DE19818792A1 - Reserveradmuldenabdeckung für ein Kraftfahrzeug - Google Patents
Reserveradmuldenabdeckung für ein KraftfahrzeugInfo
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Abstract
Die Erfindung betrifft eine Reserveradmuldenabdeckung (1) für ein Kraftfahrzeug zur Aufnahme einer auf die Reserveradmuldenabdeckung (1) wirkenden Last, wobei die Reserveradmuldenabdeckung (1) - im im Kraftfahrzeug eingesetzten Zustand - im wesentlichen auf Biegung beanspruchbar ist und eine bestimmte Steifigkeit bzw. Festigkeit aufweist. DOLLAR A Eine Gewichtseinsparung wird bei gleichbleibender Festigkeit bzw. Steifigkeit dadurch realisiert, daß eine erste und eine zweite Platte (2, 3) vorgesehen ist und zwischen der ersten und der zweiten Platte (2, 3) mindestens ein die erste und die zweite Platte (2, 3) auf Abstand haltender und die Steifigkeit bzw. Festigkeit der Reserveradmuldenabdeckung (1) im wesentlichen mitbestimmender Noppen (4) angeordnet ist.
Description
Die Erfindung betrifft eine Reserveradmuldenabdeckung für ein Kraftfahrzeug zur
Aufnahme einer auf die Reserveradmuldenabdeckung wirkenden Last, wobei die
Reserveradmuldenabdeckung - im im Kraftfahrzeug eingesetzten Zustand - im
wesentlichen auf Biegung beanspruchbar ist und eine bestimmte Steifigkeit bzw. Festigkeit
aufweist.
Im Stand der Technik, von dem die Erfindung ausgeht, sind die bisher bekannten
Reserveradmuldenabdeckungen zumeist als einfache Tragplatten oder als Tragplatten mit
mehreren aufgesetzten Verstärkungsstegen ausgebildet. In Abhängigkeit des jeweiligen
Kraftfahrzeugtyps weist die als Tragplatte ausgebildete Reserveradmuldenabdeckung
unterschiedliche Formen auf. Dies ist nicht nur abhängig von der Größe der
abzudeckenden Reserveradmulde, sondern auch von den jeweiligen örtlichen, vom
Kraftfahrzeugtyp abhängigen Gegebenheiten, insbesondere von den sich an die
Reserveradmulde anschließenden Bereichen.
Im allgemeinen wird versucht, die Reserveradmulde mit der als Tragplatte ausgebildeten
Reserveradmuldenabdeckung möglichst so abzudecken, daß eine entsprechend große
ebene Fläche gebildet wird. Hierzu ist nicht nur eine entsprechende Anpassung der
Randbereiche der Reserveradmuldenabdeckung an den an die Reserveradmulde
angrenzenden Bereich der Karosserie erforderlich, sondern es muß, da die
Reserveradmuldenabdeckung zumeist im Bodenbereich des Kofferraums angeordnet ist,
auch gewährleistet sein, daß die als Tragplatte ausgebildete Reserveradmuldenabdeckung
eine entsprechende Last aufnehmen kann, wenn beispielsweise Waren im Kofferraum
transportiert werden. Damit die als Tragplatte ausgebildete Reserveradmuldenabdeckung
eine derartige Last aufnehmen kann, wobei die Reserveradmuldenabdeckung im
wesentlichen auf Biegung beansprucht wird, da sie an ihren Randbereichen aufliegt, muß
sie eine bestimmte Steifigkeit bzw. Festigkeit aufweisen. Um eine derartige Steifigkeit bzw.
Festigkeit zu gewährleisten, weisen die bisher bekannten Reserveradmuldenabdeckungen,
die als Tragplatte ausgeführt sind, eine relativ große Materialdicke auf, oder es werden die
bereits erwähnten Verstärkungsstege angebracht, was eine aufwendige Herstellung zur
Folge hat.
