DE19825845A1 - Mobile Parkuhr - Google Patents
Mobile ParkuhrInfo
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Description
Die Erfindung betrifft eine mobile Vorrichtung zum
gebührenpflichtigen Verwalten von Zeiteinheiten,
insbesondere zum Einsatz als Parkuhr.
Üblicherweise werden Parkgebühren über fest installierte
Parkuhren nach entsprechendem Geldeinwurf für eine
vorgegebene Zeit gezahlt. Ebenfalls werden Parkgebühren
durch, für einen bestimmten Parkbereich bestimmte stationäre
Parkschein-Automaten erfaßt, die nach Geldeinwurf, eine für
einen festgelegten Zeitraum gültigen Parkberechtigungsschein
ausgeben. Es wurde auch vorgeschlagen, Geldstücke, die
normalerweise zur Bedienung der Parkuhr benötigt werden,
durch elektronisch vorbezahlte Einzeltickets zu ersetzen.
Darüber hinaus sind mobile Parkzeitgeräte bekannt, die vom
Benutzer hinter der Windschutzscheibe eines Autos plaziert
werden, um dem städtischen Kontrollpersonal die Park
berechtigung nachzuweisen. Diese Geräte werden z. B. durch
eine von der Stadt erhältliche Wertkarte aktiviert, die
hierzu in das Gerät eingeführt wird und von der dann die
Parkgebühren abgebucht werden.
Die bekannten Lösungen zur Parkgebührenerfassung weisen die
Probleme auf, daß bei fest installierten Parkuhren ständig
passendes Kleingeld zur Verfügung gehalten werden muß, daß
bei bezahlten Parkberechtigungsscheinen die vorgewählten
Parkzeiten zum Teil nicht ausgenutzt werden, oder sogar beim
Überziehen der vorgewählten, bzw. bezahlten Parkzeit, eine
Ordnungsstrafe zu erwarten ist.
Darüber hinaus, müssen grundsätzlich die üblicherweise
zentral aufgestellten Parkscheinautomaten erst aufgesucht
werden und anschließend muß der Zahlungsbeleg im Fahrzeug
sichtbar deponiert werden. Die Parkscheinautomaten zur
Ausgabe eines zeitlich begrenzten Parkberechtigungsscheines
erfordern zudem von den Städten hohe Investitionskosten für
die Installation und den laufenden Unterhalt.
Zwar werden einige dieser Probleme durch die bekannten
mobilen Parkzeitgeräte gelöst, jedoch erwartet wegen der
Komplexität der Funktion dieser Geräte den Kraftfahr
zeug-Nutzer z. T. ein sehr hoher Anschaffungspreis, der teilweise
auch noch für mehrere Geräte bezahlt werden muß, da die
bekannten Parkzeitgeräte lediglich für eine Stadt einsetzbar
sind.
Aufgabe der Erfindung ist es eine mobile Vorrichtung zum
gebührenpflichtigen Verwalten von Zeiteinheiten, d. h.
insbesondere für den Einsatz als Parkuhr bereitzustellen,
die die kommunale Bereitstellung stationären Parkuhren bzw.
Parkscheinautomaten überflüssig macht.
Weiterhin ist es Aufgabe der Erfindung, eine Vorrichtung
bereitzustellen, die gleichzeitig für mehrere Städte die
Erfassung von Parkgebühren ermöglicht. Hierbei sollen die
Parkgebühren für einen größeren Zeitraum vor Inanspruchnahme
der Dienstleistung bezahlt werden, so daß die Städte bzw.
Kommunen von einem Finanzierungsvorschuß profitieren können.
Darüber hinaus soll mit einer derartigen Vorrichtung eine
exakte, der tatsächlichen Parkzeit entsprechenden
Gebührenverrechnung erfolgen, so daß keine Gebühren mehr bei
nicht ausgenutzten Parkzeiten verschenkt werden und ein
Überziehen der vorgewählten Parkzeit gefahrlos hinsichtlich
einer Ordnungsstrafe ist.
Diese Aufgabe wird dadurch gelöst, daß die mobile
Vorrichtung zum gebührenpflichtigen Verwalten von
Zeiteinheiten mehrere verschiedene Wertspeicher oder einen
in mehrere Bereiche aufgeteilten Wertspeicher aufweist,
wobei die einzelnen Speicher beziehungsweise
Speicherbereiche unabhängig voneinander aktivierbar sind und
nach einer Aktivierung im Zeiteinheitentakt entwertbar sind.
