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DE19821084A1 - Verfahren und Vorrichtung zur Dichtigkeitsüberwachung - Google Patents

Verfahren und Vorrichtung zur Dichtigkeitsüberwachung

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DE19821084A1
DE19821084A1 DE1998121084 DE19821084A DE19821084A1 DE 19821084 A1 DE19821084 A1 DE 19821084A1 DE 1998121084 DE1998121084 DE 1998121084 DE 19821084 A DE19821084 A DE 19821084A DE 19821084 A1 DE19821084 A1 DE 19821084A1
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Abstract

Die Erfindung bezieht sich auf ein Verfahren zur Dichtigkeitsüberwachung von insbesondere in Bauwerken zu verlegenden Hohlkörpern, wie biegsamen Rohren für wasserführende Kreisläufe, bspw. solche für die Raumkühlung, Raumheizung oder dergleichen, mittels zerstörungsfreier Dichtigkeitsprüfung, und zeichnet sich dadurch aus, daß von einem vorgegebenen Zeitpunkt nach Beendigung der Herstellung des Hohlkörpers an kontinuierlich oder diskontinuierlich zu mehreren Zeitpunkten, also insbesondere beim Transport von dem Herstellerwerk bis zur Verwendung auf der Baustelle und beim dortigen Einbau, mittels der Dichtigkeitsprüfung eine die Dichtigkeit des Hohlkörpers charakterisierende Meßgröße bestimmt und durch ein Meßsignal dargestellt und ggf. gespeichert wird sowie eine Vorrichtung zur Durchführung eines solchen Verfahrens.

Description

Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Dichtigkeits­ überwachung von insbesondere in Bauwerken zu verlegenden Hohlkörpern, wie biegsamen Rohren für wasserführende Kreisläu­ fe, bspw. solche für die Raumkühlung, Raumheizung oder dergleichen, mittels zerstörungsfreier Dichtigkeitsprüfung.
Unverkleidete Decken und Wände mancher Gebäude sind aufgrund der natürlichen Wärmespeichereigenschaften der üblicherweise verwendeten Materialien in der Lage, überschüssige Wärme zu speichern und damit zur Temperaturkontrolle der Gebäuderäume beizutragen. Aufgrund des Einsatzes neuer Materialien und Bautechniken ist es jedoch zu einer Verringerung der in den Gebäuden vorhandenen Speichermassen gekommen, so daß bspw. im Sommer bei anhaltender Hitzeperiode keine ausreichende Raumkühlung gewährleistet ist. Aus diesem Grunde wird z. B. die Technik der Betonkernkühlung eingesetzt. Dabei werden vor Vergießen des Betons Wasserrohre, insbesondere aus biegsamen Materialien, in festgelegten Abständen in die Schalung eingebracht und verankert. Die Rohre werden anschließend zu Kreisläufen zusammengeschlossen und bspw. an eine zentrale Wärmepumpe oder Kältemaschine angeschlossen, mittels welcher die gewünschte Wassertemperatur eingestellt wird. Da hiermit der Betonkern des Gebäudes auf eine weitgehend konstante Temperatur gebracht werden kann, lassen sich auch gut wärmegedämmte Gebäude mit nicht zu hohen Wärme- oder Kühlla­ sten auf einfache Weise heizen oder kühlen. Im Unterschied zur herkömmlichen Technik besteht kein zusätzlicher Raumbedarf für die Installation trotz mechanischer Ausnutzung der Wärmespei­ cherfähigkeit der Gebäudesubstanz. Darüber hinaus entstehen nur geringe Kosten für die Erstinstallation und beim laufenden Betrieb. Ähnliches gilt bspw. bei Fußbodenheizungen.
