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DE19815255A1 - Adapterarmatur - Google Patents

Adapterarmatur

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Publication number
DE19815255A1
DE19815255A1 DE1998115255 DE19815255A DE19815255A1 DE 19815255 A1 DE19815255 A1 DE 19815255A1 DE 1998115255 DE1998115255 DE 1998115255 DE 19815255 A DE19815255 A DE 19815255A DE 19815255 A1 DE19815255 A1 DE 19815255A1
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DE
Germany
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connection
adapter fitting
water
adapter
building
Prior art date
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Withdrawn
Application number
DE1998115255
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English (en)
Inventor
Hans-Michael Wittenauer
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Original Assignee
Individual
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Publication date
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Publication of DE19815255A1 publication Critical patent/DE19815255A1/de
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    • EFIXED CONSTRUCTIONS
    • E03WATER SUPPLY; SEWERAGE
    • E03BINSTALLATIONS OR METHODS FOR OBTAINING, COLLECTING, OR DISTRIBUTING WATER
    • E03B7/00Water main or service pipe systems
    • E03B7/07Arrangement of devices, e.g. filters, flow controls, measuring devices, siphons or valves, in the pipe systems
    • EFIXED CONSTRUCTIONS
    • E03WATER SUPPLY; SEWERAGE
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    • E03B7/00Water main or service pipe systems
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    • E03B7/072Arrangement of flowmeters

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  • Life Sciences & Earth Sciences (AREA)
  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Hydrology & Water Resources (AREA)
  • Public Health (AREA)
  • Water Supply & Treatment (AREA)
  • Domestic Plumbing Installations (AREA)

Abstract

In einen Hauptwasseranschluß eines Gebäudes ist eine Adapterarmatur (1) für die Einrichtung einer Wassernotversorgung integriert. Die Adapterarmatur (1) umfaßt ein rohrförmiges Anschlußelement (2), das an seinen beiden Stirnenden mit Verbindungsmitteln, etwa Normgewinden (3, 4), zum Verbinden mit einer an ein Wasserversorgungsnetz (7) angeschlossenen Zuflußleitung (8) sowie einer mit einem Hausversorgungsnetz (10) strömungsverbundenen Abströmleitung (9) des Hauptwasseranschlusses versehen und mittels einer Trennwand (12) in eine zuströmseitige Kammer (14) und eine abströmseitige Kammer (15) unterteilt ist, ferner eine die zuströmseitige Kammer (14) mit der abströmseitigen Kammer (15) verbindende Hauszugangsleitung (19) und wenigstens zwei mit der zuströmseitigen Kammer strömungsverbundene Seitenanschlüsse (30, 31).

