Technisches Gebiet
Die Erfindung betrifft eine Wärmedämmleiste aus Kunststoff,
die an den Längsrändern zumindest abschnittsweise verbreitert
ist, so daß sie mittels der Verbreiterungen jeweils in einer
Haltekontur eines Metallprofils verankerbar ist.
Eine derartige Anordnung wird für die Ausbildung von Rahmen
im Bereich von Fenstern, Türen und Fassaden verwendet. Im
einzelnen ist hierbei für eine möglichst geringe Wärmeleitung
zwischen den nach außen und den nach innen gerichteten
Bereichen eines Rahmens zu sorgen. Dies wird dadurch
gewährleistet, daß die aus Gründen der Festigkeit
notwendigerweise verwendeten Metallprofile durch
Kunststoffleisten miteinander verbunden werden, die entlang
ihrer Längsränder derart verbreitert, beispielsweise mit
einem Schwalbenschwanz, einem Hammerkopf oder ähnlichem,
ausgestattet sind, daß sie in eine jeweilige Halterungskontur
eine 8 Metallprofils einschiebbar sind und in einer Richtung
senkrecht zu ihrer Längserstreckung in der Halterungskontur
verankert sind.
Für derartige Dämmleisten aus Kunststoff, die der Verbindung
von zumindest zwei Metallprofilen dienen, sind ferner
Brandschutzanforderungen zu beachten. Insbesondere ist zu
gewährleisten, daß sich in einem Brandfall, wenn der
Kunststoff infolge der Wärmeentwicklung zu einem bestimmten
Zeitpunkt versagt, die durch das Kunststoffprofil gehaltenen
Metallprofile möglichst nicht voneinander lösen können.
Stand der Technik
Aus der DE 44 43 762 A1 ist eine mehrteilige Isolierleiste,
die zwischen zwei Metallprofilen eingesetzt ist, zur
Erfüllung der genannten Anforderungen bekannt. Hierbei ist
die Kunststoffleiste entlang der Längsränder, also in den
verbreiterten Bereichen, abschnittsweise ausgespart, und in
die Aussparungen sind entsprechende Abschnitte einer die
Kunststoffleiste überbrückenden Metalleiste eingesetzt. Im
Brandfall übernimmt nach dem Versagen der Kunststoffbereiche
die überbrückende Metalleiste die Halterungsfunktion. Diese
ist darüber hinaus aus einem schlecht wärmeleitenden Material
ausgebildet, so daß die Wärmeleitung zwischen den innen und
außen angeordneten Metallprofilen minimiert wird. Diese
bekannte Isolierleiste ist jedoch notwendigerweise mehrteilig
aufgebaut und deshalb einerseits nur mit vergleichsweise
hohem Aufwand herstellbar und andererseits nur in aufwendiger
Weise zu handhaben.
Ferner sind in der Technik Glasfaserarmierungen bekannt, die
in eine in der beschriebenen Weise gestaltete Wärmedämmleiste
aus Kunststoff eingearbeitet sind. Derartige
Glasfaserarmierungen sind jedoch zum einen teuer. Zum anderen
entstehen bei dieser Ausbildung einer Kunststoffdämmleiste
Probleme hinsichtlich der Bearbeitbarkeit durch spanende
Verfahren. Hierbei verschleißen die verwendeten Werkzeuge
aufgrund der widerstandsfähigen Glasfaserarmierungen so
schnell, daß die Wirtschaftlichkeit der Herstellung einer
derartigen Wärmedämmleiste aus Kunststoff erheblich
herabgesetzt wird.
Darstellung der Erfindung
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine
Wärmedämmleiste aus Kunststoff zu schaffen, die mittels ihrer
verbreiterten Längsränder in jeweiligen Haltekonturen von
Metallprofilen verankerbar ist, die darüber hinaus einfach
aufgebaut und leicht herstellbar ist, und mittels derer
sowohl die Anforderungen an die Wärmeleitung als auch an das
Verhalten im Brandfall erfüllt werden können.
