DE19820958C2 - Befestigungsvorrichtung zum Befestigen einer Abdichtschicht an einer Unterlage - Google Patents
Befestigungsvorrichtung zum Befestigen einer Abdichtschicht an einer UnterlageInfo
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Description
Die Erfindung betrifft eine Befestigungsvorrichtung zum Befestigen einer
Abdichtschicht und/oder eines Bauteiles an einer Unterlage, insbesondere
einer Folie oder Teerpappe an der Außenseite eines Daches oder eines
Fassadenbauteiles aus Metall oder Kunststoff.
Aus dem Stand der Technik sind Vorrichtungen und Verfahren zum
Befestigen von Abdichtschichten gegen eine Unterlage bekanntgeworden.
So beschreibt die DE-A-31 34 973 eine Vorrichtung zur Befestigung einer
flexiblen Bahn an einer Wandung mit einem an der Wandung befestigbaren
Halterungsteil, das einen Vorsprung mit nach außen ragendem, eine
Hinterschneidung bildendem Seitenwulst aufweist, sowie mit einem äußeren
Befestigungsteil, wobei die zu befestigende Bahn zwischen Halterungsteil
und äußerem Befestigungsteil festklemmbar ist.
Nachteilig an der aus der DE-A-31 34 973 bekanntgewordenen
Befestigungsvorrichtung ist, daß die Abdichtschicht über ein auf der
Unterlage befestigtes Halterungsteil gezogen und zwischen diesem
Halterungsteil und einem äußeren Befestigungsteil eingeklemmt werden
muß, um so fixiert zu werden. Neben einer aufwendigen Montage kann bei
einer derartigen Befestigung die Abdichtschicht auch sehr leicht beschädigt
werden, da sie zwischen dem äußeren Befestigungsteil und dem
Halterungsteil eingespannt ist und das Material an diesen Einspannstellen
bereits bei der Montage sehr leicht beschädigt werden kann bzw., wenn das
Material altert und spröde wird, dort sehr leicht reißen bzw. brechen kann.
Aus der DE-A-29 05 068 ist ein wesentlich einfacheres, sichereres und in
bezug auf die Alterungsbeständigkeit besseres Verfahren zur Befestigung
einer Abdichtfolie auf einer Unterlage bekanntgeworden sowie die hierfür
erforderlichen Befestigungsmittel. Bei der aus der DE-A-29 05 068
bekanntgewordenen Befestigungsvorrichtung einer Abdichtschicht an einer
Unterlage, beispielsweise einer Folie an der Außenseite eines Daches,
werden Scheiben sowie Befestigungsorgane verwendet, wobei das
Befestigungsorgan in der Mitte der Scheibe angreift und die Abdichtschicht
in die Unterlage so weit eingetrieben ist, daß die Scheibe gegen die
Abdichtschicht drückt, wobei ein Ende des Befestigungsorganes ein Stück
weit in die Scheibe eingeführt ist, und zwar an derjenigen Flachseite der
Scheibe, die der Abdichtschicht zugewandt ist und Bindemittel im Bereich
der Scheibe auf die Abdichtschicht aufgetragen ist und die Scheibe an der
Abdichtschicht anliegt.
Nachteilig an dieser Befestigungsvorrichtung ist, daß oftmals nur eine
unzureichende Abdichtung erzielt wurde, da die Oberfläche, über die eine
Verschweißung zwischen der der Abdichtschicht zugewandten Seite der
Scheibe der Abdichtschicht mittels des Bindemittels erzielt werden soll,
oftmals nur unzureichend ist. Insbesondere wird bei der aus dem Stand der
Technik bekannten Befestigungsvorrichtung bzw. dem aus dem Stand der
Technik bekanntgewordenen Befestigungsverfahren an den Rändern nur
eine mangelhafte Dichtigkeit erzielt.
Aus der DE-C-42 05 140 ist eine Befestigung einer Dachabdichtungsbahn
bekanntgeworden, die ein auf der Oberseite der Abdichtungsbahn
anordenbares Halteelement und ein Befestigungsmittel, das mit dem
Halteelement angular zu dessen Mittelachse schwenkbar verbindbar ist,
bekanntgeworden, wobei das Befestigungselement die Abdichtungsbahn
durchdringt und das Halteelement gegen die Oberseite der
Abdichtungsbahn anpreßt.
Die GB 2 190 452 und die GB 1 473 355 zeigen ebenfalls scheibenförmige
Halteelemente zum Befestigen von Dichtungsbahnen oder dergleichen,
wobei die Halteelemente scheibenförmig ausgebildet sind und von einem
Befestigungsmittel durchdrungen werden, so daß das Halteelement gegen
die Oberseite der Abdichtungsbahn gepreßt wird. Die Unterseite der
scheibenförmigen Haltemittel weist eine konzentrische rillenförmige Struktur
auf.
Eine Dichtscheibe gemäß dem Oberbegriff von Anspruch 1 ist aus der
US 4 686 808 bekanntgeworden.
Allerdings ist die Dichtheit der Scheibe gemäß der US 4 686 808 nicht
ausreichend. So wird beispielsweise durch Eindringen des Wassers
zwischen der unteren Seite der Scheibe und der Dichtschicht bzw. zwischen
der Dichtschicht und der Folie die Verschweißung gelöst und damit die
Dichtheit vermindert.
Zwar ist aus der US 4 476 660 bekanntgeworden, durch zusätzliches
Aufbringen von Dichtmasse am Scheibenrand die Dichtheit zwischen
Befestigungsmittel und Folie zu erhöhen, dies erforderte jedoch zusätzlichen
Material- und Arbeitsaufwand.
Aufgabe der Erfindung ist es, eine Befestigungsvorrichtung für ein Bauteil
bzw. einer Abdichtschicht an einer Unterlage, insbesondere einer Folie an
der Außenseite eines Daches, zu schaffen, mit der die aus dem Stand der
Technik bekanntgewordenen Nachteile überwunden werden können und
eine verbesserte Dichtigkeit erzielt wird.
Des weiteren soll mit der Erfindung eine Befestigungsvorrichtung geschaffen
werden, bei der im Falle einer Reparatur der Teil, der das Befestigungsorgan
hält, ohne großen Aufwand herausgeschraubt werden kann, ohne daß die
Dichtschicht und insbesondere die Scheiben der Befestigungsvorrichtung
beschädigt wird.
