DE19819176C2 - Vorrichtung zum Verpacken von Leuchtstoff-Ringlampen - Google Patents
Vorrichtung zum Verpacken von Leuchtstoff-RinglampenInfo
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Description
Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Verpacken von Leuchtstoff-
Ringlampen aus jeweils einem Zuschnitt blattförmigen Materials, vorzugsweise
Wellpappe, welcher durch Faltung längs Knicklinien und durch Einsteck- oder
Klebeverbindungen in eine die jeweilige Lampe zumindest teilweise abdeckende
und schützende, flächige Hülle mit zwei die Lampe zwischen sich
einschließenden Flachseiten verformt worden ist.
Aus derartigen Zuschnitten hergestellte Verpackungshüllen für röhrenförmige
Lampen, insbesondere Ringlampen, sind bekannt, siehe DE 28 24 549 A1, Fig.
3. Es handelt sich dabei jeweils um Einzelverpackungen von Lampen in
sogenannten Falzschachteln für Versand und Verkauf. Es ist auch bereits eine
Nestverpackung für je eine 32 W- und eine 40 W-Ringlampe bekannt
(SYLVANIA Spez. Nr. 51A-1902-429), bei der beide Lampen in eine
Wellpappenhülle eingelegt und dann der Abstand der beiden Lampen
voneinander durch manuelles Eindrücken von mehreren Laschen fixiert wird.
Die Lampen können in dieser Nestverpackung nur gemeinsam zum Verkauf
angeboten werden, eine Einzelverpackung ist nicht vorhanden; wird dieser
Nestverpackung eine der Lampen entnommen, ist die entnommene Lampe ohne
Verpackung.
Die der Erfindung zugrundeliegende Aufgabe wird darin gesehen, eine
Verpackung für Leuchtstoffringlampen zu schaffen, bei der zwar
die einzelnen Lampen auch einzeln in entsprechenden Hüllen verpackt sind,
jedoch diese Hüllen derart zusammengesteckt werden können, daß sich eine
stabile und platzsparende Gesamtverpackung ergibt, aus der sich die einzelnen
Ringlampen mit ihrer Einzelverpackung entnehmen lassen, ohne daß die
Konsistenz der Rest-Gesamtverpackung beeinträchtigt wird.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß eine Mehrzahl von
Hüllen unterschiedlicher Größe für die Aufnahme von Lampen ebenfalls
unterschiedlicher Größe vorgesehen ist, deren größte Hülle an ihren beiden
Flachseiten in ihren Dimensionen an die Dimensionen von Hüllen kleinerer
Größe angepaßte Ausnehmungen zur kraft- und/oder formschlüssigen
Aufnahme derselben aufweist, so daß von jeder Seite zumindest eine kleinere
Hülle in das Volumen der größeren Hülle einsetzbar ist, derart, daß in
zusammengesetzten Zustand eine das Volumen der größten Hülle praktisch
nicht überschreitende Gesamtverpackung aus mehreren Einzelverpackungen
gebildet ist, aus der sich jede Einzelverpackung ohne Beeinträchtigung der
restlichen Einzelverpackungen entnehmen läßt.
Vorteilhafterweise gewährleistet die erfindungsgemäße Vorrichtung, daß sich
aus der zusammengesteckten Gesamtverpackung jede Einzelverpackung, auch
die größte, ohne Beeinträchtigung der übrigen Verpackungen insofern
entnehmen läßt, als sich die kleineren Verpackungen ihrerseits wiederum
aneinander befestigen lassen, ohne daß irgendeine der Einzelverpackungen
beschädigt oder anderweitig in Mitleidenschaft gezogen werden muß.
Gleichzeitig wird erreicht, daß die Gesamtverpackung praktisch nicht größer
ist und kein größeres Volumen beansprucht als die für die größte Lampe
erforderliche Verpackung bzw. Hülle, was eine ganz erhebliche Einsparung an
Lager- und Transportvolumen bedeutet.
Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform einer erfindungsgemäßen
Vorrichtung zum Verpacken von drei Leuchtstoff-Ringlampen mit derart
unterschiedlichen Durchmessern, daß sich dieselben mit ihren
Einzelverpackungen flächig ineinander setzen lassen, weist die die Ringlampe
größten Durchmessers aufnehmende große Hülle an ihrer einen Flachseite eine
in Form und Größe an Form und Größe der die Ringlampe mittelgroßen
Durchmessers aufnehmenden mittelgroßen Hülle angepaßte Ausnehmung zur
Aufnahme der mittelgroßen Hülle, sowie an ihrer anderen Flachseite eine in
Form und Größe an Form und Größe der die Ringlampe kleineren
Durchmessers aufnehmenden kleinen Hülle angepaßte zweite Ausnehmung zur
Aufnahme der kleinen Hülle auf. Gleichzeitig weist die mittelgroße Hülle an
ihrer beim Einsetzen in die große Hülle der kleinen Hülle zugewandten
Flachseite ebenfalls eine Ausnehmung auf, die in Form und Größe an Form und
Größe der kleinen Hülle angepaßt und ebenfalls zur kraft- und/oder
formschlüssigen Aufnahme der letzteren vorgesehen ist, derart, daß die drei
Ringlampen im wesentlichen konzentrisch zueinander und im wesentlichen in
einer Ebene anzuordnen sind.
Wie man sieht, nutzt dabei die jeweils kleinere Lampe nebst Hülle den freien
Raum im Innern der jeweils größeren Lampe nebst Hülle aus.
Der Zuschnitt für jede Hülle besteht zweckmäßig aus einem im wesentlichen
rechteckig ausgestanzten Materialstück, das senkrecht zu seiner Längsachse
quer verlaufende Knicklinien aufweist, wobei zwei erste Knicklinien durch
ihren jeweiligen Abstand eine erste, gegebenenfalls eine Ausnehmung
besitzende Flachseite der Hülle begrenzen und zwei weitere Knicklinien in
einem der Hüllendicke entsprechenden Abstand parallel dazu verlaufen und
zwei Endabschnitte des Zuschnitts bilden, die nach Faltung längs der
Knicklinien einander überlappen und nach Verklebung oder Verlaschung
gemeinsam eine zweite Flachseite der Hülle definieren, die im Falle der großen
Hülle ebenfalls eine Ausnehmung aufweist.
Eine solche Hülle ist zwar an zwei einander gegenüberliegenden Seiten offen,
dies ist jedoch insofern von Vorteil, als die darin enthaltene Lampe sichtbar
wird. Zumindest im Falle der großen Hülle kann man die Ränder des Zuschnitts
und damit die Breite desselben etwas größer gestalten, damit die Kanten der
Hülle einen Berührungsschutz für die Lampe bilden. Im Falle der kleineren, in
die große Hülle eingesetzten Hüllen mit ihren kleineren Lampen ist dies
weniger bedeutsam, da die Lampen ja per se nach dem Einsetzen in die große
Hülle im vollen Umfang geschützt sind und nur nach dem Entnehmen aus der
großen Hülle in gleicher Weise sichtbar werden.
Um für eine im wesentlichen planparallele Anordnung der mittelgroßen und der
kleinen Hülle in und an der großen Hülle, außerdem auch für eine leichtere
Erfaß- und Entnehmbarkeit, zu sorgen, definieren zweckmäßig die nach ihrer
Verbindung die zweite Flachseite bildenden Endabschnitte der mittelgroßen
und der kleinen Hülle jeweils eine größere Fläche als die jeweilige erste, im
Falle der mittelgroßen Hülle eine Ausnehmung aufweisende Flachseite, derart,
daß nach dem Einsetzen dieser Hüllen mit ihren Ringlampen in die
entsprechenden Ausnehmungen der großen Hülle die Endabschnitte dieser
Flachseite Anschlagbereiche zur Anlage an den Flachseiten der großen Hülle
bilden.
An diesen Anschlagbereichen lassen sich die mittelgroße und die kleinere
Verpackungshülle auf jeweils gegenüberliegenden Flachseiten der großen Hülle
leichter erfassen und aus dieser entnehmen, im übrigen auch wieder einsetzen.
Soll lediglich die große Hülle mit der großen Ringlampe entnommen bzw.
verkauft werden, dann zeigt sich, daß sich anschließend die mittelgroße und die
kleine Hülle mit darin befindlichen Ringlampen wieder in gleicher Weise
zusammensetzen lassen, wie dies vorher unter Zwischenschaltung der großen
Hülle der Fall war.
