DE19826635A1 - Verfahren und Vorrichtung zum Reinigen von insbesondere Sand auf Kinderspielplätzen - Google Patents
Verfahren und Vorrichtung zum Reinigen von insbesondere Sand auf KinderspielplätzenInfo
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Abstract
Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Reinigung von insbesondere Sand auf Kinderspielplätzen, bei dem der Sand durch Erhitzen desinfiziert wird. Es ist dadurch gekennzeichnet, daß der Sand entlang einer ersten Transportbahn von einer Sandaufnahmeposition in eine Heizeinrichtung transportiert, in der Heizeinrichtung erhitzt und entlang einer zur ersten Transportbahn parallelen zweiten Transportbahn von der Heizeinrichtung in eine Sandabgabeposition transportiert wird, wobei der entlang der zweiten Transportbahn transportierte Sand seine in der Heizeinrichtung aufgenommene Wärmeenergie zumindest teilweise an den entlang der ersten Transportbahn transportierten Sand abgibt und diesen vorwärmt. Darüber hinaus betrifft die Erfindung auch eine Vorrichtung zur Reinigung von insbesondere Sand auf Kinderspielplätzen.
Description
Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Reinigung von
insbesondere Sand auf Kinderspielplätzen, bei dem der Sand
durch Erhitzen desinfiziert wird, und eine Vorrichtung zur
Durchführung des Verfahrens.
Bei einem bekannten gattungsgemäßen Verfahren nach DE 35 16 873 A1
wird der zu reinigende Sand zur Entfernung von
Fremdkörpern gesiebt und zur Desinfektion erhitzt. Die
Vorrichtung zur Durchführung dieses Verfahrens weist dazu
ein geneigtes Sieb, eine oder mehrere darunter angeordnete
geneigte Heizplatten und eine um Sieb und Heizplatten
umlaufende Schaufelvorrichtung zur Beschickung des Siebes
auf. Der durch das rüttelbare Sieb fallende Sand gelangt
auf die geneigten Heizplatten, auf denen er unter dem
Einfluß der Schwerkraft nach unten rutscht und mit hoher
Temperatur wieder abgegeben wird, was auf
Kinderspielplätzen nicht ungefährlich ist. Die Verweildauer
des Sandes auf der Heizplatte läßt sich in engen Grenzen
durch deren Neigung beeinflussen. Sucht man diese Grenzen
durch eine gestaffelte Anordnung mehrerer Heizplatten
auszudehnen, geht dies nicht nur zu Lasten des Bauraums
und der Masse. Eine solche Vorrichtung stellt auch höhere
Anforderungen an die vorwiegend transportable
Energieversorgung.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Verfahren
und eine Vorrichtung zur Reinigung von insbesondere Sand
auf Kinderspielplätzen, wobei der Sand durch Erhitzen
desinfiziert wird, zu schaffen, die bei geringerer
Gefährdung der Umgebung einen hohen Wirkungsgrad aufweisen.
Erfindungsgemäß wird diese Aufgabe verfahrensseitig
dadurch gelöst, daß der Sand entlang einer ersten
Transportbahn von einer Sandaufnahmeposition zu einer
Heizeinrichtung transportiert, in der Heizeinrichtung
erhitzt und entlang einer zur ersten Transportbahn
parallelen zweiten Transportbahn von der Heizeinrichtung in
eine Sandabgabeposition transportiert wird, wobei der
entlang der zweiten Transportbahn transportierte Sand seine
in der Heizeinrichtung aufgenommene Wärmeenergie zumindest
teilweise an den entlang der ersten Transportbahn
transportierten Sand abgibt und diesen vorwärmt. Die
Heizeinrichtung kann dadurch mit geringerer Energie
betrieben und der gereinigte und abgekühlte Sand ohne
Gefahr für die Umgebung abgegeben werden.
Die Fördermengen entlang der ersten und der zweiten
Transportbahn sind dabei im wesentlichen jeweils gleich.
Vor dem Transport entlang der ersten Transportbahn
und/oder vor dem Eintritt in die Heizeinrichtung wird der
Sand vorzugsweise von mechanischen Verunreinigungen
befreit.
Eine effektive Desinfizierung wird erreicht, wenn der
Sand in der Heizeinrichtung etwa 1,8 bis 2,5 Minuten einer
Heiztemperatur in der Größenordnung von 180 bis 220°C
ausgesetzt wird. Bevorzugte Einwirkungswerte sind 2 Minuten
bei 200°C. Die Temperatur des Sandes wird in der Mitte und
am Ende der Heizeinrichtung gemessen.
