DE19812501C1 - Steckervorrichtung - Google Patents
SteckervorrichtungInfo
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Description
Die vorliegende Erfindung betrifft eine Steckervorrichtung,
mit wenigstens einem an einer Gehäusewand eines Steckergehäu
ses befestigten Steckkontakt, der einen durch eine die Gehäu
sewand durchsetzende Durchführungsöffnung hindurchragenden,
elektrisch leitfähigen Längskörper enthält, der einen ausge
hend von der Gehäusewand zu einer Innenseite des Steckerge
häuses wegragenden, zum elektrischen Verbinden mit mindestens
einem weiterführenden elektrischen Leiter dienenden inneren
Längenabschnitt aufweist und der über einen ausgehend von der
Gehäusewand zu einer der Innenseite entgegengesetzten Außen
seite des Steckergehäuses wegragenden äußeren Längenabschnitt
verfügt, der zumindest an seinem äußeren Endbereich mit einer
Kontaktpartie versehen ist, die eine zum Herstellen einer
elektrischen Steckverbindung mit einem Steckergegenstück die
nende Kontaktfläche aufweist und die sich über eine erste An
schlagfläche außen an der Gehäusewand abstützt, wobei ein auf
den inneren Längenabschnitt des Längskörpers aufgepreßtes
Halteelement vorhanden ist, das sich über eine zweite An
schlagfläche innen an der Gehäusewand abstützt, so daß der
Steckkontakt durch das von entgegengesetzten Seiten her er
folgende Andrücken der beiden Anschlagflächen an die Gehäuse
wand an dieser gehalten ist.
Eine Steckervorrichtung dieser Art, die beispielsweise als
Netzstecker zur Spannungsversorgung eines elektrischen bzw.
elektronischen Gerätes verwendbar ist, geht beispielsweise
aus der DE-AS 10 24 602 hervor. Sie verfügt über ein Stecker
gehäuse, das meist durch Spritzgießen aus Kunststoffmaterial
hergestellt wird, wobei die einzelnen Steckkontakte einstüc
kig ausgeführt sind und unabhängig von der Gehäusewand des
Steckergehäuses hergestellt werden können. Bei der Montage
wird der betreffende Steckkontakt durch eine Durchführungs
öffnung der Gehäusewand hindurchgesteckt, bis er mit einer
beispielsweise von einer Abstufung gebildeten ersten An
schlagfläche außen an der Gehäusewand anliegt, wonach auf den
inneren Längenabschnitt ein ringförmiges Halteelement aufge
drückt wird, bis es mit einer zweiten Anschlagfläche an der
Innenseite der Gehäusewand anliegt. Die Fixierung des Steck
kontaktes basiert somit darauf, daß die beiden Anschlagflä
chen von entgegengesetzten Seiten her an die Gehäusewand an
gedrückt werden.
Eine vergleichbare Bauform einer Steckervorrichtung zeigen
auch die DE-AS 14 90 757 und die US 4 127 924.
Im Vergleich zu ebenfalls bekannten Bauarten, bei denen die
Steckkontakte unmittelbar beim Spritzgießen der Gehäusewand
eingebettet und befestigt werden, haben die vorerwähnten Aus
gestaltungen bereits den Vorteil einer einfacheren Montage,
weil das umständliche Einlegen der Steckkontakte in die für
die Spritzgießherstellung der Gehäusewand verwendete Gießform
entfällt. Allerdings besteht weiterhin der Nachteil, daß zur
Herstellung von Steckervorrichtungen, die beispielsweise län
derspezifisch unterschiedlichen Normen entsprechen, jeweils
völlig eigenständige Steckkontakte erforderlich sind. Handelt
es sich um zylindrische Steckkontakte, die durch Drehen me
chanisch bearbeitet werden, besteht überdies die Gefahr, daß
die Steckkontakte bei der Bearbeitung verbogen werden, was
die Gebrauchsfähigkeit beeinträchtigt.
Es ist daher die Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine
Steckervorrichtung der eingangs genannten Art zu schaffen,
die eine einfachere, präzisere und flexiblere Produktion er
möglicht.
Zur Lösung dieser Aufgabe ist vorgesehen, daß die Kontaktpar
tie von einem bezüglich des Längskörpers separaten Kontakt
element gebildet ist, das hülsen- oder kappenähnlich ausge
staltet und auf den äußeren Längenabschnitt des Längskörpers
aufgepreßt ist, wobei es sich über eine den Längskörper koa
xial umgebende, die erste Anschlagfläche aufweisende Distanz
hülse an der Gehäusewand abstützt, und daß sowohl die Di
stanzhülse als auch das Halteelement aus elektrisch isolie
rendem Material bestehen.
