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DE19821048C1 - Einsetzinstrument für Endoprothesen - Google Patents

Einsetzinstrument für Endoprothesen

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DE19821048C1
DE19821048C1 DE1998121048 DE19821048A DE19821048C1 DE 19821048 C1 DE19821048 C1 DE 19821048C1 DE 1998121048 DE1998121048 DE 1998121048 DE 19821048 A DE19821048 A DE 19821048A DE 19821048 C1 DE19821048 C1 DE 19821048C1
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implant
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shaft
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DE1998121048
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Juergen Strohm
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Aesculap AG
Original Assignee
Aesculap AG
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Publication date
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Abstract

Um bei einem Einsetzinstrument für Endoprothesen zum Einbringen eines Implantates in die entsprechende Kavität eines Knochens mit einem Griffbereich und einer durch Verbindungselemente des Einsetzinstrumentes und des Implantates gebildete Verbindungsvorrichtung zur temporären Verbindung mit gegenseitiger axialer und radialer Festlegung von Einsetzinstrument und Implantat ein einfaches, schnelles und belastungsfreies Aufstecken und Abziehen des Instrumentes von der Prothese in Schaftrichtung ohne Veränderung der Prothesenposition zu ermöglichen, wird vorgeschlagen, daß die Verbindungselemente des Einsetzinstrumentes durch mindestens zwei Spreizelemente gebildet werden, die relativ zueinander in eine Löse- und eine Verbindungsstellung bringbar sind, und daß die Spreizelemente in der Lösestellung eine Form und eine Stellung aufweisen, die eine Trennung des Einsetzinstrumentes vom Implantat ermöglicht, während sie in der Verbindungsstellung eine Form und eine Stellung aufweisen, die es Flächen oder Kanten der Spreizelemente ermöglicht, mit Flächen oder Kanten der Verbindungselemente des Implantates in Kontakt zu treten, wodurch eine feste Verbindung von Einsetzinstrument und Implantat unter Ausbildung eines Kraft- und/oder Formschlusses entsteht.

Description

Die Erfindung betrifft ein Einsetzinstrument für Endo­ prothesen zum Einbringen eines Implantates in die ent­ sprechende Kavität eines Knochens mit einem distalen und einem proximalen Ende, einem Griffbereich und einer durch Verbindungselemente des Einsetzinstruments und des Implantats gebildeten Verbindungsvorrichtung zur temporären Verbindung mit gegenseitiger axialer und ra­ dialer Festlegung von Einsetzinstrument und Implantat, wobei die Verbindungselemente des Einsetzinstruments durch mindestens zwei Spreizelemente gebildet werden, die relativ zueinander in eine Löse- und eine Verbin­ dungsstellung bringbar sind, und wobei die Spreizele­ mente in der Lösestellung eine Form und eine Stellung aufweisen, die eine Trennung des Einsetzinstrumentes vom Implantat ermöglicht, während sie in der Verbin­ dungsstellung eine Form und eine Stellung aufweisen, die es Flächen oder Kanten der Spreizelemente ermög­ licht, mit Flächen oder Kanten der Verbindungselemente des Implantats in Kontakt zu treten, wodurch eine feste Verbindung von Einsetzinstrument und Implantat unter Ausbildung eines Kraft- und/oder Formschlusses ent­ steht.
Gattungsgemäße Einsetzinstrumente dienen zum Einbringen und zur positionsgenauen Plazierung eines Implantates, beispielsweise einer Endoprothese, in die entsprechende Kavität, z. B. in einen Röhrenknochen. Zu diesem Zweck wird die Endoprothese, die in Schaftrichtung auf dem Einsetzinstrument aufsitzt, in die Kavität eingedrückt, ausgerichtet und einzementiert. Um eine Veränderung der Prothesenposition während der Zementaushärtung zu ver­ meiden, wird das Einsetzinstrument von der Prothese entfernt. Hierbei ist es wichtig, die Verbindung mög­ lichst schnell und belastungsfrei zu lösen, ohne die Position der Prothese zu verändern.