Die obengenannte Aufgabe wird vorrichtungsseitig dadurch
gelöst, daß neben einer ersten Transporteinrichtung zum
Transport des Sandes von einer Sandaufnahmeposition in eine
Heizeinrichtung eine zweite Transporteinrichtung zum
Transport des Sandes von der Heizeinrichtung zu einer
Sandabgabeposition vorgesehen ist und beide
Transporteinrichtungen parallel zueinander verlaufen und
thermisch miteinander gekoppelt sind.
Erstrecken sich die Transporteinrichtungen und die
Heizeinrichtung in zueinander parallelen Ebenen
nebeneinander, läßt sich der Bauraum klein halten.
Eine besonders kompakte Bauweise ergibt sich, wenn die
Transporteinrichtungen und die Heizeinrichtung jeweils ein
Gefälle aufweisen, der Sand in den Transporteinrichtungen
von unten nach oben und in der Heizeinrichtung von oben
nach unten transportierbar ist und zwischen dem oberen Ende
der ersten Transporteinrichtung und dem oberen Ende der
Heizeinrichtung eine erste Rutsche und zwischen dem unteren
Ende der Heizeinrichtung und dem unteren Ende der zweiten
Transporteinrichtung eine zweite Rutsche angeordnet ist.
Eine besonders gute thermische Kopplung ist gegeben, wenn
die erste Transporteinrichtung von der zweiten
Transporteinrichtung umgeben ist oder umgekehrt.
Die Transporteinrichtungen sind vorzugsweise als
Transportschnecken ausgebildet, wobei die erste
Transportschnecke eine drehantreibbare Welle und eine an
deren Außenmantel angeordnete erste Schnecke und die zweite
Transportschnecke eine drehantreibbare Hohlwelle und eine
an deren Außenmantel angeordnete zweite Schnecke aufweist,
wobei die erste Schnecke von der Hohlwelle und die zweite
Schnecke von einem gestellfesten zylindrischen Gehäuse
koaxial umgeben ist.
Die Drehrichtung und/oder die Förderrichtung kann gleich
oder unterschiedlich sein. Mit unabhängig voneinander
einstellbaren Drehzahlen der beiden Transportschnecken sind
im wesentlichen gleiche Fördermengen einstellbar.
Die Heizeinrichtung ist vorzugsweise als Drehrohrofen
ausgebildet. Er kann ein gestellfestes zylindrisches
Gehäuse mit einer am Innenmantel angeordneten
Heizeinrichtung und einem darin drehantreibbaren Drehrohr
aufweisen. Die Temperatur des Sandes ist in der Mitte und
am Ende des Drehrohrofens mittels Sensoren meßbar.
Die Sandabnahmeposition befindet sich in einem manuell
oder maschinell beschickbaren Sammelbehälter.
Eine vor der ersten Transporteinrichtung und/oder der
Heizeinrichtung angeordnete Siebeinrichtung sichert, daß
der Sand nicht nur desinfiziert, sondern auch von
mechanischen Verunreinigungen befreit wird.
Die Ausbildung der Vorrichtung auf einem vorzugsweise
zweiachsig ausgebildeten Fahrgestell erleichtert den
Transport zum Einsatzort. Dabei kann das Fahrgestell als
Anhänger ausgebildet oder mit einem eigenen Antrieb
versehen sein.
Die Betreibbarkeit der Transporteinrichtungen und/oder
der Heizeinrichtung mittels Notstromaggregat läßt auch
einen Betrieb an abgelegenen Standorten zu.
Die Erfindung wird nachstehend anhand eines
Ausführungsbeispiels näher erläutert. In den zugehörigen
schematischen Zeichnungen zeigen:
Fig. 1 eine auf einem Anhänger ausgebildete
Reinigungsvorrichtung von der Seite gesehen,
Fig. 2 die Reinigungsvorrichtung von hinten gesehen,
Fig. 3 die Transportschnecken der Reinigungsvorrichtung,
Fig. 4 die oberen Lagerungen der Transportschnecken und
Fig. 5 die unteren Lagerungen der Transportschnecken.
