DE19825407A1 - Feuerschutz-Absperrvorrichtung - Google Patents
Feuerschutz-AbsperrvorrichtungInfo
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Abstract
Es handelt sich um eine Feuerschutz-Absperrvorrichtung für Lüftungskanäle, mit einem Einbaustutzen mit vorgegebenem Stutzenquerschnitt, mit einem Einbaurahmen für den Einbaustutzen und mit im Stutzenquerschnitt schwenkbar gelagerten Flügelklappen (2a, 2b). Diese Flügelklappen (2a, 2b) werden mittels eines Schmelzlotes (3) unter Federspannung in Offenstellung gehalten und schnellen nach Bersten des Schmelzlotes (3) bei vorgegebener Temperatur in Schließstellung und sperren den Stutzenquerschnitt ab. Der Einbaurahmen und der Einbaustutzen sind als einstückige Einbaueinrichtung (1) ausgebildet, wobei die Flügelklappen (2a, 2b) unmittelbar an die Einbaueinrichtung (1) eingesetzt sind.
Description
Die Erfindung betrifft eine Feuerschutz-Absperrvorrichtung
für Lüftungskanäle, mit einem Einbaustutzen mit vorgegebe
nem Stutzenquerschnitt, mit einem Einbaurahmen für den Ein
baustutzen, und mit im Stutzenquerschnitt schwenkbar gela
gerten Flügelklappen, welches mittels eines Schmelzlotes
unter Federspannung in Offenstellung gehalten werden und
nach Bersten des Schmelzlotes bei vorgegebener Temperatur
in Schließrichtung schnellen und den Stutzenquerschnitt ab
sperren.
Derartige Feuerschutz-Absperrvorrichtungen für Lüftungs
kanäle bzw. Abluftkanäle sind durch die DE-C-31 23 555 oder
die FR-A-22 86 351 bekannt geworden. Nach dem Stand der
Technik wird grundsätzlich so vorgegangen, daß der Ein
baustutzen mit vorgegebenem Stutzenquerschnitt die hierin
eingesetzten Flügelklappen aufweist und seinerseits in den
Einbaurahmen eingesetzt wird. Dieser Einbaurahmen wird
schließlich endseitig des Lüftungskanals angebracht, bei
spielsweise in einer Wand oder Decke eines zu belüftenden
Raumes. Eine solche Vorgehensweise hat sich zwar bewährt,
ist jedoch fertigungs- und montagetechnisch verbesserungs
fähig. Insbesondere sind zumindest zwei Herstellungs
schritte erforderlich, zum einen was den Einbaustutzen an
geht, zum anderen mit Blick auf den Einbaurahmen, welcher
für die hierin einsetzbaren Einbaustutzen entsprechend her
gerichtet werden muß. Auch die Montage befriedigt nicht
vollständig, weil Einbaustutzen und Einbaurahmen üblicher
weise vor Ort, das heißt an der Baustelle, miteinander ver
einigt werden müssen, was insbesondere bei Deckenmontage zu
Problemen führen kann. - Hier will die Erfindung insgesamt
Abhilfe schaffen.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine gattungsge
mäße Feuerschutz-Absperrvorrichtung für Lüftungskanäle so
weiter zu bilden, daß die Fertigung und auch die Montage
deutlich vereinfacht sind.
Zur Lösung dieser Aufgabe schlägt die Erfindung bei einer
Feuerschutz-Absperrvorrichtung für Lüftungskanäle der ein
gangs beschriebenen Ausführungsform vor, daß der Einbau
rahmen und der Einbaustutzen als einstückige Einbaueinrich
tung ausgebildet sind, und daß die Flügelklappen unmittel
bar in die Einbaueinrichtung eingesetzt sind. Üblicherweise
handelt es sich bei der Einbaueinrichtung um ein Einbaurohr
aus Zememt oder Calciumsilicat. Vorzugsweise wird die vor
genannte Einbaueinrichtung unmittelbar in eine Mauerwand
oder -decke ggf. unter Abdichtung mittels eines Fugen
füllers oder einer Vergußmasse eingesetzt. Sie kann auch
unter Zwischenschaltung eines flexiblen Schlauches an ein
Wickelfalzrohr als Lüftungskanal und/oder Abluftkanal ange
schlossen werden. Regelmäßig ist als Anschlag für die
Flügelklappen ein (einbaurohr)innenwandseitiger Ring in der
Einbaueinrichtung bzw. dem Einbaurohr vorgesehen. Dieser
Ring läßt sich größtenteils durch jeweils rohrendseitiges
Ausdrehen des Einbaurohres bis zur jeweiligen Ringkante
herstellen, wobei der Innendurchmesser des unbearbeiteten
Einbaurohres den Innendurchmesser des nach dem Ausdrehen
verbleibenden Ringes definiert.
