DE19827703A1 - Werkzeug zur Bearbeitung plattenartiger Werkstücke insbesondere zur Bearbeitung von Trockenbauplatten - Google Patents
Werkzeug zur Bearbeitung plattenartiger Werkstücke insbesondere zur Bearbeitung von TrockenbauplattenInfo
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Abstract
Die Erfindung betrifft ein Werkzeug zur Bearbeitung plattenartiger Werkstücke, insbesondere von Trockenbauplatten. Erfindungsgemäß umfaßt das Werkzeug eine Führungseinrichtung zur Führung des Werkzeugs, eine erste Handgriffeinrichtung und eine zweite Handgriffeinrichtung, sowie eine Klingeneinrichtung zur Ausbildung einer Trennstelle in dem Werkstück, wobei eine Koppelungseinrichtung vorgesehen ist zur Koppelung der Klingeneinrichtung mit der Führungseinrichtung in einstellbarer Weise. Die erste Handgriffeinrichtung ist im Bereich der Führungseinrichtung angeordnet und die zweite Handgriffeinrichtung ist im Bereich der Klingeneinrichtung angeordnet. Der Abstand zwischen den beiden Handgriffeinrichtungen quer zur Vorschubrichtung ist vermittels der Koppelungseinrichtung einstellbar. Durch das erfindungsgemäße Werkzeug wird es möglich, geradlinige sowie kreisbogenförmige Trennstellen in plattenartigen Werkstücken, insbesondere den genannten Trockenbauplatten, zu bilden.
Description
Die Erfindung betrifft ein Werkzeug zur Bearbeitung plattenartiger Werkstücke ins
besondere zur Bearbeitung von Trockenbauplatten.
Trockenbauplatten wie beispielsweise Gipskartonplatten werden in zunehmendem
Maße im Wohnungsbau verwendet. Diese Platten werden üblicherweise an einer
entsprechenden, tragfähigen Unterkonstruktion mittels Schrauben befestigt. Durch
Zusammensetzen mehrerer Platten können großflächige Wände erstellt werden. Die
hierbei zwischen den einzelnen Platten gebildeten Fugen können mit einem Spach
tel-Füllmaterial ausgefüllt werden. Vorzugsweise wird auf die entsprechend ausge
füllten Fugen ein bandartiges Vliesmaterial aufgelegt das abschließend überspach
telt wird.
Da insbesondere bei Gipskartonplatten deren äußere Schichten in hohem Maße zur
Festigkeit dieser Platten beitragen, hat es sich im Hinblick auf eine hochwertige Ver
arbeitung dieser Platten als vorteilhaft erwiesen die Platten im Bedarf-falle ver
gleichsweise präzise zuzuschneiden, so daß die äußeren Deckschichten sich unbe
schädigt bis zur maßgerecht festgelegten Plattenkante erstrecken.
Das Zuschneiden der genannten Bauplatten erfolgt üblicherweise unter Zuhilfenah
me einer Säge oder eines Messers. Bei der Verwendung einer Säge kann auf einfa
che Weise die Bauplatte sofort vollständig durchtrennt werden. Die entsprechenden
Kanten sind jedoch vergleichsweise rauh und weisen ggf. Ausfransungen auf. Bei
Verwendung eines Messers kann zumindest auf einer Seite der Bauplatte eine glatte
Schnittkante erzielt werden. Um eine geradlinige Schnittstelle zu erhalten ist jedoch
die Verwendung einer Anschlaglatte unerläßlich. Bei kurzen Schnitten kann diese
Anschlaglatte normalerweise von Hand gehalten werden. Bei längeren Schnitten ist
es günstig, die Anschlaglatte beispielsweise durch Schraubzwingen zu fixieren. Falls
jedoch die Anschlaglatte nicht vollständig gerade ist oder die Bauplatte sich beim
Schneiden unter der Anschlaglatte biegt, besteht die Gefahr, daß die Bauplatte nur
ungenau zugeschnitten wird und die Messerklinge nicht hinreichend tief in die Bau
platte eindringt so daß keine markante Trennstelle definiert wird.
Unter dem Eindruck dieses Problems liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, ein
Werkzeug zum Zuschneiden plattenartiger Werkstücke insbesondere von Gipskar
tonplatten zu schaffen durch welches sich in zeitsparender Weise vergleichsweise
präzise Schnitte ausführen lassen.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch ein Werkzeug mit den in Patentan
spruch 1 angegebenen Merkmalen gelöst.
