DE19830512A1 - Kühlkörper mit Querrippen - Google Patents
Kühlkörper mit QuerrippenInfo
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Abstract
Bei einem Kühlkörper zum Kühlen von Elementen, insbesondere von Halbleiterbauelementen, Motoren und Aggregaten, aus einem aus Leichtmetall stranggepreßten Basisprofil (1-1.24), sind in Abstand zueinander von dem Basisprofil (1-1.24) abragende Kühlrippen (2-2.33; 120) vorgesehen, die in wärmeübertragenden Kontakt mit dem Basisprofil (1-1.24) verbunden sind. Dabei sind die Kühlrippen (2-2.33; 120) quer oder schräg zur Strangpreßrichtung des Basisprofils (1-1.24) mit demselben verbunden.
Description
Die Erfindung betrifft einen Kühlkörper zum Kühlen von
Elementen, insbesondere von Halbleiterbauelementen, Motoren
und Aggregaten, bestehend aus einem Basisprofil und mit
diesem verbundenen Kühlrippen, wobei die Kühlrippen quer
oder schräg zur Strangpreßrichtung des Basisprofils mit dem
Basisprofil wärmeleitend verbunden sind.
In vielen industriellen Bereichen müssen heute Elemente
gekühlt werden. Dies gilt vor allem dann, wenn Elemente auf
engem Raum mit Wärme beaufschlagt werden oder selbst Wärme
erzeugen, wobei es infolge eines Wärmestaus zu Schädigungen
dieses Elements kommen kann.
Die Kühlung insbesondere von Halbleiterbauelementen,
erfolgt meist mittels Luft, wobei eine Oberfläche der
Kühlrippen möglichst vergrößert sein sollte. In der Regel
werden die Elemente, welche gekühlt werden sollen, von
einem Basisprofil umfangen, auf dem dann die Kühlrippen
sitzen, welche diese große Oberfläche bieten. Damit ein
guter Wärmeübergang zwischen Kühlrippen und Basisprofil
gewährleistet ist, sind beide in vielen Fällen einstückig,
bspw. aus einem Strangpreßprofil, hergestellt. Ein
derartiges Stangpressprofil ist jedoch außerordentlich
kompliziert aufgebaut, so daß in vielen Fällen auch
Basisprofil und Kühlrippen getrennt hergestellt und später
zusammengesetzt werden müssen. Dabei werden die Kühlrippen
in Strangpreßrichtung des Basisprofils angeordnet und mit
diesem zusammengefügt.
Bei einer einfachen Verbindungsmöglichkeit weisen die
Kühlrippen eine durchgehende Längsnut auf und werden mit
dieser Längsnut auf einen Rippensockel am Basisprofil
aufgesteckt oder aufgeklipst. Hierbei wird die
werkstoffeigene Elastizität ausgenutzt, wobei naturgemäß
eine Verbindung zwischen den Kühlrippen und den
Rippensockeln nicht so eng sein kann. Dadurch kommt es zu
höheren thermischen Widerständen, wodurch die maximale
Kühlleistung beschränkt ist.
In der DE-PS 35 18 310 ist ein entsprechender Kühlkörper
beschrieben, wobei das Basisprofil an seiner Oberfläche
Hauptnuten aufweist, zwischen denen sich Zwischennuten
befinden. Dadurch bilden eine Hauptnut und eine benachbarte
Zwischennut eine Rippe, die in Richtung auf die Achse der
Hauptnut hin verformt werden kann. Hierdurch soll ein
Kühlkörper in der Hauptnut eingeklemmt werden. D.h., die
Verstemmung erfolgt durch Verformung von Teilen des
Basisprofils, wobei ein Stemmeisen in eine V-Nut eingesetzt
werden muß und Material des Basisprofils gegen die
Kühlrippen drückt.
Die Ausbildung von Rippensockel und Nuten im Basisprofil
unterliegt bei Strangpreßwerkzeugen werkzeugtechnischen
Beschränkungen. Der Abstand der Nuten läßt sich nicht
beliebig verkleinern ohne die Nuttiefe zu verkleinern.
Zudem bestimmt der Abstand der Hauptnuten und Rippensockel
den Abstand der Kühlrippen. Der Abstand der Kühlrippen ist
bei gegebenem Basisprofil unveränderlich und definiert die
Kühlleistung.
Derzeit können maximal 800 mm breite Basisprofile gepreßt
werden. Besonders wirtschaftlich können mit Stangpressen
bis 350-400 mm breite Kühlkörper extrudiert werden. Für die
Herstellung breiterer Kühlkörpern werden mehrere Kühlkörper
längsseitig zusammengeschweißt.
Der vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde,
einen Kühlkörper und ein Verfahren zu seiner Herstellung zu
entwickeln, bei welchem diese Nachteile beseitigt sind.
Insbesondere soll die Herstellung von mehrteiligen
Kühlkörpern vereinfacht werden und eine hohe Flexibilität
und Anpassung an wärmetechnische Erfordernisse erreicht
werden.
Zur Lösung dieser Aufgabe führt, daß die Kühlrippen quer
zur Strangpreßrichtung des Basisprofils mit demselben
verbunden werden.
Entgegen der DE-PS 35 18 310 werden die Kühlrippen nicht in
Längsnuten eingeklemmt oder verstemmt, sondern quer oder
schräg zur Pressrichtung des Basisprofil eingesetzt. Dies
erlaubt es, Kühlkörper mit engen und durch obige Verfahren
nicht realisierbaren Rippenabständen herzustellen. Darüber
hinaus können die Rippenabstände den wärmetechnisch
optimalen Erfordernissen weitestgehend angepaßt werden.
Werner erlaubt die Erfindung sowohl stranggepreßte
Kühlrippen von mehreren Millimeter Dicke als auch
Kühlrippen aus gut wärmeleitendem Blech von wenigen Zehntel
Millimeter Dicke mit demselben Basisprofil zu verbinden.
Insbesondere ist auch zu erwähnen, daß Basisprofile und
daraus hergestellte Kühlkörper der DE-PS 35 18 310 eine
stärkere Längswärmeströmung aufweisen, da die Nuten die
Querwärmeströmung behindern. Hingegen wird bei der
vorliegenden Erfindung der Querwärmestrom und die
Wärmeverteilung im Basisprofil durch die quer verlaufenden
Kühlrippen verbessert. Dies führt im Einzelfall zu einer
Reduzierung der erforderlichen Dicke des Basisprofils. Die
Quer- und Längsströmung kann unabhängig voneinander durch
Anpassen der Querschnitte des Basisprofils und der
Kühlrippen in erforderlichem Maß aufeinander abgestimmt
werden.
Da das Basisprofil theoretisch endlos lang stranggepreßt
werden kann, sind beliebig breite Kühlkörper herstellbar.
Dies ist aus dem Grund bedeutsam, da sich die Luft bei
langen Kühlkörpern zum Rippenende besonders stark erwärmt
und die Kühlwirkung zum Ende des Kühlkörpers abfällt.
Breitere aber kürzere Kühlkörper weisen daher einen höheren
Wirkungsgrad auf. Dennoch können auch lange Kühlkörper
durch parallel legen mehrerer Basisprofile hergestellt
werden. Die Querrippen übernehmen dabei die Aufgabe von
Verbindungselementen. Diese einfache Herstellung großer
Kühlkörper hilft bspw. schweißbedingten Verzug nach
Abkühlen der Schweißnaht und Nacharbeit zu vermeiden.
Besonders einfach kann bei langen Kühlkörpern der
Wirkungsgrad verbessert werden, indem zwischen zwei
Basisprofilen ein breiter Spalt, der von den Kühlrippen
überbrückt wird, belassen wird, so daß durch den Spalt
rückseitig des Basisprofils kühlere Luft angesaugt werden
kann.
Es ist auch möglich, stufige Basisprofile einzusetzen,
wodurch sich neue Einbauvarianten erschließen.
Durch Schichten einzelner Kühlrippen zwischen zwei
Basisprofilen und Querverstemmen der Rippenausformungen in
den Nuten der Basisprofile können besonders kompakte
Kühlkörper hergestellt werden.
Weitere Vorteile, Merkmale und Einzelheiten der Erfindung
ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung bevorzugter
Ausführungsbeispiele sowie anhand der Zeichnung; diese
zeigt in
Fig. 1 eine schematisch perspektivische Darstellung eines
erfindungsgemäßen Kühlkörpers;
Fig. 2 eine schematische perspektivische Darstellung eines
erfindungsgemäßen Kühlkörpers mit zwei Basisprofilen, die
mittels der Kühlrippen miteinander verbunden sind;
Fig. 3 eine weitere schematisch perspektivische
Darstellung eines erfindungsgemäßen Kühlkörpers mit
beidseitigen Kühlrippen;
Fig. 4 eine weitere schematisch perspektivische
Darstellung eines erfindungsgemäßen Kühlkörper mit zwei
sich gegenüberstehenden Basisprofilen;
Fig. 5 eine weitere schematisch perspektivische
Darstellung zweier sich gegenüberliegender Kühlkörper mit
Luftumleitung;
Fig. 6 eine schematisch perspektivische Darstellung eines
Kühlkörpers mit stufigem Basisprofil;
Fig. 7 eine weitere schematisch perspektivische
Darstellung eines erfindungsgemäßen Kühlkörpers mit drei
Ausragungen am Basisprofil;
Fig. 8 eine Seitenansicht eines weiteren
Ausführungsbeispiels eines Kühlkörpers mit T-förmigem
Basisprofil und überstehenden Kühlrippen;
Fig. 9 eine schematische Darstellung von gestanzten
Kühlrippen und möglichen Rippenquerschnitten und dazu
passendem Basisprofil;
Fig. 10 einen Querschnitt durch einen Kühlkörper mit
verschiedenen Ausführungen von Rippenverdickungen und zwei
kammartigen Stemmeisen;
Fig. 11 eine schematische Darstellung eines
erfindungsgemäßen Kühlkörper bei einer Verfahrensstufe
seiner Herstellung;
Fig. 12 einen erfindungsgemäßen Kühlkörper nach Fig. 11
in perspektivischer Darstellung nach einem ersten
Verfahrens schritt seiner Herstellung;
Fig. 13 eine weitere schematische Darstellung eines
erfindungsgemäßen Kühlkörper nach einer Verfahrensstufe
seiner Herstellung;
Fig. 14 eine perspektivische Darstellung einer Kühlrippe
für zwei sich gegenüberstehende Basisprofile während einem
Verfahrensschritt ihrer Verstemmung;
Fig. 15 eine weitere perspektivische Darstellung eines
erfindungsgemäßen Kühlkörper während einiger
Verfahrensschritte seiner Herstellung;
Fig. 16a einen schematischen Längsschnitt durch einen
erfindungsgemäßen Kühlkörper mit drei verschiedenen
Abdrücken der Verstemmeisen an den Rippenausformungen,
linksseitig vor, rechtsseitig nach dem Verstemmen;
Fig. 16b einen Schnitt durch die Kühlkörper gemäss Fig.
16a entlang Linie XVI-XVI;
Fig. 17 eine perspektivische Darstellung eines
erfindungsgemäßen Kühlkörper mit Blechrippen;
Fig. 18 eine schematisch perspektivische Darstellungen der
Rippenverdickungen einer Blechrippe;
Fig. 19 zwei weitere schematisch perspektivische
Darstellungen von Rippenverdickungen einer Blechrippe;
Fig. 20 einen Längschnitt durch eine Kühlrippe und ein
Basisprofil;
Fig. 21 eine Seitenansicht einer Kühlrippe und dazu
passendem Basisprofil mit unterschiedlichen Rippensockel;
Fig. 22 eine schematische Seitenansicht eines Kühlkörpers;
Fig. 23a eine Seitenansicht und eine Draufsicht auf einen
Kühlkörper und die schematische Darstellung eines
Verfahrensschrittes der Herstellung;
Fig. 23b eine Draufsicht auf den Kühlkörper gemäss Fig.