Description

Die Erfindung bezieht sich auf eine in einen Hauptwasseranschluß eines Hauses integrierbare Adapterarmatur, insbesondere für die Einrichtung einer Wassernotversorgung.
Üblicherweise umfaßt der Hauptwasseranschluß eines Gebäudes eine mit einem Wasserversorgungsnetz strömungsverbundene Zuströmleitung, einen sich an diese - in Strömungsrichtung gesehen - anschließenden Wasser­ zähler sowie eine zwischen dem Wasserzähler und einem Hausversor­ gungsnetz vorgesehene Abströmleitung.
Zum Zwecke von in regelmäßigen Zeitabständen durchzuführenden Eich­ kontrollen ist es erforderlich, daß der Wasserzähler lösbar mit den übrigen Elementen des Hauptwasseranschlusses verbunden ist. Dazu ist der Was­ serzähler in einem Anschlußelement montiert, das zwei zueinander koaxiale Rohrverschraubungen besitzt, von denen eine ein axialverschiebbares An­ schlußverschraubungsstück aufweist. Beim Einbau eines Wasserzählers wird das verschiebbare Anschlußverschraubungsstück in eine Montageposition verschoben, die das Einsetzen des Wasserzählers mit den entsprechenden Anschlußverschraubungen ermöglicht. Anschließend wird das Anschlußver­ schraubungsstück in seine bestimmungsgemäße Befestigungsposition überführt und die an beiden Stirnseiten des Wasserzählers befindlichen An­ schlußverschraubungen werden mit den entsprechenden Verschraubungen des Anschlußelements zur Herstellung einer dichten Verbindung ver­ schraubt.
Um beim Einbau bzw. Ausbau eines Wasserzählers unbeabsichtigtes Aus­ treten von Wasser zu vermeiden, ist die Zuströmleitung gebäudeinnenseitig ortsnah zum Wasserzähler mit einem Absperrorgan, etwa einem Ventil oder Schieber, versehen und die Abströmleitung ist mit einem Rücklaufverhinderer ausgestattet, der das Ablaufen von Wasser aus dem Hausversorgungsnetz bei ausgebautem Wasserzähler verhindert.
In Wasserversorgungsnetzen können jedoch Betriebszustände auftreten, die eine Unterbrechung der Wasserversorgung und somit eine Notversorgung einzelner Gebäude oder ganzer Straßenzüge erforderlich machen.
Zu diesem Zweck müssen in aufwendiger Weise der Hauptwasseranschluß unterbrochen und Notverbindungen zu einem außerhalb des Gebäudes ver­ legten Schlauchsystem hergestellt werden. Diese Installationen erweisen sich als außerordentlich arbeits- und kosten intensiv.
Zur Lösung dieses Problems ist in der DE 195 00 848 C1 eine Adapterar­ matur vorgeschlagen worden, die anstelle eines Wasserzählers in dessen Anschlußbügel einsetzbar ist. Diese vorbekannte Adapterarmatur weist ein rohrförmiges Anschlußelement auf, das stirnseitig mit Anschlußverbindungen für die Zuström- bzw. die Abströmleitung versehen ist. Das Anschlußelement ist in der Mitte durch eine Trennwand in eine zuströmseitige und eine ab­ strömseitige Kammer unterteilt. Sowohl die zuströmseitige als auch die ab­ strömseitige Kammer weisen jeweils neben den Anschlußverbindungen für die Zuström- bzw. die Abströmleitung einen zusätzlichen Anschlußstutzen auf. An diese Anschlußstutzen werden Installationen angeschlossen, die ei­ nerseits eine Strömungsverbindung zwischen den beiden Kammern - gege­ benenfalls unter Einschluß eines Wasserzählers - herstellen, zum anderen aber auch Abzweigungen für die Notwasserversorgung weiterer Gebäude umfassen können.
Die Adapterarmatur kann in einfacher Weise bei einem bestehenden Hauptwasseranschluß in den Anschlußbügel eines Wasserzählers eingesetzt und wieder entfernt werden.
Nachteilig bei diesem Stande der Technik ist jedoch, daß von einem mit einer derartigen Adapterarmatur versehenen Hauptwasseranschluß jeweils nur ein weiteres Gebäude wassernotversorgt werden kann. Sind weitere Gebäude mit einer Wassernotversorgung zu versehen, sind aufwendige zusätzliche Installationen erforderlich.
Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es daher, eine in einen Hauptwas­ seranschluß eines Gebäudes integrierbare Adapterarmatur zu schaffen, die in einfacher Weise eine Wassernotversorgung mehrerer Gebäude ermöglicht und gegenüber dem Stand der Technik einfach im Aufbau ist.
Gelöst ist diese Aufgabe durch eine Adapterarmatur mit den Merkmalen des Patentanspruchs 1.
Die erfindungsgemäße Adapterarmatur unterscheidet sich von der Adapter­ armatur nach dem Stand der Technik insbesondere dadurch, daß die ein­ gangsseitige Kammer neben der Anschlußverbindung zur Zuströmleitung mit mindestens drei zusätzlichen Anschlüssen versehen ist. Von diesen zusätzli­ chen Anschlüssen dient einer zur Herstellung einer Strömungsverbindung zur ausgangsseitigen Kammer über die Hauszugangsleitung. Die übrigen zusätzlichen Anschlüsse können entweder dazu verwendet werden, mehrere Gebäude in einer "Parallelschaltung" oder über eine "Reihenschaltung" mit Wasser zu versorgen. In diesem Falle dient einer der Seitenanschlüsse als Zuströmleitung und die zuströmseitige Kammer als Verteilungselement, um das zuströmende Wasser über die Hauszugangsleitung in ein erstes Gebäu­ de und zugleich über den zweiten bzw. einen weiteren Seitenanschluß in ein weiteres Gebäude zu leiten.
In vorteilhafter Weise ist das Anschlußelement so bemessen, daß es in einen üblichen Anschlußbügel für einen Wasserzähler einbaubar ist. Auf diese Weise kann im Bedarfsfalle die Adapterarmatur schnell und einfach in einen bestehenden Hauptwasseranschluß eingebaut werden.
Wird in die Hauszugangsleitung ein Wasserzähler integriert, ist auch wäh­ rend der Dauer einer Wassernotversorgung eine Kontrolle und eine ord­ nungsgemäße Abrechnung der gelieferten Wassermengen möglich.
Vorteilhafterweise ist die Hauszugangsleitung mit einem Absperrorgan, etwa einem Ventil oder einem Schieber versehen. Bei eingebauter Adapterarmatur wirkt dieses Ventil als Hauptabsperrventil für das mit der Abströmleitung ver­ bundene Hausnetz. Darüber hinaus eröffnet ein solches Absperrorgan die Möglichkeit, einen etwa in die Hauszugangsleitung eingebauten Wasserzäh­ ler auszutauschen.
Als bevorzugte Seitenanschlüsse kommen Anschlußstutzen in Betracht, die fest, etwa durch Verlöten oder Verschweißen, am Anschlußelement befestigt sind und mit der zuströmseitigen Kammer in Strömungsverbindung stehen. An den vom Anschlußelement entfernten Enden sind die Anschlußstutzen mit Verbindungsmitteln, etwa Normgewinden, versehen, die insbesondere ein einfaches Anschließen von Leitungsrohren ermöglichen.
Das Vorschalten eines Rücklaufverhinderers vor der eingangsseitigen Kam­ mer ermöglicht insbesondere Um- und Ausbauarbeiten im Bereich der Zu­ strömleitung des Hauptwasseranschlusses. Darüber hinaus unterbindet der Rücklaufverhinderer das Rückströmen von Wasser in das Versorgungsnetz und somit die Gefahr der Kontamination des Versorgungsnetzes. In vorteil­ hafter Weise ist auch wenigstens einer der Seitenanschlüsse mit einem Rücklaufverhinderer versehen, der das unbeabsichtigte Abströmen von Wasser aus der zuströmseitigen Kammer durch diesen Seitenanschluß ver­ hindert.
In einer abermals vorteilhaften Weiterbildung sind zumindest zwei Seitenan­ schlüsse mit Rücklaufverhinderern versehen, die jeweils in unterschiedlicher Richtung wirken. Hierdurch wird insbesondere eine durch etwaige Fehlan­ schlüsse bestehende Kontaminationsgefahr wirksam unterbunden.
In abermals vorteilhafter Weise ist zumindest ein Seitenanschluß mit einem Absperrorgan, etwa einem Ventil oder einem Schieber versehen. Der Einsatz derartiger Absperrorgane ermöglicht insbesondere die Spülung oder Desinfi­ zierung von mit den Seitenanschlüssen verbindbaren Leitungen. In diesem Zusammenhang ist insbesondere die DIN-1988 zu beachten, wonach Trink­ wasserleitungen nicht unmittelbar mit solchen Leitungen verbunden sein dürfen, die nicht Trinkwasser, sondern beispielsweise Desinfektionsmittel transportieren. In diesem Fall kann der Seitenanschluß durch das Absperr­ ventil gesperrt und die zu desinfizierende Leitung vom Seitenanschluß ge­ trennt werden, ohne dabei die Wasserversorgung der übrigen angeschlosse­ nen Gebäude unterbrechen zu müssen.