Durch diese Merkmale wird insbesondere erreicht, daß
aufgrund der verschiedenen Wertspeicher bzw. der in einem
Wertspeicher vorhandenen Bereiche ein universeller Einsatz
auch in verschiedenen Städten möglich ist.
Hierzu werden die Wertspeicher bzw. die Bereiche eines
Wertspeichers jeweils verschiedenen Kommunen bzw. Städten
zugeordnet. So ist es z. B. möglich, in einem Gerät 5
verschiedene Wertspeicher vorzusehen, so daß ein Einsatz in
dementsprechend fünf verschiedenen Städten möglich ist. Die
Ausstattung mit verschiedenen Wertspeichern bzw. mehreren
Bereichen in einem Wertspeicher hat darüber hinaus den
Vorteil, daß keinerlei komplizierte Verrechnungsmethoden für
die unterschiedlichen Regionen bzw. Städte benötigt werden.
Darüber hinaus können die Investitionen für derartige mobile
Parkuhren von den Städten auf den Kraftfahrzeug-Nutzer
übertragen werden, die diese Geräte z. B. bei speziell
autorisierten Verkaufstellen, wie Kiosken oder Tankstellen
gegen eine zusätzliche geringe Pfandgebühr erwerben können.
Es ist weiterhin sehr vorteilhaft, wenn der Zeitein
heiten-Takt, mit dem die in den Wertspeicher abgelegten Guthaben
entwertet werden, einstellbar sind. In diesem Fall ist es
z. B. möglich, die erfindungsgemäße Vorrichtung auch
innerhalb verschiedener Parkzonen einer Stadt einzusetzen,
da üblicherweise in den verschiedenen Parkzonen auch
unterschiedliche Parkgebühren pro Zeiteinheit von den
Städten verlangt werden.
Durch die Entwertung der im Wertspeicher vorliegenden
Guthaben in einem bestimmten Zeiteinheitentakt, der z. B. in
mehreren Pfennig pro Minute eingestellt sein kann, bleibt
gewähr-leistet, daß eine gerechte nutzungsabhängige
Zeitverrechnung erfolgt, so daß ein Verschenken von zuviel
bezahlter Parkzeit ausgeschlossen ist.
Zur Einstellung und Anzeige der gewählten Kommunen,
Parkzonen sowie anderer Statusinformationen weist die mobile
Vorrichtung Tasten und Displays auf. Bei den
Statusinformationen handelt es sich insbesondere um die
eingestellte Ankunftszeit, das voraussichtliche
Parkzeitende, die gewählte Parkzone mit dem dazugehörigen
Zeiteinheiten-Takt, sowie Informationen über die ausgewählte
Stadt.
Aufgrund der Kombination dieser Informationen mit mehreren
Wertspeichern bzw. einem Wertspeicher der in verschiedene
Bereiche aufgeteilt ist, ist eine Kontrolle seitens des
Benutzers bzw. der städtischen Kontrollpersonen und eine
Verwaltung der abzubuchenden Gebühren in einem einzigen
Gerät möglich.
Besonders vorteilhaft ist es, wenn nach einer vollständigen
Entwertung des Wertspeichers eine Wiederverwendbarkeit der
mobilen Vorrichtung dadurch gewährleistet wird, daß die
Wertspeicher wiederaufladbar sind. Dieses Aufladen kann z. B.
induktiv von hierzu autorisierten Stellen vorgenommen werden
oder auch vom Benutzer selbst durchgeführt werden. Hierzu
weist die Vorrichtung eine Leseeinheit für Chipkarten,
insbesondere für Geldkarten auf, über die die Wertspeicher
bzw. Speicherbereiche wiederaufladbar sind.
Derartige hierfür vorgesehene Geldkarten können entweder
direkt von den Kommunen an dafür vorgesehenen Stellen, wie
z. B. Tankstellen, Kiosken etc. erworben werden. Es ist aber
auch möglich, daß die Wertspeicher der mobilen Vorrichtung
über einen Geldkartenchip aufgeladen wird, der sich auf
einer Euroscheckkarte befindet.
Hierbei erweist es sich als vorteilhaft, daß das
Wertguthaben von der Geldkarte in die mobile Vorrichtung
übertragen wird, so daß die Geldkarte nach dem Ladevorgang
aus der Vorrichtung entnommen und für andere Zwecke, z. B.
