DE19814209A1 - Parallelführungsvorrichtung - Google Patents
ParallelführungsvorrichtungInfo
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- A47B—TABLES; DESKS; OFFICE FURNITURE; CABINETS; DRAWERS; GENERAL DETAILS OF FURNITURE
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Description
Die Erfindung betrifft eine Parallelführungsvorrichtung, die insbesondere
für einen höhenverstellbaren Tisch oder einen ähnlichen
Inventargegenstand vorgesehen ist. Die Parallelführungsvorrichtung ist
näher bezeichnet vom Typ, der auf einem Parallelogrammprinzip basiert,
d. h. bei dem die Führungsbewegung von zwei oder mehreren drehbaren
Gelenkarmen bestimmt ist, die Teil einer parallelogrammähnlichen
Gelenkvorrichtung sind.
Mit der Einführung von Bildschirmarbeitsplätzen, z. B. PC-Arbeitsplätzen
und CAD/CAM-Arbeitsplätzen ist ein Bedarf nach einer neuen
Arbeitstischkonstruktion entstanden, die abwechselnd sitzende und
stehende Arbeitsposition ermöglicht. Die herkömmlichen Systeme zur
Höheneinstellung von Arbeitstischen und ähnlichen
Inventargegenständen sind in der Regel für Einstellungen innerhalb eines
begrenzten Höhenintervalls vorgesehen, um die individuellen
Anforderungen der Benutzer nach korrekter Arbeitshöhe entweder in
sitzender oder stehender Arbeitsposition zu erfüllen. Der Bedarf nach
einem Wechsel zwischen sitzender und stehender Arbeitsposition - d. h.
eine Höhenverstellung im Intervall von 70 cm bis 120 cm Tischhöhe - läßt
sich mit den bekannten Tischsystemen nur selten erfüllen.
Höheneinstellbare Arbeitstische basieren in der Regel auf zwei
verschiedene Einstell- oder Führungsverfahren für die Tischplatte: 1)
Parallelogrammführung und 2) Säulenführung (Linearführung). Eine
Parallelogrammführung läßt sich - vorausgesetzt die Gelenkarme der
Führungsvorrichtungen haben eine ausreichende Länge - so einrichten,
daß sie das gewünschte Einstellintervall abdeckt (70-120 cm
Tischhöhe). Es ist jedoch problematisch, die Gelenkvorrichtungen an den
Seiten des Tisches zur Einhaltung der Sicherheitsvorschriften des
Arbeitsschutzgesetzes genügend effektiv abzuschirmen. Ein weiterer
Nachteil beim Parallelogrammführungsprinzip besteht darin, daß sich die
Tischplatte bei einer Höhenveränderung horizontal verschiebt. Diese
horizontale Verschiebung beruht auf dem Parallelogrammprinzip an sich,
bei dem die Schwenkbewegung der Gelenkarme während der
Höhenverschiebung gleichzeitig eine Verschiebung der tragenden
Gelenkpunkte in der vertikalen Ebene bewirkt. Wenn der Arbeitstisch
zusammen mit anderen Tischen z. B. an einer Wand aufgestellt werden
soll, ist diese horizontale Verschiebung ein großer Nachteil oder direkt
hinderlich für die vorgesehene Tischaufstellung.
Das andere Höheneinstellungsprinzip für Arbeitstische der hier
behandelten Art: Säulenführungen, sie basieren auf linearen, vertikalen
Führungen im Tischuntergestell, oft in Kombination mit einer motorisierten
Einstellbewegung. Diese Art von Führungen läßt sich nicht unmittelbar für
Tische verwenden, bei denen ein Wechsel zwischen sitzender und
stehender Arbeitsposition möglich sein soll, da die Führungen ein so
großes Einstellintervall nicht erlauben, ohne Beeinträchtigung der
Stabilität, wenn sich der Tisch in der höchsten Position befindet. In dieser
Position ist der verschiebbare Teil der Säulenführung fast aus dem
Eingriff mit dem festen Teil der Führung gebracht, das heißt, daß der
Eingriff zur Sicherung der erforderlichen Stabilität im Tischuntergestell
nicht ausreicht. Alternativ läßt sich die Säulenführung mit einer dreiteiligen
Teleskopführung einrichten, aber diese Lösung stellt sehr hohe
Anforderungen an die technische und konstruktive Ausführung und ist
bereits aus diesem Grund ausgeschlossen.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine
Parallelführungsvorrichtung anzuweisen, die den Bedarf nach
abwechselnd sitzender und stehender Arbeitsposition bei einem
Arbeitstisch oder einem ähnlichen Inventargegenstand der hier
behandelten Art erfüllt, d. h. eine Parallelführungsvorrichtung mit einem
dem Zweck entsprechend genügend großen Einstellungsintervall.
