DE19830189A1 - Verfahren zur Erhöhung der Kippstabilität eines Fahrzeugs - Google Patents
Verfahren zur Erhöhung der Kippstabilität eines FahrzeugsInfo
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Abstract
Ein Verfahren zur Vermeidung seitlichen Umkippens eines Fahrzeugs legt bei Fahrtantritt zunächst eine denkbar ungünstige Fahrzeugbeladung zur Angabe einer stabilitätskritischen Querbeschleunigung oder verwandten Größe zugrunde. Während der Fahrt können dann aus Fahrzeugbeobachtungen Informationen über die tatsächliche Massenverteilung im Fahrzeug gewonnen werden. Bei Kippgefahr in einer Kurve wird zumindest das kurvenäußere Vorderrad abgebremst, was zur Reduzierung von Seitenkräften und somit der Querbeschleunigung führt. Zusätzlich kann eine aktive Fahrzeugaufhängung vorgesehen sein.
Description
Die vorliegende Erfindung betrifft ein Verfahren zur
Erhöhung der seitlichen Kippstabilität eines mindestens
zweiachsigen und zweispurigen Fahrzeuges, also eines
mindestens dreirädrigen Fahrzeuges.
In T.D.Gillespies Buch "Fundamentals of Vehicle Dynamics",
Society of Automotive Engineers, Inc., Warrendale 1992,
Kapitel 9, S. 309-333, sind verschiedene Modelle für
Überrollunfälle beschrieben. Beginnend mit einem quasi
stationären Modell für ein starres Fahrzeug über ein
quasistationäres Modell für ein gefedertes Fahrzeug bis hin
zu dynamischischen Modellen unter Berücksichtigung von
Wankeigenfrequenzen werden Bedingungen für bestehende
Kippgefahren berechnet.
Während es für Lastkraftwagen, Lastzüge, Busse, Kleinbusse
und Geländewagen aufgrund hochliegender Schwerpunkte
und/oder geringer Spurbreite schon bei Veröffentlichung des
o.g. Buches bekannt war, daß bei Kurvenfahrt mit großer
Wankbewegung eine Kippgefahr besteht, hat es sich erst in
jüngerer Zeit gezeigt, daß sich auch Personenkraftwagen -
insbesondere bei sinusartigen Lenkbewegungen - seitlich bis
zum Umkippen aufschaukeln können. Eine solche Kippgefahr
wird durch unsachgemäße Beladung, beispielsweise extrem
einseitig oder auf dem Fahrzeugdach, erheblich erhöht, weil
die Lage des Massenschwerpunktes des Fahrzeug nach oben oder
zu einer Seite verlagert wird.
In der DE-A 197 46 889 ist ein System zur Erhöhung der
Seitenstabilität bei Kurvenfahrt beschrieben, welches mit
einer Neigungserfassungseinrichtung ausgestattet ist. Diese
Neigungserfassungseinrichtung mißt entweder den Höhenunter
schied zwischen rechter und linker Fahrzeugseite oder die
Querbeschleunigung des Fahrzeugs, um den Wankwinkel zwischen
der Fahrzeughorizontalen und der Fahrbahnhorizontalen zu
erfassen. Wird von der Neigungserfassungseinrichtung eine
Kippgefahr erkannt, wird ein gegensteuerndes Giermoment
erzeugt durch Abbremsen des kurvenäußeren Vorderrades.
Wie allerdings oben schon beschrieben, sind die zulässige
Querbeschleunigung sowie der zulässige Wankwinkel abhängig
von der Lage, insbesondere der Höhe des Fahrzeugschwer
punktes.
Der vorliegenden Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde,
ein Verfahren zu schaffen, das unter Berücksichtigung auch
ungünstiger Beladung einer Kippgefahr bedarfsgerecht
entgegenwirkt.
Diese Aufgabe wird dadurch gelöst, daß bei einem
Fahrtantritt nicht der Schwerpunkt des leeren Fahrzeuges,
sondern der denkbar ungünstigste Fahrzeugschwerpunkt unter
Berücksichtigung der zulässigen Fahrzeugbeladung zur
Berechnung einer Stabilitätsschwelle herangezogen wird.