Bus/Bahn, Einkaufen etc. weiterverwendet werden kann.
Durch die Verwendung von HTMS-Chips, wie sie von Banken und
Sparkassen eingesetzt werden, ist gewährleistet, daß eine
unberechtigte Manipulation an den Wertguthaben von außen
ausgeschlossen wird, da die genannten Speicherchips eine
Kodierungsfunktion aufweisen, über die die Autorisierung der
benutzten Geldkarte überprüfbar ist.
Bei dem Übertragungsvorgang des Wertguthabens von der Karte
in den Wertspeicher des Gerätes werden eventuelle
Restguthaben im Wertspeicher erkannt und nur ein
Differenzguthaben, bis zur Auffüllung eines Maximalwertes
z. B. 50 DM, von der Karte abgebucht.
Durch die Ausstattung der mobilen Vorrichtung mit einem z. B.
mehrzeiligen Display und verschiedenen Tasten wird für den
Benutzer eine einfache Bedienung gewährleistet, da im
wesentlichen lediglich neben der Ein- und Ausschaltfunktion
eine Vorwahl von Zeit, Stadt und Parkzone nötig ist.
Mittels der Tasten kann darüber hinaus aus jedem einer Stadt
zugeordneten Wertspeicher, bzw dem entsprechenden Bereich
eines Wertspeichers, eine Information, insbesondere über das
Restguthaben pro Parkzone, die Zeit und bereits getätigte
Parkvorgänge abgerufen werden. Somit ist der Benutzer jeder
zeit darüber informiert, ob noch genügend Guthaben im Gerät
zu Verfügung steht, oder ein Guthaben nachgeladen werden
muß.
Hierbei ist es vorteilhaft wenn das Gerät eine
Kreditfunktion beinhaltet, so daß selbst bei vollständig
entwertetem Wertspeicher, die für die geparkte Zeit in
Anspruch genommenen Gebühren ermittelt und bei einem
späteren Nachladen der Vorrichtung mit dem aufgeladenen
Guthaben verrechnet werden.
Es wird weiterhin als vorteilhaft empfunden, wenn die
Energieversorgung der mobilen Vorrichtung sowohl über eine
interne Batterie, über Autostrom als auch über Solarzellen
erfolgt. Gerade die Energieversorgung mittels Solarzellen
bietet sich hier an, da üblicherweise die mobile
Parkvorrichtung hinter der Windschutzscheibe eines
Automobils abgelegt wird und somit eine genügende Helligkeit
zum Betrieb der Vorrichtung bzw. zum Laden eines internen
Akkus zur Verfügung steht.
Die Vorrichtung zeichnet sich weiterhin dadurch aus, daß sie
neben dem Wertspeicher einen zusätzlichen Dokumentspeicher
aufweist, in dem benutzerspezifische Daten, wie z. B.
Telefonnummern oder Versicherungsnummern abgelegt werden
können. Dies ist z. B. dann sinnvoll, wenn ein
Verkehrsteilnehmer in einen Unfall gerät und entsprechende
Informationen benötigt. Der Inhalt dieses Dokumentenspeichers
läßt sich mittels der Tasten eingeben/abrufen und über das
Display anzeigen.
Die erfindungsgemäße Vorrichtung zur gebührenpflichtigen
Verwaltung von Zeiteinheiten, die die obengenannten Merkmale
aufweist, zeichnet sich durch eine leichte Handhabbarkeit
aus und ist ohne irgendeine Installation auf jedes Fahrzeug
übertragbar. Insofern kann die Vorrichtung von einem
Benutzer immer mitgeführt werden, falls er z. B. mehrere
Fahrzeuge verwendet. Andererseits birgt diese
Übertragbarkeit jedoch auch eine gewisse Diebstahlgefahr,
die dadurch minimiert wird, daß die Restguthaben, die in den
Wertspeichern der Vorrichtung vorliegen, beim Betrieb der
Vorrichtung nicht zur Anzeige kommen.
Weiterhin ist es auch möglich, die mobile Vorrichtung nur
für einen Benutzer registrieren zu lassen, was z. B. dadurch
erfolgt, daß in das Gehäuse der Vorrichtung die Nummer des
Autos eingraviert wird, in dem die Vorrichtung zum Einsatz
kommt.
