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DE19831407C2 - Mobilkommunikationsvorrichtung und Mobilkommunikationssystem - Google Patents

Mobilkommunikationsvorrichtung und Mobilkommunikationssystem

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DE19831407C2
DE19831407C2 DE1998131407 DE19831407A DE19831407C2 DE 19831407 C2 DE19831407 C2 DE 19831407C2 DE 1998131407 DE1998131407 DE 1998131407 DE 19831407 A DE19831407 A DE 19831407A DE 19831407 C2 DE19831407 C2 DE 19831407C2
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Germany
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mobile communication
network
communication device
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Cornelius Boylan
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Telefonaktiebolaget LM Ericsson AB
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Abstract

Die Anmeldung bezieht sich auf eine Mobilkommunikationsvorrichtung und ein Mobilkommunikationssystem, bei welchen es möglich ist, zusätzliche Information zusammen mit oder anstelle von einer Netzidentifikation, die mit einem Netzcode in Beziehung steht, der von einem Netz empfangen wird, bei welchem die Mobilkommunikationsvorrichtung angemeldet ist, anzuzeigen. Dies verbessert stark die Leistungsfähigkeit von Mobilkommunikationsvorrichtungen, z. B. Mobiltelefonen, bezüglich der Möglichkeit des Wanderns zwischen verschiedenen, unabhängig betriebenen Netzen, da die Reichweite eines gegebenen Netzes virtuell erweitert werden kann.

Description

Die vorliegenden Erfindung bezieht sich auf eine Mobilkommunikationsvorrichtung, welche in der Lage ist mit unterschiedlichen Netzen zu kommunizieren, und auf ein entsprechendes Mobilkommunikationssystem. Ein Beispiel einer solchen Mobilkommunikationsvorrichtung ist ein Zellulartelefon. Ein Beispiel eines solchen Mobilkommunikationssystems ist ein Zellularkommunikationssystem, welches aus Basisstationen, Vermittlungszentren und entsprechenden Steuerelementen besteht.
Mobiltelefon- und Mobilkommunikationssysteme sind ein fester Bestandteil der heutigen Welt. Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf solche Mobilkommunikationssysteme und -vorrichtungen, in welchen eine Mobilstation in der Lage ist, sich bei verschiedenen Netzen anzumelden bzw. in solche einzuloggen, d. h. in Netze, welche von verschiedenen Netzwerkbetreibern errichtet wurden und unabhängig voneinander betrieben werden. Ein typisches Beispiel einer Norm für Mobilkommunikationssysteme ist GSM (Global System for Mobile communication), welches die vorherrschende Mobilkommunikations- Norm bzw. -Standard in Europa ist. In GSM werden solche unabhängig betriebenen Netze als PLMNs bezeichnet (PLMN = public land mobile network, d. h. öffentliches landgestütztes Mobilnetz). Bezüglich eines gegebenen Frequenzbandes haben die meisten europäischen Länder mehrere Netzbetreiber bzw. Netzanbieter (network provider), und diese sind gewöhnlich auf ein Land beschränkt. In anderen Worte, es gibt typischerweise mehrere unabhängige Betreiber, welche Mobilkommunikationsdienste an einem geographischen Ort anbieten, und wenn man sich an einen anderen geographischen Ort bewegt, stehen Dienste von anderen Betreibern zu Verfügung. Die GSM-Norm ist so, daß ein Teilnehmer (subscriber) eines PLMN im Prinzip sich auch in einem Netz anmelden kann, welches von einem anderen Betreiber errichtet wird. In anderen Worten, ein Teilnehmer kann im Prinzip zwischen unterschiedlichen PLMNs wandern (auch als "roaming" bezeichnet). Die Roaming- Fähigkeiten eines gegebenen Teilnehmers können aufgrund von individuellen Parametereinstellungen für diesen Teilnehmer beschränkt werden, wie im folgenden erklärt wird.
Die Aufenthaltsortverwaltung (location management) stellt ein grundlegendes Problem für jedes Mobilkommunikationssystem dar, welches diese Fähigkeit zur Verfügung stellt. GSM beispielsweise löst dieses Problem durch die Verwendung einerseits von sogenannten Teilnehmer-Identitätsmodulen (SIM = subscriber identity module), welche in eine Mobilstation eingeführt werden und den Teilnehmer identifizieren, der mit dem Modul in Beziehung steht. Das SIM speichert alle relevanten Informationen, die ein Netz benötigt, um einen Teilnehmer zu identifizieren. In Europa wird dieses Modul typischerweise auf einer Karte vorgesehen, welche in ein Mobiltelefon eingeführt werden kann. Auf diese Weise kann ein Teilnehmer jede Mobilstation verwenden, welche die Kommunikationserfordernisse (erforderliches Frequenzband, usw.) für das Netzwerk, an dem er teilnimmt bzw. das er abonniert, erfüllt, einfach durch Einführen seiner persönlichen SIM-Karte. Die Mobilstation hat dann die Teilnehmeridentifizierung, welche für die Kommunikation mit einem Netz notwendig ist. In GSM besteht die Prozedur zum Anmelden bzw. Einloggen in das Netz im Grunde darin, eine Aufenthaltsortsaktualisierungs-Anforderung (location update request) aus der Mobilstation zu senden, wobei die Aufenthaltsortsaktualisierungs-Anforderung die Identifikationsdaten enthält, die mit dem Teilnehmer in Beziehung stehen.
Auf der Netzseite werden die Teilnehmerdaten in dem sogenannten Heimatortsregister (HLR = home location register) aufbewahrt. Dies ist im Grunde eine Datenbank für das PLMN, an welchem der Teilnehmer teilnimmt bzw. welches er abonniert. Das Netz, an welchem jemand teilnimmt bzw. welches er abonniert, wird auch als Heimat-PLMN (home PLMN) bezeichnet. Wenn der Teilnehmer sich bei seinem eigenen Netz einloggt, d. h. er läßt seine Mobilstation sich bei dem Netz registrieren (dies wird typischerweise automatisch gemacht wenn die Mobilstation eingeschaltet wird), sendet die Mobilstation Daten aus, welche mit dem Benutzer zusammenhängen und aus dem SIM ausgelesen werden, an die Netzbasisstation mit welcher die Mobilstation kommuniziert, durch Aussenden der oben erwähnten Aufenthaltsortsaktualisierungs-Anforderung. Die Netzbasisstation leitet die Daten an das HLR weiter, wo die momentane Position (ausgedrückt anhand der Basisstation mit welcher die Mobilstation kommuniziert) des Teilnehmers dann gespeichert werden kann, spezifische Parameter, welche mit dem Benutzer zusammenhängen (z. B. eine vorbestimmte Priorität für die Kanalzuweisung) können zurück an die Basisstation gesendet werden, und allgemein können die Dienste, welche für den gegebenen Teilnehmer vorgesehen sind, überwacht und aufgezeichnet werden, z. B. zum Zwecke der Gebührenabrechnung. Man beachte, daß bei GSM die Information, welche sich auf einen gegebenen Teilnehmer bezieht, auch in dem sogenannten Mobildienstvermittlungszentrum (MSC = mobile services switching center) gespeichert wird, wobei ein MSC die Kommunikation in einer gegebenen Anzahl von Zellen abwickelt, und das PLMN mehrere MSCs umfaßt.
Um es einem Teilnehmer zu ermöglichen Dienste von anderen PLMNs als seinem Heimat-PLMN zu empfangen, müssen die PLMNs untereinander kommunizieren. Ein PLMN, an dem ein spezifischer Teilnehmer nicht teilnimmt bzw. welches er nicht abonniert, wird (in GSM) auch als ein besuchtes PLMN (visited PLMN oder VPLMN) bezeichnet. Ein PLMN überwacht die besuchenden Mobilteilnehmer in dem sogenannten Besucherortsregister (VLR = visitors location register), welches in jedem MSC unterhalten wird. In anderen Worten, wenn eine besuchende Mobilstation eine Ortsaktualisierungsanforderung an ein VPLMN sendet, kann das MSC, welches die Zelle abwickelt, in welcher die Mobilstation sich befindet, das VLR überprüfen, um zu sehen ob dieser besuchende Teilnehmer bereits dort registriert ist, und wenn nicht, kann es das Heimat-PLMN bestimmen aus der von der Mobilstation zu Verfügung gestellten Information, und dieses Heimat-PLMN kontaktieren, um dadurch herauszufinden ob Dienste (und welche Dienste) der besuchenden Mobilstation angeboten werden können.
In der anderen Kommunikationsrichtung stellt das PLMN jeder Mobilstation, welche bei ihm angemeldet ist oder versucht sich anzumelden, eine Netzidentifikation oder Netz-ID zur Verfügung, so daß die Mobilstation weiß mit welchem PLMN sie kommuniziert. Diese Information ist von großer Bedeutung, da wie bereits erwähnt, mehrere Anbieter typischerweise Dienste an einem Ort anbieten werden, so daß die Mobilstation einerseits in der Lage sein muß, das Heimat-PLMN zu identifizieren und eine Verbindung mit diesem aufzubauen wenn dieses in Reichweite ist, und andererseits in der Lage sein muß, die verschiedenen VPLMNs zu unterscheiden, wenn sie sich außerhalb der Reichweite ihres Heimat-PLMN befindet. Die Netz-ID kann z. B. auf der Mobilstation dem Benutzer angezeigt werden. Typischerweise wird die Netz-ID dem Benutzer in dem Betriebsmodus der Mobilstation angezeigt, welches der Leerlaufmodus (idle mode) ist, in welchem die Mobilstation in einem Zustand des Wartens auf den Empfang eingehender Anrufe ist oder des Wartens auf den Aufbau ausgehender Anrufe ist. Ein weiterer Modus ist ein manueller Auswahlmodus, in welchem alle verfügbaren Netze dem Benutzer angezeigt werden, so daß dieser das gewünschte auswählen kann.
