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DE19818769A1 - Wärmedämmleiste - Google Patents

Wärmedämmleiste

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DE19818769A1
DE19818769A1 DE1998118769 DE19818769A DE19818769A1 DE 19818769 A1 DE19818769 A1 DE 19818769A1 DE 1998118769 DE1998118769 DE 1998118769 DE 19818769 A DE19818769 A DE 19818769A DE 19818769 A1 DE19818769 A1 DE 19818769A1
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DE
Germany
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metal
thermal insulation
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wire
metal insert
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DE1998118769
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Harald Schulz
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RP Technik GmbH Profilsysteme
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DR PITSCHEIDER INGENIEURBUERO
PITSCHEIDER INGENIEURBUERO DR
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Abstract

Eine Wärmedämmleiste (10) aus Kunststoff weist an den Längsrändern zumindest abschnittsweise ausgebildete Verbreiterungen (12) auf, mittels derer sie jeweils in einer Haltekontur eines Metallprofils verankerbar ist. Ferner ist eine weitgehend vollständige in den Kunststoff eingebettete Metalleinlage (16) vorgesehen, die im Bereich der Längsränder der Leiste (10) zumindest abschnittsweise verbreitert ist, so daß die Metalleinlage (16) mittels der Verbreiterungen (20) jeweils in einer Haltekontur eines Metallprofils zurückhaltbar ist. Hierbei sind die Verbreiterungen (20) durch einen Steg (18) verbunden.

Description

Technisches Gebiet
Die Erfindung betrifft eine Wärmedämmleiste aus Kunststoff, die an den Längsrändern zumindest abschnittsweise verbreitert ist, so daß sie mittels der Verbreiterungen jeweils in einer Haltekontur eines Metallprofils verankerbar ist.
Eine derartige Anordnung wird für die Ausbildung von Rahmen im Bereich von Fenstern, Türen und Fassaden verwendet. Im einzelnen ist hierbei für eine möglichst geringe Wärmeleitung zwischen den nach außen und den nach innen gerichteten Bereichen eines Rahmens zu sorgen. Dies wird dadurch gewährleistet, daß die aus Gründen der Festigkeit notwendigerweise verwendeten Metallprofile durch Kunststoffleisten miteinander verbunden werden, die entlang ihrer Längsränder derart verbreitert, beispielsweise mit einem Schwalbenschwanz, einem Hammerkopf oder ähnlichem, ausgestattet sind, daß sie in eine jeweilige Halterungskontur eine 8 Metallprofils einschiebbar sind und in einer Richtung senkrecht zu ihrer Längserstreckung in der Halterungskontur verankert sind.
Für derartige Dämmleisten aus Kunststoff, die der Verbindung von zumindest zwei Metallprofilen dienen, sind ferner Brandschutzanforderungen zu beachten. Insbesondere ist zu gewährleisten, daß sich in einem Brandfall, wenn der Kunststoff infolge der Wärmeentwicklung zu einem bestimmten Zeitpunkt versagt, die durch das Kunststoffprofil gehaltenen Metallprofile möglichst nicht voneinander lösen können.
Stand der Technik
Aus der DE 44 43 762 A1 ist eine mehrteilige Isolierleiste, die zwischen zwei Metallprofilen eingesetzt ist, zur Erfüllung der genannten Anforderungen bekannt. Hierbei ist die Kunststoffleiste entlang der Längsränder, also in den verbreiterten Bereichen, abschnittsweise ausgespart, und in die Aussparungen sind entsprechende Abschnitte einer die Kunststoffleiste überbrückenden Metalleiste eingesetzt. Im Brandfall übernimmt nach dem Versagen der Kunststoffbereiche die überbrückende Metalleiste die Halterungsfunktion. Diese ist darüber hinaus aus einem schlecht wärmeleitenden Material ausgebildet, so daß die Wärmeleitung zwischen den innen und außen angeordneten Metallprofilen minimiert wird. Diese bekannte Isolierleiste ist jedoch notwendigerweise mehrteilig aufgebaut und deshalb einerseits nur mit vergleichsweise hohem Aufwand herstellbar und andererseits nur in aufwendiger Weise zu handhaben.
