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DE19811181A1 - Anordnung eines Gasgenerators für eine Seitenairbageinrichtung - Google Patents

Anordnung eines Gasgenerators für eine Seitenairbageinrichtung

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DE19811181A1
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Germany
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gas generator
hollow profile
vehicle
airbag
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DE1998111181
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Ruprecht Sinnhuber
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Volkswagen AG
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Volkswagen AG
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Abstract

Die Erfindung betrifft die Anordnung eines Gasgenerators für einen Seitenairbag in einem Kraftfahrzeug in einer an einem Hohlprofil des Seitenaufbaus des Kraftfahrzeugs angeordneten Aufnahme. Sie löst die Aufgabe, den Gasgenerator platzsparend so anzuordnen, daß sich ein Airbag zwischen einer Seitentür bzw. Seitenwand und dem Kopf-, Schulter- und Armbereich eines Fahrzeuginsassen unbehindert entfalten kann. Dazu ist die Aufnahme (2) für den Gasgenerator (3; 20; 30) in dem den Dachrahmen (28) oder den Fensterschachtträger (1; 14) bildenden Hohlprofil ausgebildet.

Description

Die Erfindung betrifft die Anordnung eines Gasgenerators für eine Seitenairbageinrichtung zum Schutz eines Fahrzeuginsassen bei einem Seitenaufprall in einem Kraftfahrzeug nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
Es ist bekannt, zur Anordnung eines Gasgenerators einer Seitenairbageinrichtung in einem Kraftfahrzeug eine der die Dachkonstruktion tragenden Säulen oder auch den Dachkantenbereich zu nutzen (US-PS 38 97 961, DE 43 07 175 A1). Aus der DE 42 09 944 A1 ist es auch bekannt, den Gasgenerator in ein zur Erhöhung der Strukturfestigkeit in den Seitenwänden bzw. Seitentüren eingesetztes Versteifungsrohr zu integrieren, wobei dieses als Gehäuse für den in seinem Inneren angeordneten Gasgenerator und gegenüber dem direkt an diesem angeordneten Airbag als Diffusor dient, also mit Bohrungen oder Öffnungen versehen ist. Der Airbag ist in der betreffenden Seitenwand oder -tür zusammengefaltet angeordnet und steht mit dem Gasgenerator in direkter Wirkverbindung. Das Versteifungsrohr ist dabei im unteren Bereich, vorzugsweise in Höhe einer benachbarten Sitzfläche angeordnet, so daß der Airbag bei einem Seitenaufprall in diesem Bereich entfaltet bzw. von diesem Bereich ausgehend nach oben entfaltet wird. Doch damit erfolgt die Airbagentfaltung unterhalb des dem Airbag zugewandten Armes des Fahrzeuginsassen, wodurch der Arm noch oben geschleudert werden kann. Der Schutz des Schulter-, Arm- und Kopfbereiches des Fahrzeuginsassen ist bei dieser Anordnung überdies nicht zuverlässig sichergestellt, da die Entfaltungsbewegung des Airbags von unten nach oben durch den Arm behindert wird, insbesondere auch, weil sich der Fahrzeuginsasse häufig mit seinem Arm auf der an der Tür oder der Seitenwand angeordneten Armlehne abstützt.
Bekannt ist es auch, den Gasgenerator mit dem Seitenairbag im Dachrahmenbereich anzuordnen und eine Entfaltung des Airbags von oben nach unten bis unterhalb der Höhe der Brüstung der Tür oder der Seitenwand zu ermöglichen, wodurch ein Polster zwischen dem Fahrzeuginsassen und dem Kopf-, Schulter und Armbereich des Fahrzeuginsassen ausgebildet wird. Der Gasgenerator kann dabei am Dachrahmen oder an den die Dachkonstruktion tragenden Säulen angeordnet und gegebenenfalls über einen Gasleitkanal mit dem Airbag verbunden sein.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Anordnung eines Gasgenerators für eine Seitenairbageinrichtung in einem Kraftfahrzeug nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1 zu schaffen, die platzsparend ist und die eine direkte Anordnung eines sich zwischen einer Seitentür bzw. Seitenwand und dem Kopf-, Schulter- und Armbereich eines Fahrzeuginsassen unbehindert entfaltbaren Airbags vorsieht.
