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DE19820538C2 - Bodenwischgerät - Google Patents

Bodenwischgerät

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DE19820538C2
DE19820538C2 DE19820538A DE19820538A DE19820538C2 DE 19820538 C2 DE19820538 C2 DE 19820538C2 DE 19820538 A DE19820538 A DE 19820538A DE 19820538 A DE19820538 A DE 19820538A DE 19820538 C2 DE19820538 C2 DE 19820538C2
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Carl Freudenberg KG
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    • A47L13/00Implements for cleaning floors, carpets, furniture, walls, or wall coverings
    • A47L13/10Scrubbing; Scouring; Cleaning; Polishing
    • A47L13/20Mops
    • A47L13/24Frames for mops; Mop heads
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B25HAND TOOLS; PORTABLE POWER-DRIVEN TOOLS; MANIPULATORS
    • B25GHANDLES FOR HAND IMPLEMENTS
    • B25G1/00Handle constructions
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  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Cleaning Implements For Floors, Carpets, Furniture, Walls, And The Like (AREA)

Description

Die Erfindung betrifft ein Bodenwischgerät mit einem Stiel, der mit einem Trag­ körper mit zumindest einem pendelnd daran aufgehängten, flexiblen Wisch­ element verbunden ist.
Stand der Technik
Ein solches Bodenwischgerät ist aus dem DE 297 01 349 U1 bekannt. Es wird zur Naßreinigung von Fußböden verwendet und zu diesem Zweck auf einem zick-zack- oder schleifenförmig verlaufenden Weg über die zu reinigende Flä­ che hinwegbewegt. Die flexiblen Wischelemente zeigen dabei stets nach hin­ ten, was dazu zwingt, das Bodenwischgerät in seiner Gesamtheit beim jeweili­ gen Erreichen der Scheitelpunkte des zick-zack-förmigen Wegs in seiner Ge­ samtheit in eine Schwenkbewegung zu versetzen, wenn Verknäuelungen der Wischelemente vermieden werden sollen.
Aus der DE 22 29 824 A1 ist ein Wischmop bekannt, dessen Mopkopf mittels eines Schwenklagers mit einem Stiel verbunden ist. Das Schwenklager weist eine Kugel auf, wodurch der Stiel in einem 360°-Bogen bewegbar ist.
Darstellung der Erfindung
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Bodenwischgerät der eingangs genannten Art derart weiterzuentwickeln, daß es beim Reinigen einer Boden­ fläche im Zuge einer zick-zack-förmigen Hin- und Herbewegung an den Scheitelpunkten nicht mehr nötig ist, das Bodenwischgerät in seiner Gesamtheit in eine Schwenkbewegung zu versetzen.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß bei einem Bodenwischgerät der ein­ gangs genannten Art mit den kennzeichnenden Merkmalen von Anspruch 1 gelöst. Auf vorteilhafte Ausgestaltungen nehmen die Unteransprüche Bezug.
Bei dem erfindungsgemäßen Bodenwischgerät ist es vorgesehen, daß der Tragkörper um eine Achse drehbar ist, die sich parallel zur Längsrichtung des Stiels erstreckt und daß Mittel zur Unterdrückung einer Verkantung des Trag­ körpers, bezogen auf den Stiel, vorgesehen sind. Der Stiel des Bodenwischge­ rätes kann hierdurch mit beiden Händen in einer optimalen Körperhaltung fest ergriffen und zick-zack- bzw. schleifenförmig über eine zu reinigende Bodenflä­ che hinwegbewegt werden, ohne daß es an den Scheitelpunkten dieser Bewe­ gung einer Änderung der Hand- oder Körperhaltung bedarf. Gleichwohl zeigen die pendelnd an dem Tragkörper aufgehängten, flexiblen Wischelemente stets nach hinten, wodurch sie unter Vermeidung von Verknäuelungen stets für die Erzielung eines optimalen Reinigungsergebnisses zur Verfügung stehen. Für den Benutzer des Bodenwischgerätes ist das von großem Vorteil. Da zu kei­ nem Zeitpunkt der Benutzung eine Notwenigkeit besteht, die Hand- oder Kör­ perhaltung in ergonomisch ungünstiger Weise zu verändern, ergibt sich eine Kraftersparnis.