Ein Einsetzinstrument ist beispielsweise aus der DE ­ 44 06 388 A1 kannt. Bei diesem Instrument wird die Ver­ bindung zum Implantat durch eine Schraubverbindung her­ gestellt. Das Instrument weist hierfür an seinem dista­ len Ende einen Gewindeabschnitt auf, der mit einer Ge­ windesacklochbohrung an der Prothese korrespondiert. Zum Lösen der Schraubverbindung muß zumindest ein Teil des Einsetzinstrumentes gedreht werden, so daß ein Drehmoment auf die Prothese übertragen werden kann. Ein belastungsfreies Abziehen des Instruments ohne Verände­ rung der Prothesenposition ist deshalb schwierig und erfordert sehr großes handwerkliches Geschick des Ope­ rateurs. Außerdem ist es aufwendig und zeitintensiv.
Ein gattungsgemäßes Hüftgelenkpfannen-Positionier­ werkzeug ist beispielsweise aus der DE 94 90 464 U1 be­ kannt, bei dem zwei Spreizelemente von der Lösestellung in die Verbindungsstellung übergeführt werden, indem sie durch ein zwischen die Spreizelemente eingeschobe­ nes Spreizwerkzeug aufgespreizt werden. Aus der DE ­ 44 39 309 A1 und der DE 92 12 846 U1 sind Hüftprothesen- Greifvorrichtungen bekannt, mit denen das aus dem Femur hervorragende Ende der in diesen eingesetzten Hüftge­ lenkprothese ergriffen werden kann. Die den Prothesen­ schaft umgreifenden Klemmelemente leiten an einer sie umgebenden hülsenförmigen Aufgleitfläche auf, wodurch der Prothesenkopf zwischen den Klemmelementen fixiert wird. Schließlich ist aus der EP 0408109 A1 ein Instru­ ment zum Einsetzen und Extrahieren einer Hüftgelenkpro­ these bekannt, an dessen distalem Ende zwei relativ zu­ einander bewegbare Backen angeordnet sind, die den Pro­ thesenkopf umgreifen und mit letzterem eine Formschluß­ verbindung eingehen können.
Die Wahl von Spreizelementen als Verbindungselemente hat den Vorteil, daß das Einsetzinstrument besonders leicht, schnell und ohne eins zusätzliche Belastung auszuüben von dem Implantat entfernt werden kann. Der Operateur verbindet das Einsetzinstrument vor dem Ein­ setzen des Implantates mit demselben, indem er die Spreizelemente mittels einer geeigneten Betätigungsvor­ richtung in die Verbindungsstellung bewegt. Er kann nun mit einer Hand die Einsetzinstrument-Implantat-Einheit halten und dadurch das Implantat in der Kavität posi­ tionieren. Beim Lösen hat die Verwendung von Spreizele­ menten den Vorteil, daß er das Einsetzinstrument rela­ tiv zum Implantat nicht verdrehen, sondern die Spreiz­ elemente lediglich aus der Verbindungsstellung in die Lösestellung überführen muß und anschließend das In­ strument abziehen kann.
Die oben beschriebenen gattungsgemäßen Instrumente ha­ ben alle die nachteilige Eigenschaft, daß zum Spreizen der Spreizelemente ein weiteres Spreizwerkzeug bzw. Klemmwerkzeug vorgesehen sein muß.
Es ist dementsprechend Aufgabe der vorliegenden Erfin­ dung, ein Einsetzinstrument der eingangs beschriebenen Art in seinem konstruktiven Aufbau zu vereinfachen.
Diese Aufgabe wird bei einem Einsetzinstrument für Endoprothesen der eingangs beschriebenen Art erfin­ dungsgemäß dadurch gelöst, daß die Spreizelemente rela­ tiv zueinander verschiebbar sind und dabei über Auf­ gleitflächen derart aneinander anliegen, daß die Sprei­ zelemente dabei von der Lösestellung in die Verbin­ dungsstellung gelangen und umgekehrt.
Durch die Ausbildung von Aufgleitflächen wird ein stu­ fenloser Übergang aus der Lösestellung in die Verbin­ dungsstellung und umgekehrt ermöglicht. Dies ist insbe­ sondere für das Abziehen des Einsetzinstrumentes vom Implantat vorteilhaft, da es auf diese Weise ruckfrei geschehen kann.
