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DE19812501C1 - Steckervorrichtung - Google Patents

Steckervorrichtung

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Publication number
DE19812501C1
DE19812501C1 DE1998112501 DE19812501A DE19812501C1 DE 19812501 C1 DE19812501 C1 DE 19812501C1 DE 1998112501 DE1998112501 DE 1998112501 DE 19812501 A DE19812501 A DE 19812501A DE 19812501 C1 DE19812501 C1 DE 19812501C1
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DE
Germany
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plug
housing wall
longitudinal body
contact
housing
Prior art date
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Expired - Fee Related
Application number
DE1998112501
Other languages
English (en)
Inventor
Ng Yuk Hung
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Helms Man Ind Co Ltd
Original Assignee
Helms Man Ind Co Ltd
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Helms Man Ind Co Ltd filed Critical Helms Man Ind Co Ltd
Priority to DE1998112501 priority Critical patent/DE19812501C1/de
Priority to GB9906062A priority patent/GB2338123B/en
Priority to AU21324/99A priority patent/AU740361B2/en
Application granted granted Critical
Publication of DE19812501C1 publication Critical patent/DE19812501C1/de
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Expired - Fee Related legal-status Critical Current

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    • H01ELECTRIC ELEMENTS
    • H01RELECTRICALLY-CONDUCTIVE CONNECTIONS; STRUCTURAL ASSOCIATIONS OF A PLURALITY OF MUTUALLY-INSULATED ELECTRICAL CONNECTING ELEMENTS; COUPLING DEVICES; CURRENT COLLECTORS
    • H01R13/00Details of coupling devices of the kinds covered by groups H01R12/70 or H01R24/00 - H01R33/00
    • H01R13/40Securing contact members in or to a base or case; Insulating of contact members
    • H01R13/405Securing in non-demountable manner, e.g. moulding, riveting
    • H01R13/41Securing in non-demountable manner, e.g. moulding, riveting by frictional grip in grommet, panel or base
    • HELECTRICITY
    • H01ELECTRIC ELEMENTS
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    • H01R13/00Details of coupling devices of the kinds covered by groups H01R12/70 or H01R24/00 - H01R33/00
    • H01R13/46Bases; Cases
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    • HELECTRICITY
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    • H01R24/00Two-part coupling devices, or either of their cooperating parts, characterised by their overall structure
    • H01R24/66Two-part coupling devices, or either of their cooperating parts, characterised by their overall structure with pins, blades or analogous contacts and secured to apparatus or structure, e.g. to a wall

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  • Connector Housings Or Holding Contact Members (AREA)
  • Details Of Connecting Devices For Male And Female Coupling (AREA)

Description

Die vorliegende Erfindung betrifft eine Steckervorrichtung, mit wenigstens einem an einer Gehäusewand eines Steckergehäu­ ses befestigten Steckkontakt, der einen durch eine die Gehäu­ sewand durchsetzende Durchführungsöffnung hindurchragenden, elektrisch leitfähigen Längskörper enthält, der einen ausge­ hend von der Gehäusewand zu einer Innenseite des Steckerge­ häuses wegragenden, zum elektrischen Verbinden mit mindestens einem weiterführenden elektrischen Leiter dienenden inneren Längenabschnitt aufweist und der über einen ausgehend von der Gehäusewand zu einer der Innenseite entgegengesetzten Außen­ seite des Steckergehäuses wegragenden äußeren Längenabschnitt verfügt, der zumindest an seinem äußeren Endbereich mit einer Kontaktpartie versehen ist, die eine zum Herstellen einer elektrischen Steckverbindung mit einem Steckergegenstück die­ nende Kontaktfläche aufweist und die sich über eine erste An­ schlagfläche außen an der Gehäusewand abstützt, wobei ein auf den inneren Längenabschnitt des Längskörpers aufgepreßtes Halteelement vorhanden ist, das sich über eine zweite An­ schlagfläche innen an der Gehäusewand abstützt, so daß der Steckkontakt durch das von entgegengesetzten Seiten her er­ folgende Andrücken der beiden Anschlagflächen an die Gehäuse­ wand an dieser gehalten ist.
Eine Steckervorrichtung dieser Art, die beispielsweise als Netzstecker zur Spannungsversorgung eines elektrischen bzw. elektronischen Gerätes verwendbar ist, geht beispielsweise aus der DE-AS 10 24 602 hervor. Sie verfügt über ein Stecker­ gehäuse, das meist durch Spritzgießen aus Kunststoffmaterial hergestellt wird, wobei die einzelnen Steckkontakte einstüc­ kig ausgeführt sind und unabhängig von der Gehäusewand des Steckergehäuses hergestellt werden können. Bei der Montage wird der betreffende Steckkontakt durch eine Durchführungs­ öffnung der Gehäusewand hindurchgesteckt, bis er mit einer beispielsweise von einer Abstufung gebildeten ersten An­ schlagfläche außen an der Gehäusewand anliegt, wonach auf den inneren Längenabschnitt ein ringförmiges Halteelement aufge­ drückt wird, bis es mit einer zweiten Anschlagfläche an der Innenseite der Gehäusewand anliegt. Die Fixierung des Steck­ kontaktes basiert somit darauf, daß die beiden Anschlagflä­ chen von entgegengesetzten Seiten her an die Gehäusewand an­ gedrückt werden.
