DE19827862C2 - Verfahren zur Befestigung eines Bauteils auf einem Trägerteil - Google Patents
Verfahren zur Befestigung eines Bauteils auf einem TrägerteilInfo
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Description
Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Befestigung eines Bauteils auf einem Trägermaterial,
insbesondere für Leitungen auf einem Trägerteil.
Kabelbäume sind aus einem Verbund mehrerer elektrischer Leitungen gebildet und dienen in
Fahrzeugen der elektrischen Verbindung von Bauteilen, Verbrauchern und Baugruppen. Die
elektrischen Leitungen sind dabei parallel verlaufend mit vorbestimmten Leitungsabgängen
zusammengefaßt und vorzugsweise durch ein Wickelband fixiert oder durch einen
Isolierschlauch zusammengefaßt. Sie können zur Erleichterung ihrer Herstellung und
Installation im Fahrzeug entsprechend dem Fahrzeugaufbau in mehrere Sektionen unterteilt
sein, die mit entsprechenden Mehrfachsteckern miteinander verbunden werden. Die
Herstellung eines Kabelbaumes kann nach einem vorbestimmten Legeprogramm erfolgen,
wobei auf Nagel- oder Legebrettern die jeweilige Struktur des Kabelbaumes vorbestimmt
wird. Der Kabelbaum kann zum Schutz mit einem Kunststoffschlauch geschützt und mit
Kunststoff- oder Metall-Halterungselementen am Fahrzeugaufbau befestigt sein. Dabei kann
der Kabelbaum auch mit Versteifungen zur Erzielung einer das Einlegen in karosserieseitige
Vertiefungen durch Handhabungsautomaten zulassenden Formsteife versehen sein (US-
PS 38 36 415).
Es ist auch bekannt, einen Kabelbaum in ein formstabiles
Auskleidungs-/Innenverkleidungsteil zu integrieren und gegebenenfalls dabei in einen
Schaumstoffkörper einzubetten (DE-33 37 596 A1). Die Ummantelung eines Kabelstranges
kann nach der EP-A-0 235 924 durch Umspritzen einzelner Stränge des Kabelbaumes mit
einem Kunststoff formstabil oder nach der DE 41 38 215 C2 mit einem Flechtschlauch
erfolgen, der durch Stauchen im Durchmesser elastisch aufweitbar ist und axial und mit Hilfe
bereits beim Flechten des Schlauches mit eingebrachten Seele als Montagehilfe auf den
Kabelstrang aufgebracht wird.
Aus der EP 0 543 469 A1 und auch der EP 0 714 812 A1 ist des weiteren ein Kabelbaum
bekannt, der zur Verbesserung der Handhabung und Montage in ein kanalartiges
Trägersystem aus formstabilen Trägerelementen und flexiblen Verbindungselementen
eingebettet ist.
Ferner ist es bekannt, einen fertigen Kabelbaum zur Montage in einem Formkörper aus
Kunststoff ortsfest und wasserdicht einzubetten, wobei Sollbiegebereiche aus elastischem
Kunststoff vorgesehen sind, oder einen Kabelbaum zu umschäumen und durch Variation der
Schaumaushärtung Bereiche unterschiedlicher Nachgiebigkeit zu schaffen.
Der Aufwand bei der Herstellung eines Kabelbaumes nach dem vorstehend genannten
Stand der Technik, insbesondere durch Umwickeln mit einem Wickelband, ist aufwendig und
erfordert die Anordnung von Befestigungselementen zu dessen Fixierung an der jeweiligen
Fahrzeugsektion.
Nachteilig an den bekannten Kabelbäumen ist, dass entweder separate Befestigungsmittel
vorgesehen sind oder die Kabelbäume mit dem Trägermaterial verklebt sind. Bei der
Verwendung von Klebern tritt insbesondere das Problem der Auftragung und Aushärtung
auf, die ein Automatisieren der Fertigung erschweren.
Aus der DE-OS 23 44 948 ist eine Befestigung von elektrischen Leitungen auf einem
Auflagestreifen bekannt, bei der die Kunststoffisolierung direkt mit der Unterlage verschweißt
wird. Dabei besteht zum einen die Gefahr der Beschädigung der Leitung während der
Befestigung, zum andern lassen sich die Leitungen auch nur schwer wieder lösen.
