DE19813176C2 - Verfahren zur Herstellung von Verbundwerkstoffbauteilen - Google Patents
Verfahren zur Herstellung von VerbundwerkstoffbauteilenInfo
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Description
Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Herstellung von Verbundwerkstoffbauteilen.
Verfahren nach denen ein Verbundwerkstoff, bestehend aus einer Metallmatrix mit
darin dispergierten Pulverteilchen desselben oder eines anderen Materials, hergestellt
wird, sind bekannt. Dazu gehört das Einrühren von Pulverpartikel in Metallschmelzen,
das Sprühkompaktieren, das Infiltrieren und das Verpressen von Pulvermischungen.
Beim Einrühren von Pulverpartikeln in Metallschmelzen werden vorwiegend keramische
Partikel wie z. B. Aluminiumoxid oder Siliciumcarbid verwendet, die sich in der
Metallschmelze z. B. Aluminium auch nach längerer Zeit nicht auflösen und durch den
Rührvorgang homogen verteilt werden. Die Weiterverarbeitung erfolgt anschließend
durch unterschiedliche Gießverfahren.
Beim Sprühkompaktieren wird eine flüssige Schmelze verdüst und in den Sprühstrahl
können zur Herstellung von Verbundwerkstoffen zusätzlich Pulverpartikel injiziert
werden. Es entsteht ein Verbundwerkstoff relativ hoher Dichte, der durch weitere
Arbeitsschritte wie z. B. Strangpressen zum Bauteil weiterverarbeitet werden kann. Durch
die hohe Prozeßgeschwindigkeit können auch nichtkeramische Pulverpartikel wie z. B.
Silicium injiziert werden. Es müssen dann weitere Fertigungsschritte bis hin zum Bauteil
angeschlossen werden.
Beim Infiltrieren werden in der Regel vorverdichtete Pulver-, Faser- oder
Geflechtstruktruren mit einer Metallschmelze infiltriert. Der Infiltrationsprozeß kann bei
Überdruck als auch bei Unterdruck erfolgen.
Das Verpressen von Pulvermischungen erfolgt u. a. durch axiales Pressen oder
Strangpressen. Da beim Pressen keine schmelzflüssige Phase auftritt, können mit diesem
Verfahren leicht Verbundwerkstoffe bestehend aus unterschiedlichsten
Pulverkomponenten hergestellt werden. Je nach gewähltem Werkstoff müssen die
Presslinge anschließend noch gesintert werden. Dieses Verfahren wird eingesetzt u. a.
zur Herstellung von Hartmetallen, verschleiß- und hochfesten Verbundwerkstoffen,
Gleitlagerwerkstoffen aber auch zur Herstellung des Ausgangsmaterials zum Schäumen
von Metallen.
Verfahren, die zur Herstellung von Metallschäumen eingesetzt werden, sind in
folgenden Schriften beschrieben:
In WO 91/01387 und US 4973358 ist der Ausgangspunkt zur Herstellung von
Aluminiumschaum eine partikelverstärkte Metall-Matrix-Verbund-Aluminiumschmelze
(z. B. SiC oder Al2O3) in die mit Hilfe eines rotierenden Impellers ein Gas eingeblasen
wird. Der sich auf der Schmelze bildende Schaum kann mit Hilfe einer Fördervorrichtung
von der Schmelze abgezogen werden. Es entsteht ein plattenförmiges Material. Es
können nur plattenförmige Schaumteile hergestellt werden.
In EPO 210 803 A1 ist der Ausgangspunkt zur Herstellung von Aluminiumschaum eine
Aluminiumschmelze, in die unter Rühren zunächst viskositätserhöhende Zusätze (z. B.
Na, Ca) und anschließend ein Treibmittel eingebracht wird. In einer Kokille expandiert
die Metallschmelze durch die Wirkung des Treibmittels und es entsteht bei Abkühlung
ein Schaumblock. Es können nach diesem Verfahren lediglich einfache Strukturbauteile
hergestellt werden.
Die Patente DE 40 18 360; DE 41 01 630; DE 41 24 591; DE 44 26 627 und DE 44 24
157 beschreiben Verfahren, bei denen handelsübliche Metallpulver mit einem ebenfalls
pulverförmigen Treibmittel vermischt werden. Anschließend wird diese Pulvermischung
zu einem festen, wenig porösen aufschäumbaren Halbzeug verarbeitet. Hierbei können
unterschiedliche Kompaktierungsverfahren wie z. B. Strangpressen oder Heißpressen
eingesetzt werden. Dieses Verfahren unterscheidet sich von der hier beschriebenen
Erfindung durch die andere Herstellungsweise des aufschäumbaren Halbzeuges.
