DE19812024A1 - Vorrichtung zum Transport von Verpflegungsgütern an Bord eines Flugzeuges - Google Patents
Vorrichtung zum Transport von Verpflegungsgütern an Bord eines FlugzeugesInfo
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Abstract
Bei einer Vorrichtung zum Transport von Verpflegungsgütern an Bord eines Flugszeugs, die innerhalb eines Verteilsystems von Verpflegungsgütern für horizontale Förderstrecken vorgesehen ist und mindestens einen Transportkanal aufweist, besteht die Erfindung darin, daß in dem Transportkanal mindestens eine Schleppeinrichtung vorgesehen ist, welche die Verpflegungsgüter innerhalb des Transportkanals transportiert. DOLLAR A Dabei ist vorteilhaft, daß die erfindungsgemäße Vorrichtung mit nur einem geringen Systemgewicht und einem geringen Aufwand den horizontalen Transport der Verpflegungsboxen (Transportboxen) innerhalb des Verteilsystems realisiert.
Description
Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Transport von Verpflegungsgütern
an Bord eines Flugzeuges, die innerhalb eines Verteilsystems von Verpflegungs
gütern für horizontale Förderstrecken vorgesehen ist und mindestens einen
Transportkanal aufweist.
Derartige Horizontalförderer sind beispielsweise aus der DE-OS 43 02 706 oder
auch DE-PS 44 33 234 bekannt und dienen dazu, Verpflegungsschachteln bzw.
Lagerboxen von einem zentral angeordneten Behälter in Form eines Fracht
containers zu einer Verteilerstation oder auch direkt zum Passagier in der Passa
gierkabine zu befördern. Dazu ist ein Transportkanal vorgesehen, der Vertikal
förderer und Horizontalförderer umfaßt. Der Horizontalförderer in dem bekann
ten Stand der Technik ist als Laufband ausgebildet, wie in Fig. 5 und 10 der
Druckschrift DE-OS 43 02 706 ersichtlich ist. Der Antrieb dieses Laufbandes
erfolgt mittels einer elektrisch angetriebenen Walzengruppe. Herkömmliche
Horizontalförderer realisieren den Transport von Verpflegungsschachteln bzw.
-boxen somit über ein umlaufendes Zugmittel wie Förderband, Zahnriemen,
Kette, Seil oder ähnliches. Um unkontrollierte Bewegungen der Verpflegungs
boxen (beispielsweise Verrutschen der Boxen) zu verhindern, muß der Trans
port an jeder Stelle und zu jedem Zeitpunkt formschlüssig erfolgen. Das erfor
dert besondere Einrichtungen an den Zugmitteln und an jeder Box. Bei einer
Anordnung von mehreren Horizontalförderern hintereinander innerhalb eines
Transportkanals ist somit für jedes Zugmittel ein Antriebs- und Steuersystem
notwendig. Dies ist mit einem hohen Systemgewicht verbunden, was insbeson
dere im Flugzeugbau unerwünscht ist und den dortigen Anforderungen an eine
immer leichtere Bauweise und Gewichtseinsparungen nicht entspricht.
Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung zum Trans
port von Verpflegungsgütern an Bord eines Flugzeuges zu schaffen, die die
aufgezeigten Nachteile vermeidet.
Diese Aufgabe wird bei einer gattungsgemäßen Vorrichtung mit den im Patent
anspruch 1 genannten Maßnahmen gelöst.
Dabei ist insbesondere von Vorteil, daß die erfindungsgemäße Vorrichtung mit
nur einem geringen Systemgewicht und einem geringen Aufwand den horizon
talen Transport der Verpflegungsboxen (Transportboxen) innerhalb des Ver
teilsystem realisiert.
Weiterbildungen und vorteilhafte Ausgestaltungen sind in den Unteransprüchen
2 bis 12 angegeben.
In der Zeichnung ist ein Ausführungsbeispiel der Erfindung dargestellt. Es wird
nachstehend anhand der Fig. 1 bis 5 näher beschrieben. In den Figuren sind
gleiche Bauteile mit gleichen Bezugszeichen versehen.
Es zeigt
Fig. 1 ein Verteilsystem von Verpflegungsgütern an Bord eines Flugzeuges,
Fig. 2 eine Anordnung von Transportboxen innerhalb eines Transportkanals,
Fig. 3 die Anordnung von einer Schleppeinrichtung und einer Transportbox
innerhalb des Transportkanals,
Fig. 4 die Ansicht einer an der Schleppeinrichtung angeordneten Kupplungsein
richtung und
Fig. 5 die Kupplungseinrichtung in einer perspektivischen Darstellung.