23a;
Fig. 24 eine schematisch perspektivische Darstellung einer
Blechrippe und eines Basisprofils vor der Montage;
Fig. 25 eine perspektivische Darstellung einer einzelnen
Kühlrippe mit einer Basisprofilausnehmung und mehreren
gekanteten Rippenausformungen;
Fig. 26 eine schematisch perspektivische Darstellung einer
einzelnen Kühlrippe mit seitlich abstehenden
Rippenausformungen;
Fig. 27a und b einen Längs- und einen Querschnitt durch
einen Kühlkörper und die schematische Darstellung
verschiedener Verfahren der Herstellung;
Fig. 28 eine perspektivische Darstellung eines
erfindungsgemäßen Kühlkörpers mit Kühlrippen aus einem
Bandblech;
Fig. 29 einen erfindungsgemäßen Kühlkörper in
perspektivischer Darstellung aus einem Bandblech als
Nadelkühlkörper ausgebildet;
Fig. 30 einen weiteren erfindungsgemäßen Kühlkörper in
perspektivischer Darstellung mit Kühlrippen aus einem
Bandblech;
Fig. 31 eine Draufsicht und eine Seitenansicht einer
Kühlrippe mit Kühlrippenausklinkungen;
Fig. 32 eine schematisch perspektivische Darstellung eines
Kühlkörpers und zwei angedeuteten Lüfter;
Fig. 33 eine perspektivische Darstellung eines Kühlkörpers
mit Ausnehmungen und eingesetzten Funktionsprofilen;
Fig. 34 eine perspektivische Darstellung eines Kühlkörpers
und einer Montageplatte für einen Lüfter;
Fig. 35a und b eine schematische Darstellung einer
eingestemmten Kühlrippe mit Rippeneinschnitten und einen
Schnitt entlang Linie XXXV-XXXV;
Fig. 36 eine perspektivische Explosionszeichnung eines
Kühlkörpers mit Lüfter und Kühlrippen;
Fig. 37 eine schematisch perspektivische Darstellung eines
Kühlkörpers mit Halbleiterbauelement;
Fig. 38 eine perspektivische Darstellung eines Kühlkörper
mit Verbindungssteg;
Fig. 39 eine schematische Seitenansicht verschiedene
Ausführungen von Kühlrippen;
Fig. 40 eine schematische Seitenansicht der Ausführungen
beidseitig verstemmbarer Kühlrippen;
Fig. 41 eine schematische Seitenansicht der Ausbildung von
Stemmleisten.
In der nachfolgenden Beschreibung sind die Hängeelemente
mit einer Grundzahl, erfindungswesentliche
Ausführungsformen mit durch einen Punkt getrennte
Unterzahlen gekennzeichnet.
Ein Kühlkörper gemäß Fig. 1 weist ein Basisprofil 1 und
eine Mehrzahl von Kühlrippen 2 auf. Die Kühlrippen 2 sind
mit dem Basisprofil 1 gut wärmeleitend verbunden. Dazu
ragen vom Basisprofil 1 Rippensockel 4 auf, über welche die
Kühlrippen 2 quer angebracht sind. Von besonderem Vorteil
ist, daß die Kühlrippen 2 auf dem Basisprofil 1 in beliebig
wechselnden Abständen s1, s2, s3 angeordnet werden können.
Hierdurch lassen sich die Kühlrippen 2 bezüglich
unterschiedlicher Rippenlänge im wärmetechnisch optimalen
Rippenabstand mit dem Basisprofil verbinden. Weiterhin kann
das Basisprofil sehr flexibel und bspw. bauteileorientiert
mit Kühlrippen 2 bestückt werden.
In einem weiteren Ausführungsbeispiel gemäss Fig. 2 weist
der Kühlkörper mehrere parallele Basisprofile 1.1 und 1.2
auf. Die Kühlrippen 2 übernehmen die Aufgabe von
Verbindungselementen. Hierdurch sind sehr lange
Kühlkörpersysteme mit besonders wirtschaftlicher Ausnutzung
des Basisprofil herstellbar. Durch den Spalt 6 zwischen den
beiden Basisprofilen 1.1 und 1.2 wird kühlere Außenluft von
der zwischen den Kühlrippen durchströmenden Warmluft in die
Strömung mit eingesogen. Dadurch verbessert sich der
Wirkungsgrad. Erfolgt bspw. ein horizontaler Einbau, so
überlagert sich zu einer horizontal erzwungenen Strömung
eine freie vertikale Strömung, die bei Ausfall der
erzwungenen Strömung eine Notkühlfunktion wahrnimmt.
Die Rückwände von Hochleistungs-Schaltschränken werden
teilweise aus großen Kühlkörpertafeln hergestellt. Dabei
wird die Basisprofilplatte wärmetechnisch nicht gebraucht.
Denkbar ist, zwischen die Basisprofile dünne Rückwandbleche
8 einzusetzen, welche z. B. in dafür vorgesehene Längsnuten
8a in den Seiten der Basisprofile befestigt werden.
Verbleibt eine Untertunnelung 9 mit einer Höhe k zwischen
Kühlrippen 2 und Rückwandblech 8, so wird durch seitlich
einströmende Kaltluft der Wirkungsgrad verbessert.
In einem weiteren Ausführungsbeispiel eines Kühlkörpers
gemäß Fig. 3 weist ein Basisprofil 1.3 beidseitig
Kühlrippen 2.1 und 2.2 auf. Das Basisprofil 1.3 weist
mittig eine stammartige Verdickung 10 als Montagefläche für
zum Beispiel Halbleiterbauelemente auf. Die Ausführung
eignet sich besonders für Umrichterkaskaden, wo
Halbleiterelemente zwischen Kühlkörper verspannt werden.
Ein weiteres Ausführungsbeispiel eines Kühlkörpers zeigt
Fig. 4. Hierbei sind Kühlrippen 2.4 zwischen zwei sich
gegenüberstehenden Basisprofilen 1.4 und 1.5 übereinander
gestapelt. Die Rippenausformungen 12 werden dabei bspw.
Rippe für Rippe durch Stemmeisen quer gegen Nutwände 14.1
bis 14.4 des Basisprofils verstemmt. Von besonderem Vorteil
ist, wenn die beiden Basisprofile bspw. in einen
metallblockähnlichen Käfig eingelegt werden. Beim Einlegen
der Kühlrippen und Verstemmen der Rippenausformungen werden
die Basisprofile gegen die Käfigwand gedrückt. Hierdurch
sind Kühlkörper mit sehr geringen Toleranzen und hoher
Parallelität der beiden Montageoberflächen der beiden
Basisprofile herzustellen.
Das Ausführungsbeispiel gemäß Fig. 5 zeigt zwei identische
Kopf an Kopf zueinander stehende Kühlkörper. Die
Basisprofile 1.6 und 1.7 beider Kühlkörper weisen jeweils
eine gebogene Seitenwand 16.1 und 16.2 auf. Sie dient, wie
in Fig. 5 dargestellt, zum Umlenken der Kühlluft, die
durch einen Lüfter 74 eintritt. Durch die Querstellung der
Kühlrippen zur Pressrichtung des Basisprofils lassen sich
somit 2½ dimensionale Kühlkörper herstellen, bei der die
Kühlluft die Strömungsrichtung, z. B. die Ausblasrichtung,
ändert. Es können mehrere bspw. gleiche oder
unterschiedliche solcher oder ähnlicher Kühlkörpermodule
hintereinander angeordnet werden.
Weitere neue Einbau- und Einsatzmöglichkeiten ergeben sich
bei Verwendung von stufigen Basisprofilen 1.8 nach Fig. 6.
Während bei konventionell längs eingesetzten Rippen
mindestens zwei Kühlrippen unterschiedlicher Höhe hätten
verwendet werden müssen, vereinfacht sich die Herstellung
eines Kühlkörpers durch Kühlrippen 2.5 ebenfalls mit
stufiger Ausformung 17.
Ein Basisprofil 1.9 nach Fig. 7 weist drei Ausragungen
18.1, 18.2, 18.3 zur Montage von elektronischen
Bauelementen auf. Die Ausragungen verlaufen quer zu den
Kühlrippen 2. Von besonderem Vorteil dieser Anordnung ist,
daß die auf einer Ausragung hintereinander montierten
Bauelemente, abgesehen von der Wärmeleitung im Basisprofil
und der Ausragung, im wesentlichen durch die
darüberstehenden Kühlrippen gekühlt und somit weitestgehend
thermisch voneinander entkoppelt sind.
In einem weiteren Ausführungsbeispiel eines Kühlkörpers
gemäß Fig. 8 weist ein Basisprofil 1.10 eine Ausragung (19)
zur Seite der Kühlrippen auf. Hierdurch können sehr
breite Kühlkörper gegen Durchbiegung versteift werden.
Ein weiteres Merkmal sind überstehende Kühlrippen.
Vorzugsweise sollte die überstehende Länge ü das Doppelte
der Rippenhöhe h nicht übersteigen, da ansonsten der
Rippenwirkungsgrad zu stark abfällt und die Lösung keinen
wirtschaftlichen Vorteil verspricht. Die Länge f der
Rippenfahne 20 sollte als Regel die Rippenhöhe h nicht
übersteigen. Überstehende Kühlrippen und Rippenfahnen
können zweckdienlich auch zusätzlich am Lufteintritt
ausgebildet sein.
Ein besonderer Vorteil überstehender Rippen ist nicht nur,
daß an Basisprofil eingespart werden kann, sondern daß
überstehende Rippen Notkühleigenschaften aufweisen, sofern
sich freie Konvektion ausbilden kann.
In einer besonderen Ausführungsform weisen die Kühlrippen
als Verdichtungen 23.1, 23.2, 23.3 ausgebildete
Rippenausformungen gemäß Fig. 9 auf. Die Kühlrippe 2 wird
dazu bspw. am Rippenfuß 11 passend ausgestanzt und quer zu
den Rippensockeln 4.1, 4.2, 4.3 und 4.4 des Basisprofils
1.11 eingelegt und anschließend gut wärmeleitend mit dem
Basisprofil 1 verbunden.
Die Kühlrippe 2 weist eine Materialanhäufung bzw. die
Verdickung 23.1-23.3 am Rippenfuß 11 auf. Diese dient
dazu, genügend Verformmaterial zur Verfügung zu stellen, um
die Rippenverdickungen 23.1, 23.2, 23.3 gegen die Nutwände
14 und einen Nutboden 15.1, 15.2 zu verstemmen. Um einen
besonderen Festhalt der Kühlrippe 2 zu erreichen, sind die
Rippensockel bspw. konisch 4.1 oder mit Hinterschneidungen
4.3, 4.4 ausgebildet. Das Basisprofil 1.11 weist weiterhin
Rastnuten 25 und weitere Hilfsnuten 26 auf. Beim Verstemmen
der Materialanhäufung werden obige Ausbildungen plastisch
zumindest teilweise verfüllt.
Ebenso eignet sich für einen besseren Festsitz eine nicht
in Fig. 9 dargestellte Wellung oder Zahnung der
Verbindungsfläche. Letztere reduzieren durch ihre große
Oberfläche den Übergangswiderstand der Wärmeströmung
zwischen Kühlrippe und Basisprofil. Auch die konvexe
Ausbildung einer Firstfläche 31 verbessert den Kontakt.
Um die beim Verstemmen auftretende elastische Rückfederung
zu berücksichtigen, sind die Nutböden vorzugsweise konkav
15.1 oder konvex 15.2 ausgebildet. Dadurch wird bspw.
erreicht, daß durch zusätzliche Biegespannungen der
plastisch verformbare Spannungszustand früher erreicht
wird. Zudem wird eine Rückfederung in einen Quer- oder
sonstigen Anpreßdruck umgelenkt.