Durch diese Maßnahmen der Erfindung werden gleichsam Ein
baurahmen und Einbaustutzen zu einer einstückigen Einbau
einrichtung bzw. einem Einbaurohr mit dem vorgegebenen
Stutzenquerschnitt vereinigt. Die Flügelklappen werden un
mittelbar in das Einbaurohr bzw. die Einbaueinrichtung ein
gesetzt, so daß die vom Einbaurahmen getrennte Herstellung
des Einbaustutzens entfallen kann. Auch ist die Montage in
sofern erleichtert, als eine Verbindung von Einbaustutzen
und Einbaurahmen naturgemäß überflüssig wird, eben weil nur
noch ein Einbauteil, das Einbaurohr, vorgesehen ist. Da
durch, daß dieses Einbaurohr aus Zement oder Calciumsilicat
gefertigt ist, läßt sich dieses einfach bearbeiten, bei
spielsweise durch Drehen und/oder Bohren. Gleichzeitig ist
die erforderliche (Feuerschutz-)Widerstandsfähigkeit durch
die vorgenannten Materialien gegeben.
Der Einbau des Einbaurohrs bzw. der Einbaueinrichtung in
eine Mauerwand oder -decke erfolgt üblicherweise derge
stalt, daß ein verbleibender umlaufender Spalt mit Mörtel
einer entsprechenden (Feuer-)Widerstandsfähigkeit ausge
füllt wird. An dieser Stelle sind auch Rigips-Fugenfüller
oder Gipssandvergußabdichtungen denkbar. Der lüftungs
kanalseitige Anschluß erfolgt in der Regel unter Zwischen
schaltung des flexiblen Schlauchs, so daß Einbautoleranzen
ausgeglichen werden können. Bei dem Lüftungskanal und/oder
Ablaufkanal handelt es sich hauptsächlich um ein einfach
und preiswert herzustellendes Wickelfalzrohr.
Jedenfalls ist sowohl die Fertigung als auch die Montage
der erfindungsgemäßen Feuerschutz-Absperrvorrichtung
gegenüber dem Stand der Technik deutlich vereinfacht, da
Einbaustutzen und Einbaurahmen gleichsam zu einem Teil ver
schmolzen sind, nämlich der Einbaueinrichtung bzw. dem
Einbaurohr. Hierbei geht die Erfindung grundsätzlich von
der Erkenntnis aus, daß sich ein solches Einbaurohr unter
Berücksichtigung der erforderlichen (Feuer-)Widerstands
fähigkeit so bearbeiten und einrichten läßt, daß die
Flügelklappen hierin unmittelbar eingesetzt werden können.
Hierin sind die wesentlichen Vorteile der Erfindung zu
sehen.
Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen werden im folgenden
beschrieben. So ist regelmäßig eine Schwenkachse als
gleichsam Scharnierachse für hierauf gelagerte Scharniere
der Flügelklappen vorgesehen, wobei eine die Schwenkachse
umgebende schraubenartige Torsionsfeder verwirklicht ist,
welche die Flügelklappen in Schließrichtung beaufschlagt.
In diesem Zusammenhang sieht die Erfindung vor, daß die
Schwenkachse zweiteilig ausgebildet ist und zwei an der
Einbaurohrinnenwand befestigte, z. B. adhäsiv befestigte,
sich diametral gegenüberliegende Lagerzapfen aufweist.
