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DE19827210C1 - Fixierstation zum Fixieren von Tonerbildern auf einem Trägermaterial mit einer bewegbaren Abdeckvorrichtung - Google Patents

Fixierstation zum Fixieren von Tonerbildern auf einem Trägermaterial mit einer bewegbaren Abdeckvorrichtung

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Publication number
DE19827210C1
DE19827210C1 DE19827210A DE19827210A DE19827210C1 DE 19827210 C1 DE19827210 C1 DE 19827210C1 DE 19827210 A DE19827210 A DE 19827210A DE 19827210 A DE19827210 A DE 19827210A DE 19827210 C1 DE19827210 C1 DE 19827210C1
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DE
Germany
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station according
carrier material
fixing station
heat radiation
radiation source
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Expired - Fee Related
Application number
DE19827210A
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English (en)
Inventor
Robert Lang
Werner Fuchs
Gerd Goldmann
Andreas Eckardt
Guenter Rosenstock
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Canon Production Printing Germany GmbH and Co KG
Original Assignee
Oce Printing Systems GmbH and Co KG
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Publication date
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Priority to EP99929252A priority patent/EP1088258B1/de
Priority to PCT/EP1999/004191 priority patent/WO1999066372A1/de
Priority to US09/719,939 priority patent/US6449458B1/en
Priority to DE59907807T priority patent/DE59907807D1/de
Application granted granted Critical
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Expired - Fee Related legal-status Critical Current

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    • G03PHOTOGRAPHY; CINEMATOGRAPHY; ANALOGOUS TECHNIQUES USING WAVES OTHER THAN OPTICAL WAVES; ELECTROGRAPHY; HOLOGRAPHY
    • G03GELECTROGRAPHY; ELECTROPHOTOGRAPHY; MAGNETOGRAPHY
    • G03G15/00Apparatus for electrographic processes using a charge pattern
    • G03G15/20Apparatus for electrographic processes using a charge pattern for fixing, e.g. by using heat
    • G03G15/2003Apparatus for electrographic processes using a charge pattern for fixing, e.g. by using heat using heat
    • G03G15/2007Apparatus for electrographic processes using a charge pattern for fixing, e.g. by using heat using heat using radiant heat, e.g. infrared lamps, microwave heaters

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Abstract

Beschrieben wird eine Fixierstation zum Fixieren von Tonerbildern auf einem Trägermaterial (10). Zwischen Trägermaterial (10) und einer Wärmestrahlungsquelle (12) ist eine Abdeckvorrichtung (16) angeordnet, die in den Strahlengang zwischen Wärmestrahlungsquelle (12) und Trägermaterial (10) bewegbar ist.

Description

Die Erfindung betrifft eine Fixierstation zum Fixieren von Tonerbildern auf einem Trägermaterial, mit einer Heizvorrich­ tung mit mindestens einer Wärmestrahlungsquelle, die Strah­ lung in Richtung des Trägermaterials aussendet, und mit einer Abdeckvorrichtung, mit der ein unerwünschtes Auffallen von Strahlung auf das Trägermaterial verhindert werden kann.
Bei elektrografischen Druckern oder Kopierern muß das von einem Zwischenträger, im allgemeinen einem Fotoleiter, auf das Trägermaterial, im allgemeinen Papier, übertragene Toner­ bild fixiert werden, d. h. es muß wisch- und abriebfest mit dem Trägermaterial verbunden werden. In der Elektrofotografie wird heute üblicherweise die Wärme-Druck-Fixierung einge­ setzt. Diese ist, wenn keine Vorheizung, z. B. mithilfe eines Heizsattels, des Trägermaterials vorgenommen wird, in der Verarbeitungsgeschwindigkeit auf ca. 0,5 m/s bis 0,7 m/s be­ schränkt. Beim Duplexdruckbetrieb, bei dem die Vorderseite und die Rückseite eines Trägermaterials bedruckt wird, ist der Fixierprozeß relativ schwierig, denn beide Seiten sind mit noch verwischbaren Tonerbildern belegt. Eine hohe Fixier­ qualität bei gleichzeitiger Fixierung der Vorderseite und der Rückseite des Trägermaterials kann nur mit relativ weichen Fixierwalzen, z. B. Silikonwalzen, erreicht werden. Diese Fi­ xierwalzen haben eine geringe Lebensdauer und sind unwirt­ schaftlich. Daher kommen derartige weiche Fixierwalzen nur bei Druckern mit relativ niedrigem Druckvolumen zum Einsatz. Da auf beiden Seiten des Trägermaterials weiche Fixierwalzen eingesetzt werden, ist die Führung des Trägermaterials pro­ blematisch. Derartige Fixierwalzen eignen sich daher nicht bei der Weiterverarbeitung von Endlospapier.
Aus den genannten Gründen ist es wünschenswert, Tonerbilder möglichst kontaktlos zu fixieren, wobei ein relativ breites Spektrum an Trägermaterial eingesetzt werden kann. Ein weite­ res Ziel der kontaktlosen Fixierung besteht darin, eine hohe Fixierqualität ohne Verwischeffekte zu erreichen.
Es ist eine kontaktlose Fixiermethode bekannt, bei der mithilfe eines Lösungsmittels das Tonermaterial aufgeweicht wird, damit es sich besser mit den Fasern des Trägermaterials verbindet. Wenn jedoch farbiger Toner verwendet wird, kann es geschehen, daß die Farbpigmente unterschiedlich stark gelöst werden, was zu einem farbabhängigen Verschmieren der Toner­ bilder führen kann. Außerdem entstehen die bekannten Umwelt­ probleme beim Einsatz von Lösungsmitteln.
Eine andere bekannte kontaktlos arbeitende Fixiermethode ist die sogenannte Blitzlichtfixierung, bei der der Toner mithil­ fe energiereicher Lichtimpulse auf dem Trägermaterial fixiert wird. Die Wellenlänge der Strahlung liegt meist im sichtbaren bis ultravioletten Bereich des Spektrums. Da die verschiede­ nen Farbtoner in diesem Wellenlängenbereich unterschiedlich stark absorbieren, ist eine Blitzlichtfixierung für Mehrfar­ bendruck nicht geeignet.
Eine weitere Fixierstation ist aus der EP-A-0 629 930 be­ kannt. Die Fixierstation wird für einen elektrostatischen Drucker verwendet, um Tonermaterial auf Papier zu fixieren. Die Abdeckvorrichtung dient dazu, das Auftreffen von Strah­ lung während einer Aufwärmphase oder während eines Still­ stands des Trägermaterials zu verhindern. Im geschlossenen Zustand der Abdeckvorrichtung sind die Wärmestrahlung aussen­ denden aktiven Flächen der Wärmestrahlungsquelle vom Träger­ material abgewandt. In diesem Zustand umgibt die Abdeckvor­ richtung die Wärmestrahlungsquelle, so daß die Aufwärmphase verkürzt wird. Im Normalbetrieb, bei dem infolge der auftref­ fenden Wärmestrahlung das Tonermaterial auf dem Trägermateri­ al fixiert wird, ist die Wärmestrahlungsquelle dem Trägerma­ terial zugewandt und Strahlung kann ungehindert auf das Trä­ germaterial auftreffen.