Gemäß Anspruch 1 wird die Aufgabe durch eine Befestigungsvorrichtung
gelöst, bei der die Fläche der der Abdichtschicht zugewandten Seite
mindestens einer Scheibe mindestens eine in radialer Richtung zum
Scheibenrand hin verlaufende erste Neigung aufweist, so daß ein Teil des
Bindemittels beim Eintreiben des Befestigungsorganes in die Unterlage an
den Rand der einen Scheibe, auch als erste Scheibe nachfolgend
bezeichneten Scheibe, ohne daß hiermit eine zahlenmäßige Beschränkung
zu sehen ist, transportiert wird.
Eine besonders gute Haftung wird errreicht, wenn die der Abdichtschicht
zugewandte Seite der einen bzw. ersten Scheibe, vorzugsweise also die
Unterseite derselben mit feinen Rillen ausgestattet ist. Hierdurch wird die
Oberfläche, an der ein Kontakt zwischen Scheibe und Abdichtschicht
besteht, vergrößert, was zu einer besseren Haftung und somit auch
Verschweißung der Scheibe gegen die Unterlage führt. Die Dichtigkeit bzw.
Verschweißung der Scheibe, insbesondere im Randbereich, kann dadurch
weiter verbessert werden, daß die erste Scheibe einen Scheiben- bzw.
Tellerrand umfaßt, der an der der Abdichtschicht abgewandten Seite, also
vorzugsweise seiner Oberseite, eine Neigung vom Rand zum
Scheibeninneren hin aufweist, so daß eine Hinterschneidung bzw. Fangrille
ausgebildet wird und beim Eintreiben der Scheibe über den Rand
hinaustretendes Bindemittel einen Abdichtwulst ausbildet.
In einer ersten Ausführungsform der Erfindung ist vorgesehen, daß die erste
Scheibe selbst die Haltemittel für die Befestigungsorgane umfassen.
Besonders bevorzugt finden als Befestigungsorgane Schrauben
Verwendung. Das in einer ersten Ausführungsform fest mit der ersten
Scheibe verbundene Haltemittel bzw. Halteteil ist dann vorzugsweise ein auf
der Oberseite der ersten Scheibe angeordneter Aufnahmekopf, der mit
einem Sackloch versehen ist, in welches das eine Ende der Schraube
eingeführt ist, ohne durch die Scheibe hindurchgeführt zu sein.
In einer alternativen zweiten Ausführungsform sind die Haltemittel für das
Befestigungsorgan ein von der ersten Scheibe getrenntes Bauteil. Dies ist
insbesondere bei Reparaturen von Vorteil, da dann das Haltemittel samt
Befestigungsorgan entfernt werden kann, ohne daß die erste Scheibe, die ja
der Befestigung der Abdichtfolie auf der Unterlage dient sowie eine
Lastverteilfunktion zur Sicherung gegen Wind- und Soglast übernimmt, nicht
von der Abdichtfolie entfernt werden muß. Ein weiterer Vorteil dieser
Ausführungsform besteht darin, daß ein handelsüblicher Akkuschrauber
verwendet werden kann, da nur das separate Bauteil festgedreht wird.
Hierfür ist ein geringeres Drehmoment erforderlich, als wenn die erste
Scheibe mit sehr großer Oberfläche angezogen werden müßte.
Bevorzugt sind die Halteteile bzw. Haltemittel aus verrottungsfestem
Kunststoff ausgeführt und schützen so die in der Regel aus Metall
ausgebildeten Befestigungsorgane vor Korrosion.
Besonders bevorzugt umfaßt das getrennte Bauteil eine zweite Scheibe, die
beim Eintreiben des Befestigungsorgans sich in Richtung der ersten
Scheibe bewegt, gegebenenfalls bis sie mit dieser zur Anlage kommt. Zur
Aufnahme des Befestigungsorgans weist die zweite Scheibe an ihrer
Oberseite einen Aufnahmekopf bzw. ein Kopfteil auf, in das von der
Unterseite der zweiten Scheibe her eine Sackbohrung zur Aufnahme des
Befestigungsorgans, vorzugsweise einer Schraube, eingebracht ist. Durch
eine mittige Anordnung des Aufnahmeknopfes wird gegenüber dem Stand
der Technik, beispielsweise in Form der DE-A-29 05 068, eine über die
gesamte Fläche der einen, ersten Scheibe parallele Anpressung der der
abzudichtenden Schicht zugewandten Fläche erreicht.
Beim Stand der Technik in Form der DE-A-29 05 068 war dies meist nicht
möglich, was zu einer ungleichen Höhe des zwischen erster Scheibe und
Abdichtschicht eingebrachten Bindemittels führt. Dies hatte dann den
Nachteil, daß beim Eindrehen der Scheibe sehr viel Bindemittel aus der
Zwischenschicht nach außen gefördert wurde, so daß eine sichere
Abdichtung nicht mehr gewährleistet werden konnte.
Besonders bevorzugt ist es bei der zweiteiligen Ausführungsform der
Befestigungsvorrichtung umfassend eine erste und eine zweite Scheibe,
wenn die Fläche der ersten Scheibe, die der Abdichtschicht zugewandt ist,
eine zweite zum Scheibenmittelpunkt in radialer Richtung verlaufende
Neigung aufweist, derart, daß ein Teil des Bindemittels, das zwischen der
Unterseite der ersten Schicht und der Abdichtschicht aufgebracht wurde,
beim Eintreiben des Befestigungsorgans in Richtung des
Scheibenmittelpunktes transportiert wird. Eine derartige Ausgestaltung ist
insbesondere dann von Vorteil, wenn die erste Scheibe Öffnungen aufweist,
durch die zwischen der der Abdichtschicht zugewandten Seite der ersten
Scheibe und der Abdichtschicht befindliches Bindemittel beim Eintreiben
des Befestigungsorgans in den Zwischenraum zwischen der der
Abdichtschicht abgewandten Seite der ersten Scheibe und der Unterseite
der zweiten Scheibe gefördert wird. Die Anzahl der Öffnungen kann 3, 6
oder 12 sein, entscheidend ist nur, daß die Öffnungen ausreichend groß
sind, um es dem Bindemittel zu ermöglichen, in den Zwischenraum
zwischen der Oberseite der ersten Scheibe und der Unterseite der zweiten
Scheibe einzudringen, um zwischen erster und zweiter Scheibe eine
ausreichend dichte Verbindung herzustellen.