Die Lösung dieser Aufgabe erfolgt durch die im Anspruch 1
beschriebene Wärmedämmleiste.
Demzufolge ist die erfindungsgemäße Wärmedämmleiste neben den
zumindest abschnittsweise an den Längsrändern ausgebildeten
Verbreiterungen mit einer weitgehend vollständig
eingebetteten Metalleinlage versehen. Diese Metalleinlage ist
erfindungsgemäß ebenfalls im Bereich der Längsränder der
Leiste zumindest abschnittsweise verbreitert, so daß die
Metalleinlage mittels der Verbreiterungen in einer
Halterungskontur eines Metallprofils zurückhaltbar ist.
Hierbei werden mit dem Begriff "Längsränder" der Leiste
diejenigen Bereiche verstanden, die an der Leiste oben und
unten vorhanden sind, wenn die im allgemeinen streifenförmige
Leiste im flachen Zustand und sich mit ihrer Längserstreckung
von links nach rechts erstreckend betrachtet wird. In dieser
Ausrichtung weist die Leiste selbstverständlich senkrecht zu
der Zeichnungsebene einer derartigen Darstellung eine gewisse
Dicke auf, so daß sowohl an den seitlichen Querrändern als
auch an den beschriebenen Längsrändern schmale,
streifenförmige Stirnseiten entstehen. Erfindungsgemäß, und
wie es den Fachleuten geläufig ist, ist die erfindungsgemäße
Wärmedämmleiste im Bereich der längeren Stirnseiten, also der
Längsränder der Leiste, mit Verbreiterungen versehen, so daß
sich im Querschnitt gesehen weitgehend die Form einer Hantel
ergibt.
Um bei der erfindungsgemäßen Leiste sicherzustellen, daß auch
bei einem Versagen des Kunststoffs die beiden durch die
Leiste verbundenen Metallprofile sicher aneinander gehalten
werden, ist die in der erfindungsgemäßen Leiste eingebettete
Metalleinlage im Bereich der Längsränder ebenfalls
verbreitert gestaltet, so daß sich die Metalleinlage auch
nach dem Versagen des Kunststoffs nicht aus der
Halterungskontur eines Metallprofils lösen kann. Die sichere
Verbindung der beiden Metallprofile miteinander wird ferner
dadurch erreicht, daß die beschriebenen Verbreiterungen der
Metalleinlage durch einen Steg miteinander verbunden sind.
Dieser Steg entspricht im wesentlichen dem auch im Kunststoff
der erfindungsgemäßen Wärmedämmleiste ausgebildeten Steg
zwischen den an den Längsrändern ausgebildeten
Verbreiterungen.
Wenn der Kunststoff nunmehr in einem Brandfall verbrennen
oder schmelzen sollte, so übernimmt die Metalleinlage
insoweit die Halterungsfunktion der Leiste, als die beiden
Metallprofile zumindest nicht auseinanderfallen können. Der
Steg kann darüber hinaus durch die nachfolgend beschriebenen
Ausführungsformen der Erfindung so gestaltet werden, daß sich
die Wärmeleitung zwischen innen und außen in vertretbaren
Grenzen hält, so daß durch die erfindungsgemäße
Wärmedämmleiste eine gute Kombination der Erfüllung der
Brandschutz- und der Wärmeleitungseigenschaften erreicht
wird. Durch die Einbettung der Metalleinlage kann die
Wärmedämmleiste darüber hinaus als integrales Bauteil
gestaltet werden, das mit wenig Aufwand zu handhaben und zur
Verbindung der beiden Metallprofile miteinander jeweils in
diese einsetzbar ist.
Bevorzugte Weiterbildungen der Erfindung sind in den weiteren
Ansprüchen beschrieben.
