DE19831407C2 - Mobilkommunikationsvorrichtung und Mobilkommunikationssystem - Google Patents
Mobilkommunikationsvorrichtung und MobilkommunikationssystemInfo
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Abstract
Die Anmeldung bezieht sich auf eine Mobilkommunikationsvorrichtung und ein Mobilkommunikationssystem, bei welchen es möglich ist, zusätzliche Information zusammen mit oder anstelle von einer Netzidentifikation, die mit einem Netzcode in Beziehung steht, der von einem Netz empfangen wird, bei welchem die Mobilkommunikationsvorrichtung angemeldet ist, anzuzeigen. Dies verbessert stark die Leistungsfähigkeit von Mobilkommunikationsvorrichtungen, z. B. Mobiltelefonen, bezüglich der Möglichkeit des Wanderns zwischen verschiedenen, unabhängig betriebenen Netzen, da die Reichweite eines gegebenen Netzes virtuell erweitert werden kann.
Description
Die vorliegenden Erfindung bezieht sich auf eine
Mobilkommunikationsvorrichtung, welche in der Lage ist mit
unterschiedlichen Netzen zu kommunizieren, und auf ein
entsprechendes Mobilkommunikationssystem. Ein Beispiel einer
solchen Mobilkommunikationsvorrichtung ist ein Zellulartelefon.
Ein Beispiel eines solchen Mobilkommunikationssystems ist ein
Zellularkommunikationssystem, welches aus Basisstationen,
Vermittlungszentren und entsprechenden Steuerelementen besteht.
Mobiltelefon- und Mobilkommunikationssysteme sind ein fester
Bestandteil der heutigen Welt. Die vorliegende Erfindung
bezieht sich auf solche Mobilkommunikationssysteme und
-vorrichtungen, in welchen eine Mobilstation in der Lage ist,
sich bei verschiedenen Netzen anzumelden bzw. in solche
einzuloggen, d. h. in Netze, welche von verschiedenen
Netzwerkbetreibern errichtet wurden und unabhängig voneinander
betrieben werden. Ein typisches Beispiel einer Norm für
Mobilkommunikationssysteme ist GSM (Global System for Mobile
communication), welches die vorherrschende Mobilkommunikations-
Norm bzw. -Standard in Europa ist. In GSM werden solche
unabhängig betriebenen Netze als PLMNs bezeichnet (PLMN =
public land mobile network, d. h. öffentliches landgestütztes
Mobilnetz). Bezüglich eines gegebenen Frequenzbandes haben die
meisten europäischen Länder mehrere Netzbetreiber bzw.
Netzanbieter (network provider), und diese sind gewöhnlich auf
ein Land beschränkt. In anderen Worte, es gibt typischerweise
mehrere unabhängige Betreiber, welche
Mobilkommunikationsdienste an einem geographischen Ort
anbieten, und wenn man sich an einen anderen geographischen Ort
bewegt, stehen Dienste von anderen Betreibern zu Verfügung. Die
GSM-Norm ist so, daß ein Teilnehmer (subscriber) eines PLMN im
Prinzip sich auch in einem Netz anmelden kann, welches von
einem anderen Betreiber errichtet wird. In anderen Worten, ein
Teilnehmer kann im Prinzip zwischen unterschiedlichen PLMNs
wandern (auch als "roaming" bezeichnet). Die Roaming-
Fähigkeiten eines gegebenen Teilnehmers können aufgrund von
individuellen Parametereinstellungen für diesen Teilnehmer
beschränkt werden, wie im folgenden erklärt wird.
Die Aufenthaltsortverwaltung (location management) stellt ein
grundlegendes Problem für jedes Mobilkommunikationssystem dar,
welches diese Fähigkeit zur Verfügung stellt. GSM
beispielsweise löst dieses Problem durch die Verwendung
einerseits von sogenannten Teilnehmer-Identitätsmodulen (SIM =
subscriber identity module), welche in eine Mobilstation
eingeführt werden und den Teilnehmer identifizieren, der mit
dem Modul in Beziehung steht. Das SIM speichert alle relevanten
Informationen, die ein Netz benötigt, um einen Teilnehmer zu
identifizieren. In Europa wird dieses Modul typischerweise auf
einer Karte vorgesehen, welche in ein Mobiltelefon eingeführt
werden kann. Auf diese Weise kann ein Teilnehmer jede
Mobilstation verwenden, welche die Kommunikationserfordernisse
(erforderliches Frequenzband, usw.) für das Netzwerk, an dem er
teilnimmt bzw. das er abonniert, erfüllt, einfach durch
Einführen seiner persönlichen SIM-Karte. Die Mobilstation hat
dann die Teilnehmeridentifizierung, welche für die
Kommunikation mit einem Netz notwendig ist. In GSM besteht die
Prozedur zum Anmelden bzw. Einloggen in das Netz im Grunde
darin, eine Aufenthaltsortsaktualisierungs-Anforderung
(location update request) aus der Mobilstation zu senden, wobei
die Aufenthaltsortsaktualisierungs-Anforderung die
Identifikationsdaten enthält, die mit dem Teilnehmer in
Beziehung stehen.
Auf der Netzseite werden die Teilnehmerdaten in dem sogenannten
Heimatortsregister (HLR = home location register) aufbewahrt.
Dies ist im Grunde eine Datenbank für das PLMN, an welchem der
Teilnehmer teilnimmt bzw. welches er abonniert. Das Netz, an
welchem jemand teilnimmt bzw. welches er abonniert, wird auch
als Heimat-PLMN (home PLMN) bezeichnet. Wenn der Teilnehmer
sich bei seinem eigenen Netz einloggt, d. h. er läßt seine
Mobilstation sich bei dem Netz registrieren (dies wird
typischerweise automatisch gemacht wenn die Mobilstation
eingeschaltet wird), sendet die Mobilstation Daten aus, welche
mit dem Benutzer zusammenhängen und aus dem SIM ausgelesen
werden, an die Netzbasisstation mit welcher die Mobilstation
kommuniziert, durch Aussenden der oben erwähnten
Aufenthaltsortsaktualisierungs-Anforderung. Die
Netzbasisstation leitet die Daten an das HLR weiter, wo die
momentane Position (ausgedrückt anhand der Basisstation mit
welcher die Mobilstation kommuniziert) des Teilnehmers dann
gespeichert werden kann, spezifische Parameter, welche mit dem
Benutzer zusammenhängen (z. B. eine vorbestimmte Priorität für
die Kanalzuweisung) können zurück an die Basisstation gesendet
werden, und allgemein können die Dienste, welche für den
gegebenen Teilnehmer vorgesehen sind, überwacht und
aufgezeichnet werden, z. B. zum Zwecke der Gebührenabrechnung.
Man beachte, daß bei GSM die Information, welche sich auf einen
gegebenen Teilnehmer bezieht, auch in dem sogenannten
Mobildienstvermittlungszentrum (MSC = mobile services switching
center) gespeichert wird, wobei ein MSC die Kommunikation in
einer gegebenen Anzahl von Zellen abwickelt, und das PLMN
mehrere MSCs umfaßt.
Um es einem Teilnehmer zu ermöglichen Dienste von anderen PLMNs
als seinem Heimat-PLMN zu empfangen, müssen die PLMNs
untereinander kommunizieren. Ein PLMN, an dem ein spezifischer
Teilnehmer nicht teilnimmt bzw. welches er nicht abonniert,
wird (in GSM) auch als ein besuchtes PLMN (visited PLMN oder
VPLMN) bezeichnet. Ein PLMN überwacht die besuchenden
Mobilteilnehmer in dem sogenannten Besucherortsregister (VLR =
visitors location register), welches in jedem MSC unterhalten
wird. In anderen Worten, wenn eine besuchende Mobilstation eine
Ortsaktualisierungsanforderung an ein VPLMN sendet, kann das
MSC, welches die Zelle abwickelt, in welcher die Mobilstation
sich befindet, das VLR überprüfen, um zu sehen ob dieser
besuchende Teilnehmer bereits dort registriert ist, und wenn
nicht, kann es das Heimat-PLMN bestimmen aus der von der
Mobilstation zu Verfügung gestellten Information, und dieses
Heimat-PLMN kontaktieren, um dadurch herauszufinden ob Dienste
(und welche Dienste) der besuchenden Mobilstation angeboten
werden können.
In der anderen Kommunikationsrichtung stellt das PLMN jeder
Mobilstation, welche bei ihm angemeldet ist oder versucht sich
anzumelden, eine Netzidentifikation oder Netz-ID zur Verfügung,
so daß die Mobilstation weiß mit welchem PLMN sie kommuniziert.
Diese Information ist von großer Bedeutung, da wie bereits
erwähnt, mehrere Anbieter typischerweise Dienste an einem Ort
anbieten werden, so daß die Mobilstation einerseits in der Lage
sein muß, das Heimat-PLMN zu identifizieren und eine Verbindung
mit diesem aufzubauen wenn dieses in Reichweite ist, und
andererseits in der Lage sein muß, die verschiedenen VPLMNs zu
unterscheiden, wenn sie sich außerhalb der Reichweite ihres
Heimat-PLMN befindet. Die Netz-ID kann z. B. auf der
Mobilstation dem Benutzer angezeigt werden. Typischerweise wird
die Netz-ID dem Benutzer in dem Betriebsmodus der Mobilstation
angezeigt, welches der Leerlaufmodus (idle mode) ist, in
welchem die Mobilstation in einem Zustand des Wartens auf den
Empfang eingehender Anrufe ist oder des Wartens auf den Aufbau
ausgehender Anrufe ist. Ein weiterer Modus ist ein manueller
Auswahlmodus, in welchem alle verfügbaren Netze dem Benutzer
angezeigt werden, so daß dieser das gewünschte auswählen kann.