Werden die Rippenverdickungen 23.1, 23.2, 23.3 mit
Stemmeisen in Richtung Basisprofil 1 verstemmt, so sind die
Rippenausformungen vorzugsweise kürzer als die Höhe der
Rippensockel oder Nuten. Dadurch kommt die Kühlrippe 2 auf
den Rippensockeln 4.1 bis 4.4 bzw. Firstfläche 31 zum
Aufliegen und wird beim Verstemmen zusätzlich fest gegen
die Rippensockel 4.1 bis 4.4 und Firstflächen 31 angedrückt
gespannt. Eine Zahnung oder Wellung 33 am Rippensockel 4.2
oder an einer Seite einer Ausformung 33.1 der Kühlrippe
verbessert den Wärmekontakt.
Vorzugsweise weist die Rippenverdickung 23.2, 23.3 eine
Stemmnut 27 einseitig oder, nicht dargestellt, beidseitig
auf, die beim Eingreifen des Stemmeisen eine
Materialverdrängung zum Nutgrund verbessert.
Kühlrippen bspw. als Strangpressprofil ausgebildet, weisen
vorzugsweise eine Nut- und Feder-Verbindung 24 in der
Rippenverdickung auf.
Die Verdickung am Rippenfuß 11 kann unterschiedlich
ausgebildet sein, wie in Fig. 10 gezeigt wird. In einem
besonderen Fall entspricht die Dicke der Verdickung 23.4
und 23.5 genau dem Rippenabstand. In diesem Fall können die
Rippen aneinander gereiht oder gestapelt und/oder in einem
Herstellungsschritt mit dem Basisprofil 1 durch Verstemmen
mit Stemmeisen 28 zusammengefügt werden. Bei sehr großen
Rippenabständen oder im Fall, daß einzelne Rippen oder
ganze Rippenreihen ausgelassen werden, entspricht die Dicke
der Verdickung nicht dem Rippenabstand, wie bei 23.6 und
23.7 gezeigt.
Die Ausbildung der Verdickung kann zweckweise nur einseitig
ausgebildet sein, wie bei 23.5 und 23.7 gezeigt.
Die Verstemmung zwischen Kühlrippe 2.6 und Basisprofil 1
ist in Fig. 11 näher gezeigt. Die Rippenausformungen 12
werden in Nuten 3 des Basisprofils oder zwischen die
Rippensockel 4 des Basisprofils 1 eingelegt. Die
Rippenausformungen 12, wobei diese im vorliegenden
Ausführungsbeispiel etwas konisch ausgeführt sind, werden
anschließend mit Stemmeisen 28 quer gegen die Nutwände 14
des Basisprofils 1 verstemmt, so daß eine besonders hohe
kraftschlüssige Verbindung und ein guter wärmeleitender
Kontakt zwischen Kühlrippe 2.6 und Basisprofil 1 entsteht.
In einer nicht gezeigten Ausführungsform sind die Nutwände
14 des Basisprofils 1 bzw. die Oberfläche der Rippensockel
4 gewellt oder gezahnt ausgeführt, um die Kontaktfläche
zwischen Kühlrippe und Basisprofil zusätzlich zu
vergrößern.
Fig. 12 zeigt den Kühlkörper aus Fig. 11 in
perspektivischer Darstellung nach Verstemmen einer
Rippenverdickung. Weiterhin ist gezeigt, wie zwei
Stemmeisen 28.1, 28.2 beidseitig der Kühlrippe 2.6
eingreifen. Sollen mehrere parallele Kühlrippen 2.6
gemeinsam verstemmt werden, so kann dies durch eine Reihe
weiterer, kammartig hintereinander angeordneter Stemmeisen
je Nut erreicht werden.
Fig. 13 zeigt eine Seitenansicht im Schnitt eines
Kühlkörpers 2.7. Die Rippenverdickung 23 weist hierbei nur
eine geringe Höhe ähnlich der Höhe der Hinterschneidung 30
der Rippensockel 4 auf. Veranschaulicht wird, wie die
Materialanhäufung beim Verstemmen die Hinterscheidungen
seitlich zumindest teilweise durch plastische Verformung
verfüllt.
Während in Fig. 11 und 12 die Stemmeisen 28 parallel zu
den Kühlrippen geführt werden und kammartig ausgebildet in
einem Arbeitsschritt mehrere parallele Rippenverdickungen
gleichzeitig verstemmen, zeigt Fig. 14 eine Kühlrippe 2.8
und senkrecht zur Kühlrippenoberfläche geführte Stemmeisen
28.3, 28.4. Die Kühlrippen werden bspw. einzeln aufeinander
gestapelt und einzeln verstemmt. Dieses Verfahren gestattet
es, Rippenabstände von wenigen Zehntel Millimeter zu
realisieren, welche mittels des obigen Verfahrens nach
Fig. 11 und 12 aufgrund zu geringer Meiseldicke nicht mehr
beherrschbar sind. Die Stemmeisen können in Quernuten 29
oder Längsnuten 13 angreifen. Vorzugsweise wird
entsprechend quer gegen die Nutwände oder gegen den
Nutgrund verstemmt. Anstelle von mehreren Stemmeisen 28
kann auch eine robuste Stemmplatte in der Form der
liegenden Kühlrippe zum Einsatz kommen.
Diese Kühlkörperausführung eignet sich besonders zur
vollautomatischen Fertigung.
In einem ähnlichen Ausführungsbeispiel wie nach Fig. 14
weisen die Rippenausformungen 12 der Kühlrippe 2.9 in Fig.
15 bspw. runde Ausnehmungen 32 auf. Durch konisch
zugespitzte Stemmeisen 28.5 werden die Rippenausformungen
12 allseitig auseinander gespreizt und gegen die Nutwände 14
gepreßt oder verstemmt. Denkbar ist auch, Stemmstifte in
die Ausnehmungen einzupressen.
Anstelle von keilförmigen oder konisch spitzen Stemmeisen
können auch Stemmeisen mit flacher Stirn eingesetzt werden.
Diese können z. B. je nach Abmessung der Rippenlasche der
Kühlrippe 2; 10 in verschiedener Ausführungen A, B und C
gemäß Fig. 16a und 16b hergestellt sein.
Abb. A zeigt einen flächigen Stemmeisenabdruck 34 mit
randseitig gleichmäßiger Materialverstemmung 35. Abb.
B zeigt ein Stemmeisen mit zahnförmigen Ausragungen 36.
Diese haben die Aufgabe, die Rippenausformung 12 punktuell
37 oder abschnittsweise mit besonders hoher Verformung und
Druck gegen die Nutwand 14 zu stemmen. In Abb. C
hinterläßt das Stemmeisen eine randseitige Einkerbung 38 in
der Rippenausformung mit ebenfalls hoher Verformung 39
unter Bildung einer großen Kontaktfläche mit dem
Basisprofil.
Bei Einsatz von dünnen Kühlrippen 2 aus Blech, wie in Fig.
17 dargestellt, ist es vorteilhaft, Verstemmleisten 40 oder
voneinander getrennte einzelne Nutsteine 41 einzusetzen.
Diese bestimmen den Rippenabstand und gewährleisten durch
ihre seitlichen Oberflächen 42 zwischen Basisprofil 1 und
Kühlrippe, nach Verstemmen nach einem der oben genannten
Verfahren, einen guten Wärmeübergang. Verstemmleisten 40
lassen sich auch aus mehreren dünnen Blechabschnitten, die
aufeinander gelegt werden, bilden.
Eine Verstemmung nach Fig. 11 ist ebenfalls mit dünnen
Kühlrippen 2.11 aus Blech möglich, wie Fig. 18 zeigt. Um
eine Rippenverdickung 21 am Rippenfuß 11 zu erhalten,
genügt es, das Blech einfach oder mehrfach zu einer oder
beiden Seiten umzuschlagen, wodurch einerseits eine
Materialverdickung zum besseren Verstemmen, andererseits
der Rippenabstand auf ein Vielfaches der Blechdicke
festgelegt wird.
Ebenso können Rippenverdickungen 22 durch einmaliges oder
mehrfaches seitliches Umschlagen nach dem Prinzip in Fig.
19 hergestellt werden. Das Umschlagen der Außenkanten nach
den Fig. 18 und 19 kann an weiteren, z. B. zwei
gegenüberliegenden Längskanten der Kühlrippe 2.12 erfolgen,
um bspw. Kühlrippen für Kühlkörper nach Fig. 14 und 15
herzustellen.
Die Fig. 20 zeigt weiter vorzugsweise Ausführungen der
Rippenausformungen 12 und des Basisprofils 1.12. So weist
das Basisprofil eine trichterförmige Einsatznut 47 auf.
Beidseitige Pultflächen 46 erleichtern das Einsetzen der
Kühlrippen 2.13. Weiterhin weist das Basisprofil 1 im
Nutgrund einen Spreizsockel 48 auf. Dieser unterstützt die
Verformung und das Einrasten von Rastausformungen 45 an den
freien Enden der Rippenausformungen 12.
Zur besseren Querverstemmung der Rippenausformungen 12 bei
Einsatz von parallel zur Kühlrippe 2.13 geführten
Stemmeisen 28 hat sich eine Stemmeisenausnehmung 49 als
vorteilhaft erwiesen. Diese ragt über die Höhe der
Einsatznuten 3 und der Rippenverdickung 23 hinaus, so daß
ein Ausschnitt aus der Kühlfläche mit erfaßt wird. Dies hat
den Vorteil, daß geringere Verformungen und
Materialspannungen von den verstemmten Rippenausformungen
in die Kühlrippe hinein wirken.
Damit die Kühlrippen besser auf den Firstflächen 31 des
Basisprofils 1.12 aufliegt, haben sich Inneneckausnehmungen
44 als vorteilhaft erwiesen.
Bei Kühlkörpern für freie Konvektion genügt es unter
Umständen auf eine Verstemmung zwischen Kühlrippen und
Basisprofil zu verzichten. In einem Ausführungsbeispiel
eines Kühlkörpers gemäß Fig. 21 wird eine Kühlrippe 2.14
quer zwischen die Rippensockel 4 des Basisprofils 1.13
gepreßt und eingespannt. Eine Zahnung 51 oder Wellung 52 an
der Kontaktfläche zwischen Basisprofil und Kühlrippe erhöht
die Ausreißkraft und verbessert den Wärmekontakt. In der
Regel wird kein Material quer verstemmt. In erster Linie
wird die Elastizität des Rippenmaterials und die
Knickfestigkeit der Rippenausformungen 12 ausgenutzt. Sind
die Ausstanzungen kürzer als die Höhe der Nuten oder
Rippensockel, werden die Kühlrippen auf die Rippensockel 4
zusätzlich aufgespannt. Zum besseren Niederdrücken eignet
sich bspw. Rippenschenkel 50 am Rippenfuß 11 der Kühlrippe
2.14. Auch eignen sich einfache Klips- oder
Steckverbindungen. Sie bieten sich insbesondere für
einfachste Ausführungsformen und Blechrippen an.
Durch eine konische Ausführung der Einsatznut 3 und der
Rippenausformung 12.5, 12.6 wird erreicht, daß sich z. B.
eine dünne Blechrippe beim Einpressen in die Wellung 52 des
Rippensockels einschneidet und einen besonders guten
Wärmekontakt ausbildet, siehe Fig. 22. Oder die
Rippenausformung reißt zumindest die Oberfläche der Nutwand
an, wodurch bspw. die Oxidhaut von Aluminiumprofilen
durchbrochen wird. Hierdurch wird der Wärmekontakt deutlich
verbessert. Diese Ausführungsform eignet sich bei
Verwendung von Blechrippen aus einem im Vergleich zum
Basisprofil 1.13 harten Werkstoff, bspw. bei einer
Kühlrippe 2.14 aus Stahlblech.