Aus der JP-A-09034307 ist eine Fixierstation bekannt, die Wärmestrahlungsquellen enthält. Eine halbzylinderförmige Abdeckvorrichtung umgibt jede Wärmestrahlungsquelle. Wenn das Trägermaterial angehalten wird, wird die Abdeckvorrichtung so um die Wärmesstrahlungsquelle gedreht, daß keine Strahlung auf das Trägermaterial fällt. Dadurch wird verhindert, daß das ruhende Trägermaterial von der Strahlung nicht zu hoch beansprucht wird. Die verschiedenen Abschnitte des Trägermaterials innerhalb der Fixierstation haben unterschiedliche Expositionszeiten.
Es ist Aufgabe der Erfindung, eine Fixierstation anzugeben, die angepaßt an die Bewegung des Trägermaterials auch bei einem Start-Stopp-Betrieb eine gleichmäßige Fixierung gestattet.
Diese Aufgabe wird durch die Merkmale des Anspruchs 1 gelöst. Vorteilhafte Weiterbildungen sind in den abhängigen Ansprü­ chen angegeben.
Gemäß der Erfindung enthält die Heizvorrichtung eine Wär­ mestrahlungsquelle, wodurch der Fixiervorgang kontaktlos er­ folgt. Probleme im Zusammenhang mit der Führung und der Druckbeaufschlagung von Fixierwalzen werden somit umgangen. Die Verwendung einer Wärmestrahlungsquelle hat jedoch den Nachteil, daß das Aufheizen und das Abkühlen des Trägermate­ rials mit einer relativ hohen Zeitkonstante verbunden ist, wodurch beim Start des Drucks, bei Stillstand des Trägermate­ rials oder beim intermittierenden Druck Probleme entstehen können. Gemäß der Erfindung wird eine Abdeckvorrichtung vor­ geschlagen, die in den Strahlengang zwischen Strahlungsquelle und Trägermaterial bewegbar ist. Mithilfe dieser Abdeckvor­ richtung können definierte Expositionszeiten zum Erreichen einer optimalen Fixierung auch bei häufigem Starten und Stop­ pen der Bewegung des Trägermaterials erzielt werden. Aufgrund der berührungslosen Aufheizung des Trägermaterials kann eine hohe Farbreproduzierbarkeit und Gleichmäßigkeit der Fixierung des Tonerbildes erreicht werden.
Vorzugsweise wird die Fixierstation für eine Druckeinrichtung oder Kopiereinrichtung mit hoher Druckleistung verwendet, die im Duplexdruckbetrieb arbeitet, wobei Tonerbilder der Vorder­ seite und der Rückseite des Trägermaterials gleichzeitig fi­ xiert werden. Bei dieser Betriebsart sind beiderseits des Trägermaterials Heizvorrichtungen und entsprechende Abdeck­ vorrichtungen vorgesehen.
Ausführungsbeispiele der Erfindung werden im folgenden anhand der Zeichnung erläutert. Darin zeigt
Fig. 1 schematisch einen Längsschnitt durch eine Fixierstation mit einer Abdeckvorrichtung nach Art eines Rollos,
Fig. 2 einen Querschnitt durch die Fixierstation nach Fig. 1,
Fig. 3 eine bandförmige Abdeckvorrichtung,
Fig. 4 eine Abdeckvorrichtung nach Art eines Rollos mit streifenförmigen Lamellen,
Fig. 5 die der Heizvorrichtung zugeführte Leistung über die Einschaltzeit bei den Betriebsarten Kaltstart und Warmstart,
Fig. 6 ein Diagramm zur Veranschaulichung der Rege­ lung der Heizleistung,
Fig. 7 die tabellarische Zuordnung der zugeführten Leistung abhängig vom Betriebszustand,
Fig. 8 ein Blockschaltbild der Leistungssteuerung für die Wärmestrahlungsquelle,
Fig. 9 schematisch die Anordnung zweier Heizvorrich­ tungen beiderseits des Trägermaterials,
Fig. 10 die Aufteilung der Heizvorrichtung in ver­ schiedene Zonen,
Fig. 11 schematisch die Ansteuerung unterschiedlicher Zonen,
Fig. 12 ein Ausführungsbeispiel für eine Sicherheits­ vorrichtung mit einem Federspeicher,
Fig. 13 eine Zustandstabelle für den Normalbetrieb und beim Auftreten einer Störung,
Fig. 14 eine Sicherheitsvorrichtung mit einem Verrie­ gelungselement,
Fig. 15 ein ähnliches Ausführungsbeispiel mit einer Gasdruckfeder,
Fig. 16 eine Zustandstabelle für Normalbetrieb und bei Störung,
Fig. 17 ein Ausführungsbeispiel für eine Zugmittel­ führung mit zwei Spannfedern,
Fig. 18 eine einfache Anordnung der Zugmittelführung,
Fig. 19 ein Ausführungsbeispiel für eine Kombination aus Sperrklinke und Haltemagneten,
Fig. 20 eine Ausführungsform der Verriegelung mit einer Linearbewegung der Sperrklinke,
Fig. 21 eine Verriegelungsvorrichtung mit einem Schwenkhebel, und
Fig. 22 ein Ausführungsbeispiel mit Schwenkhebel und mitbewegter Spannfeder.
Fig. 1 zeigt einen Längsschnitt durch eine Fixierstation nach der Erfindung. Diese Fixierstation wird in einem Hochleistungsdrucker eingesetzt, der eine Papierbahn 10 dop­ pelseitig bedruckt. In der Darstellung nach Fig. 1 ist nur der obere Teil der Fixierstation dargestellt, mit der die Oberseite des Trägermaterials mit Wärmeenergie zum Fixieren von Tonerbildern beaufschlagt wird. Auf der Unterseite der Papierbahn 10 ist eine identische Vorrichtung vorgesehen (nicht dargestellt), mit der Tonerbilder auf der Unterseite fixiert werden. Die Fixierstation enthält eine Wärmestrah­ lungsquelle 12, die als Folienstrahler ausgebildet ist. Ein solcher Folienstrahler hat 50 µm dicke Bänder, die bei Strom­ beaufschlagung eine Temperatur < 800°C annehmen. Der Vorteil eines Folienstrahlers liegt darin, daß er eine geringe Wärme­ kapazität hat und damit schnell aufgeheizt werden kann und ebenso schnell abkühlt. Andere verwendbare Wärmestrahlungs­ quellen sind ein Keramik-Flächenstrahler, bei dem die Heiz­ wendel in Keramikmasse eingebettet ist. Ebenso sind Quarz- Strahlungsquellen verwendbar, bei denen die Glühwendel in Quarzrohren installiert ist.
Um die Wärmestrahlungsquelle 12 ist eine Isolierung 14 vorge­ sehen, die nach unten eine Öffnung zum Austritt der Wärme­ strahlung hat. Zwischen der Wärmestrahlungsquelle 12 und der Papierbahn 10 ist eine Abdeckvorrichtung 16 angeordnet, die in den Strahlengang zwischen Strahlungsquelle 12 und Papier­ bahn 10 bewegbar ist. Im vorliegenden Fall enthält die Ab­ deckvorrichtung 16 streifenförmige Lamellen, die nach Art eines Rollos 16 zusammengesetzt sind. Damit ist die Abdeck­ vorrichtung 16 in Bewegungsrichtung der Papierbahn 10 gesehen biegsam und kann an Umlenkrollen 18 umgelenkt werden. Eine der Umlenkrollen 18, z. B. die in Fig. 1 rechts unten gezeig­ te, wird durch einen Antrieb angetrieben. Die streifenförmi­ gen Lamellen, welche das Rollo 16 bilden, sind zwischen zwei umlaufenden Zahnriemen 20 aufgespannt (in Fig. 1 ist nur ein Zahnriemen 20 zu sehen). Durch Vorwärts- oder Rückwärtsbewe­ gung der Zahnriemen 20 kann das Rollo 16 in den Strahlengang zwischen Strahlungsquelle 12 und Papierbahn 10 bewegt werden, um so Wärmestrahlung vor dem Auftreffen auf die Papierbahn 10 abzuschirmen. Die Länge des Rollos 16 ist so bemessen, daß es im geschlossenen Zustand den gesamten, Strahlung aussendenden Bereich der Wärmestrahlungsquelle 12 abdeckt. Alternativ zu den Zahnriemen 20 können auch zwei Drahtseile oder Ketten verwendet werden.
