DE19823990C2 - Stopfen für den Verschluß von Metallschmelze aufnehmenden Behältnissen - Google Patents
Stopfen für den Verschluß von Metallschmelze aufnehmenden BehältnissenInfo
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Description
Die Erfindung bezieht sich auf einen Stopfen für den Ver
schluss von Metallschmelze aufnehmenden Behältnissen nach dem
Oberbegriff des Anspruchs 1.
Aus der GB 2 247 637 A ist ein Stopfen für den Ausguss an
Metallschmelze aufnehmenden Behältnissen bekannt. Der Stopfen
besteht einstückig aus Feuerfestmaterial und hat einen
Gasdurchlaufkanal, in dessen oberen Bereich im Abstand von dem
oberen Ende des Stopfens eine Einsatzhülse für die Aufnahme
einer Gaszufuhrleitung vorgesehen ist. Die Einsatzhülse weist
in ihrem oberen Bereich ein Innengewinde auf, in welches ein
metallenes Leitungsrohr so weit eingeschraubt werden kann, bis
seine Spitze in Berührung mit einer keramischen Sitzfläche
innerhalb des Stopfenkörpers kommt, um beim Festziehen des
Leitungsrohrs eine Gasdichtung zu bilden. Aufgrund der
unterschiedlichen Ausdehnungskoeffizienten kommt es nicht
selten vor, dass sich eine derartige Verbindung zwischen
Leitungsrohr und Stopfen lockert und auch nicht mehr in der
erforderlichen Weise festgezogen werden kann, insbesondere
wenn es im Bereich der Einsatzhülse aufgrund der thermischen
Wechselbeanspruchungen zu Schädigungen kommt.
Aus der DE 91 09 532 U1 ist ein Stopfen als Regelventil für
Ausgüsse in metallurgischen Schmelzgefäßen bekannt, bei
welchem die Durchgangsbohrung des Stopfenkörpers am gas
einlassseitigen oberen Ende eine ringförmige Stufe aufweist,
auf der Stufe eine Dichtung aus temperaturbeständigem
Werkstoff liegt, eine metallene Stopfenstange von oben in die
Durchgangsbohrung ragt und mit einem erweiterten Abschnitt auf
der Dichtung aufliegt, eine zylinderförmige feuerfeste
keramische Manschette mit einem Außengewinde in dem oberen
erweiterten Abschnitt der Durchgangsbohrung in ein korrespon
dierendes Innengewinde des Stopfenkörpers eingeschraubt und
unter Presssitz gegen den Haltering der Stopfenstange
fesgelegt ist, sowie die Stopfenstange mit ihrem oberen freien
Ende den Stopfenkörper überragt und mit ihrem unterhalb des
Halteringes laufenden freien Ende über eine Teilstrecke in die
Durchgangsbohrung des Stopfenkörpers eingeführt ist. Diese
Ausführung erfordert eine Gewindeverbindung zwischen der
keramischen Manschette und dem Stopfenkörper, welche die
Montage erschwert.
Bei einem Stopfen nach der EP 0 358 535 A2 muss die metallene
Einsatzhülse in einem Abstand von dem oberen Ende des
stangenförmigen Stopfenkörpers verpresst und gebrannt werden
sowie eine Gewindebohrung koaxial zu der Bohrung des Stopfen
körpers aufweisen, in welcher eine mit Außengewinde versehene
metallene Haltestange einzuschrauben ist. Hinsichtlich
Fertigung und Montage ist dieser Stopfen daher in mehrfacher
Hinsicht aufwendig und teuer.
Bei dem der US 4 791 978 bekannten Stopfen wird ein mit
Außengewinde versehenes rohrförmiges Passstück in eine
konische und mit Gegengewinde versehenen Aussparung am oberen
Ende des Stopfens unmittelbar eingeschraubt. Eine derartige
Befestigung des Stopfens an einer Hubvorrichtung ist problema
tisch, weil der verhältnismäßig dünnwandige Bereich des oberen
Endes des Stopfenkörpers den bei Betätigung des Hubmechanismus
auftretenden Kräften nicht standhalten kann.
Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, einen Stopfen der
eingangs genannten Art vorzuschlagen, welcher bei sicherer
Befestigungsmöglichkeit einfacher montierbar und ohne
Verwendung einer gesonderten metallenen Einsatzhülse auskommt.
