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DE19819176C2 - Vorrichtung zum Verpacken von Leuchtstoff-Ringlampen - Google Patents

Vorrichtung zum Verpacken von Leuchtstoff-Ringlampen

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DE19819176C2
DE19819176C2 DE19819176A DE19819176A DE19819176C2 DE 19819176 C2 DE19819176 C2 DE 19819176C2 DE 19819176 A DE19819176 A DE 19819176A DE 19819176 A DE19819176 A DE 19819176A DE 19819176 C2 DE19819176 C2 DE 19819176C2
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lamp
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Flowil International Lighting Holding BV
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Description

Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Verpacken von Leuchtstoff- Ringlampen aus jeweils einem Zuschnitt blattförmigen Materials, vorzugsweise Wellpappe, welcher durch Faltung längs Knicklinien und durch Einsteck- oder Klebeverbindungen in eine die jeweilige Lampe zumindest teilweise abdeckende und schützende, flächige Hülle mit zwei die Lampe zwischen sich einschließenden Flachseiten verformt worden ist.
Aus derartigen Zuschnitten hergestellte Verpackungshüllen für röhrenförmige Lampen, insbesondere Ringlampen, sind bekannt, siehe DE 28 24 549 A1, Fig. 3. Es handelt sich dabei jeweils um Einzelverpackungen von Lampen in sogenannten Falzschachteln für Versand und Verkauf. Es ist auch bereits eine Nestverpackung für je eine 32 W- und eine 40 W-Ringlampe bekannt (SYLVANIA Spez. Nr. 51A-1902-429), bei der beide Lampen in eine Wellpappenhülle eingelegt und dann der Abstand der beiden Lampen voneinander durch manuelles Eindrücken von mehreren Laschen fixiert wird. Die Lampen können in dieser Nestverpackung nur gemeinsam zum Verkauf angeboten werden, eine Einzelverpackung ist nicht vorhanden; wird dieser Nestverpackung eine der Lampen entnommen, ist die entnommene Lampe ohne Verpackung.
Die der Erfindung zugrundeliegende Aufgabe wird darin gesehen, eine Verpackung für Leuchtstoffringlampen zu schaffen, bei der zwar die einzelnen Lampen auch einzeln in entsprechenden Hüllen verpackt sind, jedoch diese Hüllen derart zusammengesteckt werden können, daß sich eine stabile und platzsparende Gesamtverpackung ergibt, aus der sich die einzelnen Ringlampen mit ihrer Einzelverpackung entnehmen lassen, ohne daß die Konsistenz der Rest-Gesamtverpackung beeinträchtigt wird.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß eine Mehrzahl von Hüllen unterschiedlicher Größe für die Aufnahme von Lampen ebenfalls unterschiedlicher Größe vorgesehen ist, deren größte Hülle an ihren beiden Flachseiten in ihren Dimensionen an die Dimensionen von Hüllen kleinerer Größe angepaßte Ausnehmungen zur kraft- und/oder formschlüssigen Aufnahme derselben aufweist, so daß von jeder Seite zumindest eine kleinere Hülle in das Volumen der größeren Hülle einsetzbar ist, derart, daß in zusammengesetzten Zustand eine das Volumen der größten Hülle praktisch nicht überschreitende Gesamtverpackung aus mehreren Einzelverpackungen gebildet ist, aus der sich jede Einzelverpackung ohne Beeinträchtigung der restlichen Einzelverpackungen entnehmen läßt.
Vorteilhafterweise gewährleistet die erfindungsgemäße Vorrichtung, daß sich aus der zusammengesteckten Gesamtverpackung jede Einzelverpackung, auch die größte, ohne Beeinträchtigung der übrigen Verpackungen insofern entnehmen läßt, als sich die kleineren Verpackungen ihrerseits wiederum aneinander befestigen lassen, ohne daß irgendeine der Einzelverpackungen beschädigt oder anderweitig in Mitleidenschaft gezogen werden muß. Gleichzeitig wird erreicht, daß die Gesamtverpackung praktisch nicht größer ist und kein größeres Volumen beansprucht als die für die größte Lampe erforderliche Verpackung bzw. Hülle, was eine ganz erhebliche Einsparung an Lager- und Transportvolumen bedeutet.
Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Vorrichtung zum Verpacken von drei Leuchtstoff-Ringlampen mit derart unterschiedlichen Durchmessern, daß sich dieselben mit ihren Einzelverpackungen flächig ineinander setzen lassen, weist die die Ringlampe größten Durchmessers aufnehmende große Hülle an ihrer einen Flachseite eine in Form und Größe an Form und Größe der die Ringlampe mittelgroßen Durchmessers aufnehmenden mittelgroßen Hülle angepaßte Ausnehmung zur Aufnahme der mittelgroßen Hülle, sowie an ihrer anderen Flachseite eine in Form und Größe an Form und Größe der die Ringlampe kleineren Durchmessers aufnehmenden kleinen Hülle angepaßte zweite Ausnehmung zur Aufnahme der kleinen Hülle auf. Gleichzeitig weist die mittelgroße Hülle an ihrer beim Einsetzen in die große Hülle der kleinen Hülle zugewandten Flachseite ebenfalls eine Ausnehmung auf, die in Form und Größe an Form und Größe der kleinen Hülle angepaßt und ebenfalls zur kraft- und/oder formschlüssigen Aufnahme der letzteren vorgesehen ist, derart, daß die drei Ringlampen im wesentlichen konzentrisch zueinander und im wesentlichen in einer Ebene anzuordnen sind.
Wie man sieht, nutzt dabei die jeweils kleinere Lampe nebst Hülle den freien Raum im Innern der jeweils größeren Lampe nebst Hülle aus.
Der Zuschnitt für jede Hülle besteht zweckmäßig aus einem im wesentlichen rechteckig ausgestanzten Materialstück, das senkrecht zu seiner Längsachse quer verlaufende Knicklinien aufweist, wobei zwei erste Knicklinien durch ihren jeweiligen Abstand eine erste, gegebenenfalls eine Ausnehmung besitzende Flachseite der Hülle begrenzen und zwei weitere Knicklinien in einem der Hüllendicke entsprechenden Abstand parallel dazu verlaufen und zwei Endabschnitte des Zuschnitts bilden, die nach Faltung längs der Knicklinien einander überlappen und nach Verklebung oder Verlaschung gemeinsam eine zweite Flachseite der Hülle definieren, die im Falle der großen Hülle ebenfalls eine Ausnehmung aufweist.
Eine solche Hülle ist zwar an zwei einander gegenüberliegenden Seiten offen, dies ist jedoch insofern von Vorteil, als die darin enthaltene Lampe sichtbar wird. Zumindest im Falle der großen Hülle kann man die Ränder des Zuschnitts und damit die Breite desselben etwas größer gestalten, damit die Kanten der Hülle einen Berührungsschutz für die Lampe bilden. Im Falle der kleineren, in die große Hülle eingesetzten Hüllen mit ihren kleineren Lampen ist dies weniger bedeutsam, da die Lampen ja per se nach dem Einsetzen in die große Hülle im vollen Umfang geschützt sind und nur nach dem Entnehmen aus der großen Hülle in gleicher Weise sichtbar werden.
Um für eine im wesentlichen planparallele Anordnung der mittelgroßen und der kleinen Hülle in und an der großen Hülle, außerdem auch für eine leichtere Erfaß- und Entnehmbarkeit, zu sorgen, definieren zweckmäßig die nach ihrer Verbindung die zweite Flachseite bildenden Endabschnitte der mittelgroßen und der kleinen Hülle jeweils eine größere Fläche als die jeweilige erste, im Falle der mittelgroßen Hülle eine Ausnehmung aufweisende Flachseite, derart, daß nach dem Einsetzen dieser Hüllen mit ihren Ringlampen in die entsprechenden Ausnehmungen der großen Hülle die Endabschnitte dieser Flachseite Anschlagbereiche zur Anlage an den Flachseiten der großen Hülle bilden.
An diesen Anschlagbereichen lassen sich die mittelgroße und die kleinere Verpackungshülle auf jeweils gegenüberliegenden Flachseiten der großen Hülle leichter erfassen und aus dieser entnehmen, im übrigen auch wieder einsetzen.