Genauer gesagt, in GSM, wenn eine Mobilstation nach einem PLMN
sucht um sich dort anzumelden, wird diese verschiedene GSM-
Frequenzen abtasten bzw. Scannen und Informationen empfangen,
die auf dem sogenannten Aussende-Steuerkanal (BCCH = broadcast
control channel) übertragen werden. Die Mobilstation erhält
dadurch den Mobilnetzcode (MNC = mobile network code) jedes
PLMN, das den gegebenen Ort bedient. Der MNC ist ein
numerischer Zweiziffer-Code, der in der sogenannten
Ortsgebietsidentität (LAI = location area identity) der
Nachricht des BCCH-Systems des Informationstyps 3 und 4
enthalten ist. Der MNC wird in einen jeweiligen
Mobilidentitätsstring übersetzt, indem auf eine Tabelle Bezug
genommen wird, welche zum Produktionszeitpunkt in der
Mobilstation gespeichert wird. In einem manuellen Einlog-
Modus können die Mobilidentitätsstrings aller verfügbaren
PLMNs dem Benutzer der Mobilstation angezeigt werden, so daß
er das Netz auswählen kann, in welches der einzuloggen
wünscht. Nach dem Einloggen wird der Mobilidentitätsstring,
welcher mit dem MNC des PLMN zusammenhängt, in welches der
Benutzer eingeloggt ist (sei es das Heimat-PLMN oder ein
VPLMN), während des Leerlaufmodus angezeigt. Aufgrund der
oben beschriebenen Wichtigkeit der Netzidentifikation, dem
festen Zusammenhang zwischen dem Mobilnetzcode und den
Mobilidentitätsstrings, und auch aufgrund von Erwägungen zum
Numerierungsplan und existierender
Mobilitätsverwaltungsmechanismen, ist der MNC ein
lebenswichtiger Parameter, welcher nicht verändert werden
kann.
Aus WO 99/11085, welche einen älteren Zeitrang als die
vorliegende Anmeldung hat aber nachveröffentlicht ist, ist
ein Verfahren zur Erfassung des Heimatgebiets (home area) in
einer Mobilstation bekannt. Hierzu wird unter anderem der
Mobilländercode und/oder Mobilnetzwerkcode verwendet.
Aus EP 0 759 670 A2 ist ein Verfahren bekannt zur Übertragung
von Meldungen zwischen Telekommunikationsnetzen, bei dem
zusätzlich zur Protokollerkennung für die Identifikation des
genormten Übertragungsprotokolls in einem erweiterten Teil
der Meldung mindestens eine Zusatzprotokollerkennung zur
Identifikation einer individuellen Protokollerweiterung
dieses Übertragungsprotokolls übertragen wird.
Es ist Aufgabe der vorliegenden Erfindung die
Leistungsmerkmale von Mobilstationen und
Mobilkommunikationssystemen zu verbessern bezüglich der
Fähigkeit der Mobilstationen zwischen verschiedenen,
unabhängig betriebenen Netzen zu wandern.
Diese Aufgabe wird durch Vorrichtungen und Systeme gelöst,
welche in den unabhängigen Ansprüchen beschrieben werden.
Vorteilhafte Ausführungen werden in den abhängigen Ansprüchen
beschrieben.
Im Stand der Technik ist der Betriebsmodus, in welchem eine
Mobilstation typischerweise eine Netz-ID anzeigen kann, der
Leerlaufmodus (idle mode). In dem Leerlaufmodus ist die
Mobilstation in einem Zustand des Wartens auf eingehende bzw.
ausgehende Anrufe. In diesem Modus wird das Steuerelement einer
Mobilstation des Standes der Technik erst bestimmten, daß in
den Leerlaufmodus eingetreten werden soll, und dann automatisch
die Netz-ID anzeigen, welche mit dem Netzcode des Netzes
zusammenhängt, welches es nach eingehenden Anrufen überwacht
und bei welchem es eine Verbindung anfordern würde, wenn der
Benutzer der Mobilstation einen Anruf einleiten würde. Dies ist
schematisch in Fig. 2 gezeigt, die einen Abschnitt des
Steuerungsflusses in der Mobilstation zeigt, wobei S1 den
Zustand anzeigt, der bestimmt, daß in den Leerlaufmodus
eingetreten werden soll, S2 das Eintreten in den Leerlaufmodus
bezeichnet (d. h. die geeignete Einstellung von Parametern usw.)
und S3, welcher direkt auf S2 folgt, sich auf die Steuerung der
Anzeige bezieht, so daß die ID (der String) des Netzes, bei
welchem die Mobilstation eingeloggt ist, automatisch angezeigt
wird. Natürlich kann die Anzeige während des Leerlaufmodus auch
andere Informationen anzeigen, wie z. B. die Signalstärke, aber
der kennzeichnende Aspekt der Vorrichtung des Standes der
Technik ist, daß in dem Modus, während welchem eine Netz-ID
angezeigt werden kann, die Netz-ID notwendigerweise angezeigt
wird, und diese Netz-ID wird immer ausschließlich angezeigt, in
einem spezifischen, vorbestimmten Teil der Anzeige (z. B. dem
Zentrum).
In Übereinstimmung mit der vorliegenden Erfindung, wenn eine
Mobilstation in einen Betriebsmodus eintritt, in welchem eine
Netz-ID, die einem empfangenem Netzcode entspricht, angezeigt
werden kann (z. B. der Leerlaufmodus), wird die Netz-ID nicht
automatisch angezeigt, vielmehr wird erst eine vorbestimmte
Bedingung geprüft, und dann werden die anzuzeigenden Daten in
Übereinstimmung mit dem Ergebnis der Prüfung bestimmt. Die
Tatsache, daß die angezeigten Daten nicht automatisch aus dem
empfangenen Netzcode bestimmt werden, verbessert die
Leistungsfähigkeit der Mobilstation, da vollkommen neue
Merkmale implementiert werden können bezüglich der Fähigkeit
der Mobilstation zum Wandern zwischen verschiedenen,
unabhängigen Netzen, obwohl die Netzcodes unverändert bleiben.
Gemäß einer bevorzugten Ausführung, nachdem sie in den
Leerlaufmodus eingetreten ist, prüft die Mobilstation zuerst ob
eine spezifische Art von Daten vorliegt, und wenn die
spezifische Art von Daten vorliegt, dann werden diese angezeigt
anstelle von oder zusätzlich zu den Daten, welche dem Netzcode
entsprechen, der von dem Netz ausgestrahlt wird, bei welchem
die Mobilstation angemeldet bzw. eingeloggt ist, wobei letztere
im konventionellen Fall automatisch und ausschließlich
angezeigt wird. Ein Beispiel, welches sich auf die in Fig. 2
gezeigten Steuerung bezieht, ist in Fig. 1 gezeigt. Die
gleichen Bezugsziffern bezeichnen die gleichen Schritte. Im
Gegensatz zu dem, was in Fig. 2 gezeigt ist, wird die
Steuerung in Fig. 1 so durchgeführt, daß nach dem Eintreten in
den Leerlaufmodus in Schritt S2, es in Schritt S4 bestimmt wird
ob die oben erwähnte spezifische Art von Daten (z. B. eine
vorbestimmte Netz-ID, welche stets für den Teilnehmer der
Mobilstation angezeigt werden soll, selbst wenn er in ein
anderes Netz eingeloggt ist) vorliegt oder nicht. Wenn sie
vorliegt, dann geht die Steuerung zum Schritt S5, an welchem
die spezifische Art von Daten angezeigt werden, anstelle der
eigentlichen Netz-ID. Andererseits, wenn keine solchen Daten
vorliegen, geht die Steuerung zum Schritt S3 und die Netz-ID,
welche aus dem Netzcode des Netzes dekodiert wird, bei welchem
die Mobilstation eingeloggt ist, wird angezeigt. Das im
Zusammenhang mit Schritt S5 erwähnte Ersetzen bedeutet, daß die
Netz-ID oder die spezifischen Daten an der gleichen Stelle der
Anzeige angezeigt werden. Als Alternative zu Schritt S5 können
die spezifischen Daten auch zusammen mit der Netz-ID angezeigt
werden, die aus dem Netzcode dekodiert wurde, vorzugsweise nahe
beieinander auf der Anzeige.
Diese spezifische Art von Daten, welche dafür vorgesehen sind
die mit dem Netzcode im Zusammenhang stehenden Daten zu
ersetzen oder zu ergänzen, können durch eine vorbestimmte
Adresse in Daten, die sich auf den Teilnehmer beziehen,
identifizierbar sind, sei es in den auf einem SIM gespeicherten
Daten oder in Daten, die nach dem Einloggen aus dem Netz
empfangen werden. Die Bestimmung des Vorliegens der
vorbestimmten Daten kann auf jede gewünschte oder geeignete
Weise durchgeführt werden, z. B. durch Prüfen ob eine
spezifische Markierung (Flag) gesetzt ist, oder durch Auslesen
der vorbestimmten Adresse und Überprüfen ob andere Bits als
Null dort gespeichert sind.
In anderen Worten, die vorliegende Erfindung schafft die
Möglichkeit der Nichtanzeige bzw. der nicht exklusiven Anzeige
der Netz-ID, die mit dem Netz in Zusammenhang steht, bei
welchem die Mobilstation angemeldet bzw. eingeloggt ist, obwohl
die Mobilstation in einem Betriebsmodus ist, in dem diese Netz-
ID gewöhnlich ausschließlich angezeigt werden würde.
Dieses zusätzliche Merkmal bietet große Vorteile.
Beispielsweise kann diese spezifische Art von Daten die ID
(String) des Netzes seien, an welchem der Teilnehmer teilnimmt
bzw. welches er abonniert, d. h. die ID, welche konventionell in
dem Leerlaufmodus angezeigt wird, ansprechend auf den Empfang
des Heimat-Netzcodes. Dann, selbst wenn der Teilnehmer bei
einem anderen Netz eingeloggt ist, z. B. beim Besuch eines
fremden Landes, in welchem Fall die konventionelle Vorrichtung
die Netz-ID anzeigen würde, welche mit dem Netzcode jenes
Netzes in Beziehung steht, kann die Vorrichtung gemäß der
Erfindung die Netz-ID des Heimatnetzes des Teilnehmers anzeigen
anstelle der Netz-ID, welche dem Netz gehört, bei welchem der
Benutzer eingeloggt ist, was dem Teilnehmer den Eindruck
vermittelt, daß er sich immer noch in seinem Heimatnetz
befindet. Dies erhöht das Dienstidentifikationspotential für
den Betreiber des Heimatnetzes, da es eine virtuelle
Erweiterung des tatsächlichen Netzes schafft.