Um die mobile Vorrichtung zum gebührenpflichtigen Verwalten
von Zeiteinheiten auch gegen Manipulationen von außen zu
schützen, die z. B. darauf gerichtet sein können, den
Wertspeicher zu beeinflussen, weist die Vorrichtung ein
Gehäuse mit wenigstens einer Anzeige auf, die eine
Beschädigung des Gehäuses signalisiert. Hierzu besteht das
Gehäuse aus einem lichtleitenden Kunststoff, über den das
durch die Gehäuseoberfläche aufgenommene Licht zu der
genannten Anzeige geleitet wird. Bei dieser Anzeige kann es
sich z. B. um die in das Gehäuse eingebrachte Gravur oder
einen anderen Ausschnitt handeln, der z. B. das Logo des
Herstellers darstellt.
Der lichtleitende Kunststoff zeichnet sich dadurch aus, daß
die Lichtleitfunktion durch einen Riß oder Bruch des
Gehäuses unterbrochen ist, so daß das durch die
Gehäuseoberfläche aufgenommene Licht nunmehr nicht mehr zur
Anzeige geleitet wird, und diese, von außen sichtbar,
deutlich dunkler erscheint wodurch signalisiert wird, daß an
der Vorrichtung manipuliert wurde.
Da das Gehäuse eine große lichtsammelnde Oberfläche
aufweist, ist es sinnvoll, daß auf der Gehäuseoberfläche
mehrere solche Anzeigen verteilt sind, um zu vermeiden, daß
das trotz des Gehäusebruches gesammelte Licht ausreicht eine
Anzeige genügend zu beleuchten. Bei mehreren verteilten
Anzeigen wird daher zumindest eine dieser Anzeigen bei einem
Gehäusebruch deutlich dunkler erscheinen.
Um die Lichtleitfähigkeit rund um das Gehäuse herum zu
gewährleisten, wird das Gehäuse, das z. B. zweiteilig
ausgeführt sein kann, bei der Herstellung an den Stoßkanten
derart zusammengeschweißt oder geklebt, daß die
Lichtleitfunktion über alle Gehäusekanten gewährleistet ist.
Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung ist den nachfolgenden
Figuren dargestellt.
Es zeigen:
Fig. 1 die Vorderseite der erfindungsgemäßen Vorrichtung
mit Parkuhrfunktion,
Fig. 2 die Aufsicht auf die obere Randseite mit
Geldkarten-Einführöffnung,
Fig. 3 Aufsicht auf die Rückseite.
Die Fig. 1 zeigt die Vorderseite einer erfindungsgemäßen
Vorrichtung zum gebührenpflichtigen Verwalten von
Zeiteinheiten, bestehend aus den Gehäusehälften 1 und 2,
wobei wenigstens die Gehäusevorderseite 2 aus lichtleitendem
Kunststoff besteht. Die beiden Gehäusehälften 1 und 2 sind
dabei an der Klebehaftlinie 9 miteinander verbunden, wobei
die Lichtleitfunktion bei der Klebung erhalten bleibt.
Unterhalb des Displays 4 zur Anzeige von Stadt,
Ankunftszeit, Parkzone, Parkende und aller anderen
Informationen befinden sich auf der Vorderseite mehrere
Tastenfelder 5, 7 und 11. Die Tasten des Feldes 5 entsprechen
den Eingabetasten, mit denen die Stadtwahl, die Codewahl,
das Park-Ende sowie der Parkbeginn aktiviert werden.
Neben den Menue Laufleit-Tasten des Feldes 7 befinden sich
die Nummertasten des Feldes 11, mit denen sämtliche
Zahlenwerte eingegeben werden können.
Unterhalb des Tastenfeldes 5 befindet sich eine weitere
Taste 6, mittels der z. B. durch mehrfaches Antippen
verschiedene Funktionen ausgewählt werden können.
Ebenfalls befindet sich auf der Vorderseite ein z. B.
eingravierter Schriftzug 12, der einer Herstellerbezeichnung
entsprechen kann und gleichzeitig der genannten
aufleuchtenden Sicherheitsanzeige entspricht.
Am oberen Rand des Vorderseite des Gehäuses verbleibt Platz
für die Unterbringung einer Solarzelle 3, mittels der die
erfindungsgemäße Vorrichtung alternativ zum Batteriestrom
mit Energie versorgt werden kann.
Auf der oberen Randseite der Vorrichtung ist eine
Einführöffnung 8 für eine Geldkarte zu erkennen, die in der
Fig. 2 deutlicher dargestellt ist. Über eine in diese
Öffnung eingeschobene Geldkarte kann ein Guthaben von der
Karte in Vorrichtung übertragen werden.