Allerdings besteht beim Transport, beim Lagern, beim Verlegen und beim Einbetonieren der Rohre, insbesondere bei Maschinen­ einsatz und rauhem Betrieb am Bau, eine akute Beschädigungs­ gefahr der Rohrwandungen. Bereits einbetonierte defekte Rohre sind schwer zu orten und müssen aufwendig nach Aufstemmen des Betons repariert werden. In manchen Fällen kann die Beschädi­ gung eines Rohrs zu einem vollständigen Ausfall eines Wasserkreislaufs führen. Es ist bekannt, während des Betonie­ rens die einzelnen Wasserkreisläufe unter Überdruck zu setzen und auf diese Weise Beschädigungsstellen durch Austreten des Wassers sichtbar zu machen. Dies hat allerdings den Nachteil, daß die aus der Schalung geführten Rohrenden unter schwierigen Arbeitsbedingungen, z. B. bei von Schalungsmaterial versperrtem Platz, an eine zusätzlich zu verlegende Druckleitung an­ geschlossen werden müssen. Während Frostperioden kann Wasser bei der Überdruckprüfung überhaupt nicht verwendet werden. Andererseits ist die Verwendung eines Frostschutzmittels, wie bspw. Glykol, bei Kunststoffrohren unzweckmäßig, weil dann die Rohre infolge von Bakterienwachstum zu Verschlammung und Verschluß neigen. Außerdem sind Glykol/Wasser-Gemische wegen ihrer umweltschädigenden Wirkung für den Baustelleneinsatz nicht geeignet. Darüber hinaus können Lecks auch schon bei der Lagerung und beim Transport der Rohre entstehen, so daß das Leck erst nach Verlegung und Anschluß an die Druckversorgungs­ leitung erkannt wird.
Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist daher die Schaffung eines Verfahrens zur Dichtigkeitsüberwachung der eingangs genannten Art, mit welchem eine größere Sicherheit einer frühzeitigen Erkennung schadhafter Hohlkörper erreicht werden kann.
Diese Aufgabe wird bei einem Verfahren der eingangs genannten Art erfindungsgemäß bspw. dadurch gelöst, daß von einem vorgegebenen Zeitpunkt nach Beendigung der Herstellung des Hohlkörpers an kontinuierlich oder diskontinuierlich zu mehreren Zeitpunkten, also insbesondere schon beim Transport von dem Herstellungswerk bis zur Verwendung auf der Baustelle und beim dortigen Einbau selbst, mittels der Dichtigkeits­ prüfung eine die Dichtigkeit des Hohlkörpers charakterisieren­ de Meßgröße bestimmt und durch ein Meßsignal dargestellt und ggf. gespeichert wird.
Damit wird eine zeitlich kontinuierliche Überwachung und Prüfung des Hohlkörpers vom Werk bis zur Verarbeitung am Bau erreicht, einschließlich der kritischen Phasen der maschinel­ len Handhabung und des Einbetonierens. Das erfindungsgemäße Verfahren ermöglicht eine einfache und ereignisnahe Fest­ stellung von Beschädigungen der Hohlkörper, so daß schadhafte Hohlkörper rechtzeitig ausgeschieden werden können. Da keine aufwendige Druckprüfung während der Betonierarbeiten durch besonderen Anschluß einer Wasserdruckleitung mehr erforderlich ist, kann das erfindungsgemäße Verfahren unabhängig von der Außentemperatur ausgeführt werden. Eine Hemmung des Bauablaufs kann auf diese Weise vermieden werden. Hierdurch ist eine wesentliche Kosteneinsparung erreichbar. Durch eine ins­ besondere elektronische Speicherung der Meßsignalwerte ist eine zeitliche Bestimmung des Schadenseintritts und die Ermittlung von Risikosituationen bei Transport, Lagerung und Verbauung der Hohlkörper möglich. Die Speicherung macht ferner eine dauernde Beobachtung der Meßanzeige entbehrlich.
Bei einem besonders einfachen Verfahren wird zur Dichtigkeits­ prüfung der Hohlkörper Vakuumtechnik verwendet, indem der Hohlkörper unter reduzierten Innendruck gesetzt und nach dessen dichtem Verschließen der Innendruck des Hohlkörpers oder seine Änderung als Meßgröße verwendet wird.
Es ist aber auch möglich, zur Dichtigkeitsprüfung Drucktechnik zu verwenden, indem der Hohlkörper mit einem Prüfmedium unter Druck gefüllt und nach dessen dichtem Verschließen der Innendruck des Hohlkörpers bzw. seine Änderung oder die Leckage des Prüfmediums als Meßgröße verwendet wird.
Insbesondere kann als Meßsignal in diesem Fall die Reaktion, insbesondere der Farbumschlag einer in die Nähe des Hohlkör­ pers gebrachten, vorzugsweise an dessen Wandung angeordneten Indikatorsubstanz mit dem Prüfmedium verwendet werden.
Ferner ist es möglich, die Wandung des Hohlkörpers mit einer vorzugsweise elektrisch leitenden Beschichtung oder mit einem elektrisch leitenden Prüfdraht, Prüfkabel oder dgl. zu versehen und die mechanische Unversehrtheit der Beschichtung bzw. des Prüfdrahtes, Prüfkabels oder dgl. zu überwachen.
