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DE19815429C2 - Verfahren zur regional abhängigen Vergebührung von Mobilfunk-Dienstleistungen - Google Patents

Verfahren zur regional abhängigen Vergebührung von Mobilfunk-Dienstleistungen

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Abstract

Beschrieben wird ein Verfahren zur regional abhängigen Vergebührung von Mobilfunk-Dienstleistungen in Mobilfunknetzen mit Teilnehmerendgeräten, wobei im Mobilfunk-Netzgebiet für den Mobilfunknutzer individuell für ihn gültige Aufenthaltsregionen definiert werden können, eine netzseitige Kontrolleinrichtung eine Mindestgröße dieser Aufenthaltsregionen sicherstellt, zu vergebührende Verbindungen entsprechend der momentanen Aufenthaltsregion des Mobilfunknutzers durch setzen von Parametern in den Verbindungsdaten gekennzeichnet werden und durch Vergleich mit vordefinierten regionalen Vergebührungsinformationen regional abhängige Vergebührungsdaten erstellt werden.

Description

Die vorliegende Erfindung betrifft die Vergebührung von Mobilfunk- Dienstleistungen (z. B. Telefonie, Anrufbeantworter, Informationsdienste etc.), insbesondere von Verbindungen zu anderen Mobilfunkteilnehmern oder Festnetzteilnehmern. Neben einer rein pauschalen Vergebührung pro abgerufener Dienstleistung bzw. pro Zeiteinheit der dafür notwendigen Zeit sind auch andere Vergebührungsszenarien denkbar. Einerseits sind entfernungsabhängige Tarife denkbar, wie sie bereits im Festnetz vorgesehen sind. Alternativ dazu wird eine regional abhängige Vergebührung (Regional Charging) vorgeschlagen.
Eine einfache Zuordnung eines Mobilfunknutzers zur nächstgelegenen Funkzelle ist technisch leicht möglich. Ein Telefonat innerhalb dieser Funkzelle als "Ortsgespräch" zu bewerten ist ebenso leicht möglich, aus Kundensicht aber weitgehend intransparent und vor dem Hintergrund der Vielzahl von Funkzellen unbefriedigend, da der Zellradius entsprechend klein sein kann (Kleinzelle) und die Anzahl der erreichbaren anderen Teilnehmer in dieser Funkzelle entsprechend gering ist. Somit kommt es bei einer regionalen Mobilfunk-Tarifierung darauf an, ein möglichst kundenfreundliches technisches System zugrundezulegen.
Der Stand der Technik kennt bereits Verfahren zur regional abhängigen Vergebührung von Mobilfunk-Dienstleistungen.
Die WO 97/08884 A1 offenbart ein solches Verfahren, bei dem individuell für jeden Mobilfunkteilnehmer Aufenthaltsregionen definiert werden, denen ein unterschiedlicher Abrechnungstarif zugrunde liegt. Je nach dem, in welcher Aufenthaltsregion sich der Teilnehmer gerade befindet, werden unterschiedliche Gebühren erhoben. Vorzugsweise sind den Aufenthaltsregionen einer oder mehreren Funkzellen des Mobilfunknetzes zugeteilt.
Die einzelnen Aufenthaltsregionen sind durch eine Kennung in den Verbildungsdaten gekennzeichent, wobei ausgelöst durch diese Kennung eine Erfassung der Aufenthaltsregion des Teilnehmers und eine entspreechende Gebührenabrechnung erfolgt.
Ähnliche Verfahren sind in der EP 0 568 824 A2, der EP 0 597 638 A1, der WO 96/20570 A1, der DE 691 24 144 T2 oder der DE 197 41 327 A1 offenbart. Bei den oben genannten Verfahren erfolgt die Zuordnung bzw. Initialisierung der Aufenthaltsregionen für die einzelnen Teilnehmer durch den Mobilfunknetzbetreiber, ausgehend z. B. vom Wohnort des Teilnehmers, wobei die Aufenthaltsregionen nicht kreisförmig ausgebildet sind.
Eine vom Teilnehmer durchführbare Ferninitialisierung seiner individuellen Aufenthaltsregionen ist in der nachveröffentlichten DE 197 31 461 C1 offenbart. Hierzu hält sich der mobile Teilnehmer an seinem bevorzugten geographischen Ort auf und legt im Dialog mit dem Mobilfunknetz durch Eingaben in sein Endgerät seine Aufenthaltsregionen selbst fest. Eine kreisförmige, vom Netzbetreiber festgelegte Form der Aufenthaltsregionen lässt sich jedoch aus dieser Schrift nicht entnehmen.
Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, ein einfaches und kostengünstiges Verfahren zur regional abhängigen Vergebührung abgerufener Dienstleistungen in einem Mobilfunknetz bereitzustellen. Diese Aufgabe wird gelöst durch die Merkmale des Anspruchs 1.
Im folgenden werden Ausführungsformen der Erfindung beschrieben, insbesondere dabei eine Lösung, die beispielsweise auf Funktionen eines Intelligenten Netzwerkes (IN) zurückgreifen kann.
Es werden im Mobilfunk-Netzgebiet für den Mobilfunknutzer individuell für ihn gültige Aufenthaltsregionen definiert. Somit ist für jeden einzelnen Mobilfunknutzer die Definition einer speziell auf ihn abgestimmten Regionalstruktur mit den zugehörigen Vergebührungsinformationen möglich. Die Definition erfolgt durch den Mobilfunknutzer selbst, z. B. durch direkte Eingabe über ein Endgerät. Dabei können unterschiedliche Arten von Regionen definiert werden, denen unterschiedliche regionale Vergebührungsinformationen zugeordnet sind wie z. B. eine gebührenrelevante Klassifizierung, besondere Zugangsrechte zu Diensten etc. Es können mehrere Aufenthaltsregionen unterschiedlicher Art überlappend definiert werden, z. B. als konzentrische Anordnung, wobei die Aufenthaltsregionen bevorzugt durch geographische Punkte festgelegt werden können, wie durch Mittelpunkte von Kreisen. So kann z. B. der Wohnort des Teilnehmers als Mittelpunkt einer oder mehrerer Aufenthaltsregionen definiert werden.
Wichtig dabei ist, daß durch eine netzseitige Kontrolleinrichtung eine Mindestgröße der Aufenthaltsregionen sichergestellt wird. Dies ist notwendig, da zwar gewisse Referenzpunkte wie z. B. der Mittelpunkt der Region leicht festzulegen sind, jedoch eine Festlegung der Region allein z. B. über die zugehörige Funkzelle des Mobilfunknetzes in der Regel nicht ausreicht. Diese kann entweder zu klein sein, um für eine sinnvolle Aufenthaltsregion verwendet zu werden, oder sie kann z. B. durch Änderungen in der Versorgung oder Aufteilung der Funknetzstruktur nur bedingt konstant gehalten werden.
Somit wird vorgesehen, daß die genannte Kontrolleinrichtung, beispielsweise eine intelligente Datenbasis, auf Grundlage der vorgegebenen Definition der Aufenthaltsregion vorhandene Regionaldaten, z. B. aus der Funknetzplanung, zur endgültigen Festlegung der Regionen heranzieht und beispielsweise so lange Funkzellen mit in das durch die Definition ausgewählte Gebiet einbezieht, bis eine Region der gewünschten Mindestgröße für den Mobilfunknutzer entsprechend der für ihn gültigen Definition festgelegt ist. Es kann diese Festlegung jedoch auch unabhängig von der Bezugnahme auf Funkzellen auf andere Verfahren gestützt werden, die es erlauben, den momentanen Aufenthaltsort des Teilnehmers zu bestimmen, wie Laufzeitmessungen, Satellitennavigation etc. Bei Bedarf oder in regelmäßigen Abständen kann eine Überprüfung der Festlegung erfolgen, die gegebenenfalls angepaßt werden kann.
Für einen Mobilfunknutzern mit einem Regional Charging Vertrag wird z. B eine Heimatregion definiert. Alle Gespräche die der Mobilfunknutzer führt, während er sich im Bereich seiner Heimatregion aufhält, werden mit einem anderen Tarif vergebührt (typischerweise billiger als Gespräche außerhalb der Heimatregion), als seine Gespräche aus anderen Regionen des Netzes. Die Festlegung bzw. Speicherung der Daten zur Definition der Heimzonen erfolgt bevorzugt in einem IN-System.
Die Ermittlung der momentanen Aufenthaltsregion des Mobilfunknutzers kann über die Auswertung der Daten erfolgen, welche zwischen dem Endgerät und dem Netz übertragen werden. Es kann dabei z. B. auf die Signalisierungsprotokolle zugegriffen werden und denen eine entsprechende Kennung z. B. die Zellkennung oder eine Regionalkennung, entnommen werden. Beispielsweise kann ein IN-System solche Kennungen in den Daten erkennen und dann einen Vergleich mit netzseitig gespeicherten Vergebührungsinformationen initiieren, in dessen Folge regionale Vergebührungsdaten erstellt werden.