Eine vergleichbare Bauform einer Steckervorrichtung zeigen auch die DE-AS 14 90 757 und die US 4 127 924.
Im Vergleich zu ebenfalls bekannten Bauarten, bei denen die Steckkontakte unmittelbar beim Spritzgießen der Gehäusewand eingebettet und befestigt werden, haben die vorerwähnten Aus­ gestaltungen bereits den Vorteil einer einfacheren Montage, weil das umständliche Einlegen der Steckkontakte in die für die Spritzgießherstellung der Gehäusewand verwendete Gießform entfällt. Allerdings besteht weiterhin der Nachteil, daß zur Herstellung von Steckervorrichtungen, die beispielsweise län­ derspezifisch unterschiedlichen Normen entsprechen, jeweils völlig eigenständige Steckkontakte erforderlich sind. Handelt es sich um zylindrische Steckkontakte, die durch Drehen me­ chanisch bearbeitet werden, besteht überdies die Gefahr, daß die Steckkontakte bei der Bearbeitung verbogen werden, was die Gebrauchsfähigkeit beeinträchtigt.
Es ist daher die Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine Steckervorrichtung der eingangs genannten Art zu schaffen, die eine einfachere, präzisere und flexiblere Produktion er­ möglicht.
Zur Lösung dieser Aufgabe ist vorgesehen, daß die Kontaktpar­ tie von einem bezüglich des Längskörpers separaten Kontakt­ element gebildet ist, das hülsen- oder kappenähnlich ausge­ staltet und auf den äußeren Längenabschnitt des Längskörpers aufgepreßt ist, wobei es sich über eine den Längskörper koa­ xial umgebende, die erste Anschlagfläche aufweisende Distanz­ hülse an der Gehäusewand abstützt, und daß sowohl die Di­ stanzhülse als auch das Halteelement aus elektrisch isolie­ rendem Material bestehen.
Auf diese Weise ist die die Kontaktfläche aufweisende Kon­ taktpartie des Steckkontaktes von einem hülsen- oder kap­ penähnlichen Kontaktelement gebildet, das als bezüglich des leitfähigen Längskörpers separates Bauteil ausgeführt und im Preßsitz auf dem leitfähigen Längskörper fixiert ist. Es be­ steht daher die Möglichkeit, zur Anpassung an unterschiedli­ che Normen oder sonstige Gegebenheiten allein die Außenkontur des Kontaktelementes zu variieren und mit einem standardmäßi­ gen stiftartigen Längskörper zu verbinden. Letzterer kann bei entsprechender Ausgestaltung kostengünstig durch Ablängen von Meterware erhalten werden, wobei die Gefahr unerwünschter Verformungen erheblich reduziert ist. Die Ausführung der Di­ stanzhülse und des Halteelementes aus elektrisch isolierendem Material bringt eine weitere Kostenreduzierung mit sich, zu­ mal dadurch die den Steckkontakt an der Gehäusewand haltenden Teile bezüglich der Gehäusewand elektrisch isoliert sind. Aus Sicherheitsgründen besteht bei mit stromführenden Bauteilen in tragender Weise in Kontakt stehenden Gehäusewänden viel­ fach die Anforderung nach besonders temperaturfestem Materi­ al. Indem nunmehr die Möglichkeit besteht, die feste Verbin­ dung zwischen einem Steckkontakt und der Gehäusewand unter Zwischenschaltung elektrisch isolierender Elemente vorzuneh­ men, kann die Gehäusewand aus weniger hochwertigem und demzu­ folge billigerem Material gefertigt werden, was die Herstel­ lungskosten insgesamt verringert.
Vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung gehen aus den Un­ teransprüchen hervor.
Als Material für die Distanzhülse und/oder das Halteelement wird zweckmäßigerweise ein Kunststoffmaterial verwendet.
Es ist ferner von Vorteil, wenn auf der Außenseite der Gehäu­ sewand des Steckergehäuses im Umfangsbereich der Durchfüh­ rungsöffnung Zentriermittel vorgesehen sind, die mit Zen­ triergegenmitteln der Distanzhülse in Eingriff stehen. Durch diese Maßnahme wird die Position der Distanzhülse bezüglich der Durchführungsöffnung definiert, so daß die Montage der Steckkontakte an der Gehäusewand weiter vereinfacht ist.
Die Zentriermittel können hierbei von einer Zentrierausneh­ mung gebildet sein, in die der die erste Anschlagfläche auf­ weisende Endabschnitt der Distanzhülse eingreift, der im we­ sentlichen komplementär zur Zentrierausnehmung konturiert ist und der die Zentriergegenmittel bildet. Somit sind sowohl die Zentriermittel als auch die Zentriergegenmittel mit besonders geringem Herstellungsaufwand realisierbar.
Ferner ist es zweckmäßig, wenn die den Abstand zwischen der Gehäusewand und dem Kontaktelement bestimmende Distanzhülse preßsitzfrei auf dem Längskörper sitzt. Bei der Montage ge­ nügt es demnach, die Distanzhülse lose auf den Längskörper aufzustecken.
