DE19814017A1 - Fahrzeugrad und Gleitschutz für solch ein Fahrzeugrad - Google Patents
Fahrzeugrad und Gleitschutz für solch ein FahrzeugradInfo
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Abstract
Bei einem neuartigen Fahrzeugrad für Kraftfahrzeuge sind in die Felge oder die Radscheibe mehrere taschenförmige Aufnahmen materialschlüssig integriert, die in die Gleitschutzmittel eingesteckt werden können. Die Gleitschutzmittel selbst sind aus einem Befestigungsarm und einer an diesem befestigten Laufplatte gebildet. Zur Montage der Gleitschutzmittel braucht nur das freie Ende des Befestigungsarmes in eine der Aufnahmen eingesteckt zu werden. Im montierten Zustand besteht zwischen dem Befestigungsarm und der Aufnahme Formschluß, so daß der Befestigungsarm und mithin auch die Laufplatte des Gleitschutzmittels gegen Verrutschen bzw. Verwinden gesichert ist. Die äußere Lauffläche der Laufplatten hat ein grobstolliges Profil, um für die gewünschte Bodenhaftung zu sorgen. Wenn die Gleitschutzmittel nicht benötigt werden, können diese platzsparend im Kofferraum untergebracht und stattdessen z. B. eine Zierblende an dem Fahrzeug befestigt werden.
Description
Die Erfindung betrifft ein Fahrzeugrad nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1 und einen
Gleitschutz für solch ein Fahrzeugrad nach dem Oberbegriff des Anspruchs 14. Bevorzugtes
Anwendungsgebiet sind Personenkraftwagen, hierbei insbesondere Fahrzeugräder für den
Winter.
Im Winter ist es z. B. bei glatten oder verschneiten Straßen, bei Schneefall im Gebirge oder
an einer Bergsteigung erforderlich, Fahrzeugreifen mit einem demontierbaren Gleitschutz
wie einer Schneekette oder einer Anfahrhilfe zu versehen. Schneeketten werden lose über
den Reifen gelegt und mittels Stahlseilen und Spannhaken verspannt. Anfahrhilfen werden
entweder ähnlich wie Schneeketten verspannt oder weisen eine mittels der Radmuttern an
der Radnabe befestigte Halterung auf.
So besteht beispielsweise die aus der DE 33 47 566 bekannte Anfahrhilfe aus einem strah
lerkranzartigen Trägerelement, das mittels der zur Befestigung des Fahrzeugrades dienen
den Radmuttern an der Radnabe befestigt wird. An den strahlerkranzartigen Armen des
Trägerelementes sind Hakenteile beweglich montiert, die unter Federwirkung gegen die
Lauffläche des Reifens gedrückt werden.
Die DE 42 03 078 A1 offenbart einen Gleitschutz für Fahrzeugräder, bei der in einem ersten
Montageschritt eine scheibenförmige Haltevorrichtung koaxial an der außenliegenden Seite
des Rades befestigt werden muß. An der Scheibe sind mehrere, die Radlauffläche quer zur
Lauffläche übergreifende Befestigungsarme verschwenkbar angelenkt. Die Befestigungsar
me weisen Langlöcher auf, in die Gleitschutzmittel mittels hakenförmiger Kettenglieder ein
gehakt werden können. Zur Bodenhaftungserhöhung sind die plattenförmigen Haltearme
mit rippenförmigen Vorsprüngen und Spikes versehen.
Bei den bekannten Anfahrhilfen ist es daher immer notwendig, das Fahrzeugrad in einem
ersten Schritt für die Montage der Anfahrhilfe vorzubereiten. Die Montage von Halterungen
mit oder ohne Distanzstücken mittels der Radmuttern erfordert sogar ein Aufbocken des
Fahrzeugs. Bei Anfahrhilfen ist es weiterhin von Nachteil, daß diese sehr sperrig sind und
gerade bei Urlaubsfahrten den zur Verfügung stehenden Stauraum im Kofferraum sehr stark
vermindern. Auch die Montage von Ketten ist umständlich, da meist ein Verschluß auf der
bremsseitigen und daher nicht einsehbaren Seite des Fahrzeugrades geschlossen werden
muß.