Aus der EP 08 13 277 A1 ist ein mit Klettbandabschnitten umwickelter Leitungsstrang
bekannt, wobei der Leitungsstrang mit den Klettbandabschnitten auf einer entsprechenden
Unterlage festgelegt ist.
Der Erfindung liegt daher das technische Problem zugrunde, ein Verfahren zur Befestigung
eines Bauteils auf einem Auskleidungsteil zu schaffen, das keine separaten
Befestigungsmittel benötigt, sich einfach automatisieren lässt und das Bauteil nicht
beschädigt sowie ein hierzu gehöriges Auskleidungsteil zu schaffen.
Die Lösung des technischen Problems ergibt sich durch die Gegenstände mit den
Merkmalen der Patentansprüche 1 und 8. Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen der
Erfindung ergeben sich aus den Unteransprüchen.
Hierzu ist die Kontaktfläche des Befestigungsmittels aus einem mit dem Auskleidungsteil
thermisch verschweißbaren Material ausgebildet, so dass das Bauteil durch zumindest
punktuelles thermisches Verschweißen der Kontaktfläche mit dem Auskleidungsteil auf dem
Auskleidungsteil befestigt wird. Durch die Kontaktfläche kann einerseits die
Verbindungsfläche und damit die Festigkeit der Verbindung erhöht werden, andererseits
erhöht die exponierte Kontaktfläche die Zugänglichkeit. Ein weiterer Vorteil ist, dass der
Abstand zwischen dem Ort der Erwärmung und den Bauteilen vergrößert wird, so dass eine
versehentliche thermische oder mechanische Beschädigung vermieden wird. Ein weiterer
Vorteil des thermischen Verschweißens ist, dass dies auch über eine gewisse Entfernung hin
möglich ist, wodurch die fertigungstechnische Zugänglichkeit weniger kritisch macht und die
Durchführung des Verfahrens mit einem Schweißautomaten vereinfacht.
In einer bevorzugten Ausführungsform ist das Bauteil als eine Leitung, insbesondere eine
elektrische Leitung, ausgebildet, wobei das Befestigungsmittel ein Kabelbinder und/oder eine
Folie ist, wobei mehrere Leitungen mit dem Kabelbinder und/oder der Folie
zusammengefasst werden, wobei der Kabelbinder und/oder die Folie mindestens teilweise
die Leitungen radial umfassen und die Kontaktfläche der Folie und/oder dem Kabelbinder
zugeordnet ist. Die Kontaktfläche ist dabei vorzugsweise einstückig mit dem Kabelbinder
verbunden und kann beispielsweise rechteckförmig oder quadratisch ausgebildet sein.
Bei Verwendung einer Folie kann diese exponierte Kontaktfläche auf verschiedene Arten
realisiert werden. So kann die Kontaktfläche an der Folie bereits ausgebildet sein oder aber
beim Zusammenfassen des Leistungsstranges gebildet werden, indem die Folie radial
vollständig die Leitungen umfasst und derart verbunden wird, dass sich eine seitlich
abstehende Kontaktfläche bildet. Alternativ kann die Folie derart um die Leitungen
geschlagen werden und verbunden werden, dass die Leitungen mit einem gewissen Spiel in
der so gebildeten Hülle angeordnet sind.
Dazu eignen sich besonders schaumbandförmige Folien.
Mittels eines geeigneten Werkzeuges kann durch ein- oder zweiseitigen Druck der seitliche
Teil der Folie auf das Trägermaterial gepresst und geschweißt werden. Allen Prinzipien ist
gemeinsam, dass eine größere, leitungsfreie Kontaktfläche für den Schweißvorgang zur
Verfügung gestellt wird.
Vorzugsweise sind Auskleidungsteil, Kabelbinder und/oder Folie aus Polyethylen,
Polypropylen, Polyvinylchlorid oder Polyamid ausgebildet, wobei vorzugsweise für das
Auskleidungsteil und das Befestigungsmittel im Bereich der Kontaktfläche der gleiche
Werkstoff verwendet wird.
