DE19813964A1 - Bussystem mit einer Zentraleinheit eine Mehrzahl von Steuermodulen, insbesondere für Insassenschutzsysteme in Kraftfahrzeugen - Google Patents
Bussystem mit einer Zentraleinheit eine Mehrzahl von Steuermodulen, insbesondere für Insassenschutzsysteme in KraftfahrzeugenInfo
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Description
Die Erfindung betrifft gemäß dem Oberbegriff des Patentanspruchs 1 ein
Bussystem, bei dem mit einer Zentraleinheit eine Mehrzahl von
Steuermodulen in Reihe hintereinander in wenigstens einer Versorgungs
leitung angeordnet sind, insbesondere für Insassenschutzsysteme in Kraft
fahrzeugen.
Bussysteme zur elektrischen Energieversorgung insbesondere in
Kraftfahrzeugen sind in der Art bekannt, daß eine Leitung mit einer
Spannung von z. B. +12 Volt zu zahlreichen Verbrauchern (z. B. Elektro
motoren, andere Geräte) geführt ist, die jeweils einpolig an der Leitung und
außerdem an Masse (Minuspol der Energieversorgung) angeschlossen sind.
Tritt ein niederohmiger Leckwiderstand oder ein Kurzschluß der 12-Volt-
Leitung nach Masse auf, so sind alle Verbraucher nicht mehr betriebsbereit,
und es besteht die Möglichkeit, daß sich die Fahrzeugbatterie durch zu
große Stromentnahme entlädt.
Die DE 35 20 904 C2 beschreibt eine elektronische Schaltvorrichtung für
einen Leistungsschalter eines zu schaltenden Netzzweiges eines Wechsel
spannungs-Leistungsnetzwerkes, bei der die einzelnen Netzzweige parallel
zueinander bezüglich der Sammelschiene angeordnet sind. Die elektro
nische Schaltvorrichtung prüft dabei den elektrischen Widerstand des
zugeordneten Netzwerkes und schaltet die Leistung nur in Abhängigkeit
davon zu bzw. klemmt den betreffenden Netzzweig von der Sammelschiene
ab. Sie ist für ein Bussystem mit in Reihe hintereinander angeordneten
Steuermodulen bzw. mit diesen verbundenen Verbrauchern, bspw. Insassen
schutzeinrichtungen so nicht anwendbar.
Aus der US 5,063,471 ist des weiteren ein Batterieschutz-Schaltkreis zu
entnehmen, bei dem eine Batteriequelle beim Auftritt eines Kurzschlusses
im Laststromkreis von diesem getrennt wird. Nachteilig ist dabei ins
besondere, dazu erst ein Kurzschlußstrom bereits fließen muß. Ist der Betrag
des Kurzschlußstromes jedoch unerwartet hoch, können die Batterie oder
andere wichtige Elektronikbaugruppen bereits davon verstört werden.
Auch das Durchbrennen des Meßwiderstandes ist evtl. zu befürchten.
Darüber hinaus ist aus der nicht vorveröffentlichten Patentanmeldung
DE 196 43 014 ein Bussystem mit einer Ein-Draht-Leitung zu entnehmen, bei
der die Zentraleinheit und/oder die Steuermodule eine Spannungs
versorgungseinrichtung aufweisen, die mittels einer Prüfeinrichtung den
ausgangsseitigen Leitungsabschnitt jeweils auf einen Kurzschluß prüft und
über eine Schaltervorrichtung die ihr eingangsseitig zugeführte Ver
sorgungsspannung erst dann auf den Ausgang durchschaltet, wenn die
Prüfung keinen ausgangsseitigen Kurzschluß ergeben hat. Zwar können
gemäß dieser Anmeldung auch mehrere Versorgungsleitungen vorgesehen
sein, jedoch sind diese als Sternstruktur mit einer entsprechenden Anzahl
von Ein-/Ausgängen an der Zentraleinheit zu verstehen. Für 2-Draht-
Leitungen, bei denen die Module jeweils in Reihe hintereinander zwischen
diesen angeordnet sind, ergibt sich naheliegend zunächst, auch hier für
eine Leitung die Schaltvorrichtungen vorzusehen. Tritt jedoch ein
Kurzschluß auf der jeweils anderen Leitung auf, kann dieser nicht auf den
kurzgeschlossenen Leitungsabschnitt begrenzt werden. Außerdem setzt die
elektrische Schaltung der Prüfeinrichtung eine gewisse Betriebsspannung
voraus, die nicht an beiden Leitungen anliegt. Die Prüfung beider Leitungen
ist aber wesentlich, wenn über das Bussystem insbesondere auch Daten in
Form von Spannungsimpulsen übertragen werden sollen.