Auf diese Weise ist die die Kontaktfläche aufweisende Kon
taktpartie des Steckkontaktes von einem hülsen- oder kap
penähnlichen Kontaktelement gebildet, das als bezüglich des
leitfähigen Längskörpers separates Bauteil ausgeführt und im
Preßsitz auf dem leitfähigen Längskörper fixiert ist. Es be
steht daher die Möglichkeit, zur Anpassung an unterschiedli
che Normen oder sonstige Gegebenheiten allein die Außenkontur
des Kontaktelementes zu variieren und mit einem standardmäßi
gen stiftartigen Längskörper zu verbinden. Letzterer kann bei
entsprechender Ausgestaltung kostengünstig durch Ablängen von
Meterware erhalten werden, wobei die Gefahr unerwünschter
Verformungen erheblich reduziert ist. Die Ausführung der Di
stanzhülse und des Halteelementes aus elektrisch isolierendem
Material bringt eine weitere Kostenreduzierung mit sich, zu
mal dadurch die den Steckkontakt an der Gehäusewand haltenden
Teile bezüglich der Gehäusewand elektrisch isoliert sind. Aus
Sicherheitsgründen besteht bei mit stromführenden Bauteilen
in tragender Weise in Kontakt stehenden Gehäusewänden viel
fach die Anforderung nach besonders temperaturfestem Materi
al. Indem nunmehr die Möglichkeit besteht, die feste Verbin
dung zwischen einem Steckkontakt und der Gehäusewand unter
Zwischenschaltung elektrisch isolierender Elemente vorzuneh
men, kann die Gehäusewand aus weniger hochwertigem und demzu
folge billigerem Material gefertigt werden, was die Herstel
lungskosten insgesamt verringert.
Vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung gehen aus den Un
teransprüchen hervor.
Als Material für die Distanzhülse und/oder das Halteelement
wird zweckmäßigerweise ein Kunststoffmaterial verwendet.
Es ist ferner von Vorteil, wenn auf der Außenseite der Gehäu
sewand des Steckergehäuses im Umfangsbereich der Durchfüh
rungsöffnung Zentriermittel vorgesehen sind, die mit Zen
triergegenmitteln der Distanzhülse in Eingriff stehen. Durch
diese Maßnahme wird die Position der Distanzhülse bezüglich
der Durchführungsöffnung definiert, so daß die Montage der
Steckkontakte an der Gehäusewand weiter vereinfacht ist.
Die Zentriermittel können hierbei von einer Zentrierausneh
mung gebildet sein, in die der die erste Anschlagfläche auf
weisende Endabschnitt der Distanzhülse eingreift, der im we
sentlichen komplementär zur Zentrierausnehmung konturiert ist
und der die Zentriergegenmittel bildet. Somit sind sowohl die
Zentriermittel als auch die Zentriergegenmittel mit besonders
geringem Herstellungsaufwand realisierbar.
Ferner ist es zweckmäßig, wenn die den Abstand zwischen der
Gehäusewand und dem Kontaktelement bestimmende Distanzhülse
preßsitzfrei auf dem Längskörper sitzt. Bei der Montage ge
nügt es demnach, die Distanzhülse lose auf den Längskörper
aufzustecken.
Es ist außerdem vorteilhaft, wenn der Längskörper die Durch
führungsöffnung der Gehäusewand preßsitzfrei durchsetzt, so
daß es nicht erforderlich ist, den Querschnitt der Durchfüh
rungsöffnung exakt an den des Längskörpers anzupassen. Hier
bei besteht die Möglichkeit, die Durchführungsöffnung derart
groß zu wählen, daß zwischen Längskörper und Gehäusewand ein
geringer Abstand besteht. Folglich können Abweichungen der
Durchführungsöffnung hinsichtlich ihres Querschnittes auf
grund von Fertigungstoleranzen besser ausgeglichen werden.
Zweckmäßig ist es auch, wenn mehrere und insbesondere zwei
zueinander parallele Steckkontakte vorgesehen sind, wobei den
inneren Längenabschnitten der Längskörper gemeinsam ein ein
ziges Halteelement zugeordnet ist. Es genügt dann, das Hal
teelement beim Befestigen der Steckkontakte in einem einzigen
Aufpreßvorgang auf die nach innen ragenden inneren Längenab
schnitte der Längskörper aufzustecken.
Bei einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform bestehen der
Längskörper und/oder das Kontaktelement aus Kupfer oder aus
einer Kupferlegierung. Es ist auf diese Weise möglich, eine
gute Leitfähigkeit des Längskörpers bzw. des Kontaktelementes
bei kostengünstiger Herstellung zu erreichen.
Im folgenden wird ein Ausführungsbeispiel des Gegenstands der
Erfindung anhand der beigefügten Zeichnung näher erläutert.
Es zeigen:
Fig. 1 ein erstes Ausführungsbeispiel einer Steckervor
richtung in Seitenansicht, wobei der eine Teil in
einer teilgeschnittenen Explosionsdarstellung und
der andere Teil in einer Schnittdarstellung gezeigt
ist,
Fig. 2 die Steckervorrichtung aus Fig. 1 in einer in
Querrichtung geschnittenen Darstellung gemäß
der Schnittlinie II-II in Fig. 1 und
Fig. 3 ein zweites Ausführungsbeispiel einer Stecker
vorrichtung in der Ansicht wie Fig. 2.