Zwischen Tragkörper und Stiel ist als Drehgelenk eine Säulen- oder Kegelfüh­ rung vorgesehen. Im einfachsten Falle können sie durch eine an dem Tragkör­ per festgelegte Tülle gebildet sein, in die der zylindrische Schaft des Stiels drehbeweglich eingefügt ist. Eine solche Ausführung läßt sich nicht nur beson­ ders kostengünstig erzeugen, sie hat zudem den Vorteil, einer besonders guten Funktionssicherheit unter der Schmutzbelastung, die während der bestim­ mungsgemäßen Verwendung zu erwarten ist. Die Festlegung des Stiels in einer solchen Tülle kann durch eine Clipp-Verbindung hergestellt werden, bei der ein quer zur Längsachse vorstehender Vorsprung des einen Teils in eine Nut des anderen Teils eingeschnappt ist.
Die Drehbarkeit des Tragkörpers, relativ zu dem Stiel, kann in zumindest einer Richtung durch einen Anschlag des Stiels begrenzt sein, der mit einem Gegen­ anschlag des Tragkörpers in Eingriff bringbar ist. Hierdurch lassen sich bei be­ stimmten Reinigungsprozessen unerwünschte Ausweichbewegungen der Wischelemente verhindern, beispielsweise beim Reinigen der eine Bodenfläche seitlich umgebenen Scheuerleiste zusammen mit der Bodenfläche.
Wiederum andere Gegebenheiten liegen vor, wenn beispielsweise die Stellstu­ fen einer Treppe im selben Arbeitsgang mit der Bodenfläche mitzureinigen sind. Um das Bodenwischgerät an derartige, häufig wechselnde Anforderungen leichter anpassen zu können, hat es sich als vorteilhaft bewährt, wenn der An­ schlag und/oder der Gegenanschlag in Umfangsrichtung verstellbar oder be­ darfsweise ganz abschaltbar oder entfernbar ist.
Das Drehgelenk kann durch eine an dem Stiel bzw. Tragkörper festgelegte Hülse gebildet sein, die einen Zapfen des Tragkörpers bzw. des Stiels in zu­ mindest einem Teilbereich umschließt. Der Zapfen und/oder der Stiel können dabei hohl ausgebildet sein, um das Gesamtgewicht zu reduzieren.
Als vorteilhaft hat es sich bewährt, wenn der Stiel gegen die Kraft einer Feder an den Tragkörper annäherbar ist und wenn durch eine solche Annäherung eine lösbare Verdrehsicherung einschaltbar bzw. betätigbar ist, die zwischen der Hülse und dem Zapfen angeordnet ist und die Schwenkbarkeit vorüberge­ hend unterdrückt. Eine solches Erfordernis kann beispielsweise gegeben sein, wenn es erwünscht ist, Relativverdrehungen des Tragkörpers, bezogen auf den Stiel, nur während der Vorwärtsbewegungen des Bodenwischgerätes zu unter­ drücken und während aller anderen Bewegungen zu ermöglichen. Hierdurch lassen sich beispielsweise schwer zugängliche Flächenbereiche unter Schrän­ ken oder Vorsprüngen leichter mit den Wischelementen erreichen. Beim Zurückziehen des Bodenwischgerätes wird demgegenüber die Verdrehsicherung automatisch außer Funktion geschaltet mit der Folge, daß sich der Tragkörper und die Wischelemente wieder optimal auf die zu reinigende Fläche auszurich­ ten vermögen. Die Ein- und Ausschaltung der Verdrehsicherung erfolgt hierbei automatisch. Ihre Verfügbarkeit stellt insofern eine große Hilfe bei der bestim­ mungsgemäßen Verwendung des Bodenwischgerätes dar.
Aus verkaufstechnischen Gründen ist es mitunter erwünscht, die verschleißbe­ anspruchten Teile des Bodenwischgerätes unabhängig von den übrigen Teilen anbieten zu können. Unter diesem Gesichtspunkt hat es sich als vorteilhaft be­ währt, wenn das Drehgelenk einen Bestandteil des Stiels bildet und lösbar an dem Tragkörper festgelegt ist.
Wenn sich im Bereich des Drehgelenkes als Folge der während der bestim­ mungsgemäßen Verwendung zu erwartenden Schmutzbelastung eine Beein­ trächtigung der Relativbeweglichkeit ergeben kann, besteht die Möglichkeit, es bei Bedarf zusammen mit dem Tragkörper und den Wischelementen auszutau­ schen. Das Drehgelenk sollte in solchen Fällen einen Bestandteil des Tragkör­ pers bilden und lösbar an dem Stiel befestigt sein.