Aufgabe der Erfindung ist es daher, das Bussystem der eingangs
beschriebenen Art derart weiterzubilden, daß es sich für eine 2-Draht-
Leitung eignet.
Diese Aufgabe wird durch die kennzeichnenden Merkmale des Patent
anspruchs 1 gelöst. Vorteilhafte Weiterbildungen und Verwendungsmöglich
keiten sind den untergeordneten Ansprüchen zu entnehmen.
Zunächst wird ein Bussystem mit einer entsprechenden Zwei-Draht-Leitung
vorgesehen, zwischen der seriell hintereinander die Steuermodule an
geordnet sind. Es ist wenigstens eine Prüfeinrichtung vorgesehen, die die
Ausgänge auf einen dort wirksamen Kurzschluß prüft. Dazu kann für jeden
Ausgang eine separate Prüfeinrichtung oder aber für die Ausgänge über
Multiplex eine Prüfeinrichtung gemeinsam verwendet werden. Für jede
Leitung ist eine Schaltvorrichtung vorgesehen, mit der die Leitung zwischen
dem Ein- und Ausgang verbunden bzw. getrennt werden kann. Indem diese
für beide Leitungen vorgesehen ist, kann in beiden Leitungen ein dort
auftretender Kurzschluß erkannt und der betroffene Leitungsabschnitt
elektrisch abgetrennt werden, während dessen die andere Leitung weiterhin
zur Energie- und Datenübertragung genutzt werden kann. Durch den
Spannungs-Offset wird erreicht, daß auch gegenüber einem Kurzschluß auf
Massepotential die Leitung, die gerade ein niedriges Spannungspotential
führt, als defekt erkannt und isoliert werden kann.
Durch die Freischaltung des jeweils nachfolgenden Leitungsabschnittes auch
in Abhängigkeit vom Erreichen einer für den Betrieb notwendigen
Versorgungsspannung wird eine schrittweise und damit von der
Leistungsentnahme deutlich schonendere Inbetriebnahme der Module
bewirkt, da die Stromaufnahme deutlich sinkt und langsamer verläuft. Dies
ist für Bussysteme gerade in Kraftfahrzeugen entscheidend, wenn die
Versorgungsspannung zunächst von einer Batterie bereitgestellt wird.
Außerdem werden Fehler bei der Signalerkennung aufgrund zu geringer
Versorgungsspannung vermieden.
Ein derartiges Bussystem läßt sich besonders vorteilhaft einsetzen, wenn zur
Erzeugung des digitalen Spannungssignals eine Signalisierungsendstufe mit
drei Schaltmitteln gemäß dem Anspruch 3 verwendet wird. Durch die drei
Schaltmittel wird es möglich, die zwei spannungspotentiale auf jeweils
beide Leitungen zu schalten und so sowohl über beide Leitungen
gemeinsam als auch über die verbleibende ungestörte Leitung alleine, wenn
die andere Leitung aufgrund eines Kurzschlusses abgetrennt wird. Bis zum
dann abgetrennten Leitungsabschnitt kann die Signalisierung ungestört
fortgesetzt werden. Ist eine Ringstruktur vorgesehen, so können außerdem
die aus der bisher betrachteten Richtung nach dem Kurzschluß liegenden
Module von der anderen Richtung versorgt werden.
Die Erfindung wird nachfolgend anhand von Ausführungsbeispielen und
Figuren näher erläutert.
