DE19815429C2 - Verfahren zur regional abhängigen Vergebührung von Mobilfunk-Dienstleistungen - Google Patents
Verfahren zur regional abhängigen Vergebührung von Mobilfunk-DienstleistungenInfo
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Abstract
Beschrieben wird ein Verfahren zur regional abhängigen Vergebührung von Mobilfunk-Dienstleistungen in Mobilfunknetzen mit Teilnehmerendgeräten, wobei im Mobilfunk-Netzgebiet für den Mobilfunknutzer individuell für ihn gültige Aufenthaltsregionen definiert werden können, eine netzseitige Kontrolleinrichtung eine Mindestgröße dieser Aufenthaltsregionen sicherstellt, zu vergebührende Verbindungen entsprechend der momentanen Aufenthaltsregion des Mobilfunknutzers durch setzen von Parametern in den Verbindungsdaten gekennzeichnet werden und durch Vergleich mit vordefinierten regionalen Vergebührungsinformationen regional abhängige Vergebührungsdaten erstellt werden.
Description
Die vorliegende Erfindung betrifft die Vergebührung von Mobilfunk-
Dienstleistungen (z. B. Telefonie, Anrufbeantworter, Informationsdienste etc.),
insbesondere von Verbindungen zu anderen Mobilfunkteilnehmern oder
Festnetzteilnehmern. Neben einer rein pauschalen Vergebührung pro abgerufener
Dienstleistung bzw. pro Zeiteinheit der dafür notwendigen Zeit sind auch andere
Vergebührungsszenarien denkbar. Einerseits sind entfernungsabhängige Tarife
denkbar, wie sie bereits im Festnetz vorgesehen sind. Alternativ dazu wird eine
regional abhängige Vergebührung (Regional Charging) vorgeschlagen.
Eine einfache Zuordnung eines Mobilfunknutzers zur nächstgelegenen Funkzelle
ist technisch leicht möglich. Ein Telefonat innerhalb dieser Funkzelle als
"Ortsgespräch" zu bewerten ist ebenso leicht möglich, aus Kundensicht aber
weitgehend intransparent und vor dem Hintergrund der Vielzahl von Funkzellen
unbefriedigend, da der Zellradius entsprechend klein sein kann (Kleinzelle) und
die Anzahl der erreichbaren anderen Teilnehmer in dieser Funkzelle entsprechend
gering ist. Somit kommt es bei einer regionalen Mobilfunk-Tarifierung darauf an,
ein möglichst kundenfreundliches technisches System zugrundezulegen.
Der Stand der Technik kennt bereits Verfahren zur regional abhängigen
Vergebührung von Mobilfunk-Dienstleistungen.
Die WO 97/08884 A1 offenbart ein solches Verfahren, bei dem individuell für
jeden Mobilfunkteilnehmer Aufenthaltsregionen definiert werden, denen ein
unterschiedlicher Abrechnungstarif zugrunde liegt. Je nach dem, in welcher
Aufenthaltsregion sich der Teilnehmer gerade befindet, werden unterschiedliche
Gebühren erhoben. Vorzugsweise sind den Aufenthaltsregionen einer oder
mehreren Funkzellen des Mobilfunknetzes zugeteilt.
Die einzelnen Aufenthaltsregionen sind durch eine Kennung in den
Verbildungsdaten gekennzeichent, wobei ausgelöst durch diese Kennung eine
Erfassung der Aufenthaltsregion des Teilnehmers und eine entspreechende
Gebührenabrechnung erfolgt.
Ähnliche Verfahren sind in der EP 0 568 824 A2, der EP 0 597 638 A1, der WO
96/20570 A1, der DE 691 24 144 T2 oder der DE 197 41 327 A1 offenbart.
Bei den oben genannten Verfahren erfolgt die Zuordnung bzw. Initialisierung der
Aufenthaltsregionen für die einzelnen Teilnehmer durch den
Mobilfunknetzbetreiber, ausgehend z. B. vom Wohnort des Teilnehmers, wobei die
Aufenthaltsregionen nicht kreisförmig ausgebildet sind.
Eine vom Teilnehmer durchführbare Ferninitialisierung seiner individuellen
Aufenthaltsregionen ist in der nachveröffentlichten DE 197 31 461 C1 offenbart.
Hierzu hält sich der mobile Teilnehmer an seinem bevorzugten geographischen
Ort auf und legt im Dialog mit dem Mobilfunknetz durch Eingaben in sein Endgerät
seine Aufenthaltsregionen selbst fest. Eine kreisförmige, vom Netzbetreiber
festgelegte Form der Aufenthaltsregionen lässt sich jedoch aus dieser Schrift nicht
entnehmen.
Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, ein einfaches und kostengünstiges
Verfahren zur regional abhängigen Vergebührung abgerufener Dienstleistungen in
einem Mobilfunknetz bereitzustellen. Diese Aufgabe wird gelöst durch die
Merkmale des Anspruchs 1.
Im folgenden werden Ausführungsformen der Erfindung beschrieben,
insbesondere dabei eine Lösung, die beispielsweise auf Funktionen eines
Intelligenten Netzwerkes (IN) zurückgreifen kann.
Es werden im Mobilfunk-Netzgebiet für den Mobilfunknutzer individuell für ihn
gültige Aufenthaltsregionen definiert. Somit ist für jeden einzelnen Mobilfunknutzer
die Definition einer speziell auf ihn abgestimmten Regionalstruktur mit den
zugehörigen Vergebührungsinformationen möglich. Die Definition erfolgt durch
den Mobilfunknutzer selbst, z. B. durch direkte Eingabe über ein Endgerät. Dabei
können unterschiedliche Arten von Regionen definiert werden, denen
unterschiedliche regionale Vergebührungsinformationen zugeordnet sind wie z. B.
eine gebührenrelevante Klassifizierung, besondere Zugangsrechte zu Diensten
etc. Es können mehrere Aufenthaltsregionen unterschiedlicher Art überlappend
definiert werden, z. B. als konzentrische Anordnung, wobei die
Aufenthaltsregionen bevorzugt durch geographische Punkte festgelegt werden
können, wie durch Mittelpunkte von Kreisen. So kann z. B. der Wohnort des
Teilnehmers als Mittelpunkt einer oder mehrerer Aufenthaltsregionen definiert
werden.
Wichtig dabei ist, daß durch eine netzseitige Kontrolleinrichtung eine
Mindestgröße der Aufenthaltsregionen sichergestellt wird. Dies ist notwendig, da
zwar gewisse Referenzpunkte wie z. B. der Mittelpunkt der Region leicht
festzulegen sind, jedoch eine Festlegung der Region allein z. B. über die
zugehörige Funkzelle des Mobilfunknetzes in der Regel nicht ausreicht. Diese
kann entweder zu klein sein, um für eine sinnvolle Aufenthaltsregion verwendet zu
werden, oder sie kann z. B. durch Änderungen in der Versorgung oder Aufteilung
der Funknetzstruktur nur bedingt konstant gehalten werden.
Somit wird vorgesehen, daß die genannte Kontrolleinrichtung, beispielsweise eine
intelligente Datenbasis, auf Grundlage der vorgegebenen Definition der
Aufenthaltsregion vorhandene Regionaldaten, z. B. aus der Funknetzplanung, zur
endgültigen Festlegung der Regionen heranzieht und beispielsweise so lange
Funkzellen mit in das durch die Definition ausgewählte Gebiet einbezieht, bis eine
Region der gewünschten Mindestgröße für den Mobilfunknutzer entsprechend der
für ihn gültigen Definition festgelegt ist. Es kann diese Festlegung jedoch auch
unabhängig von der Bezugnahme auf Funkzellen auf andere Verfahren gestützt
werden, die es erlauben, den momentanen Aufenthaltsort des Teilnehmers zu
bestimmen, wie Laufzeitmessungen, Satellitennavigation etc. Bei Bedarf oder in
regelmäßigen Abständen kann eine Überprüfung der Festlegung erfolgen, die
gegebenenfalls angepaßt werden kann.
Für einen Mobilfunknutzern mit einem Regional Charging Vertrag wird z. B eine
Heimatregion definiert. Alle Gespräche die der Mobilfunknutzer führt, während er
sich im Bereich seiner Heimatregion aufhält, werden mit einem anderen Tarif
vergebührt (typischerweise billiger als Gespräche außerhalb der Heimatregion),
als seine Gespräche aus anderen Regionen des Netzes. Die Festlegung bzw.
Speicherung der Daten zur Definition der Heimzonen erfolgt bevorzugt in einem
IN-System.
Die Ermittlung der momentanen Aufenthaltsregion des Mobilfunknutzers kann
über die Auswertung der Daten erfolgen, welche zwischen dem Endgerät und
dem Netz übertragen werden. Es kann dabei z. B. auf die
Signalisierungsprotokolle zugegriffen werden und denen eine entsprechende
Kennung z. B. die Zellkennung oder eine Regionalkennung, entnommen werden.
