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DE19828769A1 - Vorrichtung zur Präsentation von Gegenständen - Google Patents

Vorrichtung zur Präsentation von Gegenständen

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DE19828769A1
DE19828769A1 DE1998128769 DE19828769A DE19828769A1 DE 19828769 A1 DE19828769 A1 DE 19828769A1 DE 1998128769 DE1998128769 DE 1998128769 DE 19828769 A DE19828769 A DE 19828769A DE 19828769 A1 DE19828769 A1 DE 19828769A1
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recess
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DE1998128769
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Franz Adler
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    • AHUMAN NECESSITIES
    • A47FURNITURE; DOMESTIC ARTICLES OR APPLIANCES; COFFEE MILLS; SPICE MILLS; SUCTION CLEANERS IN GENERAL
    • A47FSPECIAL FURNITURE, FITTINGS, OR ACCESSORIES FOR SHOPS, STOREHOUSES, BARS, RESTAURANTS OR THE LIKE; PAYING COUNTERS
    • A47F7/00Show stands, hangers, or shelves, adapted for particular articles or materials
    • A47F7/14Show stands, hangers, or shelves, adapted for particular articles or materials for pictures, e.g. in combination with books or seed-bags ; for cards, magazines, newspapers, books or booklike articles, e.g. audio/video cassettes
    • A47F7/141Show stands, hangers, or shelves, adapted for particular articles or materials for pictures, e.g. in combination with books or seed-bags ; for cards, magazines, newspapers, books or booklike articles, e.g. audio/video cassettes for stacking vertically, e.g. newspaper holders
    • AHUMAN NECESSITIES
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    • A47F5/00Show stands, hangers, or shelves characterised by their constructional features
    • A47F5/04Stands with a central pillar, e.g. tree type
    • A47F5/05Stands with a central pillar, e.g. tree type with separate containers rotatable around the pillar

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  • Toys (AREA)
  • Drawers Of Furniture (AREA)

Abstract

Eine Vorrichtung zur Präsentation von Gegenständen, insbesondere von Büchern, mit einem Träger (1) und mindestens einem dem Träger (1) zugeordneten Trägerelement (2), wobei das Trägerelement (2) vorzugsweise zur Ablage des Gegenstands dient, ist im Hinblick auf eine attraktivere Präsentation derart ausgestaltet, daß der Träger (1) ein Führungsteil (3) zur schwenkbaren Anlenkung des Trägerelements (2) aufweist.

Description

Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur Präsentation von Gegenständen, insbe­ sondere von Büchern, mit einem Träger und mindestens einem dem Träger zuge­ ordneten Trägerelement, wobei das Trägerelement vorzugsweise zur Ablage des Gegenstands dient.
Vorrichtungen der in Rede stehenden Art sind seit langem aus der Praxis bekannt und existieren in den unterschiedlichsten Ausführungsformen und -größen. Dabei finden insbesondere als Regale ausgebildete Vorrichtungen eine umfangreiche An­ wendung im privaten wie auch im gewerblichen Bereich. Derartige Regale, auf denen einerseits dekorative Gegenstände und andererseits Verkaufsware präsentiert wer den können, umfassen üblicherweise einen als Regalkorpus ausgebildeten Träger und ein oder mehrere dem Regalkorpus zugeordnete Trägerelemente in Form von bspw. Regalböden. Die Trägerelemente bzw. Regalböden dienen der Ablage eines jeweiligen Gegenstands. Ein derartig abgelegter Gegenstand ist gut betrachtbar und folglich in übersichtlicher Weise präsentiert.
Bei der bekannten Vorrichtung in Form eines Regals ist jedoch problematisch, daß die Anordnung und Präsentation der Gegenstände zwar sehr übersichtlich ist, jedoch aufgrund der vorgegebenen, nebeneinander liegenden Anordnung der Gegenstände auf einem als Regalboden ausgebildeten Trägerelement keine Hervorhebung einzel­ ner Gegenstände möglich ist. Die Präsentation der Gegenstände ist folglich sehr eintönig.
Der vorliegenden Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung zur Präsentation von Gegenständen der eingangs genannten Art anzugeben, bei der eine attraktivere und im geschäftlichen Verkehr den Kaufanreiz besonders fördernde Präsentation mit einfachen Mitteln ermöglicht ist.