Kurze Beschreibung der Figuren:
Fig. 1 Ringbussystem mit Masseschluß in der unteren Leitung;
Fig. 2 Strangbussystem mit einer Zentraleinheit mit einem
Schaltmittel zwischen den zwei Leitungen und einem
Kurzschluß auf ein drittes Spannungspotential ϕ3;
Fig. 3 Ausführungsbeispiel einer Prüfeinrichtung mit Schalter
einrichtung.
Die Fig. 1 zeigt ein erstes Ausführungsbeispiel eines Bussystems, bei dem
die Module M über zwei Leitungen L1, L2 der Versorgungsleitung in einer
Ringstruktur beidseitig mit einer Zentraleinheit 1 verbunden sind. Die
Zentraleinheit 1 kann an jeden der I/O-Ports A, B, C, D eines der zwei zur
Spannungsversorgung und Signalisierung dienenden Spannungspotentiale
ϕ1 und ϕ2 schalten.
Über die zwei Leitungen L1 und L2 sind die Module M1 . . . Mx . . . mit der
Zentraleinheit 1 verbunden, in dem diese zwischen den zwei Leitungen L1
und L2 jeweils parallel hintereinander angeordnet sind. Die einzelnen
Module M1 . . . Mx empfangen jeweils die sich einstellende Potentialdifferenz
zwischen der ersten und zweiten Leitung L1, L2. Als High-Spannungspegel
wird eine hohe Potentialdifferenz zwischen L1 und L2 angesehen, als Low-
Spannungspegel entsprechend eine niedrige Potentialdifferenz, ins
besondere die Spannung Null. Die Zuordnung eines digitalen logischen
Wertes (logisch 0 bzw. 1) ist davon unabhängig. So kann insbesondere als
Ruhezustand ein High-Spannungspegel verwendet werden, um die
Spannungsversorgung der einzelnen Module M1 . . . Mx . . . zu gewährleisten,
auch wenn keine Signale übertragen werden.
Alle Module M weisen in diesem Ausführungsbeispiel für jede Leitung L1, L2
eine Kurzschlußprüfeinrichtung 4 auf, die den Ausgang der jeweiligen
Leitung auf einen wirksamen Kurzschluß, nämlich einen dort wirksamen zu
kleinen Widerstand, prüft. Für jede der zwei Leitungen L1, L2 ist jeweils eine
Schaltereinrichtung (5a = zu, 5b auf) zwischen dem Ein- und Ausgang einer
Leitung in einem Modul (Mx, Mx-1) vorgesehen, die leitend (5a) oder
nichtleitend sein kann (5b) und von der jeweiligen Prüfeinrichtung 4
gesteuert wird.
Steuert somit bspw. die Zentraleinheit 1 zunächst über den I/O-Port A zur
Leitung L1 das Spannungspotential ϕ1, so wird nach dem Durchlaufen der
vorherigen (nicht dargestellten) Module M1 . . . Mx-2 das Modul Mx erreicht.
Zunächst waren dabei alle Schaltereinrichtungen 5 in Mx-1 sowie in allen
nachfolgenden Modulen Mx noch offen (5b). Die Prüfeinrichtung 4 erkannte
jedoch im nachfolgenden Leitungsabschnitt der Leitung L1 keinen Kurz
schluß und schloß daher die Schaltereinrichtung (5a). Das Spannungs
potential ϕ1 wird damit auf der Leitung L1 zum Modul Mx gelangen und
auch dort auf einen ausgangsseitigen Kurzschluß prüfen. Da auch in diesem
Fall kein Kurzschluß auftrat, wurde auch diese Schaltereinrichtung (5)
geschlossen.