Die Erfindung gewährleistet somit einen besonders platzsparenden Transport
nebst Lagerung, der in einer solchen Gesamtverpackung angeordneten Lampen,
im übrigen natürlich auch eine entsprechend vorteilhafte Präsentation beim
Endverkäufer. Die Entnahme einer der drei Lampen nebst Hülle aus der
Gesamtverpackung gemäß der bevorzugten Ausführungsform mit drei
Ringlampen beeinträchtigt nicht die Integrität der Restverpackung, genauer
gesagt: Die Entnahme der kleinen Lampe nebst Hülle läßt die mittelgroße
Lampe nebst Hülle in ihrer Aufnahme in der großen Lampe nebst Hülle
unberührt und umgekehrt. Selbst wenn der Gesamtverpackung die große Hülle
nebst zugehöriger Lampe entnommen wird, wobei natürlich die beiden anderen
Lampenverpackungen zunächst gelöst werden müssen, lassen sich die letzteren
anschließend wieder in ihre ursprüngliche Lage aneinander zurückversetzen,
die beschriebenen Vorteile bleiben somit auch in diesem Falle erhalten.
Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung sind Gegenstand weiterer
Unteransprüche.
Die Erfindung und ihre vorteilhaften Ausgestaltungen sind im folgenden anhand
eines in den Zeichnungen dargestellten Ausführungsbeispiels näher erläutert.
Es zeigt:
Fig. 1 eine bevorzugte Ausführungsform der erfindungsgemäßen
Vorrichtung zum Verpacken von drei Leuchtstoff-Ringlampen in
schaubildlicher Explosionsansicht;
Fig. 2 eine Draufsicht auf einen Zuschnitt zur Herstellung einer großen
Hülle zur Aufnahme einer großen Ringlampe entsprechend der in
Fig. 1 mittig angeordneten Hülle;
Fig. 3 eine Draufsicht auf die aus dem Zuschnitt gemäß Fig. 2 gebildete
Hülle;
Fig. 4 einen Zuschnitt für die Herstellung einer mittelgroßen Hülle zur
Aufnahme einer mittelgroßen Ringlampe;
Fig. 5 einen Zuschnitt für die Herstellung einer kleinen Hülle zur Aufnahme
einer relativ kleinen Ringlampe.
Die dargestellte Vorrichtung dient zum Verpacken von Lampen, insbesondere
Leuchtstoff-Ringlampen 1, 2 und 3 (Fig. 1), aus jeweils einem Zuschnitt 4, 5, 6
(Fig. 2, 4 und 5) blattförmigen Materials, vorzugsweise Wellpappe, welcher
durch Faltung längs Knicklinien und Einsteck- oder Klebeverbindungen in eine
die jeweilige Lampe 1, 2, 3 zumindest teilweise abdeckende und stützende,
flächige Hülle 7, 8, 9 mit zwei die Lampe 1, 2, 3 zwischen sich einschließenden
Flachseiten 10, 11 bzw. 12, 13 und 14, 15 verformt worden ist.
Erfindungsgemäß ist nun eine Mehrzahl von Hüllen 7, 8, 9 unterschiedlicher
Größe für die Aufnahme von Lampen 1, 2, 3 ebenfalls unterschiedlicher Größe
vorgesehen, deren größte Hülle 7 an ihren beiden Flachseiten 10, 11 in ihren
Dimensionen an die Dimensionen von Hüllen 8, 9 kleinerer Größe angepaßte
Ausnehmungen 16, 17 zur kraft- und/oder formschlüssigen Aufnahme derselben
aufweist. Somit ist von jeder Seite zumindest eine kleinere Hülle 8, 9 in das
Volumen der größeren Hülle 7 einsetzbar, derart, daß im zusammengesetzten
Zustand eine das Volumen der größten Hülle 7 praktisch nicht
überschreitenden Gesamtverpackung aus mehreren Einzelverpackungen bzw.
-hüllen 7, 8, 9 gebildet ist, aus der sich jede Einzelverpackung ohne
Beeinträchtigung der restlichen Einzelverpackungen entnehmen läßt, wie in
Fig. 1 angedeutet.