Der Transportmechanismus mit Zahnriemen- oder Drahtseilan­ trieb befindet sich beidseitig außerhalb des Abstrahlberei­ ches der Wärmestrahlungsquelle 12. Die durch die Umlenkrollen 18 gebildete Umlenkvorrichtung ist somit kompakt und benötigt wenig Platz.
Die Abdeckvorrichtung 16 ist relativ großen Temperaturunter­ schieden ausgesetzt. Im geöffneten Zustand liegt annähernd Raumtemperatur vor - im geschlossenen Zustand kann die Ab­ deckvorrichtung 16 eine Temperatur bis ca. 600°C annehmen. Aufgrund der Längenänderungen infolge der Temperaturunter­ schiede ist an mindestens einer Umlenkrolle 18 eine Spannvor­ richtung vorgesehen (nicht dargestellt). Diese Spannvorrich­ tung erzeugt eine konstante Spannung im Zahnriemen 20, so daß auch das Rollo 16 gespannt ist. Die Spannvorrichtung kann beispielsweise durch einen Riemenspanner mit einer dauerhaft angreifenden Federspannung realisiert sein. Um eine Längenän­ derung infolge der Temperaturunterschiede quer zur Papierbahn 10 aufzufangen, sind die Umlenkrollen 18 axial verstellbar angeordnet.
Fig. 2 zeigt einen Querschnitt der Anordnung nach Fig. 1, wobei das Rollo 16 sich im geschlossenen Zustand befindet. Links in Fig. 2 sind die Umlenkrollen 18 mit dem umlaufenden Zahnriemen 20 belegt. Auf der rechten Seite ist der Zahnrie­ men 20 weggelassen worden.
Fig. 3 zeigt ein Ausführungsbeispiel der Abdeckvorrichtung, die als biegsames Band realisiert ist.
Fig. 4 zeigt die streifenförmigen Lamellen, die in ihrer Gesamtheit das Rollo 16 bilden. Die einzelnen Lamellen beste­ hen aus hochtemperaturbeständigem Material, z. B. Stahlblech mit einer typischen Dicke von 0,1 bis 0,3 mm. Es können auch Materialien in Form von Bändern oder Platten oder Gewebe mit niedriger Wärmeleitung, wie z. B. Glas-Fasern, Silikat-Fasern oder Kermaik-Faserpapier verwendet werden, die eine möglichst geringe Wärmebelastung der Papierbahn 10 im geschlossenen Zustand garantieren. Zur Stabilisierung können die Lamellen auf einem temperaturbeständigen, reißfesten Stützgitter auf­ gebracht werden. Die vorgenannten Faserprodukte können auch zusammen mit Metallen verwendet werden; die Faserprodukte dienen dann zur zusätzlichen Wärmedämmung.
Es ist auch eine Ausführungsform denkbar, bei der das biegsa­ me Band bzw. die Lamellen nach Art eines Wickels aufgewickelt werden, d. h. die in Fig. 1 gezeigte geschlossene Umlenkvor­ richtung wird durch eine Aufwickelspule und eine Abwickel­ spule ersetzt, auf denen das Rollo bzw. das Band auf- und abgewickelt wird.
Die Lamellen können aus relativ unflexiblem Material gebildet sein, beispielsweise aus Keramik oder aus Hohlprofilen aus Stahl. Solche Hohlprofile, die wiederum aus U-Profilen zusam­ mengesetzt sein können, werden vorzugsweise mit Luft für die Kühlung durchspült.
Die Bewegung der Abdeckvorrichtung hängt vom Betriebszustand der Papierbahn 10 ab. Beim Stoppen der Papierbahn 10 wird die Abdeckvorrichtung 16 mit der Geschwindigkeit vR geschlossen gemäß der Beziehung: vR = -vP, worin vP die Transportge­ schwindigkeit der Papierbahn 10 ist. Dies bedeutet, daß der Fixiervorgang auch bei plötzlichem Stillstand der Papierbahn 10, beispielsweise infolge eines Papierstaus oder infolge eines betriebsbedingten Anhaltens der Papierbahn 10 noch so lange für den unter der Wärmestrahlungsquelle 12 befindlichen Abschnitt der Papierbahn aufrechterhalten wird, wie er bei einem normalen Weitertransport mit Wärmestrahlung beauf­ schlagt worden wäre. Der unter der Wärmestrahlungsquelle 12 befindliche Abschnitt wird also trotz des Anhaltens der Pa­ pierbahn 10 noch ausreichend belichtet, um die Tonerbilder zu fixieren.
Bei einem Weitertransport der Papierbahn 10 mit der Geschwin­ digkeit vP wird die Abdeckvorrichtung in die gleiche Richtung mit der Geschwindigkeit vR geöffnet. Es gilt also die Bezie­ hung: vR = vP. Dadurch wird erreicht, daß der neu unter die Wärmestrahlungsquelle 12 kommende Abschnitt der Papierbahn 10 mit der richtigen Dosis an Wärmestrahlung beaufschlagt wird. Der vorhergehende Abschnitt der Papierbahn 10 wird nicht überbelichtet.
Die in den Fig. 1 bis 4 gezeigten Abdeckvorrichtungen 16 sind biegsam. Es ist jedoch bei einer alternativen Ausfüh­ rungsform auch möglich, eine starre Platte zu verwenden, die durch einen Antriebsmechanismus bei Bedarf in den Strahlen­ gang zwischen Wärmestrahlungsquelle 12 und Trägermaterial 10 bewegbar ist.
Die Wärmestrahlungsquelle 12 hat eine bevorzugte Strahlungs­ temperatur im Bereich von 500°C bis 800°C. Ihre maximale In­ tensität der Strahlung liegt bei einer Wellenlänge < 2 µm.
Beim Drucken in einem elektrografischen Drucker kommt es aus den verschiedensten Gründen zu sogenannten Start-/Stopp-Vor­ gängen, bei denen der Papiertransport für eine gewisse Zeit angehalten werden muß; beispielsweise bei einer Unterbrechung des elektronischen Datenstroms, bei notwendigen Reinigungs­ vorgängen im Druckwerk oder bei speziellen Papiertransportbe­ wegungen. Da die verwendeten Wärmestrahlungsquellen eine re­ lativ hohe Zeitkonstante beim Aufheizen haben, muß bei einem Weitertransport der Papierbahn 10 relativ lange gewartet wer­ den, bis die Fixierstation wieder einsatzbereit ist, um To­ nerbilder mit hoher Qualität zu fixieren. Andererseits kann es sinnvoll sein bei einem Anhalten des Papiertransports die Energiezufuhr möglichst zu verringern, um ein unnötiges Auf­ heizen der Fixierstation und der Papierbahn zu vermeiden. Es ist demnach wünschenswert, eine möglichst schnelle Aufheizung bei minimalem Energieverbrauch zu erreichen.