Dadurch wird es auf vorteilhafte Weise möglich eine markante maßgenaue Schnitt- oder
Kerbstelle in einer Bauplatte auszubilden ohne daß hierzu das Werkstück an
gezeichnet oder eine Anschlaglatte verwendet werden muß.
Eine im Hinblick auf eine besonders sichere Führung des Werkzeuges vorteilhafte
Ausführungsform der Erfindung ist dadurch gegeben, daß die Führungseinrichtung
eine Seiten-Führungsfläche aufweist die mit einer Werkstückseitenfläche in Anlage
bringbar ist. Es ist möglich diese Führungsfläche ggf. profiliert auszubilden und/oder
mit einem Gleitbelag zu versehen.
Zur Abstützung des Werkzeuges auf dem Werkstück ist vorzugsweise die Füh
rungseinrichtung derart ausgebildet, daß diese eine Auflage-Führungsfläche auf
weist die mit einer Werkstück-Flachseite in Anlage bringbar ist. Beide Führungsflä
chen sind vorzugsweise derart angeordnet, daß die Seiten-Führungsfläche- und die
Auflage-Führungsfläche sich im wesentlichen zu einander senkrecht erstrecken. In
einem zwischen den beiden Führungsflächen gebildeten Eckbereich ist vorzugswei
se ein Längsausnehmung von geringer Tiefe vorgesehen, in welche etwaige Über
stände im Kantenbereich des Werkstücks eindringen können ohne die Führungsein
richtung abzulenken. Sofern die vorhandenen Werkstückkanten keine hinreichend
präzise Führung des Werkzeuges zulassen kann eine besonders genaue Führung
des Werkzeugs dadurch erreicht werden, daß die Führungseinrichtung mit einem
Führungslineal in Führungs-Eingriff bringbar ist. Ein derartiges Führungslineal be
steht vorzugsweise aus einem Strangpressprofil beispielsweise aus Aluminium.
Eine besonders vorteilhafte Ausführungsform der Erfindung ist dadurch gegeben,
daß die Koppelungseinrichtung ein vorzugsweise aus einem Flachstahl-Profil gebil
detes Leistenelement umfaßt. Dieses Leistenelement ist vorzugsweise im Bereich
der Führungseinrichtung fixierbar. Die Länge diese Leistenelementes liegt im Be
reich von 0,30 bis 1,20 m. Das Leistenelement erstreckt sich im wesentlichen senk
recht zu einer Werkzeug-Vorschubrichtung.
Das Leistenelement ist vorzugsweise derart angeordnet, daß dessen Flachseite im
wesentlichen parallel zur Werkstückoberfläche ausgerichtet ist. Dadurch ergibt sich
eine hohe Biegesteifigkeit gegen etwaige, in Vorschubrichtung gerichtete Kräfte.
Eine hinsichtlich der Schneidbreite stufenlose Einstellmöglichkeit ist gemäß einer
bevorzugten Ausführungsform dadurch gegeben, daß eine Klemmeinrichtung vorge
sehen ist, zum Festklemmen des Leistenelementes im Bereich der Führungseinrich
tung. Eine hinreichend große Klemmkraft kann hierbei erreicht werden, indem die
Klemmeinrichtung eine Klemmschraube aufweist. Diese Klemmschraube ist in vor
teilhafter Weise mit einem Drehknauf versehen und manuell, werkzeuglos in eine
Klemmposition bzw. in eine Freigabeposition drehbar.
Die Klingeneinrichtung ist gemäß einem besonderen Aspekt der vorliegenden Erfin
dung vorzugsweise durch ein Rollklingenelement gebildet. Das Rollklingenelement
weist einen Durchmesser von vorzugsweise 8 bis 60 mm auf. Gemäß einer bevor
zugten Ausführungsform ist das Rollklingenelement derart gelagert, daß ein vorbe
stimmtes Bremsmoment an dem Rollklingenelement angreift. Das Bremsmoment ist
vorzugsweise bedarfsgerecht einstellbar. Mit Vorteil ist hierzu das Rollklingenele
ment auf einen Gewindezapfen aufgesetzt wobei beispielsweise über eine Polystop-
Mutter eine auf zwei Anlaufscheiben wirkende Kraft einstellbar ist.
