedoch in die Furnierstation. Die beiden Ablageflächen werden
dann wieder abgesenkt, so daß die darauf liegenden beleimten Platten
in ihre neuen Stationen übergeben werden und anschließend fährt die
Zwischenablage wieder zurück, worauf sich das Spiel wiederholt.
Im bekannten Fall transportiert die Zwischenablage also immer mit ihrer
einen Ablagefläche eine Platte vom Zuführförderer in die Zwischenstati
on, mit ihrer anderen Ablagefläche eine Platte von der Zwischenstation
zur Furnierstation. Der Weg, den die Platten dabei vom Zufuhrförderer
zur Zwischenstation und anschließend von der Zwischenstation zur Fur
nierstation zurücklegen, ist immer gleich lang, da die beiden Ablageflä
chen der Zwischenablage im gleichen Gestell montiert sind.
Um eine ordnungsgemäße Übergabe vom Zufuhrförderer zur Zwischen
ablage sicherzustellen, werden die auf dem Zufuhrförderer ankommen
den Platten im allgemeinen durch einen Anschlag in Längsrichtung posi
tioniert. Dabei ist die Lage der Vorderkante maßgebend. Wird nun die
anschließende Übergabe nach Lage der Vorderkante gefahren, so muß
der Fahrweg der Übergabevorrichtung so eingestellt werden, daß die
Hinterkante der längsten Platte noch vollständig in der Furnierstation zu
liegen kommt, d. h., daß sie bei Verwendung eines Abstreifers diesen
passieren muß. Dies hat den Nachteil, daß dann kürzere Platten mit ih
rer Hinterkante unnötig weit in die Furnierstation hineinfahren.
Außerdem ergibt sich dann das Problem, daß bei dem aus Kapazitäts
gründen erwünschten schnellen Zurückfahren der Zwischenablage die
kurze Platte mit hoher Geschwindigkeit gegen die Abstreifer der Furnier
station prallt, was zu Positionsungenauigkeiten und sogar zur Beschädi
gung der Platte führen kann.
Hiervon ausgehend liegt die Aufgabe der vorliegenden Erfindung darin,
die bekannte Übergabevorrichtung dahingehend zu verbessern, daß sie
für unterschiedliche Plattengrößen einsetzbar ist, ohne dabei die oben
geschilderten Nachteile in Kauf nehmen zu müssen. Außerdem soll sich
die Erfindung durch eine hohe Fördergeschwindigkeit auszeichnen.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die Merkmale des Anspru
ches 1 gelöst.
Der Kern der Erfindung besteht also darin, die beiden Ablageflächen der
vorbekannten Zwischenablage zu verselbständigen, so daß man zwei
voneinander unabhängig arbeitende Einheiten erhält. Die Übergabevor
richtung ist dadurch wesentlich flexibler und kann optimal an die jeweili
gen Plattengrößen angepaßt werden, und zwar sowohl hinsichtlich ihres
Fahrweges, wie auch hinsichtlich ihrer Fahrgeschwindigkeit.
Die beschriebene Zweiteilung der Übergabevorrichtung hat folgende
Vorteile:
- 1. Die zweite Zwischenablage kann eine Platte auf eine Deck schicht in der Furnierstation ablegen, unabhängig davon, ob die nächste Platte auf dem Zufuhrförderer bereitliegt, noch nicht da ist oder erst in die Endposition transportiert wird.
- 2. Unabhängig von der Plattenlänge kann die erste Zwischenabla ge die Platte stets genau auf die Sollposition der zweiten Zwi schenablage ablegen, so daß es beim Rückhub der zweiten Zwi schenablage nicht zu dem geschilderten Aufprall auf die Abstrei feranschläge kommt.
- 3. Durch die unabhängige Wegstreckensteuerung beider Zwi schenablagen richtet sich der Fahrweg der zweiten Zwischenabla ge ausschließlich nach der Plattenlänge. Es muß also nicht immer der maximale Fahrweg durchfahren werden.
Die Erfindung zeichnet sich somit durch höhere Positioniergenauigkeit,
höhere Arbeitsgeschwindigkeit und optimale Anpassung an unterschied
liche Plattengrößen aus.