Dieser Vorteil ist besonders ausgeprägt im Kontext des
sogenannten nationalen Wanderns bzw. nationalen Roaming, d. h.
wenn zwei oder mehr Netzbetreiber, die in dichtbesiedelten
Gebieten konkurrieren, in dünn besiedelten, ländlichen Gebieten
kooperieren, um dadurch Kosten einzusparen. In diesen
ländlichen Bereichen stellt nur einer der Betreiber Dienste für
Teilnehmer beider Netze zur Verfügung, wobei typischerweise
bestimmte Bereiche von einem Anbieter und anderen Bereiche von
dem anderen abgedeckt werden. Dann kann mit dem oben
beschriebenen Mechanismus der vorliegenden Erfindung, jeder
Teilnehmer die ID des Netzes sehen, an welchem er teilnimmt
bzw. welches er abonniert, angezeigt in dem typischen ID-
Anzeigemodus (z. B. Leerlaufmodus), und dadurch den Eindruck
erhalten, daß er sich in seinem Heimatnetz befindet, obwohl es
sein kann, daß er tatsächlich in dem Netz eines anderen
Anbieters bzw. Betreibers wandert.
Natürlich kann jede Art von Daten angezeigt werden, nicht nur
die oben beschriebene Netz-ID des Heimatnetzes.
Eine weitere sehr vorteilhafte Anwendung der vorliegenden
Erfindung liegt im Verhältnis zwischen Dienstanbietern und
Netzanbietern bzw. Netzbetreibern. Netzbetreiber betreiben die
tatsächlichen Netze, wohingegen Dienstanbieter Dienste für und
über die Netze anbieten und verkaufen. Ein solcher Dienst kann
z. B. die Vermittlung von Überseeverbindungen zu niedrigeren
Gebühren sein, oder ein Rückrufdienst (callback service). Als
ein Beispiel, um auf einen bestimmten Dienstanbieter
zuzugreifen, muß der Teilnehmer in einem gegebenen Netz eine
spezifische Dienstnummer wählen. Er wird dann mit dem
gewünschten Dienst verbunden, beispielsweise eine
Ferngesprächvermittlung mit Spartarifen. Es ist klar, daß die
meisten Netzanbieter auch Dienstanbieter sind, aber eine Anzahl
von Dienstanbietern kann neben dem Netzbetreiber eines
gegebenen Netzes existieren.
Wie bereits oben angedeutet, wird in konventionellen Systemen
nur die Netz-ID des Netzes angezeigt, bei welchem ein Benutzer
eingeloggt bzw. angemeldet ist. In anderen Worten, es besteht
für einen Dienstanbieter keine Möglichkeit eine eigene ID oder
ähnliche Information anzuzeigen. Im Gegensatz dazu ist dies mit
der vorliegenden Erfindung möglich, da der Dienstanbieter
entweder eine Nachricht (message), welche in dem Leerlaufmodus
(oder anderem geeigneten Modus) angezeigt werden soll, an die
Mobilvorrichtung übertragen werden kann, oder diese Daten
können auf dem Teilnehmeridentitätsmodul (SIM) enthalten sein,
wenn der Dienstanbieter auch der Bereitsteller des
Teilnehmeridentitätsmoduls ist.
Auf diese Weise können die Dienstanbieter ihre Dienste
"markieren" bzw. "mit einer Marke versehen", d. h. sich dem
Benutzer gegenüber sichtbar machen. Beispielsweise kann ein
Dienstanbieter, welcher eine oder mehrere bestehende Netze
verwendet und Abonnements (subscriptions) verkauft, seine
eigene ID auf den Mobilvorrichtungen seiner Teilnehmer bzw.
Abonnenten anzeigen lassen, so daß diese Teilnehmer den
Eindruck haben, daß sie sich in einem Netz befinden, welches
von dem Dienstanbieter bereitgestellt wird. Wie im vorherigen
Fall ist dies natürlich gut anwendbar in dem Fall, daß die
Dienstanbieter Dienste in mehr als einem Netz anbieten, so daß
der Teilnehmer den Eindruck haben wird, daß er sich in einem
gegebenen Netz befindet (welches in Wirklichkeit gar nicht
existiert), obwohl er tatsächlich zwischen verschiedenen Netzen
wandert. In anderen Worten, es ist möglich ein virtuelles Netz
für Dienstanbieter zu schaffen.
Fig. 1 zeigt einen Abschnitt eines Flußdiagramms zur
Steuerung des Betriebs einer
Mobilkommunikationsvorrichtung, wobei der Abschnitt
die Steuerung der Anzeige in Übereinstimmung mit
einer Ausführung der vorliegenden Erfindung angibt.
Fig. 2 zeigt einen Abschnitt eines Flußdiagramms zur
Steuerung des Betriebs einer
Mobilkommunikationsvorrichtung, wobei der Abschnitt
die Steuerung der Anzeige in Übereinstimmung mit dem
Stand der Technik angibt.
Fig. 3 zeigt ein typisches Beispiel einer
Mobilkommunikationsvorrichtung.
Fig. 4 ist ein Blockdiagramm, welches schematisch die
Struktur einer Mobilkommunikationsvorrichtung zeigt.
Fig. 5 zeigt eine schematische Erklärung wie in
Übereinstimmung mit einer Ausführung der Erfindung
zusätzliche Anzeigeinformation einer Mobilstation
bereitgestellt wird.
Fig. 6 zeigt ein Beispiel der Struktur einer Nachricht,
welche der in Fig. 5 gezeigten Mobilstation
bereitgestellt wird.
Fig. 7 zeigt ein Beispiel der Struktur der zusätzlichen
Anzeigeinformation in Übereinstimmung mit der
Erfindung.
Fig. 8 zeigt eine schematische Erklärung wie zusätzliche
Anzeigeinformation einer Mobilstation in
Übereinstimmung mit einer weiteren Ausführung der
Erfindung bereitgestellt wird.
Fig. 9 zeigt einen Abschnitt eines Flußdiagramms zur
Steuerung des Betriebs einer
Mobilkommunikationsvorrichtung, wobei der Abschnitt
die Steuerung der Anzeige in Übereinstimmung mit
einer weiteren Ausführung der vorliegenden Erfindung
angibt.
Die folgende ausführliche Beschreibung wird allgemein im
Kontext von GSM gegeben. Dies dient dem Zweck des besseren
Verständnisses und sollte als bevorzugte Anwendung der
vorliegenden Erfindung angesehen werden. Die vorliegende
Erfindung ist jedoch keineswegs auf Systeme beschränkt, welche
in Übereinstimmung mit GSM arbeiten. Vielmehr kann die
vorliegende Erfindung in allen Vorrichtungen und Systemen
angewendet werden, welche die in den angehängten Ansprüchen
beschriebenen Merkmale haben.
Fig. 3 zeigt eine Darstellung eines Mobiltelefons als Beispiel
einer Mobilkommunikationsvorrichtung. Das Telefon 1 hat eine
Antenne 2 zur Übertragung und zum Empfang von drahtlosen
Mitteilungen bzw. Kommunikationen. Ferner ist eine Anzeige 3
vorgesehen, auf welcher spezifische Information für den
Benutzer des Mobiltelefons angezeigt werden kann. Im Beispiel
der Fig. 3 ist die Information bezüglich des Netzbetreibers
eine Netzidentifikation 31, in diesem Beispiel als "Teleplus"
bezeichnet. Darüber hinaus wird andere Information 32, gezeigt,
z. B. die Signalstärke usw.
Ferner umfaßt das Mobiltelefon 1 Zifferntasten 4 zum Eingeben
von Ziffern, z. B. Telefonnummern, sowie variable Tasten 7,
welche jede gewünschte Funktion erfüllen können, einen
Lautsprecher 5, der es einem Benutzer gestattet eingehende
Sprachinformation zu hören, und ein Mikrophon 6, in welches der
Benutzer spricht, wenn er kommuniziert.
Fig. 4 zeigt schematisch die Struktur der in Fig. 3 gezeigten
Mobilkommunikationsvorrichtung. Identische Elemente haben die
gleichen Bezugsziffer. Die Kommunikationsvorrichtung wird von
einer zentralen Steuereinheit 10 gesteuert. Diese zentrale
Steuereinheit kann z. B. einen Mikroprozessor und geeignete
Speicherelemente umfassen, wie RAMs und ROMs, welche die
Programme und Daten enthalten für das Laufen des
Mikroprozessors. Diese Steuereinheit 10 ist mit verschiedenen
Teilen der Mobilkommunikationsvorrichtung verbunden, um dadurch
den Datenfluß zwischen diesen verschiedenen Teilen zu steuern
und deren individuellen Betrieb zu steuern, und somit den
Gesamtbetrieb der Mobilkommunikationsvorrichtung zu bestimmen.
Wie in Fig. 4 gezeigt, ist die Antenne 2 mit einem Sender-
Empfänger verbunden, welcher unter Steuerung der Steuereinheit
10 Signale auf geeigneten Frequenzen sendet und empfängt. Die
zu sendenden und von dem Sender-Empfänger 11 empfangenen Daten
werden in einem Datenprozessor 12 bearbeitet, welcher z. B. aus
dem Mikrophon kommende analoge Sprachinformation geeignet
digitalisiert, und auch digitalisierte Information in analoge
Information umwandelt, damit diese vom Lautsprecher 5
ausgegeben werden kann. Darüber hinaus wird spezielle
Steuerinformation, welche über die Antenne 2 und den Sender-
Empfänger empfangen werden, an die Steuereinheit 10
weitergegeben, und umgekehrt wird auch Steuerinformation aus
der Steuereinheit 10 von dem Datenprozessor 12 bearbeitet, um
von der Mobilkommunikationsvorrichtung ausgesendet zu werden.