Selbstverständlich ist auch eine Nietbefestigung an dieser
Stelle möglich. Die Scharniere sind üblicherweise jeweils
als an die Flügelklappen an den Enden ihrer in Schließstel
lung eine Mittellinie bildenden Stoßkanten angeschlossene
Hochkantschenkel mit Lagerbohrung für die hierin eingrei
fenden Lagerzapfen ausgebildet. Dabei sind vorzugsweise je
weils zwei Hochkantschenkel zur Lagerung jeder Flügelklappe
vorgesehen. Jeweils ein Hochkantschenkel der einen Flügel
klappe und ein Hochkantschenkel der anderen Flügelklappe
können unter Bildung eines Schenkelpaares jedem Lagerzapfen
zugeordnet sein. Die jeweils dem Stutzeninneren bzw. Ein
baurohrinneren zugewandten Lagerschenkel sind an die eine
Flügelklappe und die jeweils innenwandseitigen Lager
schenkel sind an die andere Flügelklappe angeschlossen. Be
vorzugt ist vorgesehen, daß sämtliche vier Hochkantschenkel
jeweils parallel zueinander angeordnet sind. Zur
Befestigung der den einen Lagerzapfen umgebenden Torsions
feder kann ein (einbaurohr)innenwandseitig befestigter U-
förmiger Haltebügel vorgesehen sein. Dieser Haltebügel ist
im allgemeinen mit einem U-Schenkel an der Einbaurohrinnen
wand befestigt, z. B. angenietet. Mit dem anderen U-
Schenkel ist er endseitig an den Lagerzapfen angeschlossen,
wobei die Torsionsfeder zwischen dem lagerzapfenendseitigen
U-Schenkel und einem Hochkantschenkel gehalten ist. Der
lagerzapfenendseitige U-Schenkel weist in Frontansicht des
Einbaustutzens eine den Abstand der Flügelklappen in Offen
stellung definierende Breite auf.
Um einen besonders feuerdichten Abschluß der Flügelklappen
zu erreichen, besitzt zumindest eine der Flügelklappen
einen die Mittellinie der Stoßkanten übergreifenden Fort
satz. Schließlich sind regelmäßig (einbaurohr)innen
wandseitige Feder-Niederhalter vorgesehen, welche sich bei
in Schließstellung befindlichen Flügelklappen an diese
lüftungskanalseitig zu deren. Fixierung anlegen. Zur Ein
stellung der (Feuer-)Widerstandsfähigkeit der Flügelklappen
weisen diese üblicherweise raumseitig eine Keramikfaserauf
lage auf.
Im folgenden wird die Erfindung anhand einer lediglich ein
Ausführungsbeispiel darstellenden Zeichnung näher erläu
tert; es zeigen:
Fig. 1 eine perspektivische Ansicht der erfindungsgemäßen
Feuerschutz-Absperrvorrichtung für Lüftungskanäle
Fig. 2 einen Längsschnitt durch Fig. 1,
Fig. 3 eine Frontansicht auf Fig. 1 und
Fig. 4 einen vergrößerten Ausschnitt aus Fig. 1 bzw. 3 im
Bereich der Torsionsfeder.
In den Figuren ist eine Feuerschutz-Absperrvorrichtung für
Lüftungskanäle gezeigt, welche in ihrem grundsätzlichen
Aufbau einen Einbaustutzen 1 mit vorgegebenem Stutzenquer
schnitt, einen Einbaurahmen 1 für den Einbaustutzen 1 und
im Stutzenquerschnitt schwenkbar gelagerte Flügelklappen
2a, 2b aufweist. Diese Flügelklappen 2a, 2b werden mittels
eines Schmelzlotes 3 unter Federspannung in Offenstellung
gehalten (vgl. Fig. 3). Nach dem Bersten des Schmelzlotes 3
bei vorgegebener Temperatur (im Ausführungsbeispiel ca. 70°C)
schnellen die Flügelklappen 2a und 2b in Schließstellung
und sperren den Stutzenquerschnitt ab (vgl. Fig. 2). Um die
nötige (Feuer-)Widerstandsfähigkeit zu erreichen, weisen
die Flügelklappen 2a, 2b raumseitig, das heißt in Richtung
auf den zu belüftenden Raum, eine Keramikfaserauflage K
auf.
Nach dem Ausführungsbeispiel sind der Einbaurahmen 1 und
der Einbaustutzen 1 als einstückige Einbaueinrichtung 1, im
Ausführungsbeispiel als Einbaurohr 1 ausgebildet. Die vor
genannten Flügelklappen 2a, 2b sind unmittelbar in die Ein
baueinrichtung bzw. das Einbaurohr 1 eingesetzt. Dieses ist
aus Zement oder Caliciumsilicat gefertigt, so daß die er
forderliche (Feuer-)Widerstandsfähigkeit erreicht wird und
gleichzeitig eine gute Bearbeitbarkeit möglich ist.
Die Einbaueinrichtung 1 läßt sich unmittelbar in eine
Mauerwand oder -decke W unter Abdichtung mittels eines
Fugenfüllers oder einer Vergußmasse einsetzen. Dies ist im
einzelnen in Fig. 2 angedeutet. Ebenfalls nur angedeutet
ist hier die Zwischenschaltung eines flexiblen Schlauches
S, mit dessen Hilfe die Einbaueinrichtung 1 an ein Wickel
falzrohr als Lüftungskanal und/oder Abluftkanal ange
schlossen wird.