In einer weiteren Ausführungsform nach den Fig. 23a und
23b werden die Rippenausformungen 12 einseitig oder
beidseitig alternierend ausgebeult 55 oder verdreht 54.
Ihre Abwicklung ist dadurch breiter als die Nutbreite.
Werden mehrere parallele Kühlrippen 2.15 mit zueinander
alternierenden Ausbeulungen oder Verdrehungen gegeneinander
gedrückt, spreizen sie sich quer und es erfolgt ein
Anpressen der Rippenausformungen gegen die Nutwände des
Basisprofils 1.
Diese Verfahren eignet sich in besonderer Weise, wenn die
Rippenausformungen 12 auf gegenüberliegenden Rippenseiten
ausgebildet sind und sich die Rippen eben übereinander
stapeln lassen. Anschließend werden in einem Arbeitsschritt
eine oder mehrere Rippen gegeneinander gedrückt und gegen
die Nutwände verkeilt.
Gemäß Fig. 24 ist die Kühlrippe 2.16 aus einem Blech
hergestellt. Um einen besseren Festsitz und eine größere
Kontaktfläche zum Basisprofil 1.14 zu erhalten, sind die
Ausformungen 12 mindestens an einer Außenseite umgekantet.
In einem Verfahrens schritt werden die gekanteten
Ausformungen 57 seitlich gegen das Basisprofil verstemmt
oder angepreßt. In einem nicht gezeigten
Ausführungsbeispiel werden die gekanteten Ausformungen
alternierend zu beiden Seiten der Kühlrippe umgefaltet.
Kühlkörper nach Fig. 3 mit zweiseitig bestückten
Kühlrippen 2.1, 2.2 können in einer ähnlichen
Ausführungsform dadurch hergestellt werden, daß die beiden
Kühlrippen seitlich miteinander verbunden sind. Hierbei
entsteht eine einzelne Kühlrippe 2.17 mit einer
Basisprofilausnehmung 58 nach Fig. 25. Diese Kühlrippe
kann über das Basisprofil von Fig. 2 gesteckt und die
gekanteten Rippenausformungen 57 beidseitig, z. B. gegen die
Nutböden des Basisprofils verstemmt werden.
In einer besonderen Ausführungsform gemäß Fig. 26 weist
die Kühlrippe 2.18 gekantete Ausformungen auf, die
zusätzlich ausgebeult 57.1, gewellt oder zum Beispiel
zickzack artig 57.2 ausgebildet sind. Beim Eingreifen der
Stemmeisen 28 wird die Rippenausformung 12 plan nach unten
gedrückt und dadurch quer gegen die Nutwände des
Basisprofils oder Seitenwände der Rippensockel verstemmt.
Eine Kühlrippe gemäß Fig. 26 kann auch aus einem
stranggepreßten L-Profil hergestellt sein. Dabei werden die
Rippenschenkel abschnittsweise z. B. ausgestanzt.
Anschließend erfolgt die Ausbeulung oder Wellung der
Rippenausformung 59.
Grundsätzlich lassen sich Kühlrippen 2.19 auch ohne
Ausformungen z. B. als L-Profil oder in der Regel als
stranggepreßtes T-Profil direkt mittels geeigneter
Stemmeisen 28 in Nuten 3 einpressen. Fig. 27 zeigt
schematisch zwei grundlegende Herstellverfahren:
Stemmeisen 28.6 haben eine Breite, die der Breite der Nuten
annähernd entspricht. Dadurch werden die Rippenschenkel 50
seitlich abgeschert und in die Nut eingepreßt. Vorzugsweise
ist die Nut zum freien Ende konisch offen, wodurch die
Scherkanten der Ausstanzung gegen die Nutwände 14 gedrückt
werden.
Stemmeisen nach Abb. 27a rechts verstemmen die
Rippenverbreitung direkt in die Nut unter hoher
Materialverdrängung und Materialverformung. Dieses
Verfahren eignet sich insbesondere, wenn das Rippenmaterial
weicher ist als das des Basisprofils, z. B. die Kühlrippen
aus Reinaluminium sind, während das Basisprofil aus einer
ausgehärteten Aluminiumlegierung hergestellt wurde.
Ersteres Verfahren empfiehlt sich bei Rippen aus einem
Material mit ähnlich hoher oder höherer Rippenfestigkeit
wie das Material des Basisprofils.
Ein besonderer Nachteil dünner Kühlrippen ist es, daß diese
nach Fertigstellen des Kühlkörpers sehr leicht umgebogen
oder eingedrückt werden können. Bei dünnen Rippenblechen
kann es daher vorteilhaft sein, die Kühlrippen 2.20
einstückig aus gebogenem und gestanztem Bandblech
herzustellen. Fig. 28 zeigt einen Kühlkörper, dessen
Kühlrippen 2.20 aus seitlich serpentinenförmig gebogenem
Bandblech 60 ausgeführt sind. Das Bandblech weist
stirnseitig alternierend Ausstanzungen 61 auf, die eine
Durchströmung ermöglichen. Mindestens eine Rippenbrücke
62.1, 62.2, vorzugsweise zumindest an der oberen äußeren
Kühlkörperkante, geben den Kühlrippen 2.20 eine gegenseitig
hohe Stabilität. Vorzugsweise ist mindestens eine weitere
Rippenbrücke 62.2, z. B. an der gegenüberliegenden Bandkante
vorhanden. Dadurch läßt sich das Bandblech beim Stanzen und
Falten besser verarbeiten. Durch gekantete Rippenaus
formungen 57 läßt sich eine große Kontaktfläche und ein
guter Wärmeübergang herstellen. Da die Kühlrippen quer zu
Profilnuten des Basisprofils gesteckt werden, ist eine
geringere Präzision erforderlich, als müßten die Rippen
längs in Nuten oder Schlitze eingesteckt oder eingelegt
werden. Dies macht beschriebenes Herstellverfahren
besonders wirtschaftlich und leicht automatisierbar.
In einer besonderen Ausführungsform des Kühlkörpers nach
Fig. 29, weist das Bandblech 60 eine sich wiederholende
Folge von Stanzungen 64 in jeder Kühlrippe 2.21 auf. Durch
teilweise Ausstanzungen der Längskante 65 des Bandblech 60
lassen sich Kühlnadeln 67 ausbilden oder Ausnehmungen zum
Einsetzen kleiner Lüfter herstellen.
In einer den Fig. 28 und 29 sehr ähnlichen Ausführung
gemäß Fig. 30 ist die Kühlrippe 2.22 als Bandblech 60
raupenartig gebogen. Die Rippenausformungen 57 sind
teilweise als Rippenbrücken 66 miteinander verbunden. Diese
werden in die Nuten 3 eingestemmt. Durch
Kühlrippenausstanzungen 64 und teilweise Ausstanzungen der
Biegekanten 68 sind Nadelkühlkörper herzustellen.
In einer Ausführungsform nach Fig. 31 weisen die
Kühlrippen 2.23 geeignete Ausklinkungen 70 auf, die die
Rippen gegeneinander abstützen oder miteinander versteckbar
machen. Letzteres hat den Vorteil, daß komplette
Rippenpakete insbesondere maschinell vorgefertigt und
anschließend in einem letzten Arbeitsschritt als Ganzes mit
dem Basisprofil, z. B. nach dem Verfahren von Fig. 11 mit
kammartigen Stemmeisen verstemmt werden können.
Ein weiterer Vorteil der erfindungsgemäßen Kühlkörper
ergibt sich nach Fig. 32 dadurch, daß seitliche Längsnuten
72 im Basisprofil 1.18 mitgepreßt werden können. In diese
können schneidende Gewindeschrauben eingedreht oder bspw.
Gummiabdichtungen 73.1 oder Kunststoffprofile 73.2
eingelegt werden. Dadurch lassen sich ohne Bohren und
Gewindeschneiden Kühlgebläse oder Lüfter 74 vor die quer
liegenden Kühlrippen 2.24 montieren. In der Längsnut 72
können die Lüfter 74 beliebig frei verschoben werden, z. B.
vor eine elektronische Baugruppe mit hoher Verlustleistung.
Dem Entwickler der elektrischen Leistungselektronik wird
mit einem solchen Kühlkörper die Möglichkeit geboten, bis
zur Serienreife die endgültige Position des Lüfters
problemlos zu verändern. So kann z. B. bei
Leistungssteigerung ein weiterer Lüfter jederzeit hinzu
montiert werden.
Sind die quer eingepreßten Rippen nicht über die gesamte
Breite des Basisprofils eingelegt, sondern weist das
Basisprofil 1.18 einen Profilvorsprung 75 auf, so wird
dadurch eine bereits halb geschlossene Vorkammer gebildet.
In einer weiteren Ausführungsform nach Fig. 33 weisen die
Kühlrippen 2.25 offene randseitige Ausnehmungen 77 auf. Sie
dienen z. B. für die direkte Montage des Kühlkörpers auf
Montageschienen durch Einhängen oder Einklipsen etc.
Weiterhin ist es möglich, separate offene oder geschlossene
Profile 79.1, 79.2 in die Ausnehmungen einzulegen, wodurch
sich z. B. Schiebemutterkanäle 79.1 quer zu den Kühlrippen
2.25 herstellen lassen. Ebenso sind Eckprofile 79.2
denkbar. Diese dienen z. B. als einfacher Eckschutz oder
sorgen für eine Verbindung und Versteifung der Kühlrippen
2.25, insbesondere von dünnen Blechrippen. Sie können
selbst weitere Schiebemutterkanäle oder dergleichen
funktionstechnische Merkmale aufweisen.
Die Kühlrippen 2.26 in Fig. 34 sind mit, in diesem Fall
geschlossenen Ausnehmungen 78 versehen. Sie dienen dazu,
Lüfter oder Gebläse direkt vor die Kühlrippen aufstecken zu
können. So kann z. B. eine Montageplatte 80 mit beidseitigen
Klipsen 81 die Verbindungsfunktion zwischen Kühlkörper und
Standardlüfter übernehmen.
In einem Herstellungsschritt, z. B. beim Stanzen der
Rippenausformungen 12 der Kühlrippe 2.27, lassen sich
gleichzeitig Rippeneinschnitte 84 nach Fig. 35 herstellen.
Diese können eine Verzahnung 85 aufweisen und zu beiden
Seiten ausgeklinkt sein 86.
Der Kühlkörper mit Kühlrippen 2.28 gemäß einer Explosions
zeichnung nach Fig. 36 weist zwei Basisprofile 1.19, 1.20
mit je einem unterschiedlichen Profilvorsprung 90 auf. Der
Profilvorsprung 90 kann Rastnasen 91, Schiebenuten 92,
Anschlagsleisten 97, z. B. Haltenuten 98 für Gehäusebleche
etc. aufweisen. Der Profilvorsprung 90 bildet nach oben und
unten eine Seitenwand der Lüftervorkammer 93.
Die beiden äußeren Kühlrippen 2.29 sind länger ausgeführt
und schließen die Lüftervorkammer 93 zur Seite. Die
Seitenrippen weisen zusätzlich weiter Ausstanzungen 95 an
den Außenkanten auf. Sie sind gemäß Fig. 36
querschnittlich gleich den anderen Kühlrippen 2.
Oft werden mehrere Halbleiterelemente abwechselnd zwischen
Kühlkörper mittels Spanneinrichtungen gegeneinander
verspannt, um einen guten Wärmeübergang zu erreichen. In
einer Ausführungsform gemäß Fig. 37 weisen die Kühlrippen
2.30 Rippenausnehmungen für z. B. Halbleiterelemente 100
auf. Dies erlaubt die Montage auf der mit Kühlrippen
besetzten Seite des Basisprofils 1.22. Die Kühlrippen
überbrücken die Halbleiterelemente.
