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DE19821505A1 - Anlage zum Vermieten von Handys - Google Patents

Anlage zum Vermieten von Handys

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Publication number
DE19821505A1
DE19821505A1 DE1998121505 DE19821505A DE19821505A1 DE 19821505 A1 DE19821505 A1 DE 19821505A1 DE 1998121505 DE1998121505 DE 1998121505 DE 19821505 A DE19821505 A DE 19821505A DE 19821505 A1 DE19821505 A1 DE 19821505A1
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
rental
phone
plant according
card
cell phone
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Withdrawn
Application number
DE1998121505
Other languages
English (en)
Inventor
Frithjof Kremeike
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Individual
Original Assignee
Individual
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Individual filed Critical Individual
Priority to DE1998121505 priority Critical patent/DE19821505A1/de
Publication of DE19821505A1 publication Critical patent/DE19821505A1/de
Withdrawn legal-status Critical Current

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    • GPHYSICS
    • G07CHECKING-DEVICES
    • G07FCOIN-FREED OR LIKE APPARATUS
    • G07F17/00Coin-freed apparatus for hiring articles; Coin-freed facilities or services
    • G07F17/0042Coin-freed apparatus for hiring articles; Coin-freed facilities or services for hiring of objects
    • GPHYSICS
    • G07CHECKING-DEVICES
    • G07FCOIN-FREED OR LIKE APPARATUS
    • G07F7/00Mechanisms actuated by objects other than coins to free or to actuate vending, hiring, coin or paper currency dispensing or refunding apparatus
    • G07F7/06Mechanisms actuated by objects other than coins to free or to actuate vending, hiring, coin or paper currency dispensing or refunding apparatus by returnable containers, i.e. reverse vending systems in which a user is rewarded for returning a container that serves as a token of value, e.g. bottles
    • HELECTRICITY
    • H04ELECTRIC COMMUNICATION TECHNIQUE
    • H04MTELEPHONIC COMMUNICATION
    • H04M17/00Prepayment of wireline communication systems, wireless communication systems or telephone systems
    • H04M17/02Coin-freed or check-freed systems, e.g. mobile- or card-operated phones, public telephones or booths
    • H04M17/026Constructional features

Landscapes

  • Physics & Mathematics (AREA)
  • General Physics & Mathematics (AREA)
  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Computer Networks & Wireless Communication (AREA)
  • Computer Security & Cryptography (AREA)
  • Signal Processing (AREA)
  • Telephone Set Structure (AREA)

Abstract

Es ist eine Anlage zum Vermieten von Handys beschrieben, die ohne Zwischenschaltung einer Bedienungsperson das Mieten von Handys ermöglicht. Die Anlage umfaßt einen vorzugsweisen freistehenden Verleihautomaten, der wenigstens ein normalerweise durch eine steuerbare Verriegelungs/Entriegelungs-Einrichtung mechanisch verriegeltes Handy und eine Einrichtung zur Aufnahme eines Zahlungsmittels aufweist, wobei die Einrichtung zur Aufnahme eines Zahlungsmittels die Verriegelungs/Entriegelungs-Einrichtung abhängig davon entriegelt und freigibt, ob die betreffende Person, die ein Handy mieten will, den dafür erforderlichen Zahlungsbetrag entrichtet hat. Die Einrichtung zur Aufnahme eines Zahlungsmittels besteht in bevorzugter Weise aus einem Kreditkartenlesegerät.