Das Meßsignal kann optisch oder akustisch, analog oder digital angezeigt werden.
Bei einer weiteren Ausgestaltung des Erfindungsgedankens wird nach Erkennung einer mangelnden Dichtigkeit des Hohlkörpers ein optisches, akustisches und/oder elektronisches Ortungs­ verfahren zur Lokalisierung der schadhaften Stelle eingesetzt, so daß eine genaue und zeitlich frühe Bestimmung der schadhaf­ ten Stelle des Hohlkörpers und ggf. eine rechtzeitige Reparatur möglich ist.
Die Erfindung bezieht sich zur Lösung der gestellten Aufgabe auch auf eine Vorrichtung der Dichtigkeitsüberwachung von insbesondere in Bauwerken zu verlegenden Hohlkörpern, wie biegsamen Rohren für wasserführende Kreisläufe, bspw. solche für die Raumkühlung, Raumheizung oder dergleichen, mittels einer Dichtigkeitsprüfeinrichtung.
Diese zeichnet sich insbesondere dadurch aus, daß die Dichtigkeitsprüfeinrichtung zur kontinuierlichen oder diskontinuierlichen Meßung und Anzeige der Dichtigkeit des Hohlkörpers ausgelegt und dem Hohlkörper während seines Transports von dem Herstellerwerk bis zur Verwendung auf der Baustelle und beim dortigen Einbau zuordenbar ist. Neben den bereits erwähnten allgemeinen Vorteilen des erfindungsgemäßen Verfahrens ist es hierbei insbesondere von Vorteil, daß die Vorrichtung auch bei herkömmlichen Hohlkörpern, wie vorzugs­ weise flexiblen Wasserrohren oder dgl. verwendet werden kann, ohne daß besondere Anpassungsmaßnahmen erforderlich sind.
Wenn bei einer solchen Vorrichtung die Dichtigkeitsprüfein­ richtung insbesondere elektronische Speichermittel zur Speicherung der Meßsignalwerte aufweist, läßt sich eine zeitliche Lokalisierung des Schadenseintritts sowie eine entsprechende Risikobestimmung für die einzelnen Hohlkörper erreichen und eine dauernde Beobachtung der Dichtigkeits­ prüfeinrichtung ist entbehrlich.
Eine noch weiter erhöhte Sicherheit wird erreicht, wenn die Dichtigkeitsprüfeinrichtung transport- und lagerungsstabil unmittelbar an dem Hohlkörper anordenbar ist.
Bei einer besonders einfachen Ausführung der erfindungsgemäßen Vorrichtung ist als die Dichtigkeitsprüfeinrichtung eine Innendruckmeß- und -anzeigeeinrichtung vorgesehen, wobei dem Hohlkörper dicht schließende transport- und lagerungssichere Verschlußelemente zuordenbar sind. Als kostengünstige Verschlußelemente bieten sich handelsübliche automatische Luftventile an, wie sie z. B. bei Automobilreifen Einsatz finden. Diese können beispielsweise in eine Endöffnung des biegsamen Rohres eingespannt sein.
Als die Dichtigkeitsprüfeinrichtung kann auch eine Leckagemeß- und -anzeigeeinrichtung dienen.
Bei einer weiteren einfachen Ausführungsform der Erfindung ist zumindest eines der Verschlußelemente als Druckmeß- und -anzeigeeinrichtung, insbesondere als Prüfzylinder mit Druckanzeige, ausgebildet.
Für den unmittelbaren Einsatz kann der Hohlkörper dichtend verschließbar und unter reduzierten Innendruck setzbar oder mit unter Überdruck stehendem Prüfmedium füllbar sein.
Die Dichtigkeitsprüfeinrichtung weist zweckmäßigerweise eine optische oder akustische, analoge oder digitale Anzeigeein­ richtung auf.
Weitere Merkmale, Vorteile und Anwendungsmöglichkeiten der Erfindung ergeben sich auch aus der nachfolgenden Beschreibung von Ausführungsbeispielen und den Zeichnungen. Dabei bilden alle beschriebenen und/oder bildlich dargestellten Merkmale für sich oder in beliebiger Kombination den Gegenstand der Erfindung, unabhängig von ihrer Zusammenfassung in den Ansprüchen oder deren Rückbeziehung.
Es zeigen:
Fig. 1 ein Ausführungsbeispiel einer erfindungsgemäße Vorrichtung zur Dichtigkeitsüberwachung
Fig. 2 ein beispielhaftes Ablaufschema des erfindungs­ gemäßen Verfahrens.