Bei der gezeigten, bevorzugten Ausführungsform für die Verpackung von drei
Leuchtstoff-Ringlampen 1, 2, 3 mit derart unterschiedlichen Durchmessern, daß
sich dieselben mit ihren Einzelverpackungen bzw. -hüllen 7, 8, 9 flächig
ineinander setzen lassen, weist die die Ringlampe 1 größten Durchmessers
aufnehmende große Hülle 7 an ihrer einen Flachseite 10 eine in Form und
Größe an die Form und die Größe der die Ringlampe 2 mittelgroßen
Durchmessers aufnehmenden mittelgroßen Hülle 8 angepaßte erste
Ausnehmung 16 zur Aufnahme der mittelgroßen Hülle 8, sowie an ihrer
anderen Flachseite 11 eine in Form und Größe an die Form und die Größe der
die Ringlampe 3 kleinsten Durchmessers aufnehmende kleine Hülle 9 angepaßte
zweite Ausnehmung 17 zur Aufnahme der kleinen Hülle 9 auf. Ferner weist die
mittelgroße Hülle 8 an ihrer beim Einsetzen in die große Hülle 7 der kleinen
Hülle 9 zugewandten Flachseite 13 ebenfalls eine Ausnehmung 18 (Fig. 4) auf
die in Form und Größe an die Form und Größe der kleinen Hülle 9 angepaßt
und zur kraft- und/oder formschlüssigen Aufnahme der letzteren vorgesehen
ist, derart, daß die drei Ringlampen 1, 2, 3 im wesentlichen konzentrisch
zueinander und im wesentlichen in einer Ebene angeordnet sind, wie sich
anhand der Fig. 1 nachvollziehen läßt, dadurch nämlich, daß man die Hülle 8
gedanklich in Pfeilrichtung A längs der in Fig. 1 eingezeichneten
Mittelachse 19 in die Hülle 7 hineinverschiebt und dies in gleicher Weise in
Pfeilrichtung B mit der kleinen Hülle 9 macht, bis die Hüllen 8 und 9 jeweils
mit ihren die Flachseiten 12 und 15 definierenden Abschnitten an den
Flachseiten 10 und 11 der Hülle 7 anliegen.
Wie insbesondere die Fig. 2, 4 und 5 zeigen, besteht der Zuschnitt für jede
Hülle 7, 8, 9 aus einem im wesentlichen rechteckig ausgestanzten
Materialstück, welches senkrecht zu seiner jeweiligen Längsachse 20 quer
verlaufende Knicklinien 21, 21' und 22, 22' auf, wobei zwei erste Knicklinien
21, 21' durch ihren Abstand D, D' und D" eine erste, gegebenfalls eine
ausgestanzte Ausnehmung 16, 17, 18 besitzende Flachseite 10, 13, 14 der Hülle
7, 8, 9 begrenzen und zwei zweite Knicklinien 22, 22' in einem der Hüllendicke
entsprechenden Abstand d parallel dazu verlaufen und zwei Endabschnitte 23,
24 bzw. 25, 26 bzw. 27, 28 des jeweiligen Zuschnitts 4, 5 und 6 bilden, die
nach Faltung längs der Knicklinien 22, 22' einander überlappen und nach
Verklebung oder Verlaschung gemeinsam eine zweite Flachseite 11, 12, 15 der
jeweiligen Hülle 7, 8, 9 definieren, die im Falle der großen Hülle 7 ebenfalls
eine Ausnehmung 17 aufweist.
Wie vor allem die Fig. 1 deutlich zeigt, definieren die nach ihrer Verbindung
die jeweils zweiten Flachseiten 12 und 15 bildenden Endabschnitte 25, 26 und
27, 28 (Fig. 4 und 5) jeweils eine größere Fläche als die jeweilige erste
Flachseite 13, 14, derart, daß nach dem Einsetzen dieser Hüllen 8, 9 mit ihren
Ringlampen 2, 3 in die entsprechenden Ausnehmungen 16, 17 der großen Hülle
7 die Endabschnitte 25, 26 bzw. 27, 28 dieser jeweils zweiten Flachseiten 12,
15 Anschlagbereiche 30, 31 zur Anlage an den Flachseiten 10, 11 der großen
Hülle 7 bilden und für planparallele Anordnung der mittelgroßen und der
kleinen Hülle 8, 9 in und an der großen Hülle 7 sorgen.