In Fig. 1 ist ein erstes Ausführungsbeispiel einer Stecker
vorrichtung 1 dargestellt, die über wenigstens einen und
beispielsgemäß zwei an einer Gehäusewand 2 eines Stecker
gehäuses 3 befestigte zueinander parallele Steckkontakte 4
verfügt.
Bei der Steckervorrichtung 1 handelt es sich beispiels
weise um einen Netzstecker, der zum Einstecken in eine
herkömmliche Steckdose dient. Die Steckervorrichtung 1 ist
üblicherweise über ein nicht näher dargestelltes elektri
sches Kabel mit einem beliebigen elektrischen oder elek
tronischen Gerät verbunden, so daß dieses Gerät an die von
der Steckdose gebildete Spannungsquelle anschließbar ist.
Im Steckergehäuse 3 kann eine Regeleinrichtung angeordnet
sein, an deren Eingang die über die Steckkontakte 4 abge
griffene Netzspannung anliegt und die an ihrem Ausgang
einen entsprechend gewünschten Strom- oder Spannungswert
liefert.
Es versteht sich, daß in Abhängigkeit vom vorgesehenen
Einsatzzweck auch mehr als zwei zueinander parallele
Steckkontakte 4 vorgesehen sein könnten. Auch die Bauform
des Steckergehäuses 3 hängt insbesondere von der Anwendung
der Steckervorrichtung 1 ab und ist dementsprechend anzu
passen. Beispielsweise variieren in den verschiedenen
Ländern die Bauformen für Netzstecker, wobei die Aus
führungsbeispiele der Steckervorrichtung 1 den Bauformen
für in der Bundesrepublik Deutschland üblicherweise ver
wendete Netzstecker entsprechen, wobei diese insbesondere
im europäischen Raum auch für in anderen Staaten verwendete
Steckdosenformen kompatibel sind.
Die Steckkontakte 4 enthalten jeweils einen elektrisch
leitfähigen Längskörper 8, der durch eine in der Gehäuse
wand 2 vorgesehene Durchführungsöffnung 9 hindurchragt.
Dabei durchgreift der Längskörper 8 die Gehäusewand 2
preßsitzfrei, so daß er in der Durchführungsöffnung 9 in
seiner axialen Erstreckungsrichtung 10 nicht festgelegt
ist. Zwar kann zwischen der Gehäusewand 2 und dem Längs
körper 8 im Bereich der Durchführungsöffnung 9 ein Kontakt
bestehen oder eine geringfügige Klemmung vorliegen, jedoch
ist dies nicht notwendig. Im Gegensatz dazu kann es zweck
mäßig sein, zwischen dem Längskörper 8 und der Gehäusewand
2 im Bereich der Durchführungsöffnung 9 einen geringen
Radialabstand vorzusehen, so daß Toleranzen beim Fertigen
der Gehäusewand 2 mit den Durchführungsöffnungen 9 beim
Anbringen der Steckkontakte 4 an der Gehäusewand 2 aus
geglichen werden können.
Der Längskörper 8 eines jeweiligen Steckkontaktes 4 weist
einen ausgehend von der Gehäusewand 2 zu einer Innenseite
13 des Steckergehäuses 3 wegragenden inneren Längenab
schnitt 14 auf. Er dient zum elektrischen Verbinden mit
mindestens einem nicht näher dargestellten weiterführenden
elektrischen Leiter, der beispielsweise eine direkte
Verbindung zu dem zugeordneten elektrischen Gerät oder zu
der eventuell im Steckergehäuse 3 angeordneten oder an
ordenbaren Regeleinrichtung darstellt.
Auf der der Innenseite 13 des Steckergehäuses 3 entgegen
gesetzten Außenseite 15 verfügt der Längskörper 8 über
einen von der Gehäusewand 2 im wesentlichen rechtwinkelig
wegragenden äußeren Längenabschnitt 16, der sich in axia
ler Erstreckungsrichtung 10, die auch als Axialrichtung 10
bezeichnet werden kann, an den inneren Längenabschnitt 14
des Längskörpers 8 anschließt.
Der der Gehäusewand 2 entgegengesetzte, freie äußere End
bereich 20 des äußeren Längenabschnitts 16 ist mit einer
elektrisch leitfähigen Kontaktfläche 21 versehen, die im
vorliegenden Fall eine in Umfangsrichtung 22 bezüglich der
Längsachse des Längskörpers 8 vollständig geschlossene
Gestalt aufweist, so daß sie der Mantelfläche eines Zy
linders entspricht.
In Abwandlung zum Ausführungsbeispiel könnte die Kontakt
fläche 21 zusätzlich über einen in Axialrichtung 10
weisenden Flächenabschnitt verfügen, wobei beispielsweise
die gesamte Außenfläche 25 des äußeren Längenabschnitts 16
die Kontaktfläche bilden könnte.
Die Kontaktfläche 21 dient zum Herstellen einer elektri
schen Steckverbindung mit einem nicht gezeigten Stecker
gegenstück, das beispielsweise von einer gebräuchlichen
Netzsteckdose gebildet ist. Beim Einstecken der Steckervor
richtung in die Netzsteckdose gelangt die Kontaktfläche 21
eines jeweiligen Steckkontaktes 4 mit einer entsprechenden
Kontaktgegenfläche des Steckergegenstücks zur Anlage, wo
durch gleichzeitig die elektrische Steckverbindung herge
stellt ist.