Für die möglichst gering zu haltende Wärmeleitfähigkeit des
Stegs der Metalleinlage bietet es Vorteile, wenn der Steg
mehrere Aussparungen aufweist. Diese können beispielsweise in
einem aus einem Metallblech gebildeten Steg, der nachfolgend
noch im einzelnen beschrieben wird, durch mehrere
nebeneinander angeordnete, rechteckige Aussparungen oder
beispielsweise durch jeweils gegensinnig zueinander
angeordnete dreieckige Aussparungen erreicht werden. Für den
Steg verbleiben somit im ersteren Fall weitgehend zueinander
parallele, im zweiten Fall jeweils gegensinnig schräg
zueinander ausgerichtete Stege, die in diesem Fall insgesamt
ein Zickzackmuster bilden. Durch die beschriebenen,
vergleichsweise schmalen Verbindungsbereiche zwischen den
Verbreiterungen kann die Wärmeleitung durch die
erfindungsgemäße Wärmedämmleiste erheblich verringert werden.
Gleichzeitig können auch durch die Vielzahl der verbleibenden
Stege die Anforderungen an die erforderliche Festigkeit zur
Halterung der beiden Metallprofile erfüllt werden. In dem
Fall, daß der Steg aus einer Vielzahl von Einzeldrähten
besteht, werden die beschriebenen Aussparungen gewissermaßen
durch die freien Bereiche zwischen diesen Verbindungsdrähten
gebildet.
Für die Metalleinlage erweist sich, wie bereits erwähnt, die
Verwendung von Draht und/oder Blech als vorteilhaft, wobei
für das Material Edelstahl bevorzugt wird. Mittels Draht
und/oder Blech kann die Metalleinlage auf einfache Weise und
gleichzeitig funktional ausgebildet werden. Die Verwendung
von Edelstahl bietet den Vorteil, daß dieser sehr
temperaturbeständig und darüber hinaus vergleichsweise
schlecht wärmeleitend ist, so daß sich hierdurch das
erfindungsgemäße Prinzip besonders gut verwirklichen läßt.
Alternativ kommen in entsprechenden Anwendungsfällen auch
gewöhnlicher Stahl und Aluminium in Betracht.
Für die im Bereich der Längsränder ausgebildeten
Verbreiterungen der Metalleinlage kann in vorteilhafter Weise
jeweils ein vergleichsweise dicker Draht verwendet werden.
Die Verbindung der in den beiden Längsrändern angeordneten
Drähte erfolgt beispielsweise durch zumindest einen weiteren
Draht, der dünner gestaltet sein kann als die die
Verbreiterungen bildenden Drähte. Alternativ kann für die
Verbindung der in den Längsrändern angeordneten dicken Drähte
ein Stegblech verwendet werden.
In dem Fall, daß die beiden dickeren Drähte durch einen
weiteren Draht miteinander verbunden sind, kann dieser in
einer Wellenform ausgebildet werden. Dieser ist zur
Ausbildung der vollständigen Metalleinlage an den jeweiligen
Wellenbergen mit den im Bereich der Längsränder durchgehend
ausgebildeten dickeren Drähten bevorzugt durch Verschweißen
verbunden.
Für diese Verbindung hat es sich ferner als vorteilhaft
erwiesen, den den Steg bildenden Draht um die im Bereich der
Verbreiterungen angeordneten Drähte in Schlaufenform oder
ähnlichem herumzuschlingen. Durch diese Umschlingung ergibt
sich im Bereich der Längsränder auch bei Verwendung eines
vergleichsweise dünnen, in Längsrichtung durchlaufenden
Drahtes an den Stellen der Umschlingung jeweils eine
Verbreiterung, die für die Verankerung der Metalleinlage in
der jeweiligen Halterungskontur eines Metallprofils auch in
dem Fall sorgt, daß der umgebende Kunststoff geschmolzen ist.
Alternativ können, sofern im Bereich der Verbreiterungen ein
vergleichsweise dicker Draht verwendet wird, der oder die den
Steg bildenden Drähte mit den in Längsrichtung durchlaufenden
Drähten verschweißt werden. Bei Verwendung mehrerer Drähte
zur Verbindung der in den Verbreiterungen angeordneten Drähte
ergibt sich gewissermaßen eine leiterförmige Gestalt der
Metalleinlage.