Ausweislich der Fig. 1 und 2 weist die Einbaueinrichtung 1
einen einbaurohrinnenwandseitigen Ring 4 als Anschlag für
die Flügelklappen 2a, 2b auf. Dieser Ring 4 ist durch je
weils rohrendseitiges Ausdrehen des Einbaurohrs 1 bis zur
jeweiligen Ringkante 5 herstellbar. Dabei definiert der
Innendurchmesser D des unbearbeiteten Einbaurohres 1 den
Innendurchmesser D des nach dem Ausdrehen verbleibenden
Ringes 4. Dieses Ausdrehen erfolgt bis zu einem Innendurch
messer d des bearbeiteten Einbaurohres 1 (vgl. Fig. 2, wo
die entsprechenden Durchmesserverhältnisse dargestellt
sind).
Zur Lagerung der beiden Flügelklappen 2a, 2b ist eine
Schwenkachse 6 als gleichsam Scharnierachse für die hierauf
gelagerten Scharniere 7a, 7b vorgesehen. Dabei gehören die
Scharniere 7a zu der Flügelklappe 2a, während die Schar
niere 7b an die Flügelklappe 2b angeformt sind. Zusätzlich
ist eine die Schwenkachse 6 umgebende schraubenartige Tor
sionsfeder 8 verwirklicht, welche die Flügelklappen 2a, 2b
jeweils mittels federendseitiger, an den Flügelklappen 2a,
2b lüftungskanalseitig anliegender Ausleger 8a, 8b in
Schließrichtung beaufschlagen. Dabei ist der Ausleger 8a
der Flügelklappe 2a zugeordnet, während der Ausleger 8b die
Flügelklappe 2b in Schließrichtung drückt.
Nach dem Ausführungsbeispiel ist die Schwenkachse 6 zwei
teilig ausgebildet und weist zwei an der Einbaurohrinnen
wand befestigte, im Ausführungsbeispiel adhäsiv befestigte
oder angenietete, sich diametral gegenüberliegende Lager
zapfen 6a, 6b auf. Die Scharniere 7a und 7b sind jeweils
als an die Flügelklappen 2a, 2b an den Enden ihrer in
Schließstellung eine Mittellinie bildenden Stoßkanten ange
schlossene Hochkantschenkel 7a, 7b mit Lagerbohrung 9 für
die hierin eingreifenden Lagerzapfen 6a, 6b ausgeführt. Zur
Lagerung jeder Flügelklappe 2a, 2b sind jeweils zwei Hoch
kantschenkel 7a, 7b vorgesehen, wobei jeweils ein Hochkant
schenkel 7a der einen Flügelklappe 2a und ein Hochkantschen
kel 7b der anderen Flügelklappe 2b unter Bildung eines
Schenkelpaares 7 jedem Lagerzapfen 6a, 6b zugeordnet sind.
Die jeweils dem Einbaurohrinneren zugewandten Lagerschenkel
7a sind an die eine Flügelklappe 2a und die jeweils innen
wandseitigen Lagerschenkel 7b sind an die andere Flügel
klappe 2b angeschlossen. Sämtliche vier Hochkantschenkel
7a, 7b sind jeweils parallel zueinander angeordnet.
Zur Befestigung der den einen Lagerzapfen 6a umgebenden
Torsionsfeder 8 ist ein einbaurohrinnenwandseitig befestig
ter U-förmiger Haltebügel 10 vorgesehen. Dieser Haltebügel
10 ist mit einem U-Schenkel 10a an der Einbaurohrinnenwand
befestigt, im Ausführungsbeispiel angenietet, und mit dem
anderen U-Schenkel 10b endseitig an den Lagerzapfen 6a an
geschlossen. Die Torsionsfeder 8 ist zwischen dem lager
zapfenendseitigen U-Schenkel 10b und einem Hochkantschenkel
- im Ausführungsbeispiel dem Hochkantschenkel 7a - gehalten
(vgl. Fig. 4). Dieser lagerzapfenseitige U-Schenkel 10b
weist in Frontansicht des Einbaustutzens 2 eine den Abstand
der Flügelklappen 2a, 2b in Offenstellung definierende
Breite B (vgl. Fig. 3) auf.
