DE19822700A1 - Klapptisch für ein Kraftfahrzeug - Google Patents
Klapptisch für ein KraftfahrzeugInfo
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Description
Die Erfindung betrifft einen Klapptisch für ein Kraftfahrzeug nach dem Oberbegriff des
Anspruch 1.
Ein bekannter Klapptisch für ein Kraftfahrzeug (DE 90 01 496 U1) umfaßt ein Tragelement,
das um eine horizontale Klappachse an einer Montagewand als Fahrzeuginnenwand
schwenkbar gelagert ist und eine Tischplatte, die auf dem Tragelement befestigt ist. Das
Tragelement hängt zusammen mit der Tischplatte in einer unbenutzten Ruhestellung des
Klapptisches etwa parallel zur Montagewand nach unten. In einer horizontalen Gebrauchs
stellung ist das Tragelement zusammen mit der Tischplatte um die Klappachse hochge
klappt und durch Stützelemente gehalten.
Die Tischplatte ist hier zweiteilig ausgebildet. Als Stützelement ist eine Gasfeder in der Art
eines Stützbeins zwischen einem mittleren, unteren Bereich des Tragelements und einem
unteren festen Abstützpunkt an der Montagewand eingesetzt. Die Montagewand weist ein
muldenförmiges Verkleidungsteil auf, in dem der gesamte Klapptisch in seiner Ruhestellung
so aufgenommen ist, daß die Oberfläche der Tischplatte bündig mit dem Muldenrand
verläuft. Weiter ist für die Festlegung der horizontalen Gebrauchsstellung eine Fixierein
richtung durch eine betätigbare Verriegelung der Gasfeder vorgesehen.
Der Klapptisch ist an einer Seiteninnenwand befestigt und vor einem zugeordneten Sitzplatz
ausklappbar. Die Lage der Tischplatte in Gebrauchsstellung ist durch die Montageposition
des Klapptisches im Fahrzeug festgelegt und nicht veränderbar. Die gewählte Tischplatten
entfernung vom zugeordneten Fahrzeugsitz stellt somit einen Kompromiß als Mittelstellung
zwischen einem gewünschten weiten Abstand für eine große Person und einem geringen
Abstand für kleinere Benutzer, insbesondere für Kinder dar. Besonders ungünstige
Tischpositionen können sich dann ergeben, wenn der zugeordnete Fahrzeugsitz selbst
längsverstellbar im Fahrzeug angebracht ist und damit auch längsverstellbar gegenüber
einem ortsfesten Tisch ist.
Bei einer ähnlichen bekannten Ausführungsform eines Klapptisches (DE 85 15 777 U1) ist
die Tischplatte direkt randseitig an einer Klappachse gelagert und zudem über ein ebenfalls
klappbares Traversenbauteil als Halteelement ohne zusätzliches Stützbein abgestützt. Auch
dieser Klapptisch ist ortsfest angebracht.
Ein weiterer bekannter, ortsfester Klapptisch (DE-PS 652 961) weist eine zwischen einem
unteren Wandabstützpunkt und einer Tischplatte gekoppelte verschiebbare Stütze als
schrägstehendes Stützbein auf.
Zudem ist eine höhenverstellbare Arbeitsplatte bekannt (DE-OS 25 30 603) mit einem
aufwendigen Verstellmechanismus, der jedoch eine Längsverstellung nicht zuläßt.
Weiter sind bereits längsverstellbare Klapptische bekannt, die das gleiche Prinzip für eine
Längsverstellung aufweisen: an einer Montagewand wird dazu in der Länge des Ver
stellwegs eine Führungsschiene montiert, an der die Tischplatte direkt oder über ein
Tragelement mit Schiebemuffen verschiebbar gehalten ist. Zudem stellt die Führungs
schiene die Klappachse dar, in dem eine Führungsschiene mit kreisrundem Durchmesser
und entsprechenden Schiebemuffen auch eine Schwenkverbindung bilden oder die Füh
rungsschiene selbst drehbar gelagert ist. Bei einem solchen bekannten Klapptisch für eine
Ladeninneneinrichtung (DE-GM 19 48 128) ist eine Tischplatte randseitig über Schiebe
muffen verschiebbar und schwenkbar an einer ortsfesten Führungsschiene gehalten. Das
freie Ende der Tischplatte wird zum Boden über ein einklappbares Stützbein abgestützt, das
über ein unteres, schwenkbares Stützrad zusammen mit der Verschiebung der Tischplatte
verschiebbar ist. Ein ähnlicher verschiebbarer Klapptisch einer Ladeneinrichtung (DE-GM 75 30 660
) weist statt eines Stützbeins einen Stützrahmen ohne Bodenräder auf, der bei einer
Verschiebung der Tischplatte auf dem Boden reibend verschoben werden muß. Allgemein
ist hier die zusammen mit der Tischplattenverschiebung erforderliche Verschiebung eines an
der Tischplatte angebrachten Stützbeins schwierig beherrschbar und führt zudem zu einer
labilen Abstützung der Tischplatte.