Empfängt die Zentraleinheit 1 am I/O-Port C das auf die Leitung L1 in A
zugeschaltete spannungspotential ϕ1, kann diese die Leitung L1 als
freigegeben erkennen. Zur Sicherheit kann ggf. mit dem zweiten
spannungspotential ϕ2 geprüft werden. Entscheidend für die Erkennung
eines Kurzschlusses durch die Prüfeinrichtungen 4 ist jeweils eine Potential
differenz zwischen dem Spannungspotential des ausgangsseitigen Leitungs
abschnittes. Stimmt daher das bis zu dem Modul Mx freigegebene
Spannungspotential zufällig mit dem Kurzschlußpotential überein ist eine
Erkennung nicht ohne weiteres möglich. Durch Prüfung auch mit einem
anderen Spannungspotential kann dies nachgeprüft werden. Aus diesem
Grunde ist es auch wesentlich, daß beide Spannungspotentiale ϕ1, ϕ2
gegenüber einem Massepotential ϕ0 einen Spannungs-Offset aufweisen. Um
dies anschaulich erläutern zu können, ist in Fig. 1 zwischen den Modulen
Mx-1 und Mx ein Kurzschluß auf das Massepotential ϕ0 skizzenhaft
angedeutet. Der Kurzschluß auf Masse ist im allgemeinen besonders häufig,
da gerade auch in Kraftfahrzeugen oft die elektrische Masse am unisolierten
metallischen Gehäuse geführt wird. Bereits leichte Isolationsfehler in dem
Leitungsabschnitt können daher einen derartigen Kurzschluß hervorrufen.
Würde nun die zweite Leitung L2 mit dem gleichen Spannungspotential,
also dem Massepotential ϕ0 betrieben, wäre eine Kurzschlußprüfung nicht
ohne weiteres möglich. Da die Leitung L2 aber vorzugsweise mit dem
Spannungspotential ϕ2 betrieben wird, welches einen Spannungs-Offset
von bspw. 2 Volt gegenüber dem Massepotential ϕ0 aufweist, erkennt die
Prüfeinrichtung 4 in Mx-1 den Kurzschluß am Ausgang, bspw. über einen sich
über diese Potentialdifferenz einstellenden Prüfstrom. Die Schalterein
richtung 5 wird daher offen gehalten (5b).
Die nachfolgenden Module Mx . . . erhalten daher nicht mehr das
Spannungspotential ϕ1 vom I/O-Port B. Folglich bleiben die Schalter
einrichtungen 5 dieser Module zunächst geöffnet. Eine Signalisierung ist
dennoch möglich, indem nunmehr nur an dem I/O-Port A das jeweilige
Spannungspotential angelegt wird, bspw. ϕ1 für "High" und ϕ2 für "Low",
falls ϕ1 < ϕ2. Über den Masseanschluß der Module an das Massepotential ϕ0
erfolgt dabei der Potentialbezug.
Außerdem wird anhand von Fig. 1 auch der Vorteil zweier Längsschalter 5 je
Modul M bei einer Ringstruktur deutlich, da so die Zentraleinheit 1 auch die
herkömmliche Signalisierung als Potentialdifferenz aus ϕ1 und ϕ2 über die
Leitungen L1 und L2 fortsetzen kann, indem die I/O-Ports parallel senden, im
Fall eines Kurzschlusses in Leitung L2 die I/O-Ports B und D der Zentraleinheit
1. Ein Massekurzschluß in Leitung L1 gegenüber ϕ1 würde ebenfalls in oben
beschriebener Weise von den Prüfeinrichtungen 4 der benachbarten
Module Mx-1, Mx erkannt.
Anhand der Fig. 2 soll zunächst der Fall eines Kurzschlusses auf ein anderes
drittes Spannungspotential ϕ3 diskutiert werden. Diese Form eines
Kurzschlusses kann in einer schlecht isolierten Leitung bspw. auf das
Betriebsspannungspotential eines Batteriebordnetzes in Kraftfahrzeugen
auftreten.
Falls die Potentialdifferenz zwischen dem ersten und dritten
Spannungspotential für die Erkennung durch die Prüfeinrichtungen 4 zu
schwach ist, können diese zusätzlich auch gegenüber dem separaten
Masseanschluß der Module M auf das Massepotential ϕ0 hin prüfen.