Die in Fig. 1 dargestellte Vorrichtung zur Dichtigkeits­ überwachung weist eine Dichtigkeitsprüfeinrichtung auf, die an einem Hohlkörper 2 mit zylindrischer Wandung 2a, ins­ besondere an einem Rohr, das vorzugsweise aus einem flexiblen Material besteht, insbesondere lösbar angeordnet ist. Der Hohlkörper 2 ist insbesondere zur Verwendung in Bauwerken, zum Beispiel Gebäuden oder dergleichen vorgesehen, insbesondere zum Verbau in Wasserkreisläufen von Betonkernkühl- bzw. -heizsystemen. Der Hohlkörper 2 weist insbesondere dicht verschließbare Öffnungen 3 auf. Den Öffnungen 3 zugeordnete, dicht schließende transport- und lagerungssichere Verschluß­ elemente sind der Einfachheit halber nicht in Fig. 1 dar­ gestellt. Mittels der Dichtigkeitsprüfeinrichtung 1, die insbesondere lösbar an einer der Öffnungen 3 des Hohlkörpers 2 angeschlossen ist, erfolgt eine kontinuierliche oder diskontinuierliche Messung und Anzeige der Dichtigkeit des Hohlkörpers 2 über eine charakteristische Meßgröße vom Herstellungsort bis zum Einbauort und während des Einbaus. Die Dichtigkeitsprüfeinrichtung 1 kann eine Analog- oder Digital­ anzeige 4 aufweisen. Es können weiter Speichermittel, insbesondere elektronische zur Speicherung der Meßsignalwerte 7, 8 vorgesehen sein, die vorzugsweise in die Dichtigkeits­ prüfeinrichtung 1 integriert sind. Vorzugsweise ist die Dichtigkeitsprüfeinrichtung 1 transport- und lagerungsstabil an dem Hohlkörper 2 angeordnet.
Für die Dichtigkeitsprüfeinrichtung 1 können erfindungsgemäß verschiedene Ausbildungsformen vorgesehen sein.
Die Dichtigkeitsprüfeinrichtung 1 kann als Innendruckmeß- und -anzeigeeinrichtung 4 ausgebildet sein, wobei den Öffnungen 3 dicht schließbare transport- und lagerungssichere Verschluß­ elemente zugeordnet sind. Insbesondere kann zumindest eines der Verschlußelemente als Dichtigkeitsprüfeinrichtung 1, insbesondere als Prüfzylinder 4 mit einer Druckanzeige 4a, ausgebildet sein. Dabei sind die Öffnungen 3 mittels der Verschlußelemente dicht verschlossen und der Hohlkörper 2 mit insbesondere unter Atmosphärenüberdruck stehendem gasförmigen oder flüssigen Prüfmedium abgepresst. Wird der Hohlkörper 2 während seines Transports oder seines Einbaus schadhaft, tritt an den beschädigten Stellen der Wandung 2a Gas bzw. Flüssig­ keit aus, was zu einer Verminderung des Innendrucks führt und von der Innendruckmeß- und Anzeigeeinrichtung 4 gemessen und angezeigt wird.
Bei einer anderen Ausführungsform der Erfindung wird der Hohlkörper 2 evakuiert. In diesem Fall führt eine schadhafte Stelle zu einem Eindringen von atmosphärischer Luft in den Hohlkörper 2 und damit zu einer Verminderung des Vakuums, was sich in einer Erhöhung des im Hohlkörper 2 meßbaren Innen­ drucks auswirkt.
Bei einer weiteren Ausführungsform der erfindungsgemäßen Vorrichtung wird eine Leckagemeß- und Anzeigeeinrichtung verwendet. Das insbesondere unter atmosphärischen Überdruck stehende Prüfmedium wird bei Austritt durch eine schadhafte Stelle der Wandung 2a im Außenbereich des Hohlkörpers 2 detektiert. Insbesondere kann hierzu eine Indikatorsubstanz verwendet werden, die bei Kontakt mit dem Prüfmedium durch eine z. B. chemische Reaktion, vorzugsweise eine Farbreaktion, die Anwesenheit des Prüfmediums außerhalb des Hohlkörpers 2 deutlich macht. Diese Substanz kann am Hohlkörper 2 angebracht sein oder von einer Überwachungsperson zur Detektion der Leckage in den näheren Umgebungsbereich des Hohlkörpers 2 gebracht werden. Darüber hinaus kann die Leckage auch mittels, zum Beispiel optischer, akustischer und/oder elektronischer Sensorgeräte gemessen und angezeigt werden.
