DE19816249A1 - Verkaufstray - Google Patents
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Abstract
Tray mit Haltevorrichtungen für die vorgesehenen Gegenstände, dadurch gekennzeichnet, daß es als Haltevorrichtungen an seinen Seitenwänden Nasen besitzt.
Description
Die Erfindung betrifft einen Verkaufsaussteller, der insbesondere zur Aufnahme
mehrerer Kleinpackungen oder Gegenstände dient.
Bekannt sind sogenannte Verkaufstrays, die zur Aufnahme von Gegenständen, z. B.
in einzelnen Kartons verpackten Produkten dienen. Dabei werden die Kartons in
einem schalenförmigen, oben offenem Tray angeordnet. Dieses Tray wird im
Verkaufsladen optisch ansprechend dem Kunden dargeboten, der aus dem Tray
einzelne Kartons entnehmen kann. Durch das Tray erreicht man, daß die Kartons
gebündelt und stets in einer geordneten Aufstellung verbleiben.
Weiterhin ist ein solches rechteckiges Tray aus Kunststoff bekannt, das mit
Zwischenstegen versehen ist, die durchgehend von einer Seitenwand zur
gegenüberliegenden Seitenwand und parallel zur Vorderwand und zur Rückwand
verlaufen. In ein sich auf diese Weise ergebendes Fach wird aufrechtstehend eine
Verkaufspackung gesteckt. Im Gegensatz zu nicht unterteilten Trays können auch
schmale, hohe Packungen nicht umkippen, wenn schon einige Packungen
entnommen wurden, da sie einzeln gehalten werden.
Diese Trays haben aber einige Nachteile. Sie lassen sich nicht gut per Hand, aber
auch nicht gut maschinell bestücken, benötigen ein aufwendiges Werkzeug und
relativ viel Material bei der Herstellung und verursachen, bedingt durch die Breite der
Stege, einen hohen Platzbedarf in der Umverpackung.
Die Stege können kleine Vorsprünge tragen, die die Vorderseiten- und die
Rückseitenflächen der Verpackungen bzw. Gegenstände stützen. Dadurch wird der
Abstand zwischen den Verpackungen und dadurch der Platzbedarf noch größer.
Aufgabe der Erfindung war es, diese Nachteile zu vermeiden und ein Verkaufstray
ohne Zwischenstege oder weitgehend ohne Zwischenstege zu schaffen.
Diese der Erfindung zugrundeliegenden Aufgaben werden durch die Lehren der
Ansprüche gelöst. Vorteilhafte Ausgestaltungen sind dabei in den Unteransprüchen
erläutert.
Gegenstand der Erfindung ist ein Tray mit Haltevorrichtungen für die vorgesehenen
Gegenstände, das dadurch gekennzeichnet ist, daß es als Haltevorrichtungen an
seinen Seitenwänden Nasen besitzt. Sie befinden sich an den Innenseiten der
Seitenwände.
Diese Nasen oder Haltenasen oder nasenartigen Vorsprünge stützen und halten die
eingesteckten Gegenstände an ihren Kanten oder im Bereich ihrer Kanten. Sie
können auch als Noppen oder Nocken bezeichnet werden.
Das erfindungsgemäße Tray ist vorzugsweise als flacher, schalenförmiger,
insbesondere rechteckiger Verkaufsaussteller ausgebildet und kann auch als Display
bezeichnet werden. Es kann beispielsweise als Aufnahmebehälter für kleinere
Verkaufsartikel, insbesondere Karton- oder Pappschachteln oder Kunststoffbehälter
dienen.
