DE19822806C2 - Stallbelüftungsanlage - Google Patents
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Description
Die Erfindung bezieht sich auf eine Stallbelüftungsanlage, nach Art einer Raumbelüftungs
anlage, die insbesondere der Zuluftteil einer Stall-Be- und -Entlüftungsanlage sein kann.
Die gattungsgemäße Raumbelüftungsanlage, insbesondere in Kombination mit einer
Entlüftungsfunktion, umfaßt einen Luftleitungstrakt, der in seinem Verlauf eine einen
Luftstrom erzeugende Einrichtung enthält und von einer Ansaugstelle an einem Ort mit
Frischluft zu einer an der Raumdecke befindlichen, eine Mehrzahl von nach unten in den
Raum gerichteten Düsenöffnungen aufweisenden Luftaustrittsinstallation verläuft, die
wenigstens eine flächige Luft-Zwischenkammer umfaßt, die zwischen einer oberen und
einer unteren Plattenlage liegt, hinsichtlich ihrer Flächenausdehnung im wesentlichen
parallel zur Raumdecke ausgerichtet ist und an ihrer Unterseite die nach unten in den
Raum gerichteten Düsenöffnungen und an ihrer Oberseite eine Mehrzahl von Lufteintritts-
Düsenöffnungen, die andererseits mit strömungsoberhalb befindlichen Teilen des
Luftleitungstrakts kommunizieren, aufweist.
Bei Stallbelüftungsanlagen, wie sie beispielsweise aus der DE 35 21 700 C1 bekannt sind,
ist eine zugfreie Zuluftzuführung erwünscht. Hierzu sind nach dem Stand der Technik
beispielsweise in dichterer oder entfernterer Anordnung an der Stalldecke Zuluftkanäle
verlegt, deren Unterseite fein gelocht ist, so daß die Zuluft durch diese Löcher in den
Raum des Viehstalls gelangt. Aufgrund des Durchrieselns der Luft werden diese Zu
luftkanäle auch als Rieselkanäle bezeichnet, die eine möglichst gleichmäßige Rieselver
teilung der Zuluft bewirken sollen.
Die bekannten derartigen Zuluft- oder Rieselkanäle für Tierställe sind großflächige Kanäle,
die an ihrer Unterseite eine Lochplatte aufweisen und in die von einer Seite her die Zuluft
eingespeist wird. Der Zuluftstrom ist ein erzwungener Luftstrom, der im Sommer relativ
kräftig ist und im Winter nur wenig Zuluft je Zeiteinheit heranführt. Das Verhältnis der
Winterlüftungsleistung zur Sommerlüftungsleistung kann in der Größenordnung von 1/20
bis 1/40 liegen. Die Lochplatten, deren Lochgröße und -zahl beispielsweise für den
Sommerbetrieb dimensioniert sind, erweisen sich im kalten Winter als nicht vollständig
ideal, da hier nur ein relativ geringer, langsamer Zuluftstrom eingeleitet werden soll. Dieser
Zuluftstrom fällt schon alsbald durch die Löcher in der Platte nach unten und erreicht
deshalb kaum das Ende, unter Umständen nur die Mitte des Zuluftkanals. Es fehlt also
eine ausreichende Bremsung der Luftströmung durch die Lochplatte hindurch.
Im Winter entwickelt der Stall auch eine gewisse Thermik aufgrund des Tierbestands. Es
kann vorkommen, daß die aufsteigende Warmluft gegen die Lüftungslöcher drückt und
den mit mäßigem Druck anstehenden Zuluftstrom blockiert. Dies kann beispielsweise bei
nur einem Teil der Zuluftkanäle der Fall sein, während bei einem anderen Teil und damit
in einem anderen Stallbereich die Zuluft einrieselt. Die gewünschte Gleichmäßigkeit der
Zuluftzufuhr ist damit gestört.
Es ist auch eine "Porenentlüftung" mit Grobspan-Lüftungsplatten bekannt, also mit
porösen Platten, bei denen die Luft durch die Poren sickert. Dies ergibt auch bei hohem
Temperaturunterschied und langsamen Zuluftstrom noch eine ausreichende Verteilung.
Jedoch setzen sich die Poren dieser Lüftungsplatten mit Staub zu, was insbesondere
dann nachteilig ist, wenn aufgrund von Feuchtigkeit wie z. B. Nebel in der Zuluft der Staub
sich zu einem Schlamm und dieser später sich dann wieder zu einer Kruste entwickelt.