Es ist außerdem vorteilhaft, wenn der Längskörper die Durch­ führungsöffnung der Gehäusewand preßsitzfrei durchsetzt, so daß es nicht erforderlich ist, den Querschnitt der Durchfüh­ rungsöffnung exakt an den des Längskörpers anzupassen. Hier­ bei besteht die Möglichkeit, die Durchführungsöffnung derart groß zu wählen, daß zwischen Längskörper und Gehäusewand ein geringer Abstand besteht. Folglich können Abweichungen der Durchführungsöffnung hinsichtlich ihres Querschnittes auf­ grund von Fertigungstoleranzen besser ausgeglichen werden.
Zweckmäßig ist es auch, wenn mehrere und insbesondere zwei zueinander parallele Steckkontakte vorgesehen sind, wobei den inneren Längenabschnitten der Längskörper gemeinsam ein ein­ ziges Halteelement zugeordnet ist. Es genügt dann, das Hal­ teelement beim Befestigen der Steckkontakte in einem einzigen Aufpreßvorgang auf die nach innen ragenden inneren Längenab­ schnitte der Längskörper aufzustecken.
Bei einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform bestehen der Längskörper und/oder das Kontaktelement aus Kupfer oder aus einer Kupferlegierung. Es ist auf diese Weise möglich, eine gute Leitfähigkeit des Längskörpers bzw. des Kontaktelementes bei kostengünstiger Herstellung zu erreichen.
Im folgenden wird ein Ausführungsbeispiel des Gegenstands der Erfindung anhand der beigefügten Zeichnung näher erläutert. Es zeigen:
Fig. 1 ein erstes Ausführungsbeispiel einer Steckervor­ richtung in Seitenansicht, wobei der eine Teil in einer teilgeschnittenen Explosionsdarstellung und der andere Teil in einer Schnittdarstellung gezeigt ist,
Fig. 2 die Steckervorrichtung aus Fig. 1 in einer in Querrichtung geschnittenen Darstellung gemäß der Schnittlinie II-II in Fig. 1 und
Fig. 3 ein zweites Ausführungsbeispiel einer Stecker­ vorrichtung in der Ansicht wie Fig. 2.
In Fig. 1 ist ein erstes Ausführungsbeispiel einer Stecker­ vorrichtung 1 dargestellt, die über wenigstens einen und beispielsgemäß zwei an einer Gehäusewand 2 eines Stecker­ gehäuses 3 befestigte zueinander parallele Steckkontakte 4 verfügt.
Bei der Steckervorrichtung 1 handelt es sich beispiels­ weise um einen Netzstecker, der zum Einstecken in eine herkömmliche Steckdose dient. Die Steckervorrichtung 1 ist üblicherweise über ein nicht näher dargestelltes elektri­ sches Kabel mit einem beliebigen elektrischen oder elek­ tronischen Gerät verbunden, so daß dieses Gerät an die von der Steckdose gebildete Spannungsquelle anschließbar ist. Im Steckergehäuse 3 kann eine Regeleinrichtung angeordnet sein, an deren Eingang die über die Steckkontakte 4 abge­ griffene Netzspannung anliegt und die an ihrem Ausgang einen entsprechend gewünschten Strom- oder Spannungswert liefert.
Es versteht sich, daß in Abhängigkeit vom vorgesehenen Einsatzzweck auch mehr als zwei zueinander parallele Steckkontakte 4 vorgesehen sein könnten. Auch die Bauform des Steckergehäuses 3 hängt insbesondere von der Anwendung der Steckervorrichtung 1 ab und ist dementsprechend anzu­ passen. Beispielsweise variieren in den verschiedenen Ländern die Bauformen für Netzstecker, wobei die Aus­ führungsbeispiele der Steckervorrichtung 1 den Bauformen für in der Bundesrepublik Deutschland üblicherweise ver­ wendete Netzstecker entsprechen, wobei diese insbesondere im europäischen Raum auch für in anderen Staaten verwendete Steckdosenformen kompatibel sind.
Die Steckkontakte 4 enthalten jeweils einen elektrisch leitfähigen Längskörper 8, der durch eine in der Gehäuse­ wand 2 vorgesehene Durchführungsöffnung 9 hindurchragt. Dabei durchgreift der Längskörper 8 die Gehäusewand 2 preßsitzfrei, so daß er in der Durchführungsöffnung 9 in seiner axialen Erstreckungsrichtung 10 nicht festgelegt ist. Zwar kann zwischen der Gehäusewand 2 und dem Längs­ körper 8 im Bereich der Durchführungsöffnung 9 ein Kontakt bestehen oder eine geringfügige Klemmung vorliegen, jedoch ist dies nicht notwendig. Im Gegensatz dazu kann es zweck­ mäßig sein, zwischen dem Längskörper 8 und der Gehäusewand 2 im Bereich der Durchführungsöffnung 9 einen geringen Radialabstand vorzusehen, so daß Toleranzen beim Fertigen der Gehäusewand 2 mit den Durchführungsöffnungen 9 beim Anbringen der Steckkontakte 4 an der Gehäusewand 2 aus­ geglichen werden können.