Erfindungsgemäß wird die voranstehende Aufgabe durch die Merkmale des Patent­ anspruches 1 gelöst. Danach ist die in Rede stehende Vorrichtung derart ausgebil­ det, daß der Träger ein Führungsteil zur schwenkbaren Anlenkung des Trägerele­ ments aufweist.
In erfindungsgemäßer Weise ist zunächst erkannt worden, daß die Abkehr von der herkömmlichen Zuordnung eines Trägerelements zu einem Träger - bspw. in Form von Regalboden und Regalkorpus - die obige Aufgabe auf überraschend einfache Weise löst. Hierzu ist im konkreten der Träger mit einem Führungsteil ausgestattet, das zur schwenkbaren Anlenkung des Trägerelements dient. Durch die schwenkbare Anlenkung des Trägerelements sind unterschiedliche Präsentationsrichtungen für den Gegenstand relativ zum Träger erreichbar. Dabei kann das Trägerelement bspw. in Richtung einer Eingangstür eines Raums geschwenkt werden, so daß eine den Raum betretende Person direkt auf den zu präsentierenden Gegenstand blickt. Bei mehreren, dem Träger zugeordneten Trägerelementen können die einzelnen Trä­ gerelemente in unterschiedliche Richtungen verschwenkt werden, so daß eine große Anzahl unterschiedlicher relativer Positionierungen der Trägerelemente zum Träger und zu anderen Trägerelementen erreichbar ist. Der Positioniervielfalt sind nahezu keine Grenzen gesetzt.
Folglich ist mit der erfindungsgemäßen Vorrichtung eine Vorrichtung realisiert, bei der eine attraktivere und im geschäftlichen Verkehr den Kaufanreiz besonders för­ dernde Präsentation mit einfachen Mitteln ermöglicht ist.
Im Hinblick auf ein einfaches Verschwenken des Trägerelements, ohne die Stabilität einer Ablage eines Gegenstands auf dem Trägerelement zu gefährden, könnte das Führungsteil eine im wesentlichen vertikale Achse aufweisen. Damit wäre ein Ver­ schwenken des Trägerelements um diese vertikale Achse ermöglicht.
Hinsichtlich einer sicheren Befestigung des Führungsteils am Träger könnte der Trä­ ger Mittel zum Anordnen des Führungsteils am Träger aufweisen. Zum Ermöglichen einer besonders variantenreichen Anordnung des Führungsteils am Träger könnten die Mittel derart ausgebildet sein, daß das Führungsteil relativ zum Träger horizontal verschiebbar anordenbar ist. Je nach Ausgestaltung und Dimension des Trägerele­ ments und je nach Anzahl der verwendeten Trägerelemente könnte das Führungsteil somit in flexibler Weise an die Trägerelemente angepaßt bzw. relativ zum Träger po­ sitioniert werden. Dabei ist eine kontinuierliche Verschiebe- oder Verstellmöglichkeit oder auch eine Verschiebe- oder Verstellmöglichkeit in vorgegebenen Stufen denk­ bar.
In konstruktiv besonders einfacher Weise könnten die Mittel einen Schuh zur Auf­ nahme des Führungsteils umfassen. Der Schuh könnte dabei bspw. an den Träger angeschraubt sein. Des weiteren ist denkbar, daß das Führungsteil an zwei Stellen des Trägers, bspw. einem oberen und einem unteren Bereich, mit den Mitteln fixiert ist.
In weiter einfacher Weise könnte das Führungsteil mit den Mitteln verrastbar sein. Dabei ist bspw. denkbar, daß das Führungsteil zunächst an einer Stelle und an­ schließend an einer anderen Stelle mit den Mitteln in Kontakt gebracht wird, so daß eine Verrastung zwischen dem Führungsteil und den Mitteln erreicht ist.
Zur Gewährleistung einer besonders sicheren Verbindung zwischen Führungsteil und Träger könnte das Führungsteil ein flächiges Element zur Anlage an dem und vor­ zugsweise zum Verschrauben mit dem Träger aufweisen. Eine derartige Ausgestal­ tung ergäbe eine besonders stabile Gesamtstruktur der Vorrichtung.
In konstruktiv besonders einfacher Weise könnte das Führungsteil eine Stange um­ fassen. Hierdurch wäre in einfacher Weise eine im wesentlichen vertikale Achse rea­ lisierbar.