Nachteilig gegenüber dem neuen Verfahren ist, daß das Halbzeug durch den
Verdichtungsprozeß eine Zeiligkeit erfahren kann und daß häufig weitere mechanische
Bearbeitungsprozesse am Halbzeug notwendig sind, um komplexere Schaumbauteile
herstellen zu können. Gerade in der Massenfertigung ist hier ein Nachteil zu sehen. Des
weiteren können Sandwichbauteile nur mit weiteren Verfahrensschritten wie Walzen
und Plattieren hergestellt werden. 3-dimensionale Strukturen sind häufig nur durch
weitere Umformschritte am schäumbaren Halbzeug herstellbar.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde Verbundwerkstoffbauteile herzustellen, bei
denen in einer Metallmatrix pulverförmige Partikel vorliegen.
Diese Aufgabe ist durch die im Anspruch 1 angegebene Erfindung gelöst. Danach wird
einem Formwerkzeug eine Metallschmelze und ein pulverförmiges Material zugeführt,
wobei die Geschwindigkeit des Herstellungsprozesses, d. h. die Geschwindigkeit des
gesamten Misch-Formgebungs- und Erstarrungsvorganges so hoch ist, dass im Falle des
treibmittelhaltigen Pulvers keine Zersetzung des Treibmittels erfolgt und im Falle der
pulverförmigen Komponenten der Herstellungsprozess 5 bis 15 sec. dauert. Dies hat zur
Folge, dass die Pulverpartikel des zugegebenen pulverförmigen Materials weitgehend
unter Beibehaltung ihrer ursprünglichen Struktur und Eigenschaften in der Metallmatrix
eingelagert werden. Nach diesem Verfahren wird also ein Bauteil erhalten, bei dem
Pulverpartikel, gleich welcher Art, ohne wesentliche Veränderung ihrer Struktur und
Eigenschaften vorliegen. Der gesamte Herstellungsprozeß verläuft so schnell, daß das
Bauteil geformt wird und anschließend erstarrt, ohne daß die Pulverpartikel Zeit haben,
ihre Struktur oder Eigenschaften wesentlich zu ändern. Das pulverförmige Material kann
ein Metallpulver sein. In diesem Fall, z. B. bei Zugabe von Aluminium, Magnesium oder
Zinkpulver zu einer Aluminiumschmelze schmelzen die zugegebenen Metallplver
während des Herstellungsvorganges des Bauteils, in Abhängigkeit von der gewählten
Pulvergröße, nur an d. h. sie lösen sich nicht vollständig auf und nach dem Erstarren des
Bauteils liegen in einer Aluminiummatrix fest eingelagerte Partikel vor. Bei Zugabe von
Silicium-Pulver-Partikeln zu einer Aluminiumschmelze, z. B. schmilzt das Silicium während
des Herstellungsvorganges des Bauteiles nicht und nach dem Erstarren des Bauteiles
liegen in einer Aluminiummatrix fein verteilte Silicium-Partikel vor. Derselbe Sachverhalt
trifft zu, wenn das pulverförmige Material aus einem Treibmittelpulver besteht. Nach der
Einmischung des Treibmittelpulvers in die Metallschmelze wird der Herstellungsvorgang
des Bauteiles so schnell durchgeführt, daß die Treibmittelpulverpartikel sich nicht
zersetzen können und in dem Bauteil gasdicht eingeschlossen bleiben. Dadurch werden
Bauteile hergestellt, die in einem weiteren Schritt des Aufschäumens durch Erwärmen
auf eine Temperatur, die höher ist als die Zersetzungstemperatur des in der Metallmatrix
eingeschlossenen Treibmittels, aufgeschäumt werden und dadurch ihre endgültige Form
erreichen. Werden in eine Metallschmelze pulverförmige Keramikpartikel eingebracht,
so ist die Struktur des fertigen Verbundwerkstoffbauteiles so, daß in einer Metallmatrix
Keramik-Pulverpartikel vorliegen. Eine Kombination von unterschiedlichsten
Pulvermischungen wie z. B. eine Mischung aus Keramikpulvern, Metallpulvern, Silicium,
Kohlenstoff und Treibmittelpulver ist je nach Anwendungsfall einsetzbar.
Besonders geeignet zur Herstellung solcher Verbundwerkstoffbauteile ist das
Druckgußverfahren unter Pulverzufuhr. Dieses Verfahren ist besonders günstig, da die
Einbringung der Pulverpartikel in die Metallschmelze direkt im Angußkanal durch
Vermischung der Komponenten erfolgen kann und durch den Einspritzvorgang in das
Formwerkzeug die Vermischung besonders effektiv ist. Das Einbringen des
pulverförmigen Materials und die Herstellung des Bauteiles im Formwerkzeug geschieht
demnach in einem Schritt, wodurch der Herstellungsvorgang sehr schnell abgeschlossen
werden kann. Der Vorgang wird so schnell abgeschlossen, daß die in die Schmelze
eingebrachten Partikel sich nicht oder nur teilweise zersetzen (Treibmittelpulver),
schmelzen oder auflösen (Metallpulver, Keramikpulver). Nach diesem Verfahren können
direkt 3-dimensionale Verbundbauteile hergestellt werden, die z. B. im Falle der Zugabe
des Treibmittelpulvers in einem späteren Schritt des Aufschäumens lediglich durch
Erwärmung auf ihre endgültige Form gebracht werden können. Bei Bauteilen, die kein
Treibmittel enthalten, erhält in diesem Verfahren hergestelltes Verbundwerkstoffbauteil
seine endgültige Form.