Da die als Tragplatten ausgeführten Reserveradmuldenabdeckungen im allgemeinen aus
Stahl hergestellt sind, kommt es aufgrund der relativ großen Materialdicke bzw.
entsprechenden Dimensionierung der Reserveradmuldenabdeckung zu einer relativ großen
Gewichtszunahme für das gesamte Kraftfahrzeug, wenn die Reserveradmuldenabdeckung
innerhalb des Kraftfahrzeugs entsprechend angeordnet wird. Hieraus ergeben sich
ökonomische und ökologische Nachteile, da aufgrund des hohen Gewichts des
Kraftfahrzeugs nicht nur der Kraftstoffverbrauch des jeweiligen Kraftfahrzeugs zunimmt,
sondern sich auch der Verschleiß verschiedener Bauelemente (Bremsscheiben,
Bremsklötze, Stoßdämpfer, etc.) entsprechend erhöht. Zwar hat man in der Praxis versucht,
die als Tragplatte ausgebildete Reserveradmuldenabdeckung mit einer möglichst geringen
Materialdicke auszustatten. Allerdings hat sich nach einem längeren Zeitraum immer
gezeigt, daß derartig gering dimensionierte Reserveradmuldenabdeckungen, wenn sie auf
Biegung beansprucht werden, sich entsprechend verformen, so daß deren Randbereiche
oftmals nicht immer mit den sich an eine Reserveradmulde anschließenden Bereichen der
Karosserie bündig abschließen können. Die bei derartigen Reserveradmuldenabdeckungen
dann insbesondere im Kofferraum entstehenden "Kanten" und "Wellen" sind entsprechend
nachteilig. Zwar hat man auch versucht, Reserveradmulden durch entsprechend verstärkte
Teppichbodenelemente abzudecken, die aber bei entsprechender Belastung die
erforderliche Steifigkeit bzw. Festigkeit nicht gewährleisten können und oftmals unter der
entsprechenden Belastung "eingedellt" werden.
Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, eine Reserveradmuldenabdeckung der
eingangs genannten Art derart auszugestalten und weiterzubilden, daß die oben
beschriebenen Nachteile vermieden sind, insbesondere daß die
Reserveradmuldenabdeckung - im im Kraftfahrzeug eingesetztem Zustand - eine
bestimmte Steifigkeit bzw. Festigkeit gewährleistet, ohne daß dies mit einer wesentlichen
Gewichtszunahme für das Kraftfahrzeug und/oder mit einem deutlich größeren
Herstellaufwand verbunden ist.
Die zuvor aufgezeigte Aufgabe ist nun dadurch gelöst, daß eine erste und eine zweite
Platte vorgesehen ist und zwischen der ersten und der zweiten Platte mindestens ein die
erste und die zweite Platte auf Abstand haltender und die Steifigkeit bzw. Festigkeit der
Reserveradmuldenabdeckung im wesentlichen mitbestimmender Noppen angeordnet ist.
Aufgrund des so ausgestalteten "Verbundes", nämlich einer ersten und einer zweiten Platte,
die zueinander von vorzugsweise einer Mehrzahl von Noppen entsprechend beabstandet
sind, ist nun eine Reserveradmuldenabdeckung gebildet, die eine bestimmte Steifigkeit
bzw. Festigkeit gewährleistet und so ausgebildet bzw. dimensioniert werden kann, daß eine
wesentliche Gewichtszunahme für das Kraftfahrzeug vermieden wird. Es ist nämlich
möglich, die erste und zweite Platte mit einer relativ geringen Materialdicke zu
dimensionieren, da zwischen der ersten und zweiten Platte vorzugsweise eine Mehrzahl
von Noppen vorgesehen ist, die die Steifigkeit bzw. Festigkeit der
Reserveradmuldenabdeckung im wesentlichen mitbestimmen und daher gewährleisten. Die
Vorteile der erfindungsgemäßen Reserveradmuldenabdeckung werden im folgenden noch
deutlicher werden.
Es gibt nun eine Vielzahl von Möglichkeiten, die erfindungsgemäße
Reserveradmuldenabdeckung in vorteilhafter Weise auszugestalten und weiterzubilden.