Diese Aufgabe wird bei einer Anordnung eines Gasgenerators nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1 durch dessen kennzeichnende Merkmale gelöst.
Die Anordnung eines Gasgenerators für eine Seitenairbageinrichtung in einem Kraftfahrzeug ist erfindungsgemäß in einer Aufnahme gegeben, die in dem aus einem Hohlprofil gebildeten Dachrahmen oder dem Fensterschachtträger ausgebildet ist. Für eine Gasgeneratoranordnung innerhalb eines der genannten Hohlprofile wird kein zusätzlicher Raum benötigt, sondern es wird vorhandener ungenutzter Raum verwendet. Diese Anordnung ermöglicht auch eine direkte Ankopplung eines Gasgenerators an der Außenseite des jeweiligen Hohlprofils und eine direkte Befüllung des Airbags, wobei sich dieser zwischen der jeweiligen Fahrzeugseitenwand und dem Kopf-, Schulter- und Armbereich eines Fahrzeuginsassen unbehindert entfalten kann.
Dabei kann das jeweilige Hohlprofil in seinem Inneren zwei im Abstand angeordnete Schottwände aufweisen, die die Stirnwände eines längs des Hohlprofils ausgebildeten Gehäuses für den Gasgenerator bilden. Der zum Fahrzeuginnenraum weisende Wandbereich des Hohlprofils ist als Diffusor ausgebildet, über den das im Falle einer Auslösung des Gasgenerators erzeugte Gas in den Airbag strömen und diesen entfalten kann.
Die Aufnahme kann jedoch auch fahrzeuginnenraumseitig als Mulde und Bestandteil des Gehäuses in dem jeweiligen Hohlprofil ausgebildet und mit einem als Diffusor gestalteten Deckblech als weiteren Bestandteil des Gehäuses verschlossen sein, wobei dieses Deckblech fest mit dem Hohlprofil verbunden ist. Durch letztere Maßnahme wird die mit der ausgebildeten Mulde einhergehende Verringerung der Biege- und Knickfestigkeit des Hohlprofils in dem Ausbildungsbereich kompensiert, so daß auf das Hohlprofil wirkende Kräfte von diesem in im wesentlichen unverringertem Maße aufgenommen werden können.
Vorteilhaft ist es, das Deckblech mit dem jeweiligen Fahrzeugaufbauteil zu verschweißen, beispielsweise durch eine umlaufende Laserschweißnaht. In Abhängigkeit von der Gestaltung des Deckbleches und der Anordnung des Feststoffgenerators kann es aus Sicherheitsgründen jedoch auch erforderlich sein, das Deckblech beispielsweise mit Schrauben zu befestigen.
Das Deckblech ist zweckmäßigerweise zugleich Träger eines gasbildenden Feststoffes und/oder des Airbags und wird als Bausatz in der Aufnahme angeordnet.
Das den Dachrahmen oder den Fensterschachtträger bildende Hohlprofil kann aus zwei Blechen gebildet sein, von denen eines fahrzeuginnenraumseitig angeordnet ist und die Mulde aufweist. Dieses Blech kann beispielsweise durch einen Tiefziehprozeß gebildet sein.
Die Erfindung wird nachstehend anhand von Ausführungsbeispielen erläutert. In der zugehörigen Zeichnung zeigen schematisch:
Fig. 1a einen Fensterschachtträger mit einem integriertem Gasgenerator, in perspektivi­ scher Ansicht,
Fig. 1b diesen Fensterschachtträger im Querschnitt,
Fig. 2a einen Fensterschachtträger mit einer zusätzlich angeordneten Deformationsschale und integriertem Gasgenerator in perspektivischer Ansicht,
Fig. 2b diesen Fensterschachtträger im Querschnitt,
Fig. 3a einen Dachrahmen in perspektivischer Ansicht,
Fig. 3b diesen Dachrahmen im Bereich der Anordnung des Gasgenerators vom Fahrzeuginnenraum aus betrachtet und
Fig. 3c einen Querschnitt durch die Anordnung.