In Weiterbildung der Erfindung empfiehlt es sich, daß die beiden Zwi
schenablagen derart gegeneinander verfahrbar sind, daß sie in der ei
nen Position einander überlappen, wogegen sie in der anderen Position
im Übergabebereich des Zufuhrförderers einerseits bzw. der Furniersta
tion andererseits liegen. Durch die Gegenläufigkeit und den gemeinsa
men Überlappungsbereich lassen sich sehr kurze Taktzeiten und dem
entsprechend hohe Umsetzkapazitäten erzielen.
Damit die beiden Zwischenablagen während des Verfahrens nicht mit
einander kollidieren, bieten sich dem Fachmann verschiedene Möglich
keiten. Besonders günstig ist es, wenn die eine Zwischenablage einen
sich in Verfahrrichtung erstreckenden vertikalen Schlitz aufweist und in
diesem Schlitz die Abstützung der anderen Zwischenablage erfolgt. Da
durch lassen sich beide Zwischenablagen mit kurzen Gestellen auf dem
Boden abstützen und es entfällt der Aufwand einer Portallagerung.
Zweckmäßig ist der genannte vertikale Schlitz in der stromabwärts lie
genden, zweiten Zwischenablage angeordnet, weil dann die erste Zwi
schenablage, die neben dem horizontalen Verfahren auch vertikale Hub
bewegungen durchführen muß, mittig im Bereich des Schwerpunktes ab
gestützt werden kann. Im übrigen erfolgt die Abstützung beider Zwi
schenablagen durch Fahrwagen.
Grundsätzlich können beide Zwischenablagen vertikal verfahrbar sein.
Aus Kostengründen empfiehlt es sich aber, daß die stromabwärtige, also
die zweite Zwischenablage nur horizontal und nicht vertikal verfahrbar
ist und die Übergabe der von ihr getragenen Platte auf die Furnierstation
durch zumindest einen hinter die rückwärtige Plattenkante einstellbaren
Anschlag erfolgt. Vorzugsweise werden zwei einschwenkbare Anschläge
verwendet, die am Gestell der Furnierstation gelagert sind.
Hinsichtlich der konstruktiven Ausgestaltung der beiden Zwischenabla
gen ist es zweckmäßig, daß sie parallele, beabstandete, rechenartige
Tragarme aufweisen, so daß sie zur Übergabe eines Produktes einander
passieren können.
Weitere Einzelheiten der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden
Beschreibung von Ausführungsbeispielen anhand der Zeichnung; dabei
zeigt
Fig. 1-5 eine Seitenansicht der Übergabevorrichtung in aufeinander
folgenden Arbeitsstellungen und
Fig. 6 einen Querschnitt durch die Übergabevorrichtung.
Die Fig. 1 bis 5 zeigen übereinstimmend im linken Teil einen Zu
fuhrförderer 1, auf dem einseitig, meist beidseitig beleimte Platten 2 an
kommen. Im Ausführungsbeispiel erstreckt sich der Zufuhrförderer 1
senkrecht zur Zeichnungsebene und er besteht aus zahlreichen, in För
derrichtung mit Abstand aufeinanderfolgenden Stachelrollen 1a.
Im rechten Teil zeigen die Fig. 1 bis 5 übereinstimmend eine Fur
nierstation 3, in der die Platten 2 paßgenau auf eine bereitliegende
Deckschicht aufgelegt werden und in der meistens auch die Oberseite
der Platte mit einer weiteren Deckschicht belegt wird. Der Weitertrans
port der derart belegten Platten in die Presse erfolgt senkrecht zur
Zeichnungsebene und ist nicht weiter dargestellt.
Wesentlich ist nun, daß die Übergabe der Platten vom Zufuhrförderer 1
in die Furnierstation 3 durch zwei unabhängig voneinander arbeitende
Zwischenablagen, nämlich eine erste Zwischenablage 4 und eine zweite
Zwischenablage 5 erfolgt. Beide Zwischenablagen sind an Fahrwagen 14
bzw. 15 montiert und horizontal in der Zeichnungsebene verfahrbar, die
erste Zwischenablage 4 darüberhinaus auch in Vertikalrichtung.