Eine besonders günstige Positionierung des Klingenelementes kann dadurch er
reicht werden, daß die Klingeneinrichtung an einem Trägerelement angebracht ist.
Diese Trägerelement erlaubt ein Verschieben des Klingenelementes ohne daß hier
bei die zur Halterung des Klingenelementes auf dem Gewindezapfen vorzugsweise
vorgesehene Polystopmutter gelöst werden muß.
Das Trägerelement ist an dem Leistenelement vorzugsweise über ein winkelförmig
ausgebildetes Halteteil positionierbar angebracht ist. Vorzugsweise ist über dieses
Halteteil die zweite Handgriffeinrichtung in einem Endbereich des Leistenelementes
an diesem fixiert. Es ist auch möglich die zweite Handgriffeinrichtung verstellbar an
dem Leistenelement zu befestigen.
Die zweite Handgriffeinrichtung ist gemäß einem besonderen Aspekt der vorliegen
den Erfindung derart angebracht, daß diese bei Aufsetzen des Werkzeugs auf eine
waagerecht ausgelegte Platte oberhalb der Klingeneinrichtung angeordnet ist. Eine
senkrecht zur Plattenoberfläche und einen Berührungsbereich des Klingenelementes
verlaufende Linie verläuft vorzugsweise durch die zweite Handgriffeinrichtung.
Eine unter ergonomischen Gesichtspunkten besonders vorteilhafte Ausführungsform
der zweiten Handgriffeinrichtung ist dadurch gegeben, daß die zweite Handgriffein
richtung einen im wesentlichen kugelförmig ausgebildeten Knauf aufweist. Insbe
sondere in Kombination mit einer derart ausgestalteten zweiten Handgriffeinrichtung
erweist es sich im Hinblick auf eine zuverlässige Führung des Werkzeuges als vor
teilhaft die erste Handgriffeinrichtung mit einem länglich ausgebildeten Griffabschnitt
zu versehen. Der Griffabschnitt erstreckt sich in vorteilhafter Weise in Werkzeugvor
schubrichtung.
Weiterhin mit Blick auf eine besonders günstige Handhabung des Werkzeuges er
weist es sich als vorteilhaft daß zwischen dem Griffabschnitt und der Führungsein
richtung ein Durchgriffsabschnitt ausgebildet ist und der Griffabschnitt einen Endbe
reich aufweist der mit der Führungseinrichtung verbunden ist. Eine besonders stabile
Ausführungsform ist hierbei dadurch gegeben, daß der Griffabschnitt und die Füh
rungseinrichtung einstückig ausgebildet sind.
Eine besonders robuste Fixierung des Leistenelementes kann dadurch erreicht wer
den, daß ein Fixierzapfenabschnitt vorgesehen ist, der einstückig mit der Führungs
einrichtung ausgebildet ist, und daß die Klemmeinrichtung ein Klemmbügelelement
aufweist, das auf den Fixierzapfenabschnitt aufsetzbar ist, zum Festklemmen des
Leistenelementes an der Führungseinrichtung.
Eine einfache und positionsgenaue Einstellbarkeit der Schneidbreite ist dadurch ge
geben, daß das Leistenelement mit einer Skalierung versehen ist, zur Angabe der
eingestellten Schneidbreite.
Weitere vorteilhafte Weiterbildungen des erfindungsgemäßen Werkzeugs sind in den
Unteransprüchen angegeben.
Weitere Einzelheiten und Merkmale der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgen
den Beschreibung eines bevorzugten Ausführungsbeispiels in Verbindung mit der
Zeichnung. Die einzige Figur zeigt:
- - eine perspektivische Ansicht eines erfindungsgemäßen Werkzeugs mit einer im Be reich einer Kantenführungseinrichtung angeordneten ersten Griffeinrichtung und ei ner im Bereich einer Rollklingeneinrichtung angeordneten zweiten Griffeinrichtung.
Das dargestellte Werkzeug umfaßt eine erste Griffeinrichtung 1 und eine zweite
Griffeinrichtung 2. Beide Griffeinrichtungen 1 und 2 sind über eine Koppelungsein
richtung 3 miteinander gekoppelt.