Aufgabe der Erfindung ist es daher, neuartige Fahrzeugräder zu schaffen, bei denen im Be
darfsfall ein neuartiger Gleitschutz ohne weitere Vorbereitungsschritte und auf einfache
Weise montiert werden kann. Eine weitere Aufgabe ist es, bei möglichst praktischem Hand
ling des Gleitschutzes den für diesen zum Verstauen benötigten Stauraum möglichst klein
zu halten.
Diese Aufgabe wird für das Fahrzeugrad durch die im Kennzeichen des Anspruchs 1 ange
gebene Erfindung und für den mit diesem Fahrzeugrad verwendbaren Gleitschutz durch die
im Kennzeichen des Anspruchs 14 angegebene Erfindung gelöst.
Die Erfindung sieht im Kern vor, die Befestigungsmöglichkeit für Zusatzelemente, insbe
sondere Gleitschutzelemente, mittels wenigstens einer in die Felge oder die Radscheibe in
tegrierten Haltevorrichtung zu realisieren. In dieser Haltevorrichtung kann dann ein Gleit
schutz, der aus Gleitschutzmitteln besteht, die einen Befestigungsarm und ein sich auf die
Reifenlauffläche auflegendes Gleitschutzelement aufweisen, demontierbar befestigt werden.
Alternativ kann mittels derselben Haltevorrichtung auch eine Zierblende als Zusatzelement
an dem Fahrzeugrad befestigt werden, so daß die integrierten Haltevorrichtungen nicht
sichtbar sind und die Haltevorrichtungen gegen Verschmutzen etc. geschützt sind. Im Ge
gensatz zu den aus dem Stand der Technik bekannten Lösungen sind die Gleitschutzele
mente also nicht mittels der Radmuttern oder auf andere komplizierte Weise mit der Rad
nabe verbunden.
Vorzugsweise sind 3 bis 5 Haltevorrichtungen in die Felge oder die Radscheibe integriert
und die Haltevorrichtungen sind symmetrisch über den Radumfang verteilt angeordnet. Bei
einer bevorzugten Ausführungsform werden die Haltevorrichtungen von taschenförmigen
Aufnahmen gebildet. Deren Formgebung ist dabei vorzugsweise derart gewählt, daß die
Befestigungsenden der Befestigungsarme der Gleitschutzmittel auf einfache Weise in die
Aufnahmen eingesteckt werden können, die Gleitschutzmittel also von jedermann montiert
werden können. Eine besonders gute Befestigung der Gleitschutzmittel erzielt man dabei,
wenn in die Aufnahme ein Arretiermittel unter Verriegelung der eingesteckten Befesti
gungsarme einbringbar ist. Das Arretiermittel kann vorzugsweise ein Schraubmittel sein.
Bei einer besonders stabilen Ausführungsform weisen die taschenförmigen Aufnahmen Be
grenzungsflächen auf, die materialschlüssig in die Felge integriert sind bzw. Bestandteile der
Felgen sind. Hierzu ist vorteilhafterweise die radial äußere Begrenzungsfläche der Aufnah
me von der Felgenschulter gebildet und die radial innere Begrenzungsfläche von einem kon
zentrisch und im Abstand zur Felgenschulter ausgebildeten Ringsteg gebildet. Das Arre
tiermittel kann dann zur Verriegelung der Befestigungsarme den Ringsteg in radialer Rich
tung durchgreifen, so daß zum Ansetzen eines Werkzeugs genügend Raum zur Verfügung
steht. Vorzugsweise ist die Formgebung der Aufnahme derart an das Befestigungsende an
gepaßt, daß in montiertem Zustand zwischen Aufnahme und Befestigungsende eine form
schlüssige Verbindung besteht. Hierdurch wird die Gefahr weiter vermindert, daß die auf
die Gleitschutz-mittel und deren Befestigungsarme wirkenden Antriebs- und Bremskräfte
zu Verformungen der Aufnahmen führen.