Anhand der Fig. 1 wird im folgenden ein spezielles Ausführungsbeispiel der Erfindung erläutert.
Es zeigt
Fig. 1 Eine beispielhafte Anordnung von Aufenthaltsregionen und eine Darstellung des Informationsaustausches
Der Mobilfunknutzer möchte bereits Tarifklarheit, wenn er sich für einen bestimmten Mobilfunkdienst entscheidet. Hier kann durch eine Regionaldatenbank die Übersetzungsarbeit zwischen Kundenforderung und technischem System geleistet werden. Dem Mobilfunknutzer können z. B. verschiedene Regionaltarifzonen rund um die Heimatadresse angeboten werden wie
Nationale Dienstenutzung = Basistarif
Region 20 km um die Heimatadresse = Basistarif × Faktor X
Region 50 km um die Heimatadresse = Basistarif × Faktor Y
Region 100 km um die Heimatadresse = Basistarif × Faktor Z etc.
In eine Regionaldatenbank werden folgende Daten hinterlegt:
  • a) Die Zuordnung aller Adressen zu Funkzellen ("Heimatzelle")
  • b) Die Entfernung aller Funkzellen zueinander
  • c) Alle entsprechenden Funkzellen gemäß des vom Mobilfunknutzer vorgegebenen Radius und der jeweiligen Regionalstruktur.
Darüber hinaus können prinzipiell beliebige regionale Tarifstrukturen definiert werden. Begrenzendes Merkmal ist nicht die technische Plattform, sondern die für den Mobilfunknutzer handhabbare Tariftransparenz.
Somit kann ein individuelles Regional-Tarif-Kundenprofil erstellt werden. Dieses Profil wird bei der Abrechnung der geführten Gespräche berücksichtigt. Damit wird eine in höchstem Maße benutzerindividuelle Lösung geschaffen.
Um den Mobilfunknutzer und den Verkäufer von der Sucharbeit bezüglich der festen Zuordnung der Adresse des Mobilfunknutzers zu einer Heimatzelle zu entlasten, wird dieser Prozess automatisiert. Hier kann der Mobilfunknutzer einmal z. B. nach Eingabe der PIN-Code-Nummer und der Registrierung durch das Funknetz z. B. zu Hause oder am Ort seiner Wahl seine Heimatzelle als Ausgangspunkt für das Regionaltarifmodell dadurch festlegen, daß die entsprechende Registrierungsprozedur an dem gewünschten Ort durchgeführt wird (1). Die zugehörige Funkzelle wird vom System identifiziert (2) und in der Regionaldatenbank festgeschrieben (3). Das Vergebührungssystem greift dann bei Gesprächen des Mobilfunknuters auf diese Daten zu und führt auf deren Grundlage die Vergebührung durch, die dem Mobilfunknutzer in Rechnung gestellt wird (4).
Eine Wiederholung der Prozedur wird vorzugsweise nicht zugelassen, weil der Mobilfunknutzer sonst an beliebigen Orten immer zum günstigsten Regionaltarif telefonieren könnte. Alle weiteren Prozeßschritte beziehen sich auf eine Verknüpfung des systemtechnisch identizierten Regionalprofils mit einer Vergebührungseinheit (Billing-Server), der die Daten für die monatliche Abrechnung sammelt. Durch das GSM-Leistungsmerkmal "Location Update" ist die Aufenthaltszelle systemtechnisch ermittelbar.
  • - Durch die Zwischenschaltung einer Regionaldatenbank ist eine Überstezungs­ arbeit zwischen einer technischen Tarifplattform und einer individualisierten kundenfreundlichen regionalen Tarifgestaltung möglich.
  • - Der Ausgangspunkt des regionalen Tarifsystems wird automatisch erfaßt.
  • - Der Mobilfunknutzer definiert den Ausgangspunkt des regionalen Tarifsystems selbst. Damit wird ein Höchstmaß an Transparenz und Individualität geschaffen.
  • - Die Regionaldatenbank ist bzgl. der regionalen Zuordnung von Funkzellen frei gestaltbar. Damit sind auch andere Regionalstrukturen als z. B. konzentrische Kreise abbildbar.
  • - Die Regionaldatenbank ist bzgl. der einzugebenden Tarifparameter frei gestaltbar.