Unter dem Begriff Folie sind auch flächenhafte Gebilde im weiteren Sinne wie z. B. Vliese,
Gewebe oder dünnschichtige Platten zu verstehen.
Die Erfindung wird nachfolgend anhand eines bevorzugten Ausführungsbeispieles näher
erläutert. Die Figuren zeigen:
Fig. 1a einen Querschnitt durch einen Leitungsstrang mit einer schaumbandförmigen
Folie,
Fig. 1b einen Querschnitt gemäß Fig. 1a vor dem Schweißvorgang,
Fig. 2a-b einen Querschnitt durch einen Leitungsstrang mit einer radial vollständig
umfassenden Folie,
Fig. 3a einen Querschnitt durch einen Leitungsstrang mit teilweise umfassender Folie,
Fig. 3b eine Perspektivdarstellung des Leitungsstranges gemäß Fig. 3a,
Fig. 4 einen Querschnitt durch einen Leitungsstrang mit Kabelbinder,
Fig. 5 ein Querschnitt durch einen Leitungsstrang mit einer darübergelegten Folie,
Fig. 6 ein Auskleidungsteil mit darauf befestigten Leitungen, und
Fig. 7 ein Querschnitt durch ein auf einem Trägerteil befestigten Bauteil.
In der Fig. 1a ist eine Querschnitt durch einen Leitungsstrang 1 dargestellt. Der
Leitungsstrang 1 umfaßt eine Vielzahl von Leitungen 2, die von einer schaumbandförmigen
Folie 3 vollständig umschlungen sind. Die Enden der Folie 3 sind beispielsweise miteinander
verklebt oder verschweißt. Die Leitungen 2 können an der Innenseite der Folie 3 fixiert sein
oder aber lose im durch die Folien 3 gebildeten Kanal angeordnet sein. Des weiteren können
die Leitungen 2 auch mittels eines Wickelbandes zusammengefaßt sein. Um den
Leitungsstrang 1 mit einem Trägermaterial 4, wie beispielsweise dem Dachhimmel eines
Kraftfahrzeuges, zu verbinden, wird die Folie 3 mittels eines U-förmigen Werkzeuges 5 auf
das Trägermaterial 4 gepreßt, wodurch eine von den Leitungen 2 beabstandete
Kontaktfläche 6 entsteht. Durch thermisches Verschweißen wird dann eine mechanische
Verbindung zwischen Trägermaterial 4 und Folie 3 bzw. Leitungsstrang 1 hergestellt, was in
Fig. 1b dargestellt ist. Dazu müssen die Werkstoffe von Folie 3 und Trägermaterial 4 derart
zueinander ausgewählt werden, daß diese miteinander thermisch verschweißbar sind. Als
mögliche Werkstoffe kommen beispielsweise Polyethylen, Polypropylen, Polyamid oder
Polyvinylchlorid in Frage. Vorzugsweise wird für Folie 3 und Trägermaterial 4 der gleiche
Werkstoff verwendet, wobei es jedoch aufgrund anderer Erwägungen für die Fertigung
zweckmäßig sein kann, verschiedene Werkstoffe zu benutzen. Die Folie 3 kann sich in
Längsrichtung vollständig oder nur partiell erstrecken, was auch von den Anforderungen an
die Festigkeit der Verbindung abhängig ist. Die für den Schweißvorgang notwendige
Wärmeenergie kann durch verschiedene physikalische Prinzipien erzeugt werden, wie
beispielsweise Ultraschall, Heizluft oder Hochfrequenzstrahlen. Vorzugsweise wird das
Werkzeug 5 zum Erzeugen der Kontaktfläche 6 in die Schweißapparatur integriert, so daß
beispielsweise das Werkzeug 5 gleichzeitig die Ultraschall-Sonde oder der HF-Resonator ist.
In der Fig. 2a ist eine weitere Ausführungsform dargestellt, bei der die Folie 3 vollständig um
die Leitungen 2 gewickelt wird, wobei die Folienenden jeweils seitlich überstehen und
miteinander verbunden werden, so daß die seitlich überstehenden Bereiche eine
Kontaktfläche 6 bilden. In der Fig. 2a ist eine abgewandelte Ausführungsform dargestellt, bei
der die Folie 3 nur einseitig übersteht. Durch die exponierte Ausbildung der Kontaktflächen 6
kann gegebenenfalls auf ein Werkzeug 5 verzichtet werden, was die Folie 3 auf das
Trägermaterial 4 preßt.