In einer besonderen Ausführungsform weisen die
Rippenausnehmungen 101 bzgl. der Höhe des
Halbleiterelements Untermaß auf. Beim Verstemmen der
Kühlrippen 2.30 kommen diese auf dem Halbleiterelement zum
Aufliegen und pressen dieses auf das Basisprofil 1.22. Ein
Vorteil dieser Anwendung ist, daß einzelne Halbleiter-
Kühlkörper-Module entstehen. Diese können im Schadensfall
einfachst ausgetauscht werden. Spannvorrichtungen werden
nicht mehr benötigt.
Vorzugsweise wird ein Druckausgleichsteller 105 oder eine
Platte zwischen Kühlrippe und Halbleiterelement gelegt.
Oder die Kühlrippen 2.30 weisen bspw. seitliche
Rippenausformung 103 auf, die flächig auf das
Halbleiterelement drücken. Vorzugsweise werden für die
Halbleiterelemente im Basisprofil 1 Rippensockel
ausgelassen oder spezielle Ausnehmungen 102 vorgesehen. Zur
Befestigung der Halbleiterelementen weist das Basisprofil
Montagenuten 106 für elektronischen Bauelementen auf.
Der Kühlkörper gemäß Fig. 38 weist zwei plane Oberflächen,
hier als Verbindungssteg 107 zwischen den Kühlrippen 2.31
dargestellt, zur mehrseitigen Montage von
Halbleiterelementen auf. Das Basisprofil 1.24 weist mehrere
Montagenuten 106 zur Befestigung von Halbleiterelementen
auf.
Gemäß Fig. 39 weisen die Kühlrippen 2.32 seitliche
Ausragungen 110 auf. Bei Aneinanderreihen mehrerer
Kühlrippen entstehen einzelne oder mehrere übereinander
angeordneter Hohlkammern 112 oder Strömungskanäle. Die
Kanäle sind vorzugsweise ähnlich, d. h. weisen einen etwa
gleichen hydraulischen Durchmesser auf. Die Ausbildung von
Hohlkammern ist auch mittels H-förmiger Kühlrippen 114
möglich. Durch Aufeinanderreihen mehrerer H-förmiger
Profile entstehen beidseitig offene Kühlrippen 116 mit
mehreren Hohlkammern. Die Ausragungen 110 sind bspw. als
Nut 117 und Zapfen 118 ausgebildet. Diese Ausführung eignet
sich im besonderen für Kühlkörper nach Art von Fig. 4. Da
derartige Kühlkörper oft in Reihe mit Halbleiterelementen
unter hohem Druck zusammengepreßt werden, besteht die
Gefahr, daß die inneren Kühlrippen 2.32 einknicken. Die
Ausragungen 110 versteifen die einzelnen Kühlrippen
gegeneinander und übernehmen in erster Linie eine
mechanische Funktion.
Fig. 40 zeigt mehrere übereinander gestapelte Kühlrippen
2.33 mit Rippenverdickungen 23 für den Einsatz als
Kühlrippen für Kühlkörper nach Fig. 4. Bei Verwendung von
Blechrippen kann diese Funktion auch bspw. durch mehrere
Ausklinkungen in der Kühlfläche der Kühlrippen erfolgen.
Für spezielle Verwendungen von Kühlkörpern, z. B. nach Fig.
4, kommen dünnen Blechrippen oder dicken Folien zum
Einsatz. Hierfür eignet sich besonders die Verwendung von
Stemmleisten 40.1 oder Nutsteinen 41.1 nach Fig. 41. Diese
weisen Haltezapfen 123 auf, welche mit eine Länge e über
auf der gleichen Seite befindliche Spannzapfen 125 ragen.
Eine Kühlfolie 120 wird zuerst in einer Haltenut 122
verkeilt, anschließend drücken die Spannzapfen 125 die
Folie 120 in eine Spannut 124, wodurch die Kühlfolie 120 zu
beiden Seiten gespannt wird, wie durch den Doppelpfeil
angedeutet. Beide Basisprofile werden bspw. mittels
Stützplatten 43 auf Abstand gehalten.
1
Basisprofil
Fig.
1
2
Kühlrippe
Fig.
1
3
Einsatznut im Basisprofil
Fig.
3
4
Rippensockel
Fig.
1
5
Sockelflanken
Fig.
1
6
Spalt zwischen Basisprofilen
Fig.
2
7
8
Rückwandblech
Fig.
2
8
a Längsnut
Fig.
2
9
Untertunnelung
Fig.
2
10
stammartige Verdickung des Basisprofils
Fig.
3
11
Rippenfuß
Fig.
9
12
Rippenausformung
Fig.
4
13
Längsnut in der Rippenausformung
Fig.
14
14
Nutwand im Basisprofil
Fig.
4
15
Nutgrund einer Nut im Basisprofil
Fig.
4
16
gebogene Seitenwand an Basisprofil
Fig.
5
17
18
Ausragung des Basisprofils
Fig.
7
19
Ausragung zur Seite der Kühlrippen
Fig.
8
20
Rippenfahne
Fig.
8
21
Rippenverdickung durch Umschlagen einer Außenkante einer
Blechrippe
Fig.
17
22
Rippenverdickung durch seitliches Umschlagen einer Außenkante
einer Blechrippe
Fig.
18
23
Rippenverdickung
Fig.
9
24
Nut und Feder in Rippenverdickung
Fig.
20
25
Rastnut
Fig.
9
26
Hilfsnut
Fig.
9
27
Stemmnut
Fig.
9
28
Stemmeisen
Fig.
10
29
Querstemmnut in der Rippenausformung
Fig.
14
30
Hinterschneidung des Rippensockels
Fig.
9
31
Firstfläche des Basisprofil
Fig.
9
32
Ausnehmung in der Rippenausformung
Fig.
15
34
flacher Stemmeisenabdruck
Fig.
16
35
Materialverstemmung
Fig.
16
36
zahnförmige Ausformungen des Stemmeisen
Fig.
16
37
punktuelle Materialverformungen
Fig.
16
38
Stemmeisenabdruck
Fig.
16
39
Materialverformung
Fig.
16
40
Verstemmleiste
Fig.
17
41
Nutsteine
Fig.
17
42
seitliche Oberfläche der Verstemmleisten
Fig.
17
43
Stützplatte
Fig.
4
44
Inneneckausnehmung
Fig.
21
45
Rastausformung
Fig.
21
46
Pultfläche
Fig.
21
47
trichterförmige Einsatznut
Fig.
21
48
Spreizsockel
Fig.
21
49
Stemmeisenausnehmung
Fig.
21
50
Rippenschenkel
Fig.
20
51
Verzahnung des Rippensockels
Fig.
20
52
Wellung des Rippensockels
Fig.
20
53
54
Verdrehung der Ausformungen
Fig.
23
55
Ausbeulungen der Ausformungen
Fig.
23
56
57
gekantete Rippenausformung
Fig.
25
58
Basisprofilausnehmung
Fig.
25
59
seitlich abstehende Rippenausformung
Fig.
26
60
Bandblech
Fig.
28
61
stirnseitige Blechausnehmungen
Fig.
28
62
Rippenbrücken
Fig.
28
63
Kontaktkante
Fig.
29
64
Kühlrippenausnehmung, Stanzung
Fig.
29
65
Längskante des Bandblech
Fig.
30
66
Rippenbrücken in Nuten des Basisprofil
Fig.
30
67
Kühlnadel
Fig.
29
68
Biegekante des Bandblechs
Fig.
30
69
70
Kühlrippenausklinkungen
Fig.
31
71
72
seitliche Längsnuten im Basisprofil
Fig.
32
73
Kunststoffprofil
Fig.
32
74
Lüfter
Fig.
32
75
Profilvorsprung des Basisprofil
Fig.
32
76
77
offene randseitige Ausnehmung
Fig.
33
78
geschlossene Ausnehmung
Fig.
34
79
offene oder geschlossene Funktionsprofile in Ausnehmungen
77
/
78
80
Montageplatte für Lüfter
Fig.
34
81
Klipse auf Montageplatte
Fig.
34
82
83
84
Rippeneinschnitte
Fig.
35
85
Verzahnung der Längskanten der Rippeneinschnitte
Fig.
35
86
beidseitige Ausklinkung der Verzahnung
Fig.
35
87
88
89
90
Profilvorsprung
Fig.
36
91
Rastnase
Fig.
36
92
Schiebenut
Fig.
36
93
Lüftervorkammer
Fig.
36
94
95
zusätzliche Ausstanzung am Rippenfuß
Fig.
36
96
97
Anschlagleiste
Fig.
36
98
Haltenut
Fig.
36
99
100
Halbleiterelement
Fig.
37
101
Rippenausnehmung für ein Halbleiterelement
Fig.
37
102
Basisprofilausnehmung für Halbleiterelemente
Fig.
37
103
seitliche Rippenausformung als Kontaktfläche zum Halbleiterelement
Fig.
37
104
Fig.
7
105
Druckausgleichsteller
Fig.
37
106
Montagenut auf einer mit Kühlrippen besetzten Seite des Basisprofil
Fig.
37
107
Verbindungssteg
Fig.
38
108
109
110
seitliche Ausragungen der Kühlrippe
Fig.
39
111
112
Hohlkammer nach Rippenmontage
Fig.
39
113
114
H-förmige Kühlrippe
Fig.
39
115
116
Mehrfach H-förmige Kühlrippe
Fig.
39
117
Nut in Kühlrippe
Fig.
40
118
Zapfen in Kühlrippe
Fig.
40
119
120
Dünnblech oder Folie
Fig.
41
121
122
Haltenut
Fig.
41
123
Haltezapfen
Fig.
41
124
Spannut
Fig.
41
125
Spannzapfen
Fig.
41
126
127
s Abstände
k Höhe
ü überstehende Länge
h Rippenhöhe
t Länge
e Länge
x Doppelpfeil
k Höhe
ü überstehende Länge
h Rippenhöhe
t Länge
e Länge
x Doppelpfeil
Claims (146)
1. Kühlkörper zum Kühlen von Elementen, insbesondere von
Halbleiterbauelementen, Motoren und Aggregaten, aus einem
aus Leichtmetall stranggepreßten Basisprofil (1-1.24),
mit in Abstand zueinander von dem Basisprofil (1-1.24)
abragenden Kühlrippen (2-2.33; 120), die in wärmeübertra
genden Kontakt mit dem Basisprofil (1-1.24) verbunden
sind,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Kühlrippen (2-2.33; 120) quer oder schräg zur
Strangpreßrichtung des Basisprofils (1-1.24) mit
demselben verbunden sind.
2. Kühlkörper nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
mindestens zwei Basisprofile (1.1, 1.2) hinter- oder
nebeneinander angeordnet und über die Kühlrippen (2)
miteinander verbunden sind.
3. Kühlkörper nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß
mindestens zwei Basisprofile (1.1, 1.2) hinter- oder
nebeneinander angeordnet sind und einen Abstand von bis zum
sechsfachen der Kühlrippenhöhe (h) aufweisen.
4. Kühlkörper nach einem der Ansprüche 1-3, dadurch
gekennzeichnet, daß das Basisprofil (1.3) eine stammartige
Verdickung (10) aufweist.
5. Kühlkörper nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß
zu kühlende Halbleiterelemente seitlich auf die stammartige
Verdickung (10) des Kühlkörpers montiert sind.
6. Kühlkörper nach Anspruch 1-5, dadurch gekennzeichnet,
daß vom Basisprofil (1.3, 1.24) zu mehreren Seiten
Kühlrippen (2.1, 2.2, 2.25, 2.31) abragen.
7. Kühlkörper nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
zwei, sich parallel oder in einem Winkel gegenüberstehende
Basisprofile (1.4, 1.5; 1.6, 1.7; 1.19, 1.20) aufweist.
