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DE19811122A1 - Vorrichtung zur Darstellung einer Information - Google Patents

Vorrichtung zur Darstellung einer Information

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DE19811122A1
DE19811122A1 DE1998111122 DE19811122A DE19811122A1 DE 19811122 A1 DE19811122 A1 DE 19811122A1 DE 1998111122 DE1998111122 DE 1998111122 DE 19811122 A DE19811122 A DE 19811122A DE 19811122 A1 DE19811122 A1 DE 19811122A1
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DE
Germany
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housing
supply device
energy supply
display
housing part
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DE1998111122
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English (en)
Inventor
Rolf Kindermann
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Individual
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    • GPHYSICS
    • G04HOROLOGY
    • G04CELECTROMECHANICAL CLOCKS OR WATCHES
    • G04C10/00Arrangements of electric power supplies in time pieces

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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Power Engineering (AREA)
  • Physics & Mathematics (AREA)
  • General Physics & Mathematics (AREA)
  • Electric Clocks (AREA)

Abstract

Eine Vorrichtung zur Darstellung einer Information, insbesondere der Uhrzeit, mit einem Gehäuse (1), einer Anzeige für die Information und einer Energieversorgungseinrichtung (2) für die Anzeige, wobei die Anzeige und die Energieversorgungseinrichtung (2) dem Gehäuse (1) zugeordnet sind, ist im Hinblick auf einen sicheren Betrieb bei einer nahezu beliebigen Anzahl an Funktionselementen derart ausgestaltet, daß eine zweite Energieversorgungseinrichtung (3) zur unterstützenden Versorgung der Anzeige und/oder zur Versorgung mindestens eines weiteren Funktionselements der Vorrichtung vorgesehen ist.

Description

Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur Darstellung einer Information, insbesonde­ re der Uhrzeit, mit einem Gehäuse, einer Anzeige für die Information und einer Ener­ gieversorgungseinrichtung für die Anzeige, wobei die Anzeige und die Energiever­ sorgungseinrichtung dem Gehäuse zugeordnet sind.
Vorrichtungen zur Darstellung einer Information der in Rede stehenden Art sind seit langem aus der Praxis bekannt und existieren in den unterschiedlichsten Ausfüh­ rungsformen, bspw. in Form von Uhren. Hinsichtlich der vorliegenden Erfindung sind Armbanduhren von ganz besonderer Bedeutung. Derartige Vorrichtungen stellen vorzugsweise die aktuelle Uhrzeit dar und können daneben noch zahlreiche weitere Funktionselemente, bspw. eine Höhenmeßeinrichtung, eine Einrichtung zur Messung von Zeitintervallen und eine Einrichtung zur Angabe der Himmelsrichtung, umfassen. Weiterhin sind als Funktionselemente Spieleinrichtungen und Weckeinrichtungen denkbar. Bei als Taucheruhren ausgebildeten Vorrichtungen ist des weiteren die In­ tegration einer Tiefenmeßeinrichtung vorteilhaft.
Vorrichtungen der in Rede stehenden Art weisen ein Gehäuse auf, welches meist von der einen Seite durch ein Deckelglas und auf der anderen Seite durch einen Ge­ häuseboden verschlossen ist. Des weiteren sind eine Anzeige für die Darstellung der Information und eine Energieversorgungseinrichtung für die Anzeige vorgesehen. Die Anzeige und die Energieversorgungseinrichtung für die Anzeige sind dabei dem Ge­ häuse zugeordnet.
Je mehr Funktionselemente eine Vorrichtung umfaßt, desto höher ist der Energie­ verbrauch der Vorrichtung. Die Funktionselemente werden dabei durch die Energie­ versorgungseinrichtung für die Anzeige mitversorgt. Dies hat zur Folge, daß die Energieversorgungseinrichtung bei einer entsprechend hohen Anzahl an Funktions­ elementen an ihre Kapazitätsgrenze gelangt, und keine ausreichende Energiever­ sorgung mehr für sämtliche gewünschten Funktionselemente gewährleistet ist. Daher ist die Anzahl an Funktionselementen begrenzt und muß der Anwender ggf. auf Funktionselemente verzichten.
