DE19811122A1 - Vorrichtung zur Darstellung einer Information - Google Patents
Vorrichtung zur Darstellung einer InformationInfo
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Abstract
Eine Vorrichtung zur Darstellung einer Information, insbesondere der Uhrzeit, mit einem Gehäuse (1), einer Anzeige für die Information und einer Energieversorgungseinrichtung (2) für die Anzeige, wobei die Anzeige und die Energieversorgungseinrichtung (2) dem Gehäuse (1) zugeordnet sind, ist im Hinblick auf einen sicheren Betrieb bei einer nahezu beliebigen Anzahl an Funktionselementen derart ausgestaltet, daß eine zweite Energieversorgungseinrichtung (3) zur unterstützenden Versorgung der Anzeige und/oder zur Versorgung mindestens eines weiteren Funktionselements der Vorrichtung vorgesehen ist.
Description
Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur Darstellung einer Information, insbesonde
re der Uhrzeit, mit einem Gehäuse, einer Anzeige für die Information und einer Ener
gieversorgungseinrichtung für die Anzeige, wobei die Anzeige und die Energiever
sorgungseinrichtung dem Gehäuse zugeordnet sind.
Vorrichtungen zur Darstellung einer Information der in Rede stehenden Art sind seit
langem aus der Praxis bekannt und existieren in den unterschiedlichsten Ausfüh
rungsformen, bspw. in Form von Uhren. Hinsichtlich der vorliegenden Erfindung sind
Armbanduhren von ganz besonderer Bedeutung. Derartige Vorrichtungen stellen
vorzugsweise die aktuelle Uhrzeit dar und können daneben noch zahlreiche weitere
Funktionselemente, bspw. eine Höhenmeßeinrichtung, eine Einrichtung zur Messung
von Zeitintervallen und eine Einrichtung zur Angabe der Himmelsrichtung, umfassen.
Weiterhin sind als Funktionselemente Spieleinrichtungen und Weckeinrichtungen
denkbar. Bei als Taucheruhren ausgebildeten Vorrichtungen ist des weiteren die In
tegration einer Tiefenmeßeinrichtung vorteilhaft.
Vorrichtungen der in Rede stehenden Art weisen ein Gehäuse auf, welches meist
von der einen Seite durch ein Deckelglas und auf der anderen Seite durch einen Ge
häuseboden verschlossen ist. Des weiteren sind eine Anzeige für die Darstellung der
Information und eine Energieversorgungseinrichtung für die Anzeige vorgesehen. Die
Anzeige und die Energieversorgungseinrichtung für die Anzeige sind dabei dem Ge
häuse zugeordnet.
Je mehr Funktionselemente eine Vorrichtung umfaßt, desto höher ist der Energie
verbrauch der Vorrichtung. Die Funktionselemente werden dabei durch die Energie
versorgungseinrichtung für die Anzeige mitversorgt. Dies hat zur Folge, daß die
Energieversorgungseinrichtung bei einer entsprechend hohen Anzahl an Funktions
elementen an ihre Kapazitätsgrenze gelangt, und keine ausreichende Energiever
sorgung mehr für sämtliche gewünschten Funktionselemente gewährleistet ist. Daher
ist die Anzahl an Funktionselementen begrenzt und muß der Anwender ggf. auf
Funktionselemente verzichten.
Der vorliegenden Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung zur
Darstellung einer Information der in Rede stehenden Art anzugeben, bei der eine
nahezu beliebige Anzahl an Funktionselementen mit einfachen Mitteln sicher be
treibbar ist.
Erfindungsgemäß wird die voranstehende Aufgabe durch eine Vorrichtung zur Dar
stellung einer Information mit den Merkmalen des Patentanspruches 1 gelöst. Da
nach ist die Vorrichtung durch eine zweite Energieversorgungseinrichtung zur unter
stützenden Versorgung der Anzeige und/oder zur Versorgung mindestens eines
weiteren Funktionselements der Vorrichtung gekennzeichnet.