Genauer gesagt, in GSM, wenn eine Mobilstation nach einem PLMN sucht um sich dort anzumelden, wird diese verschiedene GSM- Frequenzen abtasten bzw. Scannen und Informationen empfangen, die auf dem sogenannten Aussende-Steuerkanal (BCCH = broadcast control channel) übertragen werden. Die Mobilstation erhält dadurch den Mobilnetzcode (MNC = mobile network code) jedes PLMN, das den gegebenen Ort bedient. Der MNC ist ein numerischer Zweiziffer-Code, der in der sogenannten Ortsgebietsidentität (LAI = location area identity) der Nachricht des BCCH-Systems des Informationstyps 3 und 4 enthalten ist. Der MNC wird in einen jeweiligen Mobilidentitätsstring übersetzt, indem auf eine Tabelle Bezug genommen wird, welche zum Produktionszeitpunkt in der Mobilstation gespeichert wird. In einem manuellen Einlog- Modus können die Mobilidentitätsstrings aller verfügbaren PLMNs dem Benutzer der Mobilstation angezeigt werden, so daß er das Netz auswählen kann, in welches der einzuloggen wünscht. Nach dem Einloggen wird der Mobilidentitätsstring, welcher mit dem MNC des PLMN zusammenhängt, in welches der Benutzer eingeloggt ist (sei es das Heimat-PLMN oder ein VPLMN), während des Leerlaufmodus angezeigt. Aufgrund der oben beschriebenen Wichtigkeit der Netzidentifikation, dem festen Zusammenhang zwischen dem Mobilnetzcode und den Mobilidentitätsstrings, und auch aufgrund von Erwägungen zum Numerierungsplan und existierender Mobilitätsverwaltungsmechanismen, ist der MNC ein lebenswichtiger Parameter, welcher nicht verändert werden kann.
Aus WO 99/11085, welche einen älteren Zeitrang als die vorliegende Anmeldung hat aber nachveröffentlicht ist, ist ein Verfahren zur Erfassung des Heimatgebiets (home area) in einer Mobilstation bekannt. Hierzu wird unter anderem der Mobilländercode und/oder Mobilnetzwerkcode verwendet.
Aus EP 0 759 670 A2 ist ein Verfahren bekannt zur Übertragung von Meldungen zwischen Telekommunikationsnetzen, bei dem zusätzlich zur Protokollerkennung für die Identifikation des genormten Übertragungsprotokolls in einem erweiterten Teil der Meldung mindestens eine Zusatzprotokollerkennung zur Identifikation einer individuellen Protokollerweiterung dieses Übertragungsprotokolls übertragen wird.
Es ist Aufgabe der vorliegenden Erfindung die Leistungsmerkmale von Mobilstationen und Mobilkommunikationssystemen zu verbessern bezüglich der Fähigkeit der Mobilstationen zwischen verschiedenen, unabhängig betriebenen Netzen zu wandern.
Diese Aufgabe wird durch Vorrichtungen und Systeme gelöst, welche in den unabhängigen Ansprüchen beschrieben werden. Vorteilhafte Ausführungen werden in den abhängigen Ansprüchen beschrieben.
Im Stand der Technik ist der Betriebsmodus, in welchem eine Mobilstation typischerweise eine Netz-ID anzeigen kann, der Leerlaufmodus (idle mode). In dem Leerlaufmodus ist die Mobilstation in einem Zustand des Wartens auf eingehende bzw. ausgehende Anrufe. In diesem Modus wird das Steuerelement einer Mobilstation des Standes der Technik erst bestimmten, daß in den Leerlaufmodus eingetreten werden soll, und dann automatisch die Netz-ID anzeigen, welche mit dem Netzcode des Netzes zusammenhängt, welches es nach eingehenden Anrufen überwacht und bei welchem es eine Verbindung anfordern würde, wenn der Benutzer der Mobilstation einen Anruf einleiten würde. Dies ist schematisch in Fig. 2 gezeigt, die einen Abschnitt des Steuerungsflusses in der Mobilstation zeigt, wobei S1 den Zustand anzeigt, der bestimmt, daß in den Leerlaufmodus eingetreten werden soll, S2 das Eintreten in den Leerlaufmodus bezeichnet (d. h. die geeignete Einstellung von Parametern usw.) und S3, welcher direkt auf S2 folgt, sich auf die Steuerung der Anzeige bezieht, so daß die ID (der String) des Netzes, bei welchem die Mobilstation eingeloggt ist, automatisch angezeigt wird. Natürlich kann die Anzeige während des Leerlaufmodus auch andere Informationen anzeigen, wie z. B. die Signalstärke, aber der kennzeichnende Aspekt der Vorrichtung des Standes der Technik ist, daß in dem Modus, während welchem eine Netz-ID angezeigt werden kann, die Netz-ID notwendigerweise angezeigt wird, und diese Netz-ID wird immer ausschließlich angezeigt, in einem spezifischen, vorbestimmten Teil der Anzeige (z. B. dem Zentrum).
In Übereinstimmung mit der vorliegenden Erfindung, wenn eine Mobilstation in einen Betriebsmodus eintritt, in welchem eine Netz-ID, die einem empfangenem Netzcode entspricht, angezeigt werden kann (z. B. der Leerlaufmodus), wird die Netz-ID nicht automatisch angezeigt, vielmehr wird erst eine vorbestimmte Bedingung geprüft, und dann werden die anzuzeigenden Daten in Übereinstimmung mit dem Ergebnis der Prüfung bestimmt. Die Tatsache, daß die angezeigten Daten nicht automatisch aus dem empfangenen Netzcode bestimmt werden, verbessert die Leistungsfähigkeit der Mobilstation, da vollkommen neue Merkmale implementiert werden können bezüglich der Fähigkeit der Mobilstation zum Wandern zwischen verschiedenen, unabhängigen Netzen, obwohl die Netzcodes unverändert bleiben.
Gemäß einer bevorzugten Ausführung, nachdem sie in den Leerlaufmodus eingetreten ist, prüft die Mobilstation zuerst ob eine spezifische Art von Daten vorliegt, und wenn die spezifische Art von Daten vorliegt, dann werden diese angezeigt anstelle von oder zusätzlich zu den Daten, welche dem Netzcode entsprechen, der von dem Netz ausgestrahlt wird, bei welchem die Mobilstation angemeldet bzw. eingeloggt ist, wobei letztere im konventionellen Fall automatisch und ausschließlich angezeigt wird. Ein Beispiel, welches sich auf die in Fig. 2 gezeigten Steuerung bezieht, ist in Fig. 1 gezeigt. Die gleichen Bezugsziffern bezeichnen die gleichen Schritte. Im Gegensatz zu dem, was in Fig. 2 gezeigt ist, wird die Steuerung in Fig. 1 so durchgeführt, daß nach dem Eintreten in den Leerlaufmodus in Schritt S2, es in Schritt S4 bestimmt wird ob die oben erwähnte spezifische Art von Daten (z. B. eine vorbestimmte Netz-ID, welche stets für den Teilnehmer der Mobilstation angezeigt werden soll, selbst wenn er in ein anderes Netz eingeloggt ist) vorliegt oder nicht. Wenn sie vorliegt, dann geht die Steuerung zum Schritt S5, an welchem die spezifische Art von Daten angezeigt werden, anstelle der eigentlichen Netz-ID. Andererseits, wenn keine solchen Daten vorliegen, geht die Steuerung zum Schritt S3 und die Netz-ID, welche aus dem Netzcode des Netzes dekodiert wird, bei welchem die Mobilstation eingeloggt ist, wird angezeigt. Das im Zusammenhang mit Schritt S5 erwähnte Ersetzen bedeutet, daß die Netz-ID oder die spezifischen Daten an der gleichen Stelle der Anzeige angezeigt werden. Als Alternative zu Schritt S5 können die spezifischen Daten auch zusammen mit der Netz-ID angezeigt werden, die aus dem Netzcode dekodiert wurde, vorzugsweise nahe beieinander auf der Anzeige.
Diese spezifische Art von Daten, welche dafür vorgesehen sind die mit dem Netzcode im Zusammenhang stehenden Daten zu ersetzen oder zu ergänzen, können durch eine vorbestimmte Adresse in Daten, die sich auf den Teilnehmer beziehen, identifizierbar sind, sei es in den auf einem SIM gespeicherten Daten oder in Daten, die nach dem Einloggen aus dem Netz empfangen werden. Die Bestimmung des Vorliegens der vorbestimmten Daten kann auf jede gewünschte oder geeignete Weise durchgeführt werden, z. B. durch Prüfen ob eine spezifische Markierung (Flag) gesetzt ist, oder durch Auslesen der vorbestimmten Adresse und Überprüfen ob andere Bits als Null dort gespeichert sind.