Zweckmäßigerweise ist das Absperrorgan lösbar mit dem jeweiligen Seiten­ anschluß verbunden und kann im Bedarfsfalle leicht entfernt oder ausge­ tauscht werden.
Die erfindungsgemäße Adapterarmatur eignet sich besonders zum Aufbau einer Wassernotversorgung für mehrere Gebäude. Dabei werden die Hauptwasseranschlüsse der Gebäude jeweils mit Adapterarmaturen verse­ hen, die jeweils ein rohrförmiges, anstelle einer Zähluhr in den jeweiligen Hauptwasseranschluß integrierbares Anschlußelement aufweisen, das mit­ tels einer Trennwand in eine zuströmseitige und eine abströmseitige Kammer unterteilt und an seinen beiden Stirnenden mit Verbindungsmitteln, wie etwa Normgewinden, ausgestattet ist. Von der zuströmseitigen Kammer zweigen jeweils eine mit der abströmseitigen Kammer strömungsverbundene Haus­ zugangsleitung, die beispielsweise einen Wasserzähler aufweist, sowie we­ nigstens zwei Seitenanschlüsse ab.
Die Adapterarmaturen können zum Aufbau einer "Reihenschaltung" zwi­ schen den Hauptwasseranschlüssen mehrerer Gebäude dienen. Dabei wird ein erster Seitenanschluß der Adapterarmatur eines ersten Gebäudes mit einem ersten Seitenanschluß der Adapterarmatur eines zweiten Gebäudes bzw. der Zuströmleitung des Wasserhauptanschlusses des zweiten Gebäu­ des strömungsverbunden. Ein zweiter Seitenanschluß der Adapterarmatur des zweiten Gebäudes steht mit einem ersten Seitenanschluß der Adapter­ armatur eines Gebäudes in Strömungsverbindung. Mit entsprechenden wei­ teren Seitenanschlüssen der Adapterarmaturen eines der Gebäude können in prinzipiell gleicher Weise weitere Gebäude mit Wasser versorgt werden. Nicht in die "Reihenschaltung" integrierte Seitenanschlüsse sind absperrbar, etwa mittels geeigneter Ventile.
Anhand der beigefügten Zeichnungen soll nachfolgend ein Ausführungsbei­ spiel der Erfindung näher erläutert werden. In schematischen Ansichten zei­ gen:
Fig. 1 einen Längsschnitt durch eine erfindungsgemäße Adapterarmatur,
Fig. 2 ein Leitungssystem für die Wassernotversorgung mehrerer Gebäude, deren mit Adapterarmaturen versehene Wasserhauptanschlüsse "in Reihe" geschaltet sind und
Fig. 3 ein Leitungssystem für die Wassernotversorgung mehrerer Gebäude, deren mit Adapterarmaturen versehene Wasserhauptanschlüsse "par­ allel" geschaltet sind.
Die in Fig. 1 veranschaulichte Adapterarmatur dient zur Einrichtung einer Wassernotversorgung und kann anstelle eines Wasserzählers in einen übli­ chen Hauptwasseranschluß eingebaut werden.
Die Adapterarmatur 1 weist ein rohrförmiges Anschlußelement 2 auf, das an seinen beiden Stirnenden mit Gewinden 3, 4 zum Einbau in einen bestehen­ den Hauptwasseranschluß versehen ist. Das Anschlußelement 2 ist dabei so bemessen, daß es in einen üblichen, für die Befestigung eines Wasserzäh­ lers bestimmten Anschlußbügel einbaubar und im übrigen an diesem in der gleichen Weise wie ein Wasserzähler befestigbar ist.
Das zuströmseitige Gewinde 3 dient dabei zum Anschließen des An­ schlußelements 2 an eine mit einem Wasserversorgungsnetz 7 verbundenen Zuströmleitung 8, das abströmseitige Gewinde 4 ist mit einer Abströmleitung 9 verbindbar, die wiederum mit einem Hausversorgungsnetz 10 in Strö­ mungsverbindung steht.
Eine sich quer zur Längsrichtung des Anschlußelements 2 erstreckende und dessen Strömungsquerschnitt vollständig verschließende Trennwand 12 teilt das Anschlußelement 2 in eine zuströmseitige Kammer 14 und eine ab­ strömseitige Kammer 15.