In einer aufwendigen Lösung eines längsverstellbaren Klapptisches (DE 295 03 473 U1) wird
der Klapptisch mit klappbarer Tischplatte und einem zugeordneten Stützbein an einem
vertikal stehenden Rahmen angeordnet, an dem ein fester unterer Abstützpunkt für das
Stützbein liegt. Dieser Rahmen ist an seiner Unter- und Oberseite jeweils an horizontal
verlaufenden, an der Montagewand befestigten Schienen verschiebbar gelagert. Solche
offene Führungsschienen sind in einem Kraftfahrzeug im Laufe der Zeit unansehnliche
Schmutzfänger und können bei ungeschickten Manipulationen zu Verletzungen führen.
In einer weiter bekannten ähnlichen Ausführungsform eines Klapptisches für ein Reisemobil
(DE 94 13 998 U1) ist die Führungsschiene im Querschnitt quadratisch ausgebildet und
selbst verdrehbar und arretierbar gehalten, so daß ein Stützbein entbehrlich ist. Eine aus
reichende Stabilität der aufgeklappten Tischplatte ist jedoch nur mit geringen Tischplatten
breiten erreichbar. Zudem ist auch hier zwangsläufig die Führungsschiene über den Längs
verstellweg in ungünstiger Weise sichtbar und zugänglich.
Aufgabe der Erfindung ist es, einen gattungsgemäßen Klapptisch so weiterzubilden, daß
eine Anpassung der Tischplattenlage an eine Sitzposition durch eine Verschiebung der
Tischplatte in ihrer Ebene bei guter Funktion und gutem optischen Eindruck mit der Möglich
keit einer stabilen Abstützung durchführbar ist.
Diese Aufgabe wird mit den Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst.
Gemäß Anspruch 1 ist die Tischplatte über wenigstens eine parallel zur Tischplattenebene
ausgerichtete Schiebeführung auf dem Tragelement befestigt, so daß die Tischplatte
gegenüber dem Tragelement durch Verschieben verstellbar ist.
Damit ist hier das Tragelement klappbar jedoch sonst ortsfest an einer vorbestimmten Stelle
der Montagewand angebracht. Da verwendete Lagerungen, Halterungen, Abstützungen und
Arretierungen mit dem unverschiebbaren Tragelement verbunden sind, können diese wie bei
einem unverschiebbaren Klapptisch konstruktiv einfach aufgebaut sein.
Eine Anpassung des Klapptisches an eine gewünschte Benutzerposition erfolgt hier lediglich
durch eine Verschiebung der Tischplatte, während das Tragelement an seiner ortsfesten
Position verbleibt.
Grundsätzlich kann dabei wenigstens eine Schiebeführung in beliebigen Richtungen parallel
zur Tischplattenebene ausgerichtet sein. In der Regel wird ein solcher Klapptisch an einer
Fahrzeugseiteninnenwand als Montagewand angebracht, wobei eine Längsverstellung der
Tischplatte zweckmäßig ist und damit die wenigstens eine Schiebeführung in Richtung der
Klappachse ausgerichtet ist.
Besonders vorteilhaft werden mehrere, aus einem ersten und zweiten Schienenteil be
stehende Schiebeführungen, bevorzugt drei Schiebeführungen zwischen der Oberseite des
Tragelements und der Unterseite der Tischplatte angebracht. Bei einer solchen Anordnung
sind die Schiebeführungen vorteilhaft abgedeckt und nicht sichtbar.
In einer ersten Ausführungsvariante sind zwischen dem Tragelement und der Tischplatte
separate Teilstücke von Schiebeführungen parallel montiert.