In anderen Worten, die vorliegende Erfindung schafft die Möglichkeit der Nichtanzeige bzw. der nicht exklusiven Anzeige der Netz-ID, die mit dem Netz in Zusammenhang steht, bei welchem die Mobilstation angemeldet bzw. eingeloggt ist, obwohl die Mobilstation in einem Betriebsmodus ist, in dem diese Netz- ID gewöhnlich ausschließlich angezeigt werden würde.
Dieses zusätzliche Merkmal bietet große Vorteile. Beispielsweise kann diese spezifische Art von Daten die ID (String) des Netzes seien, an welchem der Teilnehmer teilnimmt bzw. welches er abonniert, d. h. die ID, welche konventionell in dem Leerlaufmodus angezeigt wird, ansprechend auf den Empfang des Heimat-Netzcodes. Dann, selbst wenn der Teilnehmer bei einem anderen Netz eingeloggt ist, z. B. beim Besuch eines fremden Landes, in welchem Fall die konventionelle Vorrichtung die Netz-ID anzeigen würde, welche mit dem Netzcode jenes Netzes in Beziehung steht, kann die Vorrichtung gemäß der Erfindung die Netz-ID des Heimatnetzes des Teilnehmers anzeigen anstelle der Netz-ID, welche dem Netz gehört, bei welchem der Benutzer eingeloggt ist, was dem Teilnehmer den Eindruck vermittelt, daß er sich immer noch in seinem Heimatnetz befindet. Dies erhöht das Dienstidentifikationspotential für den Betreiber des Heimatnetzes, da es eine virtuelle Erweiterung des tatsächlichen Netzes schafft.
Dieser Vorteil ist besonders ausgeprägt im Kontext des sogenannten nationalen Wanderns bzw. nationalen Roaming, d. h. wenn zwei oder mehr Netzbetreiber, die in dichtbesiedelten Gebieten konkurrieren, in dünn besiedelten, ländlichen Gebieten kooperieren, um dadurch Kosten einzusparen. In diesen ländlichen Bereichen stellt nur einer der Betreiber Dienste für Teilnehmer beider Netze zur Verfügung, wobei typischerweise bestimmte Bereiche von einem Anbieter und anderen Bereiche von dem anderen abgedeckt werden. Dann kann mit dem oben beschriebenen Mechanismus der vorliegenden Erfindung, jeder Teilnehmer die ID des Netzes sehen, an welchem er teilnimmt bzw. welches er abonniert, angezeigt in dem typischen ID- Anzeigemodus (z. B. Leerlaufmodus), und dadurch den Eindruck erhalten, daß er sich in seinem Heimatnetz befindet, obwohl es sein kann, daß er tatsächlich in dem Netz eines anderen Anbieters bzw. Betreibers wandert.
Natürlich kann jede Art von Daten angezeigt werden, nicht nur die oben beschriebene Netz-ID des Heimatnetzes.
Eine weitere sehr vorteilhafte Anwendung der vorliegenden Erfindung liegt im Verhältnis zwischen Dienstanbietern und Netzanbietern bzw. Netzbetreibern. Netzbetreiber betreiben die tatsächlichen Netze, wohingegen Dienstanbieter Dienste für und über die Netze anbieten und verkaufen. Ein solcher Dienst kann z. B. die Vermittlung von Überseeverbindungen zu niedrigeren Gebühren sein, oder ein Rückrufdienst (callback service). Als ein Beispiel, um auf einen bestimmten Dienstanbieter zuzugreifen, muß der Teilnehmer in einem gegebenen Netz eine spezifische Dienstnummer wählen. Er wird dann mit dem gewünschten Dienst verbunden, beispielsweise eine Ferngesprächvermittlung mit Spartarifen. Es ist klar, daß die meisten Netzanbieter auch Dienstanbieter sind, aber eine Anzahl von Dienstanbietern kann neben dem Netzbetreiber eines gegebenen Netzes existieren.
Wie bereits oben angedeutet, wird in konventionellen Systemen nur die Netz-ID des Netzes angezeigt, bei welchem ein Benutzer eingeloggt bzw. angemeldet ist. In anderen Worten, es besteht für einen Dienstanbieter keine Möglichkeit eine eigene ID oder ähnliche Information anzuzeigen. Im Gegensatz dazu ist dies mit der vorliegenden Erfindung möglich, da der Dienstanbieter entweder eine Nachricht (message), welche in dem Leerlaufmodus (oder anderem geeigneten Modus) angezeigt werden soll, an die Mobilvorrichtung übertragen werden kann, oder diese Daten können auf dem Teilnehmeridentitätsmodul (SIM) enthalten sein, wenn der Dienstanbieter auch der Bereitsteller des Teilnehmeridentitätsmoduls ist.
Auf diese Weise können die Dienstanbieter ihre Dienste "markieren" bzw. "mit einer Marke versehen", d. h. sich dem Benutzer gegenüber sichtbar machen. Beispielsweise kann ein Dienstanbieter, welcher eine oder mehrere bestehende Netze verwendet und Abonnements (subscriptions) verkauft, seine eigene ID auf den Mobilvorrichtungen seiner Teilnehmer bzw. Abonnenten anzeigen lassen, so daß diese Teilnehmer den Eindruck haben, daß sie sich in einem Netz befinden, welches von dem Dienstanbieter bereitgestellt wird. Wie im vorherigen Fall ist dies natürlich gut anwendbar in dem Fall, daß die Dienstanbieter Dienste in mehr als einem Netz anbieten, so daß der Teilnehmer den Eindruck haben wird, daß er sich in einem gegebenen Netz befindet (welches in Wirklichkeit gar nicht existiert), obwohl er tatsächlich zwischen verschiedenen Netzen wandert. In anderen Worten, es ist möglich ein virtuelles Netz für Dienstanbieter zu schaffen.
Fig. 1 zeigt einen Abschnitt eines Flußdiagramms zur Steuerung des Betriebs einer Mobilkommunikationsvorrichtung, wobei der Abschnitt die Steuerung der Anzeige in Übereinstimmung mit einer Ausführung der vorliegenden Erfindung angibt.
Fig. 2 zeigt einen Abschnitt eines Flußdiagramms zur Steuerung des Betriebs einer Mobilkommunikationsvorrichtung, wobei der Abschnitt die Steuerung der Anzeige in Übereinstimmung mit dem Stand der Technik angibt.
Fig. 3 zeigt ein typisches Beispiel einer Mobilkommunikationsvorrichtung.
Fig. 4 ist ein Blockdiagramm, welches schematisch die Struktur einer Mobilkommunikationsvorrichtung zeigt.
Fig. 5 zeigt eine schematische Erklärung wie in Übereinstimmung mit einer Ausführung der Erfindung zusätzliche Anzeigeinformation einer Mobilstation bereitgestellt wird.
Fig. 6 zeigt ein Beispiel der Struktur einer Nachricht, welche der in Fig. 5 gezeigten Mobilstation bereitgestellt wird.
Fig. 7 zeigt ein Beispiel der Struktur der zusätzlichen Anzeigeinformation in Übereinstimmung mit der Erfindung.
Fig. 8 zeigt eine schematische Erklärung wie zusätzliche Anzeigeinformation einer Mobilstation in Übereinstimmung mit einer weiteren Ausführung der Erfindung bereitgestellt wird.
Fig. 9 zeigt einen Abschnitt eines Flußdiagramms zur Steuerung des Betriebs einer Mobilkommunikationsvorrichtung, wobei der Abschnitt die Steuerung der Anzeige in Übereinstimmung mit einer weiteren Ausführung der vorliegenden Erfindung angibt.
Die folgende ausführliche Beschreibung wird allgemein im Kontext von GSM gegeben. Dies dient dem Zweck des besseren Verständnisses und sollte als bevorzugte Anwendung der vorliegenden Erfindung angesehen werden. Die vorliegende Erfindung ist jedoch keineswegs auf Systeme beschränkt, welche in Übereinstimmung mit GSM arbeiten. Vielmehr kann die vorliegende Erfindung in allen Vorrichtungen und Systemen angewendet werden, welche die in den angehängten Ansprüchen beschriebenen Merkmale haben.
Fig. 3 zeigt eine Darstellung eines Mobiltelefons als Beispiel einer Mobilkommunikationsvorrichtung. Das Telefon 1 hat eine Antenne 2 zur Übertragung und zum Empfang von drahtlosen Mitteilungen bzw. Kommunikationen. Ferner ist eine Anzeige 3 vorgesehen, auf welcher spezifische Information für den Benutzer des Mobiltelefons angezeigt werden kann. Im Beispiel der Fig. 3 ist die Information bezüglich des Netzbetreibers eine Netzidentifikation 31, in diesem Beispiel als "Teleplus" bezeichnet. Darüber hinaus wird andere Information 32, gezeigt, z. B. die Signalstärke usw.