In den Fig. 3a-b ist eine weitere Ausführungsform dargestellt, bei der die Folie die
Leitungen 2 bzw. den Leitungsstrang 1 nur teilweise radial umfaßt. Dabei können die
Leitungen 2 einzeln mit der Folie verbunden sein, so daß diese erst im Zusammenspiel den
Leitungsstrang 1 bilden, oder aber die Leitungen 2 können mittels einer zusätzlichen
Umwicklung bereits zu einem Leitungsstrang 1 zusammengefaßt worden sein, der dann mit
der Folie 3 verbunden wird. Die Folie 3 ist mit einer separaten Kontaktfläche 6 ausgebildet,
über die der Leitungsstrang 1 mit dem Trägermaterial 4 thermisch verschweißbar ist.
Entsprechend können die Leitungen 2 mittels eines Kabelbinders 7 mit Schloß 8 zu einem
Leitungsstrang 1 zusammengefaßt werden, wobei an dem Kabelbinder 7 eine vorzugsweise
rechteck- oder kreisförmige Kontaktfläche 6 angeordnet ist, wobei Kabelbinder 7 und
Kontaktfläche 6 vorzugsweise einstückig ausgebildet sind. Denkbar wäre auch den
Kabelbinder 7 als den Leitungsstrang 1 nicht vollständig umschließenden Kabelhalter
auszubilden. Der Kabelhalter wird dann z. B. mittels einer Folie 30 oder anderen den
Leitungsstrang 1 umschließenden Mitteln an dem Leitungsstrang 1 gehalten. In diesem Fall
wäre der einteilige Kabelbinder 7 durch zwei Teile, nämlich Kabelhalter und eine den
Kabelhalter an dem Leitungsstrang haltenden Folie, gebildet.
Die zuvor beschriebenen Ausführungsformen können bei Bedarf auch miteinander
kombiniert werden, was eine optimale Anpassung an die jeweils vorliegenden
Fertigungsprozesse erlaubt. Der besondere Vorteil des thermischen Verschweißens liegt
darin, daß auf separate Befestigungsmittel oder Verbindungsmittel verzichtet werden kann.
Über die Kontaktflächen 6 wird sichergestellt, daß einerseits eine genügend große Fläche
mechanisch verbunden ist und andererseits die Gefahr einer thermischen und/oder
mechanischen Beschädigung der Leitungen 2 reduziert wird, da Leitungen 2 und
Kontaktfläche 6 ausreichend voneinander beabstandet sind.
In der Fig. 5 ist eine Befestigung von mehreren Leitungen 2 auf einem Trägermaterial 4 zu
erkennen. Über die Leitungen 2 ist eine Folie 3 gelegt, so daß die Leitungen 2 zwischen der
Folie 3 und dem Trägermaterial 4 zu liegen kommen. Die Folie 3 überdeckt die Leitungen
soweit, daß sich leitungsfreie Kontaktflächen 6 ergeben. Diese Kontaktflächen 6 werden
dann mittels eines U-förmigen Werkzeuges 5 auf das Trägermaterial 4 gepreßt und
thermisch verschweißt.
Anstatt der Leitungen 2 könnte auch ein anderes Bauteil 100 z. B. eine Innenleuchte oder ein
Sensor, wie in Fig. 7 zu erkennen ist, befestigt werden. Handelt es sich bei dem
Trägermaterial 4 z. B. um ein Auskleidungsteil eines Kraftfahrzeuges, so werden die Bauteile
100 bzw. Leitungen 2 in der Regel auf der der Fahrzeugkarosserie zugewandten Seite des
Auskleidungsteils befestigt. Da die Befestigung vom Fahrzeuginnenraum nicht sichtbar ist,
können etwaige Nachteile in der Optik der Befestigung in Kauf genommen werden.
In Fig. 6 ist ein Trägermaterial 15 wie z. B. ein Dachhimmel eines Kraftfahrzeuges zu
erkennen. Auf diesem Dachhimmel sind zwei Leitungen 2 mit mehreren Folien 3 befestigt.