Besonders vorteilhaft ist es, wenn die Spreizelemente am distalen Ende des Einsetzinstrumentes angeordnet sind. Bei dieser Ausgestaltung bildet das Einsetzin­ strument die Verlängerung des Implantats. Somit ist auch noch bei einem bereits eingesetzten Implantat des­ sen Längsachse für den Operateur erkennbar.
Günstig ist es, wenn die Spreizelemente in axialer Richtung des Einsetzinstrumentes gegeneinander ver­ schiebbar sind und wenn die Aufgleitflächen schräg zur Längsachse des Einsetzinstrumentes verlaufen. Auf diese Weise wird eine relative axiale Bewegung der Spreizele­ mente besonders einfach in eine gleichzeitig radiale Bewegung umgelenkt. Sind die Spreizelemente zum Zwecke der Verbindung mit einem Implantat in eine Öffnung des­ selben eingeführt, dann führt eine axiale Bewegung der Spreizelemente während des Aufgleitens zu einer radia­ len, wodurch sich diese relativ voneinander entfernen und schließlich einen Kraft- und/oder Formschluß mit der Öffnung im Implantat bilden können. Dabei sind un­ terschiedliche Formen der Implantatöffnung denkbar, beispielsweise Öffnungen mit oder ohne Hinterschnitt.
Entsprechend einer besonders bevorzugten Ausführungs­ form der Erfindung ist vorgesehen, daß die Spreizele­ mente durch ein Ende eines hohlen Schaftes des Einsetz­ instrumentes und durch einen aus diesem hervorstehenden Andruckkörper gebildet werden und daß der schräg ver­ laufende Rand des Schaftes und eine schräge Oberseite des Andruckkörpers die Aufgleitflächen bilden. Durch diese Ausgestaltung muß lediglich ein Spreizelement re­ lativ zum Einsetzinstrument beweglich angeordnet wer­ den. Dadurch wird der Konstruktions- und Fertigungsauf­ wand deutlich verringert. Außerdem ist es denkbar, den Andruckkörper auszutauschen, was den Einsatz des Ein­ setzinstrumentes bei Implantaten mit unterschiedlichen Aufnahmeelementen ermöglicht.
Besonders vorteilhaft ist es, wenn der Schaft eine über eine Aufsetzkante in eine Ausnehmung des Implantats einführbare Verlängerung aufweist, die eines der Spreizelemente bildet. Die Aufsetzkante bildet demnach einen Anschlag, der eine definierte axiale Positionie­ rung zwischen dem Einsetzinstrument und dem Implantat ermöglicht. Ein zu tiefes Einführen des Einsetzinstru­ mentes in das Aufnahmeelement des Implantats wird ver­ mieden. Außerdem wird ein vom Einsetzinstrument axial ausgeübter Druck nicht über den beweglichen Andruckkör­ per auf das Implantat übertragen. Dies schont insbeson­ dere die beweglichen Teile des Instruments.
Günstig ist es, wenn der Andruckkörper mit einer den Schaft durchsetzenden Zugstange verbunden ist. Durch die Zugstange ist eine Kraftübertragung in axialer Richtung des Instruments auf den Andruckkörper möglich. Diese führt wie bereits oben beschrieben dazu, daß sich die Spreizkörper in radialer Richtung aufweiten und da­ durch mit dem Implantat eine Verbindung bilden.
Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung ist es vorteilhaft, wenn die Zugstange innerhalb des Schaftes am distalen Ende in radialer Richtung Spiel aufweist. Wenn die Spreizelemente relativ zueinander aufgleiten, wird die axiale Bewegung in eine radiale Bewegung umgelenkt. Dies erfordert ein gewisses Spiel der Zugstange in radialer Richtung. Es wäre beispiels­ weise aber auch denkbar, daß die Zugstange mit dem An­ druckkörper nicht fest verbunden ist und diese relativ zueinander in radialer Richtung verschiebbar sind.
