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DE19828841A1 - Halteplatte eines Staubsauger-Filterbeutels - Google Patents

Halteplatte eines Staubsauger-Filterbeutels

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DE19828841A1
DE19828841A1 DE1998128841 DE19828841A DE19828841A1 DE 19828841 A1 DE19828841 A1 DE 19828841A1 DE 1998128841 DE1998128841 DE 1998128841 DE 19828841 A DE19828841 A DE 19828841A DE 19828841 A1 DE19828841 A1 DE 19828841A1
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Paul Aichner
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AICHNER FILTER GmbH
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    • A47LDOMESTIC WASHING OR CLEANING; SUCTION CLEANERS IN GENERAL
    • A47L9/00Details or accessories of suction cleaners, e.g. mechanical means for controlling the suction or for effecting pulsating action; Storing devices specially adapted to suction cleaners or parts thereof; Carrying-vehicles specially adapted for suction cleaners
    • A47L9/10Filters; Dust separators; Dust removal; Automatic exchange of filters
    • A47L9/14Bags or the like; Rigid filtering receptacles; Attachment of, or closures for, bags or receptacles
    • A47L9/1427Means for mounting or attaching bags or filtering receptacles in suction cleaners; Adapters
    • A47L9/1436Connecting plates, e.g. collars, end closures
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Abstract

Eine Halteplatte (1) eines Staubsauger-Filterbeutels weist eine mit einer Durchlaßöffnung (7) versehene Grundplatte (2) auf. Ein Verschlußschieber (12) ist von einer die Durchlaßöffnung (7) freigebenden Gebrauchsstellung in eine Verschlußstellung bewegbar. Der Verschlußschieber (12) ist an seinen Randbereichen übergreifend gehalten und sein Verschiebeweg ist in der Verschlußstellung durch Anschlagkanten (16) begrenzbar. Um ein Festklemmen des Verschlußschiebers (12) in der Verschlußstellung zu ermöglichen, laufen die Anschlagkanten (16) im spitzen Winkel (alpha) zur Verschieberichtung (14) in Schließrichtung auf die Mittellinie (M) der Halteplatte (1) zu.

Description

Die Erfindung betrifft eine Halteplatte eines Staubsauger-Filterbeutels gemäß dem Oberbegriff des Patentanspruchs 1.
Aus der DE 42 27 617 A1 ist eine Halteplatte eines Staubsauger-Filterbeutels be­ kannt, die eine mit einer Durchlaßöffnung versehene Grundplatte aufweist. Entlang zweier gegenüberliegender Seitenkanten der Grundplatte sind Streifen aus Karton aufgeklebt, zwischen denen ein ebenfalls mit einer Durchlaßöffnung versehener Ver­ schlußschieber verschiebbar geführt ist. Um den Verschlußschieber an der Oberfläche der Grundplatte zu halten, werden dessen Randbereiche von Deckstreifen übergriffen. Damit der Verschlußschieber während des Gebrauchs bzw. während der Entnahme des Filterbeutels jeweils eine definierte Stellung relativ zur Grundplatte einnimmt, sind die seitlichen Führungsstreifen und der Verschlußschieber rechtwinkelig hinterschnit­ ten. Damit bilden diese Streifen Anschläge für den Verschlußschieber in der Ge­ brauchs- und Verschlußlage und verhindern ein versehentliches vollständiges Heraus­ ziehen des Verschlußschiebers aus der Halteplatte. Der Verschlußschieber dieser be­ kannten Halteplatte kann jederzeit wieder in die Gebrauchslage gebracht werden, so daß die Einlaßöffnung der Grundplatte während der Entsorgung des gebrauchten Fil­ terbeutels auch versehentlich geöffnet werden kann. Dies hat einen unerwünschten Staubaustritt aus dem vollen Filterbeutel zur Folge.