Ferner sind in der Technik Glasfaserarmierungen bekannt, die in eine in der beschriebenen Weise gestaltete Wärmedämmleiste aus Kunststoff eingearbeitet sind. Derartige Glasfaserarmierungen sind jedoch zum einen teuer. Zum anderen entstehen bei dieser Ausbildung einer Kunststoffdämmleiste Probleme hinsichtlich der Bearbeitbarkeit durch spanende Verfahren. Hierbei verschleißen die verwendeten Werkzeuge aufgrund der widerstandsfähigen Glasfaserarmierungen so schnell, daß die Wirtschaftlichkeit der Herstellung einer derartigen Wärmedämmleiste aus Kunststoff erheblich herabgesetzt wird.
Darstellung der Erfindung
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Wärmedämmleiste aus Kunststoff zu schaffen, die mittels ihrer verbreiterten Längsränder in jeweiligen Haltekonturen von Metallprofilen verankerbar ist, die darüber hinaus einfach aufgebaut und leicht herstellbar ist, und mittels derer sowohl die Anforderungen an die Wärmeleitung als auch an das Verhalten im Brandfall erfüllt werden können.
Die Lösung dieser Aufgabe erfolgt durch die im Anspruch 1 beschriebene Wärmedämmleiste.
Demzufolge ist die erfindungsgemäße Wärmedämmleiste neben den zumindest abschnittsweise an den Längsrändern ausgebildeten Verbreiterungen mit einer weitgehend vollständig eingebetteten Metalleinlage versehen. Diese Metalleinlage ist erfindungsgemäß ebenfalls im Bereich der Längsränder der Leiste zumindest abschnittsweise verbreitert, so daß die Metalleinlage mittels der Verbreiterungen in einer Halterungskontur eines Metallprofils zurückhaltbar ist.
Hierbei werden mit dem Begriff "Längsränder" der Leiste diejenigen Bereiche verstanden, die an der Leiste oben und unten vorhanden sind, wenn die im allgemeinen streifenförmige Leiste im flachen Zustand und sich mit ihrer Längserstreckung von links nach rechts erstreckend betrachtet wird. In dieser Ausrichtung weist die Leiste selbstverständlich senkrecht zu der Zeichnungsebene einer derartigen Darstellung eine gewisse Dicke auf, so daß sowohl an den seitlichen Querrändern als auch an den beschriebenen Längsrändern schmale, streifenförmige Stirnseiten entstehen. Erfindungsgemäß, und wie es den Fachleuten geläufig ist, ist die erfindungsgemäße Wärmedämmleiste im Bereich der längeren Stirnseiten, also der Längsränder der Leiste, mit Verbreiterungen versehen, so daß sich im Querschnitt gesehen weitgehend die Form einer Hantel ergibt.
Um bei der erfindungsgemäßen Leiste sicherzustellen, daß auch bei einem Versagen des Kunststoffs die beiden durch die Leiste verbundenen Metallprofile sicher aneinander gehalten werden, ist die in der erfindungsgemäßen Leiste eingebettete Metalleinlage im Bereich der Längsränder ebenfalls verbreitert gestaltet, so daß sich die Metalleinlage auch nach dem Versagen des Kunststoffs nicht aus der Halterungskontur eines Metallprofils lösen kann. Die sichere Verbindung der beiden Metallprofile miteinander wird ferner dadurch erreicht, daß die beschriebenen Verbreiterungen der Metalleinlage durch einen Steg miteinander verbunden sind. Dieser Steg entspricht im wesentlichen dem auch im Kunststoff der erfindungsgemäßen Wärmedämmleiste ausgebildeten Steg zwischen den an den Längsrändern ausgebildeten Verbreiterungen.
Wenn der Kunststoff nunmehr in einem Brandfall verbrennen oder schmelzen sollte, so übernimmt die Metalleinlage insoweit die Halterungsfunktion der Leiste, als die beiden Metallprofile zumindest nicht auseinanderfallen können. Der Steg kann darüber hinaus durch die nachfolgend beschriebenen Ausführungsformen der Erfindung so gestaltet werden, daß sich die Wärmeleitung zwischen innen und außen in vertretbaren Grenzen hält, so daß durch die erfindungsgemäße Wärmedämmleiste eine gute Kombination der Erfüllung der Brandschutz- und der Wärmeleitungseigenschaften erreicht wird. Durch die Einbettung der Metalleinlage kann die Wärmedämmleiste darüber hinaus als integrales Bauteil gestaltet werden, das mit wenig Aufwand zu handhaben und zur Verbindung der beiden Metallprofile miteinander jeweils in diese einsetzbar ist.