Der vorliegenden Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung zur Darstellung einer Information der in Rede stehenden Art anzugeben, bei der eine nahezu beliebige Anzahl an Funktionselementen mit einfachen Mitteln sicher be­ treibbar ist.
Erfindungsgemäß wird die voranstehende Aufgabe durch eine Vorrichtung zur Dar­ stellung einer Information mit den Merkmalen des Patentanspruches 1 gelöst. Da­ nach ist die Vorrichtung durch eine zweite Energieversorgungseinrichtung zur unter­ stützenden Versorgung der Anzeige und/oder zur Versorgung mindestens eines weiteren Funktionselements der Vorrichtung gekennzeichnet.
In erfindungsgemäßer Weise ist zunächst erkannt worden, daß die Energieversor­ gungseinrichtung für die Anzeige für den sicheren Betrieb einer großen Anzahl an Funktionselementen nicht ausreichend ist. In weiter erfindungsgemäßer Weise ist dann eine zweite Energieversorgungseinrichtung vorgesehen worden. Diese zweite Energieversorgungseinrichtung ist entweder als unterstützendes Versorgungsele­ ment für die Anzeige und damit auch für die vorgesehenen Funktionselemente oder als Versorgungselement für mindestens ein weiteres Funktionselement der Vorrich­ tung ausgebildet. Das mindestens eine weitere Funktionselement ist dabei das Funktionselement, das allein durch die Energieversorgungseinrichtung für die An­ zeige nicht mehr ausreichend versorgt werden kann. Die zweite Energieversor­ gungseinrichtung kann jedoch auch eine Doppelfunktion dahingehend ausüben, daß sie einerseits als unterstützendes Versorgungselement für die Anzeige und anderer­ seits als Versorgungselement für jegliche vorhandene Funktionselemente ausgebil­ det ist.
Folglich ist mit der erfindungsgemäßen Vorrichtung zur Darstellung einer Information eine Vorrichtung realisiert, bei der eine nahezu beliebige Anzahl an Funktionsele­ menten mit einfachen Mitteln sicher betreibbar ist. Dabei muß nicht mehr auf Funkti­ onselemente verzichtet werden. Die Anzahl an Funktionselementen könnte dann le­ diglich durch die räumliche Größe der Vorrichtung limitiert sein.
Zur Gewährleistung einer größtmöglichen Unabhängigkeit der zweiten Energiever­ sorgungseinrichtung von der ursprünglich vorhandenen Energieversorgungseinrich­ tung für die Anzeige könnte die zweite Energieversorgungseinrichtung einen von der Energieversorgungseinrichtung für die Anzeige getrennten Stromkreis aufweisen.
Damit wäre eine auf vorgegebene Funktionselemente begrenzte Energieversorgung realisiert.
Je nach ggf. räumlichen Erfordernissen könnte die zweite Energieversorgungsein­ richtung außerhalb oder innerhalb des Gehäuses angeordnet sein. Bei einer außer­ halb des Gehäuses vorgesehenen Anordnung könnte die zweite Energieversor­ gungseinrichtung von dem Anwender in einfacher Weise separat von der Energie­ versorgungseinrichtung für die Anzeige gehandhabt werden. Die Anordnung der zweiten Energieversorgungseinrichtung innerhalb des Gehäuses liefert eine beson­ ders kompakte Ausgestaltung der Vorrichtung.
Ungeachtet der Anordnung der zweiten Energieversorgungseinrichtung innerhalb oder außerhalb des Gehäuses könnte die zweite Energieversorgungseinrichtung an einer Wandung des Gehäuses angeordnet sein. Damit ist eine konstruktiv besonders einfache und stabile Ausgestaltung der Vorrichtung realisiert.
Weiterhin im Hinblick auf eine einerseits einfache und andererseits besonders siche­ re Anordnung könnte die zweite Energieversorgungseinrichtung an die Wandung angeflanscht und ggf. mit der Wandung verrastet sein. Hierzu könnten besondere Schienenelemente mit einem Rastelement vorgesehen sein.
Im Hinblick auf einen einfachen Austausch, bspw. zu Reparaturzwecken, könnte die zweite Energieversorgungseinrichtung einem vom Rest des Gehäuses lösbaren Ge­ häuseteil, vorzugsweise einem Wandungsabschnitt, zugeordnet sein. Die Handha­ bung der zweiten Energieversorgungseinrichtung würde damit über das lösbare Ge­ häuseteil erfolgen.