Hierfür darf an dieser Stelle auf die dem Patentanspruch 1 nachgeordneten
Patentansprüche verwiesen werden. Im übrigen wird nun eine Ausführungsform der
Erfindung anhand einer Zeichnung näher erläutert. In der Zeichnung zeigt
Fig. 1 eine Reserveradmuldenabdeckung von oben und
Fig. 2 eine Reserveradmuldenabdeckung in einer schematischen Darstellung
von der Seite.
Dargestellt in den Fig. 1 und 2 ist eine Reserveradmuldenabdeckung 1 für ein nicht
dargestelltes Kraftfahrzeug zur Aufnahme einer auf die Reserveradmuldenabdeckung 1
wirkenden Last. Im im Kraftfahrzeug eingesetzten Zustand wird die
Reserveradmuldenabdeckung 1 im wesentlichen auf Biegung beansprucht und weist eine
bestimmte Steifigkeit bzw. Festigkeit auf, insbesondere um eine Durchbiegung unter
Belastung in Richtung auf das in der Reserveradmulde angeordnete Reserverad zu
vermeiden.
Die eingangs beschriebenen Nachteile werden nun dadurch vermieden, daß eine erste
Platte 2 und eine zweite Platte 3 vorgesehen ist und zwischen der ersten Platte 2 und der
zweiten Platte 3 mindestens ein die erste und zweite Platte 2 und 3 auf Abstand haltender
und die Steifigkeit bzw. Festigkeit der Reserveradmuldenabdeckung 1 im wesentlichen
mitbestimmender Noppen 4 angeordnet ist. Gut zu erkennen ist hier, daß mehrere Noppen
4 vorgesehen sind, deren Ausbildung und Anordnung im folgenden noch näher erläutert
werden wird.
In dem zwischen der ersten und zweiten Platte 2 und 3 existierenden Zwischenraum bzw. in
den Zwischenräumen 5 ist zumindest teilweise eine die erste und zweite Platte 2 und 3
zusätzlich auf Abstand haltende und die Steifigkeit und die Festigkeit der
Reserveradmuldenabdeckung 1 erhöhende Zwischenschicht 6 vorgesehen, worauf im
folgenden auch noch näher eingegangen werden wird.
Die erste Platte 1 weist nun eine Mehrzahl von in Reihen angeordneten Noppen 4 auf.
Denkbar ist, daß auch die zweite Platte 3 eine Mehrzahl von in Reihen angeordneten
Noppen 4 aufweist. Folglich sind hier alle Kombinationen denkbar, nämlich daß nur die
erste Platte 2, nur die zweite Platte 3 oder auch beide Platten 2 und 3 entsprechende
Noppen 4 aufweisen.
Zu erkennen ist, daß die Noppen 4 hier als integrale Bestandteile der ersten Platte 2
ausgebildet sind. Bei einem Einsatz im Kraftfahrzeug ist die erste Platte 2 bevorzugt
obenliegend angeordnet, wie in Fig. 2 gezeigt. Dadurch kann die untenliegende, ebene,
noppenlose zweite Platte 3 bei einer von oben einwirkenden Biegebeanspruchung der
Reserveradmuldenabdeckung 1 (z. B. durch die Gewichtskraft eines oben auf der
Reserveradmuldenabdeckung 1 ruhenden Gepäckstücks) die Biegebelastung als Zug band
wirkend aufnehmen.
Vorzugsweise sind die Noppen 4 der ersten Platte 2 durch einen Kalt-Umformvorgang,
nämlich insbesondere durch einen Tiefziehvorgang hergestellt worden. Denkbar sind
grundsätzlich aber auch andere Umformverfahren, beispielsweise ein Innenhochdruck-
Umformverfahren.
Die hier dargestellten Noppen 4 weisen schräg verlaufende Seitenbereiche 7 und einen
abgeflachten Kopfbereich 8 auf. Vorzugsweise weist der Kopfbereich 8 einen Durchmesser
von 5 mm und der dem Kopfbereich 8 nicht näher bezeichnete gegenüberliegende
Endbereich der Noppe 4 einen Durchmesser von vorzugsweise 8 mm auf. Weiterhin weisen
die Noppen 4 vorzugsweise eine Tiefe von 1,4 mm auf.