Besonders vorteilhaft ist es, wenn die Zugstange einen elastischen Bereich aufweist, wodurch die Zugstange in axialer Richtung gedehnt sowie in radialer Richtung verbogen werden kann. Durch diese Eigenschaften der Zugstange können stets auftretende Fertigungstoleranzen leicht ausgeglichen werden. Ferner sind keine weiteren beweglichen Teile zwischen der Zugstange und dem An­ druckkörper notwendig. Dies reduziert den Konstrukti­ ons- und Fertigungsaufwand erheblich. Die aufgrund der axialen Bewegung der Zugstange bewirkte radiale Bewe­ gung der Spreizelemente zwingt auch der Zugstange eine radiale Bewegungskomponente auf, wenn diese mit dem An­ druckkörper fest verbunden ist. Besonders leicht läßt sich diese Anforderung durch eine Zugstange realisie­ ren, die einen elastischen Bereich aufweist.
Entsprechend einer besonders bevorzugten Ausführungs­ form der Erfindung ist die Zugstange mit einer Zugvor­ richtung verbunden, die eine definierte Verschiebung in axialer Richtung ermöglicht. Diese definierte Ver­ schiebbarkeit ist notwendig, da die entsprechenden Auf­ nahmeelemente, beispielsweise Öffnungen, der Implantate vorgegeben sind. Um eine mögliche Überdehnung der Zug­ stange zu vermeiden, ist es günstig, deren axialen Ver­ schiebeweg zu begrenzen. Durch diese Begrenzung wird gleichzeitig die Aufweitung der Spreizelemente in ra­ dialer Richtung begrenzt. Dies ermöglicht eine defi­ nierte Voreinstellung der für den Kraft- und/oder Form­ schluß nötigen Kräfte.
Besonders vorteilhaft ist es, wenn die Zugvorrichtung einen am proximalen Ende des hohlen Schaftes festgeleg­ ten Exzenterhebel umfaßt. Ein Exzenterhebel kann leicht mit einer Hand verschwenkt werden. Das bedeutet, daß die Spreizelemente von der Löse- in die Verbindungs­ stellung übergehen, wenn der Exzenterhebel entsprechend verschwenkt wird. Insbesondere kann durch die Länge des Hebels die zum Verbinden bzw. zum Lösen des Einsetzin­ struments vom Implantat benötigte Kraft voreingestellt werden. Der Hebel hat ferner den Vorzug, daß die Stel­ lung der Spreizelemente aus der Stellung des Hebels er­ kennbar ist.
Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform ist vorgesehen, daß der Exzenterhebel in der Lösestellung seitlich vom Instrument absteht. Auf diese Weise ist sofort erkenn­ bar, daß sich die Spreizelemente in der Lösestellung befinden.
Günstig ist es, wenn der Exzenterhebel in der Verbin­ dungsstellung seitlich am Instrument anliegt. Die Ver­ bindungsstellung der Spreizelemente wird sofort über die Stellung des Exzenterhebels ersichtlich. Ein weite­ rer Vorteil ist, daß der Exzenterhebel von der Hand des Operateurs umschlossen wird, wenn dieser das Instrument am Griffbereich festhält. Dadurch ist ein unbeabsich­ tigtes Lösen der Verbindung von Einsetzinstrument und Implantat unmöglich. Ferner wird durch diese Stellung der Operationsbereich nicht unnötig eingeschränkt.
Grundsätzlich kann vorgesehen sein, daß die Spreizele­ mente eine polygonal begrenzte Querschnittsfläche auf­ weisen. Beispielsweise können die Spreizelemente in Form eines Außensechskants gebildet werden, der mit ei­ ner entsprechenden Innensechskantöffnung des Implantats korrespondiert. Bei einer Verdrehung der Einsetzinstru­ ment-Implantat-Einheit um deren Längsachse wird eine rein durch Kraftschluß gebildete Verbindung zusätzlich durch diesen Formschluß unterstützt. Ein unbeabsichtig­ tes Verrutschen oder Durchdrehen des Einsetzinstrumen­ tes relativ zum Implantat wird dadurch verhindert.
Grundsätzlich wäre es auch möglich, daß die Spreizele­ mente einen identischen Querschnitt aufweisen. Dadurch wird eine aufwendige Formgebung der Aufnahmeöffnung des Implantats vermieden, was wiederum den Konstruktions- und Fertigungsaufwand verringert.