Darüber hinaus kann mittels einer Prüfung beiden Spannungspotentiale ϕ1
und ϕ2 auf der Leitung L1 ein solcher Kurzschluß auf ein drittes Spannungs
potential ϕ3 erkannt werden, da im allgemeinen bei wenigstens einem
dieser Spannungspotentiale ϕ1 oder ϕ2 die Potentialdifferenz zu ϕ3 für die
Kurzschlußerkennung ausreicht.
Aus diesem Grunde erweist es sich als besonders vorteilhaft, wenn in der
Zentraleinheit 1 eine Signalisierungsendstufe verwendet wird, die drei
Schaltmittel S1, S2 und S3 aufweist, die jeweils zwischen dem ersten
Spannungspotential ϕ1, der Leitung L1, der Leitung L2 und dem zweiten
Spannungspotential ϕ2 angeordnet sind. Die Schaltmittel S1 bis S3 sind in
Fig. 2 als Schalter skizziert, real jedoch selbstverständlich in Form von an
sich bekannten Transistorschaltern ausgeführt. Dadurch ist es besonders
einfach möglich beide Leitungen auf alle möglichen Kurzschlüsse hin zu
prüfen und auch bei Ausfall einer Leitung (L1) durch Kurzschluß (auf ϕ3) über
die jeweils intakte Leitung (L1) weiter zu signalisieren, da beide Leitungen
beide Spannungspotentiale annehmen können. So kann bei geschlossenem
Schaltmittel S2, Öffnen von S1 und Schließen von S3 ϕ2 auf die Leitung L2
angelegt werden, ϕ1 durch Schließen von S1 und Öffnen von S3. Dies ist
besonders dann äußerst vorteilhaft, wenn die Versorgungsleitung nur eine
offene Strangleitung ist und keine Signalisierung wie beim Ring gemäß Fig. 1
über den anderen Abschnitt des Bussystems erfolgen kann. Die Leitungen L1
und L2 sind bei geöffneten Schaltmitteln S1, S2, S3 im Normalbetriebszustand
dabei potentialfrei und floatend.
Durch die Schaltereinrichtungen 5, die sogenannten Längsschalter, mit
Kurzschlußprüfeinrichtung 4 kann ein Kurzschluß somit immer auf einen
Leitungsabschnitt zwischen zwei Modulen (Mx, Mx-1) begrenzt und die
Signalisierung fortgesetzt werden.
So können die an die Module Mx angeschlossenen Verbraucher Vx weiterhin
mit einer Spannung versorgt und die Steuerung dieser fortgesetzt werden.
Dies ist von ganz besonderer Bedeutung, wenn ein derartiges Bussystem für
ein Insassenschutzsystem von Kraftfahrzeugen eingesetzt wird, da in diesem
Fall wenigstens ein Teil der Module M als Verbraucher V sicherheitsrelevante
Insassenschutzeinrichtungen, bspw. Airbags, Gurtstraffer etc. aufweisen.
Diese müssen auch bei einem einfachen Defekt der Versorgungs- und
Datenleitung weiter betrieben werden können. Gerade bei Unfällen ist auch
die Gefahr der Verletzung oder Zerstörung der Leitungen besonders hoch.
Durch die 2-Draht-Versorgungsleitung mit den zwei Längsschaltern je Modul
wird es möglich, mit nur noch einer vollständig intakten Leitung die
Energie- und Datenübertragung aufrechtzuerhalten und eine Dauer
belastung der Spannungsversorgung über den Kurzschluß zu vermeiden,
welcher die Signalisierung meist unmöglich machen würde oder zumindest
die begrenzten Energiereserven, insbesondere einer Autobatterie, stark
belastet.
Fig. 3 zeigt nun noch ein mögliches Ausführungsbeispiel einer solchen
Prüfeinrichtung 4 mit Schaltereinrichtung 5.
Die Prüfeinrichtung 4 weist einen zur Zentraleinheit 1 gerichteten Anschluß
2 auf, der mit einer Gleichspannung von beispielsweise +12 oder +20 Volt
(Spannungspotential ϕ1) versorgt wird, wenn die vorangehenden Module
die Weiterschaltung durch die Längsschalter freigegeben haben.