Bevorzugte Weiterbildungen der Erfindung sind in den weiteren Ansprüchen beschrieben.
Für die möglichst gering zu haltende Wärmeleitfähigkeit des Stegs der Metalleinlage bietet es Vorteile, wenn der Steg mehrere Aussparungen aufweist. Diese können beispielsweise in einem aus einem Metallblech gebildeten Steg, der nachfolgend noch im einzelnen beschrieben wird, durch mehrere nebeneinander angeordnete, rechteckige Aussparungen oder beispielsweise durch jeweils gegensinnig zueinander angeordnete dreieckige Aussparungen erreicht werden. Für den Steg verbleiben somit im ersteren Fall weitgehend zueinander parallele, im zweiten Fall jeweils gegensinnig schräg zueinander ausgerichtete Stege, die in diesem Fall insgesamt ein Zickzackmuster bilden. Durch die beschriebenen, vergleichsweise schmalen Verbindungsbereiche zwischen den Verbreiterungen kann die Wärmeleitung durch die erfindungsgemäße Wärmedämmleiste erheblich verringert werden. Gleichzeitig können auch durch die Vielzahl der verbleibenden Stege die Anforderungen an die erforderliche Festigkeit zur Halterung der beiden Metallprofile erfüllt werden. In dem Fall, daß der Steg aus einer Vielzahl von Einzeldrähten besteht, werden die beschriebenen Aussparungen gewissermaßen durch die freien Bereiche zwischen diesen Verbindungsdrähten gebildet.
Für die Metalleinlage erweist sich, wie bereits erwähnt, die Verwendung von Draht und/oder Blech als vorteilhaft, wobei für das Material Edelstahl bevorzugt wird. Mittels Draht und/oder Blech kann die Metalleinlage auf einfache Weise und gleichzeitig funktional ausgebildet werden. Die Verwendung von Edelstahl bietet den Vorteil, daß dieser sehr temperaturbeständig und darüber hinaus vergleichsweise schlecht wärmeleitend ist, so daß sich hierdurch das erfindungsgemäße Prinzip besonders gut verwirklichen läßt. Alternativ kommen in entsprechenden Anwendungsfällen auch gewöhnlicher Stahl und Aluminium in Betracht.
Für die im Bereich der Längsränder ausgebildeten Verbreiterungen der Metalleinlage kann in vorteilhafter Weise jeweils ein vergleichsweise dicker Draht verwendet werden. Die Verbindung der in den beiden Längsrändern angeordneten Drähte erfolgt beispielsweise durch zumindest einen weiteren Draht, der dünner gestaltet sein kann als die die Verbreiterungen bildenden Drähte. Alternativ kann für die Verbindung der in den Längsrändern angeordneten dicken Drähte ein Stegblech verwendet werden.
In dem Fall, daß die beiden dickeren Drähte durch einen weiteren Draht miteinander verbunden sind, kann dieser in einer Wellenform ausgebildet werden. Dieser ist zur Ausbildung der vollständigen Metalleinlage an den jeweiligen Wellenbergen mit den im Bereich der Längsränder durchgehend ausgebildeten dickeren Drähten bevorzugt durch Verschweißen verbunden.
Für diese Verbindung hat es sich ferner als vorteilhaft erwiesen, den den Steg bildenden Draht um die im Bereich der Verbreiterungen angeordneten Drähte in Schlaufenform oder ähnlichem herumzuschlingen. Durch diese Umschlingung ergibt sich im Bereich der Längsränder auch bei Verwendung eines vergleichsweise dünnen, in Längsrichtung durchlaufenden Drahtes an den Stellen der Umschlingung jeweils eine Verbreiterung, die für die Verankerung der Metalleinlage in der jeweiligen Halterungskontur eines Metallprofils auch in dem Fall sorgt, daß der umgebende Kunststoff geschmolzen ist.
Alternativ können, sofern im Bereich der Verbreiterungen ein vergleichsweise dicker Draht verwendet wird, der oder die den Steg bildenden Drähte mit den in Längsrichtung durchlaufenden Drähten verschweißt werden. Bei Verwendung mehrerer Drähte zur Verbindung der in den Verbreiterungen angeordneten Drähte ergibt sich gewissermaßen eine leiterförmige Gestalt der Metalleinlage.