Aus der DE 40 02 868 C1 ist eine weitere Halteplatte eines Staubsauger-Filterbeutels bekannt. Diese besteht aus zwei Lagen, nämlich einer Grund- und einer Deckplatte, zwischen denen ein biegsames Papierband als Verschlußschieber bewegbar ist. Dieses Papierband ist am freien Ende mit einer Handhabe aus Karton verklebt. Am Gegenen­ de ragt das Papierband schlaufenförmig aus der Haltplatte heraus und ist mit einer Lage der Halteplatte verklebt. Bedingt durch die Ausbildung des Verschlußschiebers als dünnes Papierband kann der Schieber nicht mehr aus der Verschlußlage in die Ge­ brauchslage verschoben werden, allerdings ist diese bekannte Halteplatte wegen der vielen erforderlichen Klebestellen sehr aufwendig herzustellen, was bei einem Einweg- Verbrauchsartikel besonders nachteilig ist.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Halteplatte der eingangs genannten Art zu schaffen, deren Verschlußschieber aus der Verschlußlage nicht wieder in die Gebrauchslage bringbar ist und die trotzdem einfach und damit kostengünstig her­ stellbar ist.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß mit den Merkmalen des Patentanspruchs 1 ge­ löst.
Bei der Halteplatte gemäß Anspruch 1 verläuft wenigstens eine Anschlagkante im spitzen Winkel zur Verschieberichtung des Verschlußschiebers, so daß sich der Raum für den Verschlußschieber in Schließrichtung keilartig verjüngt. Es ist dabei vorstell­ bar, bei zwei einander gegenüberliegenden Kanten nur eine im spitzen Winkel zur Verschieberichtung und die andere parallel zur Verschieberichtung auszubilden. Al­ ternativ könnten auch beide Kanten spitzwinkelig zur Verschieberichtung verlaufen, wobei sich bevorzugt ein symmetrischer Aufbau der Halteplatte ergibt. Für den Fall, daß der Verschlußschieber durch entsprechende Führungskanten ausreichend geführt ist, kann auch eine einzige spitzwinkelig zur Verschieberichtung verlaufende An­ schlagkante ausreichen. Der Verschlußschieber ist derartig ausgebildet, daß er in der Verschlußstellung an der Anschlagkante festklemmbar ist. Der Verschlußschieber ist vorzugsweise passend zur Anschlagkante ausgebildet, so daß er in der Verschlußstel­ lung flächig an der Anschlagkante anliegt. Auf diese Weise ergibt sich eine besonders günstige Klemmwirkung des Verschlußschiebers, so daß dieser nicht wieder verse­ hentlich in die Gebrauchslage mit geöffneter Durchlaßöffnung gebracht werden kann. Vorzugsweise besitzen die Anschlagkanten bzw. die Seitenkanten des Verschluß­ schiebers eine erhöhte Rauhigkeit, wodurch die gegenseitige Reibung in der Klemm­ lage vergrößert ist.
Eine bevorzugte Ausrichtung der Anschlagkante zur Verschieberichtung ergibt sich aus Anspruch 2. Ein Winkel von 1° sollte nicht unterschritten werden, da anderenfalls bereits geringe Fertigungstoleranzen der Anschlagkante bzw. des Verschlußschiebers entsprechend große Abweichungen der Endstellung des Verschlußschiebers relativ zur Halteplatte zur Folge haben könnten. Insbesondere bei kleindimensionierten Halte­ platten hätte dies zur Folge, daß der Verschlußschieber die Durchlaßöffnung nicht mehr zuverlässig abdeckt. Ein Winkel von 6° sollte andererseits nicht überschritten werden, da sonst die Klemmwirkung des Verschlußschiebers an der Anschlagkante zu gering wird. Ein Anstellwinkel von 3° stellt einen optimalen Kompromiß zwischen den beiden genannten Forderungen dar.
Besonders günstig ist die Ausbildung der Halteplatte gemäß Anspruch 3, da der Ver­ schlußschieber durch die Führungskanten seitlich in Lage gehalten wird und somit korrekt auf die Anschlagkante triff. Wird der Verschlußschieber im Winkel zur vor­ gesehenen Verschieberichtung gezogen, so ist trotzdem ein sicherer Verschluß der Durchlaßöffnung und eine ausreichende Haltewirkung des Verschlußschiebers ge­ währleistet.
Eine einfache und damit kostengünstige Realisierung der Anschlagkante ergibt sich aus Anspruch 5. Ein Streifen, der vorzugsweise wie die Halteplatte aus Karton erstellt ist, wird einfach mit einem Längskantenbereich der Grundplatte verklebt und bildet mit dessen Innenkante die gewünschte Anschlagkante. Zusätzlich kann der Streifen auch Führungskanten für den Verschlußschieber bilden.