Diese Aufgabe wird bei einem Stopfen der eingangs genannten
Art mit den Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst.
Höhere Qualität bedeutet höhere Festigkeit zur Sicherung der
Gewindeverbindung zwischen Einsatzhülse und Haltestange.
Auf diese Weise sind sowohl eine mehrgängige Gewindeverbindung
zwischen zwei Teilen aus feuerfestem Material als auch eine
gesonderte metallene Einsatzhülse entbehrlich, wodurch die
gestellte Aufgabe auf besonders einfache Weise gelöst ist.
Dadurch dass die Einsatzhülse an ihrer oberen Stirnseite mit
der oberen Stirnseite des übrigen Teils des Stopfenkörpers
fluchtet, kann sich die Festspannmutter großflächig auf dem
Stopfenkörper einschließlich der Einsatzhülse abstützen. Auf
diese Weise wird der Einsatzhülse zusätzliche Stabilität
gegeben.
Zur weiteren Sicherung der Festlegung der Haltestange an dem
Stopfenkörper kann die Haltestange mittels einer Festspann
mutter an dem Stopfenkörper und der Einsatzhülse festlegbar
sein, welche auf ein Außengewinde der Außenstange aufschraub
bar und dazu geeignet ist, sich ggf. unter Zwischenlage eines
Unterlegringes an der oberen Stirnseite des Stopfenkörpers und
der Einsatzhülse abzustützen. Auf diese Weise können weitere
Abdichtmittel entbehrlich sein.
Es ist aber auch möglich, dass zwischen den aneinander
grenzenden Flächen von Stopfenkörper und/oder Einsatzhülse
einerseits und Festspannmutter und/oder Unterlegring anderer
seits gesonderte Dichtungsmittel, z. B. in Form von keramischen
Faserdichtungen, vorgesehen sind.
Im Bedarfsfalle kann der Stopfenkörper im Bereich der
Einsatzhülse eine z. B. netz- oder gitterartige Stahlarmierung
aufweisen, welche in das Feuerfestmaterial des Einsatzhülsen
bereichs eingebettet und beim Formen, ggf. isostatischen
Pressen und Brennen des Stopfenkörpers in der Einsatzhülse
verankert ist.
Die Einsatzhülse hat bei einer besonderen Ausgestaltung des
Erfindungsgedankens ein Innengewinde und die Haltestange an
ihrem Befestigungsende ein dazu passendes Außengewinde, so
dass die Montage und Demontage der Haltestange durch einfaches
Verschrauben erfolgen kann.
Der Befestigungssicherheit dient es dabei, wenn das Innenge
winde mit Abstand von der oberen Stirnseite der Einsatzhülse
vorgesehen ist.
Es ist bekannt, der Metallschmelze über den Stopfen Gas, wie
Argon, zuzuführen, um in der Metallschmelze enthaltene nicht
metallene Einschlüsse zu beseitigen und der Bildung von
Aluminiumoxid entgegen zu wirken. Für diesen Fall ist bei
einer besonderen Ausgestaltung der Erfindung vorgesehen, dass
neben der Einsatzhülse sowohl der übrige Teil des Stopfenkör
pers als auch die Haltestange eine durchgehende Längsbohrung
für die Zuführung eines Gases in die Metallschmelze aufweisen.
um die erforderliche Dichtigkeit des Stopfens bei Gaszuführung
nach außen zu gewährleisten, kann die Bohrung der Einsatzhülse
eine von ihrer oberen Stirnseite ausgehende sacklochartige
Erweiterung unter Bildung einer radialen ringförmigen
Dichtfläche aufweisen, gegen welche ein an der Haltestange
vorgesehener Kragen mit einer Gegendichtfläche, ggf. unter
Zwischenlage eines gesonderten Dichtungsringes, dichtend
anliegt.
Weitere Vorteile und Anwendungsmöglichkeiten der Erfiindung
ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung von Aus
führungsbeispielen anhand der Zeichnung.
Es zeigt die einzige Figur in einem Teilvertikalschnitt eine besondere
Ausgestaltung eines erfindungsgemäßen Stopfens.