Beispielsweise kann ein IN-System solche Kennungen in den Daten erkennen und
dann einen Vergleich mit netzseitig gespeicherten Vergebührungsinformationen
initiieren, in dessen Folge regionale Vergebührungsdaten erstellt werden.
Anhand der Fig. 1 wird im folgenden ein spezielles Ausführungsbeispiel der
Erfindung erläutert.
Es zeigt
Fig. 1 Eine beispielhafte Anordnung von Aufenthaltsregionen und eine Darstellung
des Informationsaustausches
Der Mobilfunknutzer möchte bereits Tarifklarheit, wenn er sich für einen
bestimmten Mobilfunkdienst entscheidet. Hier kann durch eine Regionaldatenbank
die Übersetzungsarbeit zwischen Kundenforderung und technischem System
geleistet werden. Dem Mobilfunknutzer können z. B. verschiedene
Regionaltarifzonen rund um die Heimatadresse angeboten werden wie
Nationale Dienstenutzung = Basistarif
Region 20 km um die Heimatadresse = Basistarif × Faktor X
Region 50 km um die Heimatadresse = Basistarif × Faktor Y
Region 100 km um die Heimatadresse = Basistarif × Faktor Z etc.
Nationale Dienstenutzung = Basistarif
Region 20 km um die Heimatadresse = Basistarif × Faktor X
Region 50 km um die Heimatadresse = Basistarif × Faktor Y
Region 100 km um die Heimatadresse = Basistarif × Faktor Z etc.
In eine Regionaldatenbank werden folgende Daten hinterlegt:
- a) Die Zuordnung aller Adressen zu Funkzellen ("Heimatzelle")
- b) Die Entfernung aller Funkzellen zueinander
- c) Alle entsprechenden Funkzellen gemäß des vom Mobilfunknutzer vorgegebenen Radius und der jeweiligen Regionalstruktur.
Darüber hinaus können prinzipiell beliebige regionale Tarifstrukturen definiert
werden. Begrenzendes Merkmal ist nicht die technische Plattform, sondern die für
den Mobilfunknutzer handhabbare Tariftransparenz.
Somit kann ein individuelles Regional-Tarif-Kundenprofil erstellt werden.
Dieses Profil wird bei der Abrechnung der geführten Gespräche berücksichtigt.
Damit wird eine in höchstem Maße benutzerindividuelle Lösung geschaffen.
Um den Mobilfunknutzer und den Verkäufer von der Sucharbeit bezüglich der
festen Zuordnung der Adresse des Mobilfunknutzers zu einer Heimatzelle zu
entlasten, wird dieser Prozess automatisiert. Hier kann der Mobilfunknutzer einmal
z. B. nach Eingabe der PIN-Code-Nummer und der Registrierung durch das
Funknetz z. B. zu Hause oder am Ort seiner Wahl seine Heimatzelle als
Ausgangspunkt für das Regionaltarifmodell dadurch festlegen, daß die
entsprechende Registrierungsprozedur an dem gewünschten Ort durchgeführt
wird (1). Die zugehörige Funkzelle wird vom System identifiziert (2) und in der
Regionaldatenbank festgeschrieben (3). Das Vergebührungssystem greift dann
bei Gesprächen des Mobilfunknuters auf diese Daten zu und führt auf deren
Grundlage die Vergebührung durch, die dem Mobilfunknutzer in Rechnung gestellt
wird (4).
Eine Wiederholung der Prozedur wird vorzugsweise nicht zugelassen, weil der
Mobilfunknutzer sonst an beliebigen Orten immer zum günstigsten Regionaltarif
telefonieren könnte. Alle weiteren Prozeßschritte beziehen sich auf eine
Verknüpfung des systemtechnisch identizierten Regionalprofils mit einer
Vergebührungseinheit (Billing-Server), der die Daten für die monatliche
Abrechnung sammelt. Durch das GSM-Leistungsmerkmal "Location Update" ist
die Aufenthaltszelle systemtechnisch ermittelbar.
- - Durch die Zwischenschaltung einer Regionaldatenbank ist eine Überstezungs arbeit zwischen einer technischen Tarifplattform und einer individualisierten kundenfreundlichen regionalen Tarifgestaltung möglich.
- - Der Ausgangspunkt des regionalen Tarifsystems wird automatisch erfaßt.
- - Der Mobilfunknutzer definiert den Ausgangspunkt des regionalen Tarifsystems selbst. Damit wird ein Höchstmaß an Transparenz und Individualität geschaffen.
- - Die Regionaldatenbank ist bzgl. der regionalen Zuordnung von Funkzellen frei gestaltbar. Damit sind auch andere Regionalstrukturen als z. B. konzentrische Kreise abbildbar.
