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DE19812024A1 - Vorrichtung zum Transport von Verpflegungsgütern an Bord eines Flugzeuges - Google Patents

Vorrichtung zum Transport von Verpflegungsgütern an Bord eines Flugzeuges

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DE19812024A1
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DE
Germany
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transport
transport channel
coupling
towing
drive
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Application number
DE1998112024
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DE19812024C2 (de
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Wilfried Sprenger
Bernd Roessner
Hans-Juergen Mueller
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Airbus Operations GmbH
Original Assignee
DaimlerChrysler Aerospace AG
Airbus Operations GmbH
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Publication date
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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B64AIRCRAFT; AVIATION; COSMONAUTICS
    • B64DEQUIPMENT FOR FITTING IN OR TO AIRCRAFT; FLIGHT SUITS; PARACHUTES; ARRANGEMENT OR MOUNTING OF POWER PLANTS OR PROPULSION TRANSMISSIONS IN AIRCRAFT
    • B64D11/00Passenger or crew accommodation; Flight-deck installations not otherwise provided for
    • B64D11/0007Devices specially adapted for food or beverage distribution services

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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Aviation & Aerospace Engineering (AREA)
  • Table Equipment (AREA)

Abstract

Bei einer Vorrichtung zum Transport von Verpflegungsgütern an Bord eines Flugszeugs, die innerhalb eines Verteilsystems von Verpflegungsgütern für horizontale Förderstrecken vorgesehen ist und mindestens einen Transportkanal aufweist, besteht die Erfindung darin, daß in dem Transportkanal mindestens eine Schleppeinrichtung vorgesehen ist, welche die Verpflegungsgüter innerhalb des Transportkanals transportiert. DOLLAR A Dabei ist vorteilhaft, daß die erfindungsgemäße Vorrichtung mit nur einem geringen Systemgewicht und einem geringen Aufwand den horizontalen Transport der Verpflegungsboxen (Transportboxen) innerhalb des Verteilsystems realisiert.