8. Kühlkörper nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
die Kühlrippen (2) von mindestens zwei Basisprofilen (1.6,
1.7; 16.1, 16.2) teilweise umfangen werden.
9. Kühlkörper nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
das Basisprofile (8) mindestens eine Querstufe (17)
aufweist.
10. Kühlkörper nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß
das Basisprofile (1.8) mindestens eine Querstufe (17)
aufweist und von gleichen Kühlrippen (2.5) besetzt ist.
11. Kühlkörper nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
das Basisprofil (1.9) mindestens eine Ausragungen (18.1,
18.2, 18.3) zu einer nicht von Kühlrippen (2) besetzten
Außenseite aufweist.
12. Kühlkörper nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
das Basisprofil (1.20) mindestens eine Ausragung (19) mit
bis zur halben Rippenhöhe zu einer mit Kühlrippen (2)
besetzten Außenseite aufweist.
13. Kühlkörper nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
Kühlrippen (2) über die Breite des Basisprofils (1.10)
einseitig oder beidseitig mit der Länge (ü) von bis zum
Doppelten der Kühlrippenhöhe (h) überstehen.
14. Kühlkörper nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
Kühlrippen (2) eine Rippenfahne (20) der Länge (f) von bis
zum Doppelten der Kühlrippenhöhe (h) einseitig oder
beidseitig aufweisen.
15. Kühlkörper nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
ein Basisprofil (1.22) mindestens zwei plane
Oberflächenabschnitte (102) auf verschiedenen Seiten
aufweist.
16. Kühlkörper nach wenigstens einem der Ansprüche 1-15,
dadurch gekennzeichnet, daß das Basisprofil (1)
Einsatznuten (3) bzw. Rippensockel (4) aufweist.
17. Kühlkörper nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet,
daß die Einsatznuten (3) oder Rippensockel (4) nach außen
erweitert (4.1) oder verengt (4.2) ausgebildet sind.
18. Kühlkörper nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet,
daß die Einsatznuten (3) oder Rippensockel (4.3, 4.4)
Hinterschneidungen (30), Rastnuten (25), Hilfsnuten (26) an
deren Umfang aufweisen.
19. Kühlkörper nach einem der Ansprüche 16-18, dadurch
gekennzeichnet, daß ein Nutgrund im wesentlichen konkav
(15.1) oder konvex (15.2) ausgebildet ist.
20. Kühlkörper nach wenigstens einem der Ansprüche 16-19,
dadurch gekennzeichnet, daß eine Firstfläche (31) des
Rippensockels (4.1) konvex ausgebildet ist.
21. Kühlkörper nach wenigstens einem der Ansprüche 16-20,
dadurch gekennzeichnet, daß ein Nutgrund einen Spreizsockel
(48) aufweist.
22. Kühlkörper nach Anspruch 21, dadurch gekennzeichnet,
daß der Spreizsockel (48) eine Breite am Nuttiefsten von
bis zum 0,8fachen der lichten Nutbreite aufweist.
23. Kühlkörper nach Anspruch 21 oder 22, dadurch
gekennzeichnet, daß der Spreizsockel (48) eine Höhe bis zur
halben Nuttiefe aufweist.
24. Kühlkörper nach einem der Ansprüche 21-23, dadurch
gekennzeichnet, daß die Außenflächen des Spreizsockels (48)
einen spitzen Winkel von bis zu 90 Grad bilden.
25. Kühlkörper nach wenigstens einem der Ansprüche 16-24,
dadurch gekennzeichnet, daß die Einsatznut (3)
trichterförmig ausgebildet ist und einen Winkel zwischen
Firstfläche (31) und einer Pultfläche (46) von 30°-180°
ausbildet.
26. Kühlkörper nach wenigstens einem der Ansprüche 16-25,
dadurch gekennzeichnet, daß die Nutabstände oder Abstände
der Rippensockel (4) ungleich beabstandet angeordnet sind.
27. Kühlkörper nach wenigstens einem der Ansprüche 16-26,
dadurch gekennzeichnet, daß ein Basisprofil (1.11, 1.13)
mehrere unterschiedliche Formen der Einsatznuten (3) oder
Rippensockel (4.1-4.4) aufweist.
28. Kühlkörper nach wenigstens einem der Ansprüche 16-27,
dadurch gekennzeichnet, daß ein Basisprofil sowohl
Einsatznuten (3) als auch Rippensockel (4) aufweist.
29. Kühlkörper nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
das Basisprofil auf einer mit Kühlrippen (2.30) bestückten
Außenseite eine Ausnehmung (102) zur Montage von
elektronischen Bauelementen aufweist.
30. Kühlkörper nach Anspruch 29, dadurch gekennzeichnet,
daß das Basisprofil Längsnuten (106) auf einer mit
Kühlrippen (230) bestückten Kühlkörperseite als
beispielsweise Schiebemutterkanäle zur Befestigung von
elektronischen Bauelementen aufweist.
31. Kühlkörper nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
das Basisprofil (1.1, 1.2) seitlich Längsnuten (8a) zur
Befestigung von Rückwandblechen (8) und/oder Dichtungs
profilen aufweist.
32. Kühlkörper nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
das Basisprofil (1.18) seitlich Längsnuten (72) aufweist,
die eine Quermontage und Verschieben der Lüfter (74) od. dgl.
erlaubt.
33. Kühlkörper nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
das Basisprofil (1.6) zumindest zu einer Seite eine
Ausragung (16.1, 16.2) aufweist.
34. Kühlkörper nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
das Basisprofil (1.18, 1.19) zumindest zu einer Seite einen
Profilvorsprung (90) aufweist.
35. Kühlkörper nach Anspruch 34, dadurch gekennzeichnet,
daß der Profilvorsprung (90) im wesentlichen eine Wand
einer Lüftervorkammer (93) ausbildet.
36. Kühlkörper nach Anspruch 35, dadurch gekennzeichnet,
daß der Profilvorsprung (90) mit integrierten Rastnasen
(91), Anschlagleisten (97), Haltenuten (98), Längsnuten
(92), z. B. als Schiebemutterkanäle für die Befestigung von
Lüfter (74) od. dgl. aufweist.
37. Kühlkörper nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
die Oberfläche des Basisprofils (1) zumindest teilweise
durch Wellung, Zahnung oder eine sonstige Längskanellierung
eine Oberflächenvergrößerung aufweist (also auch Nutwände,
Nutböden, Sockelflächen, etc.).
38. Kühlkörper nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
die Kühlrippen (2) in beliebig parallelen und/oder
ungleichen Abständen (s1, s2, . . . sn) zueinander auf dem
Basisprofil (1) angeordnet sind.
39. Kühlkörper nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
die Kühlrippen (2) einen Abstand vom Vielfachen der
Rippendicke aufweisen.
40. Kühlkörper nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
die Kühlrippen (2) in ihren Abständen zueinander und ihrem
Rippenquerschnitt derart festgelegt sind, daß sich ein
Verhältnis der Längs- zu Quertemperaturdifferenz in der
Grundplatte von 0,4 : 1 bis 2,5 : 1 ausbildet.
41. Kühlkörper nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
verschieden dicke Kühlrippen auf einem Basisprofil zum
Einsatz kommen.
42. Kühlkörper nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
verschiedene Ausführungen der Kühlrippen (Blechrippe,
Stangpreßrippe) auf einem Basisprofil zum Einsatz kommen.
43. Kühlkörper nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
der Kühlkörper zwischen den Kühlrippen (2) mindestens eine
Stützplatte (43) aufweist.
44. Kühlkörper nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
die Kühlrippen (2.4) an mindestens einer mit einem
Basisprofil (1.4, 1.5) zu verbindenden Längskante
Rippenausformungen (12.1-12.3) aufweisen, so daß diese
quer oder schräg in Einsatznuten (3) des Basisprofil (1)
oder zwischen Rippensockel (4) eingesetzt, eingepreßt oder
verstemmt werden können.
45. Kühlkörper nach Anspruch 44, dadurch gekennzeichnet,
daß die Rippenausformungen (12.1-12.3) im wesentlichen
eine Negativform zu den Einsatznuten (3) und Rippensockeln
(4) ausbilden.
46. Kühlkörper nach Anspruch 44 oder 45, dadurch
gekennzeichnet, daß sich die Rippenausformungen (12.1-12.3)
nach außen hin verbreitern.
47. Kühlkörper nach Anspruch 44, dadurch gekennzeichnet,
daß die Rippenausformungen am freien Ende eine im
wesentlichen zu mindestens einer Seite abstehende
Rastausformung (45) aufweisen.
48. Kühlkörper nach Anspruch 44, dadurch gekennzeichnet,
daß die Rippenausformungen an ihrer Verbindung zur
Kühlfläche der Kühlrippe (2.13) an mindestens einer
Innenecke eine Inneneckausnehmung (44) aufweisen.
49. Kühlkörper nach Anspruch 44, dadurch gekennzeichnet,
daß die Rippenausformungen eine geringere Höhe aufweisen,
als die Nuthöhe oder die Höhe der Rippensockel (4) des
Basisprofils.
50. Kühlkörper nach Anspruch 44, dadurch gekennzeichnet,
daß die Kühlrippen (2.14) Rippenausformungen (12.5, 12.6)
aufweisen, welche breiter sind als die Nutbreite oder der
mittlere Abstand der Rippensockel (4).
51. Kühlkörper nach Anspruch 44, dadurch gekennzeichnet,
daß die Rippenausformungen und ihre Verbindungskanten
umfänglich zumindest abschnittsweise oder an einzelnen
Kantenabschnitten eine Wellung, Zahnung (33.1) oder eine
vergleichbare Kantenverlängerung aufweisen.
52. Kühlkörper nach Anspruch 44, dadurch gekennzeichnet,
daß die Rippenausformungen in einem Winkel zum Lot auf die
Kühloberfläche der Kühlrippen freigestanzt sind.
53. Kühlkörper nach Anspruch 44, dadurch gekennzeichnet,
daß die Rippenausformungen eine seitliche Ausdrehung,
Verdrehung oder Schrägstellung (54) zur Kühlfläche der
Kühlrippe (2.15) aufweisen.
54. Kühlkörper nach Anspruch 44, dadurch gekennzeichnet,
daß die Rippenausformungen alternierend zu beiden Seiten
der Kühlrippe (2.15) eine Verformung aufweisen.
55. Kühlkörper nach Anspruch 44, dadurch gekennzeichnet,
daß die Rippenausformungen (12) ganz oder zumindest
teilweise um eine Kante parallel zu der Längskante der
Kühlrippe (2.18) in einem Winkel von bis zu 120° zu einer
Seite (57.1, 57.2) oder beidseitig oder alternierend
abgekantet sind.
56. Kühlkörper nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
die Kühlrippe (2.14) einseitig oder beidseitig am Rippenfuß
(11) in einem beliebigen Winkel abstehende Rippenschenkel
(50) aufweisen.
57. Kühlkörper nach Anspruch 56, dadurch gekennzeichnet,
daß die Rippenschenkel (50) Rippenausformungen (59)
aufweisen.
58. Kühlkörper nach Anspruch 57, dadurch gekennzeichnet,
daß die Rippenschenkel (50) Rippenausformungen (59) zu
beiden Rippenschenkel (50) alternierend aufweisen.
59. Kühlkörper nach Anspruch 44, dadurch gekennzeichnet,
daß die Rippenausformungen innere Ausnehmungen (32)
aufweisen.
60. Kühlkörper nach Anspruch 44, dadurch gekennzeichnet,
daß die Rippenausformungen zumindest teilweise eine zum
freien Ende hin im wesentlichen keilförmige oder
dreiecksförmige Stemmeisenausnehmung aufweisen, die
teilweise über eine Rippenverdickung (23.1-23.7) in die
Kühlfläche der Kühlrippe (2.6, 2.7) einragt.