Fig. 5 zeigt in einem Diagramm das typische Aufheizverhalten einer Papierbahn im eingeschwungenen Zustand, d. h. eine Wär­ mestrahlungsquelle wird dauerhaft mit Nennleistung NL betrie­ ben, wodurch sich eine maximale Papiertemperatur Tm ein­ stellt, die mit 100% angegeben ist. Diese maximale Papier­ temperatur Tm wird erst nach einer Zeit von 8 min erreicht. Typischerweise beträgt die Papiertemperatur dann 180°C. Eine Fixierung des Toners wird erst oberhalb einer Fixiergrenze bei einer Fixiertemperatur Tf erreicht. Sie beträgt typi­ scherweise 80% der maximalen Temperatur Tm. Die Zeit bis zum Erreichen der Fixiergrenze beträgt typischerweises 1 bis 3 min. wenn von Raumtemperatur ausgehend aufgeheizt wird. Ein derartiger Betriebszustand wird als Kaltstart bezeichnet. Eine solche Zeit ist, ausgenommen beim Einschalten des Druc­ kers, für einen schnellen Druckbetrieb nicht akzeptabel.
Wird die Wärmestrahlungsquelle dauerhaft auf einer Temperatur gehalten, die deutlich über der Raumtemperatur liegt, bei­ spielsweise oberhalb von 200°C, so kann die Aufwärmzeit bis zum Erreichen der Fixiergrenze erheblich verkürzt werden. In Fig. 5 ist eine mit Warmstart bezeichnete Kurve eingetragen, bei der die der Wärmestrahlungsquelle zugeführte Energie so eingestellt wird, daß sich das Papier auf ca. 45% der er­ reichbaren Endtemperatur erwärmt. Wenn dann die Fixierstation ihren Normalbetrieb einstellen soll, so wird die Wärmestrah­ lungsquelle mit Nennleistung NL betrieben, wobei die Fixier­ grenze mit Fixiertemperatur Tf innerhalb von 10 sek erreicht wird. Gleichzeitig wird die Leistung, mit der die Wärmestrah­ lungsquelle in Phasen angesteuert wird, in der ein Druckbe­ trieb nicht erfolgt, deutlich verringert. Beispielsweise be­ trägt diese Leistung dann nur 40% der Nennleistung NL.
Bis zum Erreichen der Fixiergrenze wird die Wärmestrahlungs­ quelle mit Nennleistung NL betrieben. Nach dem Erreichen der Fixiergrenze wird die Leistung so eingestellt, daß die Tempe­ ratur des Papiers am Ende der Fixierstation, d. h. in Berei­ chen des Papiers, die die Fixierstation verlassen, geringfü­ gig oberhalb der Fixiertemperatur Tf liegt. Durch diese Art der Regelung auf die Papierausgangstemperatur ist man weitge­ hend unabhängig von dem verwendeten Material, insbesondere ist diese Vorgehensweise unabhängig vom Papiergewicht.
Fig. 6 zeigt in einem Diagramm ähnlich dem nach Fig. 5 die Papiertemperatur über die Zeit. Aufgrund der Vorheizung wird die Fixiergrenze schnell überschritten. Anschließend sorgt die Regelung dafür, daß die Papiertemperatur beim Verlassen der Fixierstation geringfügig oberhalb der Fixiergrenze liegt.
Fig. 7 zeigt die gewählte Leistung für die Wärmestrahlungs­ quelle abhängig vom Betriebszustand. Beim Betriebszustand "Kontinuierliches Drucken" beträgt die der Wärmestrahlungs­ quelle zugeführte Leistung etwa 80% der Nennleistung NL. Beim Betriebszustand mit kurzem Anhalten der Papierbahn be­ trägt die Leistung etwa 60 bis 80% der Nennleistung NL. Beim Betriebszustand mit längerem Anhalten der Papierbahn, z. B. < 5 min. beträgt die Leistung 30 bis 60% der Nennleistung NL. Im Stand-By-Betrieb mit einem Anhalten der Papierbahn länger als 5 min beträgt die Leistung weniger als 30% der Nennlei­ stung NL. Beim Weitertransport der Papierbahn nach einer Pause beträgt die zugeführte Leistung 100% der Nennleistung NL.
Fig. 8 zeigt schematisch in einer Blockdarstellung die Steuerung der Wärmestrahlungsquelle, die verschiedene Lei­ stungsstufen 1...N hat. Diese Leistungsstufen hängen von den genannten Betriebszuständen 1...N des Druckers ab. Als Regel­ größe dient die Temperatur der Papierbahn am Ausgang der Fi­ xierstation.
Fig. 9 zeigt schematisch eine Anordnung für eine Fixiersta­ tion, wie sie beim Duplexdruckbetrieb verwendet wird. Die Papierbahn 10 wird von einer oberen Wärmestrahlungsquelle 12a und von einer unteren Wärmestrahlungsquelle 12b bestrahlt, um Tonerbilder auf beiden Seiten der Papierbahn 10 zu fixieren. Jede Wärmestrahlungsquelle enthält mehrere Zonen Z1 bis Z6 (vgl. Fig. 10), die jeweils getrennt voneinander ansteuerbar sind. Beispielsweise sind die verschiedenen Zonen Z1 bis Z6 durch Heizfolien realisiert, deren Anschlüsse separat heraus­ geführt sind.
Eine Fixierstation muß Papierbahnen unterschiedlicher Breite verarbeiten können. Für eine hohe Fixierqualität ist es er­ forderlich, daß die Bestrahlungsstärke über die gesamte Pa­ pierbahnbreite relativ gleichmäßig ist, so daß sich eine gleichmäßige Temperatur einstellt. Bei einer Wärmestrahlungs­ quelle tritt zum Rand hin ein Abfall der Strahlungsintensität auf. Auf der anderen Seite kann bei der Anordnung nach den Fig. 1 und 2 und bei sich einander gegenüberstehenden Heizzonen ohne Papierbahn eine Überhitzung auftreten, da keine Wärmeenergie durch die Papierbahn abgefördert wird. In einem solchen Fall können am Rand der Papierbahn Überhitzun­ gen auftreten, in deren Folge sich Qualitätsmängel einstel­ len.
Die in der Fig. 10 gezeigte Papierbahn 10 hat linksseitig eine festliegende Papierkante; die andere Papierkante taucht je nach Formatbreite in die einander gegenüberliegenden Wär­ mestrahlungsquellen 12a, 12b ein. Um den Abfall der Strah­ lungsintensität in den Zonen Z1 zum Rande hin auszugleichen, ist der linksseitige Rand nach rechts verschoben. Um den Steuerungsaufwand zum Steuern der verschiedenen unabhängigen Zonen Z1 bis Z6 zu minimieren, werden Zonen Z1 bis Z4, in denen diesen Zonen die Papierbahn 10 gegenübersteht, zusam­ mengefaßt. Jede gegenüberstehende Zone wird dann mit der gleichen Heizleistung angesteuert. Wenn sich die Formatbreite vergrößert, so werden einzelne Zonen, z. B. die Zone Z5 oder die Zonen Z5 und Z6 zugeschaltet.