Description

Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Transport von Verpflegungsgütern an Bord eines Flugzeuges, die innerhalb eines Verteilsystems von Verpflegungs­ gütern für horizontale Förderstrecken vorgesehen ist und mindestens einen Transportkanal aufweist.
Derartige Horizontalförderer sind beispielsweise aus der DE-OS 43 02 706 oder auch DE-PS 44 33 234 bekannt und dienen dazu, Verpflegungsschachteln bzw. Lagerboxen von einem zentral angeordneten Behälter in Form eines Fracht­ containers zu einer Verteilerstation oder auch direkt zum Passagier in der Passa­ gierkabine zu befördern. Dazu ist ein Transportkanal vorgesehen, der Vertikal­ förderer und Horizontalförderer umfaßt. Der Horizontalförderer in dem bekann­ ten Stand der Technik ist als Laufband ausgebildet, wie in Fig. 5 und 10 der Druckschrift DE-OS 43 02 706 ersichtlich ist. Der Antrieb dieses Laufbandes erfolgt mittels einer elektrisch angetriebenen Walzengruppe. Herkömmliche Horizontalförderer realisieren den Transport von Verpflegungsschachteln bzw. -boxen somit über ein umlaufendes Zugmittel wie Förderband, Zahnriemen, Kette, Seil oder ähnliches. Um unkontrollierte Bewegungen der Verpflegungs­ boxen (beispielsweise Verrutschen der Boxen) zu verhindern, muß der Trans­ port an jeder Stelle und zu jedem Zeitpunkt formschlüssig erfolgen. Das erfor­ dert besondere Einrichtungen an den Zugmitteln und an jeder Box. Bei einer Anordnung von mehreren Horizontalförderern hintereinander innerhalb eines Transportkanals ist somit für jedes Zugmittel ein Antriebs- und Steuersystem notwendig. Dies ist mit einem hohen Systemgewicht verbunden, was insbeson­ dere im Flugzeugbau unerwünscht ist und den dortigen Anforderungen an eine immer leichtere Bauweise und Gewichtseinsparungen nicht entspricht.
Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung zum Trans­ port von Verpflegungsgütern an Bord eines Flugzeuges zu schaffen, die die aufgezeigten Nachteile vermeidet.
Diese Aufgabe wird bei einer gattungsgemäßen Vorrichtung mit den im Patent­ anspruch 1 genannten Maßnahmen gelöst.
Dabei ist insbesondere von Vorteil, daß die erfindungsgemäße Vorrichtung mit nur einem geringen Systemgewicht und einem geringen Aufwand den horizon­ talen Transport der Verpflegungsboxen (Transportboxen) innerhalb des Ver­ teilsystem realisiert.
Weiterbildungen und vorteilhafte Ausgestaltungen sind in den Unteransprüchen 2 bis 12 angegeben.
In der Zeichnung ist ein Ausführungsbeispiel der Erfindung dargestellt. Es wird nachstehend anhand der Fig. 1 bis 5 näher beschrieben. In den Figuren sind gleiche Bauteile mit gleichen Bezugszeichen versehen.
Es zeigt
Fig. 1 ein Verteilsystem von Verpflegungsgütern an Bord eines Flugzeuges,
Fig. 2 eine Anordnung von Transportboxen innerhalb eines Transportkanals,
Fig. 3 die Anordnung von einer Schleppeinrichtung und einer Transportbox innerhalb des Transportkanals,
Fig. 4 die Ansicht einer an der Schleppeinrichtung angeordneten Kupplungsein­ richtung und
Fig. 5 die Kupplungseinrichtung in einer perspektivischen Darstellung.
Die Fig. 1 zeigt ein Verteilsystem 1 von Verpflegungsgütern an Bord eines Flug­ zeuges. Von einem Behälter 2 ausgehend, der im Frachtraum des Flugzeuges unterhalb eines Fußbodens 3 der Passagierkabine untergebracht ist, werden die Verpflegungsgüter dem flugzeugspezifischen Verteilsystem 1 zur Verfügung ge­ stellt. Die Verpflegungsgüter sind in der gezeigten Ausführung in Transportbo­ xen 11 gelagert. Die Transportboxen 11 sind in der bevorzugten Ausgestaltung quaderförmig und besitzen solche Abmessungen, daß an sich bekannte Menü­ schachteln darin untergebracht werden können. Die Transportboxen 11 werden über einen Unterflurverteiler 6 dem Verteilsystem 1 zugeführt. Das Verteil­ system 1 besteht aus Vertikalförderern 5 und 5a sowie aus horizontal angeord­ neten Transportkanälen 4. Jeder Vertikalförderer 5, 5a ist mit einem unterhalb des Fußbodens 3a des oberen Passagierdecks verlaufenden Transportkanal 4 verbunden, wobei hier jedoch nur der mit dem Vertikalförderer 5 verbundene Transportkanal 4 gezeigt ist.
In Fig. 2 sind beispielhaft zwei Transportboxen 11 und 11' gezeigt, die inner­ halb des Transportkanals 4 angeordnet sind und entlang einer Führungsschiene 7 bewegt werden können. An den sich jeweils gegenüberliegenden Stirnseiten der Transportboxen 11 und 11' sind jeweils Koppelelemente 12 und 13 so­ wie 12' und 13' vorgesehen. Die Koppelelemente sind so ausgebildet, daß durch seitliches Einschieben einer Transportbox in den Transportkanal 4 ein formschlüssiger Eingriff mit den entsprechenden Koppelelementen einer weite­ ren Transportbox gebildet wird. In der Fig. 2 ist dies anhand des Koppelelemen­ tes 13 der Transportbox 11 und des Koppelelementes 12' der Transportbox 11' ersichtlich. Dazu sind die Koppelelemente von identischer Formgebung, vor­ zugsweise als Winkelelemente ausgebildet, an den Stirnseiten 14 und 15 der Box 11 aber jeweils spiegelbildlich versetzt zur Längsachse der Transportboxen angeordnet. Der durch den Winkel 12 gebildete offene Spalt 16 befindet sich an der Stirnseite 14 in Richtung Vorderkante der Transportbox 11. Der durch den Winkel 13 gebildete offene Spalt 17 befindet sich an der Stirnseite 15 in Rich­ tung Hinterkante der Transportbox 11. Die Spalte 16 und 17 sind so breit, daß ein Eingriff der Winkelelemente ineinander möglich ist. Durch eine solche Kopp­ lung der Transportboxen (beispielhaft 11 und 11') kann ein zusammenhängen­ der Zugverband gebildet werden, der innerhalb des Transportkanals 4 bewegt werden kann. Das An- und Abkoppeln einer Transportbox 11 bzw. 11' ge­ schieht durch seitliche Verschiebung der jeweiligen Box. Dieser An- bzw. Ab­ koppelvorgang wird an den Ausgabestellen vorgenommen, d. h. an den Aus­ schleuspositionen, an denen das entsprechende Verpflegungsgut aus dem Transportkanal 4 an eine Bordküche oder direkt dem Passagier übergeben werden kann.
