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DE19822084C1 - Bildmotiv-Bahn für einen Rolladen - Google Patents

Bildmotiv-Bahn für einen Rolladen

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Publication number
DE19822084C1
DE19822084C1 DE1998122084 DE19822084A DE19822084C1 DE 19822084 C1 DE19822084 C1 DE 19822084C1 DE 1998122084 DE1998122084 DE 1998122084 DE 19822084 A DE19822084 A DE 19822084A DE 19822084 C1 DE19822084 C1 DE 19822084C1
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DE
Germany
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web
roller shutter
motif
slats
actuation
Prior art date
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Expired - Fee Related
Application number
DE1998122084
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English (en)
Inventor
Erhardt Sander
Peter Philipp
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Original Assignee
Individual
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Publication date
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Publication of DE19822084C1 publication Critical patent/DE19822084C1/de
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Classifications

    • EFIXED CONSTRUCTIONS
    • E06DOORS, WINDOWS, SHUTTERS, OR ROLLER BLINDS IN GENERAL; LADDERS
    • E06BFIXED OR MOVABLE CLOSURES FOR OPENINGS IN BUILDINGS, VEHICLES, FENCES OR LIKE ENCLOSURES IN GENERAL, e.g. DOORS, WINDOWS, BLINDS, GATES
    • E06B9/00Screening or protective devices for wall or similar openings, with or without operating or securing mechanisms; Closures of similar construction
    • E06B9/02Shutters, movable grilles, or other safety closing devices, e.g. against burglary
    • E06B9/08Roll-type closures
    • E06B9/11Roller shutters
    • E06B9/17Parts or details of roller shutters, e.g. suspension devices, shutter boxes, wicket doors, ventilation openings

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Structural Engineering (AREA)
  • Architecture (AREA)
  • Civil Engineering (AREA)
  • Operating, Guiding And Securing Of Roll- Type Closing Members (AREA)

Abstract

Die Zusatzeinrichtung (1) für einen Rolladen (4) an einem Fenster (6) oder einer Tür umfaßt eine Bahn (2) aus flexiblem Material, die in ihrer einen Vorderseite (2a) mit einem Bildmotiv versehen ist. Die Bahn (2) ist mit ihren beiden Enden mittels Befestigungsmitteln (3) mit der Innenseite (4a) jeweils einer Lamelle (5) des Rolladens (4) so verbindbar, daß ihre dem Bildmotiv abgewandte Rückseite zur Innenseite (4a) des Rolladens (4) gerichtet ist. Das Material der Bahn (2) ist elastisch, und/oder zwischen einem Ende der Bahn und den Befestigungsmitteln sind elastische Bänder vorgesehen.