Erfindungsgemäß sind die Nasen so angeordnet, daß sie beispielsweise im Bereich
zwischen zwei senkrecht verlaufenden Kanten von zwei hintereinanderstehenden,
sich also z. B. berührenden Gegenständen oder Verpackungen liegen. Dabei wird
beispielsweise zwischen der Rückwand eines ersten Gegenstandes und der
Vorderwand eines zweiten Gegenstandes, bzw. zwischen zwei solchen
Verpackungen, im Bereich der Kanten eine enge, z. B. keilähnliche Fuge gebildet, die
sich zu Seitenwand hin öffnet, in der zentriert die erfindungsgemäße Nase
angeordnet ist, die an den Kanten anliegt und die Kanten oder den Kantenbereich
von zwei sich berührenden Gegenständen oder Verpackungen stützt und hält, wobei
also eine Nase zwei sich berührende Gegenstände oder Verpackungen stützt und
hält.
Zur Aufbewahrung in dem erfindungsgemäßen Tray besonders gut geeignete
Gegenstände oder Verpackungen haben z. B. abgerundete oder abgeschrägte
Kanten, die den Eingriff der erfindungsgemäßen Nase gestatten, wenn zwei solche
Gegenstände oder Verpackungen eng hintereinander angeordnet sind, bzw. sich
berühren, indem jeweils eine Vorderwand und eine Rückwand aneinanderliegen.
Besonders geeignet für diese Art der Anordnung sind Karton- oder Pappschachteln.
Das erfindungsgemäße Tray wird bevorzugt zur Aufnahme der vorstehend genannten
Gegenstände verwendet.
Aber auch Gegenstände oder Packungen mit scharfen, rechtwinkligen Kanten, die
sich beim Einstellen in das Tray nicht verformen, können in dem erfindungsgemäßen
Tray gehalten werden. In diesem liegen die äußeren Seitenwände des Gegenstandes
an der äußeren Seitenwänden des Trays an, wie auch in der vorstehend
beschriebenen Anordnung. Die Gegenstände berühren sich aber nicht und die
Rückwand und die Vorderwand haben vorzugsweise einen Abstand voneinander, der
der Breite der Haltenase entspricht. Die Kanten liegen an den Seitenrändern der
Nasen an.
Besonders geeignet für diese Art der Anordnung sind scharfkantige Kunststoffartikel.
Die erfindungsgemäßen Nasen oder Haltenasen sind vorzugsweise paarweise
gegenüberliegend symmetrisch angeordnet und das Tray dient dann zur Aufnahme
von Gegenständen mit quadratischer oder rechteckiger Grundfläche. Der Abstand der
Nasen voneinander an der Seitenwand des Trays entspricht der Tiefe der
Gegenstände und hängt von der Kantenform ab. Auch bei unregelmäßig geformter
Grundfläche kann die Lage der Haltenasen der Lage der Kanten angepaßt werden.
Für die sich berührenden, anliegenden Gegenstände oder Verpackungen mit runden
Kanten wird dieser Abstand zwischen jeweils zwei nebeneinander angeordneten
Nasen z. B. zwischen den Nasenmitten eingestellt. Für getrennt, einzeln stehenden
Gegenstände mit scharfer, rechteckiger Kante dagegen wird dieser Abstand z. B.
zwischen den seitlichen Rändern zweier benachbarter Nasen eingestellt.
Das erfindungsgemäße Tray kann gegebenenfalls, z. B. in Abhängigkeit von Größe
und Gewicht der Gegenstände, einen oder mehrere Zwischenstege besitzen.
In einer bevorzugten Ausführungsform besitzt das Tray fünf Nasenpaare und kann
somit sechs Gegenstände tragen. Besonders bevorzugt wird ein rechteckiges Tray mit
vier Nasenpaaren und einem Zwischensteg in der Mitte, der ein (fünftes) Nasenpaar
ersetzt. In diese bevorzugten Trays lassen sich mit beiden Händen zugleich zweimal
jeweils drei zusammen gegriffene Gegenstände einsetzen. Dadurch wird das
Bestücken per Hand sehr vereinfacht und beschleunigt.