Der Längskörper 8 eines jeweiligen Steckkontaktes 4 weist einen ausgehend von der Gehäusewand 2 zu einer Innenseite 13 des Steckergehäuses 3 wegragenden inneren Längenab­ schnitt 14 auf. Er dient zum elektrischen Verbinden mit mindestens einem nicht näher dargestellten weiterführenden elektrischen Leiter, der beispielsweise eine direkte Verbindung zu dem zugeordneten elektrischen Gerät oder zu der eventuell im Steckergehäuse 3 angeordneten oder an­ ordenbaren Regeleinrichtung darstellt.
Auf der der Innenseite 13 des Steckergehäuses 3 entgegen­ gesetzten Außenseite 15 verfügt der Längskörper 8 über einen von der Gehäusewand 2 im wesentlichen rechtwinkelig wegragenden äußeren Längenabschnitt 16, der sich in axia­ ler Erstreckungsrichtung 10, die auch als Axialrichtung 10 bezeichnet werden kann, an den inneren Längenabschnitt 14 des Längskörpers 8 anschließt.
Der der Gehäusewand 2 entgegengesetzte, freie äußere End­ bereich 20 des äußeren Längenabschnitts 16 ist mit einer elektrisch leitfähigen Kontaktfläche 21 versehen, die im vorliegenden Fall eine in Umfangsrichtung 22 bezüglich der Längsachse des Längskörpers 8 vollständig geschlossene Gestalt aufweist, so daß sie der Mantelfläche eines Zy­ linders entspricht.
In Abwandlung zum Ausführungsbeispiel könnte die Kontakt­ fläche 21 zusätzlich über einen in Axialrichtung 10 weisenden Flächenabschnitt verfügen, wobei beispielsweise die gesamte Außenfläche 25 des äußeren Längenabschnitts 16 die Kontaktfläche bilden könnte.
Die Kontaktfläche 21 dient zum Herstellen einer elektri­ schen Steckverbindung mit einem nicht gezeigten Stecker­ gegenstück, das beispielsweise von einer gebräuchlichen Netzsteckdose gebildet ist. Beim Einstecken der Steckervor­ richtung in die Netzsteckdose gelangt die Kontaktfläche 21 eines jeweiligen Steckkontaktes 4 mit einer entsprechenden Kontaktgegenfläche des Steckergegenstücks zur Anlage, wo­ durch gleichzeitig die elektrische Steckverbindung herge­ stellt ist.
Der Querschnitt des Steckkontaktes 4 ist im Bereich des Kontaktelementes 28 größer als der Querschnitt des sich axial anschließenden Bereiches des Längskörpers 8. Somit ist der äußere Längenabschnitt 16 durch die Kontakt­ fläche 21 radial erweitert ausgebildet.
Wie aus Fig. 1 hervorgeht, ist die Kontaktfläche 21 an einem separat zum Längskörper 8 ausgebildeten kappen­ ähnlichen Kontaktelement 28 vorgesehen, das eine im wesentlichen zylinderartige Formgebung aufweist. Das Kontaktelement 28 enthält eine in Axialrichtung 10 ver­ laufende sacklochartige Aufpreßausnehmung 29, die zu der dem Längskörper 8 zugeordneten ersten Axialseite 30 des Kontaktelementes 28 hin offen ist. An dieser ersten Axialseite 30 entsteht dadurch eine die Aufpreßausnehmung 29 in Umfangsrichtung 22 ringförmig umschließende Ringfläche 31.
Auf der der ersten Axialseite 30 entgegengesetzten zweiten Axialseite 34 des Kontaktelementes 28 ist dieses geschlos­ sen ausgebildet, so daß eine insgesamt kappenartige Ge­ stalt resultiert. Alternativ hierzu könnte das Kontakt­ element 28 auch hülsenförmig geformt sein, wobei die Auf­ preßausnehmung 29 dann auch zur zweiten Axialseite 34 des Kontaktelementes 28 hin offen wäre.
Das Kontaktelement 28 ist auf den äußeren Längenabschnitt 16 des Längskörpers 8 aufgepreßt, wobei es beispielsgemäß lediglich den äußeren Endbereich 20 des äußeren Längen­ abschnitts 16 umgibt. Beim Befestigen des Kontaktelementes 28 mittels Preßsitz auf dem äußeren Endbereich 20 des äußeren Längenabschnitts 16 des elektrisch leitfähigen Längskörpers 8 entsteht zwischen der am Kontaktelement 28 vorgesehenen Kontaktfläche 21 und dem Längskörper 8 eine elektrisch leitende Verbindung. Somit ist zwischen der Kontaktfläche 21 und dem inneren Längenabschnitt 14 des Längskörpers 8 eine elektrische Verbindung hergestellt.
Das Längselement 8 weist einen im wesentlichen durchgehend konstanten Querschnitt auf, der beispielsgemäß kreisförmig gewählt ist, so daß der Längskörper 8 stiftähnlich kon­ turiert ist. Lediglich an seinen beiden axialen Endbe­ reichen kann der Längskörper 8 jeweils mit einer Fase 37, 38 versehen sein. Hierdurch bietet sich die Möglichkeit, den Längskörper 8 durch einfaches Ablängen von Meterware herzustellen, wobei ein aufwendiges Bearbeiten des Längs­ körpers 8 nicht notwendig ist.