Die hier dargestellte Zwischenschicht 6 ist als Papierschicht, vorzugsweise als mehrlagig
ausgeführte Papierschicht ausgebildet. Denkbar ist auch, daß die Zwischenschicht 6 als
eine Art Kunststoffmembran ausgeführt ist, die vorzugsweise eine Wabenform aufweist.
Hier ist die Zwischenschicht 6 jedoch als eine Papierschicht ausgeführt, die imprägniert
bzw. harzgetränkt ist. Hierdurch gewährleistet die Zwischenschicht 6 einen Feuchtigkeits-,
Korrosions- und Schimmelschutz. Weiterhin ist durch die Zwischenschicht 6 auch eine
entsprechende Geräuschdämpfung realisiert.
Durch die erste Platte 2, die zweite Platte 3, die Noppen 4 und die Zwischenschicht 6 ist
eine Art Noppenblech-Verbund gebildet. Vorzugsweise ist nämlich die erste und zweite
Platte 2 und 3 als Deckblech ausgeführt. Die hierzu verwendeten Deckbleche weisen
vorzugsweise eine Dicke von 0,3 mm auf, wobei die Zwischenschicht 6 in der Einbaulage
vorzugsweise eine Dicke von 1,4 mm aufweist.
Durch die geometrische Ausbildung der Noppen 4 wird die Festigkeit bzw. Steifigkeit der
Reserveradmuldenabdeckung 1 im wesentlichen mitbestimmt. Aber auch durch die
entsprechende geometrische Anordnung der Noppen 4 bzw. sich das durch die Noppen 4
ergebende "Lochbild" wird die Steifigkeit bzw. Festigkeit bestimmt. Bei der hier gezeigten
Ausführungsform sind die durch die Noppen 4 gebildeten Reihen zueinander in einem
Abstand von vorzugsweise 10 mm beabstandet. Der Abstand der in einer Reihe
vorgesehenen Noppen 4 zueinander beträgt vorzugsweise 20 mm. Auch sind die in einer
Reihe angeordneten Noppen 4 zu den Noppen 4 einer benachbarten Reihe im Abstand von
vorzugsweise 10 mm verschoben. Durch eine derartige Anordnung der Noppen 4 ist ein
bestimmtes "Lochbild" vorgegeben, das bei der Herstellung der
Reserveradmuldenabdeckung 1 sich in der Zwischenschicht 6 wiederfindet, da die
Zwischenschicht 6 dann auf die jeweilige Platte, hier die erste Platte 2 aufgebracht wird und
die Noppen 4 dann durch die entsprechenden "Löcher" der Zwischenschicht 6
hindurchgesteckt werden.
Der Kopfbereich 8 der Noppen 4 ist mit der gegenüberliegenden jeweiligen Platte, hier der
zweiten Platte 3, fest verbunden. Die Verbindung der Noppen 4 mit der jeweiligen
gegenüberliegenden Platte, hier der zweiten Platte 3, wird durch eine Punktschweißung,
insbesondere mit Hilfe des Widerstandspunktschweiß-Verfahrens realisiert. Vorzugsweise
weist die Punktschweißung pro Noppe 4 einen Durchmesser von 5 mm auf.
Die Reserveradmuldenabdeckung 1 ist - falls dies einmal gefordert sein sollte - mit der
Karosserie entsprechend verbindbar. Vorzugsweise wird die Verbindung der
Reserveradmuldenabdeckung 1 mit der Karosserie durch den Vorgang des MIG-Lötens
realisiert, was je nach den örtlichen Gegebenheiten unterschiedlich ausgeführt werden
kann. Insbesondere liefert das Lot eine feste Verbindung der sich an die Reserveradmulde
anschließenden Bereiche mit dem entsprechenden Randbereich der
Reserveradmuldenabdeckung 1, da das Lot in die entsprechenden Lücken hineinläuft.
Denkbar ist aber auch eine Verbindung der Reserveradmuldenabdeckung 1 durch
Punktschweiß-Verfahren und/oder sogar mit Hilfe von Stanz- oder Blindnieten.
Vorzugsweise ist die Reserveradmuldenabdeckung 1 an ihrem Rand umlaufend gebördelt.