Die Steuereinheit 10 ist auch mit der Tastatur 4 und der
Anzeige 3 verbunden, um dadurch das Betätigen der Tasten
wahrzunehmen, und zu steuern, welche Daten in der Anzeige 3
angezeigt werden.
Die Mobilkommunikationsvorrichtung bzw. Mobilstation umfaßt
auch einen SIM-Verbinder 13, d. h. eine Einrichtung zur Aufnahme
eines Teilnehmeridentitätsmoduls. Fig. 4 zeigt auch ein
Teilnehmeridentitätsmodul (SIM 14), obwohl dies im Prinzip kein
Teil der eigentlichen Kommunikationsvorrichtung ist. Vielmehr
wird das SIM 14 in die Kommunikationsvorrichtung vor dem
Betrieb eingeführt, so daß auf alle teilnehmerbezogenen Daten
auf dem SIM 14 von der Steuereinheit 10 über den SIM-Verbinder
13 zugegriffen werden kann. Wie bereits erwähnt, ist das SIM
bei europäischen GSM-Systemen im allgemeinen auf einer Karte
vorgesehen, welche vor der Benutzung in das Mobiltelefon
eingeführt wird, wobei auf der Karte ein Chip mit genormten
Kontakten vorgesehen ist, so daß geeignete Gegenkontakte
innerhalb des Mobiltelefons den in Fig. 4 gezeigten SIM-
Verbinder 13 bilden. Diese Technologie ist bekannt und wird
daher nicht weiter beschrieben. Natürlich kann das Modul in
jeder anderen geeigneten Weise vorgesehen sein, z. B. als
Schaltungschippaket, welches an einem vorbestimmten Platz auf
einer Platine in der Mobilkommunikationsvorrichtung angebracht
wird.
In Übereinstimmung mit der vorliegenden Ausführung steuert die
Steuereinheit 10 den Betrieb der Mobilkommunikationsvorrichtung
1 in Übereinstimmung mit den in Fig. 1 gezeigten Schritten.
Schritt S1 stellt einen beliebigen Schritt im Steuerfluß dar,
welcher von der Steuereinheit 10 ausgeführt wird, welcher dazu
führt, daß in den Leerlaufmodus eingetreten wird (Schritt S2).
Dieser Leerlaufmodus ist als der Modus definiert, in welchem
die Mobilkommunikationsvorrichtung in einem Zustand des Wartens
auf eingehende Anrufe oder ausgehende Anrufe oder auf irgend
welche Benutzeraktionen ist, d. h. die Mobilstation wartet
darauf zu sehen, ob die Basisstation, welche mit der Zelle in
Beziehung steht, in welcher sich die Mobilstation befindet,
eine Nachricht schickt, daß ein Anruf auf die Mobilstation
gerichtet wird, oder wartet darauf, daß der Benutzer der
Mobilstation einen Anruf tätigt bzw. irgendeine andere Aktion
ausführt. Konventionell zeigen Mobilstationen die
Netzidentifikationsinformation (String) an, welche mit dem
Mobilnetzcode MNC in Zusammenhang steht, der von dem Netz
empfangen wird, bei welchem die Mobilstation eingeloggt bzw.
angemeldet ist. In anderen Worten, die konventionelle
Mobilstation dekodiert automatisch den empfangenen
Mobilnetzcode auf der Grundlage der vorbestimmten Tabellen,
welche in der Mobilstation zum Produktionszeitpunkt gespeichert
werden, und zeigt die entsprechende Information an. In anderen
Worten, wenn der Teilnehmer eines Netzes, welches die
Identifikation "Teleplus" hat (d. h. "Teleplus" ist der Name
seines Heimat-PLMN) bei einem anderen Netz angemeldet ist,
welches die Netzidentifikation "Geld-Sy-Phone" hat ("Geld-Sy-
Phone" ist das besuchte PLMN), dann wird automatisch "Geld-Sy-
Phone" in der Anzeige 3 (siehe Fig. 3) angezeigt, anstelle der
gezeigten Netzidentifikation "Teleplus" (31 in Fig. 3).
Im Gegensatz hierzu bestimmt bei der vorliegenden Ausführung
Schritt S4 ob eine spezifische Art von Daten vorliegt. In
dieser Ausführung bedeutet dies, daß die Steuereinheit 10
prüft, um zu sehen ob es Daten an einer vorbestimmten Adresse
auf dem Teilnehmeridentitätsmodul 14 gibt, wobei diese
spezifischen Daten eine alternative Netzidentifikation sind,
und wenn diese spezifische Art von Daten vorliegen, dann
spezifiziert Schritt S5, daß diese spezifische Art von Daten
angezeigt werden. Als Beispiel könnte an einer vorbestimmten
Adresse des Teilnehmeridentitätsmoduls die Netzidentifikation
gespeichert sein, welche dem Heimat-PLMN entspricht (d. h.
"Teleplus"), und dann würde die Mobilstation "Teleplus" auf der
Anzeige 3 anzeigen, wie in Fig. 3 gezeigt, obwohl sie
tatsächlich in dem Netz angemeldet ist, welches als "Geld-Sy-
Phone" bezeichnet wird. Auf diese Weise haben die Teilnehmer
von "Teleplus" den Eindruck eines erweiterten Netzes, d. h. das
Netz ist virtuell erweitert.
Dieses Beispiel ist genauso gut anwendbar auf den Fall, daß
"Teleplus" der Name eines Dienstanbieters ist, welcher das Netz
mit den Namen "Geld-Sy-Phone" benutzt. Dann, obwohl eine
Mobilvorrichtung in dem "Geld-Sy-Phone"-Netz eingeloggt ist,
kann "Teleplus" angezeigt werden, so daß der Benutzer glaubt,
er benutze das (virtuelle) "Teleplus"-Netz.
Andererseits, sollte keine spezifische Art von Daten bei der
vorbestimmten Adresse vorliegen (z. B. weil der Betreiber der
Heimat-PLMN nicht wünscht die Möglichkeiten der vorliegenden
Erfindung zu benutzen), dann schreitet die Verarbeitung zum
Schritt S3 fort, bei welchem die Netz-ID, welche mit dem
empfangenen Mobilnetzcode in Beziehung steht, angezeigt wird,
wie im Stand der Technik. In andere Worten, bei dem obigen
Beispiel würde die Netzidentifikation "Geld-Sy-Phone" angezeigt
werden. Auf diese Weise bleibt das System kompatibel mit der
konventionellen Implementierung, da wenn die erwähnte
spezifische Art von Daten nicht vorliegt, die Mobilstation dann
als Default (Grundeinstellung) in das konventionelle Verhalten
zurückfällt.
Zusammenfassend wird eine Überprüfung bezüglich der in dem ID-
Anzeigemodus anzuzeigenden Information gemacht, und die am Ende
angezeigten Daten werden auf der Grundlage der Überprüfung
bestimmt.
Ein Beispiel der Struktur der gespeicherten zusätzlichen
Anzeigeinformation ist in Fig. 7 gezeigt und wird weiter unten
ausführlich beschrieben.
Die oben erwähnte Ausführung kann auf verschiedene Weise
modifiziert werden. Zum einen kann die genaue Implementierung
des Schrittes S4 auf jede geeignete oder gewünschte Weise
geschehen, d. h. es ist möglich, daß dieser Schritt nicht durch
das Suchen nach dem Vorliegen der alternativen
Netzidentifikation durchgeführt wird, sondern vielmehr durch
das Suchen ob eine spezifische Markierung (Flag) an einem
vorbestimmten Ort in den Daten auf dem
Teilnehmeridentitätsmodul gesetzt ist. Beispielsweise, wenn
eine solche Markierung bzw. Flag auf einen Wert von 1 gesetzt
ist, dann bedeutet dies, daß die spezifische Art von Daten
vorliegt, und folglich werden diese Daten aus einer
vorbestimmten Adresse ausgelesen, und dann folgt der Schritt
S5, wohingegen wenn die Markierung bzw. der Flag auf 0 gesetzt
ist, dann wird automatisch der Schritt S3 ausgeführt.
Ebenso kann der Schritt S5 auf viele verschiedene Weise
verwirklicht werden. Beispielsweise anstelle nur des Anzeigens
der alternativen Information, welche in dem
Teilnehmeridentitätsmodul gespeichert ist, ist es genauso gut
möglich, sowohl die Netzidentifikation, welche mit dem
Mobilnetzcode zusammenhängt, der aus dem Netz empfangen wird,
in welchem die Mobilstation eingeloggt ist, als auch die
Zusatzinformation aus dem Teilnehmeridentitätsmodul
gleichzeitig anzuzeigen. In anderen Worten, im Kontext des oben
erwähnten Beispiels bedeutet dies, daß sowohl "Teleplus" als
auch "Geld-Sy-Phone" gleichzeitig angezeigt werden würden.
Eine weitere Alternative zum Schritt S5 ist die Anzeige der
zusätzlichen Information aus dem Teilnehmeridentitätsmodul für
eine gegebene Zeit und dann dem Anzeigen der
Netzidentifikation, die mit dem Mobilnetzcode zusammenhängt, in
einer folgenden Zeitperiode, und dann dem Wiederholen dieses
Prozesses solange die Mobilstation sich in dem Leerlaufmodus
befindet. In anderen Worten, im Kontext des obigen Beispiels
bedeutet dies, daß "Teleplus" und "Geld-Sy-Phone" alternierend
angezeigt werden würden.
Die letzten zwei Ausführungen, in welchen sowohl die
zusätzliche Information aus dem Teilnehmeridentitätsmodul als
auch die Netzidentifikation, welche dem empfangenen
Mobilnetzcode entspricht, angezeigt werden, sind insofern
vorteilhaft, daß der Benutzer der Mobilstation über das Netz
informiert wird, in welchem er eingeloggt ist, aber er auch
gleichzeitig an sein Heimatnetz erinnert wird.