Ferner umfaßt das Mobiltelefon 1 Zifferntasten 4 zum Eingeben von Ziffern, z. B. Telefonnummern, sowie variable Tasten 7, welche jede gewünschte Funktion erfüllen können, einen Lautsprecher 5, der es einem Benutzer gestattet eingehende Sprachinformation zu hören, und ein Mikrophon 6, in welches der Benutzer spricht, wenn er kommuniziert.
Fig. 4 zeigt schematisch die Struktur der in Fig. 3 gezeigten Mobilkommunikationsvorrichtung. Identische Elemente haben die gleichen Bezugsziffer. Die Kommunikationsvorrichtung wird von einer zentralen Steuereinheit 10 gesteuert. Diese zentrale Steuereinheit kann z. B. einen Mikroprozessor und geeignete Speicherelemente umfassen, wie RAMs und ROMs, welche die Programme und Daten enthalten für das Laufen des Mikroprozessors. Diese Steuereinheit 10 ist mit verschiedenen Teilen der Mobilkommunikationsvorrichtung verbunden, um dadurch den Datenfluß zwischen diesen verschiedenen Teilen zu steuern und deren individuellen Betrieb zu steuern, und somit den Gesamtbetrieb der Mobilkommunikationsvorrichtung zu bestimmen.
Wie in Fig. 4 gezeigt, ist die Antenne 2 mit einem Sender- Empfänger verbunden, welcher unter Steuerung der Steuereinheit 10 Signale auf geeigneten Frequenzen sendet und empfängt. Die zu sendenden und von dem Sender-Empfänger 11 empfangenen Daten werden in einem Datenprozessor 12 bearbeitet, welcher z. B. aus dem Mikrophon kommende analoge Sprachinformation geeignet digitalisiert, und auch digitalisierte Information in analoge Information umwandelt, damit diese vom Lautsprecher 5 ausgegeben werden kann. Darüber hinaus wird spezielle Steuerinformation, welche über die Antenne 2 und den Sender- Empfänger empfangen werden, an die Steuereinheit 10 weitergegeben, und umgekehrt wird auch Steuerinformation aus der Steuereinheit 10 von dem Datenprozessor 12 bearbeitet, um von der Mobilkommunikationsvorrichtung ausgesendet zu werden.
Die Steuereinheit 10 ist auch mit der Tastatur 4 und der Anzeige 3 verbunden, um dadurch das Betätigen der Tasten wahrzunehmen, und zu steuern, welche Daten in der Anzeige 3 angezeigt werden.
Die Mobilkommunikationsvorrichtung bzw. Mobilstation umfaßt auch einen SIM-Verbinder 13, d. h. eine Einrichtung zur Aufnahme eines Teilnehmeridentitätsmoduls. Fig. 4 zeigt auch ein Teilnehmeridentitätsmodul (SIM 14), obwohl dies im Prinzip kein Teil der eigentlichen Kommunikationsvorrichtung ist. Vielmehr wird das SIM 14 in die Kommunikationsvorrichtung vor dem Betrieb eingeführt, so daß auf alle teilnehmerbezogenen Daten auf dem SIM 14 von der Steuereinheit 10 über den SIM-Verbinder 13 zugegriffen werden kann. Wie bereits erwähnt, ist das SIM bei europäischen GSM-Systemen im allgemeinen auf einer Karte vorgesehen, welche vor der Benutzung in das Mobiltelefon eingeführt wird, wobei auf der Karte ein Chip mit genormten Kontakten vorgesehen ist, so daß geeignete Gegenkontakte innerhalb des Mobiltelefons den in Fig. 4 gezeigten SIM- Verbinder 13 bilden. Diese Technologie ist bekannt und wird daher nicht weiter beschrieben. Natürlich kann das Modul in jeder anderen geeigneten Weise vorgesehen sein, z. B. als Schaltungschippaket, welches an einem vorbestimmten Platz auf einer Platine in der Mobilkommunikationsvorrichtung angebracht wird.
In Übereinstimmung mit der vorliegenden Ausführung steuert die Steuereinheit 10 den Betrieb der Mobilkommunikationsvorrichtung 1 in Übereinstimmung mit den in Fig. 1 gezeigten Schritten. Schritt S1 stellt einen beliebigen Schritt im Steuerfluß dar, welcher von der Steuereinheit 10 ausgeführt wird, welcher dazu führt, daß in den Leerlaufmodus eingetreten wird (Schritt S2). Dieser Leerlaufmodus ist als der Modus definiert, in welchem die Mobilkommunikationsvorrichtung in einem Zustand des Wartens auf eingehende Anrufe oder ausgehende Anrufe oder auf irgend welche Benutzeraktionen ist, d. h. die Mobilstation wartet darauf zu sehen, ob die Basisstation, welche mit der Zelle in Beziehung steht, in welcher sich die Mobilstation befindet, eine Nachricht schickt, daß ein Anruf auf die Mobilstation gerichtet wird, oder wartet darauf, daß der Benutzer der Mobilstation einen Anruf tätigt bzw. irgendeine andere Aktion ausführt. Konventionell zeigen Mobilstationen die Netzidentifikationsinformation (String) an, welche mit dem Mobilnetzcode MNC in Zusammenhang steht, der von dem Netz empfangen wird, bei welchem die Mobilstation eingeloggt bzw. angemeldet ist. In anderen Worten, die konventionelle Mobilstation dekodiert automatisch den empfangenen Mobilnetzcode auf der Grundlage der vorbestimmten Tabellen, welche in der Mobilstation zum Produktionszeitpunkt gespeichert werden, und zeigt die entsprechende Information an. In anderen Worten, wenn der Teilnehmer eines Netzes, welches die Identifikation "Teleplus" hat (d. h. "Teleplus" ist der Name seines Heimat-PLMN) bei einem anderen Netz angemeldet ist, welches die Netzidentifikation "Geld-Sy-Phone" hat ("Geld-Sy- Phone" ist das besuchte PLMN), dann wird automatisch "Geld-Sy- Phone" in der Anzeige 3 (siehe Fig. 3) angezeigt, anstelle der gezeigten Netzidentifikation "Teleplus" (31 in Fig. 3).
Im Gegensatz hierzu bestimmt bei der vorliegenden Ausführung Schritt S4 ob eine spezifische Art von Daten vorliegt. In dieser Ausführung bedeutet dies, daß die Steuereinheit 10 prüft, um zu sehen ob es Daten an einer vorbestimmten Adresse auf dem Teilnehmeridentitätsmodul 14 gibt, wobei diese spezifischen Daten eine alternative Netzidentifikation sind, und wenn diese spezifische Art von Daten vorliegen, dann spezifiziert Schritt S5, daß diese spezifische Art von Daten angezeigt werden. Als Beispiel könnte an einer vorbestimmten Adresse des Teilnehmeridentitätsmoduls die Netzidentifikation gespeichert sein, welche dem Heimat-PLMN entspricht (d. h. "Teleplus"), und dann würde die Mobilstation "Teleplus" auf der Anzeige 3 anzeigen, wie in Fig. 3 gezeigt, obwohl sie tatsächlich in dem Netz angemeldet ist, welches als "Geld-Sy- Phone" bezeichnet wird. Auf diese Weise haben die Teilnehmer von "Teleplus" den Eindruck eines erweiterten Netzes, d. h. das Netz ist virtuell erweitert.
Dieses Beispiel ist genauso gut anwendbar auf den Fall, daß "Teleplus" der Name eines Dienstanbieters ist, welcher das Netz mit den Namen "Geld-Sy-Phone" benutzt. Dann, obwohl eine Mobilvorrichtung in dem "Geld-Sy-Phone"-Netz eingeloggt ist, kann "Teleplus" angezeigt werden, so daß der Benutzer glaubt, er benutze das (virtuelle) "Teleplus"-Netz.
Andererseits, sollte keine spezifische Art von Daten bei der vorbestimmten Adresse vorliegen (z. B. weil der Betreiber der Heimat-PLMN nicht wünscht die Möglichkeiten der vorliegenden Erfindung zu benutzen), dann schreitet die Verarbeitung zum Schritt S3 fort, bei welchem die Netz-ID, welche mit dem empfangenen Mobilnetzcode in Beziehung steht, angezeigt wird, wie im Stand der Technik. In andere Worten, bei dem obigen Beispiel würde die Netzidentifikation "Geld-Sy-Phone" angezeigt werden. Auf diese Weise bleibt das System kompatibel mit der konventionellen Implementierung, da wenn die erwähnte spezifische Art von Daten nicht vorliegt, die Mobilstation dann als Default (Grundeinstellung) in das konventionelle Verhalten zurückfällt.
Zusammenfassend wird eine Überprüfung bezüglich der in dem ID- Anzeigemodus anzuzeigenden Information gemacht, und die am Ende angezeigten Daten werden auf der Grundlage der Überprüfung bestimmt.
Ein Beispiel der Struktur der gespeicherten zusätzlichen Anzeigeinformation ist in Fig. 7 gezeigt und wird weiter unten ausführlich beschrieben.