Ferner weist zweckmäßig jeder Zuschnitt 4, 5, 6 in zumindest einer Flachseite
10, 13, 14 eine Knicklasche 32 auf, die nach einem Einsetzen der zu
verpackenden Lampe 1, 2, 3 zwecks Halterung und Arretierung derselben in die
Hülle 7, 8, 9 hinein zur Anlage an der Lampe drückbar ist.
Zweckmäßig weist die Knicklasche 32 an ihren seitlichen Enden
ausgeschnittene Rastbereiche 33 zum Erfassen des jeweiligen Lampenkörpers
und zur Anlage an demselben auf.
Bei der gezeigten, bevorzugten Ausführungsform sind die Rastbereiche 33
bogenförmig zur Anlage an der Wandung der Ringlampen 1, 2, 3 ausgebildet.
Wie man den Fig. 2 bis 5 entnimmt, besitzt die Lasche 32 parallel zum
jeweiligen Hüllenrand zwei beabstandete Knicklinien 34 und 35, die zwischen
sich die Rastbereiche 33 aufweisen und deren erste 34 die Verbindung mit der
betreffenden Flachseite 10, 13, 14 der jeweiligen Hülle 7, 8, 9 und deren
zweite 35 einen zur Anlage an der gegenüberliegenden Innenseite der
jeweiligen Hülle 7, 8, 9 bestimmten Endabschnitt der Lasche 32 definiert.
Bei der gezeigten Ausführungsform sind zwar die beiden kleineren Hüllen 8
und 9 in ihren der großen Hülle 7 zugewandten und in diese eingesetzten
Bereichen, wie auch die entsprechenden Ausnehmungen 16 und 17 der großen
Hülle 7, jeweils achteckig ausgebildet. Es versteht sich jedoch, daß diese
Ausgestaltung nicht zwingend ist; auch runde, elliptische oder anderweitig
polygone, möglichst jedoch symmetrische, Formen sind möglich.
Claims (8)
1. Vorrichtung zum Verpacken von Leuchtstoff-Ringlampen (1, 2, 3)
aus jeweils einem Zuschnitt (4, 5, 6) blattförmigen Materials,
vorzugsweise Wellpappe, welcher durch Faltung längs Knicklinien
und Einsteck- oder Klebeverbindungen in eine die jeweilige
Lampe (1, 2, 3) zumindest teilweise abdeckende und schützende,
flächige Hülle (7, 8, 9) mit zwei die Lampe zwischen sich
einschließenden Flachseiten (10, 11; 12, 13; 14, 15) verformt
worden ist, dadurch gekennzeichnet, daß eine Mehrzahl von
Hüllen (7, 8, 9) unterschiedlicher Größe für die Aufnahme von
Lampen (1, 2, 3) ebenfalls unterschiedlicher Größe vorgesehen
ist, deren größte Hülle (7) an ihren beiden Flachseiten (10, 11)
in ihren Dimensionen an die Dimensionen von Hüllen (8, 9)
kleinerer Größe angepaßte Ausnehmungen (16, 17) zur kraft-
und/oder formschlüssigen Aufnahme derselben aufweist, so daß von
jeder Seite zumindest eine kleinere Hülle (8, 9) in das Volumen
der größten Hülle (7) einsetzbar ist, derart, daß im
zusammengesetzten Zustand eine das Volumen der größten Hülle (7)
praktisch nicht überschreitende Gesamtverpackung aus mehreren
Einzelverpackungen gebildet ist, aus der sich jede
Einzelverpackung ohne Beeinträchtigung der restlichen
Einzelverpackungen entnehmen läßt.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1 zum Verpacken von drei Leuchtstoff-
Ringlampen (1, 2, 3) mit derart unterschiedlichen Durchmessern,
daß sich dieselben mit ihren Einzelverpackungen bzw. -hüllen
flächig ineinandersetzen lassen, dadurch gekennzeichnet, daß die
die Ringlampe (1) großen Durchmessers aufnehmende große Hülle (7)
an ihrer einen Flachseite (10) eine in Form und Größe an Form und
Größe der die Ringlampe (2) mittelgroßen Durchmessers
aufnehmenden mittelgroßen Hülle (8) angepaßte erste
Ausnehmung (16) zur Aufnahme dieser mittelgroßen Hülle (8), sowie
an ihrer anderen Flachseite (11) eine in Form und Größe an Form