Die Koppelungseinrichtung 3 umfaßt ein hier durch ein Flachstahlprofil gebildetes
Leistenelement 4. Das Leistenelement 4 ist derart angeordnet, daß bei werkmäßi
gem Ansetzen des Werkzeugs an ein Werkstück dessen Flachseiten im wesentli
chen parallel zur Werkstückoberseite ausgerichtet sind.
Die Koppelungseinrichtung umfaßt ferner eine Klemmeinrichtung 5 zum Festklem
men des Leistenelementes 4 an einer Führungseinrichtung 6.
Die Klemmeinrichtung 5 besteht bei der dargestellten Ausführungsform aus einem
Bügelelement 7 und einer Klemmschraube (nicht sichtbar). Die Klemmschraube ist
mit einem Drehknauf 8 versehen und wirkt auf eine Seitenfläche des Leistenelemen
tes.
Das Bügelelement 7 ist mit einer komplementär zum Querschnitt des Leistenelemen
tes 4 ausgebildeten Durchgangsöffnung 9 versehen. In dieser Durchgangsöffnung ist
das Leistenelement derart geführt, daß sich dieses im wesentlichen senkrecht zur
Vorschubrichtung erstreckt. Das Bügelelement 7 ist über einen Gewindebolzen 10
an einem Zapfenabschnitt 11 befestigt. Hierzu ist eine Flügelmutter 12 vorgesehen.
Der Zapfenabschnitt 11 ist einstückig mit der Führungseinrichtung 6 ausgebildet. Die
Führungseinrichtung umfaßt eine Seitenführungsfläche und eine Auflage-
Führungsfläche 14.
Die Seitenführungsfläche 13 bewirkt eine Führung entlang einer Werkstück-
Seitenfläche. Die Auflage-Führungsfläche gleitet auf einer Werkstückoberseite. Die
Seiten-Führungsfläche 13 und die Auflage-Führungsfläche 14 sind zueinander
rechtwinklig angeordnet.
Die Führungseinrichtung 6 ist einstückig mit der ersten Handgriffeinrichtung 1 aus
einem Kunststoffmaterial ausgebildet. Zwischen der ersten Handgriffeinrichtung 1
und der Führungseinrichtung 6 ist eine Durchgriffsöffnung 15 ausgebildet. Die erste
Handgriffeinrichtung 1 weist einen im wesentlichen kreisförmigen oder elliptischen
Querschnitt auf. Der Querschnitts-Durchmesser liegt im Bereich von 25 bis 70 mm.
Die zweite Handgriffeinrichtung umfaßt einen kugelförmig ausgebildeten Halteknauf.
Dieser ist über einen Befestigungszapfenabschnitt 16 mit einem Abschlußbügel 17
verbunden. Der Abschlußbügel 17 ist mit dem Leistenelement 4 verbunden. Hierzu
sind zwei Press-Schweißstellen 18 vorgesehen. Der Abschlußbügel 17 weist in Vor
schubrichtung betrachtet eine größere Breite auf als jenes Leistenelement 4. Hier
durch ergibt sich eine verbesserte Führung.
In einem Bereich unterhalb der zweiten Handgriffeinrichtung ist eine Klingeneinrich
tung 19 vorgesehen. Die Klingeneinrichtung 19 weist ein hier als Rollklinge ausge
bildetes Klingenelement 20 auf.
Das Klingenelement 20 ist auf einen Gewindezapfen 21 drehbar aufgesetzt und über
eine Anlaufscheibenanordnung 22 und eine Polystopmutter 23 in axialer Richtung
gesichert. Über die Polystopmutter 23 kann ein auf das Klingenelement wirkendes
Bremsmoment eingestellt werden wodurch eine verbesserte Schneidcharakteristik
erreicht wird.
Der Gewindezapfen 21 ist an einem Schlittenelement 24 angebracht. Das Schlittele
lement 24 ist an dem Abschlußbügel 17 verschiebbar über eine Klemmschrauben
mutter 25 angebracht. Hierdurch läßt sich der Überstand des Klingenelementes 20
über einen dem Werkstück in Arbeitsposition zugewandten Abschnitt 26 des Ab
schlußbügels 17 bedarfsgerecht einstellen.
Auf den genannten Abschnitt 26 des Abschlußbügels 17 kann ein Gleitbelag bei
spielsweise aus einem Kunststoffmaterial aufgebracht sein.