Die zuströmseitige Kammer 14 steht bei bestimmungsgemäßem Gebrauch mit der Zuströmleitung 8 in Strömungsverbindung, wobei ein Rückflußverhin­ derer 17 das Rückströmen von Wasser aus der zuströmseitigen Kammer 14 in die Zuströmleitung 8 verhindert, jedoch ohne das Einströmen von Wasser aus der Zuströmleitung 8 in die zuströmseitige Kammer 14 zu beeinträchti­ gen.
Zwischen der abströmseitigen Kammer 15 und der Abströmleitung 9 ist bei der Adapterarmatur 1 dagegen kein Rückflußverhinderer vorgesehen, da sich üblicherweise im Bereich der Abströmleitung 9 ein - in den Figuren nicht gezeigter - Rücklaufverhinderer befindet, der sicherstellt, daß kein Wasser aus dem Hausversorgungsnetz 10 in die Zuströmleitung 8 und damit in das Wasserversorgungsnetz 7 gelangen kann. Bei Nichtvorhandensein eines derartigen Rückflußverhinderers besteht jedoch die Möglichkeit, im Bereich des abströmseitigen Gewindes 4 ein mit dem Rückflußverhinderer 17 ver­ gleichbares Element in die Adapterarmatur 1 einzubauen.
Eine Strömungsverbindung zwischen der zuströmseitigen Kammer 14 und der abströmseitigen Kammer 15 vermittelt eine Hauszugangsleitung 19. Die Hauszugangsleitung 19 ist mit zwei Anschlußrohren 20, 21 fest, etwa durch Schweißen oder Verlöten, mit dem Anschlußelement 2 verbunden, wobei die zuströmseitige Kammer 14 mit dem zuströmseitigen Anschlußrohr 20 und die abströmseitige Kammer 15 mit dem abströmseitigen Anschlußrohr 21 in Strömungsverbindung steht. Die Anschlußrohre 20, 21 sind über einen stegartigen Abschnitt 22 der Hauszugangsleitung 18 strömungsverbunden.
Die Anschlußrohre 20, 21 stehen spitzwinklig, jedoch entgegengesetzt zu­ einander, vom Anschlußelement 2 vor. Dadurch wird erreicht, daß der im wesentlichen parallel zum Anschlußelement 2 verlaufende stegartige Ab­ schnitt 22 gegenüber dem Anschlußelement 2 ein deutliches Übermaß auf­ weist. Hierdurch gelingt der Einbau eines handelsüblichen Wasserzählers 24 in entsprechende Gewindeabschnitte 25, 26 des stegartigen Abschnitts 22. desweiteren ist in das Anschlußrohr 20 der Hauszugangsleitung 19 ein Ventil 28 integriert, mittels dessen die Hauszugangsleitung 19 bei Bedarf gesperrt werden kann.
Zusätzlich zur Verbindung der zuströmseitigen Kammer 14 des Anschluße­ lements 2 mit der Zuströmleitung 8 und der Hauszugangsleitung 19 ist die zuströmseitige Kammer 14 mit mehreren, im Ausführungsbeispiel zwei, Sei­ tenanschlüssen 30, 31 versehen, mittels deren in der im folgenden beschrie­ benen Weise die Einrichtung einer Wassernotversorgung für mehrere Ge­ bäude gelingt.
Die Seitenanschlüsse 30, 31 umfassen jeweils einen Anschlußstutzen 32, 33, der fest, etwa durch Verlöten oder Verschweißen am Anschlußelement 2 im Bereich einer Strömungsöffnung 36, 36' befestigt und an seinem dem An­ schlußelement 2 entgegengesetzten Ende mit einem Schraubgewinde ver­ sehen ist. In den Anschlußstutzen 32, 33 sind jeweils Rückflußverhinderer 34, 35 angeordnet, die jeweils in unterschiedlicher Richtung wirksam sind. Mithin kann Wasser aus der zuströmseitigen Kammer 14 zwar durch den Seitenanschluß 30, nicht jedoch durch den Seitenanschluß 31 hinausfließen. Umgekehrt ist ein Wasserzugang in die zuströmseitige Kammer 14 zwar durch den Seitenanschluß 31, nicht jedoch durch den Seitenanschluß 30 möglich.
Beide Seitenanschlüsse 30, 31 sind mit Ventilen 37, 38 bestückt, mittels de­ ren der Wasserdurchfluß durch den jeweiligen Seitenanschluß unterbunden werden kann. Beide Ventile 37, 38 sind lösbar mit dem jeweiligen Seitenan­ schluß 30, 31 verbunden. Während jedoch zwischen dem Ventil 37 eine un­ mittelbare Schraubverbindung mit dem Seitenanschluß 30 besteht, ist das Ventil 38 in einem Verbindungselement 40 aufgenommen, welches seiner­ seits durch eine entsprechende Gewindeverbindung 41 fest, jedoch lösbar mit dem Seitenanschluß 31 verbunden ist. Das Verbindungselement 40 ist mit einer - hier nicht gezeigten Leitung - fest, jedoch lösbar verbindbar. Nach dem Schließen des Ventils 38 und dem Trennen des Verbindungsele­ ments 40 vom Seitenanschluß 31 ist somit in jedem Falle gewährleistet, daß ein unerwünschter Wasseraustritt weder durch den Seitenanschluß 31 noch durch eine nach wie vor fest mit dem Verbindungselement 40 verbundenen Zuleitung erfolgen kann.