Der Querschnitt des Steckkontaktes 4 ist im Bereich des
Kontaktelementes 28 größer als der Querschnitt des
sich axial anschließenden Bereiches des Längskörpers 8.
Somit ist der äußere Längenabschnitt 16 durch die Kontakt
fläche 21 radial erweitert ausgebildet.
Wie aus Fig. 1 hervorgeht, ist die Kontaktfläche 21
an einem separat zum Längskörper 8 ausgebildeten kappen
ähnlichen Kontaktelement 28 vorgesehen, das eine im
wesentlichen zylinderartige Formgebung aufweist. Das
Kontaktelement 28 enthält eine in Axialrichtung 10 ver
laufende sacklochartige Aufpreßausnehmung 29, die zu der
dem Längskörper 8 zugeordneten ersten Axialseite 30 des
Kontaktelementes 28 hin offen ist. An dieser ersten
Axialseite 30 entsteht dadurch eine die Aufpreßausnehmung
29 in Umfangsrichtung 22 ringförmig umschließende
Ringfläche 31.
Auf der der ersten Axialseite 30 entgegengesetzten zweiten
Axialseite 34 des Kontaktelementes 28 ist dieses geschlos
sen ausgebildet, so daß eine insgesamt kappenartige Ge
stalt resultiert. Alternativ hierzu könnte das Kontakt
element 28 auch hülsenförmig geformt sein, wobei die Auf
preßausnehmung 29 dann auch zur zweiten Axialseite 34 des
Kontaktelementes 28 hin offen wäre.
Das Kontaktelement 28 ist auf den äußeren Längenabschnitt
16 des Längskörpers 8 aufgepreßt, wobei es beispielsgemäß
lediglich den äußeren Endbereich 20 des äußeren Längen
abschnitts 16 umgibt. Beim Befestigen des Kontaktelementes
28 mittels Preßsitz auf dem äußeren Endbereich 20 des
äußeren Längenabschnitts 16 des elektrisch leitfähigen
Längskörpers 8 entsteht zwischen der am Kontaktelement 28
vorgesehenen Kontaktfläche 21 und dem Längskörper 8 eine
elektrisch leitende Verbindung. Somit ist zwischen der
Kontaktfläche 21 und dem inneren Längenabschnitt 14 des
Längskörpers 8 eine elektrische Verbindung hergestellt.
Das Längselement 8 weist einen im wesentlichen durchgehend
konstanten Querschnitt auf, der beispielsgemäß kreisförmig
gewählt ist, so daß der Längskörper 8 stiftähnlich kon
turiert ist. Lediglich an seinen beiden axialen Endbe
reichen kann der Längskörper 8 jeweils mit einer Fase 37,
38 versehen sein. Hierdurch bietet sich die Möglichkeit,
den Längskörper 8 durch einfaches Ablängen von Meterware
herzustellen, wobei ein aufwendiges Bearbeiten des Längs
körpers 8 nicht notwendig ist.
Dadurch, daß die Kontaktfläche 21 am Kontaktelement 28
vorgesehen ist, kann sie dem jeweiligen Einsatzzweck
bzw. der jeweils zugeordneten Kontaktgegenfläche des
Steckergegenstücks angepaßt werden, ohne eine aufwendige
Bearbeitung des Längskörpers 8 notwendig zu machen. Auch
das Kontaktelement 28 kann beispielsweise durch Einbringen
einer die Aufpreßausnehmung 29 bildenden Bohrung in die
Stirnfläche eines als Meterware ausgeführten Drahtes oder
Stabes und anschließendes Ablängen gefertigt werden. Die
Meterware kann hierfür in einer beliebigen Querschnitts
form gewählt werden, so daß Kontaktelemente 28 unter
schiedlichen Querschnitts und somit mit unterschiedlichen
Kontaktflächen 21 einfach und kostengünstig hergestellt
werden können.
Um eine gute elektrische Leitfähigkeit zu gewährleisten,
bestehen beim Ausführungsbeispiel sowohl das Kontakt
element 28 als auch der Längskörper 8 aus Kupfer oder
einer Kupferlegierung. Selbstverständlich käme für den
Längskörper 8 und das Kontaktelement 28 auch ein beliebi
ges anderes elektrisch leitfähiges Material in Betracht.
Auch besteht die Möglichkeit, diese beiden Bauteile ledig
lich teilweise mit elektrisch leitfähigen Partien auszu
statten, solange eine ausreichende elektrische Verbindung
zwischen der Kontaktfläche 21 und dem zugeordneten inneren
Längenabschnitt 14 des Längskörpers 8 besteht. Zusätzlich
könnten der Längskörper 8 und/oder das Kontaktelement 28
auch mit einem geeigneten Material beschichtet sein, bei
spielsweise zum Korrosionsschutz oder um den Kontaktwider
stand zu senken.