Soll lediglich die große Hülle mit der großen Ringlampe entnommen bzw. verkauft werden, dann zeigt sich, daß sich anschließend die mittelgroße und die kleine Hülle mit darin befindlichen Ringlampen wieder in gleicher Weise zusammensetzen lassen, wie dies vorher unter Zwischenschaltung der großen Hülle der Fall war.
Die Erfindung gewährleistet somit einen besonders platzsparenden Transport nebst Lagerung, der in einer solchen Gesamtverpackung angeordneten Lampen, im übrigen natürlich auch eine entsprechend vorteilhafte Präsentation beim Endverkäufer. Die Entnahme einer der drei Lampen nebst Hülle aus der Gesamtverpackung gemäß der bevorzugten Ausführungsform mit drei Ringlampen beeinträchtigt nicht die Integrität der Restverpackung, genauer gesagt: Die Entnahme der kleinen Lampe nebst Hülle läßt die mittelgroße Lampe nebst Hülle in ihrer Aufnahme in der großen Lampe nebst Hülle unberührt und umgekehrt. Selbst wenn der Gesamtverpackung die große Hülle nebst zugehöriger Lampe entnommen wird, wobei natürlich die beiden anderen Lampenverpackungen zunächst gelöst werden müssen, lassen sich die letzteren anschließend wieder in ihre ursprüngliche Lage aneinander zurückversetzen, die beschriebenen Vorteile bleiben somit auch in diesem Falle erhalten.
Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung sind Gegenstand weiterer Unteransprüche.
Die Erfindung und ihre vorteilhaften Ausgestaltungen sind im folgenden anhand eines in den Zeichnungen dargestellten Ausführungsbeispiels näher erläutert.
Es zeigt:
Fig. 1 eine bevorzugte Ausführungsform der erfindungsgemäßen Vorrichtung zum Verpacken von drei Leuchtstoff-Ringlampen in schaubildlicher Explosionsansicht;
Fig. 2 eine Draufsicht auf einen Zuschnitt zur Herstellung einer großen Hülle zur Aufnahme einer großen Ringlampe entsprechend der in Fig. 1 mittig angeordneten Hülle;
Fig. 3 eine Draufsicht auf die aus dem Zuschnitt gemäß Fig. 2 gebildete Hülle;
Fig. 4 einen Zuschnitt für die Herstellung einer mittelgroßen Hülle zur Aufnahme einer mittelgroßen Ringlampe;
Fig. 5 einen Zuschnitt für die Herstellung einer kleinen Hülle zur Aufnahme einer relativ kleinen Ringlampe.
Die dargestellte Vorrichtung dient zum Verpacken von Lampen, insbesondere Leuchtstoff-Ringlampen 1, 2 und 3 (Fig. 1), aus jeweils einem Zuschnitt 4, 5, 6 (Fig. 2, 4 und 5) blattförmigen Materials, vorzugsweise Wellpappe, welcher durch Faltung längs Knicklinien und Einsteck- oder Klebeverbindungen in eine die jeweilige Lampe 1, 2, 3 zumindest teilweise abdeckende und stützende, flächige Hülle 7, 8, 9 mit zwei die Lampe 1, 2, 3 zwischen sich einschließenden Flachseiten 10, 11 bzw. 12, 13 und 14, 15 verformt worden ist.
Erfindungsgemäß ist nun eine Mehrzahl von Hüllen 7, 8, 9 unterschiedlicher Größe für die Aufnahme von Lampen 1, 2, 3 ebenfalls unterschiedlicher Größe vorgesehen, deren größte Hülle 7 an ihren beiden Flachseiten 10, 11 in ihren Dimensionen an die Dimensionen von Hüllen 8, 9 kleinerer Größe angepaßte Ausnehmungen 16, 17 zur kraft- und/oder formschlüssigen Aufnahme derselben aufweist. Somit ist von jeder Seite zumindest eine kleinere Hülle 8, 9 in das Volumen der größeren Hülle 7 einsetzbar, derart, daß im zusammengesetzten Zustand eine das Volumen der größten Hülle 7 praktisch nicht überschreitenden Gesamtverpackung aus mehreren Einzelverpackungen bzw. -hüllen 7, 8, 9 gebildet ist, aus der sich jede Einzelverpackung ohne Beeinträchtigung der restlichen Einzelverpackungen entnehmen läßt, wie in Fig. 1 angedeutet.