Im Hinblick auf ein einfaches Montieren sowie Demontieren der Vorrichtung könnte die Stange entweder zusammensteckbar oder teleskopartig aufgebaut sein. Durch einen derart flexiblen Aufbau könnte ein und dieselbe Stange für unterschiedlich di­ mensionierte Träger verwendet werden.
Hinsichtlich einer sicheren Anlenkung des Trägerelements an dem Führungsteil könnte das Führungsteil einen Durchgang oder eine Ausnehmung zum Einsetzen eines Halteglieds für das Trägerelement aufweisen. Das Halteglied könnte hierbei ein einfach herzustellender Zapfen oder Bolzen sein. Auch ist eine Verschraubung des Halteglieds mit dem Führungsteil denkbar. Bei einer Ausgestaltung des Führungsteils als Stange könnte der Durchgang senkrecht zur Stangenachse ausgebildet sein. Bei durchgestecktem Halteglied könnte das Trägerelement dann in einfacher Weise auf das Halteglied aufgelegt werden. Hierzu könnte das Trägerelement eine Nut aufwei­ sen, in die das Halteglied eingreift. Dadurch wäre eine Bewegung des Trägerele­ ments in horizontaler Richtung verhinderbar. Lediglich ein einfaches Abnehmen des Trägerelements nach oben könnte ermöglicht bleiben.
Je nach Art der Zuordnung des Trägerelements zum Führungsteil - drehfest oder schwenkbar - könnte das Führungsteil um die vertikale Achse schwenkbar sein. Da­ bei könnte das Führungsteil relativ zum Träger und/oder zu den Anordnungsmitteln schwenkbar sein.
In einer besonders einfachen Ausgestaltung könnte das Trägerelement einen Auf­ nahmebereich für den Gegenstand und einen Anlenkbereich aufweisen. Der Auf­ nahmebereich könnte dabei eine vorzugsweise zur Vertikalen geneigte Anlagefläche aufweisen. Dies würde insbesondere eine geneigte Präsentation von bspw. Büchern ermöglichen. Eine derart geneigte Präsentation ist insbesondere bei einer Anordnung des Gegenstands im unteren Bereich der Vorrichtung nützlich, da der untere Bereich der Vorrichtung bei Aufstellen der Vorrichtung auf den Boden eines Raums nur schlecht einsehbar ist und die geneigte Präsentation des Gegenstands das Betrach­ ten des Gegenstands erleichtert.
Im Hinblick auf eine besonders stabile Positionierung des Gegenstands auf dem Trägerelement könnte der Aufnahmebereich eine vorzugsweise zur Horizontalen ge­ neigte Auflagefläche aufweisen. Die Auflagefläche könnte dabei insbesondere zur Anlagefläche hin geneigt sein, so daß ein besonders sicherer Aufnahmebereich für einen Gegenstand gebildet ist. Zur weiteren Erhöhung der Sicherheit hinsichtlich der Positionierung des Gegenstands auf dem Trägerelement könnte die Auflagefläche einen Anschlag für den Gegenstand umfassen. Ein derartiger Anschlag könnte durch eine Leiste gebildet sein, die am der Anlagefläche abgewandten Rand der Auflage­ fläche ausgebildet sein könnte.
Der Anlenkbereich könnte in konstruktiv besonders einfacher Weise eine Ausneh­ mung für das Führungsteil aufweisen. Zur Anlenkung des Trägerelements wäre das Führungsteil dann lediglich in die Ausnehmung einzuführen.
Der Anlenkbereich könnte in besonders sicherer Weise ein oberes und ein unteres Anlenkteil aufweisen. Damit wäre eine Anlenkung des Trägerelements an zwei Stel­ len am Führungsteil möglich. Die Anlenkteile könnten dabei der Anlagefläche zuge­ ordnet und/oder an die Anlagefläche anklappbar sein. Ein Anklappen der Anlenkteile wäre hinsichtlich Transport und Lagerung der Trägerelemente raumsparend.
Hinsichtlich einer besonders trickreichen Konstruktion könnten die Anlenkteile derart dimensioniert sein, daß sie im an das Führungsteil angelenkten Zustand den Nei­ gungswinkel der Anlagefläche und/oder der Auflagefläche definieren. Hierzu könnte ein oberes Anlenkteil weniger weit von der Anlagefläche abragen als ein unteres Anlenkteil.