Dadurch, daß die Kontaktfläche 21 am Kontaktelement 28 vorgesehen ist, kann sie dem jeweiligen Einsatzzweck bzw. der jeweils zugeordneten Kontaktgegenfläche des Steckergegenstücks angepaßt werden, ohne eine aufwendige Bearbeitung des Längskörpers 8 notwendig zu machen. Auch das Kontaktelement 28 kann beispielsweise durch Einbringen einer die Aufpreßausnehmung 29 bildenden Bohrung in die Stirnfläche eines als Meterware ausgeführten Drahtes oder Stabes und anschließendes Ablängen gefertigt werden. Die Meterware kann hierfür in einer beliebigen Querschnitts­ form gewählt werden, so daß Kontaktelemente 28 unter­ schiedlichen Querschnitts und somit mit unterschiedlichen Kontaktflächen 21 einfach und kostengünstig hergestellt werden können.
Um eine gute elektrische Leitfähigkeit zu gewährleisten, bestehen beim Ausführungsbeispiel sowohl das Kontakt­ element 28 als auch der Längskörper 8 aus Kupfer oder einer Kupferlegierung. Selbstverständlich käme für den Längskörper 8 und das Kontaktelement 28 auch ein beliebi­ ges anderes elektrisch leitfähiges Material in Betracht. Auch besteht die Möglichkeit, diese beiden Bauteile ledig­ lich teilweise mit elektrisch leitfähigen Partien auszu­ statten, solange eine ausreichende elektrische Verbindung zwischen der Kontaktfläche 21 und dem zugeordneten inneren Längenabschnitt 14 des Längskörpers 8 besteht. Zusätzlich könnten der Längskörper 8 und/oder das Kontaktelement 28 auch mit einem geeigneten Material beschichtet sein, bei­ spielsweise zum Korrosionsschutz oder um den Kontaktwider­ stand zu senken.
Das Kontaktelement 28 stützt sich über eine erste An­ schlagfläche 41 außen an der Gehäusewand 2 ab. Die erste Anschlagfläche 41 ist an einer Distanzhülse 42 vorgesehen, die sich an der Gehäusewand 2 abstützt. Beispielsgemäß liegt die erste Anschlagfläche 41 im Umfangsbereich der Durchführungsöffnung 9 an der Gehäusewand 2 an.
Alternativ zum bevorzugten Ausführungsbeispiel könnte das Kontaktelement 28 in Axialrichtung 10 den äußeren Längen­ abschnitt 16 des Längskörpers 8 vollständig umgeben, so daß die Ringfläche 31 die erste Anschlagfläche 41 bilden könnte.
Wie dies aus Fig. 1 hervorgeht, ist die Distanzhülse 42 axial zwischen dem Kontaktelement 28 und der Gehäusewand 2 des Steckergehäuses 3 angeordnet. Sie besitzt eine hohl­ zylinderähnliche Gestalt und umgibt einen Teil des äußeren Längenabschnitts 16 des Längskörpers 8 koaxial. Dabei sitzt die Distanzhülse 42 vorzugsweise preßsitzfrei auf dem Längskörper 8 bzw. dessen äußerem Längenabschnitt 16. Sie wird bei der Montage der Steckervorrichtung 1 lose über den Längskörper 8 geschoben.
An der der Distanzhülse 42 zugewandten Ringfläche 31 des Kontaktelementes, die eine Anlagefläche 43 bildet, liegt die Distanzhülse mit einer ebenfalls ringförmig um den äußeren Längenabschnitt 16 des Längskörpers 8 umlaufenden Gegenanlagefläche 44 an. An ihrem der Gegenanlagefläche 44 axial entgegengesetzten Endabschnitt 45 weist die Distanz­ hülse 42 die erste Anschlagfläche 41 auf. Diese ist bei­ spielsgemäß an der in Axialrichtung 10 weisenden Stirn­ fläche der Distanzhülse 42 vorgesehen und verläuft ringförmig koaxial zum Längskörper 8.
Dem Kontaktelement 28 ist ein äußerer Axialabschnitt 48 der Distanzhülse 42 zugeordnet, dessen Querschnitt ge­ ringer ist als der des Kontaktelementes 28, so daß dieses in radialer Richtung über den äußeren Axialabschnitt 48 hinausragt. An den äußeren Axialabschnitt 48 schließt sich der Endabschnitt 45 der Distanzhülse 42 an, dessen Quer­ schnitt größer ist als der des äußeren Axialabschnitts 48 und in etwa dem Querschnitt des Kontaktelementes 28 ent­ spricht.
Die Distanzhülse 42 ist beim Ausführungsbeispiel gegenüber dem Längskörper 8 und dem Kontaktelement 28 elektrisch isoliert. Während des Einsteckens der Steckervorrichtung 1 in das beispielsweise von einer Netzsteckdose gebildete Steckergegenstück ist hierdurch im Bereich der Distanz­ hülse 48 ein Berührschutz für den Bediener realisiert, wenn die Kontaktflächen 21 bereits in elektrischer Ver­ bindung mit den Kontaktgegenflächen des Steckergegenstücks stehen. Diese Maßnahme bietet sich vor allem bei flach­ bauenden Steckergehäusen 3 an, wie dies in Fig. 2 gezeigt ist. Solche Steckergehäuse 3 können auch als Flachstecker bezeichnet werden.