Die Fig. 1 zeigt ein Verteilsystem 1 von Verpflegungsgütern an Bord eines Flug
zeuges. Von einem Behälter 2 ausgehend, der im Frachtraum des Flugzeuges
unterhalb eines Fußbodens 3 der Passagierkabine untergebracht ist, werden die
Verpflegungsgüter dem flugzeugspezifischen Verteilsystem 1 zur Verfügung ge
stellt. Die Verpflegungsgüter sind in der gezeigten Ausführung in Transportbo
xen 11 gelagert. Die Transportboxen 11 sind in der bevorzugten Ausgestaltung
quaderförmig und besitzen solche Abmessungen, daß an sich bekannte Menü
schachteln darin untergebracht werden können. Die Transportboxen 11 werden
über einen Unterflurverteiler 6 dem Verteilsystem 1 zugeführt. Das Verteil
system 1 besteht aus Vertikalförderern 5 und 5a sowie aus horizontal angeord
neten Transportkanälen 4. Jeder Vertikalförderer 5, 5a ist mit einem unterhalb
des Fußbodens 3a des oberen Passagierdecks verlaufenden Transportkanal 4
verbunden, wobei hier jedoch nur der mit dem Vertikalförderer 5 verbundene
Transportkanal 4 gezeigt ist.
In Fig. 2 sind beispielhaft zwei Transportboxen 11 und 11' gezeigt, die inner
halb des Transportkanals 4 angeordnet sind und entlang einer Führungsschiene
7 bewegt werden können. An den sich jeweils gegenüberliegenden Stirnseiten
der Transportboxen 11 und 11' sind jeweils Koppelelemente 12 und 13 so
wie 12' und 13' vorgesehen. Die Koppelelemente sind so ausgebildet, daß
durch seitliches Einschieben einer Transportbox in den Transportkanal 4 ein
formschlüssiger Eingriff mit den entsprechenden Koppelelementen einer weite
ren Transportbox gebildet wird. In der Fig. 2 ist dies anhand des Koppelelemen
tes 13 der Transportbox 11 und des Koppelelementes 12' der Transportbox 11'
ersichtlich. Dazu sind die Koppelelemente von identischer Formgebung, vor
zugsweise als Winkelelemente ausgebildet, an den Stirnseiten 14 und 15 der
Box 11 aber jeweils spiegelbildlich versetzt zur Längsachse der Transportboxen
angeordnet. Der durch den Winkel 12 gebildete offene Spalt 16 befindet sich an
der Stirnseite 14 in Richtung Vorderkante der Transportbox 11. Der durch den
Winkel 13 gebildete offene Spalt 17 befindet sich an der Stirnseite 15 in Rich
tung Hinterkante der Transportbox 11. Die Spalte 16 und 17 sind so breit, daß
ein Eingriff der Winkelelemente ineinander möglich ist. Durch eine solche Kopp
lung der Transportboxen (beispielhaft 11 und 11') kann ein zusammenhängen
der Zugverband gebildet werden, der innerhalb des Transportkanals 4 bewegt
werden kann. Das An- und Abkoppeln einer Transportbox 11 bzw. 11' ge
schieht durch seitliche Verschiebung der jeweiligen Box. Dieser An- bzw. Ab
koppelvorgang wird an den Ausgabestellen vorgenommen, d. h. an den Aus
schleuspositionen, an denen das entsprechende Verpflegungsgut aus dem
Transportkanal 4 an eine Bordküche oder direkt dem Passagier übergeben
werden kann.
In Fig. 3 ist ein Transportkanal 4 gezeigt, wie er bereits beschrieben wurde. Die
Führungsschiene 7 ist hier als Zahnstange 19 ausgebildet. Der Zugverband von
Transportboxen, die innerhalb des Transportkanals 4 bewegt werden müssen,
wird hier nur beispielhaft durch die Transportbox 11 demonstriert. Für den
Transport von mehreren Transportboxen ist erfindungsgemäß eine Schlepp
einrichtung 18 vorgesehen, die an den Zugverband der Transportboxen 11
ankuppelbar ist und sozusagen als "Lokomotive" damit diesen Verband im
Transportkanal 4 auf horizontaler Förderstrecke bewegt. Die Schleppeinrich
tung 18 weist ein Antriebssystem und ein Steuersystem auf, die das Bewegen
der Transportboxen 11, 11' innerhalb des Transportkanals 4 ermöglichen. Über
eine Kupplungseinrichtung 20 ist eine Verbindung mit den Transportboxen 11
und 11' möglich. Die Kupplungseinrichtung 20 weist eine Kupplungsstange 21,
ein Kopfteil 22 und ein Anschlagteil 23 auf. Diese Kupplungseinrichtung 20
wird näher in den Fig. 4A und 4B und 5 gezeigt und beschrieben.