Description

Die Erfindung betrifft eine Anlage zum Vermieten von Handys nach dem Anspruch 1.
Das Vermieten bzw. Verleihen von Handys ist bisher noch nicht praktiziert worden, da der Aufwand an Personal, Vertragsun­ terlagen und die Rückgabe eines Handys in Verbindung mit ei­ nem Personen gebundenen Vermietvorgang viel zu aufwendig ist und insbesondere auch die technischen Einrichtungen zum Zu­ teilen einer nach Möglichkeit immer gleichbleibenden Telefon­ nummer an eine Person, die ein Handy mietet, noch nicht vor­ handen sind.
Andererseits sind bereits Telefonanlagen bekannt, die entwe­ der als geschlossene Telefonzellen mit einem einzigen Tele­ fonbedienbereich oder als mehrere nebeneinander angeordnete Telefonbedienbereiche ausgeführt sind, wobei die letzteren Telefonanlagen von der Gestaltung her offen sind, so daß ein schnelleres Telefonieren ohne die Betätigung einer Tür mög­ lich ist.
Diese herkömmlichen Telefonanlagen sind jedoch wenig flexibel und sie beanspruchen auch einen vergleichsweise großen Raum, so daß das Aufstellen derartiger Telefonanlagen in kleineren Räumlichkeiten nicht oder nur sehr bedingt möglich ist. Bekannt sind auch öffentliche Telefonanlagen, die Einrichtun­ gen für eine Bildtelefonie und auch Einrichtungen für das Senden eines Faxes oder zum Empfangen eines Faxes enthalten. Diese bekannten Telefonanlagen enthalten gewöhnlich auch eine Kreditkartenleseeinrichtung, um die Bezahlung eines geführten Gespräches entweder über eine herkömmliche Kreditkarte oder auch eine Telefonkarte vornehmen zu können, um dadurch den Zahlungsverkehr zu vereinfachen. Diese herkömmlichen Telefon­ anlagen sind gewöhnlich über ein Kabel fest mit dem Telefon­ netz verbunden und auch die jeweiligen Telefonhörer der Tele­ fonzellen oder Telefonbedienbereiche sind über ein Kabel fest mit dem zugeordneten Telefonhauptgerät verbunden.
Daher kann über diese herkömmlichen Telefonanlagen nur mit vergleichsweise sehr eingeschränkter Bewegungsfreiheit tele­ foniert werden, wobei die Bewegungsfreiheit durch die Länge des Verbindungskabels zwangsläufig festgelegt ist.
Die der Erfindung zugrundeliegende Aufgabe besteht darin, ei­ ne vollkommen automatisch arbeitende Anlage zum Vermieten von Handys zu schaffen, welche die Möglichkeit bietet, ein Handy ohne Einschalten irgendeiner Bedienungsperson jederzeit mie­ ten zu können und zwar bei größtmöglicher Sicherheit einer­ seits für den Betreiber der Anlage und andererseits auch für die Personen, die ein Handy mieten wollen.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die im Anspruch 1 angegebenen Merkmale gelöst.
Durch die vorliegende Erfindung wird somit ein Verleihautomat geschaffen, der wenigstens ein normalerweise durch eine steu­ erbare Verriegelungs/Entriegelungs-Einrichtung mechanisch verriegeltes Handy und eine Einrichtung zur Aufnahme eines Zahlungsmittels aufweist, wobei die Einrichtung zur Aufnahme eines Zahlungsmittels die Verriegelungs/Entriegelungs- Einrichtung ansteuern kann und zwar abhängig davon, ob ein bestimmter Grundbetrag (Sicherheitsbetrag) entrichtet worden ist, so daß erst nach Abbuchung oder Einzahlung eines be­ stimmten zu entrichtenden Betrages eine Entnahme des Handys aus dem Automaten ermöglicht wird.
Die Einrichtung zur Aufnahme eines Zahlungsmittels besteht in bevorzugter Weise aus einem Kreditkartenlesegerät. Das Zah­ lungsmittel selbst kann aus einer Kreditkarte, in bevorzugter Weise jedoch aus einer Telefonkarte bestehen, in der entrich­ tete Zahlungsbeträge über das Kartenlesegerät speicherbar, sperrbar und/oder abbuchbar bzw. löschbar sind.
Eine besonders vorteilhafte Ausgestaltung der Erfindung be­ steht darin, daß auf der Telefonkarte eine einem Benutzer der Telefonkarte zugewiesene Telefonnummer speicherbar ist, die bei einem Mietvorgang in das gemietete Handy übertragbar ist, so daß die betreffende Person bei jedem neuen Mietvorgang im­ mer die gleiche Telefonnummer erhalten kann.