Auf diese Platten wird gemäß der Herstellerempfehlung noch eine Schicht aus Glaswolle
aufgelegt, um eine bessere Wärmeisolierung zu bekommen; dies ergibt aber wieder
gesundheitliche Risiken. Außerdem haben diese Art von Porenlochplatten noch den
Nachteil, daß man sie nicht waschen kann. Die Platten müssen also alle paar Jahre
ausgewechselt werden.
Für allgemeine Belüftungszwecke sind auch Lüftungskanäle oder Lüftungsinseln mit
doppelter Lochplatte und dazwischenliegender Zwischenkammer bekannt (DE 20 13 244
B2, DE-OS 21 30 256). Derartige Installationen sind jedoch relativ aufwendig und insofern
für Zwecke der Landwirtschaft oft nicht mehr gerechtfertigt. Doppellochplatten sind auch
in einer Entlüftungsanlage aus der DE 29 49 235 C2 an sich bekannt, und zwar gewölbte
Doppellochplatten in Kassettenbauweise. Die Funktion ist hier die Kondensation und
Ausfilterung von Dampf, fetten Wrasen und sonstigen Verunreinigungen, die dann in der
Wölbung abwärts fließen und abgeleitet werden.
Durch die Erfindung soll zur Tierstallbelüftung eine wirtschaftliche Konstruktion geschaffen
werden, durch die unter Erhaltung der Möglichkeit der Verwendung langlebiger wasch
barer Plattenelemente die Gleichmäßigkeit der Zuluftzufuhr bei unterschiedlichen
Bedingungen verbessert ist.
Dies wird gemäß der Erfindung dadurch erreicht, daß für eine Stallbelüftungsanlage die
flächige Zwischenkammer und ihre Platten die Stalldecke oder einen Teil der Stalldecke
bilden und der Raum über dieser Stalldecke ein Gebäuderaum ist, der in den Luftleitungs
trakt einbezogen ist.
Die Zwischenkammer mit ihren Plattenlagen bildet also die Decke oder einen wesentli
chen Teil der Decke des Stalls, und zwar als Einziehdecke, über der oben durch die
eigentliche Stalldecke begrenzt eine große Zuluftkammer liegt, oder in besonders
wirtschaftlicher Bauweise direkt als Stalldecke, über der als Zuluftkammer beispielsweise
der Dachraum liegt, in den die Luft von außen durch Ritzen und Spalten oder auch durch
einen Kamin mit Wärmetauscher eingesaugt wird.
Die Ausbildung der Stalldecke als Zwischenkammer, die beispielsweise von zwei par
allelen im Abstand von 2 bis 3 cm angeordneten Lochplatten, die an den Rändern dicht
miteinander verbunden sind, begrenzt wird, ergibt eine erhebliche bauliche Ersparnis und
bewirkt zugleich eine Vergleichmäßigung der Zuluftzufuhr durch eine Bremsung ohne
nennenswerte Begrenzung der zugfrei zuführbaren Luftmenge pro Zeiteinheit, und hat
außerdem die Funktion einer thermischen Zwischenkammer, die zu einer Vorerwärmung
der darin befindlichen Zuluft führt und teils in gewissem Umfang als Wärmetauscher und
teils im Sinne einer Verhinderung einer thermischen Blockierung dient.
Vorzugsweise sind einerseits die Lufteintritts-Düsenöffnungen an der Oberseite und
andererseits die Luftaustritts-Düsenöffnungen an der Unterseite in vertikaler Projektion
gegeneinander versetzt angeordnet, so daß die durch die Öffnungen, die insbesondere
runde Löcher sein können, nach unten austretenden Luftstrahlen durch die obere Platte
an der unteren Platte abprallen und zunächst seitwärts gelenkt werden.
In Übereinstimmung mit dem Stand der Technik können die Lochplatten und können die
Lochfolien abwaschbar gestaltet sein. Beispielsweise können die Lochplatten gelochte
Schaumstoffplatten mit gehärteten, abwaschbaren Oberflächen sein. Es können jedoch
auch Platten aus steifen, tiefgezogenen Folien sein, bei denen die Löcher ein für die
Luftleitung zweckmäßiges, insbesondere sich nach unten erweiterndes Querprofil haben
können.
Bereits nach dem Stand der Technik werden Schaumstoffplatten, um ausreichend große
selbsttragende Plattenabschnitte zu bilden, durch Querträgerschienen abgestützt. Diese
Konstruktion ist im Rahmen der Erfindung dadurch ausnützbar, daß die zweite Platte auf
der anderen Seite der Querträgerschiene an diese angelegt, beispielsweise über diese
gefegt oder an deren Unterseite befestigt wird.