Eine einfache und materialsparende Ausbildung der Anschlagkante ergibt sich aus Anspruch 4. Eine Prägung erfordert keinen zusätzlichen Materialaufwand und ist mit hoher Präzision herstellbar. Die Prägung kann in der Grundplatte, einer Deckplatte oder in beiden vorgesehen sein, wobei beide Platten an ihren Randbereichen miteinan­ der verklebt sind. In dem Bereich, in dem der Verschlußschieber vorgesehen ist, sind die beiden Platten durch die Prägung soweit voneinander beabstandet, daß eine aus­ reichende Bewegbarkeit des Verschlußschiebers gewährleistet ist.
Besitzt der Streifen gemäß Anspruch 6 eine größere Dicke als der Verschlußschieber, so wird die Reibungskraft des Verschlußschiebers beim Verschieben entsprechend herabgesetzt, wodurch der Verschlußschieber leichtgängig ist. Trotzdem wird der Verschlußschieber in der Verschlußlage ausreichend verklemmt, so daß ein Wieder­ öffnen der Durchlaßöffnung nicht möglich ist.
Um den Verschlußschieber dicht an der Grundplatte zu halten, wird gemäß Anspruch 7 vorgeschlagen, den Streifen mit einer Deckplatte zu überdecken. Vorzugsweise ist an gegenüberliegenden Längskantenbereichen der Grundplatte jeweils ein Streifen festgeklebt, so daß die Grundplatte, die Streifen und die Deckplatte den Verschluß­ schieber praktisch vollständig umhüllen. Der Verschlußschieber ragt lediglich an einer Stirnseite der Grundplatte hervor, um ihn betätigen zu können. Auf diese Weise ergibt sich eine besonders gute Verschlußwirkung des Verschlußschiebers, da sich dieser in keiner Weise von der Grundplatte abheben kann.
Zur Verbesserung der Dichtwirkung des Staubsaugerstutzens an einer mit der Grund­ platte verklebten Dichtung wird gemäß Anspruch 8 vorgeschlagen, die Durchlaßöff­ nung der Deckplatte bzw. des Verschlußschiebers vergrößert auszubilden. Dies ver­ hindert auch bei nicht ordnungsgemäßer Lage der Halteplatte im Staubsauger eine Anlage des Stutzens an der Deckplatte, was die Dichtwirkung beeinträchtigen würde.
Vorzugsweise erweitern sich die Durchlaßöffnungen trichterartig von der Grundplatte bis zur Deckplatte, so daß der Stutzen in keiner Weise behindert wird und der Ver­ schlußschieber trotzdem ausreichend sicher an der Grundplatte gehalten ist.
Alternativ kann gemäß Anspruch 9 am Streifen auch ein Deckstreifen befestigt sein, der lediglich den Kantenbereich des Verschlußschiebers überdeckt. Diese Maßnahme ist besonders materialsparend, so daß die Halteplatte noch kostengünstiger herstellbar ist. Insbesondere bei kleinen Halteplatten ist der Verschlußschieber trotzdem ausrei­ chend sicher gehalten.
Damit der Verschlußschieber auch in der Gebrauchslage eine definierte, die Durch­ laßöffnung nicht behindernde Stellung einnimmt, sind gemäß Anspruch 10 weitere Anschlagkanten vorgesehen. Diese sind nicht klemmend ausgebildet, damit der Ver­ schlußschieber ohne Schwierigkeiten in die Verschlußstellung bringbar ist. Vorzugs­ weise werden diese weiteren Anschlagkanten von senkrecht zur Verschieberichtung liegenden Stirnkanten der Streifen gebildet.
Gemäß Anspruch 11 ist es günstig, den Verschlußschieber mit einer Durchlaßöffnung auszurüsten. Diese sorgt in der Gebrauchsstellung dafür, daß die Durchlaßöffnung der Grundplatte nicht behindert wird. In der Verschlußstellung ragt der Verschlußschieber mit der Durchlaßöffnung über die Grundplatte hinaus, wobei er im Bereich der Durchlaßöffnung geschwächt ist. Wird nun versehentlich gegen den herausragenden Teil des Verschlußschiebers gedrückt, so knickt dieser bevorzugt im Bereich der Durchlaßöffnung ab, ohne ihn aus der Verschlußlage zu verschieben. Dies gewährlei­ stet einen dauerhaften Verschluß der Durchlaßöffnung der Grundplatte.