Das Drehgelenk kann auch zwei relativ verdrehbare Einzelteile umfassen, die einerseits an dem Tragkörper und andererseits an dem Stiel befestigt und von einander trennbar sind. Hierdurch besteht nicht nur die Möglichkeit, die Funkti­ onsteile des Drehgelenkes nach der Trennung zu reinigen und dabei ver­ schmutzungsbedingte Funktionsbeeinträchtigung zu beseitigen sondern dar­ über hinaus die Möglichkeit, eines der Funktionsteile beim Austausch des Tragkörpers mit den daran befindlichen Wischelementen durch ein Neuteil zu ersetzen. Hierdurch läßt sich das Interesse des Verwenders befriedigen, stets ein kostengünstiges Bodenwischgerät zur Verfügung zu haben, das sich durch eine besonders gute Funktionssicherheit auszeichnet.
Natürlich ist es auch möglich, gegebenenfalls ein Drehgelenk zu verwenden, das in einem Adapter enthalten ist, der sowohl lösbar mit dem Tragkörper als auch mit dem Stiel verbindbar ist. Die verschiedenen Funktionen des Drehge­ lenkes lassen sich in einer solchen Ausbildung optimieren, ohne daß in einem zu überblickenden Zeitraum störender Verschleiß zu erwarten ist. Insbesondere für professionelle Anwendungen wird eine solche Ausbildung daher bevorzugt.
Kurzbeschreibung der Zeichnungen
Die Erfindung wird nachfolgend anhand der Zeichnungen weiter verdeutlicht. Es zeigen:
Fig. 1 einen Ausschnitt aus einem Bodenwischgerät in einer perspektivischen Ansicht von oben.
Fig. 2 eine alternative Ausführung eines Bodenwischgerätes in länggeschnit­ tener Darstellung.
Ausführung der Erfindung
Das in den Fig. 1 und 2 gezeigte Bodenwischgerät umfaßt einen Stiel 1, der mit einem Tragkörper 2 mit mehreren pendelnd daran aufgehängten, flexiblen Wischelementen 3 verbunden ist. Die Wischelemente 3 können aus Garn­ strängen bestehen, aus Schaumstoff - oder textilen Streifen, beispielsweise Streifen aus Vliesstoff. Sie können desweiteren mit einer Veredelung versehen sein, um die Reinigungswirkung zu verbessern, beispielsweise einem die Ober­ fläche überragenden Druckmuster aus einem elastischen, polymeren Werk­ stoff.
Der Tragkörper 2 ist um eine Achse 4 drehbar, die mit der Längsachse des Stiels 1 zusammenfällt. Der Stiel 1 ist zylindrisch ausgebildet und am unteren Ende in einer hohlzylindrischen Säulenführung des Tragkörpers 2 geführt. Eine Verkantung des Tragkörpers 2, bezogen auf den Stiel 1, ist dadurch ausge­ schlossen.
Gleichwohl ist zwischen dem Tragkörper 2 und dem Stiel 1 ein Drehgelenk 5 vorgesehen, das eine leichte Relativverdrehbarkeit ermöglicht. Die Relativ­ verdrehbarkeit des Stiels 1 ist dabei in beiden Richtungen durch einen An­ schlag 6 begrenzt, der mit Gegenanschlägen 7 des Tragkörpers 2 in Eingriff bringbar ist. Unerwünschte Relativverdrehungen des Tragkörpers 2 beim Reini­ gen schwierig zu erreichender Flächen, beispielsweise der Stellstufen einer Treppe, lassen sich dadurch verhindern.
Desweiteren besteht die Möglichkeit, den Anschlag 6 in den Stiel 1 einfederbar zu gestalten mit dem Ziel, den Stiel 1 bedarfsweise aus dem Drehgelenk 5 zu entnehmen und im Bereich seines unteren Endes reinigen zu können. In bezug auf die Gewährleistung einer guten Relativbeweglichkeit über lange Zeitspan­ nen ist diese Möglichkeit von großem Vorteil.
Zumindest einer der Gegenanschläge 7 kann zur Einschränkung oder Unter­ drückung der Relativbeweglichkeit des Stiels 1, bezogen auf den Tragkörper 2, verstellbar ausgebildet und bedarfsweise durch andere, gleichwirkende Mittel ersetzt sein. Zu diesem Zweck ist beispielsweise in einem Teil 10 des Drehge­ lenks 5 ein Schieber 11 eingefügt, der manuell in die Bahn des Anschlags 6 bringbar ist. Die Relativverdrehbarkeit des Stiels 1 wird hierdurch eingeschränkt. Die örtliche Lage des Schiebers 11 ist dem Hersteller des Bodenwischgerätes vorbehalten und kann so festgelegt werden, wie in Hinblick auf die Durchfüh­ rung bestimmter Reinigungsvorgänge erforderlich.