Gleichzeitig ist es Zweck der Erfindung, den Mängeln und Nachteilen
bekannter Führungsvorrichtungen entsprechender Art abzuhelfen, vgl.
obige Bemerkungen.
Das Neue an der Erfindung besteht darin, daß die
Parallelführungsvorrichtung aus zwei verbundenen und einander
überlagernden Parallelogramm-Gelenkvorrichtungen zusammengesetzt
ist, wobei die Arme der beiden Gelenkvorrichtungen gegensätzlich
gerichtet und gegenseitig verbunden sind zwecks einer erzwungenen
Synchronbewegung. Beide Parallelogrammgelenkvorrichtungen
umfassen jeweils ein Basisteil, das als Lagerbasis für zwei parallele in
einem Abstand voneinander angeordneten Gelenkarme dient, die jeweils
am einen Ende gelenkartig mit dem Basisteil und am anderen Ende mit
einem gemeinsamen Parallelarm verbunden sind, so daß das Basisteil,
die beiden Gelenkarme und der Parallelarm zusammen eine
Parallelogrammführung bilden. Das Basisteil der anderen
Parallelogramm-Gelenkvorrichtung ist der Parallelarm der ersten
Parallelogrammführung. Die Gelenkarme der beiden Parallelogramm-
Gelenkvorrichtungen sind entgegengesetzt gerichtet und hauptsächlich
gleich lang, so daß sich der zweite Parallelarm (seitenversetzt) gegenüber
dem ersten Basisteil und in einer variablen Position im Verhältnis zu
diesem befindet.
Durch ein Längsverschieben (d. h. vertikal zu einem Arbeitstisch) des
anderen Parallelarms im Verhältnis zum ersten Basisteil wird die durch
die Schwenkbewegung des Gelenkarmes erzeugte Seitenverschiebung
(d. h. Verschiebung in der horizontalen Ebene) in den beiden
Parallelogramm-Gelenkvorrichtungen entgegengesetzt sein und sich
daher ausgleichen. Das Ergebnis ist eine lineare (vertikale)
Bewegung in der Führung.
Die erzwungene Bewegungssynchronisierung (Verbindung) zwischen den
beiden Gelenkvorrichtungen kann nach der Erfindung mit Vorteil mittels
eines Verbindungsarms erzeugt werden, der eine gelenkartige
Verbindung zwischen einem festen Gelenkpunkt (z. B. einem festen
Gelenkpunkt am Tischuntergestell), und einem anderen Gelenkpunkt
(Synchronisierungsgelenkpunkt) bildet, der sich auf einer Verlängerung
der einen der beiden zur anderen Parallelogrammführung gehörenden
Gelenkarme befindet. Die Verlängerung muß entgegengesetzt zum
Gelenkpunkt am anderen Parallelarm gerichtet sein, und zwar so, daß der
Gelenkpunkt am Basisteil sich genau in der Mitte zwischen dem
Synchronisierungsgelenkpunkt und dem Gelenkpunkt am Parallelarm
befindet. Die Geometrie der Gelenkvorrichtung wird dann dafür sorgen,
daß sich der andere Parallelarm annähernd linear, d. h. mit minimaler
Seitenverschiebung, bewegen wird, wenn eine Positionsveränderung
(Höhe) der Gelenkvorrichtung erfolgt. Die Seitenverschiebung läßt sich
nach der Erfindung durch einen Verbindungsarm mit größtmöglicher
Länge minimieren, d. h. mit der durch die praktischen Gegebenheiten um
das Tischuntergestell möglichen Maximallänge, wobei gleichzeitig der
Verbindungsarm vorwiegend parallel zur Parallelführungsrichtung
angeordnet wird, vgl. Anspruch 5. Die geometrischen Gegebenheiten um
die Bewegungsvorrichtung der Parallelführung gehen unmittelbar aus der
Zeichnung hervor.