In den Fig. 1a und 1b ist ein Fensterschachtträger 1 einer Fahrzeugseitentür dargestellt, in dem eine Aufnahme 2 für einen Gasgenerator 3 ausgebildet ist. Der Fensterschachtträger 1 begrenzt den Fensterschacht 4 der Fahrzeugseitentür, in dem eine Fensterscheibe 5 auf- und abbewegbar angeordnet ist, fahrzeuginnenraumseitig in Höhe der Türbrüstung. Dieser ist aus zwei Blechen 6 und 7 gebildet. Zwischen den Blechen 6 und 7 sind in einem vorbestimmten Bereich zwei Schottwände 8 fest angeordnet, die die Stirnwände der zugleich als Gehäuse für den Gasgenerator 3 dienenden Aufnahme 2 bilden. Die Schottwände 8 weisen jeweils auf der dem Fensterschacht 4 zugewandten und abgewandten Seite eine Abwinklung 8a auf, mit der sie am jeweiligen Blech 6 und 7 befestigt sind, wobei die am Blech 7 an liegende Abwinklung 8a angeschweißt ist, da die Schottwände 8 vor der Zusammensetzung des Fensterschachtträgers 1 und der Anordnung des Gasgenerators 3 mit dem Blech 7 verbunden werden, und die am äußeren Blech 6 anliegende Abwinklung 8a aus Sicherheitsgründen angeschraubt ist (nicht dargestellt), da diese Verbindung nach der Einbringung des Gasgenerators 3 hergestellt wird. Der zwischen den Schottwänden 8 fahrzeuginnenraumseitig befindliche Bereich des gebildeten Hohlprofils (1) weist eine Vielzahl von Bohrungen 9 auf und ist als Diffusor 10 ausgebildet, über den das bei einer Zündung des Gasgenerators 3 erzeugte Gas austritt. Damit ist ein stabiles Gehäuse für den Gasgenerator 3 gegeben. Dieser ist als Feststoffgasgenerator vor dem Fügen der Bleche 6 und 7 zwischen die Schottwände in die Aufnahme 2 einbringbar, ebenso eine nicht dargestellte Leitung zu einer Zündelektronik, die wiederum mit einem Sensor gekoppelt ist.
Fig. 1b zeigt die Anordnung im Querschnitt. Am Blech 7 ist, den Bereich des Diffusors 10 überdeckend, ein zusammengefalteter Airbag 12 angeordnet, der über den Diffusor mit dem Gasgenerator 3 verbunden ist. Fahrzeuginnenraumseitig ist der Airbag 12 von einer Türverkleidung 13 umgeben, in der eine Sollbruchstelle 14 angeordnet ist.
Im Falle einer Zündung des Gasgenerators 3 wird der in Höhe der Brüstung der Fahrzeugtür angeordnete Airbag 12 zwischen dieser und dem Schulter-, Kopf- und Armbereich des Fahrzeuginsassen entfaltet.
Die Fig. 2a und 2b zeigen eine alternative Ausführung mit einem Fensterschachtträger 14, der aus zwei Blechen 15 und 16 gebildet und fahrzeuginnenraumseitig mit einer Deformationsschale 17 versehen ist. In dieser ist eine Mulde 18 als Bestandteil eines Gehäuses (Aufnahme 2) für einen Gasgenerator 20 ausgebildet. Die Mulde 18 ist mit einem Deckblech 21 als weiterer Bestandteil des Gehäuses verschlossen, wobei das Deckblech 21 eine Vielzahl von Bohrungen 22 aufweist und als Diffusor für das Treibgas ausgebildet und mit der Deformationsschale 17 fest verbunden ist. Der Gasgenerator 20 ist über eine Leitung 19 mit einer Zündelektronik (nicht dargestellt) verbunden. Bei dieser Ausführungsform wird der Gasgenerator 20 vor oder nach der Montage der Deformationsschale 17 in der Mulde 18 angeordnet und durch das Deckblech 21 verschlossen.
Fig. 2b zeigt, daß das Deckblech 21 fahrzeuginnenraumseitig einen Airbag 23 trägt, der von einer Türinnenverkleidung 24 mit einer Sollbruchstelle 25 verdeckt ist. Die Anordnung der Mulde 18 in der Deformationsschale 17 mindert deren Funktion als Deformationsbauteil nicht wesentlich.
Die Fig. 3a bis 3c zeigen einen Teil eines aus zwei Blechen 26 und 27 gebildeten Dachrahmens 28, in dem mit zwei senkrecht zwischen diesen angeordneten Schottwänden 29 ein Gehäuse für einen Gasgenerator 30 ausgebildet ist. Die Schottwände 29 sind mit Kehlnähen mit dem Blech 26 verschweißt und vermittels der Abwinklungen 29a mit dem Blech 27 verschraubt. Das Blech 27 ist zwischen den Schottwänden 29 mit einer Vielzahl von Bohrungen 31 versehen und als Diffusor ausgebildet, wobei die Bohrungen im oberen Bereich des Bleches 27 ausgebildet sind, um die Entfaltung des fahrzeuginnenraumseitig angeordneten Airbags 32 nach unten zu unterstützen. Der Airbag 32 ist mit einer Abdeckung 33 versehen und so ausgebildet, daß er nach unten zu zwischen den Kopf-, und Schulterbereich eines Fahrzeuginsassen und der Fahrzeugseitentür im Falle der Zündung des Gasgenerators 30 entfaltet wird (strichpunktierte Linie).