61. Kühlkörper nach Anspruch 44, dadurch gekennzeichnet,
daß die Rippenausformungen parallel zu mindestens einer
Seifte einer Längskante (7) der Kühlrippe (2.6) mindestens
eine Stemmnut (27) aufweisen.
62. Kühlkörper nach Anspruch 44, dadurch gekennzeichnet,
daß die Rippenausformungen (12) vor Verstemmen einseitig
oder beidseitig mindestens eine Querstemmnut (29)
aufweisen.
63. Kühlkörper nach Anspruch 44, dadurch gekennzeichnet,
daß die Rippenausformungen (59) in sich eine Wölbung oder
Ausbeulung (55, 57.1), Zahnung (57.2) oder durch
dergleichen eine Verlängerung der Kontur bezogen auf die
Nutbreite aufweisen.
64. Kühlkörper nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
die Kühlrippe (2.27) Rippeneinschnitte (84) aufweist.
65. Kühlkörper nach Anspruch 64, dadurch gekennzeichnet,
daß die Rippeneinschnitte (84) eine Verzahnung (85)
aufweisen.
66. Kühlkörper nach Anspruch 65, dadurch gekennzeichnet,
daß die Ausformungen der Verzahnung (85) einseitig oder zu
beiden Seiten ausgebogen sind.
67. Kühlkörper nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
die Kühlrippen (2) einseitig oder beidseitig
Rippenausklinkungen (70) aufweisen.
68. Kühlkörper nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
die Kühlrippen (2.32) seitliche Ausragungen (110)
aufweisen.
69. Kühlkörper nach Anspruch 68, dadurch gekennzeichnet,
daß die Kühlrippe (2.32) mindestens eine seitliche
Ausragung (110) auf die entgegengesetzte Seite eines
Rippenschenkels (50) aufweist.
70. Kühlkörper nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
mehrere Kühlrippen (2.32) mit seitlichen Ausragungen (110)
nach der Rippenmontage Hohlkammern (112) bzw.
Strömungskanäle ausbilden.
71. Kühlkörper nach Anspruch 68, dadurch gekennzeichnet,
daß die seitliche Ausragungen (110) eine Nut und Feder- bzw.
Nut- und Zapfen-Verbindung (117, 118) aufweisen.
72. Kühlkörper nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
die Kühlrippen H-förmig (114) mit zwei nach außen
gerichteten Rippenschenkel (50) oder Rippenverdickungen
(23) ausgebildet sind.
73. Kühlkörper nach Anspruch 72, dadurch gekennzeichnet,
daß mindestens eine Seite der H-förmigen Kühlrippe (114)
mit einem Basisprofil (1) eine Hohlkammer (112) bildet.
74. Kühlkörper nach Anspruch 72, dadurch gekennzeichnet,
daß eine Kühlrippe (116) aus mehreren H-förmigen
Abschnitten zusammengesetzt ist und im wesentlichen
mindestens eine Hohlkammern (112) ausbildet.
75. Kühlkörper nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
die Kühlrippen (2) mit mindestens einer seitlichen
Ausragung (110) oder Nut- und Zapfen-Verbindungen (117,
118) an mindestens zwei Außenkanten Rippenverdickungen (23)
zu einer oder beiden Seiten der Kühlfläche der Kühlrippe
(2) aufweisen.
76. Kühlkörper nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
die Kühlrippen aus Dünnblech (120) oder einer reißfesten
Folie bestehen.
77. Kühlkörper nach Anspruch 76, dadurch gekennzeichnet,
daß die Kühlrippen (120) mittels Stemmleiste (40.1) oder
Nutsteinen (41.1) mit dem Basisprofil verbunden sind.
78. Kühlkörper nach Anspruch 77, dadurch gekennzeichnet,
daß die Stemmleisten (40.1) oder Nutsteine (41.1)
mindestens eine Haltenut (122) und einen Haltezapfen (123)
aufweisen.
79. Kühlkörper nach Anspruch 76 oder 77, dadurch
gekennzeichnet, daß die Stemmleisten (40.1) oder Nutsteine
(41.1) mindestens eine Spannut (124) und einen Spannzapfen
(124) aufweisen.
80. Kühlkörper nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
die Kühlrippe (2.6, 2.7, 2.8, 2.9, 2.13) eine Material
anhäufung (23.1-23.7) am Rippenfuß (11) oder mehreren,
mit einem weiteren Basisprofil (1) zu verbindenden Längs
kanten (7) aufweist.
81. Kühlkörper nach Anspruch 80, dadurch gekennzeichnet,
daß die Materialanhäufung (23.1-23.7) höher als die
Nuthöhe oder Höhe der Rippensockel (4) ist.
82. Kühlkörper nach Anspruch 80 oder 81, dadurch
gekennzeichnet, daß die Dicke der Materialanhäufung (23)
maximal dem Rippenabstand entspricht (23.1-23.7).
82. Kühlkörper nach Anspruch 80, dadurch gekennzeichnet,
daß die Materialanhäufung (23) einseitig (23.5, 23.7) oder
beidseitig, symmetrisch (23.4) oder unsymmetrisch (23.6),
ausgebildet ist.
83. Kühlkörper nach wenigstens einem der Ansprüche 80-82,
dadurch gekennzeichnet, daß die Materialanhäufungen
zusätzlich mit einer Nut und Feder (24) miteinander
verbunden sind.
84. Kühlkörper nach wenigstens einem der Ansprüche 80-83,
dadurch gekennzeichnet, daß die Materialanhäufung (23) aus
wesentlich weicherem Werkstoff besteht als das Basisprofil.
85. Kühlkörper nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
die Kühlrippe (2.6) als Strangpreßprofil oder Walzprofil
aus einem gut wärmeleitenden Material hergestellt ist und
eine Materialanhäufung durch eine Profilverdickung (23.1-23.3)
am Rippenfuß (11) aufweist.
86. Kühlkörper nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
die Kühlrippe (2.11) aus einem gut wärmeleitenden Blech
hergestellt ist und eine Materialanhäufung durch mindestens
einmaliges Umschlagen einer Außenkante (21) auf eine Seite
oder beidseitig und/oder seitliches Einschlagen (22)
aufweist.
87. Kühlkörper nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
die Kühlrippe eine Materialanhäufung durch Stauchen einer
Längskante (7) aufweist.
88. Kühlkörper nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
die Kühlrippe eine Materialanhäufung durch einen
zusätzlichen Materialauftrag aufweist.
89. Kühlkörper nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
Verstemmleisten (40) oder Nutsteine (41) zwischen den
Kühlrippen (2) als Materialanhäufung vorgesehen sind.
90. Kühlkörper nach Anspruch 89, dadurch gekennzeichnet,
daß die Verstemmleiste (40) eine Vielzahl von geschichteten
Blechleisten aufweist.
91. Kühlkörper nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
die Kühlrippe (2) aus einem wesentlich härteren Werkstoff
besteht als das Basisprofil (1).
92. Kühlkörper nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
die Kühlrippen (2.20-2.22) aus einem Bandblech (60)
gefertigt sind.
93. Kühlkörper nach Anspruch 92, dadurch gekennzeichnet,
daß das Bandblech (60) an der Frontseite und Rückseite des
Kühlkörpers serpentinenförmig umgebogen ist.
94. Kühlkörper nach Anspruch 92 oder 93, dadurch
gekennzeichnet, daß das Bandblech (60) mehrere oder
einzelne Blechausnehmungen (61) aufweist, die ein
Durchströmen von Luft von der Frontseite zur Rückseite des
Kühlkörpers zwischen zwei Kühlrippen (2.20-2.22)
ermöglichen.
95. Kühlkörper nach Anspruch 94, dadurch gekennzeichnet,
daß mindestens eine Blechbrücke (62) zwei Kühlrippen (2.20,
2.21) an der Frontseite und Rückseite des Kühlkörpers
miteinander verbindet.
96. Kühlkörper nach Anspruch 94 oder 95, dadurch
gekennzeichnet, daß zwei Blechbrücken (62.1, 62.2) zwei
Kühlrippen (2.20, 2.21) an den beiden Längskanten (65) des
Bandblechs (60) miteinander verbinden.
97. Kühlkörper nach Anspruch 92, dadurch gekennzeichnet,
daß das Bandblech (60) mehrere im wesentlichen seitlich
parallele und/oder im wesentlichen zur Längskante (65) der
Kühlrippe (2.21, 2.22) gerichtet, mehrere hintereinander
befindliche Blechausnehmungen (64) aufweist.
98. Kühlkörper nach Anspruch 92, dadurch gekennzeichnet,
daß die Rippenausnehmungen (64) in ihrer größten Abmessung
im wesentlichen eine Vorzugsrichtung vom Basisprofil zu
einher Außenseite der Kühlrippen aufweisen.
99. Kühlkörper nach Anspruch 92, dadurch gekennzeichnet,
daß das Bandblech (60) eine randseitige Begrenzung zum
Basisprofil (1.16) durch eine Kontaktkante (63) aufweist.
100. Kühlkörper nach Anspruch 97, dadurch gekennzeichnet,
daß das Bandblech (60) eine randseitige Begrenzung nach
außen durch eine Längskante (65) aufweist.
101. Kühlkörper nach Anspruch 100, dadurch gekennzeichnet,
daß das Bandblech (60) Ausnehmungen der Längskante (65)
unter Ausbildung von Kühlnadeln (67) aufweist.
102. Kühlkörper nach Anspruch 92, dadurch gekennzeichnet,
daß das Bandblech (60) raupenförmig umgebogen ist.
103. Kühlkörper nach Anspruch 92, dadurch gekennzeichnet,
daß das Bandblech (60) mehrere im wesentlichen seitlich
parallele und/oder, im wesentlichen zur Biegekante (68) der
Kühlrippe (2) gerichtet, mehrere hintereinander befindliche
Blechausnehmungen (64) aufweist.
104. Kühlkörper nach Anspruch 103, dadurch gekennzeichnet,
daß die Rippenausnehmungen (64) in ihrer größten Abmessung
im wesentlichen eine Vorzugsrichtung vom Basisprofil (1.17)
zu einer Biegekante (68) der Kühlrippen (2.22) weisen.
105. Kühlkörper nach Anspruch 103 oder 104, dadurch
gekennzeichnet, daß das Bandblech Ausnehmungen der
Biegekante (68) unter Ausbildung von Kühlnadeln (67)
aufweist.
106. Kühlkörper nach Anspruch 92, dadurch gekennzeichnet,
daß das Bandblech (60) Rippenbrücken (66) zum Verstemmen in
die Einsatznuten (3) des Basisprofils (1.17) aufweist.
107. Verfahren zum Herstellen eines Kühlkörpers zum Kühlen
von Elementen, insbesondere Halbleiterelementen, Motoren
und Aggregaten, bestehend aus einem Basisprofil (1-1.24)
und mit diesem quer oder schräg verbundenen Kühlrippen (2-2.33,
120), wobei vom Basisprofil Rippensockel (4) abragen
und/oder das Basisprofil Einsatznuten (3) aufweist, deren
Oberflächen von zumindest den Außenkanten und/oder
Außenflächen der Rippenausformungen (12) mindestens
teilweise seitlich angegriffen werden, dadurch
gekennzeichnet, daß die Rippenausformungen (12) mit dem
Basisprofil (1) verstemmt werden.
108. Verfahren nach Anspruch 107, dadurch gekennzeichnet,
daß Rippenmaterial quer gegen Nutwände (14.1-14.3) oder
Sockelflanken (5) verstemmt werden.
109. Verfahren nach Anspruch 107 oder 108, dadurch
gekennzeichnet, daß Rippenmaterial gegen einen Nutgrund
(15) und/oder gegen eine Firstflächen (31) des
Rippensockels (4.1) verstemmt wird.