Bei einer noch weiteren Ausführungsform der Erfindung sind an der Wandung 2a des Hohlkörpers 2 Detektionsmittel 5 für mechanische Defekte vorgesehen, um z. B. Risse oder dgl. in der Wandung 2a festzustellen und anzuzeigen. Insbesondere kann durch eine Beschichtung, einen Prüfdraht, ein Kabel oder dergleichen, die aufgrund mechanischer Kopplung mit der Wandung 2a von Beschädigungen in Mitleidenschaft gezogen werden, eine optische, akustische und/oder elektronische Kontrolle der mechanischen Integrität des Hohlkörpers 2 bis zu seinem Einbau erfolgen. Dabei wird davon ausgegangen, daß eine entsprechende Beschädigung des Detektionsmittels 5 im allgemeinen leichter erkennbar ist, als die der Wandung 2a des Hohlkörpers 2. Insbesondere ist die mechanische Beschädigung einer Lackbeschichtung oder dgl. beispielsweise optisch, akustisch oder elektronisch einfach festzustellen. Das gleiche gilt für einen Prüfdraht oder ein Kabel oder dgl. Vorzugs­ weise sind die Detektionsmittel 5 in den die Wandung 2a bildenden Werkstoff eingebettet.
Fig. 2 veranschaulicht den Ablauf eines erfindungsgemäßen Verfahrens zur Dichtigkeitsüberwachung. Nach Beendigung der Herstellung 6 des Hohlkörpers 2 erfolgt zu einem ersten Zeitpunkt T1 mittels eines zerstörungsfreien Dichtigkeitsmeß­ verfahrens eine Dichtigkeitsmessung und -anzeige 7, d. h. eine Bestimmung der die Dichtigkeit charakterisierenden Meßgröße, zum Beispiel des Innendrucks oder der Leckage des Hohlkörpers 2 und eine Darstellung dieser Meßgröße durch ein Meßsignal. Zeitlich kontinuierlich oder zu mehreren späteren Zeitpunkten T2 diskontinuierlich erfolgen weitere Messungen und Anzeigen 8 der Dichtigkeit. Insbesondere können die Werte des Meß­ signals vorzugsweise elektronisch gespeichert und so eine Übersicht über die zeitliche Entwicklung der Dichtigkeit des überwachten Hohlkörpers 2 gewonnen werden. Die Dichtigkeits­ überwachung wird vorzugsweise bis zum Einbau und während des Einbaus des Hohlkörpers 2 weitergeführt, so daß bei der Überwachung keine relevanten Lücken auftreten.
Aufgrund der angezeigten Meßsignale wird eine Entscheidung 9 darüber getroffen, ob eine ausreichende Dichtigkeit des Hohlkörpers 2 vorliegt. Für den Fall, daß diese Entscheidung "nein" lautet, kann insbesondere ein Verfahren zur Ortung des schadhafter Hohlkörpers 2 bzw. der entsprechenden Stelle in der Wandung 2a erfolgen. Hierzu können ggf. konventionelle optische, akustische und/oder elektronische Verfahren verwendet werden. Lautet die Entscheidung "ja", d. h. daß eine ausreichende Dichtigkeit des Hohlkörpers 2 festgestellt worden ist, so kann eine weitere Verwendung 11 des Hohlkörpers 2 bis bspw. zu reinem endgültigen Einbau erfolgen.
Bezugszeichenliste
1
Dichtigkeitsprüfeinrichtung
2
Hohlkörper
2
a Wandung
3
Öffnung
4
Innendruckmeß- und -anzeigeeinrichtung; Prüfzylinder
4
a Druckanzeige
5
Detektionsmittel
6
Herstellung des Hohlkörpers
7
Dichtigkeitsmessung und -anzeige
8
Dichtigkeitsmessung und -anzeige
9
Entscheidungsverzweigung
10
Leckortung
11
weitere Verarbeitung des Hohlkörpers

Claims (15)

1. Verfahren zur Dichtigkeitsüberwachung von insbesondere in Bauwerken zu verlegenden Hohlkörpern (2), wie biegsamen Rohren für wasserführende Kreisläufe, bspw. solche für die Raumkühlung, Raumheizung oder dergleichen, mittels zer­ störungsfreier Dichtigkeitsprüfung, dadurch gekennzeichnet, daß von einem vorgegebenen Zeitpunkt (T1) nach Beendigung der Herstellung des Hohlkörpers (2) an kontinuierlich oder diskontinuierlich zu mehreren Zeitpunkten (T2), also ins­ besondere beim Transport von dem Herstellerwerk bis zur Verwendung auf der Baustelle und beim dortigen Einbau, mittels der Dichtigkeitsprüfung eine die Dichtigkeit des Hohlkörpers (2) charakterisierende Meßgröße bestimmt und durch ein Meßsignal (7, 8) dargestellt und ggf. gespeichert wird.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß zur Dichtigkeitsprüfung Vakuummeßtechnik verwendet wird, indem der Hohlkörper (2) unter reduzierten Innendruck gesetzt und nach dessen dichtem Verschließen der Innendruck des Hohlkör­ pers (2) oder seine Änderung als Meßgröße verwendet wird,
3. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß zur Dichtigkeitsprüfung Drucktechnik verwendet wird, indem der Hohlkörper (2) mit einem Prüfmedium unter erhöhtem Druck gefüllt und nach dessen dichtem Verschließen der Innendruck des Hohlkörpers (2) bzw. seine Änderung oder die Leckage des Prüfmediums als Meßgröße verwendet wird.