In einer anderen Ausführungsvariante können Unterschienen solcher Schiebeführungen
auch integrale Bestandteile des Tragelements sein.
Als Tragelement wird für eine günstige Montage und Abstützung bevorzugt ein platten
förmiges Element verwendet, das zur Gewichtsreduzierung Durchbrechungen aufweisen
kann. Eine ähnliche Struktur kann durch einen Rahmen hergestellt werden, bei dem
insbesondere Rahmenteile als integrierte Schienenteile ausgebildet sein können.
Für eine leichtgängige und geräuscharme Schiebeführung werden an sich bekannte
Rollenführungen aus U-Schienen und eingesetzten T-Schienen vorgeschlagen.
Besonders vorteilhaft können trotz der Verschiebbarkeit der Tischplatte Stützelemente
zwischen dem Tragelement und einem Abstützpunkt an der Montagewand ortsfest und
unverschiebbar angebracht werden. Als Stützbeine können an sich bekannte, klappbare,
verschiebbar gekoppelte oder steckbare Ausführungen verwendet werden. Besonders
bevorzugt wird eine Gasfeder als Stützbein eingesetzt, die eine Verriegelung in der Position
der Gebrauchsstellung der Tischplatte enthält. Eine solche Gasfeder kann ausgehend von
einem mittleren unteren Bereich des Tragelements direkt an einem unteren festen Abstütz
punkt der Montagewand schwenkbar befestigt sein. Je nach den Gegebenheiten kann es
auch zweckmäßig sein, den Klapptisch mit einem Gestellfuß herzustellen, der vertikal
wandseitig montierbar ist und einen unteren festen Abstützpunkt für ein Stützbein, insbe
sondere für eine Gasfeder aufweist.
Für eine Halterung und Fixierung des Tragelements in der Ruhestellung und in der Ge
brauchsstellung können an sich bekannte Einrichtungen wie betätigbare Rasten, Riegel,
Klemmen, etc. verwendet werden. Solche Vorrichtungen sind entsprechend auch für die
Festlegung der Tischplatte gegenüber dem Tragelement in angepaßten Schiebestellungen
einsetzbar.
Der Klapptisch kann einschließlich seiner Schiebeeinrichtung in an sich bekannter Weise in
seiner Ruhestellung in einer Mulde einer Innenraumverkleidung der Montagewand gehalten
sein.
Vorteilhaft wird der Tischplattenrand mit einem Kunststoffprofil umgeben, bevorzugt um
spritzt. Dieses Kunststoffprofil schließt mit einer genauen schmalen Fuge an die Montage
wand bzw. eine Verkleidung an. Zudem soll das Kunststoffprofil mit einem Überstand so weit
nach unten vorstehen, daß der Bereich des Tragelements überdeckt ist und damit nicht
mehr sichtbar ist. Zudem ergibt sich dadurch ein gewisser Verletzungsschutz und ein Schutz
gegen Verunreinigung von Kleidungsstücken. Das Kunststoffprofil soll zudem eine obere
Kantenrundung sowie eine untere Abschlußrundung mit großem Radius aufweisen. Die
obere Kantenrundung kann in der Art einer Schlingerleiste gegenüber der Tischplatten
oberfläche nach oben vorstehen.
Anhand einer Zeichnung werden Ausführungsbeispiele der Erfindung näher erläutert.
Es zeigen:
Fig. 1 eine perspektivische Explosionszeichnung einer ersten Ausführungsform eines
Klapptisches,
Fig. 2 eine perspektivische Explosionszeichnung einer zweiten Ausführungsform eines
Klapptisches, und
Fig. 3 einen Vertikalschnitt durch einen Randbereich einer Tischplatte mit einem
randseitigen Kunststoffprofil.
In der Fig. 1 ist eine perspektivische Explosionszeichnung einer ersten Ausführungsform
eines Klapptisches 1 und in der Fig. 2 eine perspektivische Explosionszeichnung einer
zweiten Ausführungsform eines Klapptisches 2 dargestellt, wobei gleiche Teile in beiden
Ausführungsformen mit gleichen Bezugszeichen bezeichnet sind.