Die Prüfeinrichtung 4 ist derart ausgebildet, daß es nach dem Zuschalten
des Spannungspotentials ϕ1 die Prüfeinrichtung 4 zunächst einen stabilen
Zustand annimmt und die Spannung von 12 Volt nicht unmittelbar an den
Ausgang 3 durchschaltet, sondern zuerst prüft, ob der Ausgang 3 mit einem
so niedrigen Abschlußwiderstand gegenüber dem Spannungspotential ϕ1
oder Masse versehen ist, daß dies als Kurzschluß angesehen wird. Beim
Vorhandensein eines derartigen als Kurzschluß interpretierten Zustands
wird die Spannung von beispielsweise 12 Volt vom Anschluß 2 nicht an den
Anschluß 3 durchgeschaltet. Dadurch wird verhindert, daß unnötigerweise
zu viel Leistung aus der Fahrzeugbatterie entnommen wird. Außerdem kön
nen dadurch mögliche Gefahren durch Überhitzung vermieden werden.
Im Beispiel weist Prüfeinrichtung 4 einen zwischen den Anschluß 2 und
Massepotential ϕ0 geschalteten Kondensator 23 auf, der im Beispiel einen
Wert von 47,0 µF hat. Mit dem Anschluß 2 ist der nicht-invertierende
Anschluß eines Komparators 25 verbunden, an dessen invertierendem
Eingang eine Spannung von +8 Volt anliegt. Das Ausgangssignal des
Komparators 25 nimmt daher dann einen hohen Wert an, wenn die
Spannung am Anschluß 2 einen Wert von +8 Volt überschreitet. Der
Ausgang des Komparators 25 ist mit einem Steuereingang einer Stromquelle
27 verbunden. Diese ist durch ein Pfeilsymbol, das zwischen zwei
parabelförmige Linien eingesetzt ist, symbolisiert. Der Stromeingang der
Stromquelle 27 ist mit dem Anschluß 2 verbunden, der Stromausgang der
Stromquelle 27 ist mit dem Anschluß 3 verbunden. Mit dem Anschluß 3 ist
außerdem der invertierende Eingang eines weiteren Komparators 29
verbunden, dessen nicht-invertierender Eingang an einer positiven
Spannung von +4 Volt liegt. Der Ausgang des weiteren Komparators 29 ist
mit dem Steuereingang der elektrisch gesteuerten Schaltereinrichtung,
dem Längsschalter 5 verbunden, die im übrigen einerseits mit dem An
schluß 2 und andererseits mit dem Anschluß 3 verbunden ist und je nach
dem Wert der dem Steuereingang zugeführten Spannung die Verbindung
zwischen den beiden genannten Anschlüssen herstellt oder trennt, soweit
es sich um einen Stromfluß von Anschluß 2 zum Anschluß 3 handelt.
Im Beispiel ist die Schaltereinrichtung 5 durch einen niederohmigen Halb
leiterschalter, speziell einen Transistor, im Beispiel einen Feldeffekttransi
stor (FET) 32 verwirklicht, und zwar im Beispiel der Fig. 3 durch einen p-Ka
nal-FET. Der Gate-Anschluß G des FET 32 ist, wie erwähnt, mit dem Ausgang
des Komparators 29 verbunden, der Source-Anschluß S ist mit dem positiven
Anschluß des Kondensators 23 und somit mit den Anschluß 2 verbunden,
der Drain-Anschluß D ist mit dem Anschluß 3 verbunden. In dem FET 32 ist,
wie allgemein üblich, eine Diode 33 als Schutzdiode integriert, die bei
gesperrtem FET 32 einen Stromfluß vom Anschluß D zum Anschluß S
ermöglicht.
Die Wirkungsweise ist wie folgt:
Nach dem Zuschalten des Spannungspotentials, bspw. ϕ1 (12 Volt), wird der Kondensator 23 mit einer bestimmten Zeitkonstante aufgeladen. Die Schaltereinrichtung 5 ist für den Stromfluß vom Kondensator 23 zum Ausgang 3 gesperrt.