In Fig. 2 ist eine Leitungsanordnung für die Wassernotversorgung mehrerer Gebäude A, B, C, D, E gezeigt. Alle Gebäude A, B, C, D, E sind mit unter­ einander gleichartigen Hauptanschlüssen versehen, in die jeweils eine Ad­ apterarmatur der vorstehend beschriebenen Art integriert ist. Im folgenden werden daher die in Verbindung mit Fig. 1 eingeführten Bezeichnungen übernommen sowie zur Kennzeichnung des jeweiligen Gebäudes ein auf letzteres hinweisender Buchstabe vorangestellt.
Im Bereich der Gebäude A bis E ist das Wasserversorgungsnetz 7 gesperrt, mithin besteht keine Strömungsverbindung zwischen dem Wasserversor­ gungsnetz 7 und den zu dem Gebäuden A bis E hinführenden Zuströmlei­ tungen 8, B8, C8, D8, E8. Zur Herstellung einer Wassernotversorgung sind die Gebäude A bis E jedoch mit dem im folgenden beschriebenen Leitungssy­ stem miteinander "in Reihe" verbunden.
Zwischen dem Wasserversorgungsnetz 7 und dem Seitenanschluß 31 der Adapterarmatur 1 im Gebäude A besteht eine provisorische Leitungsverbin­ dung 45, etwa eine mit einem Hydranten 46 verbundene Schlauchverbin­ dung. Über die Hauszugangsleitung 19 der Adapterarmatur 1 des Gebäudes A kann somit das Gebäude A ordnungsgemäß mit Wasser versorgt werden, wobei die zugeführte Menge vom Zähler 24 erfaßt wird. Wie oben bereits beschrieben, gewährleistet ein Rückflußverhinderer 34, daß aus dem Haus­ netz 10 kein Rückstrom von Wasser in die provisorische Leitung 45 und da­ mit in das Wasserversorgungsnetz 7 erfolgen kann. Somit besteht auf die­ sem Wege keine Gefahr einer Kontamination von Trinkwasser.
Der Seitenanschluß 30 der Adapterarmatur 1 des Gebäudes A steht über eine Zuleitung 48 mit dem Seitenanschluß B31 der Adapterarmatur B1 des Gebäudes B in Strömungsverbindung. Der Rückflußverhinderer 34 im Sei­ tenanschluß 30 der Adapterarmatur 1 im Gebäude A sowie ein entsprechen­ der Rückflußverhinderer im Seitenanschluß B31 der Adapterarmatur B1 in Gebäude B gewährleistet dabei, daß durch die Leitung 48 nur ein Wasserzu­ strom von der Adapterarmatur 1 im Gebäude A zur Adapterarmatur B1 im Gebäude B, nicht jedoch umgekehrt, erfolgen kann. Die mit dem Seitenan­ schluß B31 strömungsverbundene zuströmseitige Kammer B14 dient nun­ mehr als Verteilungselement für die Verteilung von Wasser sowohl in das Gebäude B als auch in das nachgeschaltete Gebäude C.
In analoger Weise besteht eine Strömungsverbindung zwischen dem Seiten­ anschluß B30 der Adapterarmatur B1 und dem Seitenanschluß C31 der Adapterarmatur C1 über die Verbindungsleitung 48', zwischen dem Seiten­ anschluß C30 der Adapterarmatur C1 des Gebäudes C und dem Seitenan­ schluß D31 der Adapterarmatur D1 des Gebäudes D über der Verbin­ dungsleitung 48'' sowie über die Verbindungsleitung 48''' zwischen dem Seitenanschluß D30 der Adapterarmatur D1 mit dem Seitenanschluß E31 der Adapterarmatur E1.
Im Unterschied zu den Seitenanschlüssen 30, B30, C30, D30 weist der Seitenanschluß E30 keine Verbindung mit dem Wasserhauptanschluß eines weiteren Gebäudes auf. Aus diesem Grunde ist der Seitenanschluß E30 mit einem Verschlußstück 49 versehen, das anstelle eines Ventils 37 auf den Seitenanschluß E31 aufgeschraubt ist. Anstelle des Verschlußstücks 49 gönnte auch ein in Schließlage bringbares Ventil 37 auf den Seitenanschluß E30 aufgeschraubt sein.