Alternativ ist es ferner in dem Fall, daß im Bereich der Verbreiterungen vergleichsweise dicke Drähte verwendet werden, möglich, den Steg durch ein Blech auszubilden, das jeweils um die beiden, vergleichsweise dicken Drähte umgeschlagen ist. Beispielsweise kann ein Blech, das für die Ausbildung des Stegs verwendet wird, mittels Rollformen an seinen jeweiligen Enden derart in eine weitgehend geschlossene Kreis- oder Schlaufenform geformt werden, daß _ im Querschnitt gesehen - in der entstehenden Öse der durchlaufende Draht eingeschlossen werden kann, so daß insgesamt entlang des Längsrandes der so ausgebildeten Metalleinlage die zur Halterung der beiden Metallprofile erforderliche Verbreiterung erzeugt wird.
Eine besonders einfache Gestaltung der Metalleinlage ergibt sich bei derjenigen bevorzugten Ausführungsform, bei der diese einstückig aus einem Blechstreifen ausgebildet ist, der im Bereich der Längsränder der Leiste zur Ausbildung der Verbreiterungen abgekantet ist. Diese Abkantung kann beispielsweise durch einen ersten, unter einem stumpfen Winkel zu dem Steg der Einlage verlaufenden Bereich ausgebildet werden, an den sich ein zweiter, unter einem spitzen Winkel derart umgeschlagener Bereich anschließt, der im Ergebnis weitgehend senkrecht zu dem Steg ausgerichtet ist. Hierdurch ergibt sich für die in dieser Weise im Querschnitt hakenförmig gestaltete Metalleinlage eine gewisse Konformität mit der an den Längsrändern der Wärmedämmleiste ausgebildeten Schwalbenschwanzform.
Bei dieser Ausführungsform bietet es für eine besonders gute Verankerung der Metalleinlage in dem die Metalleinlage umgebenden Kunststoff Vorteile, wenn der abgekantete Rand der Metalleinlage mit Einkerbungen versehen ist, so daß sich am Rand insgesamt gewissermaßen ein Sägezahnprofil ergibt.
Kurze Beschreibung der Zeichnungen
Nachfolgend werden einige beispielhaft in den Zeichnungen dargestellte Ausführungsformen der Erfindung näher erläutert. Es zeigen:
Fig. 1 eine Querschnittsansicht der Wärmedämmleiste in einer ersten Ausführungsform;
Fig. 2 eine perspektivische Ansicht des Randes der in der Leiste gemäß Fig. 1 verwendeten Metalleinlage;
Fig. 3 eine Draufsicht einer ersten Ausführungsform einer aus Blech ausgebildeten Metalleinlage;
Fig. 4 eine Draufsicht einer zweiten Ausführungsform einer aus Blech ausgebildeten Metalleinlage;
Fig. 5 eine perspektivische Ansicht einer Metalleinlage in einer dritten Ausführungsform;
Fig. 6 eine Querschnittsansicht der Wärmedämmleiste in einer vierten Ausführungsform;
Fig. 7 eine Draufsicht einer fünften Ausführungsform einer aus Drähten ausgebildeten Metalleinlage;
Fig. 8 eine Draufsicht einer sechsten Ausführungsform einer aus Drähten ausgebildeten Metalleinlage; und
Fig. 9 eine perspektivische Ansicht der erfindungsgemäßen Leiste in einer siebten Ausführungsform.
Ausführliche Beschreibung bevorzugter Ausführungsformen der Erfindung
Wie anhand des in Fig. 1 dargestellten Querschnitts der sich senkrecht zur Zeichenebene erstreckenden Wärmedämmleiste 10 ersichtlich ist, weist diese an ihren (gemäß Fig. 1 oben und unten befindlichen) Längsrändern jeweilige Verbreiterungen 12 auf. Diese sind in dem gezeigten Fall jeweils als sogenannter Schwalbenschwanz ausgeführt und weisen zwei sich von dem Stegabschnitt 14 der Leiste 10 nach außen geneigt ausgebildete Seiten auf, so daß insgesamt ein verbreiterter Fuß bzw. Kopf entsteht. Mittels der Verbreiterungen 12 ist die gezeigte Wärmedämmleiste 10 in einer Haltekontur eines Metallprofils, die eine komplementär geformte Nut mit Hinterschneidungen aufweist, verankerbar.