In der Fig. 1 umfaßt der Klapptisch 1 ein um eine horizontale Klappachse 36 an einer Fahr
zeugseiteninnenwand 3 schwenkbar gelagertes, ortsfestes Tragelement 4, das zur
Gewichtsreduzierung mit Durchbrechungen 5 ausgebildet ist. Auf diesem ortsfesten Trag
element 4 sind parallel zur Klappachse 36 drei erste Schienenteile 6, 7, 8 von drei Schiebe
führungen 9, 10 und 11 parallel und gleichmäßig voneinander beabstandet befestigt. Diese
ersten Schienenteile 6, 7, 8 sind als U-Schiene mit Hinterschneidungen ausgebildet.
Den ersten Schienenteilen 6, 7, 8 sind jeweils an einer Unterseite einer Tischplatte 15
angebrachte zweite Schienenteile 12, 13, 14 der Schiebeführungen 9, 10, 11 zugeordnet.
Diese zweiten Schienenteile 12, 13, 14 sind als T-Schiene ausgebildet, an denen Rollen 16
gelagert sind. Im montierten Zustand der Schiebeführungen 9, 10 und 11 ist die Tischplatte
15 dadurch in der Tischplattenebene um eine durch die Doppelpfeile in der Fig. 1 dar
gestellte Länge L in Fahrzeuglängsrichtung relativ zu und auf dem Tragelement 4 verschieb
bar.
Ein Tischplattenrand 17 wird bevorzugt wie aus Fig. 3 ersichtlich, mit einem Kunststoffprofil
18 umspritzt. Dieses Kunststoffprofil 18 steht soweit nach unten vor, daß der Bereich eines
Tragelements 4 in optisch ansprechender Weise überdeckt ist. Ferner weist das Kunststoff
profil 18 eine als Schlingerleiste nach oben vorstehende obere Rundung 19 sowie eine
untere Abschlußrundung 20 mit großem Radius auf, wodurch sich zudem auch ein gewisser
Verletzungsschutz ergibt. Ein mit x bezeichneter Abstand zwischen dem Tragelement 4 und
einer Außenkante des Tischplattenrandes 17 ist so bemessen, daß auch bei größst
möglicher Relativverschiebung zwischen Tischplatte 15 und Tragelement 4 keine Finger
eingequetscht werden können. Zur Beseitigung dieses Gefährdungspotentials ist außerdem
eine Abweiskante 4' vorgesehen.
Bei auf dem Tragelement 4 befestigter Tischplatte 15 hängt das Tragelement 4 zusammen
mit der Tischplatte 15 in einer unbenutzten Ruhestellung des Klapptisches 1 von der Klapp
achse 36 etwa parallel zur Fahrzeugseiteninnenwand 3 nach unten. An der Fahrzeug
seiteninnenwand 3 ist dazu eine Innenraumverkleidung mit einer Mulde 22 angebracht, in
der der Klapptisch 1 in seiner Ruhestellung so aufgenommen ist, daß die Oberfläche der
Tischplatte 15 etwa bündig zu der umgebenden Verkleidung liegt.
In einer horizontalen Gebrauchsstellung dagegen ist der Klapptisch 1 um die Klappachse 36
hochgeklappt und durch ein Stützelement 21 gehalten. Wie aus der Fig. 1 ersichtlich, umfaßt
das Stützelement 21 einen wandseitig montierbaren Gestellfuß 23 sowie eine Gasfeder 24,
wobei die Gasfeder 24 in der Art eines Stützbeins zwischen einem mittleren, unteren Bereich
des Tragelements 4 und einem unteren festen Abstützpunkt direkt an dem wandseitig
montierbaren Gestellfuß 23 verläuft. Diese Gasfeder 24 ist in der Gebrauchsstellung der
Tischplatte 15 verriegelbar.
In der gemäß Fig. 2 alternativen Ausführungsform des Klapptisches 2 sind im Gegensatz zu
der in der Fig. 1 gezeigten Ausführungsform die ersten Schienenteile 25, 26, 27 von
Schiebeführungen 28, 29, 30 integrale Bestandteile eines als Tragrahmen 34 ausgebildeten
Tragelements. Die ersten Schienenteile 25, 26, 27 fungieren hier in einer Doppelfunktion als
Rahmenteile des Tragrahmens 34 und als Schienenteile. Diesen ersten Schienenteilen 25,
26, 27 sind wiederum zweite Schienenteile 31, 32, 33 der Schiebeführung 28, 29, 30 zuge
ordnet, wobei analog dem ersten Ausführungsbeispiel die ersten Schienenteile 25, 26, 27 als
U-Schiene mit Hinterschneidungen und die zweiten Schienenteile 31, 32, 33 als T-Schiene
mit Rollen 16 ausgebildet sind.