Hinsichtlich einer besonders einfachen und praktischen Nachrüstung einer her­ kömmlichen Vorrichtung zur Darstellung einer Information mit einer zweiten Energie­ versorgungseinrichtung könnte das Gehäuseteil gegen ein ursprüngliches, bei einer Vorrichtung ohne zweite Energieversorgungseinrichtung vorhandenes Gehäuseteil austauschbar sein. Zur Nachrüstung könnte dann das ursprüngliche Gehäuseteil von der Vorrichtung bzw. von dem Gehäuse entfernt werden und statt dessen das Ge­ häuseteil mit der zweiten Energieversorgungseinrichtung angeordnet werden.
Ein ganz besonders einfacher Austausch, der des weiteren die Optik der ursprüngli­ chen Vorrichtung quasi nicht verändert, wäre dadurch realisiert, daß das Gehäuseteil ein Gehäuseboden ist. Insbesondere bei einer als Armbanduhr ausgebildeten Vor­ richtung zur Darstellung einer Information könnte der im getragenen Zustand dem Arm gegenüberliegende Teil des Gehäuses - der Gehäuseboden der Armbanduhr - als lösbares Gehäuseteil dienen, dem die zweite Energieversorgungseinrichtung zu­ geordnet ist. Dabei könnte die zweite Energieversorgungseinrichtung in einen in dem Gehäuse ausgebildeten Aufnahmebereich, bspw. in Form einer Ausnehmung, einge­ setzt werden und anschließend der Gehäuseboden mit dem Rest des Gehäuses verbunden werden. Dieses Integrationsprinzip hinsichtlich der zweiten Energiever­ sorgungseinrichtung könnte auch mit anderen lösbaren Gehäuseteilen realisiert sein, bspw. einem Abschnitt der Seitenwandung oder des Deckels des Gehäuses.
Der Wandungsabschnitt, dem die zweite Energieversorgungseinrichtung zugeordnet ist, könnte als Gehäuseerweiterung hinsichtlich eines Gehäuses einer Vorrichtung ohne zweite Energieversorgungseinrichtung ausgebildet sein. Insbesondere der lös­ bare Gehäuseteil könnte in Form einer Gehäuseerweiterung ausgebildet sein.
Im Hinblick auf eine besonders einfache Verbindung des Gehäuseteils mit dem Rest des Gehäuses könnte das Gehäuseteil mit dem Rest des Gehäuses verschraubt oder verrastet sein. Hierbei wäre eine Ausbildung im Sinne eines Schnellverschlus­ ses für einen raschen Gehäuseteilwechsel denkbar. Dabei könnte der Schnellver­ schluß ein Gewinde mit einer geringen Anzahl an Gewindegängen aufweisen. Das Gehäuseteil könnte je nach Erfordernis ein Innengewinde oder ein Außengewinde und der Rest des Gehäuses ein dazu komplementäres Gewinde aufweisen.
Zur Gewährleistung einer Staub- und/oder Wasserdichtigkeit des Gehäuses könnte zwischen dem Gehäuseteil und dem Rest des Gehäuses eine Dichtung angeordnet sein. Als Dichtungsmaterial ist ein elastischer Kunststoff oder Gummi denkbar. Die Dichtung könnte einerseits dem Gehäuseteil oder andererseits dem Rest des Ge­ häuses zugeordnet sein.
Zur Realisierung einer großen Vielfalt an unterschiedlichen Funktionen könnte als weiteres Funktionselement ein Funkempfänger für Daten eines satellitengestützten Positionskennungssystems, vorzugsweise GPS, vorgesehen sein. Damit könnte eine einfache Positionsbestimmung des Anwenders erfolgen.
Im Hinblick auf eine besonders vielseitige Anzeige könnte die Anzeige als Bildschirm oder Flachbildschirm ausgebildet sein. Dabei wäre eine Ausgestaltung als Flüssigkri­ stallanzeige besonders kostengünstig.