Mit der oben beschriebenen "Reihenschaltung" mehrerer Wasserhauptan­ schlüsse an den jeweiligen Adapterarmaturen 1, B1, C1, D1, E1 ist es so­ mit möglich, eine Wassernotversorgung für mehrere Gebäude bereitzustel­ len, ohne daß es dafür des Einbaus zusätzlicher und kostenintensiver Ab­ zweigungsinstallationen in der Zuleitung 45 bedarf.
Die in Fig. 2 gezeigte Reihenschaltung mehrerer Adapterarmaturen 1, B1, C1, D1, E1, ist zwar mit einem geringen leitungstechnischen Aufwand her­ stellbar, aber mit einer zunehmenden Anzahl angeschlossener Gebäude ist ein Absinken des Wasserzuleitungsdrucks zu verzeichnen. Bei hohen Was­ serverbräuchen in den einzelnen Gebäuden ist daher eine parallele Wasser­ versorgung der Gebäude A, B, C zweckmäßiger, wie sie in Fig. 3 gezeigt ist.
Bei der Notversorgung gemäß Fig. 3 ist wiederum davon auszugehen, daß die Zuströmleitungen 8, B8, C8 wegen einer Unterbrechung im Wasserversor­ gungsnetz 7 gesperrt sind. Die Wasserversorgung für die Gebäude A, B, C erfolgt über eine Notleitung 51. Die Notleitung 51 weist Abzweigungspunkte 52, 52' auf, von denen Notzuleitungen 53, 53', 53'', die mit den Seitenan­ schlüssen 31, B31, C31 der entsprechenden Adapterarmaturen 1, B1, C1 verbunden sind, abgehen.
Die jeweils weiteren Seitenanschlüsse 30, B30, C30 der Adapterarmaturen 1, B1, C1 können bei dieser "parallelen" Anordnung entweder zur Versor­ gung weiterer Gebäude verwendet oder mittels der Ventile 37, B37, C37 geschlossen werden.
Die Adapterarmatur 1 eignet sich in besonderer Weise zum Durchspülen ei­ ner Zuströmleitung 8, was nach der Wiederinbetriebnahme aus hygienischen gründen zwingend erforderlich ist. Zum Zwecke des Durchspülens einer Zu­ strömleitung 8 wird an der Adapterarmatur 1 das in der Hauszugangsleitung 19 angeordnete Absperrorgan 28 in Schließlage gebracht und ein in der Zu­ strömleitung 8 angeordnetes Hauptanschlußventil 55 geöffnet. Aus der Zu­ strömleitung 8 fließt dann Wasser in die zuströmseitige Kammer 14 der Ad­ apterarmatur 1 ein und kann über eine mit dem Seitenanschluß 30 verbun­ dene Spülabströmleitung abgeführt werden. Nach erfolgter Spülung wird das Ventil 37 am Seitenanschluß 30 geschlossen und das Ventil 28 in der Haus­ zugangsleitung 19 geöffnet, wodurch das Hausnetz 10 in gewohnter Weise mit Wasser versorgt ist.
Bei mehreren Gebäuden, die nach der in den Fig. 2 oder 3 gezeigten Art durch ein gemeinsames Wassernotversorgungssystem miteinander verbun­ den sind, erfolgt die Spülung der Zugangsleitungen in der im folgenden be­ schriebenen Art und Weise:
Bei "in Reihe" geschalteten Adapterarmaturen (Fig. 2) wird vor der Spülung der Zuführleitung E8 das Ventil E38 am Seitenanschluß E31 geschlossen und das Verbindungsstück E40 vom Seitenanschluß E31 getrennt. Diese Trennung erfolgt zum einen, um in den Gebäuden A, B, C und D einen gleichbleibenden Wasserdruck aufrechtzuerhalten, zum anderen erfüllt eine solche Trennung die Erfordernisse der Vorschrift DIN-1988, wonach eine trinkwasserführende Leitung physikalisch von einer mit Nicht-Trinkwasser, etwa einer Spülflüssigkeit, gefüllten Leitung getrennt sein muß. Nach einer derartigen Unterbrechung der Strömungsverbindung zwischen den Adapter­ armaturen D1 und E1 kann die Spülung des Anschlusses E8 in der vorher beschriebenen Weise erfolgen.
Nachfolgend werden entsprechende Maßnahmen in den Wasseranschlüssen der Gebäude D, C, B und A - in dieser Reihenfolge - vorgenommen.
In im Prinzip gleicher Weise wie bei "in Reihe" miteinander geschalteten Wasseranschlüssen können auch "parallel" gestaltete Wasseranschlüsse gespült werden. Hierbei ist jedoch zu beachten, daß gleichzeitig die Ventile 31, B31, C31 geschlossen und die entsprechenden Verbindungsstücke 40, B40, C40 von den Seitenanschlüssen 31, B31, C31 gelöst werden. Die Spülung der Zuströmleitungen 8, B8, C8 erfolgt simultan, in dem die Hauptsperrventile 55, B55, C55 geöffnet und das zuströmende Wasser durch die Seitenanschlüsse 30, B30, C30 abgeführt wird.