Um im Bedarfsfalle auch kreisbogenförmig verlaufende Schnitte ausführen zu kön
nen ist an einem unteren Abschnitt 27 des Bügelelementes 7 ein Zentrierdorn 29
ausgebildet welcher ein Drehzentrum definiert. Der Zentrierdorn ist vorzugsweise
abnehmbar angeordnet.
Die bei dem vorangehend beschriebenen Werkzeug vorgesehene, aus der Koppe
lungseinrichtung 3, der zweiten Handgriffeinrichtung 2 und der Klingeneinrichtung 19
bestehende Baugruppe kann als Erweiterungsbausatz für ein Werkzeug verwendet
werden wie es in der deutschen Patentanmeldung 198 00 582.2 vom 09.01.98 be
schrieben ist. Dadurch wird ein Werkzeug-Set geschaffen welcher eine präzise und
universelle Bearbeitung von Trockenbauplatten ermöglicht.
Das erfindungsgemäße Werkzeug kann beispielsweise wie folgt Anwendung finden:
Zum maßgenauen Zuschneiden von Gipskartonplatten wird das Werkzeug ergriffen. Die Drehknauf 8 verbundenen Klemmschraube wird gelockert und der Abstand zwi schen einer Schneidebene des Klingenelementes 19 und der Seiten-Führungsfläche 13 eingestellt. Das entsprechende Maß ist von einer Skalierung ablesbar die auf ei ner Oberseite des Leistenelementes 4 ausgebildet ist. Die Klemmschraube wird durch entsprechende Drehung des Drehknaufes 8 fixiert. Das Werkzeug wird an die Seitenkante der obersten, auf einem Plattenstapel aufliegenden Gipskartonplatte angesetzt. Die Seitenführungsfläche 13 und die Auflage-Führungsfläche 14 werden einhändig gegen die Gipskartonplatte gedrängt. Mit der noch freien Arbeitshand wird der Kugelkopf der zweiten Griffeinrichtung ergriffen und das Klingenelement 19 in das Werkstück eingedrückt. Nunmehr wird das Werkzeug in Vorschubrichtung vor geschoben oder gezogen. Das Klingenelement rollt auf der Gipskartonplatte ab und durchschneidet dabei die obere Kartonlage. Die Eindringtiefe des Klingenelementes 19 wird durch den Abschnitt 26 des Abschlußbügels 17 begrenzt.
Zum maßgenauen Zuschneiden von Gipskartonplatten wird das Werkzeug ergriffen. Die Drehknauf 8 verbundenen Klemmschraube wird gelockert und der Abstand zwi schen einer Schneidebene des Klingenelementes 19 und der Seiten-Führungsfläche 13 eingestellt. Das entsprechende Maß ist von einer Skalierung ablesbar die auf ei ner Oberseite des Leistenelementes 4 ausgebildet ist. Die Klemmschraube wird durch entsprechende Drehung des Drehknaufes 8 fixiert. Das Werkzeug wird an die Seitenkante der obersten, auf einem Plattenstapel aufliegenden Gipskartonplatte angesetzt. Die Seitenführungsfläche 13 und die Auflage-Führungsfläche 14 werden einhändig gegen die Gipskartonplatte gedrängt. Mit der noch freien Arbeitshand wird der Kugelkopf der zweiten Griffeinrichtung ergriffen und das Klingenelement 19 in das Werkstück eingedrückt. Nunmehr wird das Werkzeug in Vorschubrichtung vor geschoben oder gezogen. Das Klingenelement rollt auf der Gipskartonplatte ab und durchschneidet dabei die obere Kartonlage. Die Eindringtiefe des Klingenelementes 19 wird durch den Abschnitt 26 des Abschlußbügels 17 begrenzt.
Nach Ausbildung des Schnittes wird das Werkzeug beiseite gelegt und die Gipskar
tonplatte über den verbleibenden Plattenstapel hervorgezogen. Mit einem kurzen
kräftigen Ruck wird der Plattenüberstand nach unten gebrochen und die noch unzer
trennte Kartonlage der Plattenrückseite mit einem Hakenklingen-Messer durchschnit
ten.