Alternativ oder zusätzlich ist es gemäß Anspruch 12 vorteilhaft, im Verschlußschieber eine Materialschwächung vorzusehen. Diese könnte beispielsweise von einer Perfora­ tion oder einem sich nur über einen Teilbereich der Kartonstärke erstreckenden Schnitt gebildet sein. Wird gegen den Verschlußschieber gedrückt, so knickt dieser an der Materialschwächung ab, ohne ihn in die Gebrauchsstellung zu verschieben. Auf diese Weise wird das Einhalten der Verschlußstellung besonders zuverlässig gewähr­ leistet. Vorzugsweise befindet sich die Materialschwächung im Bereich der Durchlaß­ öffnung, da der Verschlußschieber dort eine besonders geringe Festigkeit aufweist.
Insbesondere bei beengten Platzverhältnissen ist es gemäß Anspruch 13 vorteilhaft, den Verschlußschieber mit einem elastischen Band, vorzugsweise aus Kraftpapier, zu verlängern. Dieses Band kann in der Gebrauchsstellung aus der Halteplatte herausra­ gen und sich umlegen. Ein Verkleben des Bandes mit der Halteplatte kann entfallen, da ein vollständiges Herausziehen des Verschlußschiebers von den Anschlagkanten verhindert wird.
Um den Verschluß einfach in die Verschlußstellung bringen zu können, weist er ge­ mäß Anspruch 14 vorteilhaft eine über die Grundplatte hinausragende Handhabe auf. Es spielt dabei keine Rolle, ob der Verschlußschieber selbst an dieser Handhabe er­ griffen und verschoben wird, oder ob die Handhabe von einem Teil des Staubsaugers festgehalten und an der Grundplatte gezogen wird.
Um eine kostengünstige Herstellbarkeit des Verschlußschiebers zu gewährleisten, wird die Handhabe gemäß Anspruch 15 einstückig mit dem Verschlußschieber erstellt. Vorzugsweise ist die Handhabe über eine Biegelinie in Form einer Stauchnut, einer Perforation oder eines Teilschnitts am Verschlußschieber angeformt, um die Handha­ be gegenüber dem Verschlußschieber abknicken zu können. Dies gewährleistet eine besonders platzsparende Unterbringung der Halteplatte im Staubsauger.
Schließlich ist es gemäß Anspruch 16 günstig, die Grundplatte und die Streifen sowie gegebenenfalls die Deckstreifen bzw. die Deckplatte aus einem einstückigen Faltzu­ schnitt aus Karton zu erstellen. Damit müssen die einzelnen miteinander zu verkleben­ den Teile nicht gesondert erstellt und einzeln der Klebeeinrichtung zugeführt werden, sondern sie sind bereits korrekt aufeinander ausgerichtet und müssen lediglich umge­ faltet werden. Der Verschlußschieber wird bevorzugt gesondert hergestellt, so daß dieser gegebenenfalls auch aus anderem, beispielsweise dünnerem Material gefertigt werden kann. Die mehrteilige Fertigung der Halteplatte einerseits und des Verschluß­ schiebers andererseits stellt kein fertigungstechnisches Problem dar, da der Verschluß­ schieber nicht mit der Halteplatte verklebt werden muß. Alternativ kann die Halte­ platte auch mit dem Verschlußschieber einstückig gefertigt sein, so daß auch die Aus­ richtung des Verschlußschiebers entfällt. Der Verschlußschieber ist mit der Halteplatte bevorzugt über Punzen verbunden, um den Verschlußschieber durch Abreißen be­ wegbar zu machen.
Ein bevorzugtes Ausführungsbeispiel des Erfindungsgegenstandes wird beispielhaft anhand der Zeichnung erläutert, ohne den Schutzumfang zu beschränken. Es zeigt:
Fig. 1 einen Faltzuschnitt einer Halteplatte eines Staubsauger-Filterbeutels ohne Verschlußschieber,
Fig. 2 den Faltzuschnitt gemäß Fig. 1 mit eingelegtem Verschlußschieber in der Gebrauchsstellung,
Fig. 3 die Anordnung gemäß Fig. 2 in der Verschlußstellung,
Fig. 4 eine Schnittdarstellung durch die Halteplatte gemäß Fig. 2 entlang der Schnittlinien IV-IV,
Fig. 5 eine alternative Ausführungsform einer Halteplatte und
Fig. 6 eine Schnittdarstellung durch die Halteplatte gemäß Fig. 5 entlang der Schnittlinien VI-VI.