Im Hinblick auf eine besonders kostengünstige und vorzugsweise umweltgerechte zweite Energieversorgungseinrichtung könnte die zweite Energieversorgungsein­ richtung ein vorzugsweise wiederaufladbarer Akkumulator sein. Hierbei wäre ein Lithium-Akkumulator aufgrund seiner Leistungsfähigkeit besonders günstig. Es ist jedoch auch der Einsatz handelsüblicher, nicht wiederaufladbarer Batterien denkbar.
Die Energieversorgungseinrichtung für die Anzeige könnte in weiter einfacher Weise eine Batterie, eine Solarzelle oder ein bewegungsautomatischer Antrieb sein. Zur Kopplung der Energieversorgungseinrichtung für die Anzeige und der zweiten Ener­ gieversorgungseinrichtung ist es besonders günstig, wenn beide Energieversor­ gungseinrichtungen vom gleichen Typ sind.
Die erfindungsgemäße Vorrichtung zur Darstellung einer Information ist in wirtschaft­ lich besonders attraktiver Weise als Armband- oder Taschenuhr aufgebaut. Eine Ein­ schränkung auf diesen Aufbau erfolgt durch diesen besonders vorteilhaften Aufbau jedoch nicht.
Es gibt nun verschiedene Möglichkeiten, die Lehre der vorliegenden Erfindung in vorteilhafter Weise auszugestalten und weiterzubilden. Dazu ist einerseits auf die dem Patentanspruch 1 nachgeordneten Ansprüche, andererseits auf die nachfol­ gende Erläuterung zweier bevorzugter Ausführungsbeispiele der Erfindung anhand der Zeichnung zu verweisen. In Verbindung mit der Erläuterung der bevorzugten Ausführungsbeispiele der Erfindung anhand der Zeichnung werden auch im allge­ meinen bevorzugte Ausgestaltungen und Weiterbildungen der Lehre erläutert. In der Zeichnung zeigen
Fig. 1 in einer Explosionsdarstellung, perspektivisch, ein erstes Ausführungs­ beispiel einer erfindungsgemäßen Vorrichtung zur Darstellung einer Information,
Fig. 2 in einer Seitenansicht, teilweise geschnitten, das Ausführungsbeispiel aus Fig. 1, wobei in der rechten Hälfte des oberen Teils der Figur eine herkömmliche Vorrichtung dargestellt ist, und
Fig. 3 in einer Seitenansicht, teilweise geschnitten, ein zweites Ausführungs­ beispiel einer erfindungsgemäßen Vorrichtung zur Darstellung einer Information, wobei in der rechten Hälfte des oberen Teils der Figur eine herkömmliche Vorrichtung darstellt ist.
Fig. 1 zeigt in einer perspektivischen Explosionsdarstellung ein erstes Ausführungs­ beispiel einer erfindungsgemäßen Vorrichtung zur Darstellung einer Information. Die Vorrichtung weist ein Gehäuse 1, eine der Übersichtlichkeit halber nicht gezeigte An­ zeige für die Information und eine Energieversorgungseinrichtung 2 für die Anzeige auf. Die Anzeige und die Energieversorgungseinrichtung 2 sind dem Gehäuse 1 zu­ geordnet. Bei dem in Fig. 1 gezeigten Ausführungsbeispiel ist die Vorrichtung als Armbanduhr ausgestaltet.
Die Energieversorgungseinrichtung 2 ist als Batterie in Form einer Knopfzelle ausge­ bildet. Das Gehäuse 1 umfaßt eine Wandung 4. Zum Verschließen des Gehäuses 1 ist bei einer Armbanduhr ein als Bodendeckel ausgebildetes Gehäuseteil 5, 6 vorge­ sehen.
Im Hinblick auf einen sicheren Betrieb einer nahezu beliebigen Anzahl an Funktions­ elementen ist eine zweite Energieversorgungseinrichtung 3 in die Armbanduhr inte­ grierbar. Hierzu wird das ursprüngliche Gehäuseteil 6 einer herkömmlichen Arm­ banduhr gegen ein Gehäuseteil 5 ausgetauscht, das derart dimensioniert ist, daß es die zweite Energieversorgungseinrichtung 3 in Form eines Lithium-Akkumulators aufnehmen kann. Zur Nachrüstung einer herkömmlichen Armbanduhr wird lediglich das ursprüngliche Gehäuseteil 6 gegen das Gehäuseteil 5 ausgetauscht.