Bei aufschäumbaren Verbundwerkstoffbauteilen können diese verschiedene Einlegeteile
aufweisen wie z. B. aus Stahl oder Aluminium. Wenn der Schmelzpunkt des Einlegeteiles
höher als die Schäumtemperatur ist, bleibt das Einlegeteil beim anschließenden
Schäumprozeß erhalten und kann konstruktiv zur Verbesserung der Eigenschaften des
Schaumes dienen. Auch verschiedene Befestigungselemente und andere
Konstruktionselemente können auf diese Weise in ein Metallschaumteil integriert
werden. Auch die Herstellung von 2- und 3-dimensional geformten Sandwichstrukturen
sind nach diesem Verfahren realisierbar, da die hergestellten Bauteile eine 3-
dimensionale Struktur aufweisen (Bild 3). Für die Herstellung der aufschäumbaren
Verbundwerkstoffbauteile sind auch weitere Verfahren wie Walz-, Draht-, Band- oder
Stranggießverfahren geeignet. Das Walzgießverfahren ist in Bild 6 dargestellt.
Zur Herstelllung von Bauteilen nach dem beschriebenen Verfahren sind als
Matrixlegierung grundsätzlich alle Metalle und deren Metalllegierungen geeignet, u. a.
Aluminium, Magnesium, Titan, Eisen, Nickel, Lithium, Mangan, Kupfer, Zink, Silber,
Gold und Blei. Es können grundsätzlich alle pulverförmigen Stoffe als Pulvermaterial
eingesetzt werden, in Abhängigkeit von den Anforderungen, die an das fertige Bauteil
gestellt werden. Als Treibmittel können alle Stoffe eingesetzt werden, vorzugsweise
gasabspaltende Treibmittel wie z. B. Hydride, Carbonate, Hydrate, pulverisierte
organische Substanzen, Stickstoffverbindungen (z. B. Nitride), Hydroxide,
Hydrogencarbonate oder Mischungen reduzierender Stoffe mit Oxiden wie
z. B. SiO2 + C.
Der Mischvorgang mit dem pulverförmigen Material kann im flüssigen bzw. teilflüssigen
Zustand der Metallschmelze stattfinden. Die Mischzeit und die Erstarrungszeit der
Schmelze müssen der Zersetzungsgeschwindigkeit des Treibmittels bzw. der
Schmelzgeschwindigkeit der zugegebenen Pulverpartikel (z. B. Metallpulver) angepaßt
werden. Die Korngröße der zugeführten Pulverpartikel ist ebenfalls ein wichtiger
Verfahrensparameter. Während der Misch- und Erstarrungszeit der Schmelze werden die
Pulverpartikel von Schmelze umgeben, verteilt und eingelagert. Die
Zersetzungstemperatur des Treibmittels bzw. die Schmelztemperatur des zugegebenen
metallischen Pulvers kann hierbei auch deutlich unter dem Schmelzpunkt der gewählten
Metalllegierung liegen, sofern der Misch- und Erstarrungsprozeß mit ausreichender
Geschwindigkeit abläuft. Nach der Erstarrung des so hergestellten Bauteiles entsteht ein
Verbundwerkstoff aus Metall bzw. Metalllegierung, in der die pulverförmigen Teilchen
eingeschlossen vorliegen. Es entsteht ein gasdichter Gußkörper, was im Falle des
Einsatzes eines Treibmittels von wesentlicher Bedeutung für den anschließenden
Aufschäumprozeß ist.
Die Vermischung von Metallschmelze und pulverförmigem Material kann auf
unterschiedliche Weise erfolgen. Die Schmelze kann entweder vor dem Gießprozeß mit
dem pulverförmigen Material vermischt werden oder beim Gießprozeß mit dem Pulver
vermischt werden. Auch eine Vermischung direkt in einer Gießform ist möglich.
Wesentlich bei dem Einbringen des pulverförmigen Materials in die Metallschmelze ist
die homogene Durchmischung und Verteilung des Treibmittels in der Metallschmelze.