Im einzelnen kann die Erfindung dadurch eine vorteilhafte Ausgestaltung erfahren, daß in jedem Miethandy ein Kreditkar­ tenlesegerät integriert ist, welches beim Mietvorgang eine eingesetzte Kreditkarte (Telefonkarte) mechanisch verriegelt hält, wobei die Verriegelung der Kreditkarte im Handy erst bei Rückgabe des Miethandys durch die Übertragung eines Codes vom Verleihautomaten an das betreffende Miethandy aufhebbar ist. Erst nach Rückgabe des Miethandys und Abbuchung des Mietbetrages und ggf. der verbrauchten Telefongebühren kann somit die Kreditkarte wieder aus dem Miethandy entnommen wer­ den.
Im Falle einer Telefonkarte kann diese als Magnetstreifenkar­ te ausgebildet sein und wenigstens einen Magnetstreifen auf­ weisen, in welchem Einzahlungen, Abbuchungen, Umbuchungen, Telefonnummern und Sperr- und Freigabe-Codes eintragbar sind. In Verbindung mit der Telefonkarte besteht somit ein wesent­ liches Merkmal der vorliegenden Erfindung darin, daß diese Telefonkarte so lange gesperrt ist, bis das Miethandy an ir­ gendeinen Verleihautomaten zurückgegeben wird und dann nach Abbuchung der angefallenen Gebühren der Sperrcode auf der Te­ lefonkarte wieder gelöscht wird, so daß diese wieder weiter verwendet werden kann.
Zweckmäßigerweise weist die Telefonkarte zwei Magnetstreifen auf, wobei ein Magnetstreifen zur Speicherung eines Siche­ rungsbetrages und der andere Magnetstreifen zur Speicherung eines beim Telefonieren zu verbrauchenden, im voraus festleg­ baren Betrages dient.
Es besteht bei der letzteren Ausgestaltung dann beispielswei­ se die Möglichkeit, lediglich den Sicherungsbetrag während der Mietzeit zu sperren, während der andere in dem zweiten Magnetstreifen eingetragene Betrag weiter verbraucht werden kann, so daß diese Telefonkarte auch weiterhin dazu verwendet werden kann, um ein anderes Telefon freizugeben bzw. in einer öffentlichen Telefonsprechanlage eine Bezahlung vorzunehmen. Eine alternative Ausgestaltung der erfindungsgemäßen Anlage besteht ferner darin, daß der Verleihautomat eine Eingabeta­ statur zur Eingabe eines Pin-Codes beim Mietvorgang aufweist, wobei die Verriegelungs/Entriegelungs-Einrichtung dafür aus­ gebildet sein kann, die Entnahme eines Miethandys aus dem Au­ tomaten erst nach dem Einschieben einer Kreditkarte und nach der Eingabe eines Pin-Codes freizugeben.
Ferner kann das Kreditkartenlesegerät eine Einrichtung auf­ weisen, die bei einer gewaltsamen Entnahme der Kreditkarte eine Zerstörung derselben bewirkt, indem beispielsweise ein Säurefach geöffnet wird, aus dem dann bei Zerstörung des Le­ segerätes Säure austritt, die eine unmittelbare Zerstörung der betreffenden Kreditkarte bewirkt.
Um während der Mietzeit die betreffende Bedienungsperson dar­ über zu informieren, welcher Geldbetrag bereits verbraucht worden ist, kann jedes Miethandy eine Einrichtung aufweisen, um den bereits verbrauchten Geldbetrag optisch anzuzeigen. Um das Miethandy auch über einen längeren Zeitraum mieten bzw. betreiben zu können, besteht eine weitere Ausgestaltung der Erfindung darin, daß eine in das Miethandy integrierte Ladeeinrichtung vorgesehen ist, so daß das Miethandy jeder­ zeit an irgendeiner verfügbaren Steckdose wieder aufgeladen werden kann.
Ein weiteres Sicherheitsmerkmal besteht ferner darin, daß je­ des Miethandy eine Einrichtung besitzt, über die es über eine Handy-Hotline telefonisch sperrbar ist.
Besonders vorteilhaft kann der Verleihautomat ferner auch als Telefonzelle oder Telefonbedienbereich ausgebildet sein und es können insbesondere mehrere Telefonbedienbereiche vorgese­ hen sein, die in einem kreisförmigen, in sich geschlossenen Verbund, insbesondere kugelförmigen Verbund vereinigt sind, wobei die Telefonbedienbereiche Sektoren des kreisförmigen Verbundes bilden und wobei wenigstens einer der Sektoren ei­ nen Handy-Verleihautomaten bildet.