Das Kontaktelement 28 stützt sich über eine erste An
schlagfläche 41 außen an der Gehäusewand 2 ab. Die erste
Anschlagfläche 41 ist an einer Distanzhülse 42 vorgesehen,
die sich an der Gehäusewand 2 abstützt. Beispielsgemäß
liegt die erste Anschlagfläche 41 im Umfangsbereich der
Durchführungsöffnung 9 an der Gehäusewand 2 an.
Alternativ zum bevorzugten Ausführungsbeispiel könnte das
Kontaktelement 28 in Axialrichtung 10 den äußeren Längen
abschnitt 16 des Längskörpers 8 vollständig umgeben, so
daß die Ringfläche 31 die erste Anschlagfläche 41 bilden
könnte.
Wie dies aus Fig. 1 hervorgeht, ist die Distanzhülse 42
axial zwischen dem Kontaktelement 28 und der Gehäusewand 2
des Steckergehäuses 3 angeordnet. Sie besitzt eine hohl
zylinderähnliche Gestalt und umgibt einen Teil des äußeren
Längenabschnitts 16 des Längskörpers 8 koaxial. Dabei
sitzt die Distanzhülse 42 vorzugsweise preßsitzfrei auf
dem Längskörper 8 bzw. dessen äußerem Längenabschnitt 16.
Sie wird bei der Montage der Steckervorrichtung 1 lose
über den Längskörper 8 geschoben.
An der der Distanzhülse 42 zugewandten Ringfläche 31 des
Kontaktelementes, die eine Anlagefläche 43 bildet, liegt
die Distanzhülse mit einer ebenfalls ringförmig um den
äußeren Längenabschnitt 16 des Längskörpers 8 umlaufenden
Gegenanlagefläche 44 an. An ihrem der Gegenanlagefläche 44
axial entgegengesetzten Endabschnitt 45 weist die Distanz
hülse 42 die erste Anschlagfläche 41 auf. Diese ist bei
spielsgemäß an der in Axialrichtung 10 weisenden Stirn
fläche der Distanzhülse 42 vorgesehen und verläuft
ringförmig koaxial zum Längskörper 8.
Dem Kontaktelement 28 ist ein äußerer Axialabschnitt 48
der Distanzhülse 42 zugeordnet, dessen Querschnitt ge
ringer ist als der des Kontaktelementes 28, so daß dieses
in radialer Richtung über den äußeren Axialabschnitt 48
hinausragt. An den äußeren Axialabschnitt 48 schließt sich
der Endabschnitt 45 der Distanzhülse 42 an, dessen Quer
schnitt größer ist als der des äußeren Axialabschnitts 48
und in etwa dem Querschnitt des Kontaktelementes 28 ent
spricht.
Die Distanzhülse 42 ist beim Ausführungsbeispiel gegenüber
dem Längskörper 8 und dem Kontaktelement 28 elektrisch
isoliert. Während des Einsteckens der Steckervorrichtung 1
in das beispielsweise von einer Netzsteckdose gebildete
Steckergegenstück ist hierdurch im Bereich der Distanz
hülse 48 ein Berührschutz für den Bediener realisiert,
wenn die Kontaktflächen 21 bereits in elektrischer Ver
bindung mit den Kontaktgegenflächen des Steckergegenstücks
stehen. Diese Maßnahme bietet sich vor allem bei flach
bauenden Steckergehäusen 3 an, wie dies in Fig. 2 gezeigt
ist. Solche Steckergehäuse 3 können auch als Flachstecker
bezeichnet werden.
Beim Ausführungsbeispiel besteht die Distanzhülse 42 aus
isolierendem Material und ist vorzugsweise aus Kunststoff
gefertigt.
Im Umfangsbereich der Durchführungsöffnung 9 befinden sich
außen an der Gehäusewand 2 Zentriermittel 51, die mit an
der Distanzhülse 42 vorgesehenen Zentriergegenmitteln 52
in Eingriff stehen. Dies führt dazu, daß die Distanzhülse
48 bezüglich der Durchführungsöffnung 9 eine vorgesehene,
gewünschte Ausrichtung einnimmt. Insbesondere wird die im
Inneren der Distanzhülse 48 in Axialrichtung 10 verlaufen
de zentrale Öffnung 53 fluchtend zur Durchführungsöffnung
9 angeordnet.
Bei der bevorzugten Ausführungsform sind die Zentrier
mittel von einer außen in der Gehäusewand 2 vorgesehenen
Zentrierausnehmung 54 gebildet, deren Querschnitt im
wesentlichen komplementär zur Außenkontur des Endab
schnittes 45 der Distanzhülse 42 ausgebildet ist, wobei
dieser Endabschnitt 45 der Distanzhülse 42 die Zentrier
gegenmittel 52 bildet.
Die Zentrierausnehmung 54 verläuft koaxial zur Durch
führungsöffnung 9 und ist im Querschnitt im wesentlichen
kreisförmig konturiert.