Zur sicheren Anlenkung des Trägerelements an dem Führungsteil könnte zumindest ein Anlenkteil, vorzugsweise das obere Anlenkteil eine Ausnehmung für das Füh­ rungsteil aufweisen. Zur Definition des Neigungswinkels der Anlagefläche und/oder der Auflagefläche könnten in dem oberen und in dem unteren Anlenkteil ausgebildete Ausnehmungen entsprechend vorgesehen sein.
Zur Sicherung gegen ein ungewolltes Herabfallen des Trägerelements von dem Trä­ ger könnte der Anlenkbereich einen Verschluß für das in der Ausnehmung angeord­ nete Führungsteil aufweisen. Der Verschluß könnte hierzu eine vorzugsweise in den Anlenkteilen ausgebildete Nut und ein in die Nut einsetzbares Verschlußelement umfassen. Insbesondere könnte eine Nut sowohl im oberen als auch im unteren An­ lenkteil ausgebildet sein, wobei die Nuten aufeinander zugerichtet sein könnten. Als Verschlußelement könnte eine Platte dienen, die in entsprechend vorgesehene Nu­ ten eingeführt werden könnte.
Insbesondere im Fall eines als Stange ausgebildeten Führungsteils könnte das Füh­ rungsteil in die Ausnehmungen eingeführt werden, bis das Trägerelement seine montierte Position erreicht hat. Anschließend könnte eine Platte hinter das Füh­ rungsteil und in die Nuten eingeführt werden. Somit wäre das Führungsteil quasi zwi­ schen Anlagefläche des Trägerelements und Platte angeordnet. Damit wäre eine sichere Anordnung des Trägerelements an dem Träger realisiert.
In besonders kostengünstiger Weise könnte die Platte des Verschlusses aus vor­ zugsweise gestanztem Blech hergestellt sein. Es ist jedoch auch eine Ausbildung aus Holz oder Kunststoff denkbar.
In einer alternativen Ausgestaltung könnte der Verschluß einen im Anlenkbereich ausgebildeten Durchgang für ein mit dem Führungsteil in Eingriff bringbares Befesti­ gungsteil umfassen. Eine Anordnung des Trägerelements könnte damit durch Posi­ tionierung des Trägerelements am Führungsteil und anschließendes Hindurchstec­ ken des Befestigungsteils durch den Anlenkbereich des Trägerelements und das Führungsteil erreicht werden. In konstruktiv besonders einfacher Weise könnte das Befestigungsteil gleichzeitig das Halteglied sein, das das Trägerelement gegen ein Herabfallen vom Träger stabilisiert.
In einer weiter alternativen Anordnungsmöglichkeit könnte das Führungsteil in zu­ mindest einer Winkelstellung relativ zu der Ausnehmung oder zu den Ausnehmungen in die Ausnehmung oder in die Ausnehmungen einführbar und nach Schwenken des Trägerelements relativ zum Führungsteil oder umgekehrt mit diesem verrastet sein. Hierzu könnte insbesondere ein als Stange ausgebildetes Führungsteil zumindest eine Abflachung aufweisen. Vorzugsweise könnte das Führungsteil zwei Abflachun­ gen aufweisen. Ein als Stange ausgebildetes Führungsteil könnte somit einen im we­ sentlichen kreisförmigen Querschnitt mit einer oder zwei Abflachungen aufweisen.
In entsprechender Weise könnten die Ausnehmung oder die Ausnehmungen in ihrem Außenbereich eine an die Abflachung angepaßte Verengung aufweisen. Die Veren­ gung könnte in etwa eine Weite aufweisen, die der Dicke des Führungsteils im Be­ reich der Abflachung bzw. Abflachungen entspricht. Ein Einführen des Führungsteils wäre dann lediglich mit in etwa paralleler Anordnung von Verengung und Abflachung möglich.
In besonders stabiler Weise könnte der Träger ein einseitig offener Korpus, bspw. ein üblicher Regalkorpus, sein. Die Führungsteile könnten dabei innerhalb des Korpus angeordnet sein.
Zur Zwischenlagerung von zu präsentierenden Gegenständen und damit im Hinblick auf einen schnellen Austausch der Gegenstände könnte der Träger vorzugsweise in seinem unteren Bereich Schubladen, Klappfächer und/oder offene Einlagefächer aufweisen. Auch die Ausbildung eines mit einer Tür zu verschließenden Einlagefachs ist in diesem Zusammenhang denkbar.
Die Trägerelemente könnten in der Breite variabel sein. Des weiteren ist denkbar, ein und demselben Träger Trägerelemente unterschiedlicher Dimension zuzuordnen.