Diese Verankerung wird auch in einem Brandfall, also wenn der die Leiste bildende Kunststoff schmilzt oder verbrennt, durch die im Querschnitt zu erkennende, darin eingebettete Metalleinlage 16 aufrechterhalten. In dem gezeigten Fall besteht die Metalleinlage 16 aus einem sich senkrecht zur Zeichnungsebene erstreckenden Blechstreifen, der im Bereich der an der Leiste ausgebildeten Verbreiterungen 12 in eine Hakenform gebogen ist. Von dem gemäß der Darstellung von Fig. 1 vertikal verlaufenden Steg 18 erstreckt sich jeweils ein erster Abschnitt schräg unter einem stumpfen Winkel zu dem Steg. An diesen Abschnitt schließt sich unter einem spitzen Winkel ein weiterer Abschnitt an, der weitgehend senkrecht zu dem Steg 18 verläuft. Durch die beiden Abschnitte wird für die Metalleinlage 16 im Bereich der dadurch ausgebildeten Verbreiterung 20 der Metalleinlage 16 eine gewisse Konformität mit den an den Längsrändern ausgebildeten Verbreiterungen der Kunststoffleiste 10 erreicht. Wie die nachfolgend beschriebenen Ausführungsformen zeigen, ist dies jedoch auch in anderer Weise möglich.
In jedem Fall sind die Verbreiterungen 20 der Metalleinlage 16 so gestaltet, daß sie auch bei einem Lösen des Kunststoffs, in den die Metalleinlage 16 eingebettet ist, in der Halterungskontur eines Metallprofils verbleiben. Hierdurch kann auch in einem Brandfall die Halterung der Metallprofile aneinander gewährleistet werden.
In Fig. 2 ist in einer perspektivischen Ansicht für eine Verdickung 20 der Metalleinlage 16 eine Maßnahme gezeigt, mittels derer die Halterung der Metalleinlage 16 in dem umgebenden Kunststoff besonders zuverlässig ausgeführt werden kann. Hierzu ist der Rand 22 des Endabschnitts der Metalleinlage, also desjenigen Abschnitts, der weitgehend senkrecht zum Stegabschnitt 18 ausgerichtet ist, mit mehreren Einschnitten, Kerben oder Ausnehmungen 24 versehen, so daß der Rand 22 im Ergebnis ein Sägezahnprofil aufweist. Dieses bildet im Gegensatz zu einem geraden Rand der aus Blech ausgebildeten Metalleinlage 16 keine scharfe Schneidkante zu dem umgebenden Kunststoff. Hierdurch kann die Verankerung der Metalleinlage 16 in dem Kunststoff verbessert werden, und die Handhabbarkeit der erfindungsgemäßen Wärmedämmleiste 10 als integrale Einheit mit einer vorteilhaften Sicherung gegen das Versagen im Brandfall kann weiter verbessert werden.
In Fig. 3 ist in einer Draufsicht auf die Metalleinlage 16 gezeigt, durch welche Maßnahmen neben der beschriebenen Verankerungsfunktion erreicht werden kann, daß die Wärmeleitung durch die Metalleinlage hindurch eingeschränkt werden kann. Zu diesem Zweck ist der Steg 18 der Metalleinlage 16 mit mehreren, in dem gezeigten Fall recht eckig und bevorzugt quadratisch ausgebildeten Aussparungen 26 versehen, zwischen denen jeweils vergleichsweise dünne Stege 28 verbleiben. Mittels dieser Stege kann die Halterungsfunktion zwischen den an den Längsrändern ausgebildeten Verbreiterungen 20, die, wie erwähnt, in den Halterungskonturen eines Metallprofils gehalten werden, hinreichend erfüllt werden. Gleichzeitig werden durch die Stege nur vergleichsweise dünne "Wege" für die Wärmeleitung gelassen, so daß diese in vorteilhafter Weise minimiert werden kann.
Dies wird auch durch die Ausführungsform des Stegs 18 der in Fig. 4 gezeigten Metalleinlage 16 erreicht. Hierbei sind zahlreiche dreieckförmige Aussparungen 26 in der Weise angeordnet, daß die Dreiecke wechselweise auf der Spitze bzw. auf einer ihrer Seiten stehen, so daß zwischen den Dreiecken Stege 28 verbleiben, die insgesamt ein Zickzackmuster ausbilden.