Mit der ersten Zwischenablage 4 werden die beleimten Platten 2 vom
Zufuhrförderer 1 ausgehoben und an die zweite Zwischenablage 5 über
geben. Diese legt die Platten dann auf eine bereitgelegte Deckschicht in
der Furnierstation 3 ab. Im allgemeinen liegt diese Deckschicht dort
ebenfalls auf einem Förderband, damit die beschichtete Platte anschlie
ßend in die Presse gefahren werden kann.
Die Zwischenablagen 4 und 5 bestehen aus rechenartig angeordneten
Tragarmen 4a bzw. 5a, die sich in der Zeichnungsebene erstrecken und
senkrecht zur Zeichnungsebene beabstandet zueinander angeordnet
sind. Sie sind oben scharfkantig ausgebildet, damit sie den Leimauftrag
auf den Platten 2 möglichst wenig beeinträchtigen. Dabei ist die Zuord
nung der Tragarme 4a und 5a der beiden Zwischenablagen so gewählt,
daß die Tragarme 4a der ersten Zwischenablage 4 durch die der zweiten
Zwischenablage 5 hindurchtauchen können. Dies wird nachfolgend am
Beispiel einer Plattenübergabe näher erläutert.
Fig. 1 zeigt eine auf dem Zufuhrförderer bereitliegende Platte 2, unter
der sich bereits die erste Zwischenablage 4 befindet. Diese Zwischen
ablage erstreckt sich mit ihren rechenartigen Tragarmen 4a in die Zwi
schenräume zwischen den Stachelrollen 1a und kann somit zwischen
diesen hindurch nach oben fahren und die Platte 2 ausheben. Dieser
Zustand ist in Fig. 2 dargestellt.
Sodann fährt die Zwischenablage 4 nach rechts in die in Fig. 3 darge
stellte Position zwischen Zufuhrförderer 1 und Furnierstation 3. In dieser
Übergabeposition, jedoch unterhalb der Tragarme 4a befindet sich auch
die zweite Zwischenablage 5, deren Tragarme 5a so angeordnet sind,
daß die Tragarme 4a hindurchtauchen können. Die Platte 2 wird dann
von den Tragarmen 5a übernommen. Dieser Zustand ist in Fig. 4 dar
gestellt.
Anschließend fahren beide Zwischenablagen wieder nach außen, wobei
die Tragarme 4a eventuell noch eine leichte Absenkbewegung durchfüh
ren, um unter das Niveau der Stachelrollen 1a zu kommen, während die
Tragarme 5a ihre Höhe vorzugsweise immer beibehalten.
Haben die Tragarme 5a ihre Sollposition über der Furnierstation 3 er
reicht, so schwenken von der Seite oder von oben Anschläge 6 hinter
die Hinterkante der Platte 2 - siehe Fig. 5 - so daß beim anschließen
den Zurückfahren der Tragarme 5a die Platte abgestreift und auf die
darunter befindliche Deckschicht abgelegt wird. Um den Abstreifvorgang
zu erleichtern, insbesondere die Ablegehöhe zu verringern, sind die
Tragarme 5a an ihrer Oberseite zu den freien Enden hin nach unten ge
neigt und die Anschläge 6 machen beim Zurückfahren der Tragarme 5a
eine leichte Abwärtsbewegung, so daß sie in Kontakt mit der abzustrei
fenden Platte bleiben.
Während des beschriebenen Abstreifvorganges hebt die erste Zwi
schenablage 4 die nächste Platte aus dem Zufuhrförderer 1 heraus und
fährt diese nach rechts in die Übergabeposition, wie sie in Fig. 3 dar
gestellt ist. Sobald die zweite Zwischenablage 5 ebenfalls dort ange
kommen ist, setzt sich die Übergabe und der anschließende Weiter
transport in der beschriebenen Weise fort.
Der Horizontaltransport der beiden Zwischenlagen 4 und 5 über ihre
Fahrwagen 14 und 15 erfolgt längs Führungsschienen, an denen die
Fahrwagen durch umlaufende Zugmittel hin und her gezogen werden.
Selbstverständlich sind statt dessen auch Spindelantriebe oder andere
Konstruktionen möglich.