Der Austausch erfolgt mittels eines Schraubverschlusses. Hierzu weist das Gehäu­ seteil 5 ein Außengewinde 8 und der Rest des Gehäuses 1 entsprechend ein Innen­ gewinde auf.
Zur Gewährleistung sowohl einer Staub- als auch einer Wasserdichtigkeit ist zwi­ schen dem Gehäuseteil 5 und dem Rest des Gehäuses 1 eine Dichtung 9 angeord­ net. Die Dichtung ist dabei dem Rest des Gehäuses 1 zugeordnet.
Zur elektrischen Verbindung der zweiten Energieversorgungseinrichtung 2 mit der Vorrichtung ist in einer Ausnehmung 11 des Gehäuses ein Kontakt 10 vorgesehen. Nach dem Einsetzen der zweiten Energieversorgungseinrichtung 3 und dem an­ schließenden Verschließen des Gehäuses 1 ist der elektrische Kontakt hergestellt.
Im Hinblick auf einen einfachen und schnellen Austausch des Gehäuseteils 5 weist das Gehäuseteil 5 Nuten 12 zum Eingriff mit einem Spezialschlüssel 13 auf.
Die Armbanduhr ist mit nach oben gerichteter Unterseite dargestellt, so daß das Uh­ renglas 14 nur teilweise zu sehen ist.
Fig. 2 zeigt in einer teilweise geschnittenen Seitenansicht das Ausführungsbeispiel aus Fig. 1, wobei in der rechten Hälfte des oberen Teils der Figur eine herkömmliche Vorrichtung dargestellt ist. Im unteren Teil der Figur ist der Verschlußbereich zwi­ schen Gehäuseteil 5 und Rest des Gehäuses 1 gemäß der linken Hälfte des oberen Teils der Figur vergrößert dargestellt.
Komponenten, die mit denselben Bezugsziffern wie in Fig. 1 bezeichnet sind, weisen denselben Aufbau wie in Fig. 1 auf. Daher erübrigt sich deren nochmalige detaillierte Beschreibung an dieser Stelle.
Im oberen Teil der Figur ist besonders gut erkennbar, daß das Gehäuseteil 5 eine größere Höhe aufweist als das ursprüngliche Gehäuseteil 6. Durch die Nachrüstung einer herkömmlichen Vorrichtung mit einer zweiten Energieversorgungseinrichtung 3 nimmt die Dicke der als Armbanduhr ausgebildeten Vorrichtung zu.
Fig. 3 zeigt in einer teilweise geschnittenen Seitenansicht ein zweites Ausführungs­ beispiel einer erfindungsgemäßen Vorrichtung zur Darstellung einer Information, wo­ bei in der rechten Hälfte des oberen Teils der Figur eine herkömmliche Vorrichtung dargestellt ist. Im unteren Teil der Figur ist der Verschlußbereich zwischen Gehäu­ seteil 5 und Rest des Gehäuses 1 gemäß der linken Hälfte des oberen Teils der Fi­ gur vergrößert dargestellt. Komponenten, die mit denselben Bezugszeichen wie in Fig. 1 bezeichnet sind, weisen denselben Aufbau wie in Fig. 1 auf.
Der einzige Unterschied des zweiten Ausführungsbeispiels relativ zum ersten Aus­ führungsbeispiel besteht darin, daß das Gehäuseteil 5 ein Innengewinde 7 zum Ein­ griff mit einem komplementären Außengewinde des Restes des Gehäuses 1 auf­ weist. Auch hier sind die unterschiedlichen Höhen des Gehäuseteils 5 und des ur­ sprünglichen Gehäuseteils 6 erkennbar.
Sowohl der mit einem Innengewinde 7 als auch der mit einem Außengewinde 8 in Form eines Gehäusebodens ausgebildete Gehäuseteil 5 läßt sich im Sinne eines Schnellverschlusses von dem Rest des Gehäuses 1 lösen. Hierzu sind die Gewinde­ bereiche mit nur wenigen Gängen ausgebildet. Die Anzahl an Gängen muß jedoch für einen festen und stabilen Sitz des Gehäuseteils 5 ausreichen.