Zur Erhöhung der (Feuer-)Widerstandsfähigkeit der gesamten
Vorrichtung können die Flügelklappen 2a, 2b die bereits an
gesprochene Keramikfaserauflage bzw. eine Calciumsilicat
beschichtung aufweisen. Diese Beschichtung kann sowohl lüf
tungskanalseitig, das heißt dem Lüftungskanal zugewandt,
als auch revisionsseitig bzw. raumseitig, das heißt dem zu
belüftenden Raum zugewandt, aufgebracht sein. Nachteile in
strömungstechnischer Hinsicht sind nicht zu befürchten, da
bewußt auf eine durchgehende Schwenkachse verzichtet wird.
Durch die an der Einbaurohrinnenwand befestigten Lager
zapfen 6a, 6b in Verbindung mit der gleichfalls der Einbau
rohrinnenwand zugeordneten Torsionsfeder 8 wird insgesamt
eine kaum merkliche Verringerung des Strömungsquerschnittes
erreicht. Folglich ist mit besonders niedrigen Druckver
lusten in den angeschlossenen Lüftungskanälen und/oder Ab
luftkanälen zu rechnen.
Um die (Feuer-)Widerstandsfähigkeit weiter zu erhöhen,
weist zumindest eine der Flügelklappen 2a, 2b einen die
Mittellinie der Stoßkanten übergreifenden Fortsatz 11 auf
(vgl. Fig. 1). Schließlich ist im Einbaurohr 1 innenwand
seitig zumindest ein Feder-Niederhalter 12 vorgesehen,
welcher sich bei in Schließstellung befindlichen
Flügelklappen 2a, 2b an diese lüftungskanalseitig zu deren
Fixierung anlegt. Nach dem Ausführungsbeispiel in Fig. 2
sind zwei diametral gegenüberliegend angeordnete Feder-
Niederhalter 12 verwirklicht.
Darüber hinaus ist es prinzipiell möglich, die beschriebene
Feuerschutz-Absperrvorrichtung von beiden Seiten zu beauf
schlagen, das heißt in den Luftstrom einzusetzen, weil das
beide Flügelklappen 2a, 2b in Offenstellung haltende
Schmelzlot 3 im freien Zwischenraum zwischen diesen beiden
Flügelklappen 2a, 2b angeordnet ist und folglich unabhängig
von der Anströmseite im Luftstrom liegt. Dies wird bei ver
hältnismäßig einfacher und funktionsgerechter Bauweise er
reicht.
Claims (15)
1. Feuerschutz-Absperrvorrichtung für Lüftungskanäle, mit
einem Einbaustutzen mit vorgegebenem Stutzenquerschnitt,
mit einem Einbaurahmen für den Einbaustutzen, und mit im
Stutzenquerschnitt schwenkbar gelagerten Flügelklappen (2a,
2b), welche mittels eines Schmelzlotes (3) unter Feder
spannung in Offenstellung gehalten werden und nach Bersten
des Schmelzlotes (3) bei vorgegebener Temperatur in
Schließstellung schnellen und den Stutzenquerschnitt ab
sperren, dadurch gekennzeichnet, daß
- 1. der Einbaurahmen und der Einbaustutzen als einstückige Einbaueinrichtung (1) ausgebildet sind, und daß
- 2. die Flügelklappen (2a, 2b) unmittelbar in die Einbauein richtung (1) eingesetzt sind.
2. Feuerschutz-Absperrvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch
gekennzeichnet, daß die Einbaueinrichtung (1) als Einbau
rohr (1) aus Zement oder Calciumsilicat ausgebildet ist.
3. Feuerschutz-Absperrvorrichtung nach Anspruch 1 oder 2,
dadurch gekennzeichnet, daß die Einbaueinrichtung (1) un
mittelbar in eine Mauerwand oder -decke (W) ggf. unter Ab
dichtung mittels eines Fugenfüllers oder einer Vergußmasse
einsetzbar ist.
4. Feuerschutz-Absperrvorrichtung nach einem der Ansprüche
1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Einbaueinrichtung
(1), vorzugsweise unter Zwischenschaltung eines flexiblen
Schlauches (5), an ein Wickelfalzrohr als Lüftungskanal
und/oder Abluftkanal anschließbar ist.
5. Feuerschutz-Absperrvorrichtung nach einem der Ansprüche
1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Einbaueinrichtung
(1) einen innenwandseitigen Ring (4) als Anschlag für die
Flügelklappen (2a, 2b) aufweist.