Bei der in Fig. 2 gezeigten Ausführung ist der Stiel 1 gegen die Kraft einer Fe­ der 9 an den Tragkörper 2 annäherbar, wobei eine lösbare Verdrehsicherung 10 in Eingriff gelangt. Die Verdrehsicherung 10 besteht im wesentlichen aus einander zugewandten, stirnseitigen Verzahnungen 12 einerseits der einen Be­ standteil des Tragkörpers 2 bildenden Hülse 13 und andererseits des Zapfens 8, der zusammen mit dem Stiel 1 beweglich ist oder einen Bestandteil des Stiels 1 bildet. Die beiderseitigen Verzahnungen 12 gelangen beim Zusam­ menpressen der Feder 9 miteinander in Eingriff und verhindern eine weiterge­ hende relative Verdreh- und Verschiebbarkeit. Die Verdrehsicherung ist nur solange wirksam, wie der Stiel 1 auf der zwischen den beiderseitige Verzah­ nungen 12 verfügbaren Wegstrecken in Richtung des Tragkörpers 2 verlagert ist. Was beispielsweise bei einer Vorwärtsbewegung des Bodenwischgerätes der Fall sein kann. Bei einer entgegengesetzten Bewegungsrichtung bewirkt demgegenüber die Feder 9 eine entgegengesetzte Relativverlagerung des Stiels 1 in der Hülse 13 mit der Folge, daß die Verdrehsicherung 10 außer Ein­ griff gelangt. Der Stiel 1 ist dann wieder frei verdrehbar, bezogen auf den Trag­ körper 2.
Bei dem gezeigten Ausführungsbeispiel nach Fig. 2 ist der Tragkörper 2 mit­ tels einer Schließschraube 14 relativ verschieb- und verdrehbar mit dem Stiel 1 verbunden. Alternativ hierzu ist es vorstellbar, eine Clip-Verbindung oder ähnli­ ches in Anwendung zu bringen.

Claims (11)

1. Bodenwischgerät mit einem Stiel, der mit einem Tragkörper mit zumin­ dest einem pendelnd daran aufgehängten, flexiblen Wischelement ver­ bunden ist, dadurch gekennzeichnet, daß der Tragkörper (2) um eine Achse(4) drehbar ist, die sich parallel zur Längsrichtung des Stiels (1) erstreckt, wobei zwischen Tragkörper (2) und Stiel (1) eine Säulen- oder Kegelführung vorgesehen ist.
2. Bodenwischgerät nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Drehbarkeit in zumindest einer Richtung durch einen Anschlag (6) des Stiels begrenzt ist, der mit einem Gegenanschlag (7) des Tragkörpers (2) in Eingriff bringbar ist.
3. Bodenwischgerät nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Anschlag (6) und/oder der Gegenanschlag (7) in Umfangsrichtung ver­ stellbar ist.
4. Bodenwischgerät nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, daß der Anschlag (6) und/oder der Gegenanschlag (7) abschaltbar oder ent­ fernbar ist.
5. Bodenwischgerät nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekenn­ zeichnet, daß das Drehgelenk (5) durch eine an dem Stiel (1) bzw. Trag­ körper (2) festgelegte Hülse (13) gebildet ist, die einen Zapfen (8) des Tragkörpers (2) bzw. Stiels (1) in zumindest einem Teilbereich um­ schließt.
6. Bodenwischgerät nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß der Zapfen (8) hohl ausgebildet ist.
7. Bodenwischgerät nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß der Stiel (1) gegen die Kraft einer Feder (9) an den Tragkörper (2) annä­ herbar ist und daß durch eine Annäherung eine lösbare Verdrehsiche­ rung (10) betätigbar ist, die zwischen der Hülse (13) und dem Zapfen (8) angeordnet ist.
8. Bodenwischgerät nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekenn­ zeichnet, daß das Drehgelenk (5) einen Bestandteil des Stiels (1) bildet und lösbar an dem Tragkörper (2) festgelegt ist.
9. Bodenwischgerät nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekenn­ zeichnet, daß das Drehgelenk (5) einen Bestandteil des Tragkörpers (2) bildet und lösbar an dem Stiel (1) befestigt ist.
10. Bodenwischgerät nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekenn­ zeichnet, daß das Drehgelenk (5) zwei relativ verdrehbare Einzelteile umfaßt, die einerseits an dem Tragkörper (2) und andererseits an dem Stiel (1) befestigt und die voneinander trennbar sind.
11. Bodenwischgerät nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekenn­ zeichnet, daß das Drehgelenk (5) in einem Adapter enthalten ist, der so­ wohl lösbar mit dem Tragkörper (2) als auch mit dem Stiel (1) verbindbar ist.
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