Diese Stabilitätsschwelle kann eine Querbeschleunigung oder
eine damit korrelierende Größe, beispielsweise eine Gierrate
sein. Allerdings hat die Auswahl der Querbeschleunigung
gegenüber der Gierrate den Vorteil, daß ein fahrzeugfest
eingebauter Querbeschleunigungsmesser automatisch seitliche
Fahrbahnneigungen, beispielsweise in überhöhten Kurven,
berücksichtigt.
Im weiteren Fahrtverlauf wird sich an der bei Fahrtbeginn
gegebenen Massenverteilung im Fahrzeug nicht all zu viel
ändern: Es können andere Sitzpositionen eingenommen werden,
und der Füllstand des Fahrzeugtanks sinkt. Im Verhältnis zur
Fahrzeugmasse sind dies aber nur kleine und/oder langsame
Änderungen. Während der Fahrt können von der
Fahrzeugsensorik weitere Beobachtungen des Beschleunigungs- und
Verzögerungsverhaltens gemacht werden, aus denen sich
genauer die tatsächliche Lage des Fahrzeugschwerpunktes
berechnen läßt.
Zur näheren Beschreibung von Einzelheiten der Erfindung wird
im folgenden eine Zeichnung herangezogen.
Fig. 1 zeigt in schematischer Darstellung ein vierräd
riges Fahrzeug in Hinteransicht beim Durchfahren
einer Linkskurve.
In der Zeichnung sind folgende Größen dargestellt:
G Masseschwerpunkt des Fahrzeugs 1
hG Höhe des Masseschwerpunktes M
R Rotationszentrum einer Fahrzeugwankbewegung
hR Höhe des Rotationszentrums R
s Spurbreite des Fahrzeugs 1
Φ Wankwinkel
FG Schwerkraft des Fahrzeugs 1
Fyi Seitenkraft auf den kurveninneren Reifen 2
Fzi Hochkraft auf den kurveninneren Reifen 2
Fyo Seitenkraft auf den kurvenäußeren Reifen 3
Fzo Hochkraft auf den kurvenäußeren Reifen 3
G Masseschwerpunkt des Fahrzeugs 1
hG Höhe des Masseschwerpunktes M
R Rotationszentrum einer Fahrzeugwankbewegung
hR Höhe des Rotationszentrums R
s Spurbreite des Fahrzeugs 1
Φ Wankwinkel
FG Schwerkraft des Fahrzeugs 1
Fyi Seitenkraft auf den kurveninneren Reifen 2
Fzi Hochkraft auf den kurveninneren Reifen 2
Fyo Seitenkraft auf den kurvenäußeren Reifen 3
Fzo Hochkraft auf den kurvenäußeren Reifen 3
Die folgenden Betrachtungen werden ohne Einschränkung der
Allgemeingültigkeit für das eine Linkskurve durchfahrende
Fahrzeug 1 angestellt. Um gleichermaßen auf eine Rechtskurve
anwendbar zu sein, müßten die Terme der folgenden Gleichun
gen jeweils mit Betragsstrichen versehen werden, was der
Übersichtlichkeit halber aber unterlassen wurde.
Ein Abheben des kurveninneren Rades 2 vom Boden beginnt
dann, wenn sich im fahrzeugfesten System die Hebelmomente
auf den Schwerpunkt um die hier als Punkt betrachtete
Radaufstandsfläche des kurvenäußeren Rades 3 aufheben. Im
Gegenuhrzeigersinn ist das für kleine Φ mit m als
Fahrzeugmasse:
m.g.[s/2-Φ.(hM-hR)]
mit g = 9,81 m/s2.
Im Uhrzeigersinn wirkt die virtuelle Zentrifugalkraft
-Fy = -ay.m und bewirkt das Hebelmoment:
-m.aykrit.hM.
Gleichsetzung der Hebelmomente, Substitution von Φ mithilfe
von RΦ, der dimensionslosen Wankrate Φ.g/ay, die die Änderung
des Wankwinkels Φ (in rad) mit der Querbeschleunigung (in
Vielfachen von g) angibt und Auflösung nach aykrit ergibt für
die kritische Querbeschleunigung, bei der das kurveninnere
Rad abhebt, folgende Bedingung:
Die kritische Querbeschleunigung ist also umso kleiner, je
weiter der Masseschwerpunkt über dem Wankrotationszentrum
liegt. Die Lage des Masseschwerpunktes ist daher für
Aussagen über die Seitenstabilität wichtig.