In Fig. 3 ist ein Transportkanal 4 gezeigt, wie er bereits beschrieben wurde. Die Führungsschiene 7 ist hier als Zahnstange 19 ausgebildet. Der Zugverband von Transportboxen, die innerhalb des Transportkanals 4 bewegt werden müssen, wird hier nur beispielhaft durch die Transportbox 11 demonstriert. Für den Transport von mehreren Transportboxen ist erfindungsgemäß eine Schlepp­ einrichtung 18 vorgesehen, die an den Zugverband der Transportboxen 11 ankuppelbar ist und sozusagen als "Lokomotive" damit diesen Verband im Transportkanal 4 auf horizontaler Förderstrecke bewegt. Die Schleppeinrich­ tung 18 weist ein Antriebssystem und ein Steuersystem auf, die das Bewegen der Transportboxen 11, 11' innerhalb des Transportkanals 4 ermöglichen. Über eine Kupplungseinrichtung 20 ist eine Verbindung mit den Transportboxen 11 und 11' möglich. Die Kupplungseinrichtung 20 weist eine Kupplungsstange 21, ein Kopfteil 22 und ein Anschlagteil 23 auf. Diese Kupplungseinrichtung 20 wird näher in den Fig. 4A und 4B und 5 gezeigt und beschrieben.
Die Schleppeinrichtung 18 übernimmt somit die Funktion des Antriebs und der Steuerung von mehreren Transportboxen. Der Transportkanal 4 kann gegenüber dem bisherigen Stand der Technik einfach und raumsparend gestaltet sein, da er lediglich das Führen der Boxen übernimmt. Da für jeden Transportkanal nur ein Antriebs- und Steuersystem benötigt wird, entstehen relativ geringe Investi­ tionskosten und Systemgewichte. Wartung und Instandsetzung werden verein­ facht und erleichtert, weil eine Schleppeinrichtung leicht ausgetauscht und außerhalb des Flugzeuges repariert werden kann. Somit entstehen keine Stand­ zeiten aufgrund defekter Schleppeinrichtungen. Weil die Schleppeinrichtungen miteinander austauschbar sind, kann es bei Störungen während des Flugbetrie­ bes nicht zum Gesamtausfall des Versorgungssystems kommen. Aufgrund der geringen Systemgewichte ist auch eine Anordnung von mehreren Transportka­ nälen nebeneinander möglich, wobei aufgrund der flexiblen Schleppeinrich­ tungen in diesen Kanälen die Förderstrecke und -richtung bedarfsweise ange­ paßt werden kann.
Die Führung der Schleppeinrichtung 18 mit dem Zugverband der Transportbo­ xen wird mittels einer entlang des Transportkanals 4 angeordneten Zahnstan­ ge 19 realisiert, die mit der Schleppeinrichtung 18 in Wirkverbindung steht. Statt der Zahnstange 19, die in dieser gezeigten Ausführungsform auch gleich­ zeitig formschlüssig (vorzugsweise über Zahnräder) mit dem Antriebssystem der Schleppeinrichtung 18 zusammenwirkt, sind auch Führungsschienen denk­ bar. Dies ist insbesondere bei Antriebssystemen möglich, welche die Schlepp­ einrichtung 18 (und die daran angekoppelten Transportboxen 11, 11' usw.) innerhalb des Transportkanals 4 ohne Formschluß bewegen. Die Schleppeinrich­ tung 18 kann zu diesem Zweck mit Rädern, Rollen, Zahnriemen oder Antriebs­ ketten ausgestattet sein.
Die Versorgung des Antriebssystems der Schleppeinrichtung 18 mit Antriebs­ energie ist auf verschiedene Arten möglich. Möglich ist beispielsweise ein batte­ riebetriebener Antrieb, der während der Wartezeiten an Ladeeinheiten innerhalb des Transportkanals 4, vorzugsweise an den Endpunkten der Förderstrecke aufgeladen werden kann. Als weitere Möglichkeit können die Führungsschienen im Transportkanal 4 mit Schleifkontakten versehen sein, an denen über Kon­ taktmittel das Antriebssystem der Schleppeinrichtung 18 die Energie abgreifen kann. Denkbar ist ebenfalls ein induktiv betriebener Antrieb der Schleppeinrich­ tung 18, der kontaktlos mit der Führungsschiene im Transportkanal 4 korres­ pondiert.
In der Fig. 4A ist ein Schnitt A-A entsprechend der in Fig. 3 eingezeichneten Schnittlinie ersichtlich. Diese Ansicht zeigt die Stirnseite 14 der Transport­ box 11, an die das Winkelelement 12 angeordnet ist. Damit die Kupplungsein­ richtung 20 mit dem länglichen Kopfteil 22 in das Winkelelement 12 eingreifen kann, ist eine Öffnung 24 vorgesehen. Die Kupplungseinrichtung 20 weist in Kuppelposition eine solche Stellung auf, daß das Kopfteil 22 durch die Öffnung 24 hindurchgeführt werden kann. In Verriegelungsposition (gezeigt in Fig. 4A und 4B) ist die Kupplungsstange 21 und das längliche Kopfteil 22 um 90° gedreht und somit mit dem Winkelelement 12 der Transportbox 11 verriegelt. Vorzugsweise ist das Schalten zwischen Kuppelposition und Verriegelungs­ position mittels einer Steuereinheit an der Schleppeinrichtung 18 zu realisieren.
In der Fig. 4B ist ein Schnitt B-B entsprechend der in Fig. 3 eingezeichneten Schnittlinie ersichtlich. Diese Ansicht zeigt die Stirnseite 25 der Schleppeinrich­ tung 18, die mittels der Kupplungseinrichtung 20 über das Winkelelement 12 mit der Transportbox 11 verkuppelt ist. Gezeigt ist die verriegelte Position, in der das längliche Kopfteil 22 innerhalb der Öffnung 24 gedreht ist und somit Winkelelement 12 der Transportbox 11 und Kupplungseinrichtung 20 der Schleppeinrichtung 18 verbunden sind.
In Fig. 5 ist in perspektivischer Darstellung die Kupplungseinrichtung 20 - ge­ zeigt ist die Kupplungsstange 21 mit daran angeordnetem Kopfteil 22 - ersicht­ lich in Kuppelposition mit der Transportbox 11. In Kuppelposition ist das Kopf­ teil 22 in die Öffnung 24 am Winkelelement 12 einführbar.