Wie dies weiter aus der Fig. 2 ersichtlich ist, umfaßt das Stützelement 35 hier lediglich eine
Gasfeder 24, die zwischen einem mittleren, unteren Bereich des Tragelements 34 und
einem unteren festen Abstützpunkt direkt an der Fahrzeugseiteninnenwand 3 verläuft.
Die Verwendung eines erfindungsgemäßen Klapptisches 1 gemäß Fig. 1 wird nachfolgend
beschrieben:
In der Ruhestellung ist der Klapptisch 1 in der Mulde 22 aufgenommen, wobei die Ober
fläche der Tischplatte 15 bündig zu der umgebenden Verkleidung liegt. Für einen Obergang
in die Gebrauchsstellung wird der Klapptisch 1 um die horizontale Klappachse 36 nach oben
geklappt, wodurch die Tischplatte 15 zusammen mit dem ortsfesten Tragelement 4 in eine
horizontale Position gelangt. In dieser Position wird dann die Gasfeder 24 des Stützelements
21 zur stabilen Abstützung des Klapptisches 1 verriegelt. Die Lage der Tischplatte 15 ist in
dieser Gebrauchsstellung nunmehr durch eine Verschiebung dieser Tischplatte 15 relativ zu
dem an seiner ortsfesten Position verbleibenden Tragelement 4 auf einfache Weise über die
Schiebeführungen 9, 10, 11 möglich. Sobald eine gewünschte Tischplattenposition erreicht
ist, kann die Tischplatte 15 mittels schematisch angeordnete, an sich bekannten Halte
rungen und/oder Fixiereinrichtungen 37 in dieser Position festgelegt werden. Damit können
die Sitzabstände von der Tischplatte 15 individuell eingestellt werden, z. B. mit einem ge
wünschten weiten Abstand für eine große Person oder einem geringen Abstand für eine
kleine Person. Eine Anpassung der Tischplattenlage an eine Sitzposition ist somit auf
einfache Weise lediglich durch eine Verschiebung der Tischplatte 15 in ihrer Ebene bei
gleichzeitiger stabiler Abstützung möglich.
Claims (11)
1. Klapptisch für ein Kraftfahrzeug,
mit einem um eine etwa horizontale Klappachse (36) an einer Montagewand (3) als Fahrzeuginnenwand schwenkbar gelagerten Tragelement (4; 34), und
mit einer Tischplatte (15), die auf dem Tragelement (4; 34) befestigt ist, dergestalt daß das Tragelement (4; 34) zusammen mit der Tischplatte (15) in einer unbenutzten Ruhe stellung des Klapptisches (1; 2) von der Klappachse (36) etwa parallel zur Montage wand (3) nach unten hängt und in einer horizontalen Gebrauchsstellung um die Klapp achse (36) hochgeklappt und durch Stützelemente (21; 35) gehalten ist, dadurch gekennzeichnet,
daß die Tischplatte (15) über wenigstens eine parallel zur Tischplattenebene ausge richtete Schiebeführung (9, 10, 11; 28, 29, 30) auf dem Tragelement (4; 34) befestigt ist, so daß die Tischplatte (15) gegenüber dem Tragelement (4; 34) durch Verschieben verstellbar ist.
mit einem um eine etwa horizontale Klappachse (36) an einer Montagewand (3) als Fahrzeuginnenwand schwenkbar gelagerten Tragelement (4; 34), und
mit einer Tischplatte (15), die auf dem Tragelement (4; 34) befestigt ist, dergestalt daß das Tragelement (4; 34) zusammen mit der Tischplatte (15) in einer unbenutzten Ruhe stellung des Klapptisches (1; 2) von der Klappachse (36) etwa parallel zur Montage wand (3) nach unten hängt und in einer horizontalen Gebrauchsstellung um die Klapp achse (36) hochgeklappt und durch Stützelemente (21; 35) gehalten ist, dadurch gekennzeichnet,
daß die Tischplatte (15) über wenigstens eine parallel zur Tischplattenebene ausge richtete Schiebeführung (9, 10, 11; 28, 29, 30) auf dem Tragelement (4; 34) befestigt ist, so daß die Tischplatte (15) gegenüber dem Tragelement (4; 34) durch Verschieben verstellbar ist.