Beim Ausführungsbeispiel besteht die Distanzhülse 42 aus isolierendem Material und ist vorzugsweise aus Kunststoff gefertigt.
Im Umfangsbereich der Durchführungsöffnung 9 befinden sich außen an der Gehäusewand 2 Zentriermittel 51, die mit an der Distanzhülse 42 vorgesehenen Zentriergegenmitteln 52 in Eingriff stehen. Dies führt dazu, daß die Distanzhülse 48 bezüglich der Durchführungsöffnung 9 eine vorgesehene, gewünschte Ausrichtung einnimmt. Insbesondere wird die im Inneren der Distanzhülse 48 in Axialrichtung 10 verlaufen­ de zentrale Öffnung 53 fluchtend zur Durchführungsöffnung 9 angeordnet.
Bei der bevorzugten Ausführungsform sind die Zentrier­ mittel von einer außen in der Gehäusewand 2 vorgesehenen Zentrierausnehmung 54 gebildet, deren Querschnitt im wesentlichen komplementär zur Außenkontur des Endab­ schnittes 45 der Distanzhülse 42 ausgebildet ist, wobei dieser Endabschnitt 45 der Distanzhülse 42 die Zentrier­ gegenmittel 52 bildet.
Die Zentrierausnehmung 54 verläuft koaxial zur Durch­ führungsöffnung 9 und ist im Querschnitt im wesentlichen kreisförmig konturiert.
Auf den inneren Längenabschnitt 14 des Längskörpers 8, der der Innenseite 13 des Steckergehäuses 3 zugeordnet ist, ist ein Halteelement 58 aufgepreßt, das den inneren Längenabschnitt 14 zumindest über einen Teil seiner Länge ring- oder hülsenähnlich umgibt. Es verfügt somit über eine sich in Axialrichtung 10 erstreckende Durchgangs­ öffnnung 59, in der der vom Halteelement 58 umschlossene Bereich des inneren Längenabschnitts 14 des Längskörpers 8 im Preßsitzt angeordnet ist.
Des weiteren weist das Halteelement 58 eine zweite An­ schlagfläche 60 auf, mit der es sich auf der Innenseite 13 des Steckergehäuses 3 an der Gehäusewand 2 abstützt. Beim Ausführungsbeispiel ist die zweite Anschlagfläche 60 zu­ mindest im Umfangsbereich der Durchführungsöffnung 9 an die Gehäusewand 2 von innen her angedrückt.
Bei dem als Netzstecker ausgeführten Ausführungsbeispiel der Steckervorrichtung 1 verfügt diese über zwei zuein­ ander parallele Steckkontakte 4, die mit Abstand zuein­ ander an der Gehäusewand 2 des Steckergehäuses 3 angeord­ net sind.
Den inneren Längenabschnitten 14 der Längskörper 8 der Steckkontakte 4 ist gemeinsam ein einziges Halteelement 58 zugeordnet, so daß dieses über zwei Durchgangsöffnungen 59 verfügt, die jeweils auf dem zugeordneten inneren Längen­ abschnitt 14 des Längskörpers 8 mit Preßsitz festgelegt sind.
Des weiteren enthält das Halteelement 58 eine Anschlag­ platte 62, deren eine Plattenfläche die zweite Anschlag­ fläche 60 bildet, mit der sich das Halteelement 58 von innen her an die Gehäusewand 2 andrückt. Die Anschlag­ platte 62 enthält jeweils einen ersten Abschnitt 63 der betreffenden Durchgangsöffnung 59 und erstreckt sich linear zwischen den beiden die Durchgangsöffnungen 59 enthaltenden Bereichen des Halteelementes 58. Die Anschlagplatte 62 ist an ihren beiden im Bereich der Durchgangskanäle 59 ange­ ordneten Enden abgerundet ausgebildet, wobei die Rundungen in etwa koaxial zur jeweils zugeordneten Durchgangsöffnung 59 verlaufen.
Die Durchgangsöffnungen 59 verlaufen mit einem zu ihrem ersten Abschnitt 63 fluchtenden zweiten Abschnitt 64 in einer jeweils stutzenartigen Haltepartie 65, die auf der der zweiten Anschlagfläche entgegengesetzten Rückfläche 66 von der Anschlagplatte 62 wegragt. Die Haltepartie 65 um­ gibt den jeweils zugeordneten inneren Längenabschnitt 14 des Längskörpers 8 in dessen unmittelbarem Umfangsbereich koaxial und weist eine in etwa zylinderähnliche Kontur auf, wobei sie vom zweiten Abschnitt 64 der Durchgangs­ öffnung 59 in axialer Richtung 10 durchsetzt ist. Dadurch ergibt sich eine Querabstützung des Längskörpers 8 über eine relativ große Länge.
Das Halteelement 58 liegt zweckmäßigerweise jeweils mit einer gegenüber den im Betrieb stromführenden Bestand­ teilen des Steckkontaktes 4 isolierten Anschlagfläche 41 an der Gehäusewand 2 an. Vorteilhafterweise besteht es aus Kunststoff und insbesondere aus Nylon.