Die zeichnerisch dargestellten Stopfen für den Verschluß von Metallschmelze
aufnehmenden Behältnissen weist einen in diesem Fall stangenförmigen
Stopfenkörper 1 aus feuerfestem, z. B. keramischen Material auf. Angrenzend
an die obere Stirnseite 16 des Stopfenkörpers 1 ist ein koaxialer Bereich aus
feuerfestem, z. B. keramischen Material als Einsatzhülse 2 ausgebildet. Der
Bereich der Einsatzhülse 2 weist eine zentrische Bohrung 3 für den lösbaren
Eingriff einer z. B. metallenen Haltestange 4 für das Anbringen an einem
Hubmechanismus auf, so daß der Stopfenkörper 1 als Ventilkörper eines
Verschlusses im Boden eines Metallschmelze aufnehmenden Behältnisses
eingesetzt werden kann.
Die Einsatzhülse 2 und der Stopfenkörper 1 sind einstückig durch
gemeinsames Formen, ggf. isostatisches Pressen und Brennen hergestellt.
Dabei ist der Stopfenkörper 1 im Bereich der Einsatzhülse 2 im wesentlichen
aus einem feuerfestem Material höherer Qualität gebildet als der übrige Teil
des Stopfenkörpers 1. Höhere Qualität bedeutet, daß der Bereich der
Einsatzhülse 2 in der Lage ist, höheren Zug- und Druckkräften standzuhalten,
welche bei Betätigung des Hubmechanismus ohne ein Ausreißen der
Gewindeverbindung zwischen Einsatzhülse 2 und Haltestange 4 aufzunehmen
sind, als der übrige Teil des Stopfenkörpers 1. Zur weiteren Stabilisierung des
Befestigungsbereiches des Stopfenkörpers kann dieser im Bereich der
Einsatzhülse eine (nicht dargestellte) z. B. netz- oder gitterartige Stahlarmie
rung aufweisen.
Die Einsatzhülse 2 hat ein Innengewinde 5 und die Haltestange 4 an ihrem
Befestigungsende ein dazu passendes Außengewinde 6, so daß zur Montage
die Haltestange 4 einfach in die Einsatzhülse 2 eingeschraubt werden kann.
Ebenso einfach ist die Demontage der Haltestange 4. Dabei ist das
Innengewinde 5 vorteilhafterweise mit Abstand von der oberen Stirnseite 7 der
Einsatzhülse vorgesehen.
Neben der Einsatzhülse 2 haben sowohl der übrige Teil des Stopfenkörpers 1
als auch die Haltestange 4 eine durchgängige Längsbohrung 17, 18 für die
Zuführung eines Gases in die Metallschmelze. Dabei weist die Bohrung 3 der
Einsatzhülse 2 eine von ihrer oberen Stirnseite 7 ausgehende sacklochartige
Erweiterung 8 auf, welche eine in diesem Fall schräg verlaufende radiale
ringförmige Dichtfläche 9 bildet. Gegen die Dichtfläche 9 liegt ein an der
Haltestange 4 vorgesehener Kragen 10 mit einer entsprechend schräg
geneigten Gegendichtfläche 11, ggf. unter Zwischenlage eines gesonderten
Dichtungsringes 12, welcher lediglich auf der linken Seite der zeichnerischen
Darstellung wiedergegeben ist, dichtend an.
Die Haltestange 4 ist ferner mittels einer Festspannmutter 13 an dem
Stopfenkörper 1 und damit der Einsatzhülse 2 festgelegt. Zu diesem Zweck hat
die Haltestange 4 ein Außengewinde 14, auf welche die Festspannmutter 13
aufschraubbar ist, um sich ggf. unter Zwischenlage eines Unterlegringes 15 an
den oberen Stirnseiten 16, 7 des Stopfenkörpers 1 und der Einsatzhülse 2
abzustützen. Zu diesem Zweck fluchtet die Einsatzhülse 2 an ihrer oberen
Stirnseite 7 mit der oberen Stirnseite 16 des übrigen Teils des Stopfenkörpers
1. Durch diese Art der Befestigung wird die Gewindeverbindung 5, 6 zwischen
Einsatzhülse 2 und Haltestange 4 entlastet.
Zur Erzielung der erforderlichen Dichtigkeit bei Gaszufuhr durch die
Längsbohrungen 18, 3 und 17 können (auch) zwischen den
aneinandergrenzenden Flächen von Stopfenkörper 1 und/oder Einsatzhülse 2
einerseits und Festspannmutter 13 und/oder Unterlegring 15 andererseits
(nicht dargestellte) gesonderte Dichtungsmittel, z. B. in Form von keramischen
kompressiblen Faserdichtungen in Ringform, vorgesehen sein.