Auf den inneren Längenabschnitt 14 des Längskörpers 8, der
der Innenseite 13 des Steckergehäuses 3 zugeordnet ist,
ist ein Halteelement 58 aufgepreßt, das den inneren
Längenabschnitt 14 zumindest über einen Teil seiner Länge
ring- oder hülsenähnlich umgibt. Es verfügt somit über
eine sich in Axialrichtung 10 erstreckende Durchgangs
öffnnung 59, in der der vom Halteelement 58 umschlossene
Bereich des inneren Längenabschnitts 14 des Längskörpers 8
im Preßsitzt angeordnet ist.
Des weiteren weist das Halteelement 58 eine zweite An
schlagfläche 60 auf, mit der es sich auf der Innenseite 13
des Steckergehäuses 3 an der Gehäusewand 2 abstützt. Beim
Ausführungsbeispiel ist die zweite Anschlagfläche 60 zu
mindest im Umfangsbereich der Durchführungsöffnung 9 an
die Gehäusewand 2 von innen her angedrückt.
Bei dem als Netzstecker ausgeführten Ausführungsbeispiel
der Steckervorrichtung 1 verfügt diese über zwei zuein
ander parallele Steckkontakte 4, die mit Abstand zuein
ander an der Gehäusewand 2 des Steckergehäuses 3 angeord
net sind.
Den inneren Längenabschnitten 14 der Längskörper 8 der
Steckkontakte 4 ist gemeinsam ein einziges Halteelement 58
zugeordnet, so daß dieses über zwei Durchgangsöffnungen 59
verfügt, die jeweils auf dem zugeordneten inneren Längen
abschnitt 14 des Längskörpers 8 mit Preßsitz festgelegt
sind.
Des weiteren enthält das Halteelement 58 eine Anschlag
platte 62, deren eine Plattenfläche die zweite Anschlag
fläche 60 bildet, mit der sich das Halteelement 58 von
innen her an die Gehäusewand 2 andrückt. Die Anschlag
platte 62 enthält jeweils einen ersten Abschnitt 63 der
betreffenden Durchgangsöffnung 59 und erstreckt sich linear
zwischen den beiden die Durchgangsöffnungen 59 enthaltenden
Bereichen des Halteelementes 58. Die Anschlagplatte 62 ist
an ihren beiden im Bereich der Durchgangskanäle 59 ange
ordneten Enden abgerundet ausgebildet, wobei die Rundungen
in etwa koaxial zur jeweils zugeordneten Durchgangsöffnung
59 verlaufen.
Die Durchgangsöffnungen 59 verlaufen mit einem zu ihrem
ersten Abschnitt 63 fluchtenden zweiten Abschnitt 64 in
einer jeweils stutzenartigen Haltepartie 65, die auf der
der zweiten Anschlagfläche entgegengesetzten Rückfläche 66
von der Anschlagplatte 62 wegragt. Die Haltepartie 65 um
gibt den jeweils zugeordneten inneren Längenabschnitt 14
des Längskörpers 8 in dessen unmittelbarem Umfangsbereich
koaxial und weist eine in etwa zylinderähnliche Kontur
auf, wobei sie vom zweiten Abschnitt 64 der Durchgangs
öffnung 59 in axialer Richtung 10 durchsetzt ist. Dadurch
ergibt sich eine Querabstützung des Längskörpers 8 über
eine relativ große Länge.
Das Halteelement 58 liegt zweckmäßigerweise jeweils mit
einer gegenüber den im Betrieb stromführenden Bestand
teilen des Steckkontaktes 4 isolierten Anschlagfläche 41
an der Gehäusewand 2 an. Vorteilhafterweise besteht es aus
Kunststoff und insbesondere aus Nylon.
Durch das Andrücken der beiden Anschlagflächen 41, 60 von
außen bzw. innen gegen die Gehäusewand 2 des Steckerge
häuses 3 ist der jeweilige Steckkontakt 4 am Steckergehäuse
3 bzw. an der Gehäusewand 2 gehalten. Da beide Anschlag
flächen 41, 60 bezüglich der zur Stromführung vorgesehenen
Bestandteile des Steckkontaktes 4 isoliert ausgeführt
sind, findet der tragende Kontakt zwischen der Gehäusewand
und dem Steckkontakt über nicht-stromführende Teile statt,
was es ermöglicht, für die Gehäusewand ein geringerwerti
ges und dadurch kostengünstigeres Kunststoffmaterial zu
verwenden.
Das der Innenseite 13 des Steckergehäuses 3 zugeordnete
Ende 69 des inneren Längenabschnitts 14 eines jeweiligen
Längskörpers 8 ragt auf der der Gehäusewand 2 entgegenge
setzten Seite des Halteelementes 58 aus der betreffenden
Durchgangsöffnung 59 ein Stück weit heraus, so daß dieses
Ende 69 zugänglich ist, um beispielsweise den eingangs
erwähnten weiterführenden elektrischen Leiter mit dem
inneren Längenabschnitt 14 des Längskörpers 8 elektrisch
zu verbinden.
Zur Verbesserung des Preßsitzes zwischen dem Kontakt
element 28 und dem Längskörper 8 bzw. dem Halteelement 58
und dem Längskörper 8 kann seine Außenfläche 25 eine Rif
felung oder andere geeignete Unebenheiten aufweisen. Beim
Ausführungsbeispiel sind in die Außenfläche 25 mehrere
schrauben- oder wendelförmig verlaufende Rillen 72 einge
bracht, die auf der Außenfläche 25 rautenähnliche Segmente
73 formen.