Gegebenenfalls können die Innenseiten der Vorderwand und der Rückwand des
Trays und die Seitenflächen von Zwischenstegen in vorteilhafter Weise jeweils
mindestens einen, bevorzugt aber mindestens zwei Vorsprünge besitzen, die auf die
vorderen oder hinteren Flächen der eingestellten Gegenstände oder Verpackungen
drücken und diese so zusammenhalten und festhalten. Dies gilt insbesondere für
Verpackungen und Gegenstände mit runden Kanten, wobei die Gegenstände
aneinanderliegen. Diese Vorsprünge können beispielsweise wie die
erfindungsgemäßen Nasen ausgeführt und angebracht sein.
Die erfindungsgemäßen Nasen sind vorzugsweise als zylindrische, runde oder
halbrunde aber auch eckige Auswölbungen oder Vorsprünge der Seitenwände des
Trays gestaltet, die in das Innere des Trays vorspringen. Sie können aber auch, im
Querschnitt betrachtet, dreieckig oder vieleckig geformt sein.
Die Höhe der Nasen und Zwischenstege kann von der Bodenfläche des Trays
ausgehend bis an den oberen Rand der Traywandung reichen. Vorzugsweise enden
Nase oder Zwischensteg aber insbesondere in abgerundeter oder abgeschrägter
Form unterhalb des Trayrandes. Beispielsweise beträgt die Höhe der Nase oder des
Zwischensteges etwa zwei Drittel der Höhe der Seitenwand. Das Tray kann in dieser
Form einfacher und schneller bestückt werden.
Die Höhe der Seitenwände eines Trays beträgt beispielsweise 1-2 cm, vorzugsweise
1,5 cm, z. B. bei einer rechteckigen Grundfläche von 7×11 cm. Die Breite einer
Haltenase kann dann etwa 3-5 mm betragen und sie kann etwa 2 mm über die Fläche
der Seitenwand hervorspringen. Ein solches Tray ist z. B. zur Aufbewahrung von
insbesondere leichteren Verpackungen sehr gut geeignet.
Bevorzugt wird das erfindungsgemäße Tray als "gerichtetes" Tray ausgebildet, indem
die Stärke der Haltenase unterschiedlich gewählt wird und dem Tray damit eine
Vorzugsrichtung (vorn/hinten) gegeben wird. Dazu wird das erste Haltenasenpaar,
das der Trayvorderwand benachbart ist und die erste Packung oder den Gegenstand
mit der nach vorn bzw. außen weisenden Frontseite hält, stärker ausgebildet, um
einen besonders stabilen Stand zu gewährleisten und zwar auch, wenn die
anschließend folgenden Packungen schon entnommen wurden. Diese Nasen werden
in der Fig. 1 mit 2a bezeichnet. Auf diese Weise bleibt die wichtige
Verkaufsinformation für die dahinterstehenden volleren Trays erhalten.
Oft ausreichend sind dazu schon Haltenasen, die wenige zehntel Millimeter oder auch
ein bis zwei Millimeter stärker hervorspringen und/oder breiter sind und/oder höher
sind, insbesondere aber stärker vorspringen und/oder höher sind.
Anhand der nachstehend beschriebenen Fig. 1 wird eine besonderes vorteilhafte
Ausführung näher erläutert, ohne damit die Erfindung einschränken zu wollen.
Fig. 1 zeigt ein erfindungsgemäßes Verkaufstray in der Draufsicht. An den
Innenseiten der Seitenwände des Trays 1 befinden sich erfindungsgemäße Nasen 2
unterschiedlicher Größe und 2a (Haltenasen) für die aufzunehmenden sechs
Gegenstände. Vorzugsweise werden die Haltenase 2a und die Gegennase dazu
stärker ausgebildet als die übrigen Haltenasen 2. Durch den Zwischensteg 3 wird das
Tray in der Mitte geteilt, so daß sich eine vordere und eine hintere Teilschale bilden.
Darin können jeweils drei Gegenstände aufgenommen werden. Die Vorderwand, die
Rückwand und die Seitenwände des Zwischensteges tragen Vorsprünge 4, die an
den Vorderseitenflächen bzw. Rückseitenflächen der Gegenstände anliegen.