Im Zusammenhang mit den obigen Ausführungen war die zusätzliche
Information auf dem Teilnehmeridentitätsmodul eine zusätzliche
Netzidentifikation, welche anstelle von oder zusammen mit der
Netzidentifikation, welche dem Netz gehört, in welches die
Mobilstation tatsächlich eingeloggt ist, angezeigt werden
sollte. Natürlich ist die vorliegende Erfindung keineswegs
hierauf beschränkt. Vielmehr kann die im Schritt S5 angezeigte
Art von Information (sei es exklusiv oder zusammen mit der
Netzidentifikation des Netzes, in welches die Mobilstation
eingeloggt ist) grundsätzlich beliebiger Art seien.
Beispielsweise kann es ein Hinweis auf eine spezifische Art von
Dienst sein, der dem gegebenen Teilnehmer angeboten wird (z. B.
"Gold Member", "VIP Service" usw.). In einem solchen Fall kann
der alternative Anzeigemodus vorteilhafterweise darin bestehen
den Diensthinweis zusammen mit der Netzidentifikation des VPLMN
anzuzeigen. Auf diese Weise kann der Teilnehmer sehen, daß ihm
sein besonderer Dienst angeboten wird, obwohl er wandert. Auch
ist es möglich die Netzidentifikation des Heimat-PLMN zusammen
mit dem Diensthinweis bereitzustellen (d. h. "Teleplus Gold
Member" usw.). In diesem Fall kann der alternative Anzeigemodus
wiederum darin bestehen diese Information anstelle der
Netzidentifikation des VPLMN zu zeigen, um dadurch dem
Teilnehmer den Eindruck eines erweiterten Netzes zu geben. Wie
aus diesem Beispiel ersichtlich ist, verbessert die vorliegende
Erfindung nicht nur die Leistungsmerkmale bezüglich der
Fähigkeit einer Mobilkommunikationsvorrichtung zu wandern, sie
stellt auch neue Möglichkeiten innerhalb eines einzelnen Netzes
zu Verfügung. Unter Verwendung des obigen Mechanismus kann ein
Netzanbieter einen Hinweis auf eine spezifische Art von Dienst
bei jenen Teilnehmern anzeigen lassen, denen dieser Dienst
zusteht, wobei der alternative Anzeigenmodus hier
vorteilhafterweise darin besteht, den Diensthinweis zusammen
mit der Netzidentifikation anzuzeigen. Jene Teilnehmer, denen
der Dienst nicht zusteht, sehen einfach wie gewöhnlich die
Netz-ID.
Fig. 9 zeigt eine weitere Ausführung der vorliegenden
Erfindung, wobei identische oder äquivalente Schritt die
gleichen Bezugszeichen tragen wie in Fig. 1. Die Prozedur ist
die gleiche wie in den vorangegangenen Ausführungen, außer daß
ein zusätzlicher Schritt S6 vorgesehen ist, in welchem bestimmt
wird, ob das besuchte Netz die Anzeige der zusätzlichen Daten
erlaubt. Wenn nicht, dann geht die Steuerungsprozedur zu
Schritt S3, d. h. die Netzidentifikation des VPLMN wird
angezeigt, wie in einem konventionellen System. Dieser Schritt
S6 kann auf jede gewünschte oder geeignete Weise implementiert
sein, zum Beispiel indem die Mobilkommunikationsvorrichtung
eine entsprechende Anfragenachricht (request message) an das
VPLMN sendet und dann den Schritt S6 in Übereinstimmung mit der
Antwortnachricht durchführt, oder die notwendige Information
kann bereits von dem VPLMN in der Antwort auf die
Ortsaktualisierungsanforderung bereitgestellt werden, welche
von der Mobilkommunikationsvorrichtung vor dem Anmelden
gesendet wird. Diese Ausführung verbessert die
Leistungsmerkmale weiter, da die Steuerung darüber, was dem
Benutzer einer Mobilkommunikationsvorrichtung angezeigt wird,
nicht nur in den Händen des Heimat-PLMN jenes Benutzer liegt,
sondern auch in den Händen von individuellen VPLMN-Anbietern.
Eine Variation dieser Ausführung besteht darin, daß der
Anbieter des VPLMN nicht nur beeinflußt ob zusätzliche und/oder
alternative Information angezeigt werden soll, sondern auch
welche Information und wie sie angezeigt werden soll, z. B.
alternierend oder gleichzeitig. Dies kann z. B. darin bestehen,
daß das VPLMN die Art von Telefon prüft, welche eine
Ortsaktualisierungsanforderung schickt, ansprechend auf die
Ortsaktualisierungsanforderung, und dann Daten darüber sendet,
wie die Anzeige durchgeführt werden soll, abhängig von den
Fähigkeiten des Telefons. Wie man erneut erkennen kann, erhöht
die vorliegende Erfindung Leistungsmerkmale einer
Mobilkommunikationsvorrichtung und eines entsprechenden Systems
gewaltig.
Man beachte auch, daß die in Fig. 1 als Schritte S4 und S5 und
in Fig. 9 als Schritte S4, S5 und S6 gezeigte Verarbeitung nur
ein Beispiel der vorliegenden Erfindung ist, da die vorliegende
Erfindung allgemein darin besteht, eine vorbestimmte Bedingung
in dem ID-Anzeigemodus (z. B. dem Leerlaufmodus) zu überprüfen
und dann die in dem Modus anzuzeigenden Daten in
Übereinstimmung mit dem Ergebnis zu bestimmen. Beispielsweise
kann diese Verarbeitung auch komplizierter sein, und es ist
möglich, daß es mehr als zwei Möglichkeiten für anzuzeigende
Daten gibt. Wie in Verbindung mit der in Fig. 9 gezeigten
Ausführung angegeben, kann einiges der Verarbeitung
(Entscheidungen) bei dem Mobildienstvermittlungszentrum (MSC)
des VPLMN und/oder des HPLMN durchgeführt werden.
In den obigen Ausführungen wird die zusätzliche Information für
die Anzeige in Schritt S5 immer in dem
Teilnehmeridentitätsmodul gespeichert, welches in die
Mobilstation eingeführt werden muß, bevor diese verwendet
werden kann. Die vorliegende Erfindung ist jedoch keineswegs
hierauf beschränkt. Vielmehr ist es genauso gut möglich, daß
diese zusätzliche Information, welche angezeigt werden soll, an
die Mobilstation übertragen wird.
Ein System, welches dieses Prinzip umsetzt, wird in Fig. 5
gezeigt. Die Ausführung der Fig. 5 beruht auf GSM, erfordert
aber eine Veränderung der Standardisierung bezüglich der
gegenwärtigen Implementierungen, wie noch erklärt wird. Die
zusätzliche Information, welche angezeigt werden soll, wird auf
die folgende Weise erhalten. Anfänglich wählt die Mobilstation
ein Netz und versucht sich in dieses Netz einzuloggen, durch
aussenden einer sogenannten Aufenthaltsortsaktualisierungs-
Anforderung (location update request). Dies ist immer noch in
Übereinstimmung mit den bekannten Betriebsverfahren. Eine
solche Aufenthaltsortsaktualisierungs-Anforderung, welche im
wesentlichen eine Anforderung zum Registrieren mit einem
gegebenen Netz bildet, wird an das Heimatortsregister HLR des
Teilnehmers, welche die Mobilstation verwendet, weitergeleitet.
Auch dies ist noch in Übereinstimmung mit bekannten Systemen.
Gemäß der Erfindung wird die zusätzliche Information, welche
angezeigt werden soll, als alphanumerischer String begrenzter
Länge in den Teilnehmeraufzeichnungen in dem Heimatortsregister
HLR gespeichert. Wenn das Heimatortsregister, welches zum
Heimat-PLMN des Teilnehmers gehört, die Ortsaktualisierung
akzeptiert, wird eine Nachricht des Akzeptierens an das
Mobildienstvermittlungszentrum MSC bei dem besuchten PLMN, in
welches sich der Teilnehmer einzuloggen versucht,
zurückgegeben. In Übereinstimmung mit der Erfindung wird diese
zusätzlich anzuzeigende Information aus den
Teilnehmeraufzeichnungen geholt und zusammen mit der Nachricht
des Akzeptierens geschickt. In Fig. 5 wird diese Nachricht als
MAP-Aktualisierungs-Orts-Resultat (MAP-update-location-result;
MAP = mobile application part, d. h. Mobilanwendungsteil)
bezeichnet. Das Besucherortsregister bei dem
Mobildienstvermittlungszentrum empfängt diese Nachricht und
gibt die Information weiter in einer DTAP-Ortsaktualisierungs-
Akzeptier-Nachricht (DTAP-location-update-accept-message; DTAP
= direct transfer application part, d. h. Direktübertragungs-
Anwendungsteil). Die Mobilstation dekodiert die Nachricht und
erhält die zusätzlich anzuzeigende Information. Die übrige
Verarbeitung ist wie in den vorangegangenen Ausführungen
beschrieben, d. h. wenn bestimmt wird, daß zusätzliche
Information vorliegt, dann wird diese Information
ausschließlich oder zusammen mit der Netz-ID des besuchten PLMN
angezeigt (wie in Schritt S5) und wenn die zusätzlich
anzuzeigende Information nicht in der Nachricht aus dem
Besucherortsregister vorhanden ist, dann wird die Netz-ID des
besuchten PLMN angezeigt, wie in Verbindung mit Schritt S3 der
Fig. 1 erklärt.
Eine Variation der obigen Ausführung kann darin bestehen, daß
die zusätzlich anzuzeigende Information nicht in dem
Heimatortsregister HLR beim Heimat-PLMN des Teilnehmers
gespeichert ist, sondern daß solche zusätzlich anzuzeigende
Information, welche mit einem gegebenen Teilnehmer im Beziehung
steht, in einer Tabelle gehalten wird, die in dem
Besucherortsregister des Mobildienst-Vermittlungszentrums
(MSC/VLR) gespeichert wird, unter Verwendung der IMSI
(international mobile subscriber identity, d. h. internationale
Mobilteilnehmer-Identität) als einer Eingabe. In anderen Worten
wird die zusätzliche Anzeigeinformation für einen gegebenen
Teilnehmer unter Verwendung der IMSI jenes Teilnehmers als
Schlüssel bzw. Identifikator gespeichert. Eine solche Tabelle
in dem MSC/VLR muß regelmäßig aktualisiert werden, aus einem
Netzbetriebs- und Netzunterhaltungszentrum. Der Vorteil dieser
Variation besteht darin, daß das HLR unverändert bleibt, und
daß nur ein Teil des GSM-Standards, welcher sich auf die
Kommunikation zwischen dem MSC/VLR und der Mobilstation (MS)
bezieht, d. h. DTAP, modifiziert werden muß.
