DE19818429A1 - Gefriertrocknungsanlage - Google Patents
GefriertrocknungsanlageInfo
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Description
Die vorliegende Erfindung betrifft eine Gefriertrocknungsanlage mit einer
Druckkammer, in der mindestens zwei vertikal verfahrbare Platten zur
Aufnahme von ein Produkt beinhaltenden Gefäßen angeordnet sind, und mit
einer an einer Außenwand der Druckkammer gehaltenen, mit den Platten in
Wirkverbindung stehenden Verstellvorrichtung zum vertikalen Verfahren der
Platten.
Derartige Gefriertrocknungsanlagen werden zum Gefriertrocknen von
Lebens- und/oder Arzneimitteln eingesetzt. Diese zu trocknenden Produkte
sind zumeist in Gefäße, insbesondere in Flaschen, abgefüllt und werden
durch eine Beschickungsöffnung in der Vorderwand der Gefriertrocknungs
anlage hindurch auf eine vertikal verfahrbare Platte innerhalb der Druck
kammer gestellt. Sobald eine Platte vollständig bestückt ist, wird sie nach
oben verfahren und die nächste Platte kann bestückt werden. Nachdem
alle Platten beladen sind, werden die in der Druckkammer befindlichen
Platten gekühlt und danach wird ein Hochvakuum angelegt. Durch
Energiezufuhr wird das Lösungsmittel des Produktes, z. B. Wasser, in
gefrorenem Zustand verdampft (Sublimation).
Die Gefäße, insbesondere die Fläschchen, werden mit lose aufgelegtem
Stopfen in die Gefriertrocknungsanlage gestellt, und nach Beendigung des
Gefriertrocknungsprozesses werden die Platten derart vertikal verfahren,
daß die jeweils über den Gefäßen befindliche Platte auf den Stopfen zum
Aufliegen kommt und somit die Stopfen in die Gefäße hineindrückt und die
Gefäße auf dieser Art luftdicht verschließt.
Ziel des Gefriertrocknungsverfahrens ist es, ein getrocknetes Endprodukt zu
erhalten, welches eine genau vorbestimmte Restfeuchte aufweist. In der
Praxis hat sich herausgestellt, daß es sehr schwer ist, die einzelnen
Verfahrensparameter (Druck, Tempertatur und Zeit) theoretisch zu be
stimmen, das heißt zu berechnen, so daß man dazu übergegangen ist, die
einzelnen Verfahrensparameter, insbesondere die Dauer des Trocknungs
verfahrens experimentell zu bestimmen. Hierzu wird eine Probe des
Produktes gefriergetrocknet, und nach Abschluß des Verfahrens wird die
Restfeuchte gemessen. Da ein üblicher Gefriertrocknungsprozeß mehrere
Stunden oder Tage in Anspruch nimmt, kann es mitunter Tage oder
Wochen dauern, bis die optimalen Verfahrensparameter experimentell
gefunden sind.
Davon ausgehend liegt der vorliegenden Erfindung die Aufgabe zugrunde,
eine Gefriertrocknungsanlage zu schaffen, die für verschiedene Proben
Gefriertrocknungsprozesse mit unterschiedlicher Zeitdauer ausführen kann.
Als technische Lösung dieser Aufgabe wird vorgeschlagen, die Gefrier
trocknungsanlage der eingangs genannten Art durch eine Arretier
vorrichtung zum Arretieren einer Platte weiterzubilden, so daß mindestens
eine darunterliegende Platte nicht mehr in Wirkverbindung mit der Verstell
vorrichtung steht.
Eine nach dieser technischen Lehre ausgebildete Gefriertrocknungsanlage
hat den Vorteil, daß die arretierte Platte und gegebenenfalls die
darüberliegenden Platten, in bekannter Weise zusammengeschoben werden,
wobei die auf diesen Platten befindlichen Fläschchen durch Eindrücken des
Stopfens verschlossen werden. Die darunterliegenden Platten bleiben
hiervon unberührt, so daß bei den auf diesen Platten stehenden Gefäßen
der Gefriertrocknungsprozeß fortgesetzt werden kann.