Die Trägerelemente könnten neben einer geneigten Anlagefläche und einer geneig­ ten Auflagefläche alternativ auch eine im wesentlichen vertikale Anlagefläche sowie eine im wesentlichen horizontale Auflagefläche aufweisen.
Ein Führungsteil könnte als Rohrstange ausgebildet sein. Schließlich könnten ein und demselben Träger Führungsteile in unterschiedlichen Abständen zueinander zugeordnet werden.
Es gibt nun verschiedene Möglichkeiten, die Lehre der vorliegenden Erfindung in vorteilhafter Weise auszugestalten und weiterzubilden. Dazu ist einerseits auf die dem Patentanspruch 1 nachgeordneten Ansprüche, andererseits auf die nachfol­ gende Erläuterung zweier bevorzugter Ausführungsbeispiele der Erfindung anhand der Zeichnung zu verweisen.
In Verbindung mit der Erläuterung der bevorzugten Ausführungsbeispiele der Erfindung anhand der Zeichnung werden auch im allge­ meinen bevorzugte Ausgestaltungen und Weiterbildungen der Lehre erläutert. In der Zeichnung zeigen
Fig. 1 in einer perspektivischen Vorderansicht, schematisch, das erste Aus­ führungsbeispiel einer erfindungsgemäßen Vorrichtung zur Präsenta­ tion von Gegenständen,
Fig. 2 in einer perspektivischen Schrägansicht, schematisch, ein Trägerele­ ment gemäß dem ersten Ausführungsbeispiel aus Fig. 1,
Fig. 3 in einer perspektivischen Seitenansicht, schematisch, das Trägerele­ ment aus Fig. 2 während des Einführens des Führungsteils und
Fig. 4 in einer Draufsicht, schematisch, ein Anlenkteil sowie in einer ge­ schnittenen Darstellung, schematisch, ein Führungsteil des zweiten Ausführungsbeispiels einer erfindungsgemäßen Vorrichtung zur Prä­ sentation von Gegenständen.
Fig. 1 zeigt in einer perspektivischen und schematischen Vorderansicht das erste Ausführungsbeispiel einer erfindungsgemäßen Vorrichtung zur Präsentation von Ge­ genständen. Die Vorrichtung weist einen Träger 1 auf, der in Form eines üblichen Regalkorpus ausgebildet ist, der nach vorne hin einseitig offen ist. Zur Ablage eines oder mehrerer Gegenstände, insbesondere von Büchern, sind dem Träger 1 Träger­ elemente 2 zugeordnet. Der Träger 1 umfaßt ein Führungsteil 3 zur schwenkbaren Anlenkung des Trägerelements 2. Das Führungsteil 3 ist als Stange 6 mit einer verti­ kalen Achse 4 ausgebildet. Zur Verschraubung mit dem Träger 1 weist das Füh­ rungsteil 3 ein flächiges Element 5 auf, das an dem Träger 1 anlegbar ist. Die Anlage erfolgt beim hier gezeigten Ausführungsbeispiel auf einem unteren Boden des Trä­ gers 1.
Alternativ zu einer Verschraubung des Führungsteils 3 mit dem Träger 1 könnte der Träger 1 Mittel in Form eines Schuhs zur Aufnahme des Führungsteils 3 umfassen. Dabei ist denkbar, daß das Führungsteil 3 einseitig an den Träger 1 angelegt wird und anschließend mit der anderen Seite in den Schuh eingeschoben wird. Somit könnte eine Verrastung des Führungsteils 3 mit dem Träger 1 erfolgen.
Zur Anordnung des Trägerelements 2 an dem Träger 1 umfaßt das Führungsteil 3 einen Durchgang 7 zum Einsetzen oder Hindurchstecken eines Halteglieds 8 für das Trägerelement 2. Das Trägerelement 2 ist somit auf das Halteglied 8 aufsetzbar. Während des Schwenkens des Trägerelements 2 bleibt das Halteglied 8 ortsfest. Das Trägerelement 2 ist somit relativ zum Führungsteil 3 und zum Halteglied 8 schwenkbar. Als Halteglied 8 ist bei dem gezeigten Ausführungsbeispiel ein Zapfen 9 vorgesehen.