110. Verfahren nach Anspruch 107-109, dadurch
gekennzeichnet, daß beim Verstemmen Rippenmaterial in
Hinterschneidungen (30), Rastnuten (25) und sonstige
Hilfsnuten (26) eingepreßt wird und diese zumindest
teilweise verfüllt.
111. Verfahren nach Anspruch 107, dadurch gekennzeichnet,
daß beim Verstemmen Rippenmaterial gegen eine Nachbarrippe
verstemmt wird.
112. Verfahren nach Anspruch 107, dadurch gekennzeichnet,
daß beim Verstemmen Rippenmaterial mit Rippenmaterial einer
Nachbarrippe verstemmt wird.
113. Verfahren nach wenigstens einem der Ansprüche 107-112,
dadurch gekennzeichnet, daß beim Verstemmen eine
plastische Verformung eintritt.
114. Verfahren nach wenigstens einem der Ansprüche 107 bis
113, dadurch gekennzeichnet, daß die Verstemmung mittels
Stemmwerkzeugen wie Stemmeisen (28), Stemmplatten, Rollen
oder dgl. erfolgt.
115. Verfahren nach Anspruch 107, dadurch gekennzeichnet,
daß beim Verstemmen die Materialverdrängung mittels
Stemmwerkzeugen (28) erfolgt, die parallel zu der
Kühlfläche der Kühlrippen (2) geführt sind.
116. Verfahren nach Anspruch 107, dadurch gekennzeichnet,
daß das Verstemmen zwischen zwei Kühlrippen (2) erfolgt.
117. Verfahren nach Anspruch 107, dadurch gekennzeichnet,
daß das Verstemmen je einer einzelnen Kühlrippe (2)
erfolgt.
118. Verfahren nach Anspruch 107, dadurch gekennzeichnet,
daß Verstemmen einer Kühlrippe (2.6) mit einem
gabelförmigen Stemmwerkzeug, z. B. Stemmeisen (28.1, 28.2)
oder Rolle mit Mittelnut, erfolgt, welches die Kühlrippe
beidseitig umfaßt.
119. Verfahren nach Anspruch 107, dadurch gekennzeichnet,
daß das Verstemmen mehrerer Kühlrippen (2.7) mit einem
kammförmigen Stemmwerkzeug, z. B. Stemmeisen (28), erfolgt.
120. Verfahren nach Anspruch 119, dadurch gekennzeichnet,
daß Verstemmen mehrerer Kühlrippen (2.7) mittels
kammförmigem Stemmwerkzeug je Längsnut des Basisprofils
erfolgt.
121. Verfahren nach Anspruch 107, dadurch gekennzeichnet,
daß mehrere Rippen oder Rippenpakete gleichzeitig verstemmt
werden.
122. Verfahren nach Anspruch 107, dadurch gekennzeichnet,
daß beim Verstemmen die Materialverdrängung mittels
Stemmeisen (28) oder Stemmplatten erfolgt, die parallel zur
Stangpreßrichtung des Basisprofil (1) geführt sind.
123. Verfahren nach Anspruch 107, dadurch gekennzeichnet,
daß die Verstemmung der Kühlrippen an mindestens zwei
Außenkanten der Kühlrippe gleichzeitig erfolgt.
124. Verfahren nach Anspruch 107, dadurch gekennzeichnet,
daß die Verstemmung einzelner Kühlrippen übereinander
erfolgt.
125. Verfahren nach Anspruch 107, dadurch gekennzeichnet,
daß die Verstemmung mehrerer Kühlrippen (2) übereinander
gleichzeitig erfolgt.
126. Verfahren nach Anspruch 107, dadurch gekennzeichnet,
daß die Verstemmung zusätzlich zwei Kühlrippen mit Nut und
Feder miteinander verstemmt.
127. Verfahren nach Anspruch 107, dadurch gekennzeichnet,
daß Stemmwerkzeuge keilförmig oder konisch eingreifen.
128. Verfahren nach Anspruch 107, dadurch gekennzeichnet,
daß Stemmwerkzeuge vornehmlich flächig Material zur Seite
gegen das Basisprofil (1) drängen (Fig. 16aA).
129. Verfahren nach Anspruch 107, dadurch gekennzeichnet,
daß Stemmwerkzeuge die Rippenausformungen (12) umfänglich
punktuell oder abschnittsweise zum Basisprofil (1)
verstemmen (Fig. 16aB).
130. Verfahren nach Anspruch 107, dadurch gekennzeichnet,
daß Stemmwerkzeuge die Rippenausformungen (12) randseitig
gegen das Basisprofil (1) verstemmen (Fig. 16aC).
131. Verfahren nach Anspruch 107, dadurch gekennzeichnet,
daß die Verstemmung der Rippenausformungen in Querstemm
nuten (29) erfolgt.
132. Verfahren nach Anspruch 107, dadurch gekennzeichnet,
daß die Verstemmung der Rippenausformungen in Längsnuten
(13) erfolgt.
133. Verfahren nach Anspruch 107, dadurch gekennzeichnet,
daß die Verstemmung in Ausnehmungen (32) der
Rippenausformungen erfolgt.
134. Verfahren nach Anspruch 107, dadurch gekennzeichnet,
daß sich mindestens zwei Basisprofile in einem Metallkäfig
oder dergestaltigen Werkzeug im wesentlichen
gegenüberstehen und daß diese beim Verstemmen der
Rippenausformungen (12) der Kühlrippe (2) gegen die
Käfigwände gedrückt und von diesen fest eingefaßt werden.
135. Verfahren nach Anspruch 107, dadurch gekennzeichnet,
daß Rippenausformungen (12) im wesentlichen parallel zu den
Kühlflächen der Kühlrippen (2) in die Einsatznuten (3) oder
zwischen Rippensockel (4) eingepreßt werden und diese unter
Ausnutzung der Werkstoffelastizität und der Knickfestigkeit
quer gegen die Nutwände (14) oder Sockelflanken (5)
und/oder gegen den Nutgrund (15) und/oder die Firstflächen
(31) des Basisprofils (1) drücken.
136. Verfahren nach Anspruch 107, dadurch gekennzeichnet,
daß Rippenausformungen (12) im wesentlichen in die
Einsatznuten oder zwischen Rippensockel eingelegt oder
seitlich eingeschoben werden und unter Querstellen und
Spreizen der Rippenausformungen (55, 54) seitlich gegen die
Nutwände (14) oder Sockelflanken (5) und/oder gegen das
Basisprofil gepreßt werden.
137. Verfahren nach Anspruch 107, dadurch gekennzeichnet,
daß mehrere Kühlrippen (2.15) hintereinander gelegt werden,
wobei sich die Rippenausformungen (54, 55) abwechselnd
jeweils zweier benachbarter Kühlrippen entlang mindestens
einer Außenkante der Kühlrippe gegenseitig berühren,
mittels Stemmwerkzeugen gleichzeitig zusammengedrückt und
die Rippenausformungen (54, 55) dabei quer gegen die
Nutwände (14) oder Sockelflanken (5) verkeilt oder gepreßt
werden.
138. Verfahren nach Anspruch 137, dadurch gekennzeichnet,
daß sich Außenkanten der Rippenausformungen (12) beim
Einpressen der Kühlrippen (2) in die Nutwände (14) oder
Sockelflanken (5) einschneiden.
139. Verfahren nach Anspruch 107, dadurch gekennzeichnet,
daß die Kühlrippe (2) beim Verbinden mit dem Basisprofil
(1) auf Sockelspitzen oder Firstflächen (31) des
Basisprofils (1) zum Aufsitzen kommt.
140. Verfahren nach dem Anspruch 107, dadurch
gekennzeichnet, daß Stemmwerkzeuge (28.7) Abschnitte der
Rippenschenkel (50) in einem direkten Verfahren unter
plastischer Verformung in Einsatznuten (3) des Basisprofils
(1) stemmen.
141. Verfahren nach Anspruch 107, dadurch gekennzeichnet,
daß Stemmwerkzeuge (28.6) Abschnitte des Rippenschenkel
(50) in der Breite der Einsatznuten (3) oder Abstand der
Rippensockel (4) ausklinken und gleichzeitig in die
Einsatznuten (3) des Basisprofils (1) stemmen.
142. Verfahren nach Anspruch 107, dadurch gekennzeichnet,
daß Kühlrippen (2.17) mit einer Basisprofilausnehmung (58)
über ein Basisprofil gesteckt und die gekanteten
Rippenausformungen (57) gegen eine der Oberflächenab
schnitte des Basisprofils verstemmt werden.
143. Verfahren nach Anspruch 107, dadurch gekennzeichnet,
daß elektronische Bauelemente mittels der Kühlrippen (2)
gegen das Basisprofil (1) angepreßt werden.
144. Verfahren zum Herstellen eines Kühlkörpers zum Kühlen
von Elementen, insbesondere Halbleiterelementen, Motoren
und Aggregaten, bestehend aus einem Basisprofil (1-1.24)
und mit diesem quer oder schräg verbundenen Kühlrippen (2-2.33,
120), wobei vom Basisprofil Rippensockel (4) abragen
und/oder das Basisprofil Einsatznuten (3) aufweist, deren
Oberflächen von zumindest den Außenkanten und/oder
Außenflächen der Rippenausformungen (12) mindestens
teilweise seitlich angegriffen werden, dadurch
gekennzeichnet, daß die Kühlrippen (2) auf das Basisprofil
(1) unter Erzeugung einer Zugspannung in den mit dem
Basisprofil (1) verbundenen Rippenausformungen (12)
aufgespannt werden.
145. Verfahren zum Herstellen eines Kühlkörpers zum Kühlen
von Elementen, insbesondere Halbleiterelementen, Motoren
und Aggregaten, bestehend aus einem Basisprofil (1-1.24)
und mit diesem quer oder schräg verbundenen Kühlrippen (2-2.33,
120), wobei vom Basisprofil Rippensockel (4) abragen
und/oder das Basisprofil Einsatznuten (3) aufweist, deren
Oberflächen von zumindest den Außenkanten und/oder
Außenflächen der Rippenausformungen (12) mindestens
teilweise seitlich angegriffen werden, dadurch
gekennzeichnet, daß die Kühlrippen (2) in einfacher Weise
auf das Basisprofil (1) aufgeklipst oder aufgesteckt werden
(z. B. als seitliche Gehäusewand).
Priority Applications (2)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE19830512A DE19830512A1 (de) | 1998-07-09 | 1998-07-09 | Kühlkörper mit Querrippen |
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| Country | Link |
|---|---|
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Cited By (5)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| DE10200019A1 (de) * | 2002-01-02 | 2003-07-10 | Alcan Tech & Man Ag | Kühlkörper für Halbleiterbauelemente od.dgl. Einrichtungen, Verfahren zu dessen Herstellung und Werkzeug zur Durchführung des Verfahrens. |
| EP1156526A3 (de) * | 2000-05-18 | 2004-10-20 | Aavid Thermalloy LLC | Kühlkörper mit eingepressten Lamellen |
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-
1998
- 1998-07-09 DE DE19830512A patent/DE19830512A1/de not_active Withdrawn
Cited By (6)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| EP1156526A3 (de) * | 2000-05-18 | 2004-10-20 | Aavid Thermalloy LLC | Kühlkörper mit eingepressten Lamellen |
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| DE10200019B4 (de) * | 2002-01-02 | 2006-07-06 | Alcan Technology & Management Ag | Kühlkörper für Halbleiterbauelemente, Verfahren zu dessen Herstellung und Werkzeug zur Durchführung des Verfahrens |
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| DE102010061044A1 (de) | 2010-12-06 | 2012-06-06 | Willy Kretz | Verbundbauteil |
| DE102011108221A1 (de) * | 2011-07-21 | 2013-01-24 | Hyco-Vakuumtechnik Gmbh | Elektromotor mit Kühlrippen |
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