Claims (6)

1. Anordnung eines Gasgenerators für einen Seitenairbag in einem Kraftfahrzeug in einer an einem Hohlprofil des Seitenaufbaus des Kraftfahrzeugs angeordneten Aufnahme, dadurch gekennzeichnet, daß die Aufnahme (2) für den Gasgenerator (3; 20; 30) in dem den Dachrahmen (28) oder den Fensterschachtträger (1; 14) bildenden Hohlprofil ausgebildet ist.
2. Anordnung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das jeweilige Hohlprofil (Dachrahmen 28; Fensterschachtträger 1) in seinem Innern mit zwei im Abstand angeordneten Schottwänden (8; 29) versehen ist, die Bestandteil eines Gehäuses (Aufnahme 2) für den Gasgenerator (3; 30) sind, und daß der zwischen den Schottwänden (8; 29) fahrzeuginnenraumseitig befindliche Bereich des Hohlprofils als Diffusor ausgebildet ist.
3. Anordnung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Aufnahme (2) eine fahrzeuginnenraumseitig im jeweiligen Hohlprofil (Fensterschachtträger 14) ausgebildete Mulde (18) als Bestandteil des Gehäuses (Aufnahme 2) für den Gasgenerator (20) ist, die mit einem als Diffusor ausgebildeten Deckblech (21) als weiterer Bestandteil des Gehäuses verschlossen ist, und daß das Deckblech (21) fest mit dem Hohlprofil verbunden ist.
4. Anordnung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß das Deckblech (21) mit dem Hohlprofil (Fensterschachtträger 14) verschweißt und/oder verschraubt ist.
5. Anordnung nach Anspruch 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet, daß das Deckblech (21) Träger eines gasbildenden Feststoffes und/oder eines Airbags (23) ist.
6. Anordnung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß das Hohlprofil (Fenster-schachtträger 14) aus wenigstens zwei Blechen gebildet ist, von denen eines (17) fahrzeuginnenraumseitig angeordnet ist und die Mulde (18) aufweist.
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