Grundsätzlich wäre es auch von Vorteil, wenn das Ein­ setzinstrument an seinem proximalen Ende eine Schlag­ fläche aufweist. Zum Einsetzen des Implantats in die entsprechende Knochenkavität wird verschiedentlich auch ein Schlagwerkzeug, beispielsweise ein Hammer, verwen­ det. Um das Einsetzinstrument nicht zu beschädigen, ist eine spezielle Ausgestaltung einer Schlagfläche gün­ stig.
Die nachfolgende Beschreibung einer bevorzugten Ausfüh­ rungsform der Erfindung dient im Zusammenhang mit der Zeichnung der näheren Erläuterung. Die Zeichnung zeigt:
Fig. 1 einen Längsschnitt durch ein Einsetzin­ strument, das in der Lösestellung an ein Implantat angesetzt ist;
Fig. 2 eine vergrößerte Schnittansicht des Verbindungsbereiches A von Einsetzin­ strument und Implantat in Fig. 1;
Fig. 3 einen Querschnitt entlang der Linie 3-3 in Fig. 2;
Fig. 4 einen Längsschnitt durch ein Einsetzin­ strument mit zugehörigem Implantat in der Verbindungsstellung;
Fig. 5 eine Vergrößerung des Verbindungsberei­ ches B in Fig. 4; und
Fig. 6 einen Querschnitt entlang der Linie 6-6 in Fig. 5.
In Fig. 1 ist ein Einsetzinstrument 1 dargestellt, das mit einer Endoprothese 2 verbunden werden kann. Entlang der Längsachse des Einsetzinstrumentes 1 erstreckt sich ein röhrenförmiger, im Querschnitt kreisförmiger Schaft 3, der an seinem proximalen Ende von einem Griffmantel 4 umgeben wird. Der Griffmantel 4 erstreckt sich von dem proximalen Ende des Einsetzinstruments 1 aus bis etwa zu einem Drittel der Länge des Schafts 3. Ein ra­ dialer Vorsprung 5 des Schafts 3 bildet für den Griff­ mantel 4 in Richtung auf das distale Ende des Einsetz­ instruments 1 einen Anschlag. Zwei in radialer Richtung diametral gegenüberliegende Klemmstifte 6 und 7 durch­ dringen den Griffmantel 4 vollständig und reichen bis etwa zur halben Wandstärke des Schafts 3 in denselben hinein, wodurch der Griffmantel 4 relativ zum Schaft 3 unverschiebbar und unverdrehbar gesichert wird.
Der Schaft 3 verjüngt sich vom Vorsprung 5 ausgehend bis zu seinem distalen Ende hin leicht konisch. Das di­ stale Ende ist über einen kurzen Abschnitt als Außen­ sechskant geformt, wobei die Eckpunkte des im Quer­ schnitt regelmäßigen Sechsecks des Außensechskants 8 auf einem Kreis liegen, dessen Durchmesser zwischen dem Innendurchmesser und dem Außendurchmesser des Schafts 3 liegt. Der Rand 9 des Außensechskants 8 liegt in einer Ebene, deren Normale gegenüber der Längsachse des Schafts 3 um etwa 20° geneigt ist. Durch die Ausbildung des distalen Endes des Einsetzinstrumentes 1 als Außen­ sechskant 8 entsteht beim Übergang von dem im Quer­ schnitt runden Abschnitt des Schafts 3 zum Außensechs­ kant 8 eine Aufsetzkante 10. Dies ist besonders gut in den Fig. 2 und 5 zu sehen.
Der Innendurchmesser des hohlen Schafts 3 erweitert sich innerhalb des Erstreckungsbereiches des Griffman­ tels 4 einstufig zum proximalen Ende des Einsetzinstru­ mentes 1 hin.