Zum Nachrüsten von vorhandenen Fahrzeugrädern können die Haltevorrichtungen mit der
Felge oder der Radscheibe auch verschraubt, verklebt, verschweißt oder verlötet sein. An
stelle von taschenförmigen Aufnahmen können die Haltevorrichtungen auch jeweils von
wenigstens einem innengewindeten Loch und wenigstens einem Vorsprung gebildet sein,
wobei zum Befestigen der Zusatzelemente eine Schraube, das Befestigungsende durchgrei
fend in das Gewindeloch einschraubbar ist und der Vorsprung in eine in dem Befestigungs
ende ausgebildete Aussparung formschlüssig eingreift.
Der Gleitschutz für ein solches Fahrzeugrad besteht entsprechend der Anzahl an Haltevor
richtungen aus vorzugsweise drei bis fünf Gleitschutzmitteln, die einen quer zur Laufrich
tung liegenden Befestigungsarm und ein im Montagezustand sich auf die Reifenlauffläche
auflegendes Gleitschutzelement aufweisen, wobei ein Ende des Befestigungsarmes das mit
einer Haltevorrichtung verbindbare Befestigungsende bildet und das andere Ende mit dem
Gleitschutzelement verbunden ist. Erfindungsgemäß sind die Gleitschutzmittel als im we
sentliche starre, demontierbare, nicht miteinander verbundenen Einzelelemente ausgebildet,
deren Befestigungsende jeweils mit einer in die Felge oder die Radscheibe des Fahrzeugra
des integrierten Haltevorrichtung verbindbar ist. Der Platzbedarf zum Verstauen derartiger
Gleitschutzmittel ist sehr gering, da aufgrund der Ausbildung als Einzelelemente nur ver
gleichsweise kleine Gegenstände, und nicht eine näherungsweise die Dimensionen eines
Fahrzeugrads besitzende Anfahrhilfe verstaut werden muß.
Vorzugsweise sind die Gleitschutzelement jeweils aus einer koaxial zur Radlauffläche ge
wölbten Laufplatte gebildet, wobei außenseitig ein grobstolliges Profil und/oder Spikes aus
gebildet sein kann, die für die notwendige höhere Bodenhaftung sorgen. Um die über die
Laufplatten in die Befestigungsarme eingeleiteten Biege- und Torsionskräfte niedrig zu hal
ten, kann die der Radlauffläche zugewandte Seite der Laufplatte profitiert sein. Die Reibhaf
tung an der Berührungsfläche zwischen Radlauffläche und Laufplatte ist dann erhöht, wobei
der Neigung der Gleitschutzmittel, z. B. beim Bremsen zu verrutschen, gleichzeitig entge
gengewirkt wird. Dieser Effekt wird noch verstärkt, wenn die Länge der Laufplatten in
Umfangsrichtung in Abhängigkeit von der Anzahl der montierbaren Gleitschutzelemente
derart angepaßt ist, daß in montiertem Zustand der Abstand zwischen den Stirnflächen der
Laufplatten annähernd Null ist.
Für einen einfachen und kostengünstig herstellbaren Aufbau der Gleitschutzmittel können
die Befestigungsarme jeweils derart mehrfach gebogen sein, daß das Befestigungsende und
das Gleitschutzelement im wesentlichen achsparallel zueinander angeordnet sind. Als Mate
rialkombination für die Gleitschutzmittel kann der Befestigungsarm z. B. aus einem Metall
oder faserverstärktem Kunststoff und das Gleitschutzelement aus einem Kunststoff beste
hen.
Im folgenden wird die Erfindung anhand eines bevorzugten Ausführungsbeispiels
beschrieben. In der Zeichnung zeigt:
Fig. 1 perspektivisch ein erfindungsgemäßes Fahrzeugrad für vier Gleitschutzmittel;
Fig. 2 einen Horizontalschnitt durch das Fahrzeugrad aus Fig. 1.