Alternativ ist es ferner in dem Fall, daß im Bereich der
Verbreiterungen vergleichsweise dicke Drähte verwendet
werden, möglich, den Steg durch ein Blech auszubilden, das
jeweils um die beiden, vergleichsweise dicken Drähte
umgeschlagen ist. Beispielsweise kann ein Blech, das für die
Ausbildung des Stegs verwendet wird, mittels Rollformen an
seinen jeweiligen Enden derart in eine weitgehend
geschlossene Kreis- oder Schlaufenform geformt werden, daß
_ im Querschnitt gesehen - in der entstehenden Öse der
durchlaufende Draht eingeschlossen werden kann, so daß
insgesamt entlang des Längsrandes der so ausgebildeten
Metalleinlage die zur Halterung der beiden Metallprofile
erforderliche Verbreiterung erzeugt wird.
Eine besonders einfache Gestaltung der Metalleinlage ergibt
sich bei derjenigen bevorzugten Ausführungsform, bei der
diese einstückig aus einem Blechstreifen ausgebildet ist, der
im Bereich der Längsränder der Leiste zur Ausbildung der
Verbreiterungen abgekantet ist. Diese Abkantung kann
beispielsweise durch einen ersten, unter einem stumpfen
Winkel zu dem Steg der Einlage verlaufenden Bereich
ausgebildet werden, an den sich ein zweiter, unter einem
spitzen Winkel derart umgeschlagener Bereich anschließt, der
im Ergebnis weitgehend senkrecht zu dem Steg ausgerichtet
ist. Hierdurch ergibt sich für die in dieser Weise im
Querschnitt hakenförmig gestaltete Metalleinlage eine gewisse
Konformität mit der an den Längsrändern der Wärmedämmleiste
ausgebildeten Schwalbenschwanzform.
Bei dieser Ausführungsform bietet es für eine besonders gute
Verankerung der Metalleinlage in dem die Metalleinlage
umgebenden Kunststoff Vorteile, wenn der abgekantete Rand der
Metalleinlage mit Einkerbungen versehen ist, so daß sich am
Rand insgesamt gewissermaßen ein Sägezahnprofil ergibt.
Kurze Beschreibung der Zeichnungen
Nachfolgend werden einige beispielhaft in den Zeichnungen
dargestellte Ausführungsformen der Erfindung näher erläutert.
Es zeigen:
Fig. 1 eine Querschnittsansicht der Wärmedämmleiste in
einer ersten Ausführungsform;
Fig. 2 eine perspektivische Ansicht des Randes der in der
Leiste gemäß Fig. 1 verwendeten Metalleinlage;
Fig. 3 eine Draufsicht einer ersten Ausführungsform einer
aus Blech ausgebildeten Metalleinlage;
Fig. 4 eine Draufsicht einer zweiten Ausführungsform einer
aus Blech ausgebildeten Metalleinlage;
Fig. 5 eine perspektivische Ansicht einer Metalleinlage in
einer dritten Ausführungsform;
Fig. 6 eine Querschnittsansicht der Wärmedämmleiste in
einer vierten Ausführungsform;
Fig. 7 eine Draufsicht einer fünften Ausführungsform einer
aus Drähten ausgebildeten Metalleinlage;
Fig. 8 eine Draufsicht einer sechsten Ausführungsform
einer aus Drähten ausgebildeten Metalleinlage; und
Fig. 9 eine perspektivische Ansicht der erfindungsgemäßen
Leiste in einer siebten Ausführungsform.