Hierdurch ist es möglich, eine erste Gruppe von Fläschchen über einen Zeit
raum von beispielsweise acht Stunden zu trocknen und eine zweite Gruppe
von Fläschchen über einen Zeitraum von beispielsweise neun Stunden zu
trocknen, ohne daß der Trocknungsprozeß insgesamt von neuem begonnen
werden muß. Anschließend können beide Proben durch Bestimmung der
Restfeuchte ausgewertet werden, um das optimale Gefriertrocknungsver
fahren herauszufinden.
In einer bevorzugten Weiterbildung der erfindungsgemäßen Gefrier
trocknungsanlage weist die Arretiervorrichtung mindestens eine,
vorzugsweise drei, um ihre Längsachse drehbare Stangen mit mindestens
einem daran angebrachten Arretierarm auf.
Diese drehbaren Stangen sind nahe der Platten angebracht, wobei der
Arretierarm in der Regel außerhalb der Platten ruht. Erst durch
Einschwenken des Arretierarms in den Bereich der Platten kann diese beim
vertikalen Herunterfahren auf den Arretierarm aufliegen und kurze Zeit
später drückt die oberhalb der arretierten Platte befindliche Druckplatte die
Stopfen in die Fläschchen hinein. Die unterhalb der arretierten Platte
befindlichen Platten werden mit Verfahren, jedoch so daß die darauf
befindlichen Fläschchen nicht verschlossen werden.
Durch die Arretierarme ist es möglich, das mehrere Platten aufweisende
Regal (Plattenpaket) an jeder beliebigen Stelle zusammenzuschieben, so daß
mehrere Platten dieses Plattenpaketes von oben nacheinander derart
zusammengeschoben werden, daß die daraufstehenden Fläschchen
verschlossen werden, wobei die in dem jeweils darunterliegenden Teils des
Regals befindlichen Fläschchen unverschlossen bleiben. Auch ist es
möglich, verschiedene Platten des Regales zu verschiedenen Zeiten
zusammenzuschieben, so daß beispielsweise vier Gefäße zu vier
verschiedenen Zeiten verschlossen werden können.
Hierbei werden zu einem ersten Zeitpunkt zunächst die Arretiervor
richtungen der obersten Platte in den Bereich der Platten hineingefahren
und anschließend wird die oberste Platte soweit gesenkt, daß sie sich auf
die Arretierarme aufstützt. Danach wird die Druckplatte ebenfalls
heruntergefahren und drückt die Stopfen in die Fläschchen der obersten
Platte hinein. Sodann wird die Druckplatte und die oberste Platte wieder
angehoben und die Arretierarme werden aus dem Bereich der Platten
wieder herausgeschwenkt. Zu einem zweiten Zeitpunkt werden dann die
Arretierarme einer zweiten Platte in den Bereich der Platte hineinge
schwenkt und die zweite Platte wird soweit heruntergefahren, bis sie auf
den Arretierarmen aufsitzt. Anschließend wird die oberste Platte und die
Druckplatte heruntergefahren, bis die Stopfen in den Flaschen der zweiten
Platte eingedrückt sind. Danach werden alle Platten wieder hochgefahren
und die Arretierarme werden wieder aus dem Bereich der zweiten Platte
herausbewegt. Zu einem dritten und zu einem vierten Zeitpunkt wird
analog verfahren, so daß in der Druckkammer nunmehr vier verschiedene
Gruppen von unterschiedlich lang getrockneten Produkten sind, obwohl alle
Proben dasselbe Gefriertrocknungsverfahren durchlaufen haben. Bei einer
abschließenden Auswertung der Restfeuchte können dann Rückschlüsse
auf das optimale Gefriertrocknungsverfahren gewonnen werden.