Das in Fig. 1 gezeigte, insgesamt mit 10 bezeichnete Fahrzeugrad für einen Personen
kraftwagen besteht aus einer Felge 1, einer Radscheibe 2 und einem Reifen 3. Die Felge 1
kann z. B. aus Stahl, Leichtmetall oder Kunststoff bestehen und setzt sich, wie deutlicher in
Fig. 2 zu sehen ist, aus den Felgenhörnern 4, den Felgenschultern 5, 6 und dem Felgenbett
7 zusammen. Es handelt sich hier um eine unsymmetrische Ausführungsform, da sich das
Felgenbett 7 nicht in der Radmitte befindet, die Felgenschultern 5 bzw. 6 daher unterschied
lich lang sind. Zur zentrierten Befestigung des Fahrzeugrades 10 an einem nicht gezeigten
Fahrzeug weist die Radscheibe 2 vier Radmutterbohrungen 8, in die Radmuttern einge
schraubt werden, und ein mit einem Paßbund versehenes Mittenloch 9 auf, die für eine Mit
tenzentrierung an der nicht gezeigten Radnabe sorgen. Die Radscheibe 2 hat kreisrunde
Durchbrüche 11 zur Kühlung der Bremsen des Fahrzeugs.
In den in Ansicht der Fig. 1 vorderen, bei montierten Fahrzeugrädern frei zugängliche Teil
der Felge 1 sind vier konzentrisch um das Mittenloch 9 angeordnete taschenförmige Auf
nahmen 12 materialschlüssig integriert. Die radial äußere Begrenzungsfläche dieser Auf
nahmen 12 wird von der Felgenschulter 6 gebildet, als radial innere Begrenzungsfläche dient
ein Ringsteg 13, der sich von der äußeren Felgenwandung 16 des Felgenbetts 7 aus parallel,
aber im Abstand zur Felgenschulter 6 erstreckt. Der Zwischenraum zwischen dem Ringsteg
13 und der Felgenschulter 6 ist mit Ausnahme der vier Aufnahmen 12 mit dem Felgen
werkstoff ausgefüllt, so daß die Aufnahmen 12 schlitzartige Aufnahmetaschen bilden. In die
Aufnahmen 12 können die insgesamt mit 20 bezeichneten, als Einzelelemente ausgebildeten
Gleitschutzmittel 20 eingesteckt und lagestabil verankert werden. An dem in Fig. 1 gezeig
te Fahrzeugrad 10 sind bereits drei Gleitschutzmittel 20 montiert. Das vierte Gleitschutze
lement 20 braucht nur noch in die freie Aufnahme 12 eingesteckt und mit der Sicherungs
schraube 14 gesichert zu werden.
Die Gleitschutzmittel 20 selbst sind aus einem Befestigungsarm 21 und einem an diesem
befestigten, hier als Laufplatte gezeigten Gleitschutzelement 22 gebildet. Der Befestigungs
arm 21 verjüngt sich stetig zwischen dem Gleitschutzelement 22 und seinem zweiten, freien
Ende 23. Dieses freie Ende 23 dient als Einsteckende und hat daher einen Profilquerschnitt
und eine leichte Krümmung, die an die Formgebung der taschenförmigen Aufnahme 12
angepaßt sind. Im gezeigten Ausführungsbeispiel ist das freie Ende 23 als leicht gekrümm
tes, geschlossenes Rechteckprofil ausgebildet. Es können aber auch nicht gezeigte Vorsprün
ge, Aussparungen und dgl. an dem freien Ende ausgebildet sein, die mit entsprechenden in
der Aufnahme ausgebildeten Negativformen dieser Aussparungen zusammen-wirken und
den Formschluß zwischen dem freien Ende 23 und der Aufnahme 12 erhöhen. Die freien
Enden 23 weisen ein Schraubloch 27 auf, in das die Sicherungsschraube 14 durch eine in
dem Ringsteg 13 vorgesehene, in die Aufnahme 12 hineinreichende Bohrung 15 ein- ge
schraubt werden kann. Die Sicherungsschraube 14 dient als Arretier- und Sicherungsmittel.