Die Reinigungsvorrichtung 2 ist gemäß der Fig. 1 und 2
auf einem Fahrgestell 4 aufgebaut, das zwei Achsen 6 und
eine Hängerkupplung 8 zum Anhängen an ein
nichtdargestelltes Kraftfahrzeug besitzt. Auf dem
Fahrgestell 4 erheben sich Stützen 10, die stärker geneigte
Längsträger 12 und weniger geneigte Längsträger 14 tragen.
Auf den Längsträgern 12 ist eine äußere Transportschnecke
16 gelagert, die eine innere Transportschnecke 18 umgibt.
Auf den Längsträgern 14 ist ein Drehrohrofen 20 angeordnet.
Das aus der äußeren Transportschnecke 16 herausragende
untere Ende der inneren Transportschnecke 18 ist von einem
Sammelbehälter 22 umgeben, über dem sich ein geneigtes
Rüttelsieb 24 befindet, das über einen darüber befindlichen
Trichter 26 mit zu reinigendem Sand beschickbar ist.
Die äußere Transportschnecke 16 besteht gemäß der Fig.
3 bis 5 aus einem zylindrischen Gehäuse 28, das an den
Längsträgern 12 befestigt ist, und einer im Gehäuse 28
aufgenommenen Hohlwelle 30, die außen eine Schnecke 32
trägt und mit ihren Enden in Rollen 34 lagert, die
ihrerseits in Lagerböcken 36 laufen, welche an den
Längsträgern 12 befestigt sind. An dem über die Lagerböcke
36 hinausreichenden obere Ende der Hohlwelle 30 ist ein
Antriebsritzel 38 drehfest aufgenommen, das über ein
nichtdargestelltes Antriebsmittel, beispielsweise eine
Kette, und einen nichtdargestellten Drehantrieb antreibbar
ist.
Die innere Transportschnecke 18 besteht gemäß der Fig. 3
bis 5 aus einer in der Hohlwelle 30 aufgenommenen
Hohlwelle 40, die außen eine Schnecke 42 trägt und mit
ihren Enden in koaxialen Lagern 44 lagert, die ihrerseits
in Lagerböcken 46 angeordnet sind, welche an den
Längsträgern 12 befestigt sind. An dem über die Lagerböcke
46 hinausreichenden oberen Ende der Hohlwelle 40 ist ein
Antriebsritzel 48 drehfest aufgenommen, das in ein
nichtdargestelltes Zugmittel eingreift, welches durch einen
nichtdargestellten Drehantrieb antreibbar ist.
Der Drehrohrofen 20 weist gemäß der Fig. 1 bis 3 ein
an den Längsträgern 14 befestigtes zylindrisches Gehäuse 50
auf, in dem ein Drehrohr 52 aufgenommen ist, das von einer
am Gehäuse 50 befestigten nichtdargestellten
Heizeinrichtung umgeben ist, innen radiale Vorsprünge 54
aufweist und mit seinen Enden in Rollen 56 lagert, die
ihrerseits in Lagerböcken 58 laufen, welche an den
Längsträgern 14 befestigt sind. An dem über das Gehäuse 50
hinausreichenden oberen Ende des Drehrohres 52 ist ein
Antriebsritzel 60 drehfest aufgenommen, das mit einem
nichtdargestellten Zugmittel kämmt, welches durch einen
nichtdargestellten Drehantrieb antreibbar ist. In der Mitte
und am Ende des Drehrohrofens erfassen nicht dargestellte
Sensoren die Sandtemperatur.
Gemäß der Fig. 1 bis 5 erstreckt sich zwischen einer
am oberen Ende der Hohlwelle 40 der inneren
Transportschnecke 18 angeordneten Sandaustrittsstelle 62
und einer am oberen Ende des Gehäuses 50 des Drehrohrofens
20 angeordneten Sandeintrittsstelle 64 eine Rutsche 66,
während sich zwischen einer am unteren Ende des
Drehrohrofens 20 angeordneten sandaustrittsstelle 68 und
einer am unteren Ende des Gehäuses 28 der äußeren
Transportschnecke 16 angeordneten Sandeintrittsstelle 70
eine Rutsche 72 erstreckt. Eine am oberen Ende des Gehäuses
28 der äußeren Transportschnecke 16 angeordnete
Sandaustrittsstelle 74 mündet über einer auf den Erdboden
gerichteten Rutsche 76.