Je nach Erfordernis können unterschiedlich viele Führungsteile 3 am Träger 1 befe­ stigt werden. Des weiteren müssen die Abstände zwischen den Führungsteilen 3 nicht gleich sein. Hierbei ist eine horizontale Verschiebe- oder Verstellmöglichkeit der Führungsteile 3 relativ zum Träger 1 denkbar. Damit lassen sich unterschiedlichste Anordnungen der Trägerelemente 2 realisieren. Die Anzahl an Trägerelementen 2 ist dabei variabel.
Zur Lagerung von zu präsentierenden Gegenständen umfaßt der Träger 1 in seinem unteren Bereich eine Schublade 26, Klappfächer und ein offenes Einlagefach. Dabei ist die Anzahl und Anordnung an Schubladen 26, Klappfächern und Einlagefächern beliebig an individuelle Erfordernisse anpaßbar.
Fig. 2 zeigt in einer perspektivischen und schematischen Schrägansicht ein Träger­ element 2 gemäß dem ersten Ausführungsbeispiel. Das Trägerelement 2 weist einen Aufnahmebereich 10 für den Gegenstand und einen Anlenkbereich 11 auf. Der Auf­ nahmebereich 10 weist eine zur Vertikalen geneigte Anlagefläche 12 sowie eine zur Horizontalen geneigte Auflagefläche 13 auf. Durch die Neigung der Anlagefläche 12 und der Auflagefläche 13 ist eine sichere Aufnahme eines Gegenstands ermöglicht. Zusätzlich umfaßt die Auflagefläche 13 einen Anschlag 14 für den Gegenstand, wo­ mit der Gegenstand gegen ein Herabfallen vom Trägerelement 2 nach vorne gesi­ chert ist.
Der Anlenkbereich 11 weist ein oberes und ein unteres Anlenkteil 15 bzw. 16 auf. Die Anlenkteile 15 und 16 sind der Anlagefläche 12 zugeordnet und können ggf. an die Anlagefläche 12 angeklappt werden.
Die Anlenkteile 15 und 16 sind derart dimensioniert, daß sie im an das Führungsteil 3 angelenkten Zustand den Neigungswinkel der Anlagefläche 12 und der Auflagefläche 13 definieren. Hierzu sind weiterhin Ausnehmungen 17 in den Anlenkteilen 15 und 16 ausgebildet, die entsprechend nah an der Anlagefläche 12 ausgebildet sind.
Zur sicheren Befestigung der Trägerelemente 2 an dem Führungsteil 3 weist der Anlenkbereich 11 einen Verschluß 18 für das in den Ausnehmungen 17 angeordnete Führungsteil 3 auf. Der Verschluß 18 umfaßt jeweils eine in den Anlenkteilen 15 und 16 ausgebildete Nut 19 und ein in die Nuten 19 einsetzbares Verschlußelement 20. Das Verschlußelement 20 ist in Form einer Platte 21 ausgebildet.
Nach dem Einführen des Führungsteils 3 in die Ausnehmungen 17 wird die Platte 21 in die Nuten 19 geschoben, so daß das Führungsteil 3 zwischen der Anlagefläche 12 und der Platte 21 angeordnet ist. Damit ist eine sichere Anordnung des Trägerele­ ments 2, welches weiterhin auf dem Halteglied 8 ruht, an dem Führungsteil 3 reali­ siert.
Alternativ hierzu wäre es denkbar, ein Befestigungsteil sowohl durch die Anlenkteile 15 und/oder 16 als auch durch das Führungsteil 3 zu stecken. Damit wäre ebenfalls eine sichere Anordnung des Trägerelements 2 an dem Führungsteil 3 realisiert, wo­ bei zum Verschwenken des Trägerelements 2 relativ zum Träger 1 das Führungsteil 2 relativ zum Träger 1 schwenkbar angeordnet sein müßte.
Fig. 3 zeigt in einer perspektivischen und schematischen Seitenansicht das Träger­ element 2 während des Einführens des Führungsteils 3 in die Ausnehmungen 17. Da in Fig. 3 gleiche Bauteile wie in den Fig. 1 und 2 mit denselben Bezugsziffern be­ zeichnet sind, wird zur Vermeidung von Wiederholungen auf die Figurenbeschrei­ bung der Fig. 1 und 2 verwiesen.