Claims (12)

1. Vorrichtung zum Transport von Verpflegungsgütern an Bord eines Flug­ zeuges, die innerhalb eines Verteilsystems (1) von Verpflegungsgütern für horizontale Förderstrecken vorgesehen ist und zumindest einen Transportka­ nal (4) aufweist, dadurch gekennzeichnet, daß in dem Transportkanal (4) mindestens eine Schleppeinrichtung (18) vorgesehen ist, welche die Verpflegungsgüter innerhalb des Transportkanals (4) transportiert.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Verpflegungsgüter in Transportboxen (11, 11') vorgesehen sind, an deren Stirnseiten (14, 15, 14', 15') Koppelelemente (12, 13, 12', 13') angeordnet sind.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Schleppeinrichtung (18) eine Kupplungseinrichtung (20) aufweist, die an Transportboxen an- und abkuppelbar ist.
4. Vorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Kupplungseinrichtung (20) eine Kupplungsstange (21) und ein daran an­ geordnetes Kopfteil (22) aufweist, wobei das Kopfteil (22) in eine Öffnung (24) am Koppelelement (12) der Transportbox (11) einführbar und verriegel­ bar ist.
5. Vorrichtung nach Anspruch 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Schleppeinrichtung (18) eine Steuereinheit zum Schalten der Kupplungs­ einrichtung (20) aufweist.
6. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Schleppeinrichtung (18) einen formschlüssigen Antrieb aufweist, der mit mindestens einer Führungsschiene (7) im Transportkanal (4) in Wirkver­ bindung steht.
7. Vorrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Führungsschiene (7) als Zahnstange (19) ausgebildet ist, die mit Zahnrä­ dern des formschlüssigen Antriebs korrespondiert.
8. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Schleppeinrichtung (18) einen Antrieb mittels Räder, Rollen, Zahnriemen oder Transportketten aufweist.
9. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Schleppeinrichtung (18) einen elektrisch betriebenen Antrieb aufweist, der über Kontaktmittel mit Schleifkontakten einer Führungsschiene (7) im Transportkanal (4) in Wirkverbindung steht.
10. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Schleppeinrichtung (18) einen induktiv gespeisten Antrieb aufweist, der kontaktlos mit einer Führungsschiene (7) im Transportkanal (4) korrespon­ diert.
11. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Schleppeinrichtung (18) einen elektrisch betriebenen Antrieb aufweist, deren Batterien an Ladeeinheiten innerhalb des Transportkanals (4) auflad­ bar sind.
12. Vorrichtung nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß die Ladeeinheiten innerhalb des Transportkanals (4) an den Endpunkten der Förderstrecke angeordnet sind.
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