Der Befestigungsarm 21 eines jeden Gleitschutzelementes 22 ist mehrfach, hier vier Mal,
gebogen, so daß das freie Ende 23 und das Gleitschutzelement 22 in etwa planparallel zu
einander, näherungsweise die Reifentiefe zwischen sich freilassend, liegen. In montiertem
Zustand liegt dann das Gleitschutzelement 22 auf der Radlauffläche 17 des Reifens 3 auf
und der Befestigungsarm 21 liegt, quer zur Laufrichtung, seitlich am Reifen 3 an. Die Auf
nahme für den Befestigungsarm muß aber nicht, wie dargestellt, achsparallel zur Radachse
ausgerichtet sein, sondern kann auch zur Radachse hin geneigt sein. Die Gleitschutzelemen
te werden dann bei der Montage leicht auf die Radlauffläche abgesenkt, was das Handling
und die Montage/Demontage weiter erleichtert. Der Werkstoff, aus dem der Befestigungs
arm 21 gebildet ist, sollte an den Felgenwerkstoff angepaßt sein, damit Beschädigungen der
Aufnahme vermieden werden.
Die Laufplatten 22 sind koaxial zur Radlauffläche 16 gewölbt, wobei die Laufplatten 22
außenseitig ein grobstolliges Profil 24 aufweisen, das zusätzlich mit nicht gezeigten Spikes
versehen sein kann. Um die über die Laufplatten 22 in die Befestigungsarme eingeleiteten
Biege- und Torsionskräfte niedrig zu halten, ist die der Radlauffläche 17 zugewandte Innen
seite 25 der Laufplatte 22 profiliert. Im gezeigten Ausführungsbeispiel ist ein relativ großer
Abstand zwischen den Stirnflächen 26 der einzelnen Gleitschutzmittel 20 vorhanden. Dieser
Abstand kann aber durch geeignete Wahl der Länge der Laufplatten in Umfangsrichtung
näherungsweise gleich Null sein oder nur wenige Millimeter betragen.
Claims (20)
1. Fahrzeugrad mit einer aus Felgenhörnern, Felgenschultern und Felgenbett gebil
deten Felge zur Aufnahme eines Reifens und mit einer an der Radnabe eines Fahrzeugs
anbringbaren, mit der Felge verbundenen Radscheibe,
gekennzeichnet durch wenigstens eine in die Felge (1) oder die Radscheibe (2)
integrierte Haltevorrichtung (12) zum demontierbaren Befestigen von Zusatzelementen wie
insbesondere einem Gleitschutz, der aus Gleitschutzmitteln (20), die einen Befestigungsarm
(21) und ein sich auf die Reifenlauffläche (17) auflegendes Gleitschutzelement (22) aufwei
sen, gebildet ist
2. Fahrzeugrad nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß mehrere, vorzugsweise
3 bis 5 Haltevorrichtungen (12) in die Felge (1) oder die Radscheibe (2) integriert sind.
3. Fahrzeugrad nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Haltevorrichtungen
(12) symmetrisch über den Radumfang verteilt angeordnet sind.
4. Fahrzeugrad nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß jede
Haltevorrichtung von einer taschenförmigen Aufnahme (12) gebildet wird.
5. Fahrzeugrad nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Formgebung der
taschenförmigen Aufnahme (12) ein Einstecken des Befestigungsendes (23) des Befesti
gungsarmes (21) ermöglicht.
6. Fahrzeugrad nach Anspruch 4 oder 5, dadurch gekennzeichnet, daß wenigstens ein
Arretiermittel (14) unter Vertiegelung der im montierten Zustand in die Aufnahme (12)
eingesteckten Befestigungsarme (21) in die Aufnahme (12) einbringbar ist.
7. Fahrzeugrad nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß das Arretiermittel ein
Schraubmittel (14) ist.
8. Fahrzeugrad nach einem der Ansprüche 4 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß die
taschenförmige Aufnahme (12) Begrenzungsflächen (6, 13) aufweist, die in die Felge (1)
materialschlüssig integriert sind.
9. Fahrzeugrad nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß die radial äußere Be
grenzungsfläche von der Felgenschulter (6) gebildet ist und die radial innere Begrenzungs
fläche von einem konzentrisch und im Abstand zur Felgenschulter (6) ausgebildeten Ring
steg (13) gebildet ist.