Alternativ läßt sich die Parallelführung so einrichten, daß der erwähnte
Synchronisierungsgelenkpunkt mit einer linearen Führung verbunden ist,
deren Führungsrichtung sich vertikal zur Führungsrichtung der
Parallelführungsvorrichtung befindet (Anspruch 6). Oder die Gelenkarme
lassen sich gegenseitig synchronsieren mittels Zahnräder oder
Zahnradsegmente, vgl. Anspruch 7. Die konstruktive Ausführung dieser
Synchronsierungsmaßnahmen basiert auf herkömmlichen mechanischen
Konstruktionsprinzipien und wird hier nicht näher beschrieben. Unter allen
Umständen und ungeachtet der gewählten Synchronisierungsmethode
wird durch die Parallelführungsvorrichtung nach der Erfindung der Vorteil
erzielt, sehr kompakt zu sein, daß die erforderliche Abschirmung oder
Einkapselung der beweglichen Teile in der Führung leicht vorzunehmen
sind und auf eine solche Art, daß gleichzeitig der Bedarf nach einem
einfachen und ansprechenden Design berücksichtigt wird. Ferner
zeichnet sich die Parallelführungsvorrichtung dadurch aus, daß sie die
erwünschte Linearität in der Führungsbewegung sicherstellt. Die
Seitenverschiebung, die vom Verbindungsarm in den Fällen bewirkt wird,
in denen die Synchronisierungsvorrichtung vgl. Anspruch 4 benutzt wird,
ist von einer Größenordnung, daß sie in diesem Zusammenhang
bedeutungslos ist.
Die Erfindung und insbesondere vorteilhafte Ausführungsformen und
Details dieser Erfindung werden in Verbindung mit den Zeichnungen
näher erläutert:
Fig. 1 zeigt einen höhenverstellbaren Tisch mit
Parallelführungsvorrichtung nach der Erfindung, von der Seite gesehen,
teilweise als Schnitt und mit dem Tisch in abgesenkter Ausgangsposition.
Fig. 2 zeigt den Tisch in mittlerer Position.
Fig. 3 zeigt den Tisch in der obersten Position und
Fig. 4 zeigt eine Parallelführungsvorrichtung nach der Erfindung in einer
Ausführung mit einer Querlinearführung als
Synchronisierungsmaßnahme.
In der in Fig. 1-3 gezeigten Ausführung, wo der höhenverstellbare Tisch
von der Seite in unterschiedlichen Höheneinstellungen gezeigt ist, ist 1
das feste Untergestell des Arbeitstisches, 2 die
Parallelführungsvorrichtung des Tisches und 3 die höhenverstellbare
Tischplatte. Die Parallelführungsvorrichtung 2 besteht aus einem ersten
Basisteil 4, einem ersten Satz Gelenkarme 5a und 5b, einem ersten
Parallelarm 6, einem zweiten Satz Gelenkarme 7a und 7b sowie einem
zweiten Parallelarm 8. Der zweite Parallelarm 8 trägt die Tischplatte 3 mit
Hilfe eines horizontalen Trägerrahmens 9, der am oberen Ende des
Parallelarms 8 befestigt ist. Die beiden Enden des Tisches haben
gemeinsam den Trägerrahmen 9. Das erste Basisteil 4 ist angeschweißt,
verschraubt oder auf andere Weise an dem festen Tischuntergestell 1
befestigt.