In einer vorteilhaften Ausführungsform der Erfindung weist auch die Fläche
der zweiten Scheibe, die der Oberseite der einen ersten Scheibe zugewandt
ist, eine in radialer Richtung zum Scheibenrand hin verlaufende dritte
Neigung auf, derart, daß ein Teil des zwischen der Oberseite der ersten
Scheibe und der Unterseite der zweiten Scheibe befindlichen Bindemittels
beim Eintreiben des Befestigungsorganes in die Unterlage an den Rand der
zweiten Scheibe transportiert wird. Um eine gute Dichtheit auch der zweiten
Scheibe gegenüber der ersten Scheibe zu erzielen, ist vorteilhafterweise
vorgesehen, daß auch die zweite Scheibe einen Scheibenrand umfaßt, der
an der der ersten Scheibe abgewandten Seite, also der Oberseite, eine
Neigung vom Rand zum Scheibeninneren hin aufweist, so daß eine
Hinterschneidung ausgebildet wird und beim Eintreiben des
Befestigungsorganes über den Rand hinaustretendes Bindemittel einen
Abdichtwulst ausbildet. Eine besonders einfache Montage der
erfindungsgemäßen Befestigungsvorrichtung wird erreicht, wenn die
Haltemittel Mittel zum Ansetzen eines Einschraubwerkzeuges umfassen.
Beispielsweise können die Haltemittel, die Aufnahmeköpfe mit
Sackbohrungen umfassen, als Sechskantköpfe ausgebildet sein, die ein
leichtes Ansetzen eines Sechskant-Einschraubwerkzeuges erlauben. Mit
Hilfe des Einschraubwerkzeuges wird durch Anpressen und Verdrehen der
Haltemittel bzw. Aufnahmeköpfe sowohl das Befestigungsorgan sowie die
erste und/oder zweite Scheibe zum Verdrehen gebracht und dadurch das
Befestigungsorgan gezwungen, durch die Abdichtschicht in die Unterlage
einzudringen, bis die Anpressung der Scheibe gegen ein auf die
Abdichtschicht aufgetragenes Bindemittel erreicht wird, wodurch das
Bindemittel an den Scheibenrand transportiert wird und bei der zweiteiligen
Ausführungsform ein Teil des Bindemittels auch durch die Öffnungen
zwischen erste und zweite Scheibe.
Besonders bevorzugt ist es, wenn der Sechskantkopf Vertiefungen im
Setzwerkzeug aufweist, da eine derartige Ausgestaltung, insbesondere bei
Benutzung einer entsprechenden Verlängerung, ein Einschrauben im Stehen
ermöglicht. Anstelle eines Sechskantkopfes können die Mittel zum
Einschrauben jedwede dem Fachmann geläufige Form aufweisen,
insbesondere ist sie nicht auf einen Sechskantkopf beschränkt.
Eine besonder gute Verteilung von Bindemittel und damit eine unerwartet
gute Dichtheit wird erreicht, wenn das Gefälle bzw. die von der
Scheibenmitte nach außen gerichtete Neigung sich über 2/3 des
Scheibenradius und die nach innen gerichtete zweite Neigung sich über 1/3
des Scheibenradius erstreckt.
Diese Ausgestaltung hat eine besonders gute Wulstbildung am Rand und
damit Dichtheit zur Folge.
Um ein Eindringen des Bindemittels in die durch das Eintreiben des
Befestigungsorgans in die Unterlage gebildete Öffnung zu verhindern, ist mit
Vorteil vorgesehen, daß die erste Scheibe in der Scheibenmitte eine
umlaufende Aussparung umfaßt, die ein Dichtelement, beispielsweise einen
Abdichtring, aufnehmen kann.
Um die Formstabilität der ersten Scheibe zu erhöhen, insbesondere auch
unter Last eine plane Auflage derselben auf der Abdichtschicht zu erreichen,
ist mit Vorteil vorgesehen, daß die eine, erste Scheibe auf der der
Abdichtschicht abgewandten Seite Verstärkungselemente, beispielsweise
radial vom Scheibenmittelpunkt zum Scheibenrand hin verlaufende
Verstärkungsrippen aufweist. Diese Verstärkungsrippen verhindern auch,
daß sich die eine Scheibe aufgrund von Materialermüdungserscheinungen
im Laufe der Zeit nach oben durchbiegen kann und somit den Kontakt mit
der zu befestigenden Fläche verliert, was zum Eindringen von Feuchtigkeit
führen kann.
Zusätzlich zum Bindemittel kann ein Dichtmittel in Form eines Dichtringes
oder eines elastischen Formteiles, beispielsweise ein elastisches Formteil,
beispielsweise ein Gummiformteil, der bzw. das zwischen der Fläche der
Abdichtschicht und/oder des Bauteiles zugewandten Seite und der
Unterlage eingebracht wird, vorgesehen sein. Die verwendeten Dichtringe
können je mindestens zwei umlaufende Seitenwände aufweisen, so daß ein
Hohlraum ausgebildet wird. Beim Verpressen der Dichtringe durch
Eintreiben des Befestigungsorgans in die Unterlage legen sich die
Seitenwände der Dichtmittel an die Oberflächenkontur der Unterlage
und/oder des Bauteiles dicht an.
Das Abgleiten der Gummiformteile auf der abzudichtenden Folie und damit
das Einschrauben wird durch das Aufbringen von Gleitmittel unterstützt.
Ausgestaltungen der Erfindung, die Gummiformteile umfassen, eignen sich
besonders zur Abdichtung von Kautschukfolien als Unterlage.
Besonders bevorzugt ist es, wenn die dem Bauteil bzw. der Abdichtschicht
zugewandte Seite der einen Scheibe Mittel zum Halten des Dichtringes
umfaßt. Diese Mittel können beispielsweise als auf dieser Seite der Scheibe
umlaufende Vorsprünge ausgebildet sein, in die der volumige Abschnitt des
Dichtringes eingelegt wird. Beim Eintreiben der ersten Scheibe wird sich
dieser Teil des Dichtringes verformen und so in den umlaufenden
Vorsprüngen gehalten.