Auch die in Fig. 5 in einer perspektivischen Ansicht gezeigte Ausführungsform der Metalleinlage 16 mit einem Steg 18, welcher der Ausführungsform von Fig. 3 entspricht, bietet diesen Vorteil. Anders als bei den vorangehend beschriebenen Ausführungsformen der Metalleinlage 16 ist diese jedoch nicht einstückig ausgebildet. Vielmehr ist die Metalleinlage 16 an ihren Längsrändern zur Ausbildung der Verbreiterungen 20 im Querschnitt gesehen weitgehend kreisförmig um einen eingelegten, vergleichsweise dicken Draht 30 umgeschlagen. Mit anderen Worten ist an den beiden Längsrändern der Metalleinlage 16 durch entsprechende Formung des die Metalleinlage bildenden Blechs im Querschnitt gesehen eine Öse ausgebildet, die jeweils den eingelegten Draht 30 umschließt. Der zum Stegabschnitt 18 hin verbleibende Schlitz 32 ist bevorzugt schmäler als der Durchmesser des Drahtes 30, so daß dieser sicher in dem umgeschlagenen Bereich verbleibt. Auch die hierdurch an den beiden Längsrändern ausgebildete Verbreiterung 20 der Metalleiste 16 sorgt für eine sichere Verankerung in einer jeweiligen Halterungskontur eines Metallprofils, wenn der umgebende Kunststoff in einem Brandfall diese Verankerung nicht mehr gewährleisten kann.
In Fig. 6 ist im Querschnitt eine weitere Ausführungsform der erfindungsgemäßen Wärmedämmleiste 10 gezeigt. Der Kunststoffteil ist hierbei im wesentlichen mit der Ausführungsform von Fig. 1 übereinstimmend gestaltet. Die Metalleinlage 16 wird durch einen Stegabschnitt 18 gebildet, der wie in den Fig. 3 und 4 gezeigt ausgebildet sein kann. Die Verbreiterung 20 der Metalleinlage wird wie bei der Ausführungsform von Fig. 5 durch einen davon getrennten, vergleichsweise dicken Metalldraht 30 gebildet, mit dem Unterschied, daß dieser mittels einer Verschweißung 34 an dem Blech des Stegabschnitts 18 entlang dessen Längsrändern angebracht ist. Auch in dieser Ausführungsform können die vorangehend beschriebenen Funktionen der Metalleinlage 16 verwirklicht werden, indem der Durchmesser des Drahtes 30 jeweils so gewählt wird, daß er auch bei Abwesenheit des umgebenden Kunststoffs in einer Halterungskontur eines Metallprofils verbleibt. Dies bedeutet insbesondere, daß der Durchmesser des jeweiligen Drahtes 30 größer als die Breite des Kunststoffstegs 14 der Wärmedämmleiste 10, also der in Fig. 6 von links nach rechts anzutragenden Abmessung. Folglich ist der Durchmesser des Drahtes 30 auch größer als der Mündungsbereich einer Halterungsnut in dem Metallprofil, so daß die Metalleinlage 16 nicht aus der Halterungsnut treten kann. Das für die gesamte Metalleinlage 16 oder lediglich den Stegabschnitt 18 derselben verwendete Blech, insbesondere Edelstahlblech, kann eine äußerst geringe Dicke, beispielsweise lediglich 0,2 mm, aufweisen, wodurch die dort hindurch erfolgte Wärmeleitung gering gehalten wird.
In Fig. 7 ist schematisch angedeutet, daß der in Fig. 5 gezeigte Steg 18 in Form eines mit mehreren Aussparungen versehenen Blechs auch durch zahlreiche Einzeldrähte 36 ersetzt werden kann. Diese Einzeldrähte 36 sind jeweils durch Schweißpunkte 34 mit den die Verbreitungen der Metalleinlage 16 bildenden dickeren Drähten 30 verbunden und gewährleisten die im Brandfall erforderliche Übertragung der Kräfte zwischen den dadurch gehaltenen Metallprofilen, also in einer Richtung der Erstreckung der Einzeldrähte 36. Gleichzeitig kann, wie vorangehend für die Stege eines aus Blech gebildeten Stegabschnitts 18 ausgeführt wurde, die auftretende Wärmeleitung minimiert werden.
In Fig. 8 ist eine weitere Ausführungsform einer Metalleinlage 16 schematisch gezeigt, deren Verbreiterungen wiederum durch zwei die Längsränder bildende, vergleichsweise dicke Drähte 30 gebildet werden. Diese sind durch einen einzigen, fortlaufend ausgebildeten und wellenförmig verlaufenden Draht 38 miteinander verbunden. Dies wird dadurch erreicht, daß der wellenförmige Draht jeweils an den Wellenbergen durch Verschweißungen 34 an den Drähten 30 angebracht ist.