Die Schleppeinrichtung 18 übernimmt somit die Funktion des Antriebs und der
Steuerung von mehreren Transportboxen. Der Transportkanal 4 kann gegenüber
dem bisherigen Stand der Technik einfach und raumsparend gestaltet sein, da
er lediglich das Führen der Boxen übernimmt. Da für jeden Transportkanal nur
ein Antriebs- und Steuersystem benötigt wird, entstehen relativ geringe Investi
tionskosten und Systemgewichte. Wartung und Instandsetzung werden verein
facht und erleichtert, weil eine Schleppeinrichtung leicht ausgetauscht und
außerhalb des Flugzeuges repariert werden kann. Somit entstehen keine Stand
zeiten aufgrund defekter Schleppeinrichtungen. Weil die Schleppeinrichtungen
miteinander austauschbar sind, kann es bei Störungen während des Flugbetrie
bes nicht zum Gesamtausfall des Versorgungssystems kommen. Aufgrund der
geringen Systemgewichte ist auch eine Anordnung von mehreren Transportka
nälen nebeneinander möglich, wobei aufgrund der flexiblen Schleppeinrich
tungen in diesen Kanälen die Förderstrecke und -richtung bedarfsweise ange
paßt werden kann.
Die Führung der Schleppeinrichtung 18 mit dem Zugverband der Transportbo
xen wird mittels einer entlang des Transportkanals 4 angeordneten Zahnstan
ge 19 realisiert, die mit der Schleppeinrichtung 18 in Wirkverbindung steht.
Statt der Zahnstange 19, die in dieser gezeigten Ausführungsform auch gleich
zeitig formschlüssig (vorzugsweise über Zahnräder) mit dem Antriebssystem
der Schleppeinrichtung 18 zusammenwirkt, sind auch Führungsschienen denk
bar. Dies ist insbesondere bei Antriebssystemen möglich, welche die Schlepp
einrichtung 18 (und die daran angekoppelten Transportboxen 11, 11' usw.)
innerhalb des Transportkanals 4 ohne Formschluß bewegen. Die Schleppeinrich
tung 18 kann zu diesem Zweck mit Rädern, Rollen, Zahnriemen oder Antriebs
ketten ausgestattet sein.
Die Versorgung des Antriebssystems der Schleppeinrichtung 18 mit Antriebs
energie ist auf verschiedene Arten möglich. Möglich ist beispielsweise ein batte
riebetriebener Antrieb, der während der Wartezeiten an Ladeeinheiten innerhalb
des Transportkanals 4, vorzugsweise an den Endpunkten der Förderstrecke
aufgeladen werden kann. Als weitere Möglichkeit können die Führungsschienen
im Transportkanal 4 mit Schleifkontakten versehen sein, an denen über Kon
taktmittel das Antriebssystem der Schleppeinrichtung 18 die Energie abgreifen
kann. Denkbar ist ebenfalls ein induktiv betriebener Antrieb der Schleppeinrich
tung 18, der kontaktlos mit der Führungsschiene im Transportkanal 4 korres
pondiert.
In der Fig. 4A ist ein Schnitt A-A entsprechend der in Fig. 3 eingezeichneten
Schnittlinie ersichtlich. Diese Ansicht zeigt die Stirnseite 14 der Transport
box 11, an die das Winkelelement 12 angeordnet ist. Damit die Kupplungsein
richtung 20 mit dem länglichen Kopfteil 22 in das Winkelelement 12 eingreifen
kann, ist eine Öffnung 24 vorgesehen. Die Kupplungseinrichtung 20 weist in
Kuppelposition eine solche Stellung auf, daß das Kopfteil 22 durch die Öffnung
24 hindurchgeführt werden kann. In Verriegelungsposition (gezeigt in Fig. 4A
und 4B) ist die Kupplungsstange 21 und das längliche Kopfteil 22 um 90°
gedreht und somit mit dem Winkelelement 12 der Transportbox 11 verriegelt.