Fig. 1 zeigt einen Faltzuschnitt aus Karton einer Halteplatte 1 für einen nicht darge­ stellten Staubsauger-Filterbeutel. Die Halteplatte 1 besteht aus einer Grundplatte 2, an deren Längskanten 3 Streifen 4 einstückig angeformt sind. Im Bereich der Längskan­ ten 3 sind im Kanon Schnitte vorgesehen, die sich nur über einen Teilbereich der Kartonstärke erstrecken, so daß die Streifen 4 um diese Schnitte umklappbar sind. An einer Stirnkante 5 der Grundplatte 2 ist über eine Biegelinie eine Deckplatte 6 ange­ formt. Die Grundplatte 2 und die Deckplatte 6 besitzen jeweils eine Durchlaßöff­ nung 7, 8, die bei fertiggestellter Halteplatte 1 zueinander fluchten. Im Bereich der Durchlaßöffnung 7 der Grundplatte 2 ist eine Dichtung 9 vorgesehen, die für eine dichte Verbindung zwischen der Grundplatte 2 und einem nicht dargestellten Staub­ saugerstutzen sorgt. Da die Grundplatte 2 mit dem Staubsauger-Filterbeutel verklebt ist, wird auf diese Weise eine dichte Verbindung zwischen dem Staubsaugerstutzen und dem Filterbeutel hergestellt.
Im oberen Bereich der Fig. 1 ist strichliert ein Verschlußschieber 12 angedeutet, der über Punzen P einstückig mit der Grundplatte 2 verbunden ist. Dies ermöglicht eine einstückige Fertigung der gesamten Halteplatte 1, so daß der Verschlußschieber eine definierte Lage einnimmt. Alternativ könnte der Verschlußschieber 12 auch gesondert hergestellt und zwischen die Grund- 2 und Deckplatte 6 eingelegt werden. Dies er­ laubt, für den Verschlußschieber ein anderes, insbesondere dünneres Material einzu­ setzen, um den Verschlußschieber leichtgängig zu halten.
Nach dem Ausstanzen des Faltzuschnitts der Halteplatte 1 und dem Anbringen der Schnitte an den Kanten 3, 5 wird zunächst die Dichtung 9 mit der Grundplatte 2 ver­ klebt. An den Stellen 10, 11 der Grundplatte 2 und der Deckplatte 6 wird Klebstoff aufgetragen, wonach die beiden Streifen 4 entlang der Längskanten 3 nach innen ge­ klappt und mit der Grundplatte 2 verklebt werden. Anschließend wird ein später näher beschriebener Verschlußschieber 12 zwischen die Streifen 4 eingelegt, was insbeson­ dere aus Fig. 2 zu ersehen ist. Schließlich wird die Deckplatte 6 um die Stirnkante 5 um 180° umgelegt und über die Klebestellen 11 mit den Streifen 4 verklebt. Die auf diese Weise fertiggestellte Halteplatte 1 wird anschließend in bekannter Weise mit dem Filterbeutel verklebt.
Der Verschlußschieber 12 besitzt eine Durchlaßöffnung 12', die in der in Fig. 2 dar­ gestellten Gebrauchslage mit der Durchlaßöffnung 7, 8 der Halteplatte 1 fluchtet. Eine Innenkante 13 des Streifens 4 bildet im unteren Bereich eine parallel zur Verschiebe­ richtung 14 des Verschlußschiebers 12 und parallel zur Mittellinie M ausgerichtete Führungskante 15. Im oberen Bereich bildet dagegen die Innenkante 13 des Streifens 4 eine Anschlagkante 16, die zur Verschieberichtung 14 einen Winkel α von ca. 3° einschließt. Der Verschlußschieber 12 besitzt korrespondierend dazu im unteren Be­ reich parallel zur Verschieberichtung 14 ausgerichtete Seitenränder 17, denen sich keilartig verjüngende Seitenränder 18 anschließen. Die Seitenränder 18 schließen mit der Verschieberichtung 14 des Verschlußschiebers 12 ebenfalls einen Winkel von ca. 3° ein.
Eine obere Stirnkante des Streifens 4 bildet eine nicht klemmende Anschlagkante 19, an der sich ein Vorsprung 20 des Verschlußschiebers 12 in der dargestellten Ge­ brauchsstellung abstützt. Diese Anschlagkante 19 ist senkrecht zur Verschieberich­ tung 14 des Verschlußschiebers 12 ausgerichtet, so daß sie keinerlei Klemmwirkung auf den Verschlußschieber 12 ausübt.