Die Luft-Zwischenkammer kann eine gemeinsame Kammer für die gesamte Luftaustritts
installation des Stalls sein oder kann beispielsweise nach jeweils einigen Quadratmetern
abgeteilt sein, so daß die gesamte Installation eine Mehrzahl von Zwischenkammern
umfaßt.
Weitere Einzelheiten, Vorteile und Weiterbildungen der Erfindung ergeben sich aus der
folgenden Beschreibung bevorzugter Ausführungsbeispiele unter Bezugnahme auf die
Zeichnung. Es zeigen:
Fig. 1 eine perspektivische Schnittansicht durch ein Stallgebäude mit einer Stallbe- und
-entlüftungsanlage;
Fig. 2 eine perspektivische Schnittansicht durch die Platten der Stallbelüftungsanlage;
Fig. 3 einen Querschnitt durch einen Abschnitt einer Ausführung einer Luft-Zwischen
kammer;
Fig. 4 eine Oberansicht des Abschnitts der Zwischenkammer von Fig. 3;
Fig. 5 einen Querschnitt durch einen Abschnitt einer abgewandelten Ausführung einer
Zwischenkammer;
Fig. 6 eine Unteransicht des Abschnitts der Zwischenkammer von Fig. 5.
Fig. 1 zeigt durchgeschnitten und schematisiert ein Stallgebäude 1 mit einem Stallraum
2 und einem Dachraum 3. Im Stallraum 2 ist eine Abluft-Absauginstallation 4 eingebaut.
Die dargestellte Installation umfaßt auch einen im Dachraum 3 aufgestellten Wärmetau
scher 5, der einerseits an die Abluft-Absauginstallation 4 und einen Abluftkamin 6, und
andererseits an eine Zuluft-Ansaugstelle angeschlossen ist. Aus dem Wärmetauscher
5 tritt die durch die Abluft angewärmte Zuluft durch eine Zuluftöffnung 7 aus. Die Abluft-
Absauginstallation 4 umfaßt Verdichter, die im Zug des Ablufttraktes eingebaut sind und
die Abluft nach außen transportieren.
Das Dach und dessen Randbegrenzung enthält außerdem zahlreiche Fugen und Ritzen,
durch die ebenfalls Frischluft eindringen kann. Im Sommer, in dem die Zuluft nicht
vorgewärmt wird, kann der Zuluftdurchsatz durch den Wärmetauscher 5 gesperrt und die
Luft von außen über diese Undichtigkeiten angesaugt werden.
Der Abluftkamin 6, der Wärmetauscher 5, die Zuluftöffnung 7, der Dachraum 3, die
Doppel-Lochplatte 11, der Stallraum 2, die Absaugkästen Abluft-Absauginstallation 4 mit
dem Absaug-Verdichter und wiederum der Wärmetauscher 5 und der Abluftkamin 6 -
diesmal ein anderer Kaminzug als einströmseitig - bilden zusammen einen geschlossenen
Luftleitungstrakt.
Zwischen dem Dachraum 3 und dem Stallraum 2 ist als Teil der Stalldecke eine Doppel-
Lochplatte 11 eingesetzt, bestehend aus einer oberen Lochplatte 12 und einer unteren
Lochplatte 13, zwischen denen eine Luft-Zwischenkammer 14 liegt.
Nicht die gesamte Stalldecke 21 wird durch die Doppel-Lochplatte 11 gebildet. An den
Rändern sind durchgehende tragende Dachraum-Bodenteile 18 gebildet, die durch in der
Zeichnung nicht sichtbare Träger oder Balken stellenweise miteinander verbunden sind,
und über die Doppel-Lochplatte 11 sind stellenweise Laufstege 19 gelegt.
Die Konstruktion der Doppel-Lochplatte 11 selbst, bestehend aus den Lochplatten 12 und
13 und der dazwischen eingeschlossenen Luft-Zwischenkammer 14, ist am besten aus
Fig. 2 ersichtlich.
Die Doppel-Lochplatten 11 bilden einen Luftrieselboden der Luft-Zwischenkammer 14.