Eine gute Verteilung ist z. B. dadurch erzielbar, daß das pulverförmige Material als
Pulverschüttung in den Gießkanal, im Anguß einer Druckform oder in der
Druckgußform eingebracht wird (Bild 1). Abhängig von der gewünschten Form des
Verbundwerkstoffbauteiles kann die in den Gießkanal oder Gießform eintretende
Schmelze so geführt werden, daß das pulverförmige Material vollständig von der
Schmelze aufgenommen und in derselben verteilt wird. Bei Verwendung speziell
konstruierter Druckgußformen können durch die Verwendung von Formnestern gleich
mehrere Verbundwerkstoffbauteile in einem Gießvorgang hergestellt werden.
Zur Herstellung spezieller Legierungen beim Gießprozeß, zur Verbesserung des
Schäumverhaltens des Halbzeuges und zur Erhöhung der Abkühlgeschwindigkeit
können dem Treibmittel schon vor dem Gießprozeß noch weitere pulverförmige
Komponenten zugemischt werden. Das sind z. B.
- - Keramikpartikel (z. B. Oxide, Carbide, Silizide, Nitride)
- - Metallpulver- und deren Legierungen
- - artgleich oder artverwandt z. B. Al zu AlSi7
- - artfremd z. B. Ca, Na, Mg, Zn, C, Si, Mn, Ni, Sn, Fe, Li zu Al
- - Silizium, Kohlenstoff (Grafit)
Auch Agglomerate und Agglomeratgemische aus Treibmitteln und/oder der oben
genannten Komponenten können bei diesem Verfahren eingesetzt werden. Die
Verwendung umhüllter Treibmittel z. B. mit Nickel oder anderen Metallen ist für eine
Verringerung der Zersetzungsgeschwindigkeit des Treibmittels in der Schmelze
anwendbar. Ferner ist eine Kombination von verschiedenen Treibmitteln mit
unterschiedlichen Zersetzungstemperaturen möglich.
Die Erfindung wird anhand der Ausführungsbeispiele näher erläutert:
Eine Druckgußanlage wurde eingesetzt. Eine handelsübliche Aluminiumlegierung
(AlSi9Cu3) wurde als schmelzmetallurgische Komponente verwendet. Eine Menge von
0,3 Gew.-% an Treibmittel (Titanhydridpulver) bezogen auf das Gesamtgewicht des
Gußteiles wurde im Angußkanal der Druckgußform plaziert. Die Kolbengeschwindigkeit
mit der die Schmelze in die Druckgußform eingebracht wurde betrug 3 m/s und der
Druck 100 MPa. Die gesamte Prozeßzeit betrug 11 Sekunden. Nach dem
Druckgußprozeß lag das aufschäumbare Halbzeug vor. Das Gewicht des
aufschäumbaren Halbzeugs betrug 1,5 kg. In einem Ofen wurden unterschiedliche
Bereiche des Druckgußteiles (Halbzeuges) bei Temperaturen über der
Liquidustemperatur der Ausgangslegierung aufgeschäumt. Das ganze Druckgußteil war
aufschäumbar und die erzielte Dichte lag bei 0,7 g/cm3. Die Schaumstruktur war sehr
homogen und die Porengröße lag zwischen 1-2 mm.
Dieses Verfahren wurde bei gleichen Verfahrensparametern wie in Beispiel 1
durchgeführt. Die Kolbengeschwindigkeit mit der die Schmelze in die Druckgußform
eingebracht wurde, wurde auf 1,5 m/s gesenkt. Das Treibmittel lag sehr gleichmäßig im
Halbzeug verteilt vor. Das ganze Druckgußteil war schäumbar und die Schäumbarkeit
war vergleichbar mit Beispiel 1.
Dieses Verfahren wurde bei gleichen Verfahrensparametern wie in Beispiel 1
durchgeführt, mit Ausnahme des Nachhaltedruckes, der im Druckgußwerkzeug auf 50
MPa gesenkt wurde. Das Treibmittel lag sehr gleichmäßig im Halbzeug verteilt vor. Das
ganze Druckgußteil war schäumbar und die Schäumbarkeit war vergleichbar mit
Beispiel 1.
Dieses Verfahren wurde bei gleichen Verfahrensparametern wie in Beispiel 1. Diesmal
wurde das Treibmittel (Titanhydrid) vor dem Gießprozeß mit reinem Aluminiumpulver im
Verhältnis 1 : 1 vermischt. Diese Pulvermischung wurde wiederum im Angußkanal der
Druckgußform plaziert, so daß der Anteil an Treibmittel im aufschäumbaren Halbzeug
bei 0,3 Gew.-% lag. Das Treibmittel lag sehr gleichmäßig im Halbzeug verteilt vor. Das
ganze Druckgußteil war schäumbar und die Schäumbarkeit war vergleichbar mit
Beispiel 1.