Fig. 11 zeigt eine Schaltungsanordnung zum Ansteuern der verschiedenen Zonen Z1 bis Z6 der Wärmestrahlungsquellen 12a, 12b. Im vorliegenden Fall sind einander gegenüberstehende Zonen Z1 bis Z6 parallel geschaltet. Es ist jedoch auch mög­ lich, einander gegenüberstehende Zonen in Reihe zu schalten, wodurch sich die je Zone abfallende Spannung halbiert. Bei­ spielsweise kann die Energieversorgung durch eine Impulspa­ ketsteuerung oder eine Phasenanschnittsteuerung erfolgen. Bei der Impulspaketsteuerung werden die Zonen Z1 bis Z6 mit einer von der einzustellenden Leistung abhängigen Anzahl von Strom­ impulsen je Zeiteinheit versorgt. In Fig. 11 ist eine Rege­ lung der Temperatur skizziert. Ein Temperatursensor 20 er­ faßt die Oberflächentemperatur der Papierbahn 10, die sich längs der Zonen Z1 bis Z4 erstreckt. Das Signal des Sensors 20 gelangt zu einer Regeleinheit 22, die die zusammengefaßten Zonen Z1, Z2, Z3 und Z4 mit Strom so versorgt, daß sich eine konstante Temperatur einstellt. Ein zweiter Sensor 24 erfaßt die Temperatur in einem Bereich, in welchem keine Papierbahn 10 den Zonen Z5, Z6 gegenübersteht. Das Signal des Sensors 24 wird einem Regler 26 zugeführt, der die zusammengefaßten Zo­ nen Z5, Z6 mit elektrischer Energie versorgt, derart, daß sich in diesen Zonen Z5, Z6 eine niedrigere Temperatur ein­ stellt als in den Zonen Z1 bis Z4, die Strahlungsenergie auf die Papierbahn 10 aussenden. Auf diese Weise wird im Randbe­ reich der Papierbahn 10 eine Überhitzung vermieden und den­ noch ein gleichmäßiges Temperaturprofil über die Breite der Papierbahn 10 erreicht.
Eine Umschalteinrichtung U mit mehreren Schaltern U1 bis U6 legt fest, wie die verschiedenen Zonen Z1 bis Z6 zusammenge­ faßt werden. Abhängig von der Breite der Papierbahn 10 wird zwischen den gezeigten Stellungen umgeschaltet, so daß die jeweilige Zone Z1 bis Z6 entweder vom Regler 22 oder vom Reg­ ler 26 angesteuert wird. Die Einstellung der Schalter U1 bis U6 kann beispielsweise mit Hilfe einer geeigneten Betriebszu­ stands-Software realisiert werden. Auf diese Weises kann die gesamte Fixierstation mit zwei in Zonen unterteilten Wär­ mestrahlungsquellen 12a, 12b durch zwei Regelkreise geregelt werden. Eine weitere Vereinfachung ergibt sich, wenn in dem Bereich ohne Papierbahn 10 eine direkt Steuerung der zuge­ führten Heizleistung erfolgt. Der Sensor 24 kann dann entfal­ len.
Wie erwähnt, sind die verwendeten Wärmestrahlungsquellen re­ lativ träge, so daß bei einem Anhalten des Trägermaterials und einem Abschalten der Energiezufuhr zur Wärmestrahlungs­ quelle dennoch eine Überhitzung des Trägermaterials stattfin­ den kann. Diese Überhitzung kann so stark sein, daß das Trä­ germaterial, z. B. Papier, sich entzündet. Es muß daher si­ chergestellt werden, daß die Abdeckvorrichtung auch bei Aus­ fall des Antriebsmotors, beispielsweise bei Stromausfall, noch zuverlässig funktioniert, um eine Gefahrensituation aus­ zuschließen. Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung ist nun dadurch gekennzeichnet, daß die Abdeckvorrichtung mit einer Sicherheitsvorrichtung verbunden ist, die einen Energiespei­ cher enthält, und daß beim Ausfall des Antriebs für die Ab­ deckvorrichtung dem Energiespeicher Energie entnommen wird, mit der die Abdeckvorrichtung durch die Sicherheitsvorrich­ tung in den Strahlengang zwischen Strahlungsquelle und Trä­ germaterial bewegt wird. Als Energiespeicher kann ein elek­ trischer, ein pneumatischer, ein magnetischer oder ein mecha­ nischer Speicher verwendet werden. Vorzugsweise wird im Ener­ giespeicher mechanische Federenergie gespeichert, d. h. er enthält eine Linearfeder, eine Drehfeder oder eine Gasdruck­ feder.
Ein einfaches Ausführungsbeispiel für eine Sicherheitsvor­ richtung ist in Fig. 12 dargestellt. Die gesamte Fixiersta­ tion 30 enthält zwei Heizvorrichtungen 32a und 32b, die die Papierbahn 10 beidseitig beheizen. Die jeweiligen Abdeckvor­ richtungen 16a, 16b werden durch Zahnriemen 20a, 20b bewegt. Die beiden Zahnriemen 20a, 20b werden über Antriebsräder und Achsen durch einen Riemen oder eine Kette 34 angetrieben, die um eine Antriebswelle 36 gelegt ist. An die Antriebswelle 36 greift ein Motor (nicht dargestellt) an. Zwischen Antriebs­ welle 36 und Motor ist eine Magnetkupplung geschaltet (nicht dargestellt), die bei Ausfall des Motors die Motorwelle ab­ koppelt. Mit der Antriebswelle 36 ist auch ein Drahtseil 38 als Zugmittel verbunden, das wiederum mit einer Linearfeder 40 verbunden ist. Bei jeder Hin- und Herbewegung der Motor­ welle in beiden Drehrichtungen, um die Abdeckvorrichtungen 16a, 16b zu schließen oder zu öffnen, wird beim Aufwickeln des Drahtseils 38 auf der Antriebswelle 36 die Feder 40 ge­ spannt und entspannt. Für den Fall, daß ein Stromausfall ein­ tritt, und die Abdeckvorrichtungen 16a, 16b sich im offenen Zustand befinden, wird der Motor über die Magnetkupplung von der Antriebswelle 36 gelöst und das Drahtseil 38 dreht die Antriebswelle 36 unter Entspannung der Feder 40 so, daß die Abdeckvorrichtungen 16a, 16b die von den Wärmestrahlungsquel­ len 12a, 12b ausgesandten Strahlungen vollständig abdecken. Um bei einem solchen Zustand ein hartes Aufschlagen der Ab­ deckvorrichtungen 16a, 16b auf ihre Endstellung zu vermeiden, sind Anschlagdämpfer 42a, 42b vorgesehen, die den Aufschlag dämpfen. Die Elemente Feder 40 und Drahtseil 38 bilden einen Sicherheitsrückzug. Anstelle des Drahtseils 38 kann auch eine Kette oder ein Zahnriemen verwendet werden. Fig. 13 zeigt eine Zustandstabelle für den Normalbetrieb und eine Störung.
Die Fig. 14 und 15 zeigen ein weiteres Ausführungsbei­ spiel, bei dem eine Verriegelungsvorrichtung verwendet wird. Mit Hilfe dieser Verriegelungsvorrichtung wird erreicht, daß der Federspeicher nicht bei jeder Bewegung der Abdeckvorrich­ tung gespannt oder entspannt wird. Hierzu wird der einmal geladene Federspeicher im aufgezogenen Zustand verriegelt. Diese Verriegelung wird im Gefahrenfalle gelöst.