Der untere 7b der beiden Gelenkarme des zweiten Gelenkarmsatzes 7 ist
im Verhältnis zum Parallelarm 8 nach hinten verlängert und an dem Ende,
das sich entgegengesetzt zum Gelenkpunkt 10 mit dem Parallelarm 8
befindet, mit einem anderen Gelenkpunkt 11 verbunden. 12 ist die
Verlängerung. Der Abstand zwischen dem Gelenkpunkt 11 und dem
mittleren Gelenkpunkt 13 am Arm 7b (Gelenkpunkt mit dem Parallelarm
6) entspricht dem Abstand zwischen dem Gelenkpunkt 10 und dem
Gelenkpunkt 13. Der Gelenkpunkt 11 ist mit einem festen Gelenkpunkt 14
am Tischuntergestell über einen schwenkbaren Verbindungsarm 15
verbunden, so daß sich der Gelenkpunkt 11 gezwungenermaßen in der
mit einer gestrichelten Linie angegebenen flachen Kurve 16 bewegt, wenn
die Tischplatte zwischen der niedrigsten und höchsten Position bewegt
wird. Aufgrund der Geometrie der Gelenkvorrichtung wird der
Verbindungsarm auf diese Weise den Parallelarm 8 zu einer Bewegung in
einer annähernd linearen Bahn zwingen, d. h. daß sich die Tischplatte 3
direkt auf- und abwärts bewegen wird ohne Seitenverschiebung.
Die überlagerte Positionierung der Gelenkarme 5 und 7 im Verhältnis
zueinander bewirkt, daß die Führung sehr kompakt wird. Eine
Einkapselung der Führungsvorrichtung, wie bei 17 angedeutet, ermöglicht
daher eine kompakte Konstruktion, sowie ein einfaches, modernes
Design. Die einzelnen Gelenkpunkte der Gelenkvorrichtungen sind
Kunststofflager (Zapfenlager) oder ähnliche Lagertypen mit schlupffreier
Funktion. Die Gleichgewichtsvorrichtungen des Tisches (Feder oder
Gasdruckzylinder) sind nicht auf der Zeichnung abgebildet.
In Fig. 4 ist die Parallelführungsvorrichtung in einer Ausführungsform
dargestellt, bei der der Verbindungsarm 15 durch eine lineare Führung 18
ersetzt ist. In dieser Ausführungsform wird die Führung exakt linear.
Die Erfindung beschränkt sich nicht nur auf die in der Abbildung gezeigten
und im obigen beschriebenen Ausführungsform. Andere
Materialkombinationen, andere Detailgestaltungen und andere
konstruktive Lösungen der einzelnen Bauteile und Zubehörteile der
Parallelführungsvorrichtung sind im Rahmen dieser Erfindung denkbar.
Ferner ist eine Ausdehnung der Anwendung der
Parallelführungsvorrichtung auf andere Bereiche als den angegebenen
denkbar. Beispielsweise läßt sich die Parallelführungsvorrichtung auch als
Führung höhenverstellbarer Arbeitsplattforme verwenden, die u. a. in
Verbindung mit Kundenschaltern etc. benutzt werden, und eine
Verwendung der Parallelführungsvorrichtung für andere Arten von höhen- und
seitenverstellbarem Inventar ist ebenfalls denkbar, z. B.
Werkstattinventar, Arbeitsplatzinventar, Krankenhausinventar,
Behindertenhilfsmittel etc. etc.
Claims (10)
1. Parallelführungsvorrichtung, insbesondere für einen höhenverstellbaren
Tisch oder einen ähnlichen Inventargegenstand und näher bestimmt des
Typs, der auf einem Parallelogrammprinzip basiert, d. h. wo die
Parallelführungsbewegung von zwei (oder noch mehr) drehbaren
Gelenkarmen bestimmt ist, die Bestandteil einer parallelogrammähnlichen
Gelenkvorrichtung sind, dadurch gekennzeichnet, daß sie aus
einer ersten Parallelogrammführung (4, 5, 6) und einer zweiten
Parallelogrammführung (6, 7, 8) besteht, wobei die beiden
Parallelogrammführungen so verbunden und angeordnet sind, daß sie
einander überlagern mit entgegengesetzten Gelenkarmen (5 bzw. 7), und
daß die Gelenkvorrichtungen in den beiden Parallelogrammführungen
gegenseitig verbunden sind zwecks Erzwingung einer synchronen
Bewegung.
2. Parallelführungsvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch
gekennzeichnet, daß jede Parallelogrammführung hauptsächlich
aus einem Basisteil (4, 6) besteht, das die Gelenkbasis für zwei (oder
mehr) parallele Gelenkarme (5a, 5b bzw. 7a, 7b) bildet, die in einem
gegenseitigen Abstand angeordnet sind und die jeweils mit dem einen
Ende durch ein Gelenk mit dem Basisteil (4 bzw. 6) und mit dem anderen
Ende über einen gemeinsamen Parallelarm (6 bzw. 8) verbunden sind, so
daß das Basisteil, die beiden Gelenkarme und der Parallelarm zusammen
eine Parallelogrammführung mit dem Parallelarm als verschiebbarem Teil
ausmachen,
- - daß der Parallelarm (6) der ersten Parallelogrammführung das Basisteil (6) der zweiten Parallelogrammführung ist, so daß die Bewegung des anderen Parallelarms (8) ein Ergebnis der gesamten Bewegung der beiden Parallelogrammführungen ist, und
- - daß die Gelenkarme (5, 7) der beiden Sätze von Parallelogrammführungen entgegengesetzt gerichtet sind und im Prinzip die gleiche Länge haben, so daß sich der andere Parallelarm (8) (seitenversetzt) gegenüber dem ersten Basisteil (4) und in einer variablen Position in Verhältnis zu diesem befindet.
3. Parallelführungsvorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch
gekennzeichnet, daß sich die beiden Gelenkarmsätze auf
versetzten Ebenen befinden, so daß die Gelenkarme in der Lage sind,
eine "scherende" Bewegung im Verhältnis zueinander auszuführen, d. h.
ohne sich gegenseitig zu blockieren, wenn die
Parallelführungsvorrichtung zwischen den beiden Außenpositionen
bewegt wird.
4. Parallelführungsvorrichtung nach Anspruch 1 und 2, dadurch
gekennzeichnet, daß die erwähnte erzwungene
Bewegungssynchronisierung (Verbindung) zwischen den beiden
Gelenkvorrichtungen von einem Verbindungsarm (15) bewirkt wird, der
eine gelenkartige Verbindung zwischen einem ersten Gelenkpunkt (14),
der im Verhältnis zum ersten Basisteil (z. B. einem festen Gelenkpunkt am
Tischuntergestell 1), und einem anderen Gelenkpunkt
(Synchronisierungsgelenkpunkt 11) bildet, der sich auf einer
Verlängerung (12) einer der beiden zur anderen Parallelogrammführung
gehörenden Gelenkarme (7b) befindet, deren Verlängerung sich am einen
dem anderen Parallelarm (8) entgegengesetzten Ende des Gelenkarms
befindet, so daß sich der Gelenkpunkt (13) am Basisteil in der Mitte
zwischen dem Synchronisierungsgelenkpunkt (11) und dem Gelenkpunkt
(10) am Parallelarm befindet.
5. Parallelführungsvorrichtung nach Anspruch 4, dadurch
gekennzeichnet, daß der Verbindungsarm (15) maximale Länge
hat, d. h. eine so große Länge, wie die praktischen Umstände des
Tischuntergestells (1) es ermöglichen, und daß sich der Verbindungsarm
hauptsächlich parallel zur Parallelführungsvorrichtung befindet, wenn die
Parallelführung eine Mittelposition einnimmt.
6. Parallelführungsvorrichtung nach Anspruch 1 und 2, dadurch
gekennzeichnet, daß der in Anspruch 4 angegebene
Synchronisierungsgelenkpunkt (11) mit einer linearen Führung (18)
verbunden ist, deren Führungseinrichtung sich vertikal zur Führungsrichtung
der Parallelführungsvorrichtung befindet.