Die Wirkungsweise ist folgende:
Der zu reinigende Sand wird in den Trichter 26 von Hand eingeschaufelt oder mittels eines nicht dargestellten Saugrohres oder anderer Zuführeinrichtungen eingebracht.
Der zu reinigende Sand wird in den Trichter 26 von Hand eingeschaufelt oder mittels eines nicht dargestellten Saugrohres oder anderer Zuführeinrichtungen eingebracht.
Von dort rutscht er auf das geneigte Rüttelsieb 24, durch
das er in den Sammelbehälter 22 fällt, während die
mechanischen Verunreinigungen vom Sieb in einen
nichtdargestellten separaten Behälter gelangen. Aus dem
Sammelbehälter 22 wird der Sand mittels der in den
Sammelbehälter 22 hineinragenden und sich mit einer
Geschwindigkeit von beispielsweise 40 Umdrehungen je Minute
drehenden Schnecke 40 nach oben befördert, von wo er an
der Austrittsstelle 62 auf die Rutsche 66 fällt, auf der er
über die Eintrittsstelle 64 in den Drehrohrofen 20 rutscht,
in dem er während seines ca. zwei Minuten dauernden
Transportes nach unten einer Temperatur von 200°C
ausgesetzt wird. Tritt der Sand an der Austrittsstelle 68
aus dem Drehrohrofen 20 aus, ist er von mechanischen
Verunreinigungen befreit und desinfiziert. Um seine
Wärmeenergie zurückzugewinnen und Gefahrensituationen bei
der Sandabgabe auf den Erdboden zu verringern, wird der
heiße Sand über die Rutsche 72 und die Eintrittsstelle 70
auf die Schnecke 42 geleitet, die ihn mittels einer
Umdrehungsgeschwindigkeit von beispielsweise 20 Umdrehungen
je Minute nach oben transportiert. Die Drehzahldifferenz
zwischen den Schnecken 32 und 42 ist erforderlich, um bei
unterschiedlichen Abmessungen je Schnecke gleiche
Fördermengen zu erzielen. Um kontinuierliches Arbeiten zu
sichern, ist die Fördermenge des Drehrohrofens auf die
Fördermengen der Transportschnecken abgestimmt. Während
seines Transportes nach oben erwärmt der desinfizierte Sand
nicht nur die Wandung der Hohlwelle 40 der inneren
Transportschnecke 18, sondern auch die Wandung der
Hohlwelle 30 der äußeren Transportschnecke 16. Da an dieser
Wandung der mittels der Schnecke 32 nach oben
transportierte vorgereinigte kalte Sand anliegt, wird
dieser vor Eintritt in den Drehrohrofen 20 vorgewärmt,
während der desinfizierte Sand an der Austrittsstelle 74
des Gehäuses 28 der äußeren Transportschnecke 16 abgekühlt
auf die Rutsche 76 abgegeben wird, über die er in den
Sandkasten zurückgelangt, ohne Gefahrensituationen
verursachen zu können. Für den Fall, daß sowohl die
nichtdargestellten Antriebe der Hohlwellen 30 und 40 der
Transportschnecken 16 und 18 sowie des Drehrohres 52 des
Drehrohrofens 20 als auch dessen nichtdargestellte
Heizeinrichtung mittels Notstromaggregat betrieben werden,
ist die Rückgewinnung der Wärmeenergie aus dem
desinfizierten Sand von besonderer Bedeutung.
Es versteht sich, daß neben dem dargestellten
Ausführungsbeispiel auch andere Ausbildungen unter die
beanspruchte Erfindung fallen. So kann die Vorrichtung
stationär oder auf einem Kraftfahrzeug ausgebildet sein,
andere Energiequellen nutzen oder auf entgegengesetzt
drehenden oder transportierenden Transporteinrichtungen
basieren, die ihrerseits - ebenso wie die Heizeinrichtung - an
ders ausgebildet oder angeordnet sein können.
Obwohl das beschriebene Ausführungsbeispiel auf die
Reinigung von Sand auf Kinderspielplätzen bezogen ist,
versteht es sich auch, daß es möglich ist, andere Stoffe,
beispielsweise Erde zu reinigen und thermisch zu behandeln
oder dies statt auf Kinderspielplätzen auch an anderen
Orten zu tun.