Fig. 6 zeigt ein Beispiel einer DTAP-Ortsaktualisierungs-
Akzeptier-Nachricht. Wie man erkennt, enthält die Nachricht
bekannte Parameter, und in Übereinstimmung mit der Erfindung
wird ein neuer Zusatzanzeigeinformations-Parameter am Ende
hinzugefügt, wie durch die gestrichelte Linie angedeutet.
Fig. 7 zeigt ein Beispiel der Codierung dieses
Zusatzanzeigeinformations-Parameters. Ein erstes Oktett enthält
eine Informationselementidentität (d. h. ein sogenanntes Tag)
für die Zusatzanzeigeinformation, und wird gefolgt von einem
Oktett, welches das in der Mobilstation zu verwendende
Anzeigeverfahren beschreibt. Dieses Anzeigeverfahren kann in
einer permanenten Anzeige, vorübergehenden Anzeige, Anzeige
zusammen mit der existierenden Netzidentifikation oder der
alternierenden Anzeige mit der existierenden Netzidentifikation
bestehen. In anderen Worten, die Art und Weise der Anzeige der
zusätzlichen Anzeigeinformation kann zusammen mit der
Anzeigeinformation übermittelt werden. Das dritte Oktett kann
Information enthalten, welche die zu verwendende
Zeichenkodierung spezifiziert. Die Absicht hiervon ist die
Verwendung der bereits verfügbaren Zeichenkodierungs-Schemata,
welche bereits von der Mobilstation unterstützt werden. Im
Beispiel der Fig. 7 enthalten die Oktette 4 bis m eine Zahl n
von Zeichen, welche die zusätzliche Anzeigeinformation
darstellen. Hinsichtlich des Beispieles, welches zusammen mit
den ersten Ausführungen der Erfindung angegeben wurde, würde
der String ("Geld-Sy-Phone") in diesem Zeichen 4-n enthalten
sein, d. h. Zeichen 1 wäre "G", Zeichen 2 wäre "e", Zeichen 3
wäre "l", usw.
Wie bereits vorher erwähnt, kann das in Fig. 7 gezeigte Format
auch in Zusammenhang mit anderen Ausführungen der Erfindung
verwendet werden in anderen Worten, in jenen Ausführungen, in
welchen die zusätzliche Anzeigeinformation auf dem
Teilnehmeridentitätsmodul gespeichert wird, kann eine Serie von
Oktetten, wie die in Fig. 7 gezeigten, an einer vorbestimmten
Adresse in dem Modul gespeichert sein. Bezüglich dieses
Formates sei darauf hingewiesen, daß durch Speichern der n
Zeichen jeder beliebiger String als zusätzliche
Anzeigeinformation verwendet werden kann. Wenn die zusätzliche
Information selbst eine Netzidentifikation ist (z. B. die
Netzidentifikation des Heimat-PLMN des Teilnehmers, "Teleplus"
in den obigen Beispielen), dann ist es ausreichend den
Mobilnetzcode zu übertragen, der zum Netzcode gehört, welcher
als zusätzliche Information angezeigt werden soll, anstelle der
Oktette 4 bis m, die in Fig. 7 gezeigt sind. Diese Alternative
vereinfacht das System, da eine Übertragung oder Speicherung
eines Strings aus Zeichen, welcher bereits in der Tabelle
gespeichert ist, die in der Mobilstation enthalten ist,
vermieden wird.
Eine weitere Ausführung der vorliegenden Erfindung, in welcher
die zusätzliche Anzeigeinformation an die Mobilstation
übertragen wird, wird in Zusammenhang mit Fig. 8 beschrieben.
Fig. 8 ist insofern ähnlich wie Fig. 5, daß als erstes die
Mobilstation eine Ortsaktualisierungsanforderung an ein
gegebenes Netz schickt, wobei das
Mobildienstvermittlungszentrum des besuchten Netzes die
Ortsaktualisierungsanforderung an das Heimatortsregister des
Teilnehmers weiterleitet, der die Anforderung stellt. Im
Gegensatz zu der in Zusammenhang mit Fig. 5 beschriebenen
Ausführung sendet die vorliegende Ausführung die zusätzliche
Anzeigeinformation in einer USSD-Nachricht (USSD = unstructured
supplementary service data, d. h. unstrukturierte
Zusatzdienstdaten). Die zusätzliche Anzeigeinformation wird in
dem Heimatortsregister gespeichert, und bei einer
Ortsaktualisierung holt die USSD-Anwendung diese zusätzliche
Anzeigeinformation aus den Teilnehmerdaten und überträgt sie an
die Mobilstation, verkapselt in einer USSD-Nachricht.
Der entscheidende Aspekt von USSD ist, daß dies nicht ein Teil
des Standards bzw. der Norm ist, vielmehr erlaubt das Konzept
von USSD Anwendungen, welche eigentümlich für individuelle
PLMNs sind. Dies liegt an der Tatsache, daß USSD-Nachrichten
von zwischengeschalteten Elementen transparent behandelt
werden. In anderen Worten, das MSC/VLR bei dem besuchten PLMN,
welches in Fig. 8 gezeigt wird, behandelt die USSD-Nachricht,
welche die zusätzliche Anzeigeinformation verkapselt,
transparent, und gibt daher die USSD-Nachricht an die
Mobilstation weiter. Die Mobilstation kann dann die Information
dekodieren.
Bezüglich der in Zusammenhang mit Fig. 5 beschriebenen
Ausführung hat die Verwendung von USSD den Vorteil, daß das
Mobildienstvermittlungszentrum und alle zwischengeschalteten
Elemente zwischen dem Heimatortsregister und der Mobilstation
nicht verändert werden müßten, da sie die USSD-Nachricht
einfach transparent weiterleiten würden.
Gemäß einer bevorzugten Variation der oben beschriebenen
Ausführung wird die USSD-Nachricht nach einer bestimmten Zeit
wiederholt, d. h. das Heimatortsregister sendet periodisch eine
USSD-Nachricht an die Mobilstation.
Obwohl der Vorteil der Verwendung von USSD in der Tatsache
liegt, daß die Element zwischen dem Heimatortsregister und der
Mobilstation nicht verändert werden müssen, ist es
nichtsdestotrotz möglich die Erfindung auf solch eine Art und
Wiese zu implementieren, daß die zusätzliche Anzeigeinformation
nicht im Heimatortsregister gespeichert wird, sondern vielmehr
in dem Besucherortsregister des Mobildienst-
Vermittlungszentrums, wobei die Verknüpfung zwischen einem
gegebenen Teilnehmer und der zusätzlichen Anzeigeinformation
für den Teilnehmer durch die IMSI bereitgestellt wird. Dies ist
ähnlich jenem, was bereits in Zusammenhang mit Fig. 5
beschrieben wurde. In diesem Fall wird nur eine USSD-Nachricht
von dem MSC/VLR an die Mobilstation gesendet.
Gemäß einer bevorzugten Modifikation der obigen Ausführung wird
die Information (oder Teile davon), die in dem ID-Anzeigemodus
(z. B. der Leerlaufmodus) angezeigt werden soll, dynamisch
erzeugt, z. B. abhängig von dem besuchten Netz und/oder den
möglichen Diensten für den gegebenen Teilnehmer und/oder der
Art von Mobilvorrichtung, welche verwendet wird, usw. In
anderen Worten, die Nachricht, welche anstelle von oder
zusammen mit der Netz-ID des Netzes bei welchem der spezifische
Benutzer eingeloggt ist, angezeigt werden soll, steht nicht
fest, sondern wird dynamisch von Fall zu Fall und von Zeit zu
Zeit auf der Grundlage von einer oder mehrerer Bedingungen
bestimmt. Als ein Beispiel, in einem System, in welchem einem
spezifischen Teilnehmer in seinem Heimatnetz eine höhere
Zugangspriorität gewährt wird, kann dies einem Teilnehmer durch
eine geeignete Nachricht angezeigt werden, die zusammen mit dem
Netz-ID angezeigt wird, z. B. "HP" zusätzlich zu "Teleplus",
wenn der Benutzer das oben erwähnte "Teleplus"-Netz abonniert.
Wenn der Benutzer in ein anderes Netz wandert, welches aufgrund
einer Vereinbarung mit dem HPLMN jenes Benutzers auch einen
Zugang mit hohe Priorität gewährt, dann kann das HPLMN dies
bestimmen und "HP" als zusätzliche Anzeigeinformation für den
ID-Anzeigemodus in jenem Netz auswählen. Andererseits, wenn das
besuchte Netz keine höhere Priorität gewährt, dann kann das
HPLMN eine geeignete andere Anzeigeinformation wählen, so zum
Beispiel "keine Prio", um dadurch den Benutzer zu informieren.
Diese dynamische Nachrichtenbestimmung kann auch in
Zusammenhang mit den Ausführungen verwendet werden, die auf der
Grundlage der Fig. 5 beschrieben werden.