- - Die Regionaldatenbank ist bzgl. der einzugebenden Tarifparameter frei gestaltbar.
Claims (6)
1. Verfahren zur regional abhängigen Vergebührung von Mobilfunk-Dienstleistungen
in Mobilfunknetzen mit Teilnehmerendgeräten, wobei
im Mobilfunk-Netzgebiet für den Mobilfunknutzer individuell für ihn gültige Aufenthaltsregionen definiert werden, indem der Mobilfunknutzer einmal durch das Funknetz am Ort seiner Wahl eine Funkzelle als Ausgangspunkt für die Definition der Aufenthaltsregionen dadurch festlegen kann, daß eine entsprechende Registrierungsprozedur an dem gewünschten Ort durchgeführt wird, wobei die zugehörige Funkzelle vom Mobilfunksystem identifiziert und in einer Regionaldatenbank festgeschrieben wird.
eine netzseitige Kontrolleinrichtung eine Mindestgröße dieser Aufenthaltsregionen sicherstellt, indem eine Zuteilung von Funkzellen des Mobilfunknetzes zu den Aufenthaltsregionen erfolgt, wobei den gültigen Aufenthaltsregionen mindestens so viele Funkzellen zugeordnet werden, daß ihr Gebiet vollständig abgedeckt ist, wobei mehrere Arten von Aufenthaltsregionen definiert werden können, denen unterschiedliche regionale Vergebührungsinformationen zugeordnet sind, wobei die Strukturen der individuellen Aufenthaltsregionen seitens des Mobilfunknetzes definiert werden und pro Mobilfunknutzer kreisförmig konzentrisch angeordnet sind,
zu vergebührende Verbindungen entsprechend der momentanen Aufenthaltsregion des Mobilfunknutzers durch setzen von Parametern in den Verbindungsdaten gekennzeichnet werden,
durch Vergleich mit vordefinierten regionalen Vergebührungsinformationen regional abhängige Vergebührungsdaten erstellt werden.
im Mobilfunk-Netzgebiet für den Mobilfunknutzer individuell für ihn gültige Aufenthaltsregionen definiert werden, indem der Mobilfunknutzer einmal durch das Funknetz am Ort seiner Wahl eine Funkzelle als Ausgangspunkt für die Definition der Aufenthaltsregionen dadurch festlegen kann, daß eine entsprechende Registrierungsprozedur an dem gewünschten Ort durchgeführt wird, wobei die zugehörige Funkzelle vom Mobilfunksystem identifiziert und in einer Regionaldatenbank festgeschrieben wird.
eine netzseitige Kontrolleinrichtung eine Mindestgröße dieser Aufenthaltsregionen sicherstellt, indem eine Zuteilung von Funkzellen des Mobilfunknetzes zu den Aufenthaltsregionen erfolgt, wobei den gültigen Aufenthaltsregionen mindestens so viele Funkzellen zugeordnet werden, daß ihr Gebiet vollständig abgedeckt ist, wobei mehrere Arten von Aufenthaltsregionen definiert werden können, denen unterschiedliche regionale Vergebührungsinformationen zugeordnet sind, wobei die Strukturen der individuellen Aufenthaltsregionen seitens des Mobilfunknetzes definiert werden und pro Mobilfunknutzer kreisförmig konzentrisch angeordnet sind,
zu vergebührende Verbindungen entsprechend der momentanen Aufenthaltsregion des Mobilfunknutzers durch setzen von Parametern in den Verbindungsdaten gekennzeichnet werden,
durch Vergleich mit vordefinierten regionalen Vergebührungsinformationen regional abhängige Vergebührungsdaten erstellt werden.
2. Verfahren nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß eine gebührenrelevante Klassifizierung der Aufenthaltsregionen erfolgt.
3. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 oder 2,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Definition der Aufenthaltsregionen durch die Festlegung geographischer
Punkte erfolgt.
4. Verfahren nach Anspruch 3,
dadurch gekennzeichnet,
daß die geographischen Punkte Mittelpunkte von Kreisen definieren.
5. Verfahren nach einem der Ansprüche 1-4,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Ermittlung der Aufenthaltsregion des Mobilfunknutzers über die Auswertung
von zwischen dem Teilnehmerendgerät und dem Netz übertragenen Daten erfolgt.
6. Verfahren nach einem der Ansprüche 1-5,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Aufenthaltsregion des Teilnehmerendgerätes über die geographische Lage
der das Endgerät versorgenden Feststation ermittelt wird.
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