Die oben erwähnte Ausführung kann auf verschiedene Weise modifiziert werden. Zum einen kann die genaue Implementierung des Schrittes S4 auf jede geeignete oder gewünschte Weise geschehen, d. h. es ist möglich, daß dieser Schritt nicht durch das Suchen nach dem Vorliegen der alternativen Netzidentifikation durchgeführt wird, sondern vielmehr durch das Suchen ob eine spezifische Markierung (Flag) an einem vorbestimmten Ort in den Daten auf dem Teilnehmeridentitätsmodul gesetzt ist. Beispielsweise, wenn eine solche Markierung bzw. Flag auf einen Wert von 1 gesetzt ist, dann bedeutet dies, daß die spezifische Art von Daten vorliegt, und folglich werden diese Daten aus einer vorbestimmten Adresse ausgelesen, und dann folgt der Schritt S5, wohingegen wenn die Markierung bzw. der Flag auf 0 gesetzt ist, dann wird automatisch der Schritt S3 ausgeführt.
Ebenso kann der Schritt S5 auf viele verschiedene Weise verwirklicht werden. Beispielsweise anstelle nur des Anzeigens der alternativen Information, welche in dem Teilnehmeridentitätsmodul gespeichert ist, ist es genauso gut möglich, sowohl die Netzidentifikation, welche mit dem Mobilnetzcode zusammenhängt, der aus dem Netz empfangen wird, in welchem die Mobilstation eingeloggt ist, als auch die Zusatzinformation aus dem Teilnehmeridentitätsmodul gleichzeitig anzuzeigen. In anderen Worten, im Kontext des oben erwähnten Beispiels bedeutet dies, daß sowohl "Teleplus" als auch "Geld-Sy-Phone" gleichzeitig angezeigt werden würden.
Eine weitere Alternative zum Schritt S5 ist die Anzeige der zusätzlichen Information aus dem Teilnehmeridentitätsmodul für eine gegebene Zeit und dann dem Anzeigen der Netzidentifikation, die mit dem Mobilnetzcode zusammenhängt, in einer folgenden Zeitperiode, und dann dem Wiederholen dieses Prozesses solange die Mobilstation sich in dem Leerlaufmodus befindet. In anderen Worten, im Kontext des obigen Beispiels bedeutet dies, daß "Teleplus" und "Geld-Sy-Phone" alternierend angezeigt werden würden.
Die letzten zwei Ausführungen, in welchen sowohl die zusätzliche Information aus dem Teilnehmeridentitätsmodul als auch die Netzidentifikation, welche dem empfangenen Mobilnetzcode entspricht, angezeigt werden, sind insofern vorteilhaft, daß der Benutzer der Mobilstation über das Netz informiert wird, in welchem er eingeloggt ist, aber er auch gleichzeitig an sein Heimatnetz erinnert wird.
Im Zusammenhang mit den obigen Ausführungen war die zusätzliche Information auf dem Teilnehmeridentitätsmodul eine zusätzliche Netzidentifikation, welche anstelle von oder zusammen mit der Netzidentifikation, welche dem Netz gehört, in welches die Mobilstation tatsächlich eingeloggt ist, angezeigt werden sollte. Natürlich ist die vorliegende Erfindung keineswegs hierauf beschränkt. Vielmehr kann die im Schritt S5 angezeigte Art von Information (sei es exklusiv oder zusammen mit der Netzidentifikation des Netzes, in welches die Mobilstation eingeloggt ist) grundsätzlich beliebiger Art seien. Beispielsweise kann es ein Hinweis auf eine spezifische Art von Dienst sein, der dem gegebenen Teilnehmer angeboten wird (z. B. "Gold Member", "VIP Service" usw.). In einem solchen Fall kann der alternative Anzeigemodus vorteilhafterweise darin bestehen den Diensthinweis zusammen mit der Netzidentifikation des VPLMN anzuzeigen. Auf diese Weise kann der Teilnehmer sehen, daß ihm sein besonderer Dienst angeboten wird, obwohl er wandert. Auch ist es möglich die Netzidentifikation des Heimat-PLMN zusammen mit dem Diensthinweis bereitzustellen (d. h. "Teleplus Gold Member" usw.). In diesem Fall kann der alternative Anzeigemodus wiederum darin bestehen diese Information anstelle der Netzidentifikation des VPLMN zu zeigen, um dadurch dem Teilnehmer den Eindruck eines erweiterten Netzes zu geben. Wie aus diesem Beispiel ersichtlich ist, verbessert die vorliegende Erfindung nicht nur die Leistungsmerkmale bezüglich der Fähigkeit einer Mobilkommunikationsvorrichtung zu wandern, sie stellt auch neue Möglichkeiten innerhalb eines einzelnen Netzes zu Verfügung. Unter Verwendung des obigen Mechanismus kann ein Netzanbieter einen Hinweis auf eine spezifische Art von Dienst bei jenen Teilnehmern anzeigen lassen, denen dieser Dienst zusteht, wobei der alternative Anzeigenmodus hier vorteilhafterweise darin besteht, den Diensthinweis zusammen mit der Netzidentifikation anzuzeigen. Jene Teilnehmer, denen der Dienst nicht zusteht, sehen einfach wie gewöhnlich die Netz-ID.
Fig. 9 zeigt eine weitere Ausführung der vorliegenden Erfindung, wobei identische oder äquivalente Schritt die gleichen Bezugszeichen tragen wie in Fig. 1. Die Prozedur ist die gleiche wie in den vorangegangenen Ausführungen, außer daß ein zusätzlicher Schritt S6 vorgesehen ist, in welchem bestimmt wird, ob das besuchte Netz die Anzeige der zusätzlichen Daten erlaubt. Wenn nicht, dann geht die Steuerungsprozedur zu Schritt S3, d. h. die Netzidentifikation des VPLMN wird angezeigt, wie in einem konventionellen System. Dieser Schritt S6 kann auf jede gewünschte oder geeignete Weise implementiert sein, zum Beispiel indem die Mobilkommunikationsvorrichtung eine entsprechende Anfragenachricht (request message) an das VPLMN sendet und dann den Schritt S6 in Übereinstimmung mit der Antwortnachricht durchführt, oder die notwendige Information kann bereits von dem VPLMN in der Antwort auf die Ortsaktualisierungsanforderung bereitgestellt werden, welche von der Mobilkommunikationsvorrichtung vor dem Anmelden gesendet wird. Diese Ausführung verbessert die Leistungsmerkmale weiter, da die Steuerung darüber, was dem Benutzer einer Mobilkommunikationsvorrichtung angezeigt wird, nicht nur in den Händen des Heimat-PLMN jenes Benutzer liegt, sondern auch in den Händen von individuellen VPLMN-Anbietern. Eine Variation dieser Ausführung besteht darin, daß der Anbieter des VPLMN nicht nur beeinflußt ob zusätzliche und/oder alternative Information angezeigt werden soll, sondern auch welche Information und wie sie angezeigt werden soll, z. B. alternierend oder gleichzeitig. Dies kann z. B. darin bestehen, daß das VPLMN die Art von Telefon prüft, welche eine Ortsaktualisierungsanforderung schickt, ansprechend auf die Ortsaktualisierungsanforderung, und dann Daten darüber sendet, wie die Anzeige durchgeführt werden soll, abhängig von den Fähigkeiten des Telefons. Wie man erneut erkennen kann, erhöht die vorliegende Erfindung Leistungsmerkmale einer Mobilkommunikationsvorrichtung und eines entsprechenden Systems gewaltig.
Man beachte auch, daß die in Fig. 1 als Schritte S4 und S5 und in Fig. 9 als Schritte S4, S5 und S6 gezeigte Verarbeitung nur ein Beispiel der vorliegenden Erfindung ist, da die vorliegende Erfindung allgemein darin besteht, eine vorbestimmte Bedingung in dem ID-Anzeigemodus (z. B. dem Leerlaufmodus) zu überprüfen und dann die in dem Modus anzuzeigenden Daten in Übereinstimmung mit dem Ergebnis zu bestimmen. Beispielsweise kann diese Verarbeitung auch komplizierter sein, und es ist möglich, daß es mehr als zwei Möglichkeiten für anzuzeigende Daten gibt. Wie in Verbindung mit der in Fig. 9 gezeigten Ausführung angegeben, kann einiges der Verarbeitung (Entscheidungen) bei dem Mobildienstvermittlungszentrum (MSC) des VPLMN und/oder des HPLMN durchgeführt werden.
In den obigen Ausführungen wird die zusätzliche Information für die Anzeige in Schritt S5 immer in dem Teilnehmeridentitätsmodul gespeichert, welches in die Mobilstation eingeführt werden muß, bevor diese verwendet werden kann. Die vorliegende Erfindung ist jedoch keineswegs hierauf beschränkt. Vielmehr ist es genauso gut möglich, daß diese zusätzliche Information, welche angezeigt werden soll, an die Mobilstation übertragen wird.
Ein System, welches dieses Prinzip umsetzt, wird in Fig. 5 gezeigt. Die Ausführung der Fig. 5 beruht auf GSM, erfordert aber eine Veränderung der Standardisierung bezüglich der gegenwärtigen Implementierungen, wie noch erklärt wird. Die zusätzliche Information, welche angezeigt werden soll, wird auf die folgende Weise erhalten. Anfänglich wählt die Mobilstation ein Netz und versucht sich in dieses Netz einzuloggen, durch aussenden einer sogenannten Aufenthaltsortsaktualisierungs- Anforderung (location update request). Dies ist immer noch in Übereinstimmung mit den bekannten Betriebsverfahren. Eine solche Aufenthaltsortsaktualisierungs-Anforderung, welche im wesentlichen eine Anforderung zum Registrieren mit einem gegebenen Netz bildet, wird an das Heimatortsregister HLR des Teilnehmers, welche die Mobilstation verwendet, weitergeleitet. Auch dies ist noch in Übereinstimmung mit bekannten Systemen.