Bei der gezeigten, bevorzugten Ausführungsform für die Verpackung von drei Leuchtstoff-Ringlampen 1, 2, 3 mit derart unterschiedlichen Durchmessern, daß sich dieselben mit ihren Einzelverpackungen bzw. -hüllen 7, 8, 9 flächig ineinander setzen lassen, weist die die Ringlampe 1 größten Durchmessers aufnehmende große Hülle 7 an ihrer einen Flachseite 10 eine in Form und Größe an die Form und die Größe der die Ringlampe 2 mittelgroßen Durchmessers aufnehmenden mittelgroßen Hülle 8 angepaßte erste Ausnehmung 16 zur Aufnahme der mittelgroßen Hülle 8, sowie an ihrer anderen Flachseite 11 eine in Form und Größe an die Form und die Größe der die Ringlampe 3 kleinsten Durchmessers aufnehmende kleine Hülle 9 angepaßte zweite Ausnehmung 17 zur Aufnahme der kleinen Hülle 9 auf. Ferner weist die mittelgroße Hülle 8 an ihrer beim Einsetzen in die große Hülle 7 der kleinen Hülle 9 zugewandten Flachseite 13 ebenfalls eine Ausnehmung 18 (Fig. 4) auf die in Form und Größe an die Form und Größe der kleinen Hülle 9 angepaßt und zur kraft- und/oder formschlüssigen Aufnahme der letzteren vorgesehen ist, derart, daß die drei Ringlampen 1, 2, 3 im wesentlichen konzentrisch zueinander und im wesentlichen in einer Ebene angeordnet sind, wie sich anhand der Fig. 1 nachvollziehen läßt, dadurch nämlich, daß man die Hülle 8 gedanklich in Pfeilrichtung A längs der in Fig. 1 eingezeichneten Mittelachse 19 in die Hülle 7 hineinverschiebt und dies in gleicher Weise in Pfeilrichtung B mit der kleinen Hülle 9 macht, bis die Hüllen 8 und 9 jeweils mit ihren die Flachseiten 12 und 15 definierenden Abschnitten an den Flachseiten 10 und 11 der Hülle 7 anliegen.
Wie insbesondere die Fig. 2, 4 und 5 zeigen, besteht der Zuschnitt für jede Hülle 7, 8, 9 aus einem im wesentlichen rechteckig ausgestanzten Materialstück, welches senkrecht zu seiner jeweiligen Längsachse 20 quer verlaufende Knicklinien 21, 21' und 22, 22' auf, wobei zwei erste Knicklinien 21, 21' durch ihren Abstand D, D' und D" eine erste, gegebenfalls eine ausgestanzte Ausnehmung 16, 17, 18 besitzende Flachseite 10, 13, 14 der Hülle 7, 8, 9 begrenzen und zwei zweite Knicklinien 22, 22' in einem der Hüllendicke entsprechenden Abstand d parallel dazu verlaufen und zwei Endabschnitte 23, 24 bzw. 25, 26 bzw. 27, 28 des jeweiligen Zuschnitts 4, 5 und 6 bilden, die nach Faltung längs der Knicklinien 22, 22' einander überlappen und nach Verklebung oder Verlaschung gemeinsam eine zweite Flachseite 11, 12, 15 der jeweiligen Hülle 7, 8, 9 definieren, die im Falle der großen Hülle 7 ebenfalls eine Ausnehmung 17 aufweist.
Wie vor allem die Fig. 1 deutlich zeigt, definieren die nach ihrer Verbindung die jeweils zweiten Flachseiten 12 und 15 bildenden Endabschnitte 25, 26 und 27, 28 (Fig. 4 und 5) jeweils eine größere Fläche als die jeweilige erste Flachseite 13, 14, derart, daß nach dem Einsetzen dieser Hüllen 8, 9 mit ihren Ringlampen 2, 3 in die entsprechenden Ausnehmungen 16, 17 der großen Hülle 7 die Endabschnitte 25, 26 bzw. 27, 28 dieser jeweils zweiten Flachseiten 12, 15 Anschlagbereiche 30, 31 zur Anlage an den Flachseiten 10, 11 der großen Hülle 7 bilden und für planparallele Anordnung der mittelgroßen und der kleinen Hülle 8, 9 in und an der großen Hülle 7 sorgen.