10. Fahrzeugrad nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß das Arretiermittel (14)
in montiertem Zustand den Ringsteg (13) vorzugsweise in radialer Richtung durchgreift.
11. Fahrzeugrad nach einem der Ansprüche 5 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß die
Formgebung der Aufnahme (12) derart an das Befestigungsende (23) angepaßt ist, daß in
montiertem Zustand zwischen Aufnahme (12) und Befestigungsende (23) eine formschlüs
sige Verbindung gebildet ist.
12. Fahrzeugrad nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß jede
Haltevorrichtung mit der Felge oder der Radscheibe verschraubt, verklebt oder verschweißt
ist.
13. Fahrzeugrad nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß jede
Haltevorrichtung von wenigstens einem innengewindeten Loch und wenigstens einem Vor
sprung gebildet ist, wobei zum Befestigen der Zusatzelemente eine Schraube, das Befesti
gungsende durchgreifend in das Gewindeloch einschraubbar ist und der Vorsprung in eine
in dem Befestigungsende ausgebildete Aussparung formschlüssig eingreift.
14. Gleitschutz für ein Fahrzeugrad, insbesondere für ein Fahrzeugrad nach einem der
Ansprüche 1 bis 13,
mit mehreren, vorzugsweise drei bis fünf Gleitschutzmitteln, die einen quer zur
Laufrichtung liegenden Befestigungsarm und ein sich auf die Reifenlauffläche aufliegendes
Gleitschutzelement aufweisen, wobei ein Ende des Befestigungsarmes das mit einer Halte
vorrichtung verbindbare Befestigungsende bildet und das andere Ende mit dem Gleitschutz
element verbunden ist,
dadurch gekennzeichnet, daß die Gleitschutzmittel (20) als im wesentlichen starre,
demontierbare, nicht miteinander verbundenen Einzelelemente ausgebildet sind, deren Be
festigungsende (23) jeweils mit einer in die Felge (1) oder die Radscheibe (2) des Fahrzeug
rades (10) integrierten Haltevorrichtung (12) verbindbar ist.
15. Gleitschutz nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß das Gleitschutzelement
aus einer koaxial zur Radlauffläche (17) gewölbten, vorzugsweise außenseitig ein grobstol
liges Profil (24) und/oder Spikes aufweisenden Laufplatte (22) gebildet ist.
16. Gleitschutz nach Anspruch 14 oder 15, dadurch gekennzeichnet, daß die der Radlauf
fläche (17) zugewandte Innenseite (25) der Laufplatte (22) profiliert ist, um die Reibhaftung
an den Berührungsflächen zu erhöhen.
17. Gleitschutz nach Anspruch 15 oder 16, dadurch gekennzeichnet, daß die Länge der
Laufplatten (22) in Umfangsrichtung in Abhängigkeit von der Anzahl der montierbaren
Gleitschutzelemente (20) derart angepaßt ist, daß in montiertem Zustand der Abstand zwi
schen den Stirnflächen (26) der Laufplatten annähernd Null ist.
18. Gleitschutz nach einem der Ansprüche 14 bis 17, dadurch gekennzeichnet, daß der
Befestigungsarm (21) derart mehrfach gebogen ist, daß das Befestigungsende (23) und das
Gleitschutzelement (22) im wesentlichen in zueinander parallelen Ebenen angeordnet sind.
19. Gleitschutz nach einem der Ansprüche 14 bis 18, dadurch gekennzeichnet, daß der
Befestigungsarm (21) aus einem Metall oder faserverstärktem Kunststoff und das Gleit
schutzelement (22) aus einem Kunststoff oder einem in seiner Zusammensetzung reifen
ahnlichem Werkstoff bestehen.
20. Gleitschutz nach einem der Ansprüche 14-19, dadurch gekennzeichnet, daß das
Gleitschutzelement (22) entweder unlösbar mit dem Befestigungsarm (21) verbunden ist,
oder als Austauschelement ausgebildet ist.
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