Durch das Andrücken der beiden Anschlagflächen 41, 60 von außen bzw. innen gegen die Gehäusewand 2 des Steckerge­ häuses 3 ist der jeweilige Steckkontakt 4 am Steckergehäuse 3 bzw. an der Gehäusewand 2 gehalten. Da beide Anschlag­ flächen 41, 60 bezüglich der zur Stromführung vorgesehenen Bestandteile des Steckkontaktes 4 isoliert ausgeführt sind, findet der tragende Kontakt zwischen der Gehäusewand und dem Steckkontakt über nicht-stromführende Teile statt, was es ermöglicht, für die Gehäusewand ein geringerwerti­ ges und dadurch kostengünstigeres Kunststoffmaterial zu verwenden.
Das der Innenseite 13 des Steckergehäuses 3 zugeordnete Ende 69 des inneren Längenabschnitts 14 eines jeweiligen Längskörpers 8 ragt auf der der Gehäusewand 2 entgegenge­ setzten Seite des Halteelementes 58 aus der betreffenden Durchgangsöffnung 59 ein Stück weit heraus, so daß dieses Ende 69 zugänglich ist, um beispielsweise den eingangs erwähnten weiterführenden elektrischen Leiter mit dem inneren Längenabschnitt 14 des Längskörpers 8 elektrisch zu verbinden.
Zur Verbesserung des Preßsitzes zwischen dem Kontakt­ element 28 und dem Längskörper 8 bzw. dem Halteelement 58 und dem Längskörper 8 kann seine Außenfläche 25 eine Rif­ felung oder andere geeignete Unebenheiten aufweisen. Beim Ausführungsbeispiel sind in die Außenfläche 25 mehrere schrauben- oder wendelförmig verlaufende Rillen 72 einge­ bracht, die auf der Außenfläche 25 rautenähnliche Segmente 73 formen.
In Fig. 3 ist eine zweite mögliche Bauform des Stecker­ gehäuses 3 in einer Ansicht entsprechend Fig. 2 gezeigt. Dieses ist im wesentlichen zylinderähnlich geformt, wobei es komplementär zum Einsteckbereich einer in Gebäuden üb­ licherweise verwendeten Steckdose des 220-Volt-Spannungs­ netzes ausgebildet ist. Bei dieser Bauform sind zwei auf entgegengesetzten Seiten außen an der Gehäusewand 2 vorge­ sehene Schutzkontakte 75 vorhanden, die in Fig. 3 strichpunktiert gezeigt sind. Diese arbeiten in eingestecktem Zustand der Steckervorrichtung 1 in einer Netzsteckdose mit an dieser vorgesehenen Gegenkontakten zusammen, wobei eine elektrische Verbindung zwischen den Schutzkontakten 75 und den Gegenkontakten hergestellt ist. Diese Gegenkontakte sind mit Masse verbunden, so daß Metallteile eines Gehäuses eines mit der Steckervorrich­ tung 1 versehenen Elektrogerätes zum Schutz des Bedieners durch eine Verbindung mit den Schutzkontakten 75 auf Masse gelegt werden können.
Ein vorteilhaftes Verfahren zum Anbringen eines Steck­ kontaktes 4 an der Gehäusewand 2 wird im folgenden näher erläutert.
Zuerst wird das Kontaktelement 28 auf das eine Ende des Längskörpers 8 aufgepreßt. Anschließend wird die Distanz­ hülse 42 auf den Längskörper 8 aufgeschoben, wonach der Längskörper 8 mit seinem dem Kontaktelement 28 entgegen­ gesetzten Ende voraus von der Außenseite 15 des Stecker­ gehäuses 3 her in die Durchführungsöffnung 9 eingesteckt wird. Dabei greift der Endabschnitt 45 der Distanzhülse 42 in die zugeordnete Zentrierausnehmung 54 ein, und die an diesem Endabschnitt 45 der Distanzhülse 42 vorgesehene erste Anschlagfläche 41 liegt von außen an der Gehäusewand 2 des Steckergehäuses 3 an. Des weiteren gelangen die An­ lagefläche 43 des Kontaktelementes 28 und die Gegenanlage­ fläche 44 der Distanzhülse 42 zur Anlage, wodurch die Distanzhülse den axialen Abstand des Kontaktelementes 28 zur Außenfläche der Gehäusewand 2 automatisch vorgibt.
Verfügt die Steckervorrichtung 1 über mehrere Steckkontak­ te 4, so werden die bisher beschriebenen Schritte für jeden der Steckkontakte 4 durchgeführt.
Auf die in das Innere des Steckergehäuses 3 hineinragenden inneren Längenabschnitte 14 wird anschließend das Halte­ element 58 aufgepreßt, wodurch die zweite Anschlagfläche 60 von innen her an die Gehäusewand 2 angedrückt wird. Es entsteht sozusagen eine Klemmung der Gehäusewand 2 zwischen den beiden Anschlagflächen 41, 60, so daß die Steckkontakte 4 sicher an der Gehäusewand 2 gehalten sind.