Description

Die Erfindung betrifft eine Bildmotiv-Bahn für einen Rolladen gemäß dem Oberbegriff des Patentanspruches 1.
Wenn ein vor einem Fenster oder einer Tür angebrachter Rolladen heruntergelassen ist, dann sieht man vom Zimmer aus bei geöffneten Vorhängen nur die Innenseite des Rolladens. Da Rolläden im allgemeinen in gedeckten Farben, wie grau, beige, oder braun gehalten sind, hat man dann eine graue, beige, oder braune, unschöne Fläche vor sich, die nach längerem Gebrauch des Rolladens zudem auch noch verfärbt oder verschmutzt sein kann.
Eine bekannte Bildmotiv-Bahn gemäß dem Oberbegriff des Patentanspruches 1 ist aus DE-GM 75 06 193 bekannt. Die Bahn besteht aus einer Kunststoffolie, auf welche das Bildmotiv durch Bemalen, Bedrucken oder Bespritzen aufgebracht ist. Dabei ist in einer ersten Ausführungsform vorgesehen, daß die Bahn ganzflächig auf die Jalousiefläche aufgebracht wird. Wie dies im einzelnen geschehen soll, ist nicht näher angegeben. Damit sich jedoch der Rolladen auf die Wickelwelle aufwickeln läßt, sind die horizontal verlaufenden Lamellen gelenkig so miteinander verbunden, daß sie bei vollständig herabgelassenem Rolladen dicht aneinanderliegen und beim Aufwickeln des Rolladens um eine Wickelwelle in einen voneinander beabstandeten Zustand übergehen. Wird nun die das Bildmotiv tragende Folie bei herabgelassenem Rolladen und dicht aneinanderliegenden Lamellen an der Innenseite derselben angeklebt, dann behindert sie das Aufwickeln bzw. sie wird beim Aufwickeln verrissen oder überdehnt, wodurch beim erneuten Herunterlassen des Rolladens Risse oder Falten sichtbar werden. Wenn hingegen die Folie bei beabstandeten Lamellen auf diese aufgeklebt wird, dann entstehen bei vollständig heruntergelassenem Rolladen Falten, welche die beabsichtigte Bildwirkung beeinträchtigen.
Bei einer anderen bekannten Ausführungsform wird die mit dem Bildmotiv versehene Folie in einzelne Streifen aufgeteilt, die dann an die Innenseite der einzelnen Lamellen angeklebt werden müssen. Dies ist nicht nur sehr aufwendig und zeitraubend, sondern es besteht auch die Gefahr, daß sich die Streifen bei mehrmaligem Auf- und Abwickeln des Rolladens von den Lamellen lösen. Problematisch ist auch die Entfernung der Bildmotiv-Bahn vom Rolladen, wenn diese unansehnlich geworden ist, ganz entfernt oder durch eine neue ersetzt werden soll.
Weiterhin ist es aus der DE 43 13 660 C1 bekannt, auf die Innenseite und Außenseite der Lamellen einer Jalousie mittels einer computergesteuerten Farbspritze ein Bildmotiv aufzuspritzen, wobei auf jede Lamelle ein Bildabschnitt aufgetragen wird. Dies ist jedoch ein recht kostspieliges Verfahren und aus diesem Grund nur bei der Anfertigung der Lamellen einer neuen Jalousie einsetzbar. Bereits vorhandene Rolläden können nicht nachträglich mit einem Bildmotiv versehen werden und ein einmal aufgebrachtes Bildmotiv kann auch nicht gegen ein anderes ausgetauscht werden.
Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, eine Bildmotiv-Bahn für einen Rolladen der im Oberbegriff des Anspruches 1 genannten Art anzugeben, welche in einfacher Weise an der Innenseite montierbar und auch wieder abnehmbar ist, die im herabgelassenen Zustand des Rolladens an der Rauminnenseite ein einwandfreies, zusammenhängendes Bildmotiv erkennen läßt und die zusammen mit dem Rolladen um dessen Wickelwelle problemlos aufwickelbar ist.
Diese Aufgabe wird durch die im Patentanspruch 1 angegebenen Merkmale gelöst.
Die neue Bildmotiv-Bahn läßt sich durch geeignete Befestigungsmittel mit ihren beiden Enden, d. h. in Montagestellung, ihrem oberen und ihrem unteren Ende mit jeweils einer oberen bzw. unteren Lamelle des Rolladens verbinden. Wenn die Befestigungsmittel als Klebebänder bzw. selbstklebende Bänder ausgebildet sind, kann die Befestigung der Bildmotiv-Bahn bei heruntergelassenem Rolladen und geöffnetem Fenster von der Rauminnenseite aus auch von jedem Laien in kürzester Zeit durchgeführt werden. Das Material der Bahn selbst und/oder von Bändern, die an einem Ende der Bahn angebracht sind, muß elastisch sein, damit die Bahn in montiertem Zustand gespannt ist und die Funktion des Rolladens nicht beeinträchtigt wird. Beim Herablassen und Hochziehen des Rolladens sind nämlich dessen Lamellen in Abstand voneinander angeordnet, während sie bei vollständig heruntergelassenem Rolladen dicht auf dicht aufeinandersitzen. Dank der Elastizität des Materials der Bahn bzw. der Bänder wird die Funktion des Rolladens in keiner Weise beeinträchtigt. Die flexible und auch verhältnismäßig dünne Bahn beeinträchtigt auch nicht das Auf- und Abrollen des Rolladens. Die Bahn wird einfach zwischen den einzelnen Lagen der Lamellen zusammen mit diesen auf oder abgewickelt. Bei herabgelassenem Rolladen kann das zusammenhängende Bildmotiv durch das Fenster oder die Glasscheibe der Tür hindurch betrachtet werden. Das Bildmotiv verleiht der Innenseite des Rolladens ein ansprechendes und freundliches Aussehen.
Vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen gekennzeichnet. Die Erfindung ist in folgendem, anhand von in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispielen näher erläutert. Es zeigen:
Fig. 1 die Innenseite der Bildmotiv-Bahn in schaubildlicher Darstellung,
Fig. 2 die Außenseite derselben,
Fig. 3 die Seitenansicht eines vollständig heruntergelassenen Rolladens, mit der an der Innenseite des Rolladens angebrachter Bildmotiv-Bahn,