Neben der Ausführungsform mit einem Dichtring bzw. Gummiformteil ist in
einer weitergebildeten Ausgestaltung der Erfindung ein zweiter Dichtring
bzw. eine Dichtscheibe oder weitere elastische Dichtmittel vorgesehen,
wobei bevorzugt die Höhe des ersten, äußeren Dichtringes stets niedriger
ist, als die Höhe des zweiten, inneren Dichtringes bzw. Dichtscheibe, so daß
Ausdehnungen beispielsweise bei Wärme der abzudichtenden Folie
ausgeglichen werden können.
Die Erfindung soll nachfolgend beispielhaft anhand der Figuren erläutert
werden.
Es zeigen:
Fig. 1a-1c: eine erste Ausführungsform der erfindungsgemäßen
Befestigungsvorrichtung in einteiliger Ausführung im
Seitenschnitt, einer Seitenansicht und einer Draufsicht;
Fig. 1d: den erfindungsgemäßen Randbereich einer Scheibe mit
Hinterschneidung;
Fig. 2a-2d: die zweiteilige Ausführungsform der erfindungsgemäßen
Befestigungsvorrichtung im Seitenschnitt, in der Seitenansicht
sowie der Draufsicht;
Fig. 3: eine zweiteilige Ausführungsform der Erfindung mit
Dichtmitteln und Bindemitteln;
Fig. 4: eine Ausführungsform der Erfindung mit zwei Dichtringen an
der oberen Scheibe.
Fig. 1a zeigt den Schnitt durch eine einteilige Ausführungsform der
erfindungsgemäßen Befestigungsvorrichtung. Die Befestigungsvorrichtung
ist als flache Scheibe 1 mit einem Halteteil 3 für ein Befestigungsorgan,
beispielsweise eine Schraube (nicht dargestellt) ausgebildet. Das Halteteil 3
ist vorliegend als Schraubenkopf in der Scheibenmitte der ersten Scheibe
angeordnet. Von der Flachseite 5 der Scheibe her, die der abzudichtenden
Schicht zugewandt ist, weist das Halteteil eine Sackbohrung 7 zur
Aufnahme des Befestigungsorgans auf.
In die Sackbohrung 7 kann ein Einlegeteil 9 mit Innengewinde eingebracht
sein. Wird das Befestigungsorgan, vorzugsweise eine Schraube, in das
Einlegeteil 9 eingedreht, so ist dies bis zum Anstoß der Schraube am
Kopfteil des Einlegeteils 9 möglich. Ist diese Position erreicht, so wird
durch
Drehen der Befestigungsvorrichtung das Befestigungsorgan mitgenommen,
d. h. mitgedreht und in die Unterlage 11 eingetrieben, bis die Flachseite 5
der Scheibe 1 mit der Abdichtfolie 13 zur Anlage kommt. Das zwischen die
Flachseite 5 der einen Scheibe 1, die auch als erste Scheibe 1 bezeichnet
wird, und der Abdichtfolie 13 eingebrachte Bindemittel, vorzugsweise eine
sogenannte Flüssigfolie, wird durch die Drehbewegung verpreßt und eine
dichte Verbindung zwischen der Flachseite 5 der Scheibe 1 und der
Abdichtfolie 13 auf diese Art und Weise erreicht. Als Abdichtschicht kann
anstelle der Abdichtfolie 13 auch Teerpappe Verwendung finden. Als
Bindemittel wird bei der Verwendung von Teerpappe als Abdichtschicht
Flüssigteer eingesetzt.
Erfindungsgemäß ist vorgesehen, daß die Flachseite 5 der Scheibe 1 eine
erste Neigung 20 aufweist, die sich in radialer Richtung vom
Scheibenmittelpunkt her zum Scheibenrand erstreckt. Die Neigung 20 der
Flachseite der Scheibe 5 weist einen Winkel von etwa 1-5° gegenüber der
Horizontalen auf und steigt, vom Scheibenmittelpunkt her gesehen, an.
Hierdurch wird das zwischen der Flachseite 5 der Scheibe 1 und der
Abdichtfolie 13 eingebrachte Bindemittel von der Scheibenmitte her nach
außen, transportiert, was zu einer gegenüber dem Stand der Technik
verbesserten Abdichtung, vor allem in den Randbereichen der Scheibe,
führt. Um die Haftung der Flachseite der Scheibe 5 auf der Abdichtfolie 13
gegenüber dem Stand der Technik noch weiter zu verbessern, ist mit Vorteil
vorgesehen, die Flachseite 5 der Scheibe 1 mit kreisförmig umlaufenden
Rillen (nicht dargestellt) zu versehen. Hierdurch wird die Oberfläche, über
die das Bindemittel mit der Abdichtschicht 13 in Kontakt steht, vergrößert
und so die Verschweißung zwischen Befestigungsvorrichtung und
Abdichtschicht erheblich gegenüber dem Stand der Technik verbessert.
Eine noch bessere Dichtigkeit im Randbereich wird erreicht, wenn man an
der der Flachseite abgewandten Seite der Scheibe 1 einen umlaufenden
Rand 22 vorsieht, der als Hinterschneidung 24 ausgebildet ist. Hierdurch
wird erreicht, daß über den Randbereich der Scheibe 1 hinaustretendes
Bindemittel einen Wulst im Randbereich ausbildet und damit eine exzellente
Dichtigkeit aufweist.
Um zu verhindern, daß Flüssigfolie in die Öffnung, die durch die in die
Unterlage eingetriebene Schraube ausgebildet wird, eindringt und diese
unter Umständen zerstört, ist mit Vorteil vorgesehen, daß die Flachseite 5
der Scheibe 1 eine Ausnehmung 26 im Bereich der Scheibenmitte aufweist.
In die Ausnehmung 26 kann vorzugsweise ein Dichtelement, beispielsweise
ein Dichtring, eingesetzt werden, der verhindert, daß Bindemittel, das
zwischen der Flachseite 5 der Scheibe 1 und der Unterlage 13 eingebracht
wird, in die Öffnung eindringt.
Fig. 1b zeigt eine Seitenansicht der erfindungsgemäßen einteiligen
Befestigungsvorrichtung. Gleiche Bauteile wie in Fig. 1a wurden mit
gleichen Bezugszeichen versehen.