Durch diese letztere Ausgestaltung der Erfindung besteht u. a. auch die Möglichkeit, jede herkömmliche Telefonanlage als Handy-Verleihstation auszubauen oder Teile einer Telefonanla­ ge dafür zu verwenden.
Im folgenden wird die Erfindung anhand von Ausführungsbei­ spielen unter Hinweis auf die Zeichnung näher erläutert. Es zeigen;
Fig. 1 eine schematische Ansicht eines Verleihautomaten mit Merkmalen nach der Erfindung;
Fig. 2 eine schematische Seitenansicht des Verleihautomaten nach Fig. 1;
Fig. 3 eine schematische Seitenansicht eines kugelförmigen Verbundes von Telefon-Bedienbereichen und einem Handy- Verleihautomaten;
Fig. 4 eine schematische Schnittansicht der Ausführungsform nach Fig. 3; und
Fig. 5 eine horizontale Schnittansicht der Ausführungsform nach Fig. 3.
Bei der in Fig. 1 gezeigten Ausführungsform einer Anlage zum Vermieten von Handys ist ein Verleihautomat allgemein mit 1 bezeichnet. Dieser umfaßt ein äußeres Gehäuse 2, welches zu der Bedienseite hin offen ist, so daß dieses Gehäuse 2 die Handgriffe bei der Entnahme eines Handys und bei der Eingabe von Zahlen über eine Zifferneingabe-Tastatur 4 in keiner Wei­ se behindert. Das Gehäuse 2 ist jedoch derart gestaltet, daß es einen ausreichenden Schutz für den Verleihmechanismus 3 innerhalb des Gehäuses 2 bietet. Der gezeigte Verleihautomat 1 enthält somit in einem hinteren Gehäusebereich einen Ver­ leihmechanismus 3, der mehrere Handys 6 in einem verriegelten Zustand hält, wobei die Handys mit Hilfe einer mechanischen Verriegelungseinrichtung 7 jeweils unabhängig voneinander verriegelt sind. Die gezeigte Anlage kann ferner einen klei­ nen Bildschirm 5 aufweisen, in welchem genaue Anweisungen zur Abwicklung eines Miet- und Entnahmevorganges dargestellt wer­ den können. Der gezeigte Verleihautomat enthält ferner Kar­ tenlesevorrichtungen 9, wobei jeweils eine dieser Kartenlese­ vorrichtungen 9 einem Miethandy 6 zugeordnet ist.
Die ganze Anlage ist auf einer Säule 8 montiert.
Fig. 2 zeigt eine schematische senkrechte Schnittansicht des in Fig. 1 gezeigten Automaten.
Bei der gezeigten Ausführungsform besteht die Besonderheit darin, daß ein zu mietendes Handy erst nach Einführen eines Zahlungsmittels beispielsweise in Form einer Kreditkarte oder einer Telefonkarte in den dafür vorgesehenen Aufnahmeschlitz eines Lesegerätes 9 entnommen werden kann, wobei ggf. über die Tastatur 4 ein Pin-Code eingetippt wird.
Im Falle der Verwendung einer Telefonkarte besteht auch die Möglichkeit, daß beim Mietvorgang ein bestimmter Betrag auf der Telefonkarte gesperrt wird, so daß während der Dauer der Mietzeit diese Telefonkarte nicht mehr oder nur in begrenzter Weise verwendet werden kann, aber in jedem Fall ein Siche­ rungsbetrag, der eine Neuanschaffung eines Miethandys ab­ deckt, auf der Telefonkarte gesperrt wird.
Die Freigabe dieses Betrages auf der Telefonkarte erfolgt erst nach ordnungsgemäßer Rückgabe des Handys an irgendeinen gleichartigen Verleihautomaten, wobei das Handy mit dem Auto­ maten einen Informationsaustausch durchführt, wobei der ver­ brauchte Betrag von der Telefonkarte abgebucht wird, die me­ chanische Verriegelung des zurückgegebenen Miethandys akti­ viert wird und dann der Sperrcode auf der Telefonkarte ent­ fernt wird, so daß der genannte Sicherungsbetrag dann entwe­ der ausgezahlt werden kann, bei weiterer Verwendung der Tele­ fonkarte durch Telefonieren verbraucht werden kann oder für einen neuen Mietvorgang verwendet werden kann.
Eine weitere Ausführungsform der vorliegenden Erfindung be­ steht ferner darin, daß jedes Miethandy ein eigenes Kartenle­ segerät enthält, wobei eine Kreditkarte oder auch eine Tele­ fonkarte in dieses Lesegerät beim Mietvorgang eingeführt wird und wobei die Kreditkarte oder Telefonkarte dann in dem Handy mechanisch verriegelt wird, so daß sie nicht entnommen werden kann. Erst bei Rückgabe des Miethandys an einen gleichartigen Verleihautomaten und nach Austauschen eines entsprechenden Codes zwischen dem zurückgebrachten Miethandy und dem Verlei­ hautomaten wird die Verriegelung der Karte innerhalb des Han­ dys freigegeben und die Karte kann dann entnommen werden und für einen weiteren Gebrauch verwendet werden.