und Größe der die Ringlampe (3) kleinen Durchmessers aufnehmenden
kleinen Hülle (9) angepaßte zweite Ausnehmung (17) zur Aufnahme
dieser kleinen Hülle (9) aufweist, und daß die mittelgroße
Hülle (8) an ihrer beim Einsetzen in die große Hülle (7) der
kleinen Hülle (9) zugewandten Flachseite (13) ebenfalls eine
Ausnehmung (18) aufweist, die in Form und Größe an Form und Größe
der kleinen Hülle (8) angepaßt und zur kraft- und/oder
formschlüssigen Aufnahme der letzteren vorgesehen ist, derart,
daß die drei Ringlampen (1, 2, 3) im wesentlichen konzentrisch
zueinander und im wesentlichen in einer Ebene angeordnet sind.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß
der Zuschnitt (4, 5, 6) für jede Hülle (7, 8, 9) aus einem im
wesentlichen rechteckig ausgestanzten Materialstück besteht und
senkrecht zu seiner jeweiligen Längsachse (20) quer verlaufende
Knicklinien (21, 21'; 22, 22') aufweist, wobei zwei erste
Knicklinien (21, 21') durch ihren jeweiligen Abstand (D, D', D")
eine erste, gegebenenfalls eine Ausnehmung (16, 17, 18)
besitzende Flachseite (10, 13, 14) der Hülle (7, 8, 9) begrenzen
und zwei zweite Knicklinien (22, 22') in einem der Hüllendicke
entsprechenden Abstand (d) parallel dazu verlaufen und zwei
Endabschnitte (23, 24; 25, 26; 27, 28) des Zuschnitts (4, 5, 6)
bilden, die nach Faltung längs der Knicklinien (22, 22') einander
überlappen und nach Verklebung oder Verlaschung gemeinsam eine
zweite Flachseite (11, 12, 15) der Hülle (7, 8, 9) definieren.
4. Vorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die
nach ihrer Verbindung die zweite Flachseite (12, 15) bildenden
Endabschnitte (25, 26; 27, 28) der mittelgroßen und der kleineren
Hülle (8, 9) eine größere Fläche definieren als die jeweilige
erste Flachseite (13, 14), derart, daß nach dem Einsetzen dieser
Hüllen (8, 9) mit ihren Ringlampen (2, 3) in die entsprechenden
Ausnehmungen (16, 17) der großen Hülle (7) die
Endabschnitte (25, 26; 27, 28) Anschlagsbereiche zur Anlage an
den Flachseiten (10, 11) der großen Hülle (7) bilden und für eine
im wesentlichen planparallele Anordnung der mittelgroßen und der
kleinen Hülle (8, 9) in und an der großen Hülle (7) sorgen.
5. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß jeder Zuschnitt (4, 5, 6) in zumindest einer
Flachseite (10, 13, 14) eine Knicklasche (32) aufweist, die nach
einem Einsetzen der zu verpackenden Lampe (1, 2, 3) zwecks
Halterung und Arretierung derselben in die Hülle (7, 8, 9) hinein
zur Anlage an der Lampe drückbar ist.
6. Vorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß die
Knicklasche (32) an ihren seitlichen Enden ausgeschnittene
Rastbereiche (33) zum Erfassen des jeweiligen Lampenkörpers
aufweist.
7. Vorrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß die
Rastbereiche (33) bogenförmig zur Anlage an der Wandung von
Ringlampen (1, 2, 3) ausgebildet sind.
8. Vorrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß die
Lasche (32) parallel zum jeweiligen Hüllenrand zwei beabstandete
Knicklinien (34, 35) besitzt, die zwischen sich die
Rastbereiche (33) aufweisen und deren erste (34) die Verbindung
mit der Flachseite (10, 13, 14) der Hülle (7, 8, 9) und deren
zweite (35) einen zur Anlage an der gegenüberliegenden Innenseite
der Hülle (7, 8, 9) bestimmten Endabschnitt (36) der Lasche (32)
definiert.
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