Ausführliche Beschreibung bevorzugter Ausführungsformen der
Erfindung
Wie anhand des in Fig. 1 dargestellten Querschnitts der sich
senkrecht zur Zeichenebene erstreckenden Wärmedämmleiste 10
ersichtlich ist, weist diese an ihren (gemäß Fig. 1 oben und
unten befindlichen) Längsrändern jeweilige Verbreiterungen 12
auf. Diese sind in dem gezeigten Fall jeweils als sogenannter
Schwalbenschwanz ausgeführt und weisen zwei sich von dem
Stegabschnitt 14 der Leiste 10 nach außen geneigt
ausgebildete Seiten auf, so daß insgesamt ein verbreiterter
Fuß bzw. Kopf entsteht. Mittels der Verbreiterungen 12 ist
die gezeigte Wärmedämmleiste 10 in einer Haltekontur eines
Metallprofils, die eine komplementär geformte Nut mit
Hinterschneidungen aufweist, verankerbar.
Diese Verankerung wird auch in einem Brandfall, also wenn der
die Leiste bildende Kunststoff schmilzt oder verbrennt, durch
die im Querschnitt zu erkennende, darin eingebettete
Metalleinlage 16 aufrechterhalten. In dem gezeigten Fall
besteht die Metalleinlage 16 aus einem sich senkrecht zur
Zeichnungsebene erstreckenden Blechstreifen, der im Bereich
der an der Leiste ausgebildeten Verbreiterungen 12 in eine
Hakenform gebogen ist. Von dem gemäß der Darstellung von
Fig. 1 vertikal verlaufenden Steg 18 erstreckt sich jeweils
ein erster Abschnitt schräg unter einem stumpfen Winkel zu
dem Steg. An diesen Abschnitt schließt sich unter einem
spitzen Winkel ein weiterer Abschnitt an, der weitgehend
senkrecht zu dem Steg 18 verläuft. Durch die beiden
Abschnitte wird für die Metalleinlage 16 im Bereich der
dadurch ausgebildeten Verbreiterung 20 der Metalleinlage 16
eine gewisse Konformität mit den an den Längsrändern
ausgebildeten Verbreiterungen der Kunststoffleiste 10
erreicht. Wie die nachfolgend beschriebenen Ausführungsformen
zeigen, ist dies jedoch auch in anderer Weise möglich.
In jedem Fall sind die Verbreiterungen 20 der Metalleinlage
16 so gestaltet, daß sie auch bei einem Lösen des
Kunststoffs, in den die Metalleinlage 16 eingebettet ist, in
der Halterungskontur eines Metallprofils verbleiben.
Hierdurch kann auch in einem Brandfall die Halterung der
Metallprofile aneinander gewährleistet werden.
In Fig. 2 ist in einer perspektivischen Ansicht für eine
Verdickung 20 der Metalleinlage 16 eine Maßnahme gezeigt,
mittels derer die Halterung der Metalleinlage 16 in dem
umgebenden Kunststoff besonders zuverlässig ausgeführt werden
kann. Hierzu ist der Rand 22 des Endabschnitts der
Metalleinlage, also desjenigen Abschnitts, der weitgehend
senkrecht zum Stegabschnitt 18 ausgerichtet ist, mit mehreren
Einschnitten, Kerben oder Ausnehmungen 24 versehen, so daß
der Rand 22 im Ergebnis ein Sägezahnprofil aufweist. Dieses
bildet im Gegensatz zu einem geraden Rand der aus Blech
ausgebildeten Metalleinlage 16 keine scharfe Schneidkante zu
dem umgebenden Kunststoff. Hierdurch kann die Verankerung der
Metalleinlage 16 in dem Kunststoff verbessert werden, und die
Handhabbarkeit der erfindungsgemäßen Wärmedämmleiste 10 als
integrale Einheit mit einer vorteilhaften Sicherung gegen das
Versagen im Brandfall kann weiter verbessert werden.