Gemäß der Erfindung wird die zusätzliche Information, welche angezeigt werden soll, als alphanumerischer String begrenzter Länge in den Teilnehmeraufzeichnungen in dem Heimatortsregister HLR gespeichert. Wenn das Heimatortsregister, welches zum Heimat-PLMN des Teilnehmers gehört, die Ortsaktualisierung akzeptiert, wird eine Nachricht des Akzeptierens an das Mobildienstvermittlungszentrum MSC bei dem besuchten PLMN, in welches sich der Teilnehmer einzuloggen versucht, zurückgegeben. In Übereinstimmung mit der Erfindung wird diese zusätzlich anzuzeigende Information aus den Teilnehmeraufzeichnungen geholt und zusammen mit der Nachricht des Akzeptierens geschickt. In Fig. 5 wird diese Nachricht als MAP-Aktualisierungs-Orts-Resultat (MAP-update-location-result; MAP = mobile application part, d. h. Mobilanwendungsteil) bezeichnet. Das Besucherortsregister bei dem Mobildienstvermittlungszentrum empfängt diese Nachricht und gibt die Information weiter in einer DTAP-Ortsaktualisierungs- Akzeptier-Nachricht (DTAP-location-update-accept-message; DTAP = direct transfer application part, d. h. Direktübertragungs- Anwendungsteil). Die Mobilstation dekodiert die Nachricht und erhält die zusätzlich anzuzeigende Information. Die übrige Verarbeitung ist wie in den vorangegangenen Ausführungen beschrieben, d. h. wenn bestimmt wird, daß zusätzliche Information vorliegt, dann wird diese Information ausschließlich oder zusammen mit der Netz-ID des besuchten PLMN angezeigt (wie in Schritt S5) und wenn die zusätzlich anzuzeigende Information nicht in der Nachricht aus dem Besucherortsregister vorhanden ist, dann wird die Netz-ID des besuchten PLMN angezeigt, wie in Verbindung mit Schritt S3 der Fig. 1 erklärt.
Eine Variation der obigen Ausführung kann darin bestehen, daß die zusätzlich anzuzeigende Information nicht in dem Heimatortsregister HLR beim Heimat-PLMN des Teilnehmers gespeichert ist, sondern daß solche zusätzlich anzuzeigende Information, welche mit einem gegebenen Teilnehmer im Beziehung steht, in einer Tabelle gehalten wird, die in dem Besucherortsregister des Mobildienst-Vermittlungszentrums (MSC/VLR) gespeichert wird, unter Verwendung der IMSI (international mobile subscriber identity, d. h. internationale Mobilteilnehmer-Identität) als einer Eingabe. In anderen Worten wird die zusätzliche Anzeigeinformation für einen gegebenen Teilnehmer unter Verwendung der IMSI jenes Teilnehmers als Schlüssel bzw. Identifikator gespeichert. Eine solche Tabelle in dem MSC/VLR muß regelmäßig aktualisiert werden, aus einem Netzbetriebs- und Netzunterhaltungszentrum. Der Vorteil dieser Variation besteht darin, daß das HLR unverändert bleibt, und daß nur ein Teil des GSM-Standards, welcher sich auf die Kommunikation zwischen dem MSC/VLR und der Mobilstation (MS) bezieht, d. h. DTAP, modifiziert werden muß.
Fig. 6 zeigt ein Beispiel einer DTAP-Ortsaktualisierungs- Akzeptier-Nachricht. Wie man erkennt, enthält die Nachricht bekannte Parameter, und in Übereinstimmung mit der Erfindung wird ein neuer Zusatzanzeigeinformations-Parameter am Ende hinzugefügt, wie durch die gestrichelte Linie angedeutet.
Fig. 7 zeigt ein Beispiel der Codierung dieses Zusatzanzeigeinformations-Parameters. Ein erstes Oktett enthält eine Informationselementidentität (d. h. ein sogenanntes Tag) für die Zusatzanzeigeinformation, und wird gefolgt von einem Oktett, welches das in der Mobilstation zu verwendende Anzeigeverfahren beschreibt. Dieses Anzeigeverfahren kann in einer permanenten Anzeige, vorübergehenden Anzeige, Anzeige zusammen mit der existierenden Netzidentifikation oder der alternierenden Anzeige mit der existierenden Netzidentifikation bestehen. In anderen Worten, die Art und Weise der Anzeige der zusätzlichen Anzeigeinformation kann zusammen mit der Anzeigeinformation übermittelt werden. Das dritte Oktett kann Information enthalten, welche die zu verwendende Zeichenkodierung spezifiziert. Die Absicht hiervon ist die Verwendung der bereits verfügbaren Zeichenkodierungs-Schemata, welche bereits von der Mobilstation unterstützt werden. Im Beispiel der Fig. 7 enthalten die Oktette 4 bis m eine Zahl n von Zeichen, welche die zusätzliche Anzeigeinformation darstellen. Hinsichtlich des Beispieles, welches zusammen mit den ersten Ausführungen der Erfindung angegeben wurde, würde der String ("Geld-Sy-Phone") in diesem Zeichen 4-n enthalten sein, d. h. Zeichen 1 wäre "G", Zeichen 2 wäre "e", Zeichen 3 wäre "l", usw.
Wie bereits vorher erwähnt, kann das in Fig. 7 gezeigte Format auch in Zusammenhang mit anderen Ausführungen der Erfindung verwendet werden in anderen Worten, in jenen Ausführungen, in welchen die zusätzliche Anzeigeinformation auf dem Teilnehmeridentitätsmodul gespeichert wird, kann eine Serie von Oktetten, wie die in Fig. 7 gezeigten, an einer vorbestimmten Adresse in dem Modul gespeichert sein. Bezüglich dieses Formates sei darauf hingewiesen, daß durch Speichern der n Zeichen jeder beliebiger String als zusätzliche Anzeigeinformation verwendet werden kann. Wenn die zusätzliche Information selbst eine Netzidentifikation ist (z. B. die Netzidentifikation des Heimat-PLMN des Teilnehmers, "Teleplus" in den obigen Beispielen), dann ist es ausreichend den Mobilnetzcode zu übertragen, der zum Netzcode gehört, welcher als zusätzliche Information angezeigt werden soll, anstelle der Oktette 4 bis m, die in Fig. 7 gezeigt sind. Diese Alternative vereinfacht das System, da eine Übertragung oder Speicherung eines Strings aus Zeichen, welcher bereits in der Tabelle gespeichert ist, die in der Mobilstation enthalten ist, vermieden wird.
Eine weitere Ausführung der vorliegenden Erfindung, in welcher die zusätzliche Anzeigeinformation an die Mobilstation übertragen wird, wird in Zusammenhang mit Fig. 8 beschrieben. Fig. 8 ist insofern ähnlich wie Fig. 5, daß als erstes die Mobilstation eine Ortsaktualisierungsanforderung an ein gegebenes Netz schickt, wobei das Mobildienstvermittlungszentrum des besuchten Netzes die Ortsaktualisierungsanforderung an das Heimatortsregister des Teilnehmers weiterleitet, der die Anforderung stellt. Im Gegensatz zu der in Zusammenhang mit Fig. 5 beschriebenen Ausführung sendet die vorliegende Ausführung die zusätzliche Anzeigeinformation in einer USSD-Nachricht (USSD = unstructured supplementary service data, d. h. unstrukturierte Zusatzdienstdaten). Die zusätzliche Anzeigeinformation wird in dem Heimatortsregister gespeichert, und bei einer Ortsaktualisierung holt die USSD-Anwendung diese zusätzliche Anzeigeinformation aus den Teilnehmerdaten und überträgt sie an die Mobilstation, verkapselt in einer USSD-Nachricht.
Der entscheidende Aspekt von USSD ist, daß dies nicht ein Teil des Standards bzw. der Norm ist, vielmehr erlaubt das Konzept von USSD Anwendungen, welche eigentümlich für individuelle PLMNs sind. Dies liegt an der Tatsache, daß USSD-Nachrichten von zwischengeschalteten Elementen transparent behandelt werden. In anderen Worten, das MSC/VLR bei dem besuchten PLMN, welches in Fig. 8 gezeigt wird, behandelt die USSD-Nachricht, welche die zusätzliche Anzeigeinformation verkapselt, transparent, und gibt daher die USSD-Nachricht an die Mobilstation weiter. Die Mobilstation kann dann die Information dekodieren.
Bezüglich der in Zusammenhang mit Fig. 5 beschriebenen Ausführung hat die Verwendung von USSD den Vorteil, daß das Mobildienstvermittlungszentrum und alle zwischengeschalteten Elemente zwischen dem Heimatortsregister und der Mobilstation nicht verändert werden müßten, da sie die USSD-Nachricht einfach transparent weiterleiten würden.