Eine besonders optisch ansprechende Handy-Mietstation ist in den Fig. 3 bis 5 veranschaulicht. Diese Mietstation kann aus einem kreisförmig in sich geschlossenen Verbund von Tele­ fonbedienbereichen bestehen, wobei dieser Verbund insbesonde­ re kugelförmig gestaltet sein kann, so daß die jeweiligen Te­ lefonbedienbereiche Sektoren des kreisförmigen Verbundes bil­ den und wobei wenigstens einer der Sektoren einen Handy- Verleihautomaten bildet. In Fig. 3 ist eine derartige Telefon­ anlage allgemein mit 10 bezeichnet und es ist ein Sektor 11 in dem Verbund dargestellt, der als Verleihautomat ausgebil­ det ist. Der gezeigte Verleihautomat kann mehrere Kartenlese­ vorrichtungen 15 aufweisen, ferner mehrere Miethandys 13 und 14, kann ferner einen Bildschirm 17, eine Überwachungskamera 12 und ein Tastenfeld 13 enthalten. Diese allgemein kugelför­ mig gestaltete Telefonanlage bzw. Verleihautomat ist in Fig. 4 schematisch im Schnitt gezeigt, wobei aber lediglich der in Fig. 3 dargestellte einzelne Sektor 11 im Schnitt gezeigt ist.
Dagegen zeigt Fig. 5 eine horizontale Schnittdarstellung des kugelförmigen Verbundes der Ausführungsform nach Fig. 3. Wie aus Fig. 5 zu ersehen ist, besteht der kugelförmige Verbund aus mehreren Sektoren 11, wobei wenigstens einer dieser Sek­ toren als Verleihautomat ausgebildet ist, während andere Sek­ toren normale Telefonbereiche darstellen können, beispiels­ weise auch Telefonbereiche mit schnurlosen Telefonen, wobei zur Entnahme eines schnurlosen Telefons eine Kreditkarte in­ nerhalb des zugeordneten Kreditkartenlesegerätes so lange verriegelt gehalten wird, bis das schnurlose Telefon wieder ordnungsgemäß an seinen Platz des betreffenden Sektors zu­ rückgebracht worden ist. Bei der in Fig. 5 gezeigten Telefon­ anlage können die einzelnen Sektoren durch Trennwände 18 von­ einander getrennt sein, wobei diese Trennwände 18 aus einem lichtdurchlässigen Material bestehen können, und wobei die Trennwände vom Innenbereich der Anlage her beleuchtet werden, so daß die Trennwände leuchten und die gesamte Anlage bereits von weitem als Handy-Mietanlage und Telefonanlage erkannt werden kann. Bei der gezeigten Ausführungsform nach Fig. 5 ist die gesamte Anlage an einer Säule 19 befestigt.
Die einzelnen Sektoren 11 können als Baugruppen bzw. in Mo­ dulbauweise ausgeführt sein, so daß eine derartige Anlage zum Vermieten von Handys durch Auswechseln einzelner Sektoren im­ mer auf dem neuesten Stand der Technik gehalten werden kann.
Bei allen gezeigten Ausführungsformen besitzt jedes Miethandy in bevorzugter Weise eine in das Handy integrierte elektri­ sche Ladeeinrichtung, um den normalerweise in dem Miethandy vorhandenen Akku jederzeit nachladen zu können. Auf diese Weise sind längere Mietzeiten realisierbar.
Eine weitere Ausgestaltung der Erfindung besteht darin, daß jedes Miethandy mit einer Einrichtung ausgestattet sein kann, über die es über eine Handy-Hotline telefonisch sperrbar ist.
Es ist offensichtlich, daß die vorliegende Erfindung nicht auf die gezeigten Ausführungsbeispiele beschränkt ist und von einem Fachmann eine Reihe von Abwandlungen und Änderungen vorgenommen werden können, ohne jedoch dadurch den Rahmen der vorliegenden Erfindung zu verlassen.
So besteht beispielsweise die Möglichkeit im Falle der Aus­ führungsform nach Fig. 3 bzw. Fig. 5 sämtliche Sektoren als Verleihautomaten auszustatten oder auch einige der Sektoren als Kombinationssektoren auszubilden, so daß an einem Sektor sowohl Handys gemietet werden können als auch über ein norma­ les Schnurtelefon oder Funktelefon telefoniert werden kann.