Die Fig. 3 zeigt die Rückseite der erfindungsgemäßen
Vorrichtung mit Parkuhrfunktion.
In den Eckbereichen der Gehäuserückseite 1 können weitere
Lichtleit-Sicherheitskontrollpunkte 17 angebracht werden,
die eine Bedienungshinweistafel 21 umgeben. Ebenfalls
erkennbar ist der Deckel 18 eines Batteriefaches.
Die Vorrichtung hat etwa die Größe einer Parkscheibe und
kann zur Bedienung in der Hand gehalten werden. Um die
Einstellungen, wie z. B. Ankunftszeit, voraussichtliches
Parkende, die gewählte Parkzone sowie die ausgewählte Stadt
dem Kontrollpersonal der Stadt zugänglich zu machen, wird
die gesamte Vorrichtung gut sichtbar, nach den
Einstellungen, hinter der Windschutzscheibe abgelegt, bzw.
in eine hierfür vorgesehene Halterung eingeschoben.
Zur Aktivierung der mobilen Parkvorrichtung werden über die
Tastenfelder 5, 7 und 11 und die Funktionstaste 6 der
Stadtcode, die zugehörige Parkzone und die vorgesehene
Parkzeit gewählt. Eine Bestätigung dieser Angaben erfolgt
über die Starttaste im Feld 5, wobei gleichzeitig die
Entwertung der im Wertspeicher abgelegten Guthaben beginnt.
Die eingestellten Daten werden dem Benutzer sowie auch dem
städtischen Kontrollpersonal über das Display 4 angezeigt.
Über weitere Tastenkombinationen können im gleichen Display
der Restwert der in den einzelnen Wertspeichern bzw.
Speicherbereichen vorliegenden Guthaben, die noch mögliche
Parkzeit je Parkzone und die bisherigen Parkvorgänge aus dem
Speicher abgerufen werden.
Nach Beendigung des Parkvorganges erfolgt ein Anhalten der
Entwertung durch das Betätigen der Stoptaste im Feld 5,
wobei gleichzeitig der durchgeführte Parkvorgang mit Uhrzeit
und Dauer im Speicher abgespeichert wird. Wie bereits oben
erwähnt ist zur Reduzierung einer Diebstahlgefahr der Wert
der im Speicher vorliegenden Guthaben für die einzelnen
Städte nach außen hin nicht erkennbar, sondern lediglich
durch speziellen Anruf für den Benutzer über das Display 4
ersichtlich.
Die erfindungsgemäße mobile Parkvorrichtung wird z. B. vom
regionalen Parkraumbewirtschafter über Tankstellen, Kioske
oder andere autorisierte Stellen vertrieben. Hierbei ist vom
Benutzer neben der Gebühr für den Parkwert auch ein Pfand
für das Gerät zu entrichten. Die Wiederaufladung der
vollständig entwerteten Wertspeicher kann sowohl in Regie
des Parkraum-Bewirtschafters z. B. über induktive Verfahren
erfolgen oder aber vom Benutzer mittels Geldkarten
vorgenommen werden, die ein Wertguthaben enthalten, welches
mittels einer speziellen Lesevorrichtung in den Wertspeicher
der Vorrichtung übertragen wird. Eine in die Vorrichtung
eingeschobene Geldkarte (Öffnung 8) ist in den Figuren am
oberen Rand oberhalb des Displays 4 erkennbar.
Hierbei ist es möglich, daß z. B. die einzelnen Geldkarten
von den verschiedenen Städten herausgegeben werden oder aber
auch Wertguthaben mittels eines Geldkartenchips, wie er sich
auf üblichen Eurokarten befindet, geladen werden können.
Somit ist es möglich, die Vorrichtung mit üblichen und nicht
extra hierfür bereitzustellenden Mitteln nachzuladen, wobei
sich noch besonders vorteilhaft bemerkbar macht, daß die
Karte von der ein Guthaben geladen wird, nicht in dem
erfindungsgemäßen Gerät verbleiben muß. Sie steht daher nach
dem Ladevorgang für weitere Benutzungen zur Verfügung.