Fig. 4 zeigt in einer schematischen Draufsicht ein Anlenkteil 15 sowie in einer ge­ schnittenen, schematischen Darstellung ein Führungsteil 3 des zweiten Ausführungs­ beispiels einer erfindungsgemäßen Vorrichtung zur Präsentation von Gegenständen. Bei dem gezeigten Ausführungsbeispiel erfolgt die Zuordnung des Trägerelements zum Träger bzw. zum Führungsteil 3 über eine speziell ausgebildete Ausnehmung 22 sowie über ein entsprechend ausgestaltetes Führungsteil 3 in Form einer Stange 6.
Bei dem zweiten Ausführungsbeispiel ist wesentlich, daß das Führungsteil 3 in zwei Winkelstellungen relativ zu der Ausnehmung 22 in die Ausnehmung 22 einführbar und nach Drehen des Trägerelements 2 relativ zum Führungsteil 3 oder umgekehrt mit diesem verrastet ist. Hierzu weist das Führungsteil 3 zwei Abflachungen 23 auf. Des weiteren ist die Ausnehmung 22 in ihrem Außenbereich 24 mit einer an die Ab­ flachungen 23 angepaßten Verengung 25 ausgebildet. Die Weite der Verengung 25 entspricht dabei der Dicke des Führungsteils 3 im Bereich der Abflachungen 23. Die Verrastung erfolgt nach Einsetzen des Führungsteils 3 in die Ausnehmung 22 durch ein Schwenken des Trägerelements 2 oder des Führungsteils 3 um etwa 90°. Somit ist ein sicherer Schwenkbereich von etwas weniger als 180° für das Trägerelement 2 auf einem Halteglied gebildet.
Bei dem zweiten Ausführungsbeispiel ist es besonders vorteilhaft, daß auf einen zu­ sätzlichen Verschluß verzichtet werden kann.
Hinsichtlich weiterer vorteilhafter Ausgestaltungen und Weiterbildungen der erfin­ dungsgemäßen Lehre wird einerseits auf den allgemeinen Teil der Beschreibung und andererseits auf die beigefügten Patentansprüche verwiesen.
Abschließend sei ganz besonders hervorgehoben, daß die zuvor rein willkürlich ge­ wählten Ausführungsbeispiele lediglich zur Erörterung der erfindungsgemäßen Lehre dienen, diese jedoch nicht auf diese Ausführungsbeispiele einschränken.

Claims (35)

1. Vorrichtung zur Präsentation von Gegenständen, insbesondere von Büchern, mit einem Träger (1) und mindestens einem dem Träger (1) zugeordneten Träger­ element (2), wobei das Trägerelement (2) vorzugsweise zur Ablage des Gegen­ stands dient, dadurch gekennzeichnet, daß der Träger (1) ein Führungsteil (3) zur schwenkbaren Anlenkung des Trägerelements (2) aufweist.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Führungsteil (3) eine im wesentlichen vertikale Achse (4) aufweist.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Träger (1) Mittel zum Anordnen des Führungsteils (3) am Träger (1) aufweist.
4. Vorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Mittel derart ausgebildet sind, daß das Führungsteil (3) relativ zum Träger (1) horizontal ver­ schiebbar anordenbar ist.
5. Vorrichtung nach Anspruch 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Mittel einen Schuh zur Aufnahme des Führungsteils (3) umfassen.
6. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 3 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß das Führungsteil (3) mit den Mitteln verrastbar ist.
7. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß das Führungsteil (3) ein flächiges Element (5) zur Anlage an dem und vorzugsweise zum Verschrauben mit dem Träger (1) aufweist.
8. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß das Führungsteil (3) eine Stange (6) umfaßt.
9. Vorrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Stange (6) zusammensteckbar ist.
10. Vorrichtung nach Anspruch 8 oder 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Stange (6) teleskopartig aufgebaut ist.
11. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß das Führungsteil (3) einen Durchgang (7) oder eine Ausnehmung zum Einsetzen eines Halteglieds (8) für das Trägerelement (2) aufweist.
12. Vorrichtung nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß das Halteglied (8) ein Zapfen (9) oder ein Bolzen ist.
13. Vorrichtung nach Anspruch 11 oder 12, dadurch gekennzeichnet, daß das Halteglied (8) mit dem Führungsteil (3) verschraubt ist.
14. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, daß das Führungsteil (3) um die vertikale Achse (4) schwenkbar ist.
15. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 14, dadurch gekennzeichnet, daß das Trägerelement (2) einen Aufnahmebereich (10) für den Gegenstand und einen Anlenkbereich (11) aufweist.