Gemäß einer bevorzugten Variation der oben beschriebenen Ausführung wird die USSD-Nachricht nach einer bestimmten Zeit wiederholt, d. h. das Heimatortsregister sendet periodisch eine USSD-Nachricht an die Mobilstation.
Obwohl der Vorteil der Verwendung von USSD in der Tatsache liegt, daß die Element zwischen dem Heimatortsregister und der Mobilstation nicht verändert werden müssen, ist es nichtsdestotrotz möglich die Erfindung auf solch eine Art und Wiese zu implementieren, daß die zusätzliche Anzeigeinformation nicht im Heimatortsregister gespeichert wird, sondern vielmehr in dem Besucherortsregister des Mobildienst- Vermittlungszentrums, wobei die Verknüpfung zwischen einem gegebenen Teilnehmer und der zusätzlichen Anzeigeinformation für den Teilnehmer durch die IMSI bereitgestellt wird. Dies ist ähnlich jenem, was bereits in Zusammenhang mit Fig. 5 beschrieben wurde. In diesem Fall wird nur eine USSD-Nachricht von dem MSC/VLR an die Mobilstation gesendet.
Gemäß einer bevorzugten Modifikation der obigen Ausführung wird die Information (oder Teile davon), die in dem ID-Anzeigemodus (z. B. der Leerlaufmodus) angezeigt werden soll, dynamisch erzeugt, z. B. abhängig von dem besuchten Netz und/oder den möglichen Diensten für den gegebenen Teilnehmer und/oder der Art von Mobilvorrichtung, welche verwendet wird, usw. In anderen Worten, die Nachricht, welche anstelle von oder zusammen mit der Netz-ID des Netzes bei welchem der spezifische Benutzer eingeloggt ist, angezeigt werden soll, steht nicht fest, sondern wird dynamisch von Fall zu Fall und von Zeit zu Zeit auf der Grundlage von einer oder mehrerer Bedingungen bestimmt. Als ein Beispiel, in einem System, in welchem einem spezifischen Teilnehmer in seinem Heimatnetz eine höhere Zugangspriorität gewährt wird, kann dies einem Teilnehmer durch eine geeignete Nachricht angezeigt werden, die zusammen mit dem Netz-ID angezeigt wird, z. B. "HP" zusätzlich zu "Teleplus", wenn der Benutzer das oben erwähnte "Teleplus"-Netz abonniert. Wenn der Benutzer in ein anderes Netz wandert, welches aufgrund einer Vereinbarung mit dem HPLMN jenes Benutzers auch einen Zugang mit hohe Priorität gewährt, dann kann das HPLMN dies bestimmen und "HP" als zusätzliche Anzeigeinformation für den ID-Anzeigemodus in jenem Netz auswählen. Andererseits, wenn das besuchte Netz keine höhere Priorität gewährt, dann kann das HPLMN eine geeignete andere Anzeigeinformation wählen, so zum Beispiel "keine Prio", um dadurch den Benutzer zu informieren.
Diese dynamische Nachrichtenbestimmung kann auch in Zusammenhang mit den Ausführungen verwendet werden, die auf der Grundlage der Fig. 5 beschrieben werden.

Claims (31)

1. Mobilkommunikationsvorrichtung (1), welche in der Lage ist mit einer Vielzahl von unterscheidbaren Netzen zu kommunizieren, wobei die Netze durch einen eindeutigen Code unterscheidbar sind, welcher jedes Netz identifiziert, und der Code von jedem Netz so ausgesendet wird, daß er von in Reichweite befindlichen Mobilstationen empfangen werden kann, wobei die Mobilkommunikationsvorrichtung (1) umfaßt:
eine Anzeigeeinrichtung (3) zum Anzeigen von Informationen für den Benutzer der Mobilkommunikationsvorrichtung (1), und
eine Steuereinrichtung (10) zum Steuern des Betriebs der Mobilkommunikationsvorrichtung (1), wobei die Steuereinrichtung (10) in der Lage ist, die Mobilkommunikationsvorrichtung (1) in einen spezifischen Betriebszustand zu setzen, in welchem die Mobilkommunikationsvorrichtung (1) in der Lage ist, auf der Anzeigeeinrichtung (3) Daten (31) anzuzeigen, die mit dem Code eines Netzes, von welchem die Mobilkommunikationsvorrichtung (1) den Code empfangen hat, in Beziehung stehen, wobei die Steuereinrichtung (10), nachdem sie die Mobilkommunikationsvorrichtung (1) gesteuert hat in den spezifischen Betriebszustand einzutreten, eine vorbestimmte Bedingung (S4) prüft und die in dem Betriebszustand anzuzeigenden Daten auf der Grundlage des Ergebnisses der Prüfung bestimmt.
2. Mobilkommunikationsvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der spezifische Betriebszustand ein Zustand ist, in welchem die Mobilkommunikationsvorrichtung (1) auf eingehende Anrufe, ausgehende Anrufe oder irgendwelche Benutzeraktionen wartet.
3. Mobilkommunikationsvorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die vorbestimmte Bedingung das Vorliegen einer vorbestimmte Art von Daten ist.
4. Mobilkommunikationsvorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die vorbestimmten Daten Anzeigeinformation sind, welche auf der Anzeigeeinrichtung . angezeigt werden sollen.
5. Mobilkommunikationsvorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die vorbestimmten Daten eine Markierung sind, welche auf die Existenz von Anzeigeinformation hinweist, die auf der Anzeigeeinrichtung angezeigt werden soll.
6. Mobilkommunikationsvorrichtung nach Anspruch 4 der 5, dadurch gekennzeichnet, daß Anzeigeinformation mit dem Teilnehmer in Beziehung steht, welcher die Mobilkommunikationsvorrichtung verwendet.
7. Mobilkommunikationsvorrichtung nach Anspruch 4 oder 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Anzeigeinformation an einer vorbestimmten Stelle gespeichert wird, innerhalb von Daten, die an die Mobilkommunikationsvorrichtung von dem Netz gesendet werden, mit welchem sie kommuniziert.
8. Mobilkommunikationsvorrichtung nach Anspruch 4 oder 5, dadurch gekennzeichnet, daß sie eine Aufnahmeeinrichtung (13) für ein Modul (14) hat, welches Daten trägt, die den Teilnehmer identifizieren, der die Mobilkommunikationsvorrichtung (1) verwendet, wobei die Anzeigeinformation an einer vorbestimmten Stelle innerhalb der Daten auf dem Modul gespeichert ist.
9. Mobilkommunikationsvorrichtung nach einem der Ansprüche 4 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Anzeigeinformation Netzidentifikationsdaten sind, welche mit dem Netz in Beziehung stehen, das der Teilnehmer abonniert, oder Dienstidentifikationsdaten sind, die mit einem Dienstanbieter in Beziehung stehen.
10. Mobilkommunikationsvorrichtung nach einem der Ansprüche 4 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß wenn die vorbestimmte Art von Daten vorliegt, dann die Anzeigeinformation von der Anzeigeeinrichtung angezeigt wird, und sonst die Netzidentifikationsdaten angezeigt werden, welche mit dem Netzcode in Beziehung stehen, der von dem Netz empfangen wird, bei welchem die Mobilkommunikationsvorrichtung angemeldet ist.
11. Mobilkommunikationsvorrichtung nach einem der Ansprüche 4 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß wenn die vorbestimmte Art von Daten vorliegt, dann die Anzeigeinformation von der Anzeigeeinrichtung angezeigt wird zusammen mit den Netzidentifikationsdaten, die mit dem Netzcode in Beziehung stehen, der von dem Netz empfangen wird, bei welchem die Mobilkommunikationsvorrichtung angemeldet ist, und sonst die Netzidentifikationsdaten, welche mit dem Netzcode in Beziehung stehen, der von dem Netz empfangen wird, bei welchem die Mobilkommunikationsvorrichtung angemeldet ist, allein angezeigt werden.
12. Mobilkommunikationssystem, umfassend eine Vielzahl von unterscheidbaren Netzen für Mobilkommunikationsvorrichtungen, wobei die Netze unterscheidbar sind durch einen eindeutigen Code, welcher jedes Netz identifiziert, und der Code von jedem Netz ausgesendet wird, so daß er von in Reichweite befindlichen Mobilstationen empfangen werden kann, und jedes Netz Teilnehmer hat, die sich bei anderen Netzen anmelden können, und wobei jeweilige Anzeigeinformation in Zusammenhang mit Daten gespeichert werden, die sich auf jeden der Teilnehmer beziehen, die sich bei anderen Netzen anmelden können, wobei die Anzeigeinformation, welche mit einem gegebenen Teilnehmer in Beziehung steht auf einer Mobilkommunikationsvorrichtung angezeigt werden soll, die von dem gegebenen Teilnehmer verwendet wird,
zusammen mit einer Netzidentifikation, welche dem Code entspricht, der aus dem Netz empfangen wurde, bei welchem die von dem gegebenen Benutzer benutzte Mobilkommunikationsvorrichtung angemeldet ist, oder
an Stelle einer Netzidentifikation, welche dem Code entspricht, der aus dem Netz empfangen wurde, bei welchem die von dem gegebenen Benutzer benutzte Kommunikationsvorrichtung angemeldet ist.