Sofern an einer Stange mehrere Arretierarme zum Arretieren mehrerer
Platten vorgesehen sind, ist es vorteilhaft, die Arretierarme versetzt
zueinander anzuordnen, damit immer nur der jeweils gewünschte Arretier
arm in den Bereich der Platten eingeschwenkt wird. Hierdurch wird erreicht,
daß nur die gewünschte Platte durch die Arretierarme arretiert wird und alle
darüberliegenden Platten weiterhin vertikal verfahrbar sind.
Beim Einsatz von zwei oder mehr nahe der Platten angeordneten Stangen
ist es vorteilhaft, diese über Verbindungsmittel derart miteinander zu
verbinden, daß die Stangen synchron zueinander verstellbar sind. Hierdurch
wird erreicht, daß die Platten an verschiedenen Stellen arretiert werden, so
daß ein Verkanten der Platten beim Arretieren vermieden wird.
In einer vorteilhaften Ausgestaltung sind die Stangen über Zahnräder,
Getriebe, einen Zahnriemen, eine Kette oder einen Riemen miteinander
verbunden und werden vorteilhafterweise über einen Stellmotor synchron in
die gewünschte Position gebracht. Der Einsatz derartiger Verbindungsmittel
hat den Vorteil, daß eine zuverlässige und kostengünstige Verbindung der
einzelnen Stangen erreicht wird.
In einer vorteilhaften Ausführungsform der erfindungsgemäßen Gefrier
trocknungsanlage reichen die Stangen durch die Wand der Druckkammer
hindurch und sind außerhalb der Druckkammer über Verbindungsmittel
miteinander verbunden. Insbesondere greift der Stellmotor außerhalb der
Druckkammer an den Verbindungsmittel oder an einer Stange an. Dies hat
den Vorteil, daß derart verwinkelte und Nischen aufweisende Bauteile nicht
in der Druckkammer angeordnet sind, so daß in der Druckkammer nach wie
vor viele glatte und nischenfreie Flächen vorhanden sind, die ein Erzielen
eines sterilen Raumes und eines Hochvakuums erleichtern.
Weitere Vorteile der erfindungsgemäßen Gefriertrocknungsanlage ergeben
sich aus der Beschreibung und aus der beigefügten Zeichnung. Ebenso
können die vorstehend genannten und die noch weiter ausgeführten
Merkmale erfindungsgemäß jeweils einzeln oder beliebigen Kombinationen
miteinander verwendet werden. Die erwähnten Ausführungsformen sind
nicht als abschließende Aufzählung zu verstehen, sondern haben vielmehr
beispielhaften Charakter.
In der Zeichnung ist ein Ausführungsbeispiel einer
erfindungsgemäßen Gefriertrocknungsanlage darstellt, anhand deren die
Erfindung näher erläutert wird. Es zeigen:
Fig. 1 eine geschnitten dargestellte Seitenansicht einer
erfindungsgemäßen Gefriertrocknungsanlage, geschnitten
entlang Linie I-I in den Fig. 2 und 3;
Fig. 2 eine Draufsicht auf die Gefriertrocknungsanlage gemäß Fig. 1,
geschnitten entlang Linie II-II in Fig. 1;
Fig. 3 eine Draufsicht auf die Gefriertrocknungsanlage gemäß Fig. 1,
geschnitten entlang Linie III-III in Fig. 1;
Fig. 4-6 die Verstellvorrichtung in jeweils unterschiedlich arretierten
Positionen.
Positionen.
Die in den Fig. 1 bis 6 dargestellte erfindungsgemäße Gefriertrock
nungsanlage umfaßt eine Druckkammer 10, eine außerhalb der Druck
kammer 10 angeordnete Verstellvorrichtung 12 zum Verstellen von vier
Platten 14, 16, 18, 20. Sämtliche vier Platten 14, 16, 18, 20 sind über
Langbolzen 22 hängend miteinander verbunden und an einer Druckplatte 24
gehalten. Die Druckplatte 24 ist über einer Kolbenstange 26 mit einem
außerhalb der Druckkammer 10 angeordneten Hydraulikzylinder 28
verbunden.