In Fig. 3 ist in einer Draufsicht auf die Metalleinlage 16
gezeigt, durch welche Maßnahmen neben der beschriebenen
Verankerungsfunktion erreicht werden kann, daß die
Wärmeleitung durch die Metalleinlage hindurch eingeschränkt
werden kann. Zu diesem Zweck ist der Steg 18 der
Metalleinlage 16 mit mehreren, in dem gezeigten Fall
recht eckig und bevorzugt quadratisch ausgebildeten
Aussparungen 26 versehen, zwischen denen jeweils
vergleichsweise dünne Stege 28 verbleiben. Mittels dieser
Stege kann die Halterungsfunktion zwischen den an den
Längsrändern ausgebildeten Verbreiterungen 20, die, wie
erwähnt, in den Halterungskonturen eines Metallprofils
gehalten werden, hinreichend erfüllt werden. Gleichzeitig
werden durch die Stege nur vergleichsweise dünne "Wege" für
die Wärmeleitung gelassen, so daß diese in vorteilhafter
Weise minimiert werden kann.
Dies wird auch durch die Ausführungsform des Stegs 18 der in
Fig. 4 gezeigten Metalleinlage 16 erreicht. Hierbei sind
zahlreiche dreieckförmige Aussparungen 26 in der Weise
angeordnet, daß die Dreiecke wechselweise auf der Spitze bzw.
auf einer ihrer Seiten stehen, so daß zwischen den Dreiecken
Stege 28 verbleiben, die insgesamt ein Zickzackmuster
ausbilden.
Auch die in Fig. 5 in einer perspektivischen Ansicht gezeigte
Ausführungsform der Metalleinlage 16 mit einem Steg 18,
welcher der Ausführungsform von Fig. 3 entspricht, bietet
diesen Vorteil. Anders als bei den vorangehend beschriebenen
Ausführungsformen der Metalleinlage 16 ist diese jedoch nicht
einstückig ausgebildet. Vielmehr ist die Metalleinlage 16 an
ihren Längsrändern zur Ausbildung der Verbreiterungen 20 im
Querschnitt gesehen weitgehend kreisförmig um einen
eingelegten, vergleichsweise dicken Draht 30 umgeschlagen.
Mit anderen Worten ist an den beiden Längsrändern der
Metalleinlage 16 durch entsprechende Formung des die
Metalleinlage bildenden Blechs im Querschnitt gesehen eine
Öse ausgebildet, die jeweils den eingelegten Draht 30
umschließt. Der zum Stegabschnitt 18 hin verbleibende Schlitz
32 ist bevorzugt schmäler als der Durchmesser des Drahtes 30,
so daß dieser sicher in dem umgeschlagenen Bereich verbleibt.
Auch die hierdurch an den beiden Längsrändern ausgebildete
Verbreiterung 20 der Metalleiste 16 sorgt für eine sichere
Verankerung in einer jeweiligen Halterungskontur eines
Metallprofils, wenn der umgebende Kunststoff in einem
Brandfall diese Verankerung nicht mehr gewährleisten kann.
In Fig. 6 ist im Querschnitt eine weitere Ausführungsform der
erfindungsgemäßen Wärmedämmleiste 10 gezeigt. Der
Kunststoffteil ist hierbei im wesentlichen mit der
Ausführungsform von Fig. 1 übereinstimmend gestaltet. Die
Metalleinlage 16 wird durch einen Stegabschnitt 18 gebildet,
der wie in den Fig. 3 und 4 gezeigt ausgebildet sein kann.
Die Verbreiterung 20 der Metalleinlage wird wie bei der
Ausführungsform von Fig. 5 durch einen davon getrennten,
vergleichsweise dicken Metalldraht 30 gebildet, mit dem
Unterschied, daß dieser mittels einer Verschweißung 34 an dem
Blech des Stegabschnitts 18 entlang dessen Längsrändern
angebracht ist. Auch in dieser Ausführungsform können die
vorangehend beschriebenen Funktionen der Metalleinlage 16
verwirklicht werden, indem der Durchmesser des Drahtes 30
jeweils so gewählt wird, daß er auch bei Abwesenheit des
umgebenden Kunststoffs in einer Halterungskontur eines
Metallprofils verbleibt. Dies bedeutet insbesondere, daß der
Durchmesser des jeweiligen Drahtes 30 größer als die Breite
des Kunststoffstegs 14 der Wärmedämmleiste 10, also der in
Fig. 6 von links nach rechts anzutragenden Abmessung.