Das proximale Ende des Griffmantels 4 erstreckt sich über die Länge des Schafts 3 in Form zweier halbschali­ gen Lagerböcke 12 hinaus, durch die ein Exzenterhebel 13 seitlich begrenzt wird. Ein Exzenterkopf 15 des Ex­ zenterhebels 13 weist parallele Seitenflächen auf, die genau zwischen die Lagerböcke 12 passen. Der Exzenter­ kopf 15 weist einen Einschnitt auf, dessen Einschnitt­ boden 17 parallel zum Arm 16 des Exzenterhebels 13 ver­ läuft. Dadurch bildet der Exzenterkopf 15 selbst zwei Lagerböcke, die durch einen Lagerstift 14, dessen Längsachse quer zur Längsachse des Schafts 3 verläuft, in Verbindung stehen. Der Lagerstift 14 durchdringt ei­ ne Öse 18 eines Zugankers 19, der in den im Innendurch­ messer erweiterten Abschnitt des Schafts 3 formschlüs­ sig eingepaßt und darin in axialer Richtung verschieb­ bar ist. Der Zuganker 19 erstreckt sich etwa über 3/4 der Länge des im Innendurchmesser erweiterten Ab­ schnitts des Schafts 3.
An seinem distalen Ende weist der Zuganker 19 eine mit einem Innengewinde versehene Sacklochbohrung 20 auf. In diese ist das mit einem korrespondierenden Außengewinde versehene proximale Ende einer Zugstange 21 einge­ schraubt, die sich bis zum distalen Ende des Schafts 3 hin erstreckt. An ihrem distalen Ende weist die Zug­ stange 21 einen sechskantigen Schraubenkopf 22 auf, dessen Außenform der des Außensechskants 8 entspricht. Die dem Rand 9 des Außensechskants 8 zugewandte Fläche 25 des Schraubenkopfs 22 ist abgeschrägt und verläuft parallel zu derjenigen, in der der Rand 9 des Außen­ sechskants 8 liegt (vgl. Fig. 2 und 5). Der Außen­ durchmesser der Zugstange 21 ist deutlich kleiner als der Innendurchmesser des Schafts 3, wodurch die Zug­ stange 21 innerhalb des Schaftes 3 Spiel hat und mit dem Schraubenkopf 22 quer zur Längsachse des Schafts 3 bewegbar ist.
Die Endoprothese 2 weist an ihrem dem Einsetzinstrument 1 zugewandten Ende eine Aufnahmeöffnung in Form eines Innensechskants 23 auf. Die Tiefe der Öffnung ist so gewählt, daß der Schraubenkopf 22 des Einsetzinstrumen­ tes 1 den Boden der Öffnung nicht berührt, wenn das Einsetzinstrument 1 mit seiner Aufsetzkante 10 an der Endoprothese 2 anschlägt.
Im folgenden soll die Verbindung des Einsetzinstrumen­ tes 1 mit der Endoprothese 2 anhand der Fig. 1 bis 6 erläutert werden.
In der Lösestellung steht der Arm 16 des Exzenterhebels 13 unter einem Winkel von 90° seitlich vom Einsetzin­ strument 1 ab. Aufgrund der axialsymmetrischen Anord­ nung des Zugankers 19 und der Zugstange 21 innerhalb des Schafts 3 überdecken sich die Querschnitte des Aus­ sensechskants 8 und des Schraubenkopfs 22 (vgl. Fig. 3). Das durch den Außensechskant 8 und den Schrau­ benkopf 22 gebildete distale Ende des Einsetzinstru­ ments 1 kann nun in den Innensechskant 23 der Endopro­ these 2 eingeführt werden, bis die Aufsetzkante 10 am Rand der Öffnung des Innensechskants 23 aufsitzt, wie dies in Fig. 2 dargestellt ist.
Zur Verbindung des Einsetzinstrumentes 1 mit der Endo­ prothese 2 wird der Exzenterhebel 13 verschwenkt, bis der Arm 16 parallel zur Längsachse des Schafts 3 ausge­ richtet ist. Durch die exzentrische Form des Exzenter­ kopfes 15 wird dabei der mit diesem über den Lagerstift 14 mit der Öse 18 verbundene Zuganker 19 in Richtung des proximalen Endes des Einsetzinstrumentes 1 gezogen. Der über die Zugstange 21 mit dem Zuganker 19 verbunde­ ne Schraubenkopf 22 bewegt sich dabei ebenfalls in axialer Richtung, bis seine dem Rand 9 zugewandte abge­ schrägte Fläche 25 den Rand 9 berührt. Die Zugstange 21 wird beim Übergang in die Verbindungsstellung noch tie­ fer in den Schaft 3 hineingezogen, und die schräge Flä­ che 25 des Schraubenkopfs 22 gleitet auf dem Rand 9 des Außensechskants 8 auf (vgl. Fig. 5). Dieses Aufgleiten hat zur Folge, daß die Konturen des Außensechskants 8 und des Schraubenkopfes 22 sich relativ zueinander ver­ schieben, wie dies in Fig. 6 dargestellt ist. Der Aus­ sensechskant 8 und der Schraubenkopf 22 bewegen sich somit in radialer Richtung voneinander weg, wie dies in Fig. 5 zu sehen ist. Dies führt schließlich zu einem Kraftschluß zwischen je einer Seite des Außensechskants 8 und des Schraubenkopfes 22 sowie den diesen zugewand­ ten Innenflächen des Innensechskants 23.