Claims (31)
1. Mobilkommunikationsvorrichtung (1), welche in der Lage ist
mit einer Vielzahl von unterscheidbaren Netzen zu
kommunizieren, wobei die Netze durch einen eindeutigen
Code unterscheidbar sind, welcher jedes Netz
identifiziert, und der Code von jedem Netz so ausgesendet
wird, daß er von in Reichweite befindlichen Mobilstationen
empfangen werden kann, wobei die
Mobilkommunikationsvorrichtung (1) umfaßt:
eine Anzeigeeinrichtung (3) zum Anzeigen von Informationen für den Benutzer der Mobilkommunikationsvorrichtung (1), und
eine Steuereinrichtung (10) zum Steuern des Betriebs der Mobilkommunikationsvorrichtung (1), wobei die Steuereinrichtung (10) in der Lage ist, die Mobilkommunikationsvorrichtung (1) in einen spezifischen Betriebszustand zu setzen, in welchem die Mobilkommunikationsvorrichtung (1) in der Lage ist, auf der Anzeigeeinrichtung (3) Daten (31) anzuzeigen, die mit dem Code eines Netzes, von welchem die Mobilkommunikationsvorrichtung (1) den Code empfangen hat, in Beziehung stehen, wobei die Steuereinrichtung (10), nachdem sie die Mobilkommunikationsvorrichtung (1) gesteuert hat in den spezifischen Betriebszustand einzutreten, eine vorbestimmte Bedingung (S4) prüft und die in dem Betriebszustand anzuzeigenden Daten auf der Grundlage des Ergebnisses der Prüfung bestimmt.
eine Anzeigeeinrichtung (3) zum Anzeigen von Informationen für den Benutzer der Mobilkommunikationsvorrichtung (1), und
eine Steuereinrichtung (10) zum Steuern des Betriebs der Mobilkommunikationsvorrichtung (1), wobei die Steuereinrichtung (10) in der Lage ist, die Mobilkommunikationsvorrichtung (1) in einen spezifischen Betriebszustand zu setzen, in welchem die Mobilkommunikationsvorrichtung (1) in der Lage ist, auf der Anzeigeeinrichtung (3) Daten (31) anzuzeigen, die mit dem Code eines Netzes, von welchem die Mobilkommunikationsvorrichtung (1) den Code empfangen hat, in Beziehung stehen, wobei die Steuereinrichtung (10), nachdem sie die Mobilkommunikationsvorrichtung (1) gesteuert hat in den spezifischen Betriebszustand einzutreten, eine vorbestimmte Bedingung (S4) prüft und die in dem Betriebszustand anzuzeigenden Daten auf der Grundlage des Ergebnisses der Prüfung bestimmt.
2. Mobilkommunikationsvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch
gekennzeichnet, daß der spezifische Betriebszustand ein
Zustand ist, in welchem die Mobilkommunikationsvorrichtung
(1) auf eingehende Anrufe, ausgehende Anrufe oder
irgendwelche Benutzeraktionen wartet.
3. Mobilkommunikationsvorrichtung nach Anspruch 1 oder 2,
dadurch gekennzeichnet, daß die vorbestimmte Bedingung das
Vorliegen einer vorbestimmte Art von Daten ist.
4. Mobilkommunikationsvorrichtung nach Anspruch 3, dadurch
gekennzeichnet, daß die vorbestimmten Daten
Anzeigeinformation sind, welche auf der Anzeigeeinrichtung .
angezeigt werden sollen.
5. Mobilkommunikationsvorrichtung nach Anspruch 3, dadurch
gekennzeichnet, daß die vorbestimmten Daten eine
Markierung sind, welche auf die Existenz von
Anzeigeinformation hinweist, die auf der
Anzeigeeinrichtung angezeigt werden soll.
6. Mobilkommunikationsvorrichtung nach Anspruch 4 der 5,
dadurch gekennzeichnet, daß Anzeigeinformation mit dem
Teilnehmer in Beziehung steht, welcher die
Mobilkommunikationsvorrichtung verwendet.
7. Mobilkommunikationsvorrichtung nach Anspruch 4 oder 5,
dadurch gekennzeichnet, daß die Anzeigeinformation an
einer vorbestimmten Stelle gespeichert wird, innerhalb von
Daten, die an die Mobilkommunikationsvorrichtung von dem
Netz gesendet werden, mit welchem sie kommuniziert.
8. Mobilkommunikationsvorrichtung nach Anspruch 4 oder 5,
dadurch gekennzeichnet, daß sie eine Aufnahmeeinrichtung
(13) für ein Modul (14) hat, welches Daten trägt, die den
Teilnehmer identifizieren, der die
Mobilkommunikationsvorrichtung (1) verwendet, wobei die
Anzeigeinformation an einer vorbestimmten Stelle innerhalb
der Daten auf dem Modul gespeichert ist.
9. Mobilkommunikationsvorrichtung nach einem der Ansprüche 4
bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Anzeigeinformation
Netzidentifikationsdaten sind, welche mit dem Netz in
Beziehung stehen, das der Teilnehmer abonniert, oder
Dienstidentifikationsdaten sind, die mit einem
Dienstanbieter in Beziehung stehen.
10. Mobilkommunikationsvorrichtung nach einem der Ansprüche 4
bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß wenn die vorbestimmte
Art von Daten vorliegt, dann die Anzeigeinformation von
der Anzeigeeinrichtung angezeigt wird, und sonst die
Netzidentifikationsdaten angezeigt werden, welche mit dem
Netzcode in Beziehung stehen, der von dem Netz empfangen
wird, bei welchem die Mobilkommunikationsvorrichtung
angemeldet ist.
11. Mobilkommunikationsvorrichtung nach einem der Ansprüche 4
bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß wenn die vorbestimmte
Art von Daten vorliegt, dann die Anzeigeinformation von
der Anzeigeeinrichtung angezeigt wird zusammen mit den
Netzidentifikationsdaten, die mit dem Netzcode in
Beziehung stehen, der von dem Netz empfangen wird, bei
welchem die Mobilkommunikationsvorrichtung angemeldet ist,
und sonst die Netzidentifikationsdaten, welche mit dem
Netzcode in Beziehung stehen, der von dem Netz empfangen
wird, bei welchem die Mobilkommunikationsvorrichtung
angemeldet ist, allein angezeigt werden.
12. Mobilkommunikationssystem, umfassend eine Vielzahl von
unterscheidbaren Netzen für
Mobilkommunikationsvorrichtungen, wobei die Netze
unterscheidbar sind durch einen eindeutigen Code, welcher
jedes Netz identifiziert, und der Code von jedem Netz
ausgesendet wird, so daß er von in Reichweite befindlichen
Mobilstationen empfangen werden kann, und jedes Netz
Teilnehmer hat, die sich bei anderen Netzen anmelden
können, und wobei jeweilige Anzeigeinformation in
Zusammenhang mit Daten gespeichert werden, die sich auf
jeden der Teilnehmer beziehen, die sich bei anderen Netzen
anmelden können, wobei die Anzeigeinformation, welche mit
einem gegebenen Teilnehmer in Beziehung steht auf einer
Mobilkommunikationsvorrichtung angezeigt werden soll, die
von dem gegebenen Teilnehmer verwendet wird,
zusammen mit einer Netzidentifikation, welche dem Code entspricht, der aus dem Netz empfangen wurde, bei welchem die von dem gegebenen Benutzer benutzte Mobilkommunikationsvorrichtung angemeldet ist, oder
an Stelle einer Netzidentifikation, welche dem Code entspricht, der aus dem Netz empfangen wurde, bei welchem die von dem gegebenen Benutzer benutzte Kommunikationsvorrichtung angemeldet ist.
zusammen mit einer Netzidentifikation, welche dem Code entspricht, der aus dem Netz empfangen wurde, bei welchem die von dem gegebenen Benutzer benutzte Mobilkommunikationsvorrichtung angemeldet ist, oder
an Stelle einer Netzidentifikation, welche dem Code entspricht, der aus dem Netz empfangen wurde, bei welchem die von dem gegebenen Benutzer benutzte Kommunikationsvorrichtung angemeldet ist.
13. Mobilkommunikationssystem nach Anspruch 12, dadurch
gekennzeichnet, daß die Anzeigeinformation für einen
gegebenen Teilnehmer zusammen mit anderen Informationen
gespeichert wird, welche sich auf den gegebenen Teilnehmer
beziehen, in einer zentralen Datenbank für das Netz, das
der gegebene Teilnehmer abonniert.
14. Mobilkommunikationssystem nach Anspruch 12, dadurch
gekennzeichnet, daß die Anzeigeinformation für einen
gegebenen Teilnehmer zusammen mit anderen Informationen
gespeichert wird, die sich auf den gegebenen Teilnehmer
beziehen, in einem Teilnehmeridentitätsmodul, welches den
gegebenen Benutzer identifiziert und dafür ausgelegt ist
mit einer Mobilkommunikationsvorrichtung verbunden zu
werden, um dadurch der Mobilkommunikationsvorrichtung die
auf dem Modul gespeicherte Information zur Verfügung zu
stellen.
15. Mobilkommunikationssystem nach Anspruch 12, dadurch
gekennzeichnet, daß das System in Übereinstimmung GSM
arbeitet und die Anzeigeinformation an die
Mobilkommunikationsvorrichtung (1) gesendet wird in
einer Nachricht, welche gemäß einem vorbestimmten Datenformat gebildet ist, das für die Anzeigeinformation spezifiziert ist, oder
einer USSD-Nachricht.
einer Nachricht, welche gemäß einem vorbestimmten Datenformat gebildet ist, das für die Anzeigeinformation spezifiziert ist, oder
einer USSD-Nachricht.
16. Mobilkommunikationssystem nach Anspruch 15, dadurch
gekennzeichnet, daß die Anzeigeinformation gespeichert ist
in
dem Heimatortsregister (HLR) des öffentlichen landgestützten Mobilnetzes (HPLMN), welches der Benutzer der Mobilkommunikationsvorrichtung (1) abonniert, oder
dem Besucherortsregister (VLR) des besuchten öffentlichen landgestützten Mobilnetzes (VPLMN), bei welchem die Mobilkommunikationsvorrichtung (1) angemeldet ist.
dem Heimatortsregister (HLR) des öffentlichen landgestützten Mobilnetzes (HPLMN), welches der Benutzer der Mobilkommunikationsvorrichtung (1) abonniert, oder
dem Besucherortsregister (VLR) des besuchten öffentlichen landgestützten Mobilnetzes (VPLMN), bei welchem die Mobilkommunikationsvorrichtung (1) angemeldet ist.