Dieser besteht aus der oberen Lochplatte 12 und der unteren Lochplatte 13, die in kleinem
Abstand von wenigen Zentimetern zueinander angeordnet sind und zwischen sich die
flächige Luft-Zwischenkammer 14 einschließen. Die Luft-Zwischenkammer 14 ist an den
Seitenrändern der Lochplatten 12 und 13 durch Gebäudeteile oder Profilträger 23 dicht
verschlossen. Die Zuluft tritt also zuerst vom Dachraum 3 durch die obere Lochplatte 12
in die Luft-Zwischenkammer 14 ein und von dieser durch die untere Lochplatte 13 in den
Stallraum 2 aus. Die obere Lochplatte 12 hat Löcher 28 und die untere Lochplatte 13 hat
Löcher 29, die kreisförmig dargestellt sind, jedoch auch andere Form, beispielsweise
eckige oder Schlitz-Form haben können. In der Ansicht von oben oder unten liegen die
Löcher 28 über Zwischenräumen zwischen Löchern 29, so daß durch die Löcher 28 nach
unten fallende eventuell kalte Zuluft auf einen massiven Teil der unteren Lochplatte 13
trifft und von diesem zunächst seitlich abgelenkt wird. Die unteren Löcher 29 sind in Fig.
4 und die oberen Löcher 28 sind in Fig. 6 gestrichelt eingezeichnet. Die somit doppelte
Lochplatte des Luftrieselbodens ergibt eine ausreichende Bremsung, um auch die
Winterluft über den gesamten Stallraum 2 zu verteilen und sie in der Luft-Zwischenkam
mer 14 bis in den Bereich von deren Rändern zu leiten, und ergibt außerdem eine
Zwischentemperaturschicht, die von der Stalluft eine gewisse Wärmemenge aufnimmt
und somit in kleinem Umfang eine Wärmerückgewinnung bewirkt und außerdem verhin
dert, daß das System durch eine aufsteigende Thermik innerhalb des Stallraumes 2 sich
selbst blockiert.
Die Luft-Zwischenkammern 14, bzw. die gelochten Teile der Stalldecke 21 von Fig. 1
reichen zweckmäßigerweise nicht unmittelbar bis zur Seitenwand. Es können auch in nicht
dargestellter Weise Doppel-Lochplatten verwendet werden, die ungelochte Randstreifen
haben. Da nämlich die Seitenwände, wenn es Außenwände sind, im Winter kalt sind und
dort Kaltluft von oben nach unten strömt, während die Thermik der Tiere eher im Abstand
von der Wand auftritt, würde die randseitige Einspeisung der Zugluft die zugfreie Lufter
neuerung stören.
Die in den Fig. 3 und 4 dargestellten Lochplatten 12 und 13 sind Schaumstoffplatten mit
gehärteten Außenflächen, die - was in Abständen einiger Jahre notwendig wird - her
ausgenommen und leicht gewaschen werden können. Jedoch kann die Luft-Zwischen
kammer 14 auch durch andere perforierte Flächenelemente begrenzt sein, beispielsweise
durch steife oder flexible perforierte Folien. Die Fig. 5 und 6 zeigen eine solche An
ordnung, wobei die Luft-Zwischenkammer 14 noch durch Stege 30 unterteilt oder
durchsetzt ist, die die mit 12' bzw. 13' bezeichneten Lochfolien tragen und abstützen. Die
Stege 30, die die ganze Höhe der Luft-Zwischenkammer 14 durchsetzen, sind in Fig. 6
eingezeichnet, obwohl sie durch die Folie 13' verdeckt sind. Gemäß den in der Zeichnung
dargestellten Lochmustern sind die Löcher 28, 29 nach den Fig. 4 und 6 unterschiedlich
verteilt, dies sind jedoch jeweils nur Beispiele.
Die Stege 30 können auch bei Verwendung der Lochplatten 12 und 13 sinnvoll sein,
insbesondere dann, wenn es sich um großflächige Partien von Schaumstoffplatten
handelt, die dann auch im Verlauf ihrer Fläche abgestützt sein müssen. Bei Bedarf können
die Stege 30 selbst auch mit Löchern versehen sein, die Querverbindungen herstellen.
Der Abstand zwischen den Lochplatten 12 und 13 bzw. den Lochfolien 12' und 13' sowie
die Anordnungsdichte und Größe der Löcher 28 und 29 müssen vom Fachmann aufgrund
von Überlegungen und Erprobungen bestimmt werden. Sie hängen auch von den
Gegebenheiten des einzelnen Stalls ab, beispielsweise von der Länge der Zuluftkanäle
22 und von der Tatsache, ob die Zuluft im Winter vorgewärmt wird oder nicht. Der
Durchmesser der Löcher 28 und 29 soll jedenfalls ausreichend groß sein, um eine
vorschnelle Verschmutzung wie im Fall von Porenplatten zu vermeiden.