Das Einsetzinstrument 1 und die Endoprothese 2 sind so­ mit fest miteinander verbunden. Eine Rotation des Ein­ setzinstruments um die Längsachse des Schafts 3 führt nicht zu einem Durchrutschen des Außensechskants 8 bzw. des Schraubenkopfes 22 in dem Innensechskant 23, da die Sechskantkontur der drei Teile zu einem zusätzlichen Verkanten von weiteren Flächen bei einer Drehung führt.
Die zwischen dem Einsetzinstrument 1 und der Endopro­ these 2 herrschende Klemmstärke kann durch die Zugkraft und die Neigung der schrägen Flächen am Rand 9 und dem Schraubenkopf 22 eingestellt werden. Im vorliegenden Fall wird die Zugkraft durch einen Schnellspannver­ schluß bewirkt, der durch den Exzenterhebel 13 gebildet wird. Die Kraftdosierung für die Spannkraft wird durch die im elastischen Bereich betriebene Zugstange einge­ stellt. Alternativ ist auch ein Federelement denkbar, das an einer beliebigen Stelle zwischen dem Exzenterhe­ bel 13 und dem Schraubenkopf 22 angeordnet werden kann.
Durch die vorliegend gewählte Konstruktionsweise sind in begrenztem Umfang auch Zugkräfte übertragbar. Diese hängen im wesentlichen von den Haftreibungskoeffizien­ ten der einander berührenden Flächen des Innensechs­ kants 23, des Schraubenkopfes 22 und dem Außensechskant 8 ab. Eine entsprechende Erhöhung dieser Haftreibungs­ koeffizienten, beispielsweise durch eine spezielle Be­ schichtung, könnte höhere Zugkräfte zulassen. Alterna­ tiv wäre es denkbar, das Implantat nicht nur durch eine Klemmung ohne Hinterschnitt wie oben beschrieben reib­ schlüssig mit dem Einsetzinstrument zu verbinden, son­ dern die Außenkonturen des Schraubenkopfs 22 und des Außensechskants 8 sowie die Innenkontur des Innensechs­ kants 23 so zu formen, daß diese während der radialen Aufweitung formschlüssig ineinander greifen, wodurch eine Klemmung mit Hinterschnitt realisiert werden könn­ te.
Befindet sich der Exzenterhebel 13 in der Verbindungs­ stellung, so liegt eine Seitenfläche des Exzenterkopfes 15 in einer Ebene, die quer zur Längsachse des Schafts 3 verläuft. Diese Seitenfläche des Exzenterkopfes 15 kann als Schlagfläche 24 dienen, um das Implantat gege­ benenfalls mit einem Schlagwerkzeug, beispielsweise ei­ nem Hammer, in die Kavität eines Knochens einzutreiben.