1
Stopfenkörper
2
Einsatzhülse
3
Bohrung der Einsatzhülse
2
4
Haltestange
5
Innengewinde der Einsatzhülse
2
6
Außengewinde der Haltestange
4
7
obere Stirnseite der Einsatzhülse
2
8
Erweiterung der Bohrung
3
9
Dichtfläche der Einsatzhülse
10
Kragen der Haltestange
4
11
Gegendichtfläche der Haltestange
4
12
Dichtungsring
13
Festspannmutter
14
Außengewinde der Haltestange
4
15
Unterlegring
16
obere Stirnseite des Stopfenkörpers
1
17
Längsbohrung des Stopfenkörpers
1
18
Längsbohrung der Haltestange
4
Claims (8)
1. Stopfen für den Verschluss von Metallschmelze aufnehmenden
Behältnissen, mit einem z. B. stangenförmigen Stopfenkörper (1)
aus feuerfestem Material, mit einer Einsatzhülse (2) aus
feuerfestem Material, welche mit diesem im wesentlichen
koaxial angeordnet ist und eine Bohrung (3) für den lösbaren
Eingriff einer z. B. metallenen Haltestange (4) für das
Anbringen an einem Hubmechanismus aufweist, wobei die
Einsatzhülse (2) und der Stopfenkörper (1) einstückig durch
gemeinsames Formen ggf. isostatisches Pressen und Brennen
hergestellt sind, dadurch gekennzeichnet, dass der Stopfenkör
per (1) im Bereich der Einsatzhülse (2) im wesentlichen aus
einem feuerfesten keramischen Material höherer Qualität
gebildet ist als der übrige Teil des Stopfenkörpers (1), dass
die Einsatzhülse (2) an das obere Ende des Stopfenkörpers (1)
angrenzt und dass die Einsatzhülse (2) an ihrer oberen
Stirnseite (7) mit der oberen Stirnseite (16) des übrigen
Teils des Stopfenkörpers (1) fluchtet.
2. Stopfen nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die
Haltestange (4) mittels einer Festspannmutter (13) an dem
Stopfenkörper (1) und der Einsatzhülse (2) festlegbar ist,
welche auf ein Außengewinde (14) der Haltestange (4) auf
schraubbar und dazu geeignet ist, sich ggf. unter Zwischenlage
eines Unterlegringes (15), an der oberen Stirnseite (16, 17)
des Stopfenkörpers (1) und der Einsatzhülse (2) abzustützen.
3. Stopfen nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet,
dass zwischen den aneinandergrenzenden Flächen von Stopfenkör
per (1) und/oder Einsatzhülse (2) einerseits und Festspann
mutter (13) und/oder Unterlegring (15) andererseits gesonderte
Dichtungsmittel, z. B. in Form von keramischen kompressiblen
Faserdichtungen, vorgesehen sind.
4. Stopfen nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der
Stopfenkörper (1) im Bereich der Einsatzhülse (2) eine z. B.
netz- oder gitterartige Stahlarmierung aufweist.
5. Stopfen nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch
gekennzeichnet, dass die Einsatzhülse (2) ein Innengewinde (5)
und die Haltestange (4) an ihrem Befestigungsende ein dazu
passendes Außengewinde (6) trägt.
6. Stopfen nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, dass das Innengewinde (5) mit Abstand von der
oberen Stirnseite (7) der Einsatzhülse (2) vorgesehen ist.
7. Stopfen nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, dass neben der Einsatzhülse (2) sowohl der
übrige Teil des Stopfenkörpers (1) als auch die Haltestange
(4) eine Längsbohrung (17, 18) für die Zuführung eines Gases
in die Metallschmelze aufweisen.
8. Stopfen nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, dass die Bohrung (3) der Einsatzhülse (2) eine
von ihrer oberen Stirnseite (7) ausgehende sacklochartige
Erweiterung (8) unter Bildung einer radialen ringförmigen
Dichtfläche (9) aufweist, gegen welche ein an der Haltestange
(4) vorgesehener Kragen (10) mit einer Gegendichtfläche (11),
ggf. unter Zwischenlage eines gesonderten Dichtringes (12),
dichtend anliegt.
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