In Fig. 1b ist sehr deutlich die Neigung der Flachscheibe 5 gegenüber der
Horizontalen und damit der Abdichtschicht 13 zu erkennen. Im in Fig. 1b
dargestellten Ausführungsbeispiel beträgt die Neigung 30 gegenüber der
Horizontalen genau 1°.
Fig. 1c zeigt eine Draufsicht auf die erfindungsgemäße
Befestigungsvorrichtung. Wiederum sind gleiche Bauteile mit gleichen
Bezugsziffern wie in den Fig. 1a und 1b bezeichnet. Sehr gut zu
erkennen ist der umlaufende Rand 22 in Form einer Hinterschneidung. Die
Scheibe 1 ist mit einer Vielzahl in radialer Richtung verlaufenden
Versteifungsrippen 32 versehen, die die Scheibe 1 verstärken und
verhindern, daß sich die Scheibe 1 unter Last durchbiegt und damit der
Kontakt zwischen Scheibe und Abdichtfolie beeinträchtigt wird.
Das Halteteil 3 zur Aufnahme des Befestigungsorganes in der Scheibenmitte
ist ebenfalls zu erkennen. Erfindungsgemäß ist vorgesehen, das Halteteil
bzw. den Schraubenkopf 3 auf einem Teil seines Umfanges in Form einer
herkömmlichen Sechskantschraube 34 auszubilden. Hierdurch wird es
möglich, mit Hilfe eines sehr einfachen Einschraubwerkzeuges das Halteteil
zu umfassen und in Drehung zu versetzen, um das Befestigungsorgan in die
Unterlage einzutreiben und die dichte Verbindung zwischen Flachseite 5 der
Scheibe 1 und der Abdichtfolie zu erzielen.
Fig. 1d zeigt in einer detaillierten Ansicht im Schnitt den Randbereich 22
der Scheibe 1. Deutlich zu erkennen die Hinterschneidung 24, die dadurch
ausgebildet wird, daß im Randbereich auf der der Flachseite abgewandten
Seite eine Neigung vorgesehen ist, die vom Scheibenrand zur Scheibenmitte
hin abnimmt. In vorliegendem Ausführungsbeispiel beträgt der
Neigungswinkel der Hinterschneidung etwa 40°. Des weiteren deutlich zu
erkennen ist die Neigung der Flachseite 5 im Außenbereich der Scheibe
gegenüber der Horizontalen.
Die Fig. 2a bis 2d zeigen eine alternative zweiteilige Ausführungsform
der Erfindung. In Fig. 2a ist das von der einen, auch erste Scheibe 1
getrennte Halteteil 3 im Schnitt dargestellt. Das Halteteil 3 weist einen
Haltekopf 100 sowie eine Haltescheibe 102 auf. Die weitere, zweite Scheibe
102 weist in der Scheibenmitte eine Öffnung zum Hindurchführen des
Befestigungsorganes auf, an die sich eine im Schraubenkopf 100
ausgebildete Sackbohrung 7 anschließt. Sackbohrung 7 kann, wie bei der
Ausführungsform gemäß Fig. 1a, ein Einlegeteil 9 aufnehmen oder bereits
selbst ein Innengewinde zur Aufnahme des in Fig. 2a dargestellten
Befestigungsorganes 104, beispielsweise einer Schraube, aufweisen. Auch
ist es möglich, die Schraube 104 bereits fest mit dem Halteteil 3 zu
verbinden und als einstückiges Bauteil zu vertreiben. Die Scheibe 102 kann
wie die Scheibe 1, deren Flachseite mit der Abdichtfolie zur Anlage kommt,
ausgebildet sein, d. h. Fangrillen aufweisen, einen Randbereich mit
Hinterschneidung sowie eine Neigung der Fläche, die der ersten Scheibe
zugewandt ist.
Fig. 2b zeigt im Schnitt die erste Scheibe 1, die mit der Abdichtfolie 13 zur
Anlage kommt. In der Mitte der Scheibe 1 befindet sich eine Öffnung 106
zum Hindurchführen des Befestigungsorganes 104, das vom Halteteil 3
gehalten wird. Wie die in Fig. 1a dargestellte einteilige Ausführungsform
der Erfindung weist die Scheibe gemäß Fig. 2b eine Aussparung 26 in der
Scheibenmitte zur Aufnahme eines Dichtelementes auf. Auch ist die
Flachseite 5 der Scheibe 1, die der Abdichtschicht 13 zugewandt ist, mit
einer Neigung vom Scheibenmittelpunkt zum Scheibenrand hin versehen.
Auch die Ausbildung des Randes 22 mit Hinterschneidung 24 entspricht der
der einteiligen Ausführungsform. Als Besonderheiten gegenüber der
einteiligen Ausführungsform weist die Scheibe 1 der zweiteiligen
Ausführungsform Öffnungen 108 auf, die dazu dienen, beim Eintreiben des
Befestigungsorganes zwischen der Flachseite 5 der Scheibe 1 und der
Abdichtfolie 13 befindliches Bindemittel durch die Öffnung 108 in dem
Bereich zwischen der Scheibe 102 und der der Flachseite abgewandten
Seite der Scheibe 1 zu transportieren. Um diesen Fördermechanismus für
das Bindemittel zu unterstützen, ist mit Vorteil vorgesehen, daß die
Flachseite 5 der ersten Scheibe 1 eine weitere zweite Neigung 110 aufweist,
die gegen die Horizontale vom Scheibenrand her in Richtung der
Scheibenmitte geneigt ist.
Erfindungsgemäß ist vorgesehen, daß das separate Befestigungsteil, das
das Befestigungsorgan 104, vorliegend eine Schraube, aufnimmt, auf die
erste Scheibe 1 aufgesetzt wird. Sodann wird das separate Halteteil 3 mit
Hilfe eines Einschraubwerkzeuges in Drehung versetzt, wodurch das
Befestigungsorgan in die Unterlage 11 eingetrieben wird. Die Unterseite der
zweiten Scheibe 102 des Halteteils 3 bewegt sich in Richtung der ersten
Scheibe und kommt schließlich mit der Oberseite der ersten Scheibe 1 in
Kontakt. Durch fortgesetzte Drehbewegung wird auch die erste Scheibe 1 in
Drehung versetzt und das zwischen der Flachseite der ersten Scheibe 1 und
der Abdichtschicht 13 befindliche Bindemittel durch die Drehbewegung zum
einen an den Rand nach außen gefördert, zum anderen aber durch die
Öffnungen 108 zwischen die Unterseite der Scheibe 102 und die der
Abdichtschicht abgewandte Seite der ersten Scheibe 1 in den
Zwischenraum zwischen erster und zweiter Scheibe.