6. Feuerschutz-Absperrvorrichtung nach einem der Ansprüche
1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß der Ring (4) durch je
weils rohrendseitiges Ausdrehen des Einbaurohres (1) bis
zur jeweiligen Ringkante (5) herstellbar ist, wobei der
Innendurchmesser (D) des unbearbeiteten Einbaurohres (1)
den Innendurchmesser (D) des nach dem Ausdrehen verbleiben
den Ringes (4) definiert.
7. Feuerschutz-Absperrvorrichtung nach einem der Ansprüche
1 bis 6, wobei eine Schwenkachse (6) als gleichsam Schar
nierachse für hierauf gelagerte Scharniere (7a, 7b) der
Flügelklappen (2a, 2b) vorgesehen ist, und wobei eine die
Schwenkachse (6) umgebende schraubenartige Torsionsfeder
(8) verwirklicht ist, welche die Flügelklappen (2a, 2b) in
Schließrichtung beaufschlagt, dadurch gekennzeichnet, daß
die Schwenkachse (6) zweiteilig ausgebildet ist und zwei an
der Einbaurohrinnenwand befestigte, z. B. adhäsiv be
festigte oder angenietete, sich diametral gegenüberliegende
Lagerzapfen (6a, 6b) aufweist.
8. Feuerschutz-Absperrvorrichtung nach Anspruch 6, dadurch
gekennzeichnet, daß die Scharniere (7a, 7b) jeweils als an
die Flügelklappen (2a, 2b) an den Enden ihrer in Schließ
stellung eine Mittellinie bildenden Stoßkanten angeschlos
sene Hochkantschenkel (7a, 7b) mit Lagerbohrung (9) für die
hierin eingreifenden Lagerzapfen (6a, 6b) ausgebildet sind.
9. Feuerschutz-Absperrvorrichtung nach Anspruch 7 oder 8,
dadurch gekennzeichnet, daß jeweils zwei Hochkantschenkel
(7a, 7b) zur Lagerung jeder Flügelklappe (2a, 2b) vorge
sehen sind, und daß jeweils ein Hochkantschenkel (7a) der
einen Flügelklappe (2a) und ein Hochkantschenkel (7b) der
anderen Flügelklappe (2b) unter Bildung eines Schenkel
paares (7) jedem Lagerzapfen (6a, 6b) zugeordnet sind,
wobei die jeweils dem Einbaurohrinneren zugewandten Lager
schenkel (7a) an die eine Flügelklappe (2a) und die jeweils
innenwandseitigen Lagerschenkel (7b) an die andere Flügel
klappe (2b) angeschlossen sind.
10. Feuerschutz-Absperrvorrichtung nach einem der Ansprüche
7 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß sämtliche vier Hoch
kantschenkel (7a, 7b) jeweils parallel zueinander angeord
net sind.
11. Feuerschutz-Absperrvorrichtung nach einem der Ansprüche
7 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß zur Befestigung der
den einen Lagerzapfen (6a) umgebenden Torsionsfeder (8) ein
innenwandseitig befestigter U-förmiger Haltebügel (10) vor
gesehen ist.
12. Feuerschutz-Absperrvorrichtung nach Anspruch 11, da
durch gekennzeichnet, daß der Haltebügel (10) mit einem U-
Schenkel (10a) an der Einbaurohrinnenwand befestigt, z. B.
angenietet, ist, und mit dem anderen U-Schenkel (10b) end
seitig an den Lagerzapfen (6a) angeschlossen ist, wobei die
Torsionsfeder (8) zwischen dem lagerzapfenendseitigen U-
Schenkel (10b) und einem Hochkantschenkel (7a) gehalten
ist.
13. Feuerschutz-Absperrvorrichtung nach einem der Ansprüche
7 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß der lagerzapfenend
seitige U-Schenkel (10b) in Frontansicht des Einbaurohrs
(1) eine den Abstand der Flügelklappen (2a, 2b) in Offen
stellung definierende Breite (B) aufweist.
14. Feuerschutz-Absperrvorrichtung nach einem der Ansprüche
1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, daß zumindest eine der
Flügelklappen (2a, 2b) einen die Mittellinie der Stoßkanten
übergreifenden Fortsatz (11) aufweist.
15. Feuerschutz-Absperrvorrichtung nach einem der Ansprüche
1 bis 14, dadurch gekennzeichnet, daß zumindest ein innen
wandseitiger Feder-Niederhalter (12) vorgesehen ist,
welcher sich bei in Schließstellung befindlichen Flügel
klappen (2a, 2b) an diese lüftungskanalseitig zu deren
Fixierung anlegt.
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