Folglich ist der Durchmesser des Drahtes 30 auch größer als
der Mündungsbereich einer Halterungsnut in dem Metallprofil,
so daß die Metalleinlage 16 nicht aus der Halterungsnut
treten kann. Das für die gesamte Metalleinlage 16 oder
lediglich den Stegabschnitt 18 derselben verwendete Blech,
insbesondere Edelstahlblech, kann eine äußerst geringe Dicke,
beispielsweise lediglich 0,2 mm, aufweisen, wodurch die dort
hindurch erfolgte Wärmeleitung gering gehalten wird.
In Fig. 7 ist schematisch angedeutet, daß der in Fig. 5
gezeigte Steg 18 in Form eines mit mehreren Aussparungen
versehenen Blechs auch durch zahlreiche Einzeldrähte 36
ersetzt werden kann. Diese Einzeldrähte 36 sind jeweils durch
Schweißpunkte 34 mit den die Verbreitungen der Metalleinlage
16 bildenden dickeren Drähten 30 verbunden und gewährleisten
die im Brandfall erforderliche Übertragung der Kräfte
zwischen den dadurch gehaltenen Metallprofilen, also in einer
Richtung der Erstreckung der Einzeldrähte 36. Gleichzeitig
kann, wie vorangehend für die Stege eines aus Blech
gebildeten Stegabschnitts 18 ausgeführt wurde, die
auftretende Wärmeleitung minimiert werden.
In Fig. 8 ist eine weitere Ausführungsform einer
Metalleinlage 16 schematisch gezeigt, deren Verbreiterungen
wiederum durch zwei die Längsränder bildende, vergleichsweise
dicke Drähte 30 gebildet werden. Diese sind durch einen
einzigen, fortlaufend ausgebildeten und wellenförmig
verlaufenden Draht 38 miteinander verbunden. Dies wird
dadurch erreicht, daß der wellenförmige Draht jeweils an den
Wellenbergen durch Verschweißungen 34 an den Drähten 30
angebracht ist.
In Fig. 9 ist in einer perspektivischen Ansicht gezeigt, wie
die Verbindung zweier vergleichsweise dicker Drähte, die im
Bereich der Verbreiterungen 12 der Wärmedämmleiste 10
angeordnet sind, ebenfalls durch einen einzigen
Verbindungsdraht 38 erfolgen kann. Zu diesem Zweck ist der
fortlaufende Draht 38 wechselweise um den oberen und den
unteren Draht 30 geschlungen. Mit anderen Worten erstreckt
sich der Draht 38 in einer Draufsicht gesehen schräg, ähnlich
wie die in Fig. 4 gezeigten Stege eines mit Aussparungen
versehenen Metallblechs zu einem der Drähte 30. Um diesen ist
der fortlaufende Draht 38 ein- oder auch mehrmals um die
Oberseite herum umgeschlagen, um sich dann wiederum, in
anderer Richtung schräg zu dem gegenüberliegenden Draht 30
und insbesondere auf die (im Querschnitt gesehen) andere
Seite des gegenüberliegenden Drahtes 30 zu erstrecken.
Um diesen ist der Draht 38 in ähnlicher Weise umgeschlagen,
so daß sich im Querschnitt gesehen gewissermaßen die Form der
Zahl 8 ergibt. Durch die beschriebene Ausbildung wird zum
einen eine sicher haltende Verbindung zwischen den beiden
Drähten 30 erreicht. Zum anderen ergibt sich durch das
schlaufenförmige Umschlagen des fort laufenden Drahtes 38 um
die beiden Drähte 30 jeweils eine weitere, an diskreten
Punkten auftretende Verbreiterung an den Längsrändern der
Metalleinlage 16, welche den sicheren Verbleib dieser in der
Halterungskontur eines Metallprofils auch nach dem Versagen
des umgebenden Kunststoffs aufrechterhalten oder unterstützen
kann.