Claims (6)

1. Verfahren zur regional abhängigen Vergebührung von Mobilfunk-Dienstleistungen in Mobilfunknetzen mit Teilnehmerendgeräten, wobei
im Mobilfunk-Netzgebiet für den Mobilfunknutzer individuell für ihn gültige Aufenthaltsregionen definiert werden, indem der Mobilfunknutzer einmal durch das Funknetz am Ort seiner Wahl eine Funkzelle als Ausgangspunkt für die Definition der Aufenthaltsregionen dadurch festlegen kann, daß eine entsprechende Registrierungsprozedur an dem gewünschten Ort durchgeführt wird, wobei die zugehörige Funkzelle vom Mobilfunksystem identifiziert und in einer Regionaldatenbank festgeschrieben wird.
eine netzseitige Kontrolleinrichtung eine Mindestgröße dieser Aufenthaltsregionen sicherstellt, indem eine Zuteilung von Funkzellen des Mobilfunknetzes zu den Aufenthaltsregionen erfolgt, wobei den gültigen Aufenthaltsregionen mindestens so viele Funkzellen zugeordnet werden, daß ihr Gebiet vollständig abgedeckt ist, wobei mehrere Arten von Aufenthaltsregionen definiert werden können, denen unterschiedliche regionale Vergebührungsinformationen zugeordnet sind, wobei die Strukturen der individuellen Aufenthaltsregionen seitens des Mobilfunknetzes definiert werden und pro Mobilfunknutzer kreisförmig konzentrisch angeordnet sind,
zu vergebührende Verbindungen entsprechend der momentanen Aufenthaltsregion des Mobilfunknutzers durch setzen von Parametern in den Verbindungsdaten gekennzeichnet werden,
durch Vergleich mit vordefinierten regionalen Vergebührungsinformationen regional abhängige Vergebührungsdaten erstellt werden.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß eine gebührenrelevante Klassifizierung der Aufenthaltsregionen erfolgt.
3. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Definition der Aufenthaltsregionen durch die Festlegung geographischer Punkte erfolgt.
4. Verfahren nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die geographischen Punkte Mittelpunkte von Kreisen definieren.
5. Verfahren nach einem der Ansprüche 1-4, dadurch gekennzeichnet, daß die Ermittlung der Aufenthaltsregion des Mobilfunknutzers über die Auswertung von zwischen dem Teilnehmerendgerät und dem Netz übertragenen Daten erfolgt.
6. Verfahren nach einem der Ansprüche 1-5, dadurch gekennzeichnet, daß die Aufenthaltsregion des Teilnehmerendgerätes über die geographische Lage der das Endgerät versorgenden Feststation ermittelt wird.
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