Fig. 14 zeigt eine Weiterbildung des Ausführungsbeispiels nach Fig. 13. Gleiche Teile sind gleich bezeichnet. Die Fe­ der 40 ist über das Zugmittel 38, beispielsweise ein Draht­ seil, eine Kette oder ein Zahnriemen mit der Antriebswelle 36 verbunden. Um das Zugmittel 38 unter Spannung zu halten, ist ein Zugmittelspanner 44 vorgesehen, der unter Federlast das Zugmittel 38 beim normalen Betrieb bei der Hin- und Herbewe­ gung der Abdeckvorrichtung 16a, 16b spannt. Eine Sperrklinke 46 greift in einen Sperrhaken 48 ein. Die Sperrklinke 46 wird durch einen Elektrohaltemagneten 50 betätigt. Parallel zur Bewegung der Feder 40 ist ein Dämpfer 52 geschaltet, der die Federbewegung abdämpft. Beim Betrieb der Sicherheitsvorrich­ tung wird zu Beginn die Feder 40 einmalig mithilfe der An­ triebswelle 36 und dem Zugmittel 38 gegebenenfalls mit redu­ zierter Motorgeschwindigkeit aufgezogen. Der Elektrohaltema­ gnet 50 hält bei vorhandener Betriebsspannung die Sperrklinke 46 in dem gezeigten Zustand. Wenn die Feder 40 weit genug aufgezogen ist, rastet der Sperrhaken 48 in die Sperrklinke 46 ein. Der Hub der Feder 40 ist auf die Bewegung der Abdeck­ vorrichtungen 16a, 16b abgestimmt.
Bei einer Störung wird der Motor durch die Magnetkupplung automatisch abgekoppelt, so daß er die weitere Bewegung durch die Sicherheitsvorrichtung nicht behindert. Bei fehlender Betriebsspannung schaltet der Elektrohaltemagnet 50 ab und gibt die Sperrklinke 46 frei. Aufgrund der in der Feder 40 gespeicherten Federenergie wird die Antriebswelle 36 bewegt, um die Abdeckvorrichtungen 16a, 16b in den geschlossenen Zu­ stand zu bringen. Der Dämpfer 52 ist der Feder 40 direkt par­ allel geschaltet. Damit wird die Schließbewegung über den gesamten Betätigungsweg gleichmäßig gedämpft. Diese Dämpfung ist insbesondere deshalb notwendig, damit die Sicherheitsvor­ richtung auch bei halb geöffneter Abdeckvorrichtung 16a, 16b keinen harten Schlag verursacht.
Vorteilhafter Weise wird anstelle einer Linearfeder 40 und einer Dämpfung 52 eine Gasdruckfeder verwendet, die eine Kom­ bination aus Federspeicher und Dämpfung darstellt. Ein weite­ rer Vorteil der Verwendung von Gasdruckfedern liegt darin, daß ein schlagartiger Ausfall nicht vorkommt. Während normale mechanische Federn auch bei einer korrekten Auslegung schlag­ artig durch Bruch ausfallen können, verliert eine Gasdruckfe­ der gegen Ende Ihrer Lebensdauer allmählich Innendruck durch Verschleiß der Dichtungen. Durch Kontrolle der zum Aufziehen oder für die Verriegelung notwendigen Kraft kann die Gas­ druckfeder bis kurz vor Erreichen eines Mindestinnendrucks verwendet und dann ein notwendiger Austausch über das Bedien­ feld am Drucker angezeigt werden.
Fig. 15 zeigt eine Ausführung unter Verwendung einer Gas­ druckfeder 54. Das bewegliche Ende der Gasdruckfeder 54 ist mit einer Umlenkrolle 56 verbunden, über die das Zugmittel 38 umgelenkt wird. In der gezeigten Stellung ist die Abdeckvor­ richtung 16 geschlossen und die Gasdruckfeder 54 entspannt. Als Zugmittel 38 ist ein Seil vorgesehen, das auf die An­ triebswelle 36 aufgewickelt wird. Die Antriebsleistung des Motors muß lediglich auf die normale Betätigung der Abdeck­ vorrichtungen 16a, 16b ausgelegt sein, da die Gasdruckfeder 54 nur selten gespannt werden muß und deshalb eine reduzierte Aufziehgeschwindigkeit möglich ist.
Fig. 16 zeigt eine Zustandstabelle für den Normalbetrieb und beim Auftreten einer Störung bei Verwendung eines verriegel­ baren Sicherheitsrückzuges.
Fig. 17 zeigt ein Beispiel für eine Zugmittelführung mit zwei Spannfedern 60, 62, die an den Enden des Zugmittels 38 angreifen. In dieser Fig. 17 ist der Zustand "Gasdruckfeder 54 entspannt" und "Abdeckung geschlossen" gezeigt, d. h. vor dem Aufziehen der Gasdruckfeder 54 bzw. nach Betätigung der Gasdruckfeder 54 im Störfall. Das gesamte Zugmittel 38 wird bei Betätigung der Abdeckvorrichtungen 16a, 16b zwischen den beiden Anschlägen 63, 64 hin- und herbewegt. Der Anschlag 63 definiert die Stellung "Abdeckung offen"; der Anschlag 64 definiert die Stellung "Abdeckung geschlossen". Bei Verwendung identischer Federn 60, 62 ist für die Zugmittelbewegung nähe­ rungsweise keine Antriebsleistung notwendig. Über den Form­ schluß zu den Abdeckvorrichtungen 16a, 16b bilden die darge­ stellten Anschläge auch die Endanschläge für die Bewegung der Abdeckvorrichtungen 16a, 16b.
Fig. 18 zeigt eine weitere Vereinfachung der Anordnung des Zugmittels 38. Im Unterschied zum Ausführungsbeispiel nach Fig. 17 ist nur eine Feder 70 mit Anschlägen vorgesehen. Die Feder 70 wird bei aufgezogener Gasdruckfeder 54 mit dem Zugmittel 38 zwischen diesen An­ schlägen hin- und herbewegt. Die Übersetzung des relativ kur­ zen Hubs der Gasdruckfeder 54 auf den Betätigungsweg für die Abdeckvorrichtung 16a, 16b erfolgt über das Durchmesserver­ hältnis der Antriebsräder 72 und 36. Durch Verwenden einer Gasdruckfeder 54 mit relativ kurzem Hub wird zusätzlich Bau­ raum gespart. Aufgrund der symmetrischen Führung des Zugmit­ tels, beispielsweise einer Kette, wird es möglich, die durch die Gasdruckfeder 54 bewegte Umlenkrolle 56 nahezu querkraft­ frei zu führen.
Fig. 19 zeigt den Aufbau eines Verriegelungsmechanismus in Kombination mit der Gasdruckfeder 54. Die Umlenkrolle 56 hat einen Querbolzen 74, der in einer Längsführung 76 geführt ist. Wenn die Gasdruckfeder 54 gespannt wird, rastet der Querbolzen 74 in einer Ausnehmung 78 der Sperrklinke 46 ein. Die Sperrklinke 46 hat eine weitere Ausnehmung 80 in die ein Sperrbolzen 82 des Haltemagneten 50 greift. Die Sperrklinke 46 kann um die Drehachse 84 verdreht werden. Wenn der Halte­ magnet 50 mit Betriebsspannung beaufschlagt ist, so hält die Sperrklinke 46 den Querbolzen 74 fest. Die Gasdruckfeder 54 verbleibt in ihrem gespannten Zustand. Bei Abfall der Be­ triebsspannung gibt der Haltemagnet 50 den Sperrbolzen 82 frei, so daß sich die Sperrklinke 46 um die Drehachse 84 ver­ drehen kann. Dabei löst sich der Querbolzen 74 aus der Aus­ nehmung 78 und die Umlenkrolle 56 bewegt sich in Fig. 19 nach rechts und treibt das Zugmittel an. Durch geeignete He­ belverhältnisse an der Sperrklinke 46 genügt bereits eine geringe Haltekraft des Magneten, um die Gasdruckfeder 54 im gespannten Zustand zu arretieren.