Claims (26)
1. Verfahren zur Reinigung von insbesondere Sand auf
Kinderspielplätzen, bei dem der Sand durch Erhitzen
desinfiziert wird, dadurch gekennzeichnet, daß der Sand
- - entlang einer ersten Transportbahn von einer Sandaufnahmeposition in eine Heizeinrichtung transportiert,
- - in der Heizeinrichtung erhitzt und
- - entlang einer zur ersten Transportbahn parallelen zweiten Transportbahn von der Heizeinrichtung in eine Sandabgabeposition transportiert wird, wobei
- - der entlang der zweiten Transportbahn transportierte Sand seine in der Heizeinrichtung aufgenommene Wärmeenergie zumindest teilweise an den entlang der ersten Transportbahn transportierten Sand abgibt und diesen vorwärmt.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
die Fördermengen entlang der ersten und zweiten
Transportbahn im wesentlichen jeweils gleich sind.
3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch
gekennzeichnet, daß der Sand vor dem Transport entlang der
ersten Bahn und/oder vor Eintritt in die Heizeinrichtung
von mechanischen Verunreinigungen befreit wird.
4. Verfahren nach einem der Ansprüche von 1 bis 3, dadurch
gekennzeichnet, daß der Sand in der Heizeinrichtung etwa
1,8 bis 2,5 Minuten einer Temperatur in der Größenordnung
von 180 bis 220 °C ausgesetzt wird.
5. Verfahren nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß
die Temperatur des Sandes in der Mitte und am Ende der
Heizeinrichtung gemessen wird.
6. Vorrichtung zur Reinigung von insbesondere Sand auf
Kinderspielplätzen, mit
- - einer ersten Transporteinrichtung zum Transport des Sandes von einer Sandaufnahmeposition in eine Heizeinrichtung, insbesondere zur Durchführung des Verfahrens nach einem der Ansprüche von 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß
- - eine zweite Transporteinrichtung zum Transport des Sandes von der Heizeinrichtung zu einer Sandabgabeposition vorgesehen ist und
- - beide Transporteinrichtungen parallel zueinander verlaufen und thermisch miteinander gekoppelt sind.
7. Vorrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß
sich die Transporteinrichtungen und die Heizeinrichtung in
zueinander parallelen Ebenen nebeneinander erstrecken.
8. Vorrichtung nach Anspruch 6 oder 7, dadurch
gekennzeichnet, daß die Heizeinrichtung ein erstes Gefälle
und die Transporteinrichtungen ein über dem ersten Gefälle
liegendes zweites Gefälle aufweisen, so daß die oberen
Enden der Transporteinrichtungen höher als das obere Ende
der Heizeinrichtung und dessen unteres Ende höher als das
untere Ende der Transporteinrichtungen liegt.
9. Vorrichtung nach einem der Ansprüche von 6 bis 8,
dadurch gekennzeichnet, daß der Sand in den
Transporteinrichtungen von unten nach oben und in der
Heizeinrichtung von oben nach unten transportierbar ist.
10. Vorrichtung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet,
daß zwischen dem oberen Ende der ersten
Transporteinrichtung und dem oberen Ende der
Heizeinrichtung eine dritte Transporteinrichtung (66) und
zwischen dem unteren Ende der Heizeinrichtung und dem
unteren Ende der zweiten Transporteinrichtung eine vierte
Transporteinrichtung (72) angeordnet ist.
11. Vorrichtung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet,
daß die dritte (66) und die vierte (72)
Transporteinrichtung als Rutschen ausgebildet sind.
12. Vorrichtung nach einem der Ansprüche von 6 bis 11,
dadurch gekennzeichnet, daß die erste Transporteinrichtung
von der zweiten Transporteinrichtung umgeben ist oder
umgekehrt.
13. Vorrichtung nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet,
daß die jeweils innere Transporteinrichtung (18, 16) aus
der jeweils äußeren Transporteinrichtung (18, 16)
herausragt.
14. Vorrichtung nach einem der Ansprüche von 6 bis 13,
dadurch gekennzeichnet, daß die erste und die zweite
Transporteinrichtung als Transportschnecken (16, 18)
ausgebildet sind.
15. Vorrichtung nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet,
daß die die erste Transporteinrichtung bildende erste
Transportschnecke (18) eine drehantreibbare Welle (40) und
eine an deren Außenmantel angeordnete erste Schnecke (42)
und die die zweite Transporteinrichtung bildende zweite
Transportschnecke (16) eine drehantreibbare Hohlwelle (30)
und eine an deren Außenmantel angeordnete zweite Schnecke
(32) aufweist, wobei die erste Schnecke (42) von der
Hohlwelle 30 und die zweite Schnecke (32) von einem
gestellfesten zylindrischen Gehäuse (28) koaxial umgeben
wird.