Hinsichtlich weiterer vorteilhafter Ausgestaltungen und Weiterbildungen der erfin­ dungsgemäßen Lehre wird zur Vermeidung von Wiederholungen einerseits auf den allgemeinen Teil der Beschreibung und andererseits auf die beigefügten Patentan­ sprüche verwiesen.
Abschließend sei ganz besonders hervorgehoben, daß die zuvor rein willkürlich ge­ wählten Ausführungsbeispiele lediglich zur Erörterung der erfindungsgemäßen Lehre dienen, diese jedoch nicht auf diese Ausführungsbeispiele einschränken.

Claims (19)

1. Vorrichtung zur Darstellung einer Information, insbesondere der Uhrzeit, mit einem Gehäuse (1), einer Anzeige für die Information und einer Energieversor­ gungseinrichtung (2) für die Anzeige, wobei die Anzeige und die Energieversor­ gungseinrichtung (2) dem Gehäuse (1) zugeordnet sind, gekennzeichnet durch eine zweite Energieversorgungseinrichtung (3) zur unterstützenden Versorgung der Anzeige und/oder zur Versorgung mindestens eines weiteren Funktionselements der Vorrichtung.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die zweite Ener­ gieversorgungseinrichtung (3) einen von der Energieversorgungseinrichtung (2) für die Anzeige getrennten Stromkreis aufweist.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die zweite Energieversorgungseinrichtung (3) außerhalb des Gehäuses (1) angeordnet ist.
4. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die zweite Energieversorgungseinrichtung (3) innerhalb des Gehäuses (1) angeordnet ist.
5. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die zweite Energieversorgungseinrichtung (3) an einer Wandung (4) des Gehäuses (1) angeordnet ist.
6. Vorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß die zweite Ener­ gieversorgungseinrichtung (3) an die Wandung (4) angeflanscht und ggf. mit der Wandung (4) verrastet ist.
7. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß die zweite Energieversorgungseinrichtung (3) einem vom Rest des Gehäuses (1) lösbaren Gehäuseteil (5), vorzugsweise einem Wandungsabschnitt, zugeordnet ist.
8. Vorrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß das Gehäuseteil (5) gegen ein ursprüngliches, bei einer Vorrichtung ohne zweite Energieversor­ gungseinrichtung (3) vorhandenes Gehäuseteil (6) austauschbar ist.
9. Vorrichtung nach Anspruch 7 oder 8, dadurch gekennzeichnet, daß das Ge­ häuseteil (5, 6) ein Gehäuseboden ist.
10. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 7 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß das Gehäuseteil (5) in Form einer Gehäuseerweiterung ausgebildet ist.
11. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 7 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß das Gehäuseteil (5) mit dem Rest des Gehäuses (1) verschraubt oder verrastet ist.
12. Vorrichtung nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß das Gehäuseteil (5) ein Innengewinde (7) oder ein Außengewinde (8) und der Rest des Gehäuses (1) ein dazu komplementäres Gewinde aufweisen.
13. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 7 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß zwischen dem Gehäuseteil (5) und dem Rest des Gehäuses (1) eine Dichtung (9) angeordnet ist.
14. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, daß als weiteres Funktionselement ein Funkempfänger für Daten eines satellitenge­ stützten Positionskennungssystems, vorzugsweise GPS (Global Positioning System), vorgesehen ist.
15. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 14, dadurch gekennzeichnet, daß die Anzeige als Bildschirm oder Flachbildschirm ausgebildet ist.
16. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 15, dadurch gekennzeichnet, daß die Anzeige eine Flüssigkristallanzeige ist.
17. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 16, dadurch gekennzeichnet, daß die zweite Energieversorgungseinrichtung (3) ein vorzugsweise wiederaufladba­ rer Akkumulator, vorzugsweise ein Lithiumakkumulator, ist.
18. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 17, dadurch gekennzeichnet, daß die Energieversorgungseinrichtung (2) für die Anzeige eine Batterie, eine Solar­ zelle oder ein bewegungsautomatischer Antrieb ist.
19. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 18, gekennzeichnet durch einen Aufbau als Armband- oder Taschenuhr.
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