In dem erfindungsgemäßen Tray können Gegenstände ohne Zwischenstege fixiert
und entnommen werden, ohne daß dadurch die Fixierung der verbleibenden
Gegenstände beeinträchtigt wird. Die erfindungsgemäßen Nasen oder Haltenasen
gewährleisten eine Einzelentnahme ohne die Standsicherheit der restlichen Gebinde
zu beeinträchtigen.
Das Tray ist beispielsweise geeignet zur Aufnahme von Gegenständen, Packungen,
Schachteln, Tüten, die aufrechtstehend bei geringer Grundfläche angeboten werden
und die ohne Halterung umfallen würden.
Auf diese Weise können vorteilhaft Kosmetika, Medical-Produkte, Pharmazeutika und
Produkte der Lebensmittel- oder Genußmittelindustrie angeboten werden, z. B.
Pflaster, z. B. in flachen Kartonschachteln, Zigaretten, Süßwaren, aber auch Spiele,
Ton- und Bildträger, Kassetten, Disketten, elektronische Bauteile, Büromaterialien
oder Textilien.
Das erfindungsgemäße Tray kann z. B. aus Kunststoff, Karton, Pappe, Wellpappe,
Pappmaché oder Papiermaché hergestellt werden. Die Herstellung erfolgt in
bekannter Weise.
Geeignete Kunststoffe sind z. B. Polyethylen, Polyester, Polypropylen, Polystyrol,
geschäumte Kunststoffe, insbesondere Hartschaumstoffe, z. B. geschäumtes
Polystyrol, insbesondere Polystyrolhartschaum oder EPS-Schaumstoffe, z. B.
Styropor®. Das Material kann durchsichtig oder farbig sein. Geschäumte Materialien
bieten hohe Festigkeit bei niedrigem Gewicht und schützen empfindliche
Gegenstände. Auch Papiermaché oder Pappmaché ist z. B. aus diesen Gründen
besonders geeignet, da die Haltenasen sich aus diesem Material viel besser formen
lassen als Zwischenstege und die Umweltbelastung bei diesem Material gering ist.
Erfindungsgemäße Trays können mit weniger Materialeinsatz und auch einfacher
hergestellt werden, da Zwischenstege fehlen. Die Materialersparnis ist auch bei der
Entsorgung vorteilhaft und damit ressourcenschonend.
Die Trays können einfacher und schneller bestückt werden, insbesondere per Hand.
Sie nehmen auch weniger Platz in Anspruch, da die Breite der Zwischenstege, die
1-3 mm betragen kann, mehrfach eingespart werden kann.
Claims (7)
1. Tray mit Haltevorrichtungen für die vorgesehenen Gegenstände, dadurch
gekennzeichnet, daß es als Haltevorrichtungen an seinen Seitenwänden
Nasen besitzt.
2. Tray gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Nasen paarweise
gegenüberliegend symmetrisch angeordnet sind.
3. Tray gemäß Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß es
vorzugsweise rechteckig ist und vier Nasenpaare und einen, vorzugsweise in
der Mitte angeordneten, Zwischensteg besitzt.
4. Tray gemäß den Ansprüchen 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß das erste
Haltenasenpaar, das der Vorderwand benachbart ist, größer ausgebildet ist.
5. Tray gemäß den Ansprüchen 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß es aus
Kunststoff, Pappmaché oder geschäumtem Kunststoff, insbesondere
EPS-Schaumstoff, z. B. Styropor® hergestellt ist.
6. Verwendung des Trays gemäß den Ansprüchen 1 bis 5 für Gegenstände mit
abgerundeten oder abgeschrägten Kanten, insbesondere für Kartonschachteln
oder Faltschachteln.
7. Verwendung des Trays gemäß den Ansprüchen 1 bis 5 für verpackte
Kosmetika, Medical-Produkte und Pharmazeutika, beispielsweise Pflaster, die
insbesondere in Faltschachteln oder Kartonschachteln verpackt sind.
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