16. Vorrichtung nach Anspruch 14 oder 15, dadurch
gekennzeichnet, daß die Drehrichtung und/oder die
Förderrichtung der ersten (18) und der zweiten (16)
Transportschnecke gleich oder unterschiedlich sind.
17. Vorrichtung nach einem der Ansprüche von 14 bis 16,
dadurch gekennzeichnet, daß mit unabhängig voneinander
einstellbaren Drehzahlen der ersten (18) und der zweiten
(16) Transportschnecke im wesentlichen gleiche Fördermengen
je Transportschnecke (18, 16) einstellbar sind.
18. Vorrichtung nach einem der Ansprüche von 6 bis 17,
dadurch gekennzeichnet, daß die Heizeinrichtung als
Drehrohrofen (20) ausgebildet ist.
19. Vorrichtung nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet,
daß der Drehrohrofen (20) ein gestellfestes zylindrisches
Gehäuse (50) mit einer am Innenmantel angeordneten
Heizeinrichtung und ein darin drehantreibbares Drehrohr
(52) aufweist.
20. Vorrichtung nach Anspruch 18 oder 19, dadurch
gekennzeichnet, daß die Temperatur des Sandes in der Mitte
und am Ende des Drehrohrofens (20) mittels Sensoren meßbar
ist.
21. Vorrichtung nach einem der Ansprüche von 6 bis 20,
dadurch gekennzeichnet, daß sich die Sandaufnahmeposition
in einem manuell und/oder maschinell beschickbaren
Sammelbehälter (22) befindet.
22. Vorrichtung nach einem der Ansprüche von 6 bis 21,
dadurch gekennzeichnet, daß vor der ersten
Transporteinrichtung und/oder der Heizeinrichtung eine
Siebeinrichtung (24) zum Sieben des Sandes angeordnet ist.
23. Vorrichtung nach einem der Ansprüche von 6 bis 22,
dadurch gekennzeichnet, daß sie auf einem Fahrgestell (4)
ausgebildet ist.
24. Vorrichtung nach Anspruch 23, dadurch gekennzeichnet,
daß das Fahrgestell (4) zweiachsig ausgebildet ist.
25. Vorrichtung nach Anspruch 23 oder 24, dadurch
gekennzeichnet, daß das Fahrgestell (4) als Anhänger
ausgebildet oder mit einem eigenen Antrieb versehen ist.
26. Vorrichtung nach einem der Ansprüche von 6 bis 25,
dadurch gekennzeichnet, daß die Transporteinrichtungen
und/oder die Heizeinrichtung durch ein Notstromaggregat
betreibbar sind.
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE1998126635 DE19826635C2 (de) | 1998-06-17 | 1998-06-17 | Verfahren und Vorrichtung zur Reinigung von Sand/Erde, insbesondere auf Kinderspielplätzen |
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| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
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| DE1998126635 DE19826635C2 (de) | 1998-06-17 | 1998-06-17 | Verfahren und Vorrichtung zur Reinigung von Sand/Erde, insbesondere auf Kinderspielplätzen |
Publications (2)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE19826635A1 true DE19826635A1 (de) | 1999-12-23 |
| DE19826635C2 DE19826635C2 (de) | 2003-03-06 |
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ID=7870953
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| DE1998126635 Expired - Fee Related DE19826635C2 (de) | 1998-06-17 | 1998-06-17 | Verfahren und Vorrichtung zur Reinigung von Sand/Erde, insbesondere auf Kinderspielplätzen |
Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE19826635C2 (de) |
Citations (1)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| US5658094A (en) * | 1996-01-05 | 1997-08-19 | Cedarapids, Inc | Energy recuperative soil remediation system |
-
1998
- 1998-06-17 DE DE1998126635 patent/DE19826635C2/de not_active Expired - Fee Related
Patent Citations (1)
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|---|---|---|---|---|
| US5658094A (en) * | 1996-01-05 | 1997-08-19 | Cedarapids, Inc | Energy recuperative soil remediation system |
Also Published As
| Publication number | Publication date |
|---|---|
| DE19826635C2 (de) | 2003-03-06 |
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