Dieses Verfahren wurde bei gleichen Verfahrensparametern wie in Beispiel 1
durchgeführt. Diesmal wurde das Treibmittel (Titanhydrid) vor dem Gießprozeß mit
reinem Zinkpulver im Verhältnis 1 : 1 vermischt. Diese Pulvermischung wurde wiederum
im Angußkanal der Druckgußform plaziert, so daß der Anteil an Treibmittel im
aufschäumbaren Halbzeug bei 0,3 Gew.-% lag. Das Treibmittel lag sehr gleichmäßig im
Halbzeug verteilt vor. Das ganze Druckgußteil war schäumbar und die Schäumbarkeit
war vergleichbar mit Beispiel 1.
Dieses Verfahren wurde bei gleichen Verfahrensparametern wie in Beispiel 1
durchgeführt. Diesmal wurde das Treibmittel (Titanhydrid) vor dem Gießprozeß mit
reinem Siliciumpulver im Verhältnis 1 : 1 vermischt. Diese Pulvermischung wurde
wiederum im Angußkanal der Druckgußform plaziert, so daß der Anteil an Treibmittel
im aufschäumbaren Halbzeug bei 0,3 Gew.-% lag. Das Treibmittel lag sehr gleichmäßig
im Halbzeug verteilt vor. Das ganze Druckgußteil war schäumbar und die Schäumbarkeit
war vergleichbar mit Beispiel 1.
Dieses Verfahren wurde bei gleichen Verfahrensparametern wie in Beispiel
1 durchgeführt. Diesmal wurde das Treibmittel (Titanhydrid) vor dem Gießprozeß mit
Aluminiumoxidpulver (Al2O3) im Verhältnis 1 : 1 vermischt. Diese Pulvermischung wurde
wiederum im Angußkanal der Druckgußform plaziert, so daß der Anteil an Treibmittel
im aufschäumbaren Halbzeug bei 0,3 Gew.-% lag. Eine gute Verteilung von
Aluminiumoxidpulver (Al2O3) und Treibmittel konnte in dem Druckgußbauteil erreicht
werden. Das gesammte Druckgußteil war aufschäumbar und die Schäumbarkeit
vergleichbar mit Beispiel 1.
Dieses Verfahren wurde bei gleichen Verfahrensparametern wie in Beispiel 1
durchgeführt. Diesmal wurde das Treibmittel (Titanhydrid) deshalb vor dem Gießprozeß
mit reinem Aluminiumpulver im Verhältnis 1 : 4 vermischt. Diese Pulvermischung wurde
wiederum im Angußkanal der Druckgußform plaziert, so daß der Anteil an Treibmittel
im aufschäumbaren Halbzeug bei 0,3 Gew.-% lag. Das Treibmittel lag sehr gleichmäßig
im Halbzeug verteilt vor. Das ganze Druckgußteil war schäumbar und die Schäumbarkeit
war vergleichbar mit Beispiel 1.
Dieses Verfahren wurde bei gleichen Verfahrensparametern wie in Beispiel 1
durchgeführt. Diesmal wurde als Treibmittel (Zirkonhydrid) eingesetzt. Ein Menge von
0,3 Gew.-% an Treibmittel (Zirkonhydridpulver) bezogen auf das Gesamtgewicht des
Gußteiles wurde im Angußkanal der Druckgußform plaziert. Das Treibmittel lag sehr
gleichmäßig im Halbzeug verteilt vor. Das ganze Druckgußteil war schäumbar. Die beim
Schäumprozeß erzielte Dichte des Aluminiumschaumes lag etwas höher als in Beispiel 1
und lag bei 1,0 g/cm3.
Dieses Verfahren wurde bei gleichen Verfahrensparametern wie in Beispiel 1
durchgeführ. Als Treibmittel wurde Titanhydrid eingesetzt. Ein Menge von 0,6 Gew.-%
an Treibmittel (Titanhydridpulver) bezogen auf das Gesamtgewicht des Gußteiles wurde
im Angußkanal der Druckgußform plaziert. Das Treibmittel lag sehr gleichmäßig im
Halbzeug verteilt vor. Das ganze Druckgußteil war schäumbar. Die beim Schäumprozeß
erzielte Dichte des Aluminiumschaumes konnte im Vergleich zu Beispiel 1 gesenkt
werden und lag bei 0,5 g/cm3.
Dieses Verfahren wurde bei gleichen Verfahrensparametern wie in Beispiel 1
durchgeführt. Diesmal wurde das Treibmittel (Titanhydrid) deshalb vor dem Gießprozeß
mit reinem Aluminiumpulver im Verhältnis 1 : 1 vermischt, wobei die verwendete
Korngröße des Aluminiumpulvers zwischen 400 und 2000 µm lag. Diese
Pulvermischung wurde wiederum im Angußkanal der Druckgußform plaziert, so daß der
Anteil an Treibmittel im aufschäumbaren Halbzeug bei 0,3 Gew.-% lag. Das Treibmittel
lag sehr gleichmäßig im Halbzeug verteilt vor. Das ganze Druckgußteil war schäumbar
und die Schäumbarkeit war vergleichbar mit Beispiel 1.