Die Leitungen 2 sind elektrisch mit den Verbrauchern 20 und 30 verbunden. Die Verbraucher
20; 30 können beispielsweise Sensoren, Leuchten oder Schalter sein. Das Auskleidungsteil
wird vor der Montage im Kraftfahrzeug soweit vorverkabelt, daß bei der Montage für die
elektrische Kontaktierung nur noch der Kontakt 50 geschlossen werden muß. Die Folien 3
können in beliebiger Anzahl, Fläche und Abständen über die Leitungen 2 zu deren
Befestigung vorgesehen werden. Dabei ist es von besonderem Vorteil, daß diese direkt mit
dem Auskleidungsteil 15 verbunden werden und keine besonderen Maßnahmen zur
Vorbereitung der Befestigungsstellen erforderlich sind. Auch ist es möglich, je nach Bedarf,
unterschiedliche Verlegebahnen zu wählen.
Claims (8)
1. Verfahren zur Befestigung eines Bauteils (2) auf einen Auskleidungsteil (4) eines
Kraftfahrzeuges, mit einem Befestigungsmittel (3; 7), wobei das Befestigungsmittel eine
Kontaktfläche (6) aufweist, dadurch gekennzeichnet, dass die Kontaktfläche aus einem
mit dem Auskleidungsteil (4) thermisch verschweißbarem Material besteht, und durch
zumindest punktuelles thermisches Verschweißen der Kontaktfläche (6) mit dem
Auskleidungsteil (4) das Bauteil (2) auf dem Auskleidungsteil (4) befestigt wird.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß Bauteil eine Leitung
(2), insbesondere eine elektrische Leitung ist, und das Befestigungsmittel (3; 7) ein
Kabelbinder (7) und/oder eine Folie (3) ist und daß mehrere Leitungen (2) mit
einem Kabelbinder (7) und/oder einer Folie (3), die mindestens teilweise die
Leitungen (2) radial umfaßt, zusammengefaßt werden, und die Kontaktfläche (6)
der Folie (3) und/oder dem Kabelbinder (7) zugeordnet ist.
3. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Befestigungsmittel
(3) eine Folie (3) ist, und die Folie (3) die auf dem Auskleidungsteil (4)
angeordnete Leitung (2) zumindest abschnittsweise überdeckt.
4. Verfahren nach einem der Ansprüche 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, daß die
Folie (3) radial vollständig um die Leitungen (2) gewickelt wird, die Folienenden
miteinander verbunden werden, wobei die Leitungen radial zur Folie (3) bewegbar
sind, und mittels eines Werkzeuges (5) die Folie (3) mindestens an einer Seite auf
das Auskleidungsteil (4) gepreßt wird, so daß eine leitungsfreie Kontaktfläche (6)
der Folie auf dem Auskleidungsteil (4) entsteht, die thermisch mit dem
Auskleidungsteil (4) verschweißbar ist.
5. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß als
Auskleidungsteil (4) und/oder Folie (3) und/oder Kabelbinder (7) Polyethylen,
Polypropylen, Polyvinylchlorid oder Polyamid verwendet wird.
6. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß für
das Auskleidungsteil (4) und Befestigungsmittel im Bereich der Kontaktfläche der
gleiche Werkstoff verwendet wird.
7. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß das
Auskleidungsteil (4) und der Kabelbinder (7) und/oder Folie (3) mittels HF-
Schweißen, Ultraschallschweißen, Heißluftschweißen oder
Heizstabrollerschweißen miteinander verbunden werden.
8. Auskleidungsteil mit einem Befestigungsmittel zum Befestigen von Kleinbauteilen
auf dem Auskleidungsteil, wobei das Befestigungsmittel eine Kontaktfläche
aufweist, dadurch gekennzeichnet, daß die Kontaktfläche (6) aus einem mit dem
Auskleidungsteil (4) thermisch verschweißbaren Material besteht und das
Befestigungsmittel (3; 7) durch eine thermische Verschweißung der Kontaktfläche
(6) mit dem Auskleidungsteil (4) verbunden ist.
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