Weiterhin ist die Anordnung von entsprechenden Sicken möglich, aber nicht unbedingt
notwendig, um die bestimmte Festigkeit bzw. Steifigkeit zu realisieren.
Bei der hier dargestellten Reserveradmuldenabdeckung 1 hat die Praxis gezeigt, daß bei
gleicher Steifigkeit bzw. Festigkeit eine Gewichtseinsparung von ca. 30%, im allgemeinen
ca. 1,7 kg, gegenüber einer einlagigen Reserveradmuldenabdeckung mit außen
angebrachten Verstärkungsstegen möglich ist. Außerdem weist die
Reserveradmuldenabdeckung 1 verglichen mit den bekannten Reserveradmulden
abdeckungen mit außen angebrachten Verstärkungsstegen - ein angenehmes Design mit
(abgesehen von den Noppen 4) glatter, verschmutzungsunanfälliger, leicht zu reinigender,
optisch schöner aberfläche auf, wobei die Noppen 4 durchaus als zusätzliches
Designelement betrachtet werden können.
Denkbar ist auch, daß andere Bauteile für das Kraftfahrzeug ähnlich wie die
Reserveradmuldenabdeckung 1 ausgebildet werden, beispielsweise feste Rückwände,
Türmodulplatten, Rücklehnen der Rücksitzbank bzw. eine Hutablage.
Claims (27)
1. Reserveradmuldenabdeckung (1) für ein Kraftfahrzeug zur Aufnahme einer auf die
Reserveradmuldenabdeckung (1) wirkenden Last, wobei die Reserveradmulden
abdeckung (1) - im im Kraftfahrzeug eingesetzten Zustand - im wesentlichen auf
Biegung beanspruchbar ist und eine bestimmte Steifigkeit bzw. Festigkeit aufweist,
dadurch gekennzeichnet, daß eine erste und eine zweite Platte (2, 3) vorgesehen ist
und zwischen der ersten und der zweiten Platte (2, 3) mindestens ein die erste und
die zweite Platte (2, 3) auf Abstand haltender und die Steifigkeit bzw. Festigkeit der
Reserveradmuldenabdeckung (1) im wesentlichen mitbestimmender Noppen (4)
angeordnet ist.
2. Reserveradmuldenabdeckung nach dem vorhergehenden Anspruch, dadurch
gekennzeichnet, daß in dem zwischen der ersten und zweiten Platte (2, 3)
existierenden Zwischenraum bzw. in den Zwischenräumen (5) zumindest teilweise
eine die erste und zweite Platte (2, 3) zusätzlich auf Abstand haltende und die
Steifigkeit und die Festigkeit der Reserveradmuldenabdeckung (1) erhöhende
Zwischenschicht (6) vorgesehen ist.
3. Reserveradmuldenabdeckung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß die erste Platte (2) eine Mehrzahl von in Reihen angeordneten
Noppen (4) aufweist.
4. Reserveradmuldenabdeckung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß die zweite Platte (3) eine Mehrzahl von in Reihen
angeordneten Noppen (4) aufweist.
5. Reserveradmuldenabdeckung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß die Noppen (4) als integrale Bestandteile der ersten bzw. der
zweiten Platte (2, 3) ausgebildet sind.
6. Reserveradmuldenabdeckung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß die Noppen (4) der ersten und/oder der zweiten Platte (2, 3)
durch einen Kalt-Umformvorgang hergestellt sind.
7. Reserveradmuldenabdeckung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß die Noppen (4) der ersten und/oder der zweiten Platte (2, 3)
durch einen Tiefziehvorgang hergestellt worden sind.
8. Reserveradmuldenabdeckung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß die Noppen (4) schräg verlaufende Seitenbereiche (7) und
einen abgeflachten Kopfbereich (8) aufweisen.
9. Reserveradmuldenabdeckung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß die Zwischenschicht (6) als vorzugsweise mehrlagige
Papierschicht ausgeführt ist.
10. Reserveradmuldenabdeckung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß die Zwischenschicht (6) als eine Art Kunststoffmembran
ausgeführt ist.
11. Reserveradmuldenabdeckung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß die Zwischenschicht (6) imprägniert bzw. harzgetränkt ist.