Claims (10)

1. In einen Hauptwasseranschluß eines Gebäudes integrierbare Adapterar­ matur (1), insbesondere für die Einrichtung einer Wassernotversorgung, mit einem rohrförmigen Anschlußelement (2), das an seinen beiden Stir­ nenden mit Verbindungsmitteln, etwa Normgewinden (3, 4), zum Verbin­ den mit einer an ein Wasserversorgungsnetz (7) angeschlossenen Zu­ flußleitung (8) sowie einer mit einem Hausversorgungsnetz (10) strö­ mungsverbundenen Abströmleitung (9) des Hauptwasseranschlusses ver­ sehen und mittels einer Trennwand (12) in eine zuströmseitige Kammer (14) sowie eine abströmseitige Kammer (15) unterteilt ist, wobei von der zuströmseitigen Kammer (14) eine mit der abströmseitigen Kammer (15) strömungsverbundene Hauszugangsleitung (19) sowie wenigstens zwei Seitenanschlüsse (30, 31) abzweigen.
2. Adapterarmatur nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Anschlußelement (2) derart bemessen ist, daß die Adapterarmatur (1) in einem für die Befestigung eines Wasserzählers bestimmten Befe­ stigungsbügel einsetzbar ist.
3. Adapterarmatur nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß in der Hauszugangsleitung (19) ein Wasserzähler (24) integriert ist.
4. Adapterarmatur nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß in der Hauszugangsleitung (19) ein Absperror­ gan, etwa ein Ventil (28) oder ein Schieber, integriert ist.
5. Adapterarmatur nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Seitenanschlüsse (30, 31) fest mit dem An­ schlußelement (2), etwa durch Verschweißen oder Verlöten, verbundene Anschlußstutzen aufweisen, die jeweils an ihren - in Strömungsrichtung gesehen - vom Anschlußelement (2) entfernten Enden mit Verbindungs­ mitteln, etwa Normgewinden (30, 41) versehen sind.
6. Adapterarmatur nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß zum Verhindern unbeabsichtigten Abströmens von Wasser aus der Adapterarmatur (1) der zuströmseitigen Kammer (14) und/oder wenigstens einem der Seitenanschlüsse (30, 31) ein Rücklauf­ verhinderer (17) vorgeschaltet ist.
7. Adapterarmatur nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß wenigstens die beiden Seitenanschlüsse (30, 31) mit jeweils in unter­ schiedliche Richtungen wirkenden Rücklaufverhinderern (34, 35) ausgerü­ stet sind.
8. Adapterarmatur nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß wenigstens ein Seitenanschluß (30, 31) mit ei­ nem Absperrorgan (37, 38) versehen ist.
9. Adapterarmatur nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß das Absperrorgan (37, 38) des Seitenanschlusses (30, 31) mit diesem trennbar verbunden ist.
10. Wassernotversorgung mehrerer mit jeweils an ein Versorgungsnetz (7) angeschlossenen Hauptwasseranschlüssen versehene Gebäude (A:B:C;D;E), gekennzeichnet durch folgende Merkmale:
  • - Die Hauptwasseranschlüsse sind mit Adapterarmaturen (1, B1, C1, D1, E1) versehen, welche Adapterarmaturen (1, B1, C1, D1, E1) jeweils ein rohrförmiges, an Stelle einer Zähluhr in den jeweiligen das mittels einer Trennwand (12) in eine zuströmseitige Kammer (14) und eine abströmseitige Kammer (15) unterteilt und an seinen beiden Stirnenden mit Verbindungsmitteln, wie Normgewinden (3, 4), ausge­ stattet ist, wobei von der zuströmseitigen Kammer (14) eine mit der abströmseitigen Kammer (15) strömungsverbundene Hauszugangs­ leitung (19) sowie wenigstens zwei Seitenanschlüsse (30, 31; B30, B31; C30, C31; D30, D31; E30, E31) abzweigen,
  • - ein erster Seitenanschluß (30) der Adapterarmatur (1) eines ersten Gebäudes (A) ist mit einem ersten Seitenanschluß (B31) der Adapter­ armatur (B1) eines zweiten Gebäudes (B) und/oder dem Hauptwas­ seranschluß (B8) des zweiten Gebäudes (B) strömungsverbunden,
  • - ein zweiter Seitenanschluß (31) der Adapterarmatur (1) des ersten Gebäudes und/oder ein zweiter Seitenanschluß (B30) der Adapterar­ matur (B1) des zweiten Gebäudes (B) ist/sind mit einem Seitenan­ schluß (C31) der Adapterarmatur (C1) eines dritten Gebäudes (C) ver­ bunden.
DE1998115255 1998-04-04 1998-04-04 Adapterarmatur Withdrawn DE19815255A1 (de)

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DE1998115255 Withdrawn DE19815255A1 (de) 1998-04-04 1998-04-04 Adapterarmatur

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DE (1) DE19815255A1 (de)

Cited By (1)

* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
FR2844534A1 (fr) * 2002-09-16 2004-03-19 Comptage Immobilier Services Dispositif de montage d'un appareil sur une canalisation d'alimentation

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FR2844534A1 (fr) * 2002-09-16 2004-03-19 Comptage Immobilier Services Dispositif de montage d'un appareil sur une canalisation d'alimentation

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