Da, ausgehend von Fig. 2, die Breite der Luft-Zwischenkammer 14 im wesentlichen die
gesamte Breite des Stalls einnimmt und somit etwa gemäß Fig. 1 von unten gesehen die
gesamte Decke ein einziger Luftrieselboden ist, über dem die Luft-Zwischenkammer 14
als große Kammer liegt, kann es speziell zweckmäßig sein, sie zu unterteilen, wobei in
weiterer Verfeinerung des Systems dann auch noch Lochplatten 12 und 13 unterschiedli
cher Lochbelegung verwendet sein können.
Claims (8)
1. Raumbelüftungsanlage, insbesondere in Kombination mit einer Entlüftungs
funktion, umfassend einen Luftleitungstrakt, der in seinem Verlauf eine einen
Luftstrom erzeugende Einrichtung enthält und von einer Ansaugstelle an einem
Ort mit Frischluft zu einer an der Raumdecke (Stalldecke 21) befindlichen, eine
Mehrzahl von nach unten in den Raum gerichteten Düsenöffnungen (Löcher 29)
aufweisenden Luftaustrittsinstallation (Doppel-Lochplatte 11) verläuft, die
wenigstens eine flächige Luft-Zwischenkammer (14) umfaßt, die zwischen einer
oberen und einer unteren Plattenlage (Lochplatten 12, 13) liegt, hinsichtlich ihrer
Flächenausdehnung im wesentlichen parallel zur Raumdecke (Stalldecke 21)
ausgerichtet ist und an ihrer Unterseite die nach unten in den Raum gerichteten
Luftaustritts-Düsenöffnungen (Löcher 29) und an ihrer Oberseite eine Mehrzahl
von Lufteintritts-Düsenöffnungen (Löcher 28), die andererseits mit strömungs
oberhalb befindlichen Teilen des Luftleitungstrakts kommunizieren, aufweist,
dadurch gekennzeichnet, daß für eine Stallbelüftungsanlage die flächige Luft-
Zwischenkammer (14) und ihre Platten (Lochplatten 12, 13) die Stalldecke (21)
oder einen Teil der Stalldecke (21) bilden und der Raum (Dachraum 3) über
dieser Stalldecke (21) ein Gebäuderaum ist, der in den Luftleitungstrakt ein
bezogen ist.
2. Stallbelüftungsanlage nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die
Lufteintritts-Düsenöffnungen (Löcher 28) einerseits und die Luftaustritts-Düsen
öffnungen (Löcher 29) andererseits, bezogen auf eine Blickrichtung im rechten
Winkel zur Flächenausdehnung der Luft-Zwischenkammer (14), gegeneinander
versetzt angeordnet sind.
3. Stallbelüftungsanlage nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß
die Stalldecke (21) aus zwei Lagen, nämlich wenigstens einer Lochplatte (12,
13) und/oder wenigstens einer Lochfolie (12', 13') besteht und die Luft-Zwischen
kammer (14) durch die parallele Anordnung der wenigstens einen Lochplatte (12,
13) und/oder der wenigstens einen Lochfolie (12', 13') jeweils mit einer Vielzahl
verteilter Löcher (28, 29), die die Düsenöffnungen darstellen, gebildet ist.
4. Stallbelüftungsanlage nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die
Lochplatten (12, 13) bzw. Lochfolien (12', 13') glatte abwaschbare Oberflächen
haben.
5. Stallbelüftungsanlage nach Anspruch 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet, daß
zwischen der oberen Lochplatte (12) oder Lochfolie (12') und der unteren
Lochplatte (13) oder Lochfolie (13') abstandshaltende und tragende Stege (30),
die seitlich an gebäudefesten Strukturteilen (Profilträger 23) befestigt sind,
angeordnet sind.
6. Stallbelüftungsanlage nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekenn
zeichnet, daß die Stalldecke (21) mit der flächigen Luft-Zwischenkammer (14)
und ihren Lochplatten (12, 13) eine Zwischendecke des Stalls (2) ist, die zu
mindest über einen Teil von dessen Grundfläche eingezogen ist, und daß der
Raum zwischen einer oberen massiven Stalldecke (21) und dieser Zwischendec
ke den Gebäuderaum bildet, der hinsichtlich der Luft-Zwischenkammer (14) der
zuströmseitige Teil des Luftleitungstrakts ist.
7. Stallbelüftungsanlage nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekenn
zeichnet, daß die untere und/oder die obere der die Luft-Zwischenkammer (14)
begrenzenden Lochplatten (12, 13) im an eine Stall-Außenwand angrenzenden
Randstreifen keine Düsenöffnungen (Löcher 28, 29) aufweist.
8. Stallbelüftungsanlage nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß der
Randstreifen eine Breite von 0,4 m bis 1 m hat.
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