Der Hydraulikzylinder 28 verfährt die Druckplatte 24 in vertikaler Richtung,
wobei die an der Druckplatte 24 hängend befestigten Platten 14, 16, 18,
20analog mit verfahren werden. Hierbei wird die Druckplatte 24 soweit
vertikal nach unten bewegt, bis die unterste Platte 20 aufliegt und sich
nicht weiter bewegt. Die darüber liegende Platte 18 hingegen senkt sich
weiter nach unten, da sie an den langen Bolzen vertikal beweglich gehalten
ist.
Im Anwendungsfall sind auf den Platten 14, 16, 18, 20 verschiedene
Flaschen mit lose aufgelegten Stopfen aufgestellt, so daß die sich nun nach
unten bewegende Platte 18 sich auf die Stopfen auflegt. Analoges
geschieht mit den anderen Platten 14 und 16, bis die Druckplatte 24 auf
den Stopfen der Fläschchen der Platte 14 zur Anlage kommt. Nun drückt
der Hydraulikzylinder 28 die Druckplatte 24 weiter nach unten, so daß
sämtliche Stopfen derart in die Flaschen hineingedrückt werden, daß diese
luftdicht verschlossen sind. Nachdem alle Flaschen verschlossen sind, kann
die Druckkammer 10 geöffnet werden und die Flaschen können zur
weiteren Verwendung entnommen werden.
Desweiteren ist in der Druckkammer 10 eine von außen steuerbare Arretier
vorrichtung 30 vorgesehen, die drei um ihre Längsachse drehbare Stangen
32, 34, 36 umfaßt. An den vertikal ausgerichteten Stangen 32, 34, 36
sind jeweils drei Arretierarme 38, 40, 42 angebracht, die um 90° zueinan
der versetzt angeordnet sind. Die drei Stangen 32, 34, 36 sind stets so
ausgerichtet, daß die Arretierarme 38, 40, 42 gleichzeitig die jeweilige
Platte 16, 18, 20 untergreifen.
Wie Fig. 1 zu entnehmen ist, untergreifen hier die Arretierarme 42 die
unterste Platte 20, während die Arretierarme 40 nach rechts bzw. vorne
ragen und die Arretierarme 38 nach links bzw. hinten ragen und somit aus
dem Bereich der Platten heraus gehalten sind. In dieser Position wird die
unterste Platte 40 von der Arretiervorrichtung gehalten und alle darüber
liegenden Platten kommen auf der untersten Platten zur Auflage, sofern der
Hydraulikzylinder ganz nach unten gefahren wird.
Wie Fig. 2 besonders gut zu entnehmen ist, sind die Stangen 32, 34, 36
über einen Zahnriemen 44 miteinander verbunden, der von einem Stell
motor 46 angetrieben wird. Hierdurch wird gewährleistet, daß sämtliche
Stangen 32, 34, 36 immer synchron um ihre jeweilige Längsachse gedreht
werden. Sowohl der Zahnriemen 44 als auch der Stellmotor 46 sind
außerhalb der Druckkammer 10 auf dem Gehäuse der Gefriertrocknungs
anlage angebracht. Dabei reichen die Stangen 32, 34, 36 durch die Decke
der Druckkammer 10 hindurch und werden oberhalb der Druckkammer 10
vom Zahnriemen 44 erfaßt.