Ferner weist zweckmäßig jeder Zuschnitt 4, 5, 6 in zumindest einer Flachseite 10, 13, 14 eine Knicklasche 32 auf, die nach einem Einsetzen der zu verpackenden Lampe 1, 2, 3 zwecks Halterung und Arretierung derselben in die Hülle 7, 8, 9 hinein zur Anlage an der Lampe drückbar ist.
Zweckmäßig weist die Knicklasche 32 an ihren seitlichen Enden ausgeschnittene Rastbereiche 33 zum Erfassen des jeweiligen Lampenkörpers und zur Anlage an demselben auf.
Bei der gezeigten, bevorzugten Ausführungsform sind die Rastbereiche 33 bogenförmig zur Anlage an der Wandung der Ringlampen 1, 2, 3 ausgebildet. Wie man den Fig. 2 bis 5 entnimmt, besitzt die Lasche 32 parallel zum jeweiligen Hüllenrand zwei beabstandete Knicklinien 34 und 35, die zwischen sich die Rastbereiche 33 aufweisen und deren erste 34 die Verbindung mit der betreffenden Flachseite 10, 13, 14 der jeweiligen Hülle 7, 8, 9 und deren zweite 35 einen zur Anlage an der gegenüberliegenden Innenseite der jeweiligen Hülle 7, 8, 9 bestimmten Endabschnitt der Lasche 32 definiert.
Bei der gezeigten Ausführungsform sind zwar die beiden kleineren Hüllen 8 und 9 in ihren der großen Hülle 7 zugewandten und in diese eingesetzten Bereichen, wie auch die entsprechenden Ausnehmungen 16 und 17 der großen Hülle 7, jeweils achteckig ausgebildet. Es versteht sich jedoch, daß diese Ausgestaltung nicht zwingend ist; auch runde, elliptische oder anderweitig polygone, möglichst jedoch symmetrische, Formen sind möglich.

Claims (8)

1. Vorrichtung zum Verpacken von Leuchtstoff-Ringlampen (1, 2, 3) aus jeweils einem Zuschnitt (4, 5, 6) blattförmigen Materials, vorzugsweise Wellpappe, welcher durch Faltung längs Knicklinien und Einsteck- oder Klebeverbindungen in eine die jeweilige Lampe (1, 2, 3) zumindest teilweise abdeckende und schützende, flächige Hülle (7, 8, 9) mit zwei die Lampe zwischen sich einschließenden Flachseiten (10, 11; 12, 13; 14, 15) verformt worden ist, dadurch gekennzeichnet, daß eine Mehrzahl von Hüllen (7, 8, 9) unterschiedlicher Größe für die Aufnahme von Lampen (1, 2, 3) ebenfalls unterschiedlicher Größe vorgesehen ist, deren größte Hülle (7) an ihren beiden Flachseiten (10, 11) in ihren Dimensionen an die Dimensionen von Hüllen (8, 9) kleinerer Größe angepaßte Ausnehmungen (16, 17) zur kraft- und/oder formschlüssigen Aufnahme derselben aufweist, so daß von jeder Seite zumindest eine kleinere Hülle (8, 9) in das Volumen der größten Hülle (7) einsetzbar ist, derart, daß im zusammengesetzten Zustand eine das Volumen der größten Hülle (7) praktisch nicht überschreitende Gesamtverpackung aus mehreren Einzelverpackungen gebildet ist, aus der sich jede Einzelverpackung ohne Beeinträchtigung der restlichen Einzelverpackungen entnehmen läßt.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1 zum Verpacken von drei Leuchtstoff- Ringlampen (1, 2, 3) mit derart unterschiedlichen Durchmessern, daß sich dieselben mit ihren Einzelverpackungen bzw. -hüllen flächig ineinandersetzen lassen, dadurch gekennzeichnet, daß die die Ringlampe (1) großen Durchmessers aufnehmende große Hülle (7) an ihrer einen Flachseite (10) eine in Form und Größe an Form und Größe der die Ringlampe (2) mittelgroßen Durchmessers aufnehmenden mittelgroßen Hülle (8) angepaßte erste Ausnehmung (16) zur Aufnahme dieser mittelgroßen Hülle (8), sowie an ihrer anderen Flachseite (11) eine in Form