Diese einfache Berechnung der kritischen Querbeschleunigung
gilt nur im quasistationären Fall. Bei dynamischen
Lenkmanövern mit schwingungsähnlichen Auslenkungen kann sich
das Fahrzeug aufschaukeln. Daher sollte ein stabilisierendes
System seinen Eintrittsschwellenwert ayon schon bei kleineren
Querbeschleunigungen haben:
ayon = d.aykrit
mit 0 < d < 1.
Die Austrittsschwelle aus einer stabilisierenden Regelung
bestimmt sich analog:
ayoff = e.aykrit
mit 0 < e < d.
Als zusätzliche Größe zur Erkennung einer Kippgefahr kann
die Veränderung, also die zeitliche Ableitung y der
Querbeschleunigung ay herangezogen werden, wodurch
insbesondere bei wechseldynamischen Manövern ein
Aufschaukeln erkannt werden kann. Eine Überschreitung eines
Schwellenwertes yon, der abhängig ist von aktueller und
kritischer Querbeschleunigung, kann als UND-Bedingung zur
Einleitung einer stabilisierenden Maßnahme eingeführt
werden:
ay < ayon
und y < yon.
Oder es kann eine Gesamtbetrachtung erfolgen mit einer
Stabilitätsbedingung gemäß:
i.ay + j.ay ≦ aykrit
mit i, j als empirisch gewonnenen fahrzeugspezifischen
Parametern, wobei i dimensionslos ist und j die Dimension
einer Zeit hat. Sobald dann gilt
i.ay + j.y < aykrit,
wird eine stabilisierende Maßnahme eingeleitet. Selbst
verständlich kann auch statt einer linearen Beziehung eine
quadratische oder andere Form gewählt werden. Die am besten
geeignete Beziehung wird sich gegebenenfalls durch
Versuchsreihen bestimmen lassen.
Der gewählten Eintrittsbedingung entsprechend gilt dann als
Austrittsbedingung:
ay < ayoff
und y < yoff
mit yoff = f.yon und 0 < f < 1; oder:
i.ay + j.y ≦ k.aykrit
mit 0 < k < 1;
und y < yoff
mit yoff = f.yon und 0 < f < 1; oder:
i.ay + j.y ≦ k.aykrit
mit 0 < k < 1;
oder ein entsprechend komplexeres Kriterium.
Eine hohe Querbeschleunigung tritt dann auf, wenn große
Seitenkräfte zwischen Reifen und Fahrbahn übertragen werden.
Die Reibung im Reifenlatsch, also der Kontaktfläche zwischen
Fahrbahn und Reifen bestimmt, wie hoch die übertragbare
Horizontalkraft ist. Die Vektorsumme aus Längskraft und
Seitenkraft kann die aus dem Reibkoeffizienten bestimmte
Maximalkraft nicht überschreiten. Um eine gefährliche
Querbeschleunigung zu reduzieren, kann also ein
Regeleingriff vorgenommen werden, der die Längskraft mittels
Bremseneingriff erhöht und demzufolge die maximal
übertragbare Seitenkraft verringert. Das Fahrzeug wird dann
ein untersteuerndes Verhalten annehmen, also einem größeren
Kurvenradius folgen.