Nach dem Zuschalten des Spannungspotentials, bspw. ϕ1 (12 Volt), wird der Kondensator 23 mit einer bestimmten Zeitkonstante aufgeladen. Die Schaltereinrichtung 5 ist für den Stromfluß vom Kondensator 23 zum Ausgang 3 gesperrt.
Sobald die Spannung am Kondensator 23 den Wert von 8 Volt überschreitet,
wird über den Komparator 25 die Stromquelle 27 eingeschaltet. Diese speist
einen konstanten Strom, der im Beispiel einen Wert von 30 mA hat, in die
mit dem Anschluß 3 verbundenen Leitungen ein. Wenn der Anschluß 3 nicht
mit einem zu niedrigen Widerstand nach Masse abgeschlossen ist, wenn also
kein Kurzschluß vorliegt, so erreicht die Spannung am Ausgang 3 nach einer
gewissen Zeit einen wert von +4 Volt. Dies führt dazu, daß die Spannung
am Gate G des FET 32 von einem positiven Wert zu einem negativen Wert
wechselt, und dadurch wird der FET 32 leitend gesteuert und somit ist ein
Stromfluß vom Kondensator 23 zum Ausgang 3 möglich. Dagegen würde bei
einem Kurzschluß des Ausgangs 3 die genannte Spannung von 4 Volt nicht
erreicht werden, und der FET 32 würde nicht leitend gesteuert werden. Die
Komparatoren bilden Schwellenwertvorrichtungen, und der Komparator 29
bildet zusammen mit der Stromquelle 27 eine Vorrichtung zum Prüfen des
Ausgangs 3 auf einen dort vorhandenen Kurzschluß. Der Strom der Strom
quelle ist erheblich kleiner als der Strom, der beim Durchschalten der Schal
tereinrichtung 5 bei einem Kurzschluß zum Anschluß 3 fließen würde.
Anstatt eines p-Kanal-FETs für die Schaltereinrichtung 5 könnte auch ein n-
Kanal-FET vorgesehen werden, wobei dann nur dessen Anschlüsse S und D
sowie die Gate-Steuerspannung gegenüber der Fig. 3 vertauscht wären. Die
in dem n-Kanal-FET ohnehin vorhandene Diode zum Schutz des FET ist dabei
bezüglich des dem Anschluß 3 zuzuführenden Stroms in gleicher Weise ge
polt wie in Fig. 3.
Um alle Anschlüsse eines Moduls Mx zu prüfen, muß entweder mittels eines
Multiplexers diese Prüfeinrichtung 4 jeweils umgeschaltet werden. Vorteil
hafter hingegen ist es trotz des höheren Bauelementeaufwandes, für jeden
Anschluß eines Moduls eine solche Prüfeinrichtung 4 vorzusehen. Bei
Ringstrukturen muß darüber hinaus noch beachtet werden, daß die
Spannungspotentialausbreitung in zwei Richtungen möglich ist und folglich
auch eine bidirektionale Prüfeinrichtung 4 vorgesehen werden, wie sie
bspw. aus der nicht vorveröffentlichten Patentanmeldung DE 196 43 014
entnommen werden kann. Vorzugsweise wird für alle Prüfeinrichtungen 4
eines Moduls Mx nur ein gemeinsamer Kondensator 23 verwendet, wodurch
am Platz für dieses relativ große Bauelemente gespart und es für die
Energiespeicherung größer ausgelegt werden kann.