Fig. 20 zeigt eine andere Ausführungsform der Verriegelung, wobei die Sperrklinke 46 eine lineare, vertikale Bewegung entlang von Langlöchern 86 ausführt. Die Ausnehmungen 80, 78 enthalten Führungsschrägen 88, 90, die im verriegelten Zu­ stand das Kräftegleichgewicht definieren.
Fig. 21 zeigt ein weiteres Ausführungsbeispiel der Verriege­ lungsvorrichtung mit einem Schwenkhebel 94, der eine Lang­ lochführung 96 enthält. Im verriegelten Zustand hält der Hal­ temagnet 50 den Schwenkhebel 94, an den eine Ankerplatte 92 befestigt ist. Der Querbolzen 74 der Umlenkrolle 56, in die­ sem Fall ein Umlenkritzel, ist sowohl in der Längsführung 76 als auch in der Langlochführung 96 geführt. Wenn der Elektro­ haltemagnet 50 abfällt, so dreht sich der Schwenkhebel 94 nach oben, bis Langlochführung 96 und Längsführung 76 sich decken. Der Querbolzen 74 kann sich dann in beiden Führungen 76, 96 bewegen. Bei diesem Ausführungsbeispiel benötigt der Elektrohaltemagnet 50 nur eine sehr geringe Haltekraft.
Fig. 22 zeigt ein Ausführungsbeispiel für eine Sicherheits­ vorrichtung mit Verriegelung durch einen Schwenkhebel 94. Als Zugmittel 38 ist eine Kette vorgesehen, die über das Ritzel auf der Antriebswelle 36 gelegt ist. Eine Kettenspannfeder 100 mit Dämpfungselementen 102 wird zwischen zwei Endanschlä­ gen 104 bewegt. Die Hebelübersetzung des Haltemagneten 50 zur Gasfeder 54 ist durch das Verhältnis Abstand a des Schwenkhe­ beldrehpunkts 106 zur Achse 108 der Gasdruckfeder 54 zu Ab­ stand b des Schwenkhebeldrehpunktes 106 zur Achse 110 des Haltemagneten 50 bestimmt.
Bezugszeichenliste
10
Papierbahn
12
Wärmestrahlungsquelle
14
Isolierung
16
Abdeckvorrichtung, Rollo
18
Umlenkrollen
20
Zahnriemen
22
Regler
24
Sensor
26
Regler
30
Fixierstation
32
a,
32
bHeizvorrichtungen
34
Kette
36
Antriebswelle
38
Drahtseil
40
Feder
44
Zugmittelspanner
46
Sperrklinke
48
Sperrhaken
50
Elektrohaltemagnet
52
Dämpfer
54
Gasdruckfeder
56
Umlenkrolle
60
,
62
Spannfedern
63
,
64
Anschläge
70
Feder
72
Antriebswelle
74
Querbolzen
76
Längsführung
78
Ausnehmung
80
Ausnehmung
82
Sperrbolzen
86
Langlöcher
88
,
90
Führungsschrägen
92
Ankerplatte
94
Schwenkhebel
96
Langlochführung
100
Kettenspannfeder
102
Dämpfungselemente
104
Endanschläge
106
Schwenkhebeldrehpunkt
108
Achse der Gasdruckfeder
a, bAbstände
vR
Transportgeschwindigkeit des Rollos
vP
Transportgeschwindigkeit der Papierbahn
NLNennleistung
TfFixiertemperatur
Tmmaximale Temperatur
Z1 bis Z6Zonen
UUmschalteinrichtung
U1 bis U6Schalter

Claims (40)

1. Fixierstation zum Fixieren von Tonerbildern auf einem Trägermaterial,
mit einer Heizvorrichtung mit mindestens einer Wär­ mestrahlungsquelle (12), die Strahlung in Richtung des Trägermaterials (10) aussendet,
und mit einer im wesentlichen parallel zur Bewegungsrich­ tung des Trägermaterials (10) bewegbaren Abdeckvorrich­ tung (16), die in den Strahlengang zwischen Wärmestrah­ lungsquelle (12) und Trägermaterial (10) bewegbar ist.
2. Fixierstation nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Abdeckvorrichtung (16) mindestens die Breite des Trägermaterials (10) hat.
3. Fixierstation nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekenn­ zeichnet, daß die Abdeckvorrichtung (16) in Bewegungs­ richtung des Trägermaterials gesehen biegsam ist.
4. Fixierstation nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Abdeckvorrichtung (16) ein Band enthält.
5. Fixierstation nach einem der vorhergehenden Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Abdeckvorrichtung (16) eine Vielzahl von streifenförmigen Lamellen enthält, die ein Rollo (16) bilden, wobei aneinandergrenzende La­ mellen sich vorzugsweise überlappen.
6. Fixierstation nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Band oder die Lamellen nach Art eines Wickels aufwickelbar sind.
7. Fixierstation nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß um die Heizvorrichtung eine endlose Umlenkvorrichtung (18, 20) angeordnet ist, und daß das Band oder das Rollo (16) entlang der Umlenkvor­ richtung bewegbar ist.
8. Fixierstation nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Umlenkvorrichtung eine Spannvorrichtung (44) enthält, die das Band oder das Rollo (16) in einem gespannten Zustand hält.
9. Fixierstation nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Abdeckvorrichtung (16) eine Länge hat, die ausreicht, um die gesamte Strahlung der Wärmestrahlungsquelle (12) in Richtung des Trägerma­ terials (10) abzudecken.
10. Fixierstation nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß bei Stillstand des Trägerma­ terials (20) die Abdeckvorrichtung (16) mit der Geschwin­ digkeit vR bewegt wird, gemäß der Beziehung:
vR = -vP,
worin vP die Transportgeschwindigkeit des Trägermaterials (10) ist.
11. Fixierstation nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß bei Weitertransport des Trä­ germaterials (10) mit der Geschwindigkeit vP die Abdeck­ vorrichtung (16) mit der Geschwindigkeit vR bewegt wird gemäß der Beziehung:
vR = vP.
12. Fixierstation nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Abdeckvorrichtung eine starre Platte zum Abdecken der Strahlung enthält.
13. Fixierstation nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Wärmestrahlungsquelle (12) eine Strahlungstemperatur im Bereich von 500°C bis 800°C hat und die maximale Intensität der Strahlung bei einer Wellenlänge größer als 2 µm liegt.
14. Fixierstation nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß beiderseits des Trägermateri­ als (10) je eine Heizvorrichtung (32a, 32b) mit je minde­ stens einer Wärmestrahlungsquelle (12a, 12b) angeordnet ist, wobei jeweils eine Abdeckvorrichtung (16a, 16b) in den Strahlengang zwischen Wärmestrahlungsquelle (12a, 12b) und Trägermaterial (10) bewegbar ist, wobei vorzugs­ weise beide Abdeckvorrichtungen durch einen gemeinsamen Antrieb bewegt werden.
15. Fixierstation nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß sie für eine Druckeinrichtung oder Kopiereinrichtung verwendet wird, die im Duplex­ druckbetrieb arbeitet.
16. Fixierstation nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß als Wärmestrahlungsquelle (12) ein Keramik-Flächenstrahler, ein Quarz-Strahler oder insbesondere ein Folienstrahler verwendet wird.
17. Fixierstation nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, daß die Wärmestrahlungsquelle (12) vorgeheizt wird.