In Fig. 2c ist eine Seitenansicht der ersten Scheibe 1 dargestellt. Wie bei
der Schnittansicht gemäß Fig. 2b sind gleiche Bauteile mit gleichen
Bezugsziffern gekennzeichnet. In Fig. 2c sind besonders gut die
Neigungen an der Flachseite 5 der Scheibe 1 zu erkennen. Zum einen die
erste Neigung, die von der Scheibenmitte zum Scheibenrand hin verläuft
und zum anderen die zweite Neigung 110, die vom Scheibenrand her zur
Scheibenmitte hin verläuft.
Fig. 2d zeigt eine Draufsicht auf die erste Scheibe 1. Wiederum werden für
gleiche Bauteile gleiche Bezugsziffern verwendet. Analog zu der einteiligen
Ausführungsform, wie in Fig. 1d dargestellt, weist auch die erste Scheibe
der zweiteiligen Ausführungsform Versteifungsrippen 32, die in radialer
Richtung verlaufen, auf. Ganz entscheidend für die zweiteilige
Ausführungsform der Erfindung sind die Öffnungen 108 zum Durchtreten
des Bindemittels in den Zwischenraum zwischen erster und zweiter Scheibe,
die um die Öffnung 106 zur Durchführung des Befestigungsorgans durch
die erste Scheibe angeordnet sind. In vorliegender Ausführungsform sind
drei Öffnungen 108 vorgesehen, selbstverständlich ist jede dem Fachmann
beliebige Zahl vorstellbar. Die Randbereiche der ersten Scheibe 22 sind, wie
in Fig. 1d dertailliert dargestellt, ebenfalls als Hinterschneidung 24
ausgestaltet.
In Fig. 3 ist eine Ausführungsform der Erfindung mit Dichtmitteln in
Kombination mit einem Bindemittel im seitlichen Schnitt dargestellt. Die
zweiteilige Befestigungsvorrichtung setzt sich zusammen aus einer ersten
Scheibe 1, die in der Scheibenmitte eine Bohrung zum Durchführen des
Befestigungvsorganes 204 aufweist. Wie schon in den zuvor gezeigten
Beispielen der Erfindung, ist das Befestigungsorgan 204 bevorzugt eine
Schraube. Die Abdichtschicht bzw. dem zu befestigenden Bauteil
zugewandten Seite der ersten Scheibe 1 weist eine zur Abdichtfolie 13
gerichtete Flachseite 5 mit einer ersten in radialer Richtung zum
Scheibenrand hin ansteigenden Neigung auf. Diese Neigung dient dazu,
daß zwischen Flachseite 5 und Abdichtfolie 13 befindliches Bindemittel an
die Ränder der ersten Scheibe 1 transportiert werden und dort einen
Abdichtwulst ausbilden können. Da keinerlei Öffnungen in der ersten
Scheibe 1 vorgesehen sind, kann auch kein Bindemittel zwischen erste und
zweite Scheibe dringen. Diese Ausgestaltung der Erfindung zeichnet sich
durch besondere Reparaturfreundlichkeit aus.
Das Halteteil 220 für das Befestigungsmittel 204 ist als separates Bauteil
ausgestaltet. Das separate Bauteil umfaßt eine zweite Scheibe 222 sowie
ein Kopfteil 224. Das Kopfteil 224 umfaßt eine Sackbohrung zur Aufnahme
des Befestigungselementes 204, die zweite Scheibe 222 weist eine
Durchbohrung zum Hindurchführen des
Befestigungselementes 204 in das Kopfteil 224 auf. Besonders bevorzugt
ist das Kopfteil 224 derart ausgestaltet, daß ein Sechskantwerkzeug zum
Eintreiben des Befestigungsorganes in die Unterlage bzw. das Bauteil
daran angesetzt werden kann.
Die zweite Scheibe weist an der der ersten Scheibe zugewandten Seite ein
umlaufendes, als Dichtring ausgebildetes Dichtelement 226 mit zwei
umlaufenden Seitenwänden 226.2, 226.3 auf, so daß ein Hohlraum 226.4
zwischen dem Volumenabschnitt 226.1 und den Seitenwänden 226.2, 226.3
des Dichtringes gebildet wird. Der Dichtring an der zweiten Scheibe wird
durch Vorsprünge 228, 230, die an der Unterseite der zweiten Scheibe 222
angeordnet sind, gehalten. In einer besonderen Ausführungsform kann
vorgesehen sein, daß die zweite Scheibe als sogenannte Dichtscheibe
ausgeführt ist, d. h. das Dichtelement bereits in die zweite Scheibe
integriert ist, indem beispielsweise Scheibe und Dichtelement aus ein und
demselben elastischen Material einstückig ausgeführt sind.
Mit der Ausführungsform gemäß Fig. 3 können sowohl bestimmte
Bauelemente, wie beispielsweise Fassadenbauelemente aus Metall oder
Kunststoff, an einer Unterlage dicht befestigt werden wie selbstverständlich
auch Abdichtschichten, beispielsweise Folien oder Teerpappe.
In Fig. 4 ist eine weitere vierte Ausgestaltung der Erfindung gezeigt.
Gleiche Bauteile wie in Fig. 3 und 4 ist mit den gleichen Bezugsziffern
belegt.
Die Ausführungsform gemäß Fig. 4 zeigt eine Ausführungsform der
Erfindung mit einer zweiten Scheibe 220, die ein Dichtelement 226 umfaßt.
Neben dem äußeren Dichtelement 226 weist die Ausgestaltung gemäß
Fig. 4 ein weiteres inneres Dichtelement 300 auf, das direkt an dem
Befestigungsmittel, vorliegend der Schraube 204 anliegt. Das innere
Dichtelement 300 ist in der dargestellten Ausführungsform so ausgeführt,
daß es in seiner Höhe stets größer ist als das äußere Dichtelement 226. Bei
Dichtelementen aus Material in gleicher bzw. vergleichbarer
Kompressibilität ergibt sich nach Einschrauben des Halteteiles in die
Abdichtfolie 13 für die zweite Scheibe 222 eine gewisse Beweglichkeit der
Abdichtscheibe 220. Dies hat insbesondere bei Verschiebung der
abzudichtenden Folie aufgrund von Kälteschrumpfung bzw.