13. Mobilkommunikationssystem nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß die Anzeigeinformation für einen gegebenen Teilnehmer zusammen mit anderen Informationen gespeichert wird, welche sich auf den gegebenen Teilnehmer beziehen, in einer zentralen Datenbank für das Netz, das der gegebene Teilnehmer abonniert.
14. Mobilkommunikationssystem nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß die Anzeigeinformation für einen gegebenen Teilnehmer zusammen mit anderen Informationen gespeichert wird, die sich auf den gegebenen Teilnehmer beziehen, in einem Teilnehmeridentitätsmodul, welches den gegebenen Benutzer identifiziert und dafür ausgelegt ist mit einer Mobilkommunikationsvorrichtung verbunden zu werden, um dadurch der Mobilkommunikationsvorrichtung die auf dem Modul gespeicherte Information zur Verfügung zu stellen.
15. Mobilkommunikationssystem nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß das System in Übereinstimmung GSM arbeitet und die Anzeigeinformation an die Mobilkommunikationsvorrichtung (1) gesendet wird in
einer Nachricht, welche gemäß einem vorbestimmten Datenformat gebildet ist, das für die Anzeigeinformation spezifiziert ist, oder
einer USSD-Nachricht.
16. Mobilkommunikationssystem nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, daß die Anzeigeinformation gespeichert ist in
dem Heimatortsregister (HLR) des öffentlichen landgestützten Mobilnetzes (HPLMN), welches der Benutzer der Mobilkommunikationsvorrichtung (1) abonniert, oder
dem Besucherortsregister (VLR) des besuchten öffentlichen landgestützten Mobilnetzes (VPLMN), bei welchem die Mobilkommunikationsvorrichtung (1) angemeldet ist.
17. Mobilkommunikationssystem nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, daß die Anzeigeinformation dynamisch bestimmt wird von dem Mobildienstvermittlungszentrum (MSC), das die Kommunikation mit der Mobilkommunikationsvorrichtung (1) abwickelt.
18. Mobilkommunikationssystem nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, daß die Anzeigeinformation dynamisch bestimmt wird in dem öffentlichen landgestützten Mobilnetz (HPLMN), welches der Benutzer der Mobilkommunikationsvorrichtung (1) abonniert.
19. Teilnehmeridentitätsmodul (14), welches Information speichert, die mit einem vorbestimmten Benutzer eines Mobilkommunikationsnetzes in Beziehung steht, wobei das Modul (14) dafür ausgelegt ist, mit einer Mobilkommunikationsvorrichtung (1) verbunden zu werden, um dadurch der Mobilkommunikationsvorrichtung (1) die auf dem Modul (14) gespeicherte Information zur Verfügung zu stellen, wobei das Modul (14) auch Anzeigeinformation speichert, die auf einer Mobilkommunikationsvorrichtung (1), die von dem vorbestimmten Benutzer benutzt wird, angezeigt werden soll, zusammen mit oder anstelle von einer Netzidentifikation, welche einem eindeutigen Netzidentifikationscode entspricht, der von dem Netz empfangen wird, bei welchem die von dem vorbestimmten Benutzer benutzte Mobilkommunikationsvorrichtung (1) angemeldet ist.
20. Verfahren zur Steuerung einer Mobilkommunikationsvorrichtung (1), die in der Lage ist mit einer Vielzahl von unterscheidbaren Netzen zu kommunizieren, wobei die Netze unterscheidbar sind durch einen eindeutigen Code, der jedes Netz identifiziert, und der Code von jedem Netz ausgesendet wird, so daß er von in Reichweite befindlichen Mobilstation empfangen werden kann, umfassend
Setzen (52) der Mobilkommunikationsvorrichtung (1) in einen spezifischen Betriebszustand, in welchem die Mobilkommunikationsvorrichtung (1) in der Lage ist auf einer Anzeigeeinrichtung (3) Daten (31) anzuzeigen, die mit dem Code eines Netzes in Beziehung stehen, von welchem die Mobilkommunikationsvorrichtung (1) den Code empfangen hat, wobei nachdem die Kommunikationsvorrichtung (1) gesteuert wurde in den spezifischen Betriebszustand einzutreten, eine vorbestimmte Bedingung geprüft wird (S4) und die in dem Betriebszustand anzuzeigenden Daten auf der Grundlage des Ergebnisses der Prüfung bestimmt werden.
21. Verfahren nach Anspruch 20, dadurch gekennzeichnet, daß die vorbestimmte Bedingung das Vorliegen einer vorbestimmten Art von Daten ist, und wenn die vorbestimmte Art von Daten vorliegt, dann vorbestimmte Anzeigeinformation von der Anzeigeeinrichtung angezeigt wird (S5), und ansonsten die Netzidentifikationsdaten angezeigt werden (S3), welche mit dem Netzcode in Beziehung stehen, der von dem Netz empfangen wurde, bei welchem die Mobilkommunikationsvorrichtung angemeldet ist.
22. Verfahren nach Anspruch 20, dadurch gekennzeichnet, daß die vorbestimmte Bedingung das Vorliegen einer vorbestimmten Art von Daten ist, und wenn die vorbestimmte Art von Daten vorliegen, dann eine weitere Prüfung durchgeführt wird (S6), ob die Anzeige von vorbestimmter Anzeigeinformation erlaubt ist, und wenn die weitere Prüfung die Anzeige erlaubt, dann die Anzeigeinformation von der Anzeigeeinrichtung angezeigt wird (S5), und sonst die Netzidentifikationsdaten angezeigt werden (S3), welche mit dem Netzcode in Beziehung stehen, der von dem Netz empfangen wurde, bei welchem die Mobilkommunikationsvorrichtung angemeldet ist.
23. Verfahren nach Anspruch 21 oder 22, dadurch gekennzeichnet, daß die vorbestimmte Art von Daten eine Markierung ist.
24. Verfahren nach Anspruch 21 oder 22, dadurch gekennzeichnet, daß die vorbestimmte Art von Daten die vorbestimmte Anzeigeinformation ist.
25. Verfahren nach Anspruch 20, dadurch gekennzeichnet, daß wenn die vorbestimmte Bedingung erfüllt ist, dann
die vorbestimmte Anzeigeinformation allein,
die vorbestimmte Anzeigeinformation gleichzeitig zusammen mit Netzidentifikationsdaten, die mit dem Netzcode in Beziehung stehen, welcher von dem Netz empfangen wurde, bei welchem die Mobilkommunikationsvorrichtung angemeldet ist, oder
die vorbestimmte Anzeigeinformation alternierend mit den Netzidentifikationsdaten, welche mit dem Netzcode in Beziehung stehen, welche von dem Netz empfangen wurde, bei welchem die Mobilkommunikationsvorrichtung angemeldet ist
von der Anzeigeeinrichtung angezeigt werden (S5),
und sonst die Netzidentifikationsdaten, die mit dem Netzcode in Beziehung stehen, der von dem Netz empfangen wurde, bei welchem die Mobilkommunikationsvorrichtung angemeldet ist, alleine angezeigt werden (S3).
26. Verfahren nach Anspruch 25, dadurch gekennzeichnet, daß die vorbestimmte Bedingung das vorliegen einer vorbestimmten Art von Daten ist, und die vorbestimmte Bedingung erfüllt wird, wenn vorbestimmte Art von Daten vorliegt.
27. Verfahren nach Anspruch 25, dadurch gekennzeichnet, daß die vorbestimmte Anzeigeinformation auf einem Teilnehmeridentitätsmodul gespeichert wird, welches mit der Mobilkommunikationsvorrichtung (1) verbunden ist.
28. Verfahren nach Anspruch 25, dadurch gekennzeichnet, daß die Mobilkommunikationsvorrichtung (1) und die Netze in Übereinstimmung mit GSM arbeiten, und vorbestimmte Anzeigeinformation an die Mobilkommunikationsvorrichtung (1) geschickt wird in
einer Nachricht, welche gemäß eines vorbestimmten Datenformats gebildet wird, das für die Anzeigeinformation spezifiziert ist, oder
einer USSD-Nachricht.
29. Verfahren nach Anspruch 28, dadurch gekennzeichnet, daß die vorbestimmte Anzeigeinformation gespeichert wird in
dem Heimatortsregister (HLR) des öffentlichen landgestützten Mobilnetzes (HPLMN), welches der Benutzer der Mobilkommunikationsvorrichtung (1) abonniert, oder
dem Besucherortsregister (VLR) des besuchten öffentlichen landgestützten Mobilnetzes (HPLMN), bei welchem die Mobilkommunikationsvorrichtung (1) angemeldet ist.
30. Verfahren nach Anspruch 28, dadurch gekennzeichnet, daß die vorbestimmte Anzeigeinformation dynamisch bestimmt wird von dem Mobildienstvermittlungszentrum (MSC), das die Kommunikation mit der Mobilkommunikationsvorrichtung (1) abwickelt.
31. Verfahren nach Anspruch 28, dadurch gekennzeichnet, daß die vorbestimmte Anzeigeinformation dynamisch bestimmt wird in dem öffentlichen landgestützten Mobilnetz (HPLMN), welches der Benutzer der Mobilkommunikationsvorrichtung (1) abonniert.
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