Fig. 4 die Seitenansicht eines teilweise hochgezogenen Rolladens mit der Bahn,
Fig. 5 die schaubildliche Darstellung eines zweiten Ausführungsbeispieles,
Fig. 6 einen Teilquerschnitt nach der Linie VI-VI der Fig. 1.
Die Bildmotiv-Bahn 1 besteht zunächst aus einer Bahn 2 aus flexiblem Material. Diese Bahn 2 ist zweckmäßig rechteckig (worunter auch quadratisch verstanden wird) ausgebildet und entspricht mit ihren Abmessungen etwa der Fläche eines heruntergelassenen Rolladens. Da man nicht für jede Rolladenhöhe und -breite eine eigene Bahn herstellen kann, kann die Bahn 2 auch schmäler sein, oder sie ist ursprünglich etwas breiter und wird dann entsprechend der Breite des jeweiligen Rolladens zugeschnitten. Die Bahn 2 ist an ihrer einen Seite, die als Vorderseite 2a bezeichnet wird, mit dem in Fig. 1 dargestellten Bildmotiv versehen. Bei dem in Fig. 1-4 dargestellten Ausführungsbeispiel besteht die Bahn 2 aus elastischem Material und ist an ihrem oberen Ende und an ihrem unteren Ende mit einem Klebeband 3 versehen, welches als Befestigungsmittel dient. Das Klebeband 3 kann auch ein Selbstklebeband sein. Es kann insbesondere auch ein doppelseitig selbstklebendes Band verwendet werden, welches mit seiner einen Seite an die Rückseite 2b der Bahn 2 angeklebt ist und dessen andere Seite bis zur Montage an dem Rolladen noch mit einer Schutzfolie abgedeckt ist. Die Bahn 2 kann aus einem textilen Material bestehen oder aber auch durch eine Kunststoffolie gebildet sein, sofern diese eine genügende Elastizität in Längsrichtung aufweist.
Die Bahn 2 wird gemäß Fig. 5 bei vollständig heruntergelassenem Rolladen 4 an der Innenseite 4a desselben so angebracht, daß ihre Rückseite zur Innenseite 4a hin gerichtet ist und ihre Vorderseite 2a mit dem Bildmotiv zur Rauminnenseite hin zeigt. Die Bahn 2 wird mit ihrem oberen Ende mittels Klebebandes 3 an eine obere Lamelle 5 des Rolladens 4 angeklebt und glattgestrichen. Sie wird dann auch, eventuell unter leichter Spannung, mit ihrem unteren Ende mittels des dort angebrachten Klebestreifens 3 an eine untere Lamelle 5 angeklebt. Nach dem Schließen des Fensters 6 ist das Bildmotiv durch das Fenster 6 hindurch erkennbar und verleiht dem Rolladen 5 in herabgelassenem Zustand ein ansprechendes Aussehen. In vollständig herabgelassenem Zustand sitzen die Lamellen, wie es in Fig. 3 dargestellt ist, dicht auf dicht aufeinander. Wenn der Rolladen gemäß Fig. 4 teilweise oder ganz hochgezogen wird, werden hierbei auch die Lamellen 5 etwas auseinandergezogen, so daß zwischen ihnen ein Spalt entsteht. Dank der Elastizität der Bahn 2 wird dieses Auseinanderziehen des Rolladens nicht behindert. Beim weiteren Hochziehen des Rolladens wird die Bahn 2 zusammen mit den Lamellen aufgewickelt und beeinträchtigt die Handhabung des Rolladens in keiner Weise.
Man kann die Bahn 2 auch mit anderen Befestigungsmitteln, z. B. Schrauben, an der Innenseite 4a des Rolladens befestigen. Gegebenenfalls könnte anstelle eines Klebebandes 3 auch ein Klettbandverschluß jeweils am oberen und unteren Ende der Bahn 2 angebracht sein, wobei dann ein Teil des Klettbandverschlusses jeweils an der Innenseite einer Lamelle 5 des Rolladens angeklebt wird und das zugehörige andere Teil des Klettbandverschlusses an der Bahn 2 befestigt ist. Bei dieser Ausführung kann die Bahn 2 leicht vom Rolladen abgenommen werden, wenn sie z. B. gereinigt oder gewaschen werden soll. Anstelle eines Klettbandverschlusses könnten auch Druckknöpfe verwendet werden, von denen jeweils eine Hälfte am Rolladen befestigt ist und die andere Hälfte an der Bahn 2.
Bei dem in Fig. 5 dargestellten Ausführungsbeispiel besteht die Bahn 2' aus nicht dehnbarem Material. An ihrem oberen Ende kann wiederum ein Klebeband 3 oder ein sonstiges Befestigungsmittel vorgesehen sein. Am unteren Ende der Bahn 2' sind mehrere elastische Bänder 7 angeordnet, an deren freien Enden Befestigungsmittel 3' der vorstehend beschriebenen Art angebracht sein können. Die Bahn 2' kann an ihrem unteren Ende zweckmäßig auch eine Verstärkung 8 aufweisen. Die Montage dieser in Fig. 5 dargestellten Bildmotiv-Bahn 1' erfolgt in der gleichen Weise wie sie zuvor bezüglich der Bildmotiv-Bahn 1' beschrieben wurde. Die elastischen Bänder 7 ermöglichen, ähnlich wie das elastische Material bei dem vorstehend beschriebenen Ausführungsbeispiel, eine Auseinanderbewegung der Lamellen 5 beim Hochziehen des Rolladens 4. Außerdem wird durch die elastischen Bänder 7, ähnlich wie durch die Elastizität der Bahn 2 beim vorstehend beschriebenen Ausführungsbeispiel, die Bahn 2' bzw. die Bahn 2 glatt gespannt gehalten.
Wenn der Rolladen aufgewickelt wird, kommt die Bahn 2 zwischen den aufgewickelten Lamellen 5 zu liegen. Eine Verschmutzung der Außenseite der Lamellen könnte sich auf die Vorderseite 2a der Bahn übertragen und das Bildmotiv beeinträchtigen. Um dies zu verhindern, sind gemäß Fig. 1 und 6 an der Vorderseite 2a der Bahn 2 entlang von deren vertikalen Längsrändern flexible Distanzstreifen 9 angeordnet. Diese Distanzstreifen 9 können aus Gummi oder auch Moosgummi bestehen. Sie halten die Bahn 2 bei aufgewickeltem Rolladen in Abstand von der Außenseite der darunterliegenden Wicklung von Lamellen 5. Es wird auf diese Weise eine Verschmutzung der Bahn und auch eine Beschädigung ausgeschlossen. Bei größeren Rolladenbreiten könnte ein zusätzlicher Distanzstreifen auch parallel zu den beiden äußeren Distanzstreifen 9 in der Mitte der Bahn angeordnet sein.