Nachfolgend wird anhand der Fig. 4 bis 6 die Funktionsweise der
erfindungsgemäßen Gefriertrocknungsanlage näher erläutert:
Mit der erfindungsgemäßen Arretiervorrichtung 30 ist es möglich, eine
einzelne Platte 16, 18, 20 zu halten und die darauf befindlichen Flaschen
durch Herunterfahren der Druckplatte 24 zu verschließen, ohne daß die
darunterliegenden Flaschen verschlossen werden. Hierdurch können
einzelne Fläschchen zu verschiedenen Zeiten geschlossen werden, so daß
nach Beendigung des Gefriertrocknungsverfahrens durch Ermittlung der
Restfeuchte der einzelnen Fläschchen herausgefunden werden kann,
welches die optimale Dauer des Gefriertrocknungsverfahrens ist.
In den Fig. 4 bis 6 sind die Platten 14, 16, 18, 20 und die
Arretiervorrichtung 30 in verschiedenen Positionen dargestellt, anhand
deren die Funktionsweise nachfolgend näher erläutert wird:
Zur Bestimmung der optimalen Prozeßdauer werden beispielsweise Proben
von drei unterschiedlich langen Gefriertrocknungsverfahren gewünscht. Zu
diesem Zweck werden sowohl auf die Platte 16, die Platte 18 und die
Platte 20 verschiedene Fläschchen mit dem zu trocknenden Produkt
gestellt, wobei auf die Fläschchen lose ein passender Stopfen aufgelegt
wird, bevor der Gefriertrocknungsprozeß gestartet wird.
Nach einer Prozeßdauer von beispielsweise zwanzig Stunden sollen nun die
ersten Fläschchen verschlossen werden. Hierzu werden über den Stellmotor
46 die Stangen 32, 34, 36 derart verschwenkt, daß die Arretierarme 38 die
Platte 16 untergreifen, wie dies in Fig. 4 dargestellt ist. Nun wird über
den Hydraulikzylinder 28 die Druckplatte 24 vertikal nach unten bewegt,
wodurch auch die Platte 14 nach unten gleitet. Da die Platte 16 durch die
Arretierarme 38 gesichert ist, verharrt die Platte 16 in ihrer Position und
dementsprechend verharren auch die Platten 18 und 20 in ihrer Position.
Sobald die Platte 14 auf den Stopfen der auf der Platte 16 stehenden
Fläschchen aufliegt, drückt die Druckplatte 24 über die Platte 14die
Stopfen in die Fläschchen und verschließt diese.
Danach wird die Druckplatte 24 und somit auch die Platte 14 über den
Hydraulikzylinder wieder angehoben, bis auch die Platte 16 ein wenig
angehoben wird. Die nun wieder freien Arretierarme 38 werden sodann
über den Stellmotor 46 wieder aus dem Bereich der Platte 16
herausgedreht.
Zu einem späteren Zeitpunkt, beispielsweise nach zweiundzwanzig Stunden
sollen weitere Fläschchen verschlossen werden. Hierzu werden die Stangen
32, 34, 36 über den Stellmotor 46 so verschwenkt, daß die Arretierarme
40 in dem Bereich der Platte 18 hineingreifen, bevor der Hydraulikzylinder
28 die Druckplatte 24 und damit auch die Platte 14, die Platte 16 und ein
wenig die Platte 18 nach unten bewegt werden. Dabei kommt die Platte
18 an den Arretierarmen 40 zur Anlage, während sich die Platten 14, 16
und die Druckplatte 24 auf die jeweiligen Fläschchen der Platten 14 und 16
auflegen.
Hierdurch werden die auf der Platte 18 befindlichen Flaschen verschlossen,
während die auf der Platte 20 befindlichen Flaschen nach wie vor geöffnet
sind (siehe hierzu auch Fig. 5). Nachdem die Flaschen der Platte 18
verschlossen sind, werden die Druckplatte 24, die Platte 14, die Platte 16
und die Platte 18 über den Hydraulikzylinder 28 wieder nach oben
gefahren, und die Arretierarme 40 werden vom Stellmotor 46 wieder aus
dem Bereich der Platte 18 herausgeschwenkt.