18. Fixierstation nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, daß die Wärmestrahlungsquelle (12) auf eine Temperatur größer als 200°C vorgeheizt wird.
19. Fixierstation nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, daß sich am Trägermaterial (10) bei einem Betrieb der Wärmestrahlungsquelle (12) mit Nennleistung NL im einge­ schwungenen Zustand eine Temperatur Tm einstellt, und daß die Wärmestrahlungsquelle (12) so vorgeheizt wird, daß sich auf dem Trägermaterial eine Temperatur von annähernd 0,45 Tm einstellt.
20. Fixierstation nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß ein Temperatursensor die Tem­ peratur auf dem Trägermaterial erfaßt, vorzugsweise beim Verlassen der Fixierstation, und daß die Energiezufuhr zur Wärmestrahlungsquelle so eingestellt wird, daß sie geringfügig oberhalb der Fixiertemperatur Tf liegt.
21. Fixierstation nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Fixiertemperatur 0,8 × Tm beträgt.
22. Fixierstation nach einem der vorhergehenden Ansprüche 19 bis 21, dadurch gekennzeichnet, daß eine Leistungssteue­ rung vorgesehen ist, die der Wärmestrahlungsquelle elek­ trische Energie zuführt,
daß im Betriebszustand mit konstantem Drucken die Lei­ stungssteuerung eine Leistung von annähernd 80% NL ein­ stellt, wobei NL die Nennleistung ist,
daß beim Betriebszustand mit kurzem Anhalten von < 10 sek die Leistung 60% bis 80% NL eingestellt wird,
daß bei einem Betriebszustand mit langem Anhalten von < 10 sek bis < 5 min eine Leistung von 30% bis 60% NL eingestellt wird,
daß im Betriebszustand Stand-By-Betrieb mit einer Warte­ zeit von < 5 min eine Leistung von < 30% NL eingestellt wird,
und daß beim Start-Betriebszustand eine Leistung von 100 % NL eingestellt wird.
23. Fixierstation nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß jede Wärmestrahlungsquelle (12a, 12b) in mehrere Zonen (Z1 bis Z6) aufgeteilt ist, die jeweils getrennt mit elektrischer Energie versorgt wird, und daß die Zonen (Z1 bis Z6) abhängig von der Breite des Trägermaterials (10) mit elektrischer Energie versorgt werden.
24. Fixierstation nach Anspruch 23, dadurch gekennzeichnet, daß Zonen (Z5 bis Z6), denen kein Trägermaterial (10) ge­ genübersteht, mit verringerter Leistung angesteuert wer­ den.
25. Fixierstation nach einem der vorhergehenden Ansprüche 23 und 24, dadurch gekennzeichnet, daß eine Längskante des Trägermaterials (10) innerhalb einer Zone (Z1) liegt.
26. Fixierstation nach einem der vorhergehenden Ansprüche 23 bis 25, dadurch gekennzeichnet, daß mehrere Zonen (Z1, Z2, Z3, Z4; Z5, Z6) zusammengefaßt und wie eine einzige Zone angesteuert werden.
27. Fixierstation nach einem der vorhergehenden Ansprüche 23 bis 26, dadurch gekennzeichnet, daß bei zwei Heizvorrich­ tungen einander gegenüberstehende Zonen mit gleicher Lei­ stung angesteuert werden.
28. Fixierstation nach einem der vorhergehenden Ansprüche 23 bis 27, dadurch gekennzeichnet, daß einander gegenüber­ stehende Zonen in Reihe geschaltet sind.
29. Fixierstation nach einem der vorhergehenden Ansprüche 23 bis 28, dadurch gekennzeichnet, daß die Leistungssteue­ rung durch eine Impulspaketsteuerung oder eine Phasenan­ schnittsteuerung erfolgt.
30. Fixierstation nach einem der vorhergehenden Ansprüche 23 bis 29, dadurch gekennzeichnet, daß eine Temperaturrege­ lung erfolgt, derart, daß in Zonen mit Trägermaterial ei­ ne Temperatur höher als die Fixiertemperatur und in Zonen ohne Trägermaterial eine niedrigere Temperatur einge­ stellt wird.
31. Fixierstation nach Anspruch 30, dadurch gekennzeichnet, daß nur in Zonen mit Trägermaterial eine Temperaturrege­ lung erfolgt.
32. Fixierstation nach einem der vorhergehenden Ansprüche 1 bis 31, dadurch gekennzeichnet, daß die Abdeckvorrichtung mit einer Sicherheitsvorrichtung verbunden ist, die einen Energiespeicher enthält, und daß beim Ausfall des An­ triebs für die Abdeckvorrichtung dem Energiespeicher Energie entnommen wird, mit der die Abdeckvorrichtung durch die Sicherheitsvorrichtung in den Strahlengang zwi­ schen Strahlungsquelle und Trägermaterial bewegt wird.
33. Fixierstation nach Anspruch 32, dadurch gekennzeichnet, daß der Energiespeicher ein Federenergiespeicher (40) ist, der vorzugsweise eine Linearfeder (40), eine Drehfe­ der oder eine Gasfeder (54) enthält.
34. Fixierstation nach Anspruch 32 oder 33, dadurch gekenn­ zeichnet, daß der Energiespeicher bei jeder Schließbewe­ gung der Abdeckvorrichtung (16a, 16b) mit Energie gefüllt wird.
35. Fixierstation nach einem der vorhergehenden Ansprüche 32 bis 33, dadurch gekennzeichnet, daß der Energiespeicher einmalig durch einen Antrieb der Abdeckvorrichtung mit Energie gefüllt und danach durch eine Verriegelungsvor­ richtung verriegelt wird, und daß die Verriegelung bei Ausfall des Antriebs gelöst wird.
36. Fixierstation nach Anspruch 35, dadurch gekennzeichnet, daß die Verriegelungsvorrichtung einen Elektromagneten (50) enthält, der während des Normalbetriebs von Strom durchflossen ist, und daß bei Ausfall des Stroms und Ab­ fall des Elektromagneten die Verriegelung gelöst wird.
37. Fixierstation nach einem der vorhergehenden Ansprüche 32 bis 36, dadurch gekennzeichnet, daß der Antrieb für die Abdeckvorrichtung eine Magnetkupplung enthält, die bei Ausfall des Antriebs den Antrieb abkoppelt.
38. Fixierstation nach einem der vorhergehenden Ansprüche 32 bis 37, dadurch gekennzeichnet, daß in den Heizvorrich­ tungen Anschlagdämpfer (42a, 42b) enthalten sind, die den Aufschlag der Abdeckvorrichtungen (16a, 16b) dämpfen.
39. Fixierstation nach einem der vorhergehenden Ansprüche 32 bis 38, dadurch gekennzeichnet, daß das Zugmittel (38) über eine Umlenkrolle (56) geführt ist.
40. Fixierstation nach Anspruch 39, dadurch gekennzeichnet, daß die Verriegelungsvorrichtung einen Schwenkhebel (94) mit einer Langlochführung (96) enthält, daß der Haltema­ gnet (50) den Schwenkhebel (94) an seinem abstehendem En­ de hält, daß ein Querbolzen (74) der Umlenkrolle (56) in einer feststehenden Längsführung (76) und in der Lang­ lochführung (96) geführt ist, daß bei einem Abfallen des Haltemagneten (50) der Schwenkhebel (94) verdreht wird, bis Langlochführung (96) und Längsführung (76) miteinan­ der ausgerichtet sind und sich der Querbolzen (74) in beiden Führungen (76, 96) bewegt.
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