und Größe an Form und Größe der die Ringlampe (3) kleinen Durchmessers aufnehmenden kleinen Hülle (9) angepaßte zweite Ausnehmung (17) zur Aufnahme dieser kleinen Hülle (9) aufweist, und daß die mittelgroße Hülle (8) an ihrer beim Einsetzen in die große Hülle (7) der kleinen Hülle (9) zugewandten Flachseite (13) ebenfalls eine Ausnehmung (18) aufweist, die in Form und Größe an Form und Größe der kleinen Hülle (8) angepaßt und zur kraft- und/oder formschlüssigen Aufnahme der letzteren vorgesehen ist, derart, daß die drei Ringlampen (1, 2, 3) im wesentlichen konzentrisch zueinander und im wesentlichen in einer Ebene angeordnet sind.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Zuschnitt (4, 5, 6) für jede Hülle (7, 8, 9) aus einem im wesentlichen rechteckig ausgestanzten Materialstück besteht und senkrecht zu seiner jeweiligen Längsachse (20) quer verlaufende Knicklinien (21, 21'; 22, 22') aufweist, wobei zwei erste Knicklinien (21, 21') durch ihren jeweiligen Abstand (D, D', D") eine erste, gegebenenfalls eine Ausnehmung (16, 17, 18) besitzende Flachseite (10, 13, 14) der Hülle (7, 8, 9) begrenzen und zwei zweite Knicklinien (22, 22') in einem der Hüllendicke entsprechenden Abstand (d) parallel dazu verlaufen und zwei Endabschnitte (23, 24; 25, 26; 27, 28) des Zuschnitts (4, 5, 6) bilden, die nach Faltung längs der Knicklinien (22, 22') einander überlappen und nach Verklebung oder Verlaschung gemeinsam eine zweite Flachseite (11, 12, 15) der Hülle (7, 8, 9) definieren.
4. Vorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die nach ihrer Verbindung die zweite Flachseite (12, 15) bildenden Endabschnitte (25, 26; 27, 28) der mittelgroßen und der kleineren Hülle (8, 9) eine größere Fläche definieren als die jeweilige erste Flachseite (13, 14), derart, daß nach dem Einsetzen dieser Hüllen (8, 9) mit ihren Ringlampen (2, 3) in die entsprechenden Ausnehmungen (16, 17) der großen Hülle (7) die Endabschnitte (25, 26; 27, 28) Anschlagsbereiche zur Anlage an den Flachseiten (10, 11) der großen Hülle (7) bilden und für eine im wesentlichen planparallele Anordnung der mittelgroßen und der kleinen Hülle (8, 9) in und an der großen Hülle (7) sorgen.
5. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß jeder Zuschnitt (4, 5, 6) in zumindest einer Flachseite (10, 13, 14) eine Knicklasche (32) aufweist, die nach einem Einsetzen der zu verpackenden Lampe (1, 2, 3) zwecks Halterung und Arretierung derselben in die Hülle (7, 8, 9) hinein zur Anlage an der Lampe drückbar ist.
6. Vorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Knicklasche (32) an ihren seitlichen Enden ausgeschnittene Rastbereiche (33) zum Erfassen des jeweiligen Lampenkörpers aufweist.
7. Vorrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Rastbereiche (33) bogenförmig zur Anlage an der Wandung von Ringlampen (1, 2, 3) ausgebildet sind.
8. Vorrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Lasche (32) parallel zum jeweiligen Hüllenrand zwei beabstandete Knicklinien (34, 35) besitzt, die zwischen sich die Rastbereiche (33) aufweisen und deren erste (34) die Verbindung mit der Flachseite (10, 13, 14) der Hülle (7, 8, 9) und deren zweite (35) einen zur Anlage an der gegenüberliegenden Innenseite der Hülle (7, 8, 9) bestimmten Endabschnitt (36) der Lasche (32) definiert.
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