Claims (15)

1. Einsetzinstrument für Endoprothesen zum Einbrin­ gen eines Implantates in die entsprechende Kavi­ tät eines Knochens mit einem distalen und einem proximalen Ende, einem Griffbereich und einer durch Verbindungselemente des Einsetzinstruments und des Implantats gebildeten Verbindungsvorrich­ tung zur temporären Verbindung mit gegenseitiger axialer und radialer Festlegung von Einsetzin­ strument und Implantat, wobei die Verbindungsele­ mente des Einsetzinstruments durch mindestens zwei Spreizelemente gebildet werden, die relativ zueinander in eine Löse- und eine Verbindungs­ stellung bringbar sind, und wobei die Spreizele­ mente in der Lösestellung eine Form und eine Stellung aufweisen, die eine Trennung des Ein­ setzinstrumentes vom Implantat ermöglicht, wäh­ rend sie in der Verbindungsstellung eine Form und eine Stellung aufweisen, die es Flächen oder Kan­ ten der Spreizelemente ermöglicht, mit Flächen oder Kanten der Verbindungselemente des Implan­ tats in Kontakt zu treten, wodurch eine feste Verbindung von Einsetzinstrument und Implantat unter Ausbildung eines Kraft- und/oder Form­ schlusses entsteht, dadurch gekennzeichnet, daß die Spreizelemente (8, 22) relativ zueinander verschiebbar sind und dabei über Aufgleitflächen (9, 25) derart aneinander anliegen, daß die Spreizelemente (8, 22) dabei von der Lösestellung in die Verbindungsstellung gelangen und umge­ kehrt.
2. Einsetzinstrument nach Anspruch 1, dadurch ge­ kennzeichnet, daß die Spreizelemente (8, 22) am distalen Ende des Einsetzinstrumentes (1) ange­ ordnet sind.
3. Einsetzinstrument nach einem der Ansprüche 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Spreizelemente (8, 22) in axialer Richtung des Einsetzinstrumen­ tes (1) gegeneinander verschiebbar sind und daß die Aufgleitflächen (9, 25) schräg zur Längsachse des Einsetzinstrumentes (1) verlaufen.
4. Einsetzinstrument nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Spreizelemente (8, 22) durch ein Ende (8) eines hohlen Schaftes (3) des Einsetzinstrumentes (1) und durch einen aus diesem hervorstehenden An­ druckkörper (22) gebildet werden und daß der schräg verlaufende Rand (9) des Schaftes (3) und eine schräge Oberseite (25) des Andruckkörpers (22) die Aufgleitflächen bilden.
5. Einsetzinstrument nach Anspruch 4, dadurch ge­ kennzeichnet, daß der Schaft (3) eine über eine Aufsetzkante (10) in eine Ausnehmung (23) des Im­ plantats (2) einführbare Verlängerung aufweist, die eines der Spreizelemente (8) bildet.
6. Einsetzinstrument nach einem der Ansprüche 4 oder 5, dadurch gekennzeichnet, daß der Andruckkörper (22) mit einer den Schaft (3) durchsetzenden Zug­ stange (21) verbunden ist.
7. Einsetzinstrument nach Anspruch 6 dadurch gekenn­ zeichnet, daß die Zugstange (21) innerhalb des Schaftes (3) am distalen Ende in radialer Rich­ tung Spiel aufweist.
8. Einsetzinstrument nach einem der Ansprüche 6 oder 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Zugstange (21) einen elastischen Bereich aufweist, wodurch die Zugstange (21) in axialer Richtung gedehnt sowie in radialer Richtung verbogen werden kann.
9. Einsetzinstrument nach einem der Ansprüche 6 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Zugstange (21) mit einer Zugvorrichtung (13, 19) verbunden ist, die eine definierte Verschiebung in axialer Rich­ tung ermöglicht.
10. Einsetzinstrument nach Anspruch 9, dadurch ge­ kennzeichnet, daß die Zugvorrichtung (13, 19) ei­ nen am proximalen Ende des hohlen Schaftes (3) festgelegten Exzenterhebel (13) umfaßt.
11. Einsetzinstrument nach Anspruch 10, dadurch ge­ kennzeichnet, daß der Exzenterhebel (13) in der Lösestellung seitlich vom Instrument (1) absteht.
12. Einsetzinstrument nach einem der Ansprüche 10 oder 11, dadurch gekennzeichnet, daß der Exzen­ terhebel (13) in der Verbindungsstellung seitlich am Instrument (1) anliegt.
13. Einsetzinstrument nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Spreizelemente (8, 22) eine polygonal begrenzte Querschnittsfläche aufweisen.
14. Einsetzinstrument nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Spreizelemente (8, 22) einen identischen Quer­ schnitt aufweisen.
15. Einsetzinstrument nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Ein­ setzinstrument (1) an seinem proximalen Ende eine Schlagfläche (24) aufweist.
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