Wärmeausdehnung einen Vorteil, da die Scheibe 220 dicht anliegt und
trotzdem eine gewisse Flexibilität gewährleistet, so daß derartige
Verschiebungen ausgeglichen werden können. Die dargestellte
Ausführungsform weist als Dichtmittel im wesentlichen Dichtringe auf.
Alternativ hierzu können auch elastische Formteile, beispielsweise
Gummiformteile, verwandt werden, die in Kombination mit einem Gleitmittel
das Verwenden von lösungsmittelhaltiger Flüssigfolie überflüssig machen
und sich insbesondere für das Abdichten von Kautschukbahnen eignen.
Die dargestellte Ausführungsform gemäß Fig. 5 umfaßt auf der dem
abzudichtenden Bauteil zugewandten Seite der ersten Scheibe 1 eine erste
nach außen gerichtete Neigung 20 in radialer Richtung sowie eine nach
innen gerichtete zweite Neigung 110. Bevorzugt erstreckt sich die erste
Neigung 20 über ungeefähr die Hälfte des Radius, d. h. der Strecke vom
Rand zum Scheibenmittelpunkt und die zweite Neigung 110 ebenfalls über
den halben Radius. Hierdurch wird ein umlaufender Vorsprung 330
ausgebildet. Im Gegensatz zu einer ebenen Auflagefläche wird beim
Einschrauben die abzudichtende Folie in das Scheiben- bzw. Tellerinnere
gezogen und so, auch wenn kein Dichtmittel in Form beispielsweise einer
Flüssigfolie verwandt wird, eine hohe Dichtheit erzielt.
Kombinationen der dargestellten Ausführungsformen sollen, ohne hier
explizit beschrieben zu sein, vom Offenbarungsgehalt der Anmeldung
mitumfaßt sein.
Mit der erfindungsgemäßen Befestigungsvorrichtung zum Befestigen einer
Abdichtfolie an einer Unterlage sowie dem erfindungsgemäßen Verfahren
wird somit eine besonders zuverlässige Abdichtung erreicht, die zudem
auch leicht austauschbar ist, was insbesondere bei Durchführen von
Reparaturarbeiten von entscheidender Bedeutung ist.
Claims (22)
1. Vorrichtung zum Befestigen einer Abdichtungsschicht an einer
Unterlage, insbesondere einer Folie oder Teerpappe an der
Außenseite eines Daches mit
- 1. 1.1 mindestens einer Scheibe (1, 200);
- 2. 1.2 Befestigungsorganen (104, 204);
- 3. 1.3 Haltemittel (7, 3) für die Befestigungsorgane; und
- 4. 1.4 einem zwischen der der Abdichtschicht zugewandten Seite der einen Scheibe und der Abdichtschicht eingebrachtem Bindemittel, wobei
- 5. 1.5 das Befestigungsorgan im Bereich der Scheibenmitte angreift und durch die Abdichtschicht in die Unterlage (13) so weit eingetrieben wird, daß die eine Scheibe gegen die Abdichtschicht drückt, so daß
- 6. 1.6 das zwischen der der Abdichtschicht zugewandten Seite der einen Scheibe und der Abdichtschicht eingebrachte Bindemittel verpreßt wird;
- 7. 1.7 die Fläche der der Abdichtschicht zugewandten Seite der einen Scheibe mindestens eine in radialer Richtung zum Scheibenrand hin verlaufende erste Neigung (20) aufweist, derart, daß ein Teil des Bindemittels beim Eintreiben des Befestigungsorganes in die Unterlage an den Rand der ersten Scheibe transportiert wird, dadurch gekennzeichnet, daß
- 8. 1.8 die Fläche der der Abdichtschicht zugewandten Seite der einen Scheibe eine zweite zum Scheibenmittelpunkt in radialer Richtung verlaufende Neigung (110) aufweist, derart, daß ein Teil des Bindemittels beim Eintreiben des Befestigungsorgans in Richtung Scheibenmittelpunkt transportiert wird und
- 9. 1.9 die Scheibe einen Scheibenrand (22) umfaßt, der an der der Abdichtschicht abgewandten Seite eine Neigung (24) vom Rand zum Scheibeninneren aufweist, so daß eine Hinterschneidung ausgebildet wird und beim Eintreiben der Scheibe über den Rand hinaustretendes Bindemittel einen Abdichtwulst ausbildet.
2. Vorrichtung gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die
Scheibe selbst die Haltemittel für das Befestigungsorgan umfaßt.
3. Vorrichtung gemäß einem der Ansprüche 1 bis 2, dadurch
gekennzeichnet, daß die erste in radialer Richtung nach außen
verlaufende Neigung sich über ungefähr 2/3 des Radius der Scheibe
erstreckt.
4. Vorrichtung gemäß einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch
gekennzeichnet, daß die zweite in radialer Richtung zum
Scheibenmittelpunkt verlaufende Neigung sich über ungefähr 1/3 des
Radius der Scheibe erstreckt.
5. Vorrichtung gemäß einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch
gekennzeichnet, daß die Haltemittel für das Befestigungsorgan ein
von der Scheibe getrenntes Bauteil umfassen.
6. Vorrichtung gemäß einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch
gekennzeichnet, daß zwischen der dem Bauteil zugewandten Seite
der einen Scheibe und dem Bauteil ein Dichtmittel eingebracht ist.
7. Vorrichtung gemäß Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß die
Dichtmittel Dichtringe sind, die auf der dem Bauteil zugewandten
Seite einen durch mindestens zwei umlaufende Seitenwände des
Dichtringes ausgebildeten Hohlraum umfassen, so daß beim
Verpressen der Dichtringe beim Eintreiben des Befestigungsorgans in
die Unterlage diese Seitenwände an der Oberflächenkontur des
Bauteiles dicht zur Anlage kommen.