7. Parallelführungsvorrichtung nach Anspruch 1 und 2, dadurch
gekennzeichnet, daß die Synchronisierung aus einem Zahnrad
oder aus Zahnradsegmenten besteht, die zu zweit im Anschluß an die
Gelenkarme und in deren gemeinsamen Gelenkpunkten am ersten
Parallelarm angeordnet sind, welche Zahnräder oder Zahnradsegmente
miteinander im Eingriff sind und durch diesen Eingriff die beabsichtigte
Bewegungssynchronisierung (Verbindung) gegenseitig zwischen den
Gelenkarmen bewirkt, so daß diese in die entgegengesetzten Richtungen
zwangsgeführt werden, wenn die Parallelführungsvorrichtung bewegt
wird.
8. Parallelführungsvorrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche
1 bis 7, bei der die Führungsvorrichtung (2) Teil eines höhenverstellbaren
Tisches ist, der aus einem festen Untergestell (1) und einer im Verhältnis
dazu höhenverstellbaren Tischplatte (3) besteht, dadurch
gekennzeichnet, daß das erste Basisteil (4) der
Führungsvorrichtung das feste Untergestell (1) des Tisches ausmacht
oder an diesem befestigt ist, daß der zweite Parallelarm (8) als
Unterstützung der Tischplatte (3) dient (entweder direkt oder über einen
dafür vorgesehenen Trägerrahmen oder Trägerkonsole (9) dient, und daß
in Verbindung mit den Gelenkvorrichtungen in der Führung geeignete
Gleichgewichtsvorrichtungen, beispielsweise Federn, Gasdruckzylinder
oder Gegengewichte, zum Ausbalancieren des Gewichts der Tischplatte
angeordnet sind, damit diese in allen Höhenpositionen stabil wird.
9. Parallelführungsvorrichtung nach Anspruch 8, dadurch
gekennzeichnet, daß er motorisiert ist z. B. durch einen
elektrischen Linearmotor (Spindelmotor).
10. Parallelführungsvorrichtung nach Anspruch 8 oder 9, dadurch
gekennzeichnet, daß sich die Gelenkvorrichtungen (2) an beiden
Seiten des Tisches befinden, eingekapselt von Plattenabschirmungen
(17) oder ähnlicher Abschirmung.
Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DK36597A DK36597A (da) | 1997-04-01 | 1997-04-01 | Parallelføringsmekanisme, især til et højdeindstilleligt bord eller lignende inventargenstand |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE19814209A1 true DE19814209A1 (de) | 1998-10-08 |
Family
ID=8092698
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE1998114209 Withdrawn DE19814209A1 (de) | 1997-04-01 | 1998-03-31 | Parallelführungsvorrichtung |
Country Status (3)
| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE19814209A1 (de) |
| DK (1) | DK36597A (de) |
| SE (1) | SE9801086L (de) |
Cited By (2)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| WO2006005115A1 (en) * | 2004-07-12 | 2006-01-19 | Radoslaw Lasota | A height adjustable table |
| CN104621996A (zh) * | 2015-02-04 | 2015-05-20 | 夏正付 | 一种可升降桌椅 |
-
1997
- 1997-04-01 DK DK36597A patent/DK36597A/da not_active Application Discontinuation
-
1998
- 1998-03-30 SE SE9801086A patent/SE9801086L/ not_active Application Discontinuation
- 1998-03-31 DE DE1998114209 patent/DE19814209A1/de not_active Withdrawn
Cited By (2)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| WO2006005115A1 (en) * | 2004-07-12 | 2006-01-19 | Radoslaw Lasota | A height adjustable table |
| CN104621996A (zh) * | 2015-02-04 | 2015-05-20 | 夏正付 | 一种可升降桌椅 |
Also Published As
| Publication number | Publication date |
|---|---|
| SE9801086D0 (sv) | 1998-03-30 |
| DK36597A (da) | 1998-10-02 |
| SE9801086L (sv) | 1998-10-02 |
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