Claims (14)

1. Anlage zum Vermieten von Handys, mit einem vorzugsweise freistehenden Verleihautomaten, der wenigstens ein normaler­ weise durch eine steuerbare Verriegelungs/Entriegelungs- Mechanik verriegeltes Handy und eine Einrichtung zur Aufnah­ me eines Zahlungsmittels aufweist, wobei die Einrichtung zur Aufnahme eines Zahlungsmittels die Verriegelungs/Entriegel­ ungs-Einrichtung abhängig von einem zu entrichtenden einge­ zahlten Zahlungsbetrag für eine Entnahme des Handys entrie­ gelt und freigibt.
2. Anlage nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Einrichtung zur Aufnahme eines Zahlungsmittels aus einem Kre­ ditkartenlesegerät besteht.
3. Anlage nach Anspruch 1 oder 2, gekennzeichnet durch ein Zahlungsmittel in Form einer Telefonkarte, in der entrichtete Zahlungsbeträge über das Kartenlesegerät speicherbar, sperr­ bar und/oder abbuchbar bzw. löschbar sind.
4. Anlage nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß auf der Telefonkarte eine einem Benutzer der Telefonkarte zuge­ wiesene Telefonnummer speicherbar ist, die bei einem Mietvor­ gang in das gemietete Handy übertragbar ist.
5. Anlage nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekenn­ zeichnet, daß in jedem Miethandy ein Kreditkartenlesegerät integriert ist, welches beim Mietvorgang eine eingesetzte Kreditkarte (Telefonkarte) mechanisch verriegelt, wobei die Verriegelung der Kreditkarte im Miethandy erst bei Rückgabe des Miethandys durch Übertragen eines entsprechenden Codes vom Verleihautomaten an das Miethandy aufhebbar ist.
6. Anlage nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekenn­ zeichnet, daß die Telefonkarte als Magnetstreifenkarte ausge­ bildet ist und wenigstens einen Magnetstreifen aufweist, in welchem Einzahlungen, Abbuchungen, Umbuchungen, Telefonnum­ mern und Sperr- und Freigabecodes eintragbar sind.
7. Anlage nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Telefonkarte zwei Magnetstreifen aufweist, wobei ein Magnet­ streifen zur Speicherung eines Sicherungsbetrages und der an­ dere Magnetstreifen zur Speicherung eines beim Telefonieren zu verbrauchenden, im voraus festlegbaren Betrages dient.
8. Anlage nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Verleihautomat eine Eingabetastatur zur Eingabe eines Pin-Codes beim Mietvorgang aufweist, wobei die Verriege­ lungs/Entriegelungs-Einrichtung dafür ausgebildet ist, die Entnahme eines Miethandys aus dem Automaten erst nach dem Einschieben einer Kreditkarte und nach der Eingabe eines Pin- Codes freizugeben.
9. Anlage nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Kreditkartenlesegerät eine Einrich­ tung aufweist, die bei einer gewaltsamen Entnahme der Kredit­ karte eine Zerstörung derselben bewirkt.
10. Anlage nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Miethandy eine Einrichtung aufweist, um den bereits verbrauchten Geldbetrag anzuzeigen.
11. Anlage nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß eine in das Miethandy integrierte elek­ trische Ladeeinrichtung vorgesehen ist.
12. Anlage nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß jedes Miethandy eine Einrichtung besitzt über die es über eine Handy-Hotline telefonisch sperrbar ist.
13. Anlage nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Verleihautomat als Telefonzelle oder Telefonanlage ausgebil­ det ist.
14. Anlage nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß die Telefonanlage mehrere Telefonbedienbereiche aufweist, die in einem kreisförmigen, in sich geschlossenen Verbund, insbeson­ dere kugelförmigen Verbund vereinigt sind, wobei die Telefon­ bedienbereiche Sektoren des kreisförmigen Verbundes bilden und wobei wenigstens einer der Sektoren einen Handy-Verleih­ automaten bildet.
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