16. Vorrichtung nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, daß der Aufnahme­ bereich (10) eine vorzugsweise zur Vertikalen geneigte Anlagefläche (12) aufweist.
17. Vorrichtung nach Anspruch 15 oder 16, dadurch gekennzeichnet, daß der Aufnahmebereich (10) eine vorzugsweise zur Horizontalen geneigte Auflagefläche (13) aufweist.
18. Vorrichtung nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, daß die Auflageflä­ che (13) einen Anschlag (14) für den Gegenstand umfaßt.
19. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 15 bis 18, dadurch gekennzeichnet, daß der Anlenkbereich (11) eine Ausnehmung für das Führungsteil (3) aufweist.
20. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 15 bis 19, dadurch gekennzeichnet, daß der Anlenkbereich (11) ein oberes und ein unteres Anlenkteil (15, 16) aufweist.
21. Vorrichtung nach Anspruch 20, dadurch gekennzeichnet, daß die Anlenkteile (15, 16) der Anlagefläche (12) zugeordnet sind.
22. Vorrichtung nach Anspruch 20 oder 21, dadurch gekennzeichnet, daß die An­ lenkteile (15, 16) an die Anlagefläche (12) anklappbar sind.
23. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 20 bis 22, dadurch gekennzeichnet, daß die Anlenkteile (15, 16) derart dimensioniert sind, daß sie im an das Führungsteil (3) angelenkten Zustand den Neigungswinkel der Anlagefläche (12) und/oder der Auflagefläche (13) definieren.
24. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 20 bis 23, dadurch gekennzeichnet, daß zumindest ein Anlenkteil (15, 16), vorzugsweise das obere Anlenkteil (15), eine Ausnehmung (17) für das Führungsteil (3) aufweist.
25. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 19 bis 24, dadurch gekennzeichnet, daß der Anlenkbereich (11) einen Verschluß (18) für das in der Ausnehmung (17) angeordnete Führungsteil (3) aufweist.
26. Vorrichtung nach Anspruch 25, dadurch gekennzeichnet, daß der Verschluß (18) eine vorzugsweise in den Anlenkteilen (15, 16) ausgebildete Nut (19) und ein in die Nut (19) einsetzbares Verschlußelement (20) umfaßt.
27. Vorrichtung nach Anspruch 26, dadurch gekennzeichnet, daß das Verschluß­ element (20) eine Platte (21) ist.
28. Vorrichtung nach Anspruch 27, dadurch gekennzeichnet, daß die Platte (21) aus vorzugsweise gestanztem Blech hergestellt ist.
29. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 25 bis 28, dadurch gekennzeichnet, daß der Verschluß (18) einen im Anlenkbereich (11) ausgebildeten Durchgang für ein mit dem Führungsteil (3) in Eingriff bringbares Befestigungsteil umfaßt.
30. Vorrichtung nach Anspruch 29, dadurch gekennzeichnet, daß das Befesti­ gungsteil das Halteglied (8) ist.
31. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 19 bis 30, dadurch gekennzeichnet, daß das Führungsteil (3) in zumindest einer Winkelstellung relativ zu der Ausneh­ mung (22) oder zu den Ausnehmungen (22) in die Ausnehmung (22) oder in die Ausnehmungen (22) einführbar und nach Schwenken des Trägerelements (2) relativ zum Führungsteil (3) mit diesem verrastet ist.
32. Vorrichtung nach Anspruch 31, dadurch gekennzeichnet, daß das Führungs­ teil (3) zumindest eine Abflachung (23) aufweist.
33. Vorrichtung nach Anspruch 32, dadurch gekennzeichnet, daß die Ausneh­ mung (22) oder die Ausnehmungen (22) in ihrem Außenbereich (24) eine an die Ab­ flachung (23) angepaßte Verengung (25) aufweisen.
34. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 33, dadurch gekennzeichnet, daß der Träger (1) ein einseitig offener Korpus ist.
35. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 34, dadurch gekennzeichnet, daß der Träger (1) vorzugsweise in seinem unteren Bereich Schubladen (26), Klappfächer und/oder offene Einlagefächer aufweist.
DE1998128769 1998-06-27 1998-06-27 Vorrichtung zur Präsentation von Gegenständen Expired - Fee Related DE19828769C2 (de)

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EP1224892A1 (de) * 2001-01-23 2002-07-24 Gian Piero Lombardi Ständer für Zeitungen, Zeitschriften, Broschüre, Werbungsmaterial und dergleichen

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