Dieses Verfahren wurde bei gleichen Verfahrensparametern wie in Beispiel 1
durchgeführt. Diesmal wurde kein Treibmittel verwendet. Eine Menge von 5 Gew.-%
Aluminiumoxidpulver (Al2O3) bezogen auf das Gesamtgewicht des Gußteiles wurde im
Angußkanal der Druckgußform plaziert. Das Aluminiumoxidpulver lag gleichmäßig im
Gußbauteil verteilt vor.
Dieses Verfahren wurde bei gleichen Verfahrensparametern wie in Beispiel 12
durchgeführt. Diesmal wurde eine Menge von 5 Gew.-% Siliciumcarbidpulver (SiC)
bezogen auf das Gesamtgewicht des Gußteiles im Angußkanal der Druckgußform
plaziert. Das Siliciumcarbid lag gleichmäßig im Gußbauteil verteilt vor.
Dieses Verfahren wurde bei gleichen Verfahrensparametern wie in Beispiel 12
durchgeführt. Diesmal wurde eine Menge von 3 Gew.-% Graphitpulver (C) bezogen auf
das Gesamtgewicht des Gußteiles im Angußkanal der Druckgußform plaziert. Das
Graphit lag gleichmäßig im Gußbauteil verteilt vor.
Dieses Verfahren wurde bei gleichen Verfahrensparametern wie in Beispiel 12
durchgeführt. Diesmal wurde eine Menge von 5 Gew.-% Siliciumpulver (Si) bezogen auf
das Gesamtgewicht des Gußteiles im Angußkanal der Druckgußform plaziert. Das
Silicium lag gleichmäßig im Gußbauteil verteilt vor.
Dieser Versuch wurde bei gleichen Versuchsparametern wie in Beispiel 12 durchgeführt.
Diesmal wurde eine Menge von 5 Gew.-% Aluminiumpulver (Al) bezogen auf das
Gesamtgewicht des Gußteiles im Angußkanal der Druckgußform plaziert. Die
Korngröße des Aluminiumpulvers lag zwischen 50 und 200 µm. Das Aluminium lag
teilweise noch unaufgelöst und gleichmäßig verteilt im Gußbauteil vor.
Dieser Versuch wurde bei gleichen Versuchsparametern wie in Beispiel 12 durchgeführt.
Diesmal wurde eine Menge von 5 Gew.-% Magnesiumpulver (Mg) bezogen auf das
Gesamtgewicht des Gußteiles im Angußkanal der Druckgußform plaziert. Die
Korngröße des Magnesiumpulvers lag zwischen 500 und 2000 µm. Das Magnesium lag
teilweise noch unaufgelöst und gleichmäßig verteilt im Gußbauteil vor.
Dieser Versuch wurde bei gleichen Versuchsparametern wie in Beispiel 12 durchgeführt.
Diesmal wurde eine Menge von 5 Gew.-% eines Gemisches aus 2,5 Gew.-%
Siliciumpulver (Si) und 2,5% Aluminiumoxidpulver (Al2O3) bezogen auf das
Gesamtgewicht des Gußteiles im Angußkanal der Druckgußform plaziert. Beide Pulver
lagen gleichmäßig im Gußbauteil verteilt vor.
Dieser Versuch wurde bei gleichen Versuchsparametern wie in Beispiel 12 durchgeführt.
Diesmal wurde eine Menge von 5 Gew.-% eines Gemisches aus 2,5 Gew.-%
Siliciumpulver (Si) und 2,5% Aluminiumpulver (Al) bezogen auf das Gesamtgewicht des
Gußteiles im Angußkanal der Druckgußform plaziert. Das Silicium lag gleichmäßig im
Gußbauteil verteilt vor. Das Aluminiumpulver zeigte leichte Auflösungserscheinungen
lag aber ansonsten ebenfalls sehr gleichmäßig verteilt vor.
Das Verfahren wird anhand der nachfolgen Zeichnungen näher erläutert. Es zeigen:
Fig. 1: Schematische Darstellung des Verfahrens zur Herstellung von Verbundwerk
stoffbauteilen.
Fig. 2: Schematische Darstellung des Verfahrens zur Herstellung poröser Verbundwerk
stoffbauteile.
Fig. 3: Schematische Darstellung eines weiteren Verfahrens zur Herstellung poröser
Verbundwerkstoffbauteile.
Fig. 4: Schematische Darstellung eines weiteren Verfahrens zur Herstellung poröser
Verbundwerkstoffbauteile.
Fig. 5: Schematische Darstellung eines weiteren Verfahrens zur Herstellung poröser
Verbundwerkstoffbauteile.
Fig. 6: Schematische Darstellung des Verfahrens zur Herstellung von
Verbundwerkstoffbauteilen.