4. Verfahren nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß als Meßsignal die Reaktion, insbesondere der Farbumschlag einer in die Nähe des Hohlkörpers (2) gebrachten, vorzugsweise an dessen Wandung (2a) angeordneten Indikatorsubstanz mit dem Prüfmedium verwendet wird.
5. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Wandung (2a) des Hohlkörpers (2) mit einer vorzugsweise elektrisch leitenden Beschichtung oder mit einem elektrisch leitenden Prüfdraht, Prüfkabel oder dgl. versehen und die mechanische Unversehrtheit der Beschichtung bzw. des Prüf­ drahtes, Prüfkabels oder dgl. überwacht wird.
6. Verfahren nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Meßsignal optisch oder akustisch, analog oder digital angezeigt wird.
7. Verfahren nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß nach Erkennung einer mangelnden Dichtig­ keit des Hohlkörpers (2) ein optisches, akustisches und/oder elektronisches Ortungsverfahren zur Lokalisierung der schadhaften Stelle eingesetzt wird.
8. Vorrichtung zur Dichtigkeitsüberwachung von insbesondere in Bauwerken zu verlegenden Hohlkörpern (2), wie biegsamen Rohren für wasserführende Kreisläufe, bspw. solche für die Raumkühlung, Raumheizung oder dergleichen, mittels einer Dichtigkeitsprüfeinrichtung (1), dadurch gekennzeichnet, daß die Dichtigkeitsprüfeinrichtung (1) zur kontinuierlichen oder diskontinuierlichen Meßung und Anzeige der Dichtigkeit des Hohlkörpers (2) ausgelegt und dem Hohlkörper (2) während seines Transports von dem Herstellerwerk bis zur Verwendung auf der Baustelle und beim dortigen Einbau zuordenbar ist.
9. Vorrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Dichtigkeitsprüfeinrichtung (1) insbesondere elektronische Speichermittel zur Speicherung der Meßsignalwerte aufweist.
10. Vorrichtung nach Anspruch 8 oder 9, dadurch gekenn­ zeichnet, daß die Dichtigkeitsprüfeinrichtung (1) transport- und lagerungsstabil unmittelbar an dem Hohlkörper (2) anordenbar ist.
11. Vorrichtung nach Anspruch 8 bis 10, dadurch gekenn­ zeichnet, daß als die Dichtigkeitsprüfeinrichtung (1) eine Innendruckmeß- und -anzeigeeinrichtung (4) dient und daß dem Hohlkörper (2) dicht schließende transport- und lagerungs­ sichere Verschlußelemente, wie automatische Luftventile, zuordenbar sind.
12. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 8 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß als die Dichtigkeitsprüfeinrichtung (1) eine Leckagemeß- und -anzeigeeinrichtung dient.
13. Vorrichtung nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß zumindest eines der Verschlußelemente als Innendruckmeß- und -anzeigeeinrichtung (4), insbesondere als Prüfzylinder (4) mit Druckanzeige (4a), ausgebildet ist.
14. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 11 bis 13, dadurch gekennzeichnet, daß der Hohlkörper (2) dichtend verschließbar und unter reduzierten Innendruck setzbar oder mit unter Überdruck stehendem Prüfmedium füllbar ist.
15. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 9 bis 14, dadurch gekennzeichnet, daß die Dichtigkeitsprüfeinrichtung (1) eine optische oder akustische, analoge oder digitale Anzeigeein­ richtung aufweist.
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