Analog wird bei der Platte 20 verfahren, so daß in einem einzigen Gefrier
trocknungsverfahren Proben zu drei verschiedenen Zeiten verschlossen
werden können. Der Verfahrensablauf wird von einem Computer gesteuert,
so daß hier beliebig gewünschte Verschlußzeiten eingestellt werden
können.
Das oben genannte Prinzip ist auf eine beliebige Anzahl an Stellflächen
(Platten) erweiterbar. Hierzu sollte die Winkelteilung der Arretierarme an
den Stangen entsprechend ausgeführt werden. Gegebenenfalls könnte der
Durchmesser der Stangen vergrößert werden, so daß die einzelnen
Arretierarme aus dem Bereich der Platten herausschwenkbar sind.
10
Druckkammer
12
Verstellvorrichtung
14
Platte
16
Platte
18
Platte
20
Platte
22
Langbolzen
24
Druckplatte
26
Kolbenstange
28
Hydraulikzylinder
30
Arretiervorrichtung
32
Stange
34
Stange
36
Stange
38
Arretierarm
40
Arretierarm
42
Arretierarm
44
Zahnriemen
46
Stellmotor
48
Boden
Claims (8)
1. Gefriertrocknungsanlage mit einer Druckkammer (10), in der
mindestens zwei vertikal verfahrbare Platten (16, 18, 20) zur
Aufnahme von ein Produkt beinhaltenden Gefäßen angeordnet sind,
und mit einer an einer Außenwand der Druckkammer (10) gehaltenen,
mit den Platten (16, 18, 20) in Wirkverbindung stehenden Verstell
vorrichtung (12) zum vertikalen Verfahren der Platten (16, 18, 20),
gekennzeichnet durch
eine Arretiervorrichtung (30) zum Arretieren einer Platte (16, 18, 20),
so daß die mindestens eine darunterliegende Platte (18, 20) nicht
mehr in Wirkverbindung mit der Verstellvorrichtung (12) steht.
2. Gefriertrocknungsanlage nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Arretiervorrichtung (30) mindestens eine, vorzugsweise drei,
um ihre Längsachse drehbare Stangen (32, 34, 36) mit mindestens
einem daran angebrachten Arretierarm (38, 40, 42) aufweist.
3. Gefriertrocknungsanlage nach Anspruch 2,
dadurch gekennzeichnet,
daß an jeder Stange (32, 34, 36) für jede Platte (16, 18, 20) ein
Arretierarm (38, 40, 42) vorgesehen ist, wobei die Arretierarme (38,
40, 42) einer Stange (32, 34, 36) versetzt zueinander angeordnet
sind.
4. Gefriertrocknungsanlage nach wenigstens einem der Ansprüche 2-3,
dadurch gekennzeichnet,
daß die mindestens zwei Stangen (32, 34, 36) über Verbindungsmittel
derart miteinander verbunden sind, daß die Stangen (32, 34, 36)
synchron zueinander verstellbar sind.
5. Gefriertrocknungsanlage nach Anspruch 4,
dadurch gekennzeichnet,
daß das Verbindungsmittel Zahnräder, ein Gestänge, ein Getriebe,
einen Riemen, eine Kette oder einen Zahnriemen (44) ist.
6. Gefriertrocknungsanlage nach wenigstens einem der Ansprüche 2-5,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Stangen (32, 34, 36) mit einem Stellmotor (46)
wirkverbunden sind, durch den die Stangen (32, 34, 36) synchron in
die gewünschte Position bringbar sind.
7. Gefriertrocknungsanlage nach Anspruch 6,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Stangen (32, 34, 36) durch die Wand der Druckkammer (10)
hindurch reichen und außerhalb der Druckkammer (10) über
Verbindungsmittel miteinander verbunden sind.
8. Gefriertrocknungsanlage nach Anspruch 7,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Stellmotor (46) außerhalb der Druckkammer (10) an dem
Verbindungsmittel oder einer Stange angreift, um die Stangen (32, 34,
36) in die gewünschte Position zu bringen.
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