17. Mobilkommunikationssystem nach Anspruch 15, dadurch
gekennzeichnet, daß die Anzeigeinformation dynamisch
bestimmt wird von dem Mobildienstvermittlungszentrum
(MSC), das die Kommunikation mit der
Mobilkommunikationsvorrichtung (1) abwickelt.
18. Mobilkommunikationssystem nach Anspruch 15, dadurch
gekennzeichnet, daß die Anzeigeinformation dynamisch
bestimmt wird in dem öffentlichen landgestützten Mobilnetz
(HPLMN), welches der Benutzer der
Mobilkommunikationsvorrichtung (1) abonniert.
19. Teilnehmeridentitätsmodul (14), welches Information
speichert, die mit einem vorbestimmten Benutzer eines
Mobilkommunikationsnetzes in Beziehung steht, wobei das
Modul (14) dafür ausgelegt ist, mit einer
Mobilkommunikationsvorrichtung (1) verbunden zu werden, um
dadurch der Mobilkommunikationsvorrichtung (1) die auf dem
Modul (14) gespeicherte Information zur Verfügung zu
stellen, wobei das Modul (14) auch Anzeigeinformation
speichert, die auf einer Mobilkommunikationsvorrichtung
(1), die von dem vorbestimmten Benutzer benutzt wird,
angezeigt werden soll, zusammen mit oder anstelle von
einer Netzidentifikation, welche einem eindeutigen
Netzidentifikationscode entspricht, der von dem Netz
empfangen wird, bei welchem die von dem vorbestimmten
Benutzer benutzte Mobilkommunikationsvorrichtung (1)
angemeldet ist.
20. Verfahren zur Steuerung einer
Mobilkommunikationsvorrichtung (1), die in der Lage ist
mit einer Vielzahl von unterscheidbaren Netzen zu
kommunizieren, wobei die Netze unterscheidbar sind durch
einen eindeutigen Code, der jedes Netz identifiziert, und
der Code von jedem Netz ausgesendet wird, so daß er von in
Reichweite befindlichen Mobilstation empfangen werden
kann, umfassend
Setzen (52) der Mobilkommunikationsvorrichtung (1) in einen spezifischen Betriebszustand, in welchem die Mobilkommunikationsvorrichtung (1) in der Lage ist auf einer Anzeigeeinrichtung (3) Daten (31) anzuzeigen, die mit dem Code eines Netzes in Beziehung stehen, von welchem die Mobilkommunikationsvorrichtung (1) den Code empfangen hat, wobei nachdem die Kommunikationsvorrichtung (1) gesteuert wurde in den spezifischen Betriebszustand einzutreten, eine vorbestimmte Bedingung geprüft wird (S4) und die in dem Betriebszustand anzuzeigenden Daten auf der Grundlage des Ergebnisses der Prüfung bestimmt werden.
Setzen (52) der Mobilkommunikationsvorrichtung (1) in einen spezifischen Betriebszustand, in welchem die Mobilkommunikationsvorrichtung (1) in der Lage ist auf einer Anzeigeeinrichtung (3) Daten (31) anzuzeigen, die mit dem Code eines Netzes in Beziehung stehen, von welchem die Mobilkommunikationsvorrichtung (1) den Code empfangen hat, wobei nachdem die Kommunikationsvorrichtung (1) gesteuert wurde in den spezifischen Betriebszustand einzutreten, eine vorbestimmte Bedingung geprüft wird (S4) und die in dem Betriebszustand anzuzeigenden Daten auf der Grundlage des Ergebnisses der Prüfung bestimmt werden.
21. Verfahren nach Anspruch 20, dadurch gekennzeichnet, daß
die vorbestimmte Bedingung das Vorliegen einer
vorbestimmten Art von Daten ist, und wenn die vorbestimmte
Art von Daten vorliegt, dann vorbestimmte
Anzeigeinformation von der Anzeigeeinrichtung angezeigt
wird (S5), und ansonsten die Netzidentifikationsdaten
angezeigt werden (S3), welche mit dem Netzcode in
Beziehung stehen, der von dem Netz empfangen wurde, bei
welchem die Mobilkommunikationsvorrichtung angemeldet ist.
22. Verfahren nach Anspruch 20, dadurch gekennzeichnet, daß
die vorbestimmte Bedingung das Vorliegen einer
vorbestimmten Art von Daten ist, und wenn die vorbestimmte
Art von Daten vorliegen, dann eine weitere Prüfung
durchgeführt wird (S6), ob die Anzeige von vorbestimmter
Anzeigeinformation erlaubt ist, und wenn die weitere
Prüfung die Anzeige erlaubt, dann die Anzeigeinformation
von der Anzeigeeinrichtung angezeigt wird (S5), und sonst
die Netzidentifikationsdaten angezeigt werden (S3), welche
mit dem Netzcode in Beziehung stehen, der von dem Netz
empfangen wurde, bei welchem die
Mobilkommunikationsvorrichtung angemeldet ist.
23. Verfahren nach Anspruch 21 oder 22, dadurch
gekennzeichnet, daß die vorbestimmte Art von Daten eine
Markierung ist.
24. Verfahren nach Anspruch 21 oder 22, dadurch
gekennzeichnet, daß die vorbestimmte Art von Daten die
vorbestimmte Anzeigeinformation ist.
25. Verfahren nach Anspruch 20, dadurch gekennzeichnet, daß
wenn die vorbestimmte Bedingung erfüllt ist, dann
die vorbestimmte Anzeigeinformation allein,
die vorbestimmte Anzeigeinformation gleichzeitig zusammen mit Netzidentifikationsdaten, die mit dem Netzcode in Beziehung stehen, welcher von dem Netz empfangen wurde, bei welchem die Mobilkommunikationsvorrichtung angemeldet ist, oder
die vorbestimmte Anzeigeinformation alternierend mit den Netzidentifikationsdaten, welche mit dem Netzcode in Beziehung stehen, welche von dem Netz empfangen wurde, bei welchem die Mobilkommunikationsvorrichtung angemeldet ist
von der Anzeigeeinrichtung angezeigt werden (S5),
und sonst die Netzidentifikationsdaten, die mit dem Netzcode in Beziehung stehen, der von dem Netz empfangen wurde, bei welchem die Mobilkommunikationsvorrichtung angemeldet ist, alleine angezeigt werden (S3).
die vorbestimmte Anzeigeinformation allein,
die vorbestimmte Anzeigeinformation gleichzeitig zusammen mit Netzidentifikationsdaten, die mit dem Netzcode in Beziehung stehen, welcher von dem Netz empfangen wurde, bei welchem die Mobilkommunikationsvorrichtung angemeldet ist, oder
die vorbestimmte Anzeigeinformation alternierend mit den Netzidentifikationsdaten, welche mit dem Netzcode in Beziehung stehen, welche von dem Netz empfangen wurde, bei welchem die Mobilkommunikationsvorrichtung angemeldet ist
von der Anzeigeeinrichtung angezeigt werden (S5),
und sonst die Netzidentifikationsdaten, die mit dem Netzcode in Beziehung stehen, der von dem Netz empfangen wurde, bei welchem die Mobilkommunikationsvorrichtung angemeldet ist, alleine angezeigt werden (S3).
26. Verfahren nach Anspruch 25, dadurch gekennzeichnet, daß
die vorbestimmte Bedingung das vorliegen einer
vorbestimmten Art von Daten ist, und die vorbestimmte
Bedingung erfüllt wird, wenn vorbestimmte Art von Daten
vorliegt.
27. Verfahren nach Anspruch 25, dadurch gekennzeichnet, daß
die vorbestimmte Anzeigeinformation auf einem
Teilnehmeridentitätsmodul gespeichert wird, welches mit
der Mobilkommunikationsvorrichtung (1) verbunden ist.
28. Verfahren nach Anspruch 25, dadurch gekennzeichnet, daß
die Mobilkommunikationsvorrichtung (1) und die Netze in
Übereinstimmung mit GSM arbeiten, und vorbestimmte
Anzeigeinformation an die Mobilkommunikationsvorrichtung
(1) geschickt wird in
einer Nachricht, welche gemäß eines vorbestimmten Datenformats gebildet wird, das für die Anzeigeinformation spezifiziert ist, oder
einer USSD-Nachricht.
einer Nachricht, welche gemäß eines vorbestimmten Datenformats gebildet wird, das für die Anzeigeinformation spezifiziert ist, oder
einer USSD-Nachricht.
29. Verfahren nach Anspruch 28, dadurch gekennzeichnet, daß
die vorbestimmte Anzeigeinformation gespeichert wird in
dem Heimatortsregister (HLR) des öffentlichen landgestützten Mobilnetzes (HPLMN), welches der Benutzer der Mobilkommunikationsvorrichtung (1) abonniert, oder
dem Besucherortsregister (VLR) des besuchten öffentlichen landgestützten Mobilnetzes (HPLMN), bei welchem die Mobilkommunikationsvorrichtung (1) angemeldet ist.
dem Heimatortsregister (HLR) des öffentlichen landgestützten Mobilnetzes (HPLMN), welches der Benutzer der Mobilkommunikationsvorrichtung (1) abonniert, oder
dem Besucherortsregister (VLR) des besuchten öffentlichen landgestützten Mobilnetzes (HPLMN), bei welchem die Mobilkommunikationsvorrichtung (1) angemeldet ist.
30. Verfahren nach Anspruch 28, dadurch gekennzeichnet, daß
die vorbestimmte Anzeigeinformation dynamisch bestimmt
wird von dem Mobildienstvermittlungszentrum (MSC), das die
Kommunikation mit der Mobilkommunikationsvorrichtung (1)
abwickelt.
31. Verfahren nach Anspruch 28, dadurch gekennzeichnet, daß
die vorbestimmte Anzeigeinformation dynamisch bestimmt
wird in dem öffentlichen landgestützten Mobilnetz (HPLMN),
welches der Benutzer der Mobilkommunikationsvorrichtung
(1) abonniert.
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