Vorzugsweise ist das Schalten zwischen Kuppelposition und Verriegelungs
position mittels einer Steuereinheit an der Schleppeinrichtung 18 zu realisieren.
In der Fig. 4B ist ein Schnitt B-B entsprechend der in Fig. 3 eingezeichneten
Schnittlinie ersichtlich. Diese Ansicht zeigt die Stirnseite 25 der Schleppeinrich
tung 18, die mittels der Kupplungseinrichtung 20 über das Winkelelement 12
mit der Transportbox 11 verkuppelt ist. Gezeigt ist die verriegelte Position, in
der das längliche Kopfteil 22 innerhalb der Öffnung 24 gedreht ist und somit
Winkelelement 12 der Transportbox 11 und Kupplungseinrichtung 20 der
Schleppeinrichtung 18 verbunden sind.
In Fig. 5 ist in perspektivischer Darstellung die Kupplungseinrichtung 20 - ge
zeigt ist die Kupplungsstange 21 mit daran angeordnetem Kopfteil 22 - ersicht
lich in Kuppelposition mit der Transportbox 11. In Kuppelposition ist das Kopf
teil 22 in die Öffnung 24 am Winkelelement 12 einführbar.
Claims (12)
1. Vorrichtung zum Transport von Verpflegungsgütern an Bord eines Flug
zeuges, die innerhalb eines Verteilsystems (1) von Verpflegungsgütern für
horizontale Förderstrecken vorgesehen ist und zumindest einen Transportka
nal (4) aufweist,
dadurch gekennzeichnet, daß in dem Transportkanal (4) mindestens eine
Schleppeinrichtung (18) vorgesehen ist, welche die Verpflegungsgüter
innerhalb des Transportkanals (4) transportiert.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, daß
die Verpflegungsgüter in Transportboxen (11, 11') vorgesehen sind, an
deren Stirnseiten (14, 15, 14', 15') Koppelelemente (12, 13, 12', 13')
angeordnet sind.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2,
dadurch gekennzeichnet, daß
die Schleppeinrichtung (18) eine Kupplungseinrichtung (20) aufweist, die an
Transportboxen an- und abkuppelbar ist.
4. Vorrichtung nach Anspruch 3,
dadurch gekennzeichnet, daß
die Kupplungseinrichtung (20) eine Kupplungsstange (21) und ein daran an
geordnetes Kopfteil (22) aufweist, wobei das Kopfteil (22) in eine Öffnung
(24) am Koppelelement (12) der Transportbox (11) einführbar und verriegel
bar ist.
5. Vorrichtung nach Anspruch 3 oder 4,
dadurch gekennzeichnet, daß
die Schleppeinrichtung (18) eine Steuereinheit zum Schalten der Kupplungs
einrichtung (20) aufweist.
6. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5,
dadurch gekennzeichnet, daß
die Schleppeinrichtung (18) einen formschlüssigen Antrieb aufweist, der mit
mindestens einer Führungsschiene (7) im Transportkanal (4) in Wirkver
bindung steht.
7. Vorrichtung nach Anspruch 6,
dadurch gekennzeichnet, daß
die Führungsschiene (7) als Zahnstange (19) ausgebildet ist, die mit Zahnrä
dern des formschlüssigen Antriebs korrespondiert.
8. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5,
dadurch gekennzeichnet, daß
die Schleppeinrichtung (18) einen Antrieb mittels Räder, Rollen, Zahnriemen
oder Transportketten aufweist.
9. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 8,
dadurch gekennzeichnet, daß
die Schleppeinrichtung (18) einen elektrisch betriebenen Antrieb aufweist,
der über Kontaktmittel mit Schleifkontakten einer Führungsschiene (7) im
Transportkanal (4) in Wirkverbindung steht.
10. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 8,
dadurch gekennzeichnet, daß
die Schleppeinrichtung (18) einen induktiv gespeisten Antrieb aufweist, der
kontaktlos mit einer Führungsschiene (7) im Transportkanal (4) korrespon
diert.
11. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 8,
dadurch gekennzeichnet, daß
die Schleppeinrichtung (18) einen elektrisch betriebenen Antrieb aufweist,
deren Batterien an Ladeeinheiten innerhalb des Transportkanals (4) auflad
bar sind.
12. Vorrichtung nach Anspruch 11,
dadurch gekennzeichnet, daß
die Ladeeinheiten innerhalb des Transportkanals (4) an den Endpunkten der
Förderstrecke angeordnet sind.
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Publications (2)
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