Im oberen Bereich des Verschlußschiebers 12 ist eine Handhabe 21 über eine Perfo­ ration 22 angeformt, die in jeder Stellung des Verschlußschiebers 12 über die Grund­ platte 2 hinausragt. An dieser Handhabe 21 kann der Verschlußschieber 12 bequem ergriffen und in die Verschlußstellung gezogen werden. Die Perforation 22 sorgt da­ für, daß sich die Handhabe bei beengten Platzverhältnissen im Staubsauger leicht ab­ knicken läßt.
Fig. 3 zeigt die Halteplatte 1 gemäß Fig. 2 in der Verschlußstellung des Verschluß­ schiebers 12. Um die einzelnen Teile besser erkennen zu können, ist die Deckplatte 6 wie in Fig. 2 in aufgeklappter Lage dargestellt. Der Verschlußschieber 12 liegt mit seinem keilartig geformten Seitenrand 18 an der korrespondierend ausgebildeten An­ schlagkante 16 an, wobei beide durch die auftretenden Zugkräfte geringfügig verformt sind. Durch diese flächige Anlage des Verschlußschiebers 12 an den Streifen 4 ist der Verschlußschieber 12 zuverlässig verklemmt, so daß er nicht wieder in die in Fig. 2 dargestellte Gebrauchslage gebracht werden kann. Der Verschlußschieber 12 deckt in der in Fig. 3 dargestellten Verschlußlage die Durchlaßöffnung 7 der Grundplatte 2 ab, so daß kein Staub aus dem Staubsauger-Filterbeutel austreten kann.
Im Bereich der Durchlaßöffnung 12' besitzt der Verschlußschieber 12 eine weitere Perforation 23. Versucht man den Verschlußschieber 12 an der Handhabe 21 wieder in die Gebrauchslage zu verschieben, so knickt dieser an der Perforation 23 ab, wo er bereits durch die Durchlaßöffnung 12' geschwächt ist. Auf diese Weise wird ein ver­ sehentliches Öffnen der Durchlaßöffnung 7 der Grundplatte 2 während der Entsor­ gung des Staubsauger-Filterbeutels zuverlässig verhindert.
Fig. 4 zeigt eine Schnittdarstellung der Halteplatte 1 entlang der Schnittlinie IV-IV gemäß Fig. 2. Aus dieser Darstellung ist insbesondere der mehrlagige Aufbau der Halteplatte 1, bestehend aus Grundplatte 2, Deckplatte 6 und dazwischenliegenden Streifen 4 sowie dem bewegbaren Verschlußschieber 12, zu entnehmen.
Fig. 5 zeigt eine alternative Ausführungsform einer Halteplatte 1, wobei gleiche Be­ zugszeichen gleiche Teile benennen. Im Gegensatz zur vorbeschriebenen Ausfüh­ rungsform sind die Grundplatte 2 und die Deckplatte 6 an ihren Kantenbereichen ohne dazwischenliegenden Streifen direkt miteinander verklebt. Um eine ausreichende Be­ wegungsfreiheit für den Verschlußschieber 12 sicherzustellen, weist die Deckplatte 6 eine Prägung 24 auf, so daß beide Platten im mittleren Bereich voneinander beabstan­ det sind.
Fig. 6 zeigt eine Schnittdarstellung durch die Halteplatte 1 entlang der Schnittlinie VI-VI gemäß Fig. 5. Aus dieser Darstellung ist insbesondere die direkte Verbindung zwischen Grundplatte 2 und Deckplatte 6 sowie die Bildung der klemmenden An­ schlagkante 16 durch die Prägung 24 zu erkennen.