Die in der Fig. 1 dargestellte erfindungsgemäße Vorrichtung
weist darüber hinaus zur Gewährleistung der Manipulations
sicherheit das oben angesprochene Gehäuse 1, 2 aus einem
lichtleitenden Kunststoff auf, der das durch die Gehäuse
oberfläche gesammelte Licht zu einer speziellen Anzeige 12
leitet, die aufgrund des Lichteinfalls aufleuchtet. Die
Anzeige kann sich an einer beliebigen Position auf der
Vorrichtung befinden und wie hier einen eingravierten
Schriftzug oder das Logo des Herstellers darstellen.
Claims (17)
1. Mobile Vorrichtung zum gebührenpflichtigen Verwalten
von Zeiteinheiten, insbesondere zum Einsatz als Parkuhr
dadurch gekennzeichnet, daß die Vorrichtung mehrere
verschiedene Wertspeicher oder einen in mehrere Bereiche
aufgeteilten Wertspeicher aufweist, wobei die einzelnen
Speicher/Bereiche unabhängig voneinander aktivierbar sind und
nach Aktivierung im Zeiteinheiten-Takt entwertbar sind.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß die Wertspeicher/Bereiche jeweils verschiedenen
Kommunen/Städten zugeordnet sind.
3. Vorrichtung nach einem der vorherigen Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß der Zeiteinheiten-Takt
einstellbar ist.
4. Vorrichtung nach einem der vorherigen Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß die Wertspeicher/Bereiche
induktiv wiederaufladbar sind.
5. Vorrichtung nach einem der vorherigen Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß sie eine Leseeinheit für
Chipkarten, insbesondere für Geldkarten aufweist, über die
die Wertspeicher/Bereiche wiederaufladbar sind.
6. Vorrichtung nach einem der vorherigen Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß die Vorrichtung Tasten und
Displays aufweist, über die insbesondere die gewählten
Kommunen, Parkzonen und andere Statusinformationen
einstellbar und anzeigbar sind.
7. Vorrichtung nach einem der vorherigen Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß das Wertguthaben von einer
Geldkarte in einen Wertspeicher/Bereich übertragbar ist.
8. Vorrichtung nach einem der vorherigen Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß aus jedem einer Kommune
zugeordneten Wertspeicher/Bereich Speicherinformationen,
insbesondere Restguthaben pro Parkzone, Zeit und bereits
getätigte Parkvorgänge abrufbar sind.
9. Vorrichtung nach einem der vorherigen Ansprüche,
gekennzeichnet durch ihre Verwendung als mobile Parkuhr
innerhalb der den Wertspeichern/Bereichen zugeordneten
Kommunen.
10. Vorrichtung nach einem der vorherigen Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß sie über eine interne Batterie,
Autostrom oder Solarzellen betreibbar ist.
11. Vorrichtung nach einem der vorherigen Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß sie einen zusätzlichen
Dokumentspeicher aufweist, in dem benutzerspezifische Daten,
insbesondere Telefonnummern und Versicherungsnummern,
speicherbar sind.
12. Vorrichtung nach einem der vorherigen Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß sie ein Gehäuse mit wenigstens
einer Anzeige aufweist, die eine Beschädigung des Gehäuses
signalisiert.
13. Vorrichtung nach Anspruch 12, dadurch
gekennzeichnet, daß das Gehäuse aus einem lichtleitenden
Kunststoff besteht, über den durch die Gehäuseoberfläche
aufgenommenes Licht zur Anzeige geleitet wird.
14. Vorrichtung nach einem der vorherigen Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß die Anzeige eine in das Gehäuse
eingebrachte Gravur oder ein Ausschnitt ist.
15. Vorrichtung nach einem der vorherigen Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß die Lichtleitfunktion durch einen
Riß oder Bruch des Gehäuses unterbrochen ist.
16. Vorrichtung nach einem der vorherigen Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß das Gehäuse mehrere auf der
Gehäuseoberfläche verteilte Anzeigen aufweist.
17. Vorrichtung nach einem der vorherigen Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß die Gehäuseteile
zusammengeschweißt oder geklebt sind.
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE19825845A DE19825845A1 (de) | 1997-10-02 | 1998-06-10 | Mobile Parkuhr |
Applications Claiming Priority (2)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE29717602 | 1997-10-02 | ||
| DE19825845A DE19825845A1 (de) | 1997-10-02 | 1998-06-10 | Mobile Parkuhr |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE19825845A1 true DE19825845A1 (de) | 1999-04-08 |
Family
ID=8046763
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE19825845A Ceased DE19825845A1 (de) | 1997-10-02 | 1998-06-10 | Mobile Parkuhr |
Country Status (1)
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