12. Reserveradmuldenabdeckung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß durch die Zwischenschicht (6) ein Feuchtigkeits-, Korrosions- und/oder
Schimmelschutz gewährleistet ist.
13. Reserveradmuldenabdeckung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß durch die Zwischenschicht (6) zusätzlich eine
Geräuschdämpfung realisiert ist.
14. Reserveradmuldenabdeckung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß durch die erste Platte (2), die zweite Platte (3), die Noppen (4)
und die Zwischenschicht (6) eine Art Noppenblech-Verbund gebildet ist.
15. Reserveradmuldenabdeckung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß die erste und/oder die zweite Platte (2, 3) als Deckbleche
ausgeführt sind.
16. Reserveradmuldenabdeckung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß die Deckbleche eine Dicke von 0,3 mm aufweisen und die
Zwischenschicht (6) eine Dicke von 1,4 mm aufweist.
17. Reserveradmuldenabdeckung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß die durch die Noppen (4) gebildeten Reihen zueinander in
einem Abstand von 10 mm beabstandet sind.
18. Reserveradmuldenabdeckung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß die Noppen (4) eine Tiefe von 1,4 mm aufweisen.
19. Reserveradmuldenabdeckung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß der Abstand der in einer Reihe vorgesehen er Noppen (4)
zueinander 20 mm beträgt.
20. Reserveradmuldenabdeckung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß die in einer Reihe angeordneten Noppen (4) zu den Noppen (4)
einer benachbarten Reihe im Abstand von 10 mm verschoben sind.
21. Reserveradmuldenabdeckung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß durch die in Reihen angeordneten Noppen (4) eine Art Lochbild
vorgegeben ist und die Zwischenschicht (6) dieses Lochbild im wesentlichen aufweist,
um - bei der Herstellung der Reserveradmuldenabdeckung (1) - die Aufbringung der
Zwischenschicht (6) auf die erste oder zweite Platte (2, 3) zu gewährleisten.
22. Reserveradmuldenabdeckung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß der Kopfbereich (8) der Noppen (4) mit der
gegenüberliegenden jeweiligen Platte fest verbunden ist.
23. Reserveradmuldenabdeckung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß die Verbindung der Noppen (4) mit der jeweiligen
gegenüberliegenden Platte durch eine Punktschweißung realisiert ist.
24. Reserveradmuldenabdeckung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß die erste Platte (2) den mindestens einen Noppen (4) ausbildet
und die zweite Platte (3) zumindest im wesentlichen glattflächig ausgebildet ist.
25. Reserveradmuldenabdeckung nach Anspruch 24, dadurch gekennzeichnet, daß die
erste Platte (2) für eine oben liegende Anordnungsposition bei späterer Verwendung
im Kraftfahrzeug und die zweite Platte (3) dementsprechend für eine untere
Anordnungsposition ausgebildet ist.
26. Reserveradmuldenabdeckung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß die Reserveradmuldenabdeckung (1) mit der Karosserie
verbindbar ist.
27. Reserveradmuldenabdeckung nach Anspruch 26, dadurch gekennzeichnet, daß die
Reserveradmuldenabdeckung (1) mit der Karosserie durch den Vorgang des MIG-Lötens
verbindbar ist.
Priority Applications (1)
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|---|---|---|---|
| DE19818792A DE19818792B4 (de) | 1998-04-27 | 1998-04-27 | Reserveradmuldenabdeckung für ein Kraftfahrzeug |
Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE19818792A DE19818792B4 (de) | 1998-04-27 | 1998-04-27 | Reserveradmuldenabdeckung für ein Kraftfahrzeug |
Publications (2)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE19818792A1 true DE19818792A1 (de) | 1999-10-28 |
| DE19818792B4 DE19818792B4 (de) | 2008-04-03 |
Family
ID=7865942
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE19818792A Expired - Fee Related DE19818792B4 (de) | 1998-04-27 | 1998-04-27 | Reserveradmuldenabdeckung für ein Kraftfahrzeug |
Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE19818792B4 (de) |
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1998
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