2. Klapptisch nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die wenigstens eine Schiebe
führung (9, 10, 11; 28, 29, 30) in Richtung der Klappachse (36) ausgerichtet ist.
3. Klapptisch nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Montagewand (3) eine
Fahrzeugseiteninnenwand ist und die Verstellung der Tischplatte (15) eine Längsver
stellung ist.
4. Klapptisch nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet,
daß auf dem Tragelement (4) erste Schienenteile (6, 7, 8) von Schiebeführungen (9, 10, 11), bevorzugt drei erste Schienenteile (6, 7, 8) von drei Schiebeführungen (9, 10, 11) parallel und beabstandet befestigt sind, und
daß an der Unterseite der Tischplatte (15) entsprechende zweite zugeordnete Schienenteile (12, 13, 14) der Schiebeführungen (9, 10, 11) angebracht sind.
daß auf dem Tragelement (4) erste Schienenteile (6, 7, 8) von Schiebeführungen (9, 10, 11), bevorzugt drei erste Schienenteile (6, 7, 8) von drei Schiebeführungen (9, 10, 11) parallel und beabstandet befestigt sind, und
daß an der Unterseite der Tischplatte (15) entsprechende zweite zugeordnete Schienenteile (12, 13, 14) der Schiebeführungen (9, 10, 11) angebracht sind.
5. Klapptisch nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet,
daß am Tragelement (34) erste Schienenteile (25, 26, 27) von Schiebeführungen (28, 29, 30), bevorzugt drei erste Schienenteile (25, 26, 27) von drei Schiebenführungen (28, 29, 30) parallel und beabstandet integriert sind, und
daß an der Unterseite der Tischplatte (15) entsprechende zweite zugeordnete Schienenteile (31, 32, 33) der Schiebeführungen (28, 29, 30) angebracht sind.
daß am Tragelement (34) erste Schienenteile (25, 26, 27) von Schiebeführungen (28, 29, 30), bevorzugt drei erste Schienenteile (25, 26, 27) von drei Schiebenführungen (28, 29, 30) parallel und beabstandet integriert sind, und
daß an der Unterseite der Tischplatte (15) entsprechende zweite zugeordnete Schienenteile (31, 32, 33) der Schiebeführungen (28, 29, 30) angebracht sind.
6. Klapptisch nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß die wenig
stens eine Schiebeführung (9, 10, 11; 28, 29, 30) aus einem ersten Schienenteil (6, 7,
8; 25, 26, 27) als U-Schiene mit Hinterschneidungen und aus einem zweiten Schienen
teil (12, 13, 14; 31, 32, 33) als T-Schiene besteht, wobei an der T-Schiene Rollen (16)
gelagert sind, die in die U-Schiene eingreifen.
7. Klapptisch nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß das
Tragelement (4; 34) plattenförmig, bevorzugt rahmenförmig ausgebildet ist.
8. Klapptisch nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß als Stütz
element (21; 35) eine Gasfeder (24) in der Art eines Stützbeins zwischen einem mittle
ren, unteren Bereich des Tragelements (4; 34) und einem unteren festen Abstützpunkt
direkt an der Montagewand (3) oder an einem wandseitig montierbaren Gestellfuß (23)
verwendet ist.
9. Klapptisch nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß Halte
rungen und Fixiereinrichtungen (37) für die Festlegung der horizontalen Gebrauchs
stellung und/oder die Festlegung einer bestimmten Schiebestellung vorgesehen sind.
10. Klapptisch nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß an der
Montagewand (3) eine Innenraumverkleidung mit einer Mulde (22) angebracht ist, in der
der Klapptisch (1; 2) in seiner Ruhestellung so aufgenommen ist, daß die Oberfläche
der Tischplatte (15) etwa bündig zu der umgebenden Verkleidung liegt.
11. Klapptisch nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß der Tisch
plattenrand (17) mit einem Kunststoffprofil (18) umgeben, bevorzugt umspritzt ist, das
einerseits an die Montagewand (3) bzw. einer Verkleidung mit schmaler Fuge an
schließt und so weit nach unten vorsteht, daß der Bereich des Tragelements (4; 34)
überdeckt ist und das eine ggf. nach oben vorstehende obere Rundung (19) und eine
untere Abschlußrundung (20) mit großem Radius aufweist.
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Cited By (8)
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1998
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