Claims (6)

1. Bildmotiv-Bahn für einen Rolladen, welcher durch horizontal verlaufende, gelenkig miteinander verbundene Lamellen gebildet ist, die bei vollständig herabgelassenem Rolladen dicht aneinander anliegen und beim Aufwickeln des Rolladens um eine Wickelwelle in einen voneinander beabstandeten Zustand übergehen, wobei ein Bildmotiv auf eine zusammenhängende, um die Wickelwelle biegbare Bahn aufgebracht ist, die rauminnenseitig am Rolladen befestigbar ist, dadurch gekennzeichnet,
daß die Bahn (2, 2') mit ihrem oberen Ende an einer oberen und mit ihrem unteren Ende an einer unteren Lamelle (5) des Rolladens befestigbar ist,
und daß die Bahn (2) in Betätigungsrichtung des Rolladens elastisch dehnbar ausgebildet ist,
und/oder mit der oberen und unteren Lamelle über flexible und in Betätigungsrichtung des Rolladens dehnbare Bänder (7) verbindbar ist.
2. Bildmotiv-Bahn nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß an den vertikalen Rändern der Bahn (2, 2') in Betätigungsrichtung des Rolladens (4) verlaufende, um die Wickelwelle biegbare Distanzstreifen (9) aufgebracht sind, die im aufgewickelten Zustand des Rolladens zumindest die Ränder der Bahn (2, 2') von den Rolladenlamellen auf Abstand halten.
3. Bildmotiv-Bahn nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Bahn (2, 2') entweder über Klebebänder (3) oder über Schrauben an der oberen und unteren Lamelle befestigt ist.
4. Bildmotiv-Bahn nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Bahn (2, 2') an ihrem oberen und unteren Ende verstärkt ausgebildet ist.
5. Bildmotiv-Bahn nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Bahn (2) als eine in Betätigungsrichtung des Rolladens dehnbare Kunststoffolie ausgebildet ist oder aus Gummimaterial besteht.
6. Bildmotiv-Bahn nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Bahn (2') aus nicht dehnbarem Textilmaterial besteht und mit der oberen und unteren Lamelle über flexible und in Betätigungsrichtung des Rolladens dehnbare Bänder (7) verbunden ist.
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DE102009011578B3 (de) * 2009-03-06 2010-07-29 Peter Losen Rollladenbespannung

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