Die Höhenverstellung der ersten Zwischenablage 4 erfolgt durch ein
oberhalb des Fahrwagens angeordnetes Huborgan, insbesondere ein
Zylinder-Kolben-Aggregat.
Da für die konstruktive Ausbildung dieser Fahrbewegungen und der An
triebe zahlreiche konstruktive Varianten bestehen, wird auf eine genaue
re Beschreibung verzichtet.
Fig. 6 zeigt einen Querschnitt durch die beiden Zwischenablagen, wo
bei der Zufuhrförderer aus Übersichtlichkeitsgründen überhöht darge
stellt wird. Man erkennt unten die erste Zwischenablage 4 mit in Quer
richtung durchgehenden Tragarmen 4a. Ihre Lagerung am Fahrwagen
14, die wie gesagt höhenverstellbar sein muß, erfolgt mittig über einen
Träger 4b.
Demgegenüber sind die Tragarme 5a der zweiten Zwischenablage 5
nicht zentral, sondern an ihren beiden äußeren Enden mit dem Fahrwa
gen 15 verbunden.
Außerdem laufen die Tragarme 5a nicht durch, sondern lassen im mittle
ren Bereich einen in Förderrichtung laufenden Schlitz 7 frei. Dieser
Schlitz gestattet es, den zentralen horizontalen Träger 4b mit seinen
Tragarmen 4a an den Tragarmen 5a vorbei nach oben oder unten zu
verfahren und somit die Aushebebewegung aus dem Zufuhrförderer wie
auch die Ablegebewegung auf die zweite Zwischenablage zu realisieren.
Zur Verdeutlichung der Hubbewegung durch den Schlitz 7 hindurch sind
die Tragarme 4a gestrichelt in einer oberen Position 4a' dargestellt.
Claims (9)
1. Vorrichtung zur Übergabe mit Klebstoff versehener Platten (2) von ei
nem Zufuhrförderer (1) zu einer Furnierstation (3), mit einer ersten (4)
und einer zweiten (5) jeweils relativ zueinander verfahrbaren Zwischen
ablage, wobei die erste Zwischenablage (4) zumindest eine Platte (2)
aus dem Zufuhrförderer (1) entnimmt, in Richtung zur Furnierstation (3)
verfährt und auf die zweite Zwischenablage (5) zum Befördern in die
Furnierstation (3) ablegt.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß die beiden Zwischenablagen (4, 5) derart gegeneinander verfahrbar
sind, daß sie in der einen Position einander überlappen, wogegen sie in
der anderen Position im Übergabebereich des Zufuhrförderers (1) bzw.
der Furnierstation (3) liegen.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß eine der Zwischenablagen einen vertikalen, sich in Verfahrrichtung
erstreckenden Schlitz (7) aufweist und daß in diesem Schlitz (7) die Ab
stützung der anderen Zwischenablage erfolgt.
4. Vorrichtung nach Anspruch 3,
dadurch gekennzeichnet,
daß der vertikale Schlitz (7) in der zweiten Zwischenablage (5) angeord
net ist.
5. Vorrichtung nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Abstützung der beiden Zwischenablagen (4, 5) durch Fahrwagen
(14, 15) erfolgt.
6. Vorrichtung nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß die zweite Zwischenablage (5) nur horizontal, nicht vertikal verfahr
bar ist und daß die Übergabe der von ihr getragenen Platte (2) auf die
Furnierstation (3) durch zumindest einen hinter die rückwärtige Platten
kante verstellbaren Anschlag (6) erfolgt.
7. Vorrichtung nach Anspruch 6,
dadurch gekennzeichnet,
daß der zumindest eine Anschlag (6) verschwenkbar an der Furnierstati
on (3) gelagert ist.
8. Vorrichtung nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß die beiden Zwischenablagen (4, 5) zueinander parallele, in Verfahr
richtung laufende, voneinander beabstandete Tragarme (4a, 5a) aufwei
sen, die in Querrichtung zueinander versetzt sind, so daß sie zur Über
gabe einer Platte (2) zumindest teilweise ineinander eintauchen können.
9. Vorrichtung nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß die erste Zwischenablage (4) durch die andere in Vertikalrichtung
hindurchfahren kann.
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