Pulverpartikel 1 werden im Bereich 3 einer Druckgußanlage plaziert. Im einfachsten Fall
kann das durch eine Pulverschüttung im Angußbereich 7 einer Druckgußform 6
erfolgen. Weitere Möglichkeiten die Pulverpartikel einzubringen sind u. a. die
Verwendung einer speziellen Mischkammer in der Druckgußform, das Injizieren der
Pulverpartikel kurz vor dem Druckgußprozeß z. B. durch Gas oder die direkte
Einbringung der Pulverpartikel in die Metallschmelze unmittelbar vor dem
Druckgußprozeß. Um nur in definierten Bereichen des Druckgußteiles eine
Verbundwerkstoffstruktur herzustellen, können die Pulverpartikel auch innerhalb der
Druckgußform z. B. Bereich 3 plaziert werden. In die so vorbereitete Anlage wird nun
eine Metallschmelze 2 eingefüllt und von dem Kolben 8 in die Druckgußform gepreßt.
Durch die hohe Verfahrensgeschwindigkeit werden die Pulverpartikel 1 von der
Metallschmelze mitgerissen und in der Metallschmelze verteilt. In der Druckgußform 6
erstarrt nun diese Mischung als Verbundwerkstoffbauteil 4.
In Ausgestaltung sieht die Erfindung vor, daß, wie in Fig. 2 dargestellt, die Pulverpartikel
1 aus Treibmittel(n) oder Gemischen aus Treibmittel(n) mit weiteren Pulverpartikeln
bestehen. Nach Durchführung des Druckgußprozesses liegt ein aufschäumbares
Verbundwerkstoffbauteil 4 vor. Dieses aufschäumbare Verbundwerkstoffbauteil 4 kann
durch Temperatureinwirkung zu einem fertigen porösen Metallschaumbauteil 5
aufgeschäumt werden. Der Schäumprozeß kann in speziellen Schäumformen erfolgen.
Eine andere Verfahrensvariante ist in Fig. 3 dargestellt. Die Herstellung des schäumbaren
Verbundwerkstoffbauteiles 4 erfolgt wie in Fig. 1 und Fig. 2 beschrieben. In diesem Fall
werden in die Druckgußform Einlegeteile 9 eingelegt und anschließend wie in Fig. 2
beschrieben mit einem schäumbaren Verbundwerkstoff umgossen. Nach Durchführung
des Druckgußprozesses liegt ein aufschäumbares Verbundwerkstoffbauteil 4 vor. Dieses
aufschäumbare Verbundwerkstoffbauteil kann durch Temperatureinwirkung zu einem
fertigen porösen Metallschaumbauteil 5 aufgeschäumt werden. Der Schäumprozeß
kann in speziellen Schäumformen erfolgen.
In Fig. 4 und 5 sind weitere Ausgestaltungen des Verfahrens nach Fig. 3 dargestellt.
In Fig. 6 ist schematisch ein Walzgießverfahen zur Herstellung von
Verbundwerkstoffbauteilen dargestellt. Pulverpartikel 1 werden im Bereich 3 mit einer
Metallschmelze 2 vermischt. Im einfachsten Fall kann das durch Injektion der
Pulverpartikel in die Metallschmelze 2 kurz vor dem Gießwalzprozeß z. B. durch Gas
erfolgen. Die Pulverpartikel 1 bestehen in diesem Fall aus Treibmittel(n) oder Gemischen
aus Treibmittel(n) mit weiteren Pulverpartikeln. Die Pulverpartikel 1 werden von der
Metallschmelze 2 mitgerissen und verteilt. Zwischen den Gießwalzen 10 erstarrt nun
diese Mischung mit hoher Abkühlgeschwindigkeit als Verbundwerkstoffbauteil 4. Nach
Durchführung des Druckgußprozesses liegt ein aufschäumbares
Verbundwerkstoffbauteil 4 vor. Dieses aufschäumbare Verbundwerkstoffbauteil 4 kann
durch Temperatureinwirkung zu einem fertigen porösen Metallschaumbauteil 5
aufgeschäumt werden. Der Schäumprozeß kann in speziellen Schäumformen erfolgen.
Claims (30)
1. Verfahren zur Herstellung von Verbundwerkstoffbauteilen, dadurch
gekennzeichnet, dass einem Formwerkzeug eine Metallschmelze und ein
pulverförmiges Material zugeführt werden und dass die Dauer des
Herstellungsprozesses, d. h. des Misch-, Formgebungs- und Erstarrungsvorganges 5
bis 15 Sekunden beträgt.
2. Verfahren zur Herstellung von Verbundwerkstoffbauteilen, dadurch
gekennzeichnet dass einem Formwerkzeug eine Metallschmelze und ein
treibmittelhaltiges pulverförmiges Material zugeführt werden und dass die
Geschwindigkeit des Herstellungsprozesses, d. h. des Misch-, Formgebungs- und
Erstarrungsvorganges höher ist als die Zersetzungsgeschwindigkeit des Treibmittels.