Bezugszeichenliste
1
Halteplatte
2
Grundplatte
3
Längskante
4
Streifen
5
Stirnkante
6
Deckplatte
7
,
8
Durchlaßöffnung
9
Dichtung
10
,
11
Klebstelle
12
Verschlußschieber
12
'Durchlaßöffnung des Ver­ schlußschiebers
13
Innenkante
14
Verschieberichtung
15
Führungskante
16
klemmende Anschlagkante
17
paralleler Seitenrand
18
keilartiger Seitenrand
19
nicht klemmende Anschlag­ kante
20
Vorsprung
21
Handhabe
22
,
23
Perforation
24
Prägung
αWinkel
MMittellinie
PPunze

Claims (16)

1. Halteplatte (1) eines Staubsauger-Filterbeutels, wobei die Halteplatte (1) eine mit einer Durchlaßöffnung (7) versehene Grundplatte (2) aufweist, der ein Verschluß­ schieber (12) zugeordnet ist, der von einer die Durchlaßöffnung (7) freigebenden Ge­ brauchsstellung in eine Verschlußstellung bewegbar ist, wobei der Verschlußschie­ ber (12) zumindest an seinen Randbereichen übergreifend gehalten und der Verschie­ beweg des Verschlußschiebers (12) zumindest in der Verschlußstellung durch minde­ stens eine Anschlagkante (16) begrenzbar ist, dadurch gekennzeichnet, daß die An­ schlagkante (16) im spitzen Winkel (α) zur Verschieberichtung (14) in Schließrich­ tung auf die Mittellinie (M) der Halteplatte (1) zuläuft und für den Verschlußschie­ ber (12) in der Verschlußstellung einen Klemmsitz bildet.
2. Halteplatte nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Anschlagkan­ te (16) mit der Verschieberichtung (14) des Verschlußschiebers (12) einen Winkel (α) von 1° bis 6°, vorzugsweise um 3° bildet.
3. Halteplatte nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Ver­ schlußschieber (12) seitlich von parallel zur Verschieberichtung (14) ausgebildeten Führungskanten (15) verschiebbar geführt ist.
4. Halteplatte nach mindestens einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekenn­ zeichnet, daß die Anschlagkante (16) von einer Prägung (24) der Halteplatte (1) ge­ bildet ist.
5. Halteplatte nach mindestens einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekenn­ zeichnet, daß die Anschlagkante (16) eine Innenkante von einem an der Grundplatte (2) befestigten Streifen (4) ist.
6. Halteplatte nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß der Streifen (4) eine größere Dicke als der Verschlußschieber (12) aufweist.
7. Halteplatte nach Anspruch 5 oder 6, dadurch gekennzeichnet, daß an der der Grundplatte (2) abgewandten Seite des Streifens (4) eine die Durchlaßöffnung (7) freilassende Deckplatte (6) festgelegt ist.
8. Halteplatte nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Deckplatte (6) und/oder der Verschlußschieber (12) eine größere Durchlaßöffnung (8, 12') aufweist als die Durchlaßöffnung (7) der Grundplatte (2).
9. Halteplatte nach Anspruch 5 oder 6, dadurch gekennzeichnet, daß an der der Grundplatte (2) abgewandten Seite des Streifens (4) ein Deckstreifen befestigt ist, der zumindest einen Kantenbereich des Verschlußschiebers (12) überdeckt.
10. Halteplatte nach mindestens einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekenn­ zeichnet, daß für den Verschlußschieber (12) in der Gebrauchsstellung weitere nicht klemmende Anschlagkanten (19) vorgesehen sind.
11. Halteplatte nach mindestens einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekenn­ zeichnet, daß der Verschlußschieber (12) eine Durchlaßöffnung (12') aufweist, die in der Gebrauchsstellung mit der Durchlaßöffnung (7) der Grundplatte (2) fluchtet und in der Verschlußstellung zumindest teilweise außerhalb der Grundplatte (2) vorgese­ hen ist.
12. Halteplatte nach mindestens einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekenn­ zeichnet, daß der Verschlußschieber (12) in einem in der Verschlußstellung über die Grundplatte (2) hinausragenden Bereich eine Materialschwächung aufweist.
13. Halteplatte nach mindestens einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekenn­ zeichnet, daß der Verschlußschieber (12) mit einem elastischen, die Durchlaßöffnung (7) der Halteplatte (1) in der Verschlußstellung abdeckenden Band verlängert ist.
14. Halteplatte nach mindestens einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekenn­ zeichnet, daß der Verschlußschieber (12) eine in jeder Stellung über die Grundplat­ te (2) hinausragende Handhabe (21) aufweist.
15. Halteplatte nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß die Handhabe (21) mit dem Verschlußschieber (12) einstückig verbunden ist.
16. Halteplatte nach mindestens einem der Ansprüche 1 bis 15, dadurch gekenn­ zeichnet, daß die Grundplatte (2) mit dem Streifen (4), der Deckplatte (6) und/oder dem Verschlußschieber (12) aus einem einstückigen Faltzuschnitt aus Karton erstellt sind.
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