In Fig. 3 ist eine zweite mögliche Bauform des Stecker
gehäuses 3 in einer Ansicht entsprechend Fig. 2 gezeigt.
Dieses ist im wesentlichen zylinderähnlich geformt, wobei
es komplementär zum Einsteckbereich einer in Gebäuden üb
licherweise verwendeten Steckdose des 220-Volt-Spannungs
netzes ausgebildet ist. Bei dieser Bauform sind zwei auf
entgegengesetzten Seiten außen an der Gehäusewand 2 vorge
sehene Schutzkontakte 75 vorhanden, die in Fig. 3
strichpunktiert gezeigt sind. Diese arbeiten in
eingestecktem Zustand der Steckervorrichtung 1 in einer
Netzsteckdose mit an dieser vorgesehenen Gegenkontakten
zusammen, wobei eine elektrische Verbindung zwischen den
Schutzkontakten 75 und den Gegenkontakten hergestellt ist.
Diese Gegenkontakte sind mit Masse verbunden, so daß
Metallteile eines Gehäuses eines mit der Steckervorrich
tung 1 versehenen Elektrogerätes zum Schutz des Bedieners
durch eine Verbindung mit den Schutzkontakten 75 auf Masse
gelegt werden können.
Ein vorteilhaftes Verfahren zum Anbringen eines Steck
kontaktes 4 an der Gehäusewand 2 wird im folgenden näher
erläutert.
Zuerst wird das Kontaktelement 28 auf das eine Ende des
Längskörpers 8 aufgepreßt. Anschließend wird die Distanz
hülse 42 auf den Längskörper 8 aufgeschoben, wonach der
Längskörper 8 mit seinem dem Kontaktelement 28 entgegen
gesetzten Ende voraus von der Außenseite 15 des Stecker
gehäuses 3 her in die Durchführungsöffnung 9 eingesteckt
wird. Dabei greift der Endabschnitt 45 der Distanzhülse 42
in die zugeordnete Zentrierausnehmung 54 ein, und die an
diesem Endabschnitt 45 der Distanzhülse 42 vorgesehene
erste Anschlagfläche 41 liegt von außen an der Gehäusewand
2 des Steckergehäuses 3 an. Des weiteren gelangen die An
lagefläche 43 des Kontaktelementes 28 und die Gegenanlage
fläche 44 der Distanzhülse 42 zur Anlage, wodurch die
Distanzhülse den axialen Abstand des Kontaktelementes 28
zur Außenfläche der Gehäusewand 2 automatisch vorgibt.
Verfügt die Steckervorrichtung 1 über mehrere Steckkontak
te 4, so werden die bisher beschriebenen Schritte für
jeden der Steckkontakte 4 durchgeführt.
Auf die in das Innere des Steckergehäuses 3 hineinragenden
inneren Längenabschnitte 14 wird anschließend das Halte
element 58 aufgepreßt, wodurch die zweite Anschlagfläche
60 von innen her an die Gehäusewand 2 angedrückt wird. Es
entsteht sozusagen eine Klemmung der Gehäusewand 2
zwischen den beiden Anschlagflächen 41, 60, so daß die
Steckkontakte 4 sicher an der Gehäusewand 2 gehalten sind.
Das Anbringen der Steckkontakte 4 erfolgt somit durch ein
sehr einfaches Montageverfahren, so daß dieses maschinell
durchführbar ist und keiner umfangreichen Handarbeit be
darf. Die Kosten der Herstellung einer Steckervorrichtung
1 können dadurch sehr gering gehalten werden.
Claims (12)
1. Steckervorrichtung, mit wenigstens einem an einer
Gehäusewand (2) eines Steckergehäuses (3) befestigten Steck
kontakt (4), der einen durch eine die Gehäusewand (2) durch
setzende Durchführungsöffnung (9) hindurchragenden, elek
trisch leitfähigen Längskörper (8) enthält, der einen ausge
hend von der Gehäusewand (2) zu einer Innenseite (13) des
Steckergehäuses (3) wegragenden, zum elektrischen Verbinden
mit mindestens einem weiterführenden elektrischen Leiter die
nenden inneren Längenabschnitt (14) aufweist und der über ei
nen ausgehend von der Gehäusewand (2) zu einer der Innenseite
(13) entgegengesetzten Außenseite (15) des Steckergehäuses
(3) wegragenden äußeren Längenabschnitt (16) verfügt, der zu
mindest an seinem äußeren Endbereich (20) mit einer Kontakt
partie versehen ist, die eine zum Herstellen einer elektri
schen Steckverbindung mit einem Steckergegenstück dienende
Kontaktfläche (21) aufweist und die sich über eine erste An
schlagfläche (41) außen an der Gehäusewand (2) abstützt, wo
bei ein auf den inneren Längenabschnitt (14) des Längskörpers
(8) aufgepreßtes Halteelement (58) vorhanden ist, das sich
über eine zweite Anschlagfläche (60) innen an der Gehäusewand
(2) abstützt, so daß der Steckkontakt (4) durch das von ent
gegengesetzten Seiten her erfolgende Andrücken der beiden An
schlagflächen (41, 60) an die Gehäusewand (2) an dieser ge
halten ist, dadurch gekennzeichnet, daß die Kontaktpartie von
einem bezüglich des Längskörpers (8) separaten Kontaktelement
(28) gebildet ist, das hülsen- oder kappenähnlich ausgestal
tet und auf den äußeren Längenabschnitt (16) des Längskörpers
(8) aufgepreßt ist, wobei es sich über eine den Längskörper
(8) koaxial umgebende, die erste Anschlagfläche (41) aufwei
sende Distanzhülse (42) an der Gehäusewand (2) abstützt, und
daß sowohl die Distanzhülse (42) als auch das Halteelement
(58) aus elektrisch isolierendem Material bestehen.
2. Steckervorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekenn
zeichnet, daß die Distanzhülse (42) und/oder das Halteelement
(58) aus Kunststoffmaterial bestehen.
3. Steckervorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch
gekennzeichnet, daß die beiden Anschlagflächen (41, 60) im
Umfangsbereich der Durchführungsöffnung (9) an der Gehäuse
wand (2) anliegen.
4. Steckervorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis
3, dadurch gekennzeichnet, daß auf der Außenseite der Gehäu
sewand (2) des Steckergehäuses (3) im Umfangsbereich der
Durchführungsöffnung (9) Zentriermittel (51) vorgesehen sind,
die mit Zentriergegenmitteln (52) der Distanzhülse (42) in
Eingriff stehen.
5. Steckervorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekenn
zeichnet, daß die Zentriermittel (51) von einer Zentrieraus
nehmung (54) gebildet sind, in die der die erste Anschlagflä
che (41) aufweisende Endabschnitt (45) der Distanzhülse (42)
eingreift, der im wesentlichen komplementär zur Zentrieraus
nehmung (54) konturiert ist und der die Zentriergegenmittel
(52) bildet.
6. Steckervorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis
5, dadurch gekennzeichnet, daß die Distanzhülse (42) preß
sitzfrei auf dem Längskörper (8) sitzt.
7. Steckervorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis
6, dadurch gekennzeichnet, daß der Längskörper (8) die Durch
führungsöffnung (9) der Gehäusewand (2) preßsitzfrei durch
setzt.
8. Steckervorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis
7, dadurch gekennzeichnet, daß das Halteelement (58) den in
neren Längenabschnitt (14) des Längskörpers (8) zumindest
über einen Teil seiner Länge ring- oder hülsenähnlich um
schließt.
9. Steckervorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis
8, dadurch gekennzeichnet, daß mehrere und insbesondere zwei
zueinander parallele Steckkontakte (4) vorgesehen sind, wobei
den inneren Längenabschnitten (14) der Längskörper (8) ge
meinsam ein einziges Halteelement (58) zugeordnet ist.
10. Steckervorrichtung nach Anspruch 9, dadurch gekenn
zeichnet, daß das Halteelement (58) über eine insbesondere
längliche Anschlagplatte (62) verfügt, an der die zweite An
schlagfläche (60) vorgesehen ist.
11. Steckervorrichtung nach Anspruch 10, dadurch ge
kennzeichnet, daß das Halteelement (58) im Umfangsbereich je
des inneren Längenabschnittes (14) eine auf der der zweiten
Anschlagfläche (60) entgegengesetzten Seite von der Anschlag
platte (62) wegragende stutzenartige Haltepartie (65) auf
weist.
12. Steckervorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis
11, dadurch gekennzeichnet, daß der Längskörper (8) und/oder
das Kontaktelement (28) aus Kupfer oder einer Kupferlegierung
bestehen.
Priority Applications (3)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE1998112501 DE19812501C1 (de) | 1998-03-21 | 1998-03-21 | Steckervorrichtung |
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| AU21324/99A AU740361B2 (en) | 1998-03-21 | 1999-03-19 | A plug device |
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|---|---|---|---|
| DE1998112501 DE19812501C1 (de) | 1998-03-21 | 1998-03-21 | Steckervorrichtung |
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| DE (1) | DE19812501C1 (de) |
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| EP3477785B1 (de) * | 2017-10-30 | 2020-09-09 | Simon Kar Ming Ng | Lösungssicherer elektrischer stecker |
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1999
- 1999-03-18 GB GB9906062A patent/GB2338123B/en not_active Expired - Fee Related
- 1999-03-19 AU AU21324/99A patent/AU740361B2/en not_active Ceased
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|---|---|
| AU740361B2 (en) | 2001-11-01 |
| GB2338123B (en) | 2002-03-20 |
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| GB2338123A (en) | 1999-12-08 |
| AU2132499A (en) | 1999-09-30 |
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| Date | Code | Title | Description |
|---|---|---|---|
| 8100 | Publication of the examined application without publication of unexamined application | ||
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| 8364 | No opposition during term of opposition | ||
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Effective date: 20111001 |