Ein stabilisierender Regeleingriff, der eine aktive, also
automatische Bremsbetätigung beinhaltet, wird auf jeden Fall
das kurvenäußere Vorderrad abbremsen. Zum einen sind bei
einer Kurvenfahrt die äußere Fahrzeugseite und beim Bremsen
die Vorderachse stärker belastet. Das kurvenäußere Vorderrad
kann daher wesentlich höhere Kräfte zwischen Reifen und
Fahrbahn übertragen als die übrigen Räder, so daß hier der
größte Effekt zu erwarten ist. Zum anderen verläuft der
Kraftvektor der am kurvenäußeren Vorderrad aufgebauten
Längs kraft auf der kurvenäußeren Seite am
Fahrzeugschwerpunkt vorbei und trägt somit unterstützend zur
Stabilisierung bei. Ein ähnlich unterstützender Effekt ist
am kurvenäußeren Hinterrad zu beobachten. Allerdings ist
hier, wenn kein Antiblockiersystem vorhanden sein sollte,
Vorsicht geboten, da ein Blockieren des stärker belasteten
äußeren Hinterrades vor den Vorderrädern bekanntlich zum
Ausbrechen des Fahrzeughecks führen kann. Der
Längskraftvektor des kurveninneren Vorderrades zeigt zwar
nur bei extrem stark eingeschlagenem Lenkrad zur
kurvenäußeren Seite des Schwerpunktes, so daß die Längskraft
i.d.R. gegen die Stabilisierung wirkt, was aber in
Anbetracht der dafür reduzierten Seitenkraft nicht schwer
ins Gewicht fällt. Das kurveninnere Hinterrad abzubremsen
bringt keinerlei Vorteile für die Seitenstabilisierung, da
dieses Rad als wenig belastetes Rad nur eine minimale Rolle
bei der Seitenkraftübertragung spielt, zusätzlich einen
ungünstig verlaufenden Längskraftvektor aufweist und bei
Blockieren eine Schleudertendenz begünstigen würde.
Grundsätzlich sollte kein totaler Verlust der Seitenführung
herbeigeführt werden, da sonst das Fahrzeug schlichtweg von
der Straße rutscht, was selbstverständlich keine
wünschenswerte Alternative zu einem Umkippen des Fahrzeugs
darstellt.
Wenn während einer vom Fahrer veranlaßten Bremsung eine
kritische Querbeschleunigung erkannt wird, müssen die
vorliegenden Bremskräfte unter Berücksichtigung der
gewünschten Seitenkraftreduzierung umverteilt werden, wobei
sich das Gesamtbremsmoment nicht verringern darf. Solange
sich die Räder auf dem ansteigenden Abschnitt der bekannten
µ(λ)-Kurve befinden, ist eine Erhöhung der Bremskraft
unkritisch. Bei Erreichen des Maximums muß allerdings in
Betracht gezogen werden, daß eine weitere Erhöhung des
Bremsdruckes einen - wenn auch leichten - Verlust an
Bremsmoment mit sich bringt.
Aus den vorgenannten Gründen empfiehlt es sich, einen
Bremseneingriff zur Seitenkraftreduzierung nur auf dem
linear ansteigenden Ast der µ(λ)-Kurve unterhalb der
Sättigung vorzunehmen, also im sogenannten Teilbremsbereich.
Zusätzlich kann eine aktive Fahrzeugaufhängung vorgesehen
sein, die den Wankwinkel zumindest teilweise kompensiert,
indem die kurvenäußere Fahrzeugseite angehoben wird.
Derartige Systeme sind z. B. für LKWs und Busse entwickelt
worden.
Zu Fahrtbeginn wird als Stabilitätsschwelle für die
Querbeschleunigung ein Wert angenommen, der sicherstellt,
daß bei jeglicher - legal zulässiger - Beladung ein Umkippen
durch einen Regeleingriff mit größter Wahrscheinlichkeit
vermieden werden kann, sofern physikalisch möglich. Im
weiteren Verlauf einer Fahrt können durch Beobachtung der
Radsensorsignale weitere Rückschlüsse auf den Ort des
Masseschwerpunktes gezogen werden, die u. U. ein Heraufsetzen
dieser Schwelle erlauben:
Unter der Voraussetzung, daß das vom Antriebsmotor bei
Beschleunigung aufgebrachte Antriebsmoment bekannt ist, kann
die Antriebskraft, also die Längskraft zwischen Reifen und
Fahrbahn berechnet werden. Die Radsensoren vorzugweise
nichtangetriebener Räder liefern die erzielte Fahrzeug
geschwindigkeit, aus der sich die Fahrzeugbeschleunigung
mittels zeitlicher Ableitung ermitteln läßt. Aus der
Beschleunigung dividiert durch die Antriebkraft ergibt sich
die Fahrzeugmasse. Zur Betrachtung der bei einer Wank- oder
Nickbewegung bewegten Masse m wird die bekannte, fahrzeug
spezifische Masse aller ungefederten Teile subtrahiert.