Claims (4)
1. Bussystem, insbesondere für Insassenschutzsysteme in Kraftfahrzeugen,
bei dem mit einer Zentraleinheit eine Mehrzahl von Steuermodulen in
Reihe hintereinander ringförmig und/oder linear in wenigstens einer
Versorgungsleitung angeordnet sind, dadurch gekennzeichnet, daß
- a) die Versorgungsleitung(en) eine Zwei-Draht-Leitung ist (sind) und
- b) jedes Steuermodul für jede der zwei Leitungen (L1, L2) einen Ein- und einen Ausgang aufweist,
- c) daß wenigstens eine Prüfeinrichtung (4) vorgesehen ist, die zum Prüfen eines Ausgangs auf einen an diesem Ausgang wirksamen Kurzschluß, nämlich einen dort wirksamen zu kleinen Widerstand, ausgebildet ist,
- d) für jede der zwei Leitungen (L1, L2) jeweils eine Schaltereinrichtung (5a, 5b) zwischen dem Ein- und Ausgang einer Leitung vorgesehen ist und
- e) die Schaltereinrichtungen (5a, 5b) erst dann jeweils eine Verbindung (5a) zwischen dem Ein- und Ausgang jeder der zwei Leitungen (L1, L2) durchschalten, wenn mittels der Prüfeinrichtung (4) an dem jeweiligen Ausgang eine Prüfung durchgeführt wurde und diese das Nicht vorhandensein eines Kurzschlusses ergeben hat, wobei
- f) eingangsseitig beide Leitungen ein gleiches oder unterschiedliches Spannungspotential/e (ϕ1, ϕ2) aufweisen, welches jedoch einen zur Kurzschlußprüfung ausreichenden Spannungs-Offset gegenüber dem Massepotential (ϕ0) aufweist bzw. aufweisen.
2. Bussystem nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die
Schaltereinrichtungen (5a, 5b) erst dann wenigstens einen der Ausgänge
auf den jeweiligen Eingang der Leitungen (L1, L2) durchgeschalten, wenn
eine Spannungsversorgungsvorrichtung (23) eine für den Betrieb des
Steuermoduls (M) und vorzugsweise für den Betrieb eines an sie
angeschlossenen Verbrauchers (V) ausreichende Spannung erreicht hat.
3. Verwendung eines Bussystems nach einem der vorangehenden
Ansprüche für
- a) Bussysteme mit einer Signalisierungsendstufe (1) zur Erzeugung digitaler High- und Low-Spannungspegel-Signale, wobei die Signalisierungs endstufe,
- b) ein erstes Schaltmittel (S1) zwischen einer erstem Spannungspotential (ϕ1) und der ersten Leitung (L1),
- c) ein zweites Schaltmittel (S2) zwischen der ersten (L1) und der zweiten Leitung (L2)
- d) und ein drittes Schaltmittel (S3) zwischen einem zweiten gegenüber dem ersten niedrigeren Spannungspotential (ϕ2) und der zweiten Leitung (L2) vorgesehen sind, und
- e) in Abhängigkeit von einem Kurzschluß auf einer der Leitungen die Signalisierung als Potentialdifferenz beider Leitungen oder als Potential differenz der einen, nicht kurzgeschlossenen Leitung zu einem festen dritten Spannungspotential, insbesondere dem Massepotential.
4. Verwendung eines Steuermoduls nach einem der vorangehenden
Ansprüche für ein Bussystem eines Insassenschutzsystems, insbesondere
in Kraftfahrzeugen, bei dem über das Bussystem die Steuermodule
untereinander sowie mit einer Zentraleinheit kommunikationsfähig
verbunden sind und bei dem wenigstens einem Teil der Steuermodule
Insassenschutzeinrichtungen zugeordnet sind, welche von den Steuer
modulen auf einen Auslösebefehl hin ausgelöst werden.
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE19813964A DE19813964A1 (de) | 1998-03-28 | 1998-03-28 | Bussystem mit einer Zentraleinheit eine Mehrzahl von Steuermodulen, insbesondere für Insassenschutzsysteme in Kraftfahrzeugen |
Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE19813964A DE19813964A1 (de) | 1998-03-28 | 1998-03-28 | Bussystem mit einer Zentraleinheit eine Mehrzahl von Steuermodulen, insbesondere für Insassenschutzsysteme in Kraftfahrzeugen |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE19813964A1 true DE19813964A1 (de) | 1999-08-19 |
Family
ID=7862818
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE19813964A Ceased DE19813964A1 (de) | 1998-03-28 | 1998-03-28 | Bussystem mit einer Zentraleinheit eine Mehrzahl von Steuermodulen, insbesondere für Insassenschutzsysteme in Kraftfahrzeugen |
Country Status (1)
| Country | Link |
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