Das Anbringen der Steckkontakte 4 erfolgt somit durch ein sehr einfaches Montageverfahren, so daß dieses maschinell durchführbar ist und keiner umfangreichen Handarbeit be­ darf. Die Kosten der Herstellung einer Steckervorrichtung 1 können dadurch sehr gering gehalten werden.

Claims (12)

1. Steckervorrichtung, mit wenigstens einem an einer Gehäusewand (2) eines Steckergehäuses (3) befestigten Steck­ kontakt (4), der einen durch eine die Gehäusewand (2) durch­ setzende Durchführungsöffnung (9) hindurchragenden, elek­ trisch leitfähigen Längskörper (8) enthält, der einen ausge­ hend von der Gehäusewand (2) zu einer Innenseite (13) des Steckergehäuses (3) wegragenden, zum elektrischen Verbinden mit mindestens einem weiterführenden elektrischen Leiter die­ nenden inneren Längenabschnitt (14) aufweist und der über ei­ nen ausgehend von der Gehäusewand (2) zu einer der Innenseite (13) entgegengesetzten Außenseite (15) des Steckergehäuses (3) wegragenden äußeren Längenabschnitt (16) verfügt, der zu­ mindest an seinem äußeren Endbereich (20) mit einer Kontakt­ partie versehen ist, die eine zum Herstellen einer elektri­ schen Steckverbindung mit einem Steckergegenstück dienende Kontaktfläche (21) aufweist und die sich über eine erste An­ schlagfläche (41) außen an der Gehäusewand (2) abstützt, wo­ bei ein auf den inneren Längenabschnitt (14) des Längskörpers (8) aufgepreßtes Halteelement (58) vorhanden ist, das sich über eine zweite Anschlagfläche (60) innen an der Gehäusewand (2) abstützt, so daß der Steckkontakt (4) durch das von ent­ gegengesetzten Seiten her erfolgende Andrücken der beiden An­ schlagflächen (41, 60) an die Gehäusewand (2) an dieser ge­ halten ist, dadurch gekennzeichnet, daß die Kontaktpartie von einem bezüglich des Längskörpers (8) separaten Kontaktelement (28) gebildet ist, das hülsen- oder kappenähnlich ausgestal­ tet und auf den äußeren Längenabschnitt (16) des Längskörpers (8) aufgepreßt ist, wobei es sich über eine den Längskörper (8) koaxial umgebende, die erste Anschlagfläche (41) aufwei­ sende Distanzhülse (42) an der Gehäusewand (2) abstützt, und daß sowohl die Distanzhülse (42) als auch das Halteelement (58) aus elektrisch isolierendem Material bestehen.
2. Steckervorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekenn­ zeichnet, daß die Distanzhülse (42) und/oder das Halteelement (58) aus Kunststoffmaterial bestehen.
3. Steckervorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die beiden Anschlagflächen (41, 60) im Umfangsbereich der Durchführungsöffnung (9) an der Gehäuse­ wand (2) anliegen.
4. Steckervorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß auf der Außenseite der Gehäu­ sewand (2) des Steckergehäuses (3) im Umfangsbereich der Durchführungsöffnung (9) Zentriermittel (51) vorgesehen sind, die mit Zentriergegenmitteln (52) der Distanzhülse (42) in Eingriff stehen.
5. Steckervorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekenn­ zeichnet, daß die Zentriermittel (51) von einer Zentrieraus­ nehmung (54) gebildet sind, in die der die erste Anschlagflä­ che (41) aufweisende Endabschnitt (45) der Distanzhülse (42) eingreift, der im wesentlichen komplementär zur Zentrieraus­ nehmung (54) konturiert ist und der die Zentriergegenmittel (52) bildet.
6. Steckervorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Distanzhülse (42) preß­ sitzfrei auf dem Längskörper (8) sitzt.
7. Steckervorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß der Längskörper (8) die Durch­ führungsöffnung (9) der Gehäusewand (2) preßsitzfrei durch­ setzt.
8. Steckervorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß das Halteelement (58) den in­ neren Längenabschnitt (14) des Längskörpers (8) zumindest über einen Teil seiner Länge ring- oder hülsenähnlich um­ schließt.
9. Steckervorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß mehrere und insbesondere zwei zueinander parallele Steckkontakte (4) vorgesehen sind, wobei den inneren Längenabschnitten (14) der Längskörper (8) ge­ meinsam ein einziges Halteelement (58) zugeordnet ist.
10. Steckervorrichtung nach Anspruch 9, dadurch gekenn­ zeichnet, daß das Halteelement (58) über eine insbesondere längliche Anschlagplatte (62) verfügt, an der die zweite An­ schlagfläche (60) vorgesehen ist.
11. Steckervorrichtung nach Anspruch 10, dadurch ge­ kennzeichnet, daß das Halteelement (58) im Umfangsbereich je­ des inneren Längenabschnittes (14) eine auf der der zweiten Anschlagfläche (60) entgegengesetzten Seite von der Anschlag­ platte (62) wegragende stutzenartige Haltepartie (65) auf­ weist.
12. Steckervorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß der Längskörper (8) und/oder das Kontaktelement (28) aus Kupfer oder einer Kupferlegierung bestehen.
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