Ahnliche Betrachtungen lassen sich natürlich auch während
einer Bremsung mit der Fahrzeugverzögerung anstellen, wobei
einem Bremsdruck eine definierte Bremskraft zuzuordnen ist.
Die Abbremsung eines Fahrzeuges kann auch dazu genutzt
werden, für gegebene Verzögerungen anhand von auftretenden
Schlupfunterschieden an Vorder- und Hinterachse auf die
vorliegende Massenverlagerung, also den Nickwinkel des
Fahrzeugs zu schließen. Bei bekannten Elastizitäten in der
Fahrzeugaufhängung und bekannter gefederter Masse m läßt
sich aus dem Nickhebelmoment die Höhe hm des Masseschwer
punktes berechnen. Schlupfunterschiede an der Vorder- und
Hinterachse können bei allradgetriebenen Fahrzeugen auch aus
der Beschleunigung ermittelt werden.
Die ermittelte Höhe des Massenschwerpunktes kann dann in die
Gleichung zur Berechnung der kritischen Querbeschleunigung
aykrit eingesetzt werden, um mit dieser entsprechend den
Eintrittsschwellenwert ayon oder eine komplexere
Eintrittsbedingung zu modifizieren.
Diese Art der Schwerpunktsermittlung kann entweder einmal
unmittelbar zu Fahrtbeginn während der ersten Beschleu
nigungs- und Bremsmanöver durchgeführt werden, nach
bestimmten Zeitintervallen wiederholt werden oder bei jeder
geeigneten Bremsung und/oder Beschleunigung (vorzugsweise
ohne Lenkwinkeleinschlag) durchgeführt werden.
Sollte das betreffende Fahrzeug mit einem System zur
Giermomentenregelung ausgestattet sein, so sollte dieses
System gewissen Modifikationen unterzogen werden. Eine
Giermomentenregelung regelt die Gierrate eines Fahrzeugs auf
einen Sollwert hin. Der Sollwert wird in der Regel auf einen
physikalisch sinnvollen Wert begrenzt. Die physikalischen
Betrachtungen berücksichtigen im allgemeinen aber nur die
Reibwertverhältnisse des Straßenbelages: Bei Hochreibwert
ist die maximal ansetzbare Sollgierrate höher als bei
Niedrigreibwert. Allerdings besteht gerade bei Hochreibwert
erhöhte Kippgefahr durch große übertragbare Seitenkräfte.
Die Begrenzung der Sollgierrate sollte daher auch unter
Berücksichtigung der kritischen Querbeschleunigung bzw. der
Eintrittsschwelle für die Seitenstabilitätsregelung
erfolgen. Dies ist insbesondere kritisch bei Systemen, die
nicht nur einer Übersteuerungstendenz, sondern auch einer
übermäßigen Untersteuertendenz entgegenwirken. Während die
Bekämpfung eines Übersteuerns grundsätzlich auch eine
Kippgefahr reduziert, kann die Bekämpfung eines
Untersteuerns eine Kippgefahr hervorrufen oder fördern.
Daher sollte die Erhöhung der seitlichen Kippstabilität im
Zweifelsfall Vorrang vor Vermeidung eines Untersteuerns
haben.
An eine Bremsanlage zur Durchführung des erfindungsgemäßen
Verfahrens zur Seitenstabilisierung werden folgende
Anforderungen gestellt:
Es muß die Möglichkeit zur Durchführung einer radindividuellen aktiven Bremsung bestehen. Das heißt, daß zumindest an den einzelnen Vorderrädern eine Bremsbetätigung ohne Zutun des Fahrers möglich sein muß. Diese Bedingung ist zum Beispiel bei Fahrzeugen mit Vorderachsantrieb und Antriebsschlupfregelung gegeben. Kleine Modifikationen in der Ventilanordnung ermöglichen dann das aktive Einbremsen in jedes der Räder. Aber auch Fahrzeuge, die ein System zur Giermomentenregelung mittels Bremseneingriffs aufweisen, sind zur aktiven Bremsung ausgestattet, i.d.R. individuell für jedes Rad. Antiblockiersysteme hingegen sind normaler weise auf das Bremspedal angewiesen, um Bremsdruck aufbauen zu können. Diese Systeme können beispielsweise mit einem aktiven Bremskraftverstärker ausgestattet werden oder mit einer selbstansaugenden Pumpe mit Verbindung zum Brems flüssigkeitsbehälter und Sperrventil in der Bremsleitung. Auch mag es sich empfehlen, eine radindividuelle Ansteuerung der Hinterachsbremsen ggf. durch zusätzliche Ventile sicherzustellen.