3. Verfahren nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass das pulverförmige
Material eine Mischung aus Treibmittel- und Keramikpulver ist.
4. Verfahren nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass das pulverförmige
Material eine Mischung aus Treibmittel-, Metall- und Keramikpulver ist.
5. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das pulverfömige
Material Keramikpulver ist.
6. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet dass das pulverförmige
Material Metallpulver ist.
7. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet dass das pulverförmige
Material ein Mehr-Komponenten-Pulver ist und aus einem oder mehreren
Metallpulvern und/oder einem oder mehreren Keramikpulvern besteht.
8. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das pulverförmige
Material Silicium- oder Kohlenstoffpulver ist.
9. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet dass das pulverförmige
Material aus Kurzfasern besteht.
10. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Metallpulver
Aluminium-, Magnesium-, Silizium-, Lithium-, Mangan-, Eisen-, Titan-, Nickel-,
Kupfer-, Zinn- oder Zinkpulver, ein Pulver aus deren Legierungen oder eine
Mischung davon ist.
11. Verfahren nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Menge des
Metallpulvers ein Vielfaches der Treibmittelpulvermenge ist.
12. Verfahren nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass die Pulvermischung
80 Gew.-% Aluminiumpulver oder Aluminiumlegierungspulver und 20% Gew.-%
Titan hydridpulver aufweist.
13. Verfahren nach einem der vorangegangenen Ansprüche 2 bis 4 oder 11 bis 12,
dadurch gekennzeichnet dass die Treibmittelpulverpartikel durch ein anderes
Material umhüllt sind.
14. Verfahren nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, dass die
Treibmittelpulverpartikel durch einen metallischen oder keramischen Werkstoff
umhüllt sind.
15. Verfahren nach einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, dass das pulverförmige Material in Bruchteilen einer Sekunde in
die Metallschmelze eingebracht wird.
16. Verfahren nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, dass das Einbringen des
pulverförmigen Materials in die Metallschmelze innerhalb 40 bis 100 millisec erfolgt.
17. Verfahren nach einem der vorangegangen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
dass zum Zeitpunkt des Mischvorganges mit dem pulverförmigen Material die
Metall-Matrix-Komponente flüssig oder teilflüssig ist.
18. Verfahren nach einem der vorangegangen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
dass das pulverförmige Material vor der Zugabe in die Metallschmelze auf eine
definierte Temperatur gebracht wird.
19. Verfahren nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, dass das pulverförmige
Material vor der Zugabe in die Metallschmelze Raumtemperatur hat.
20. Verfahren nach einem der vorangegangen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
dass das Verfahren Druckgußverfahren ist.
21. Verfahren nach Anspruch 20, dadurch gekennzeichnet, dass das Verfahren
Vakuumdruckgußverfahren ist.
22. Verfahren nach Anspruch 20, dadurch gekennzeichnet, dass die Einmischung des
pulverförmigen Materials in die Metallschmelze kurz vor dem Druckgußvorgang
geschieht.
23. Verfahren nach einem der Ansprüche 20 bis 22, dadurch gekennzeichnet, dass
der Druck in der Füllphase 10 bis 20 MPa und der Nachhaltedruck im Werkzeug 50
bis 150 MPa beträgt.
24. Verfahren nach einem der Ansprüche 20 bis 23, dadurch gekennzeichnet, dass
die Kolbengeschwindigkeit im Druckgußwerkzeug 1 bis 4 m pro Sekunde beträgt.
25. Verfahren nach einem der vorangegangenen Ansprüche 1 bis 24, dadurch
gekennzeichnet, dass das Verfahren ein Walzgieß-, Bandgieß-, Drahtgieß- oder
Stranggießverfahren ist.
26. Verbundwerkstoffbauteil, hergestellt im Verfahren nach einem der vorangegangen
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass in einer Metallmatrix Pulverpartikel
eines anderen oder desselben Materials feinverteilt vorliegen.
27. Aufschäumbares Verbundwerkstoffbauteil, hergestellt im Verfahren nach einem der
Ansprüche 2 bis 4 und 10 bis 26.
28. Aufschäumbares Verbundwerkstoffbauteil nach Anspruch 27, dadurch
gekennzeichnet, dass es eine Stahl-, Nickel-, Cobalt-, Kupfer-, Titan- oder
Aluminiumarmierung aufweist.
29. Aufschäumbares Verbundwerkstoffbauteil nach Anspruch 27 oder 28, dadurch
gekennzeichnet dass es bei Temperaturen im Bereich der Liquidustemperatur der
Matrixlegierung aufgeschäumt wird und dass das dadurch hergestellte Bauteil seine
endgültige Form erhält.
30. Verwendung des Druckgußverfahrens mit Pulverzufuhr zur Herstellung von Metall-
Matrix-Verbundwerkstoffbauteilen.
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