8. Vorrichtung gemäß einem der Ansprüche 6 bis 7, dadurch
gekennzeichnet, daß sie mindestens eine Scheibe an der dem Bauteil
zugewandten Seite Mittel zum Halten des Dichtringes umfaßt.
9. Vorrichtung gemäß Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß die
Mittel zum Halten an der dem Bauteil zugewandten Seite der Scheibe
angeordnete umlaufende Vorsprünge sind.
10. Vorrichtung gemäß einem der Ansprüche 5 bis 9, dadurch
gekennzeichnet, daß das getrennte Bauteil eine zweite Scheibe
umfaßt, die beim Eintreiben des Befestigungsorgans sich in Richtung
der ersten Scheibe bewegt.
11. Vorrichtung gemäß einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch
gekennzeichnet, daß die der Abdichtschicht zugewandte Seite der
einen Scheibe eine Vielzahl von kreisförmig umlaufenden Rillen
aufweist, so daß die Verschweißung zwischen
Befestigungsvorrichtung und Abdichtschicht erhöht wird.
12. Vorrichtung gemäß einem der Ansprüche 5 bis 11, dadurch
gekennzeichnet, daß die eine Scheibe Öffnungen aufweist, durch die
zwischen der der Abdichtschicht zugewandten Seite der einen
Scheibe und der Abdichtschicht befindliches Bindemittel beim
Eintreiben des Befestigungsorganes in den Zwischenraum zwischen
der der Abdichtschicht abgewandten Seite der einen Scheibe und der
Unterseite der zweiten Scheibe gefördert wird.
13. Vorrichtung gemäß einem der Ansprüche 6 bis 12, dadurch
gekennzeichnet, daß die Fläche der Unterseite der zweiten Scheibe,
die der einen Scheibe zugewandt ist, eine in radialer Richtung zum
Scheibenrand hin verlaufende Neigung aufweist, derart, daß ein Teil
des zwischen der einen und zweiten Scheibe befindlichen
Bindemittels beim Eintreiben des Befestigungsorganes an den Rand
der zweiten Scheibe transportiert wird.
14. Vorrichtung gemäß einem der Ansprüche 6 bis 12, dadurch
gekennzeichnet, daß die zweite Scheibe einen Scheibenrand umfaßt,
der an der der einen Scheibe abgewandten Seite eine Neigung vom
Rand zum Scheibeninneren hin aufweist, so daß eine
Hinterschneidung ausgebildet wird und beim Eintreiben der Scheibe
über den Rand hinaustretendes Bindemittel einen Abdichtwulst
ausbildet.
15. Vorrichtung gemäß einem der Ansprüche 1 bis 14, dadurch
gekennzeichnet, daß die Haltemittel Mittel zum Ansetzen eines
Einschraubwerkzeuges umfassen, um durch Anpressen und
Verdrehen der Haltemittel sowohl das Befestigungsorgan sowie die
eine und/oder zweite Scheibe zum Verdrehen zu bringen und
dadurch das Befestigungsorgan dazu zu zwingen, durch die
Abdichtschicht in die Unterlage einzudringen, bis die Anpressung der
Scheibe gegen ein auf die Abdichtschicht aufgetragenes Bindemittel
erreicht wird.
16. Vorrichtung gemäß Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, daß die
Mittel zum Halten des Einschraubwerkzeuges als Sechskantkopf mit
Vertiefungen ausgebildet sind.
17. Vorrichtung gemäß einem der Ansprüche 1 bis 16, dadurch
gekennzeichnet, daß die eine Scheibe in der Scheibenmitte eine
umlaufende Aussparung umfaßt, die einen Abdichtring aufnehmen
kann, so daß ein Eindringen des Bindemittels in die durch das
Eintreiben des Befestigungsorgans in der Unterlage gebildete
Öffnung verhindert wird.
18. Vorrichtung gemäß einem der Ansprüche 1 bis 17, dadurch
gekennzeichnet, daß die eine Scheibe auf der der Abdichtschicht
abgewandten Seite Verstärkungselemente aufweist, die verhindern,
daß sich die Scheibe durchbiegt.
19. Vorrichtung gemäß einem der Ansprüche 10 bis 18, dadurch
gekennzeichnet, daß die zweite Scheibe auf der der ersten Scheibe
zugewandten Seite Dichtmittel umfaßt.
20. Vorrichtung gemäß Anspruch 19, dadurch gekennzeichnet, daß die
Dichtmittel Dichtringe sind, die auf der der ersten Scheibe
zugewandten Seite einen durch mindestens zwei umlaufende
Seitenwände des Dichtringes gebildeten Hohlraum umfassen, so daß
beim Verpressen der Dichtringe diese Seitenwände an der
Oberflächenkontur der ersten Scheibe dicht anliegen.
21. Vorrichtung gemäß Anspruch 19, dadurch gekennzeichnet, daß die
zweite Scheibe an der der ersten Scheibe zugewandten Seite Mittel
zum Halten des Dichtringes umfaßt.
22. Vorrichtung gemäß Anspruch 21, dadurch gekennzeichnet, daß die
Mittel zum Halten des Dichtringes an der der ersten Scheibe
zugewandten Seite der zweiten Scheibe angeordnete umlaufende
Vorsprünge sind.
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE19820958A DE19820958C2 (de) | 1997-05-16 | 1998-05-11 | Befestigungsvorrichtung zum Befestigen einer Abdichtschicht an einer Unterlage |
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|---|---|---|---|
| DE29708740U DE29708740U1 (de) | 1997-05-16 | 1997-05-16 | Befestigungsvorrichtung zum Befestigen einer Abdichtschicht an einer Unterlage |
| DE19722759A DE19722759A1 (de) | 1997-05-16 | 1997-06-02 | Befestigungsvorrichtung zum Befestigen einer Abdichtschicht an einer Unterlage |
| DE19820958A DE19820958C2 (de) | 1997-05-16 | 1998-05-11 | Befestigungsvorrichtung zum Befestigen einer Abdichtschicht an einer Unterlage |
Publications (2)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE19820958A1 DE19820958A1 (de) | 1999-05-06 |
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| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE19820958A Expired - Fee Related DE19820958C2 (de) | 1997-05-16 | 1998-05-11 | Befestigungsvorrichtung zum Befestigen einer Abdichtschicht an einer Unterlage |
Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE19820958C2 (de) |
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| DE19820958A1 (de) | 1999-05-06 |
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