Es muß die Möglichkeit zur Durchführung einer radindividuellen aktiven Bremsung bestehen. Das heißt, daß zumindest an den einzelnen Vorderrädern eine Bremsbetätigung ohne Zutun des Fahrers möglich sein muß. Diese Bedingung ist zum Beispiel bei Fahrzeugen mit Vorderachsantrieb und Antriebsschlupfregelung gegeben. Kleine Modifikationen in der Ventilanordnung ermöglichen dann das aktive Einbremsen in jedes der Räder. Aber auch Fahrzeuge, die ein System zur Giermomentenregelung mittels Bremseneingriffs aufweisen, sind zur aktiven Bremsung ausgestattet, i.d.R. individuell für jedes Rad. Antiblockiersysteme hingegen sind normaler weise auf das Bremspedal angewiesen, um Bremsdruck aufbauen zu können. Diese Systeme können beispielsweise mit einem aktiven Bremskraftverstärker ausgestattet werden oder mit einer selbstansaugenden Pumpe mit Verbindung zum Brems flüssigkeitsbehälter und Sperrventil in der Bremsleitung. Auch mag es sich empfehlen, eine radindividuelle Ansteuerung der Hinterachsbremsen ggf. durch zusätzliche Ventile sicherzustellen.
Claims (10)
1. Verfahren zur Erhöhung der seitlichen Kippstabilität
eines mindestens zweiachsigen und mindestens
zweispurigen Fahrzeuges, bei dem beim Überschreiten
eines ersten Schwellenwertes einer mit der
Fahrzeugquerbeschleunigung korrelierenden Größe
Maßnahmen zur Kippverhinderung eingeleitet werden,
wobei der Schwellenwert zumindest bei Fahrtantritt den
niedrigsten Wert darstellt, bei welchem bei zulässiger
Fahrzeugbeladung jeglicher Art eine Kippgefahr
auftritt.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnete daß
die korrelierende Größe die Querbeschleunigung an einer
stelle ist, die ungefähr dem Ort des Fahrzeugschwer
punktes bei unbeladenem Fahrzeug entspricht.
3. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnete daß
die korrelierende Größe eine Funktion aus der
Fahrzeugquerbeschleunigung und deren zeitlicher
Ableitung ist.
4. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnete daß bei Unterschreitung des
ersten Schwellenwertes oder eines zweiten, niedrigeren
Schwellenwertes derselben physikalischen Größe die
stabilisierenden Maßnahmen abgebrochen werden.
5. verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnete daß während der Fahrt durch
Beobachtung der Reaktion des Fahrzeugs auf
Geschwindigkeitsänderungen eine Abschätzung erfolgt mit
der Maßgabe, den ersten Schwellenwert und/oder den
zweiten Schwellenwert der Schwerpunktshöhe des
Fahrzeugs entsprechend anzupassen.
6. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnete daß die Fahrzeugquer
beschleunigung ausschließlich aus den Radsensorsignalen
ermittelt wird.
7. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnete daß die Fahrzeugquer
beschleunigung aus einem Lenkwinkelsignal und
Radsensorsignalen ermittelt wird.
8. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß die Maßnahme zur
Kippverhinderung eine Bremsbetätigung an der vorderen
Achse beinhaltet.
9. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche für
ein Fahrzeug mit einer aktiven Fahrzeugaufhängung,
dadurch gekennzeichnete daß die Maßnahme zur
Kippverhinderung einen Eingriff in die Fahrzeugauf
hängung beinhaltet.
10. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche für
ein Fahrzeug mit einer Einrichtung zur Vermeidung
exzessiven Untersteuerns, dadurch gekennzeichnete daß
die Maßnahme zur Kippverhinderung Vorrang vor einer
Maßnahme zur Vermeidung exzessiven Untersteuerns hat.
Priority Applications (6)
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