In Fig. 9 ist in einer perspektivischen Ansicht gezeigt, wie die Verbindung zweier vergleichsweise dicker Drähte, die im Bereich der Verbreiterungen 12 der Wärmedämmleiste 10 angeordnet sind, ebenfalls durch einen einzigen Verbindungsdraht 38 erfolgen kann. Zu diesem Zweck ist der fortlaufende Draht 38 wechselweise um den oberen und den unteren Draht 30 geschlungen. Mit anderen Worten erstreckt sich der Draht 38 in einer Draufsicht gesehen schräg, ähnlich wie die in Fig. 4 gezeigten Stege eines mit Aussparungen versehenen Metallblechs zu einem der Drähte 30. Um diesen ist der fortlaufende Draht 38 ein- oder auch mehrmals um die Oberseite herum umgeschlagen, um sich dann wiederum, in anderer Richtung schräg zu dem gegenüberliegenden Draht 30 und insbesondere auf die (im Querschnitt gesehen) andere Seite des gegenüberliegenden Drahtes 30 zu erstrecken.
Um diesen ist der Draht 38 in ähnlicher Weise umgeschlagen, so daß sich im Querschnitt gesehen gewissermaßen die Form der Zahl 8 ergibt. Durch die beschriebene Ausbildung wird zum einen eine sicher haltende Verbindung zwischen den beiden Drähten 30 erreicht. Zum anderen ergibt sich durch das schlaufenförmige Umschlagen des fort laufenden Drahtes 38 um die beiden Drähte 30 jeweils eine weitere, an diskreten Punkten auftretende Verbreiterung an den Längsrändern der Metalleinlage 16, welche den sicheren Verbleib dieser in der Halterungskontur eines Metallprofils auch nach dem Versagen des umgebenden Kunststoffs aufrechterhalten oder unterstützen kann.

Claims (10)

1. Wärmedämmleiste (10) aus Kunststoff mit:
  • - zumindest abschnittsweise verbreiterten Längsrändern, so daß sie mittels der Verbreiterungen (12) jeweils in einer Haltekontur des Metallprofils verankerbar ist, und
  • - einer weitgehend vollständig eingebetteten Metalleinlage (16), die im Bereich der Längsränder der Leiste (10) zumindest abschnittsweise verbreitert ist, so daß die Metalleinlage (16) mittels der Verbreiterungen (20), die durch einen Steg (18) verbunden sind, durch die Haltekontur des Metallprofils zurückhaltbar ist.
2. Wärmedämmleiste nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Steg (18) mehrere Aussparungen (26) aufweist.
3. Wärmedämmleiste nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Metalleinlage (16) aus Draht (30, 38) und/oder Blech und bevorzugt aus Edelstahl ausgebildet ist.
4. Wärmedämmleiste nach zumindest einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Verbreiterungen (20) der Metalleinlage (16) jeweils durch einen vergleichsweise dicken Draht (30) ausgebildet sind, wobei die Drähte (30) durch zumindest einen weiteren, dünneren Draht (36, 38) oder ein Stegblech (18) miteinander verbunden sind.
5. Wärmedämmleiste nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß der den Steg bildende Draht (38) in eine Wellenform geformt ist.
6. Wärmedämmleiste nach Anspruch 4 oder 5, dadurch gekennzeichnet, daß der den Steg bildende Draht (38) um den im Bereich der Verbreiterungen (20) angeordneten Draht (30) geschlungen ist.
7. Wärmedämmleiste nach Anspruch 4 oder 5, dadurch gekennzeichnet, daß der oder die den Steg bildenden Drähte (36, 38) mit den im Bereich der Verbreiterungen (20) angeordneten Drähten (30) verschweißt sind.
8. Wärmedämmleiste nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß das den Steg (18) bildende Blech um die vergleichsweise dicken Drähte (30) umgeschlagen ist.
9. Wärmedämmleiste nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Metalleinlage (16) einstückig aus einem Blech ausgebildet ist, das im Bereich der Längsränder zur Ausbildung der Verbreiterungen (20) abgekantet ist.
10. Wärmedämmleiste nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Abkantung im Randbereich mit Aussparungen (24) versehen ist.
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