Claims (22)
1. Werkzeug zur Bearbeitung plattenartiger Werkstücke insbesondere von Trocken
bauplatten mit:
- - einer Führungseinrichtung zur Führung des Werkzeugs,
- - einer ersten Handgriffeinrichtung,
- - einer zweiten Handgriffeinrichtung,
- - einer Klingeneinrichtung zur Ausbildung einer Trennstelle in dem Werkstück, und
- - einer Koppelungseinrichtung zur Koppelung der Klingeneinrichtung mit der Füh rungseinrichtung in einstellbarer Weise,
2. Werkzeug nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Führungseinrich
tung eine Seiten-Führungsfläche aufweist die mit einer Werkstückseitenfläche in
Anlage bringbar ist.
3. Werkzeug nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Führungs
einrichtung eine Auflage-Führungsfläche aufweist die mit einer Werkstück-Flachseite
in Anlage bring bar ist.
4. Werkzeug nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Seiten-
Führungsfläche und die Auflage-Führungsfläche sich im wesentlichen zu einander
senkrecht erstrecken.
5. Werkzeug nach wenigstens einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeich
net, daß die Führungseinrichtung mit einem Führungslineal in Führungs-Eingriff
bringbar ist.
6. Werkzeug nach wenigstens einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeich
net, daß die Koppelungseinrichtung ein Leistenelement umfaßt.
7. Werkzeug nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß das Leistenelement im
Bereich der Führungseinrichtung fixierbar ist.
8. Werkzeug nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß eine Klemmeinrichtung
vorgesehen ist, zum Festklemmen des Leistenelementes im Bereich der Führungs
einrichtung.
9. Werkzeug nach einem der Ansprüche 6 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß das
Leistenelement durch einen Flacheisen gebildet ist.
10. Werkzeug nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß die
Klemmeinrichtung eine Klemmschraube aufweist.
11. Werkzeug nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß die
Klingeneinrichtung an einem Trägerelement angebracht ist.
12. Werkzeug nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß das Trägerelement
an dem Leistenelement positionierbar angebracht ist.
13. Werkzeug nach mindestens einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekenn
zeichnet, daß die zweite Handgriffeinrichtung an dem Leistenelement fixiert ist.
14. Werkzeug nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß die zweite Handgrif
feinrichtung in einem Endbereich des Leistenelementes an diesem fixiert ist.
15. Werkzeug nach mindestens einem der Ansprüche 1 bis 14, dadurch gekenn
zeichnet, daß die zweite Handgriffeinrichtung bei Aufsetzen des Werkzeugs auf eine
waagerecht ausgelegte Platte oberhalb der Klingeneinrichtung angeordnet ist.
16. Werkzeug nach mindestens einem der Ansprüche 1 bis 15, dadurch gekenn
zeichnet, daß die zweite Handgriffeinrichtung einen im wesentlichen kugelförmig
ausgebildeten Knauf aufweist.
17. Werkzeug nach mindestens einem der Ansprüche 1 bis 16, dadurch gekenn
zeichnet, daß die erste Handgriffeinrichtung einen länglich ausgebildeten Griffab
schnitt aufweist.
18. Werkzeug nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, daß der Griffabschnitt
sich im wesentlichen in Werkzeugvorschubrichtung erstreckt.
19. Werkzeug nach mindestens einem der Ansprüche 1 bis 18, dadurch gekenn
zeichnet, daß zwischen dem Griffabschnitt und der Führungseinrichtung ein Durch
griffsabschnitt ausgebildet ist und der Griffabschnitt einen Endbereich aufweist der
mit der Führungseinrichtung verbunden ist.
20. Werkzeug nach mindestens einem der Ansprüche 1 bis 19, dadurch gekenn
zeichnet, daß der Griffabschnitt und die Führungseinrichtung einstückig ausgebildet
sind.
21. Werkzeug nach mindestens einem der Ansprüche 1 bis 20, dadurch gekenn
zeichnet, daß ein Fixierzapfenabschnitt vorgesehen ist, der einstückig mit der Füh
rungseinrichtung ausgebildet ist, und daß die Klemmeinrichtung ein Klemmbügele
lement aufweist, das auf den Fixierzapfenabschnitt aufsetzbar ist, zum Festklemmen
des Leistenelementes an der Führungseinrichtung.
22. Werkzeug nach mindestens einem der Ansprüche 1 bis 21, dadurch gekenn
zeichnet, daß das Leistenelement mit einer Skalierung versehen ist, zur Angabe der
eingestellten Schneidbreite.
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|---|---|
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