In erfindungsgemäßer Weise ist zunächst erkannt worden, daß die Energieversor
gungseinrichtung für die Anzeige für den sicheren Betrieb einer großen Anzahl an
Funktionselementen nicht ausreichend ist. In weiter erfindungsgemäßer Weise ist
dann eine zweite Energieversorgungseinrichtung vorgesehen worden. Diese zweite
Energieversorgungseinrichtung ist entweder als unterstützendes Versorgungsele
ment für die Anzeige und damit auch für die vorgesehenen Funktionselemente oder
als Versorgungselement für mindestens ein weiteres Funktionselement der Vorrich
tung ausgebildet. Das mindestens eine weitere Funktionselement ist dabei das
Funktionselement, das allein durch die Energieversorgungseinrichtung für die An
zeige nicht mehr ausreichend versorgt werden kann. Die zweite Energieversor
gungseinrichtung kann jedoch auch eine Doppelfunktion dahingehend ausüben, daß
sie einerseits als unterstützendes Versorgungselement für die Anzeige und anderer
seits als Versorgungselement für jegliche vorhandene Funktionselemente ausgebil
det ist.
Folglich ist mit der erfindungsgemäßen Vorrichtung zur Darstellung einer Information
eine Vorrichtung realisiert, bei der eine nahezu beliebige Anzahl an Funktionsele
menten mit einfachen Mitteln sicher betreibbar ist. Dabei muß nicht mehr auf Funkti
onselemente verzichtet werden. Die Anzahl an Funktionselementen könnte dann le
diglich durch die räumliche Größe der Vorrichtung limitiert sein.
Zur Gewährleistung einer größtmöglichen Unabhängigkeit der zweiten Energiever
sorgungseinrichtung von der ursprünglich vorhandenen Energieversorgungseinrich
tung für die Anzeige könnte die zweite Energieversorgungseinrichtung einen von der
Energieversorgungseinrichtung für die Anzeige getrennten Stromkreis aufweisen.
Damit wäre eine auf vorgegebene Funktionselemente begrenzte Energieversorgung
realisiert.
Je nach ggf. räumlichen Erfordernissen könnte die zweite Energieversorgungsein
richtung außerhalb oder innerhalb des Gehäuses angeordnet sein. Bei einer außer
halb des Gehäuses vorgesehenen Anordnung könnte die zweite Energieversor
gungseinrichtung von dem Anwender in einfacher Weise separat von der Energie
versorgungseinrichtung für die Anzeige gehandhabt werden. Die Anordnung der
zweiten Energieversorgungseinrichtung innerhalb des Gehäuses liefert eine beson
ders kompakte Ausgestaltung der Vorrichtung.
Ungeachtet der Anordnung der zweiten Energieversorgungseinrichtung innerhalb
oder außerhalb des Gehäuses könnte die zweite Energieversorgungseinrichtung an
einer Wandung des Gehäuses angeordnet sein. Damit ist eine konstruktiv besonders
einfache und stabile Ausgestaltung der Vorrichtung realisiert.
Weiterhin im Hinblick auf eine einerseits einfache und andererseits besonders siche
re Anordnung könnte die zweite Energieversorgungseinrichtung an die Wandung
angeflanscht und ggf. mit der Wandung verrastet sein. Hierzu könnten besondere
Schienenelemente mit einem Rastelement vorgesehen sein.
Im Hinblick auf einen einfachen Austausch, bspw. zu Reparaturzwecken, könnte die
zweite Energieversorgungseinrichtung einem vom Rest des Gehäuses lösbaren Ge
häuseteil, vorzugsweise einem Wandungsabschnitt, zugeordnet sein. Die Handha
bung der zweiten Energieversorgungseinrichtung würde damit über das lösbare Ge
häuseteil erfolgen.
Hinsichtlich einer besonders einfachen und praktischen Nachrüstung einer her
kömmlichen Vorrichtung zur Darstellung einer Information mit einer zweiten Energie
versorgungseinrichtung könnte das Gehäuseteil gegen ein ursprüngliches, bei einer
Vorrichtung ohne zweite Energieversorgungseinrichtung vorhandenes Gehäuseteil
austauschbar sein. Zur Nachrüstung könnte dann das ursprüngliche Gehäuseteil von
der Vorrichtung bzw. von dem Gehäuse entfernt werden und statt dessen das Ge
häuseteil mit der zweiten Energieversorgungseinrichtung angeordnet werden.
Ein ganz besonders einfacher Austausch, der des weiteren die Optik der ursprüngli
chen Vorrichtung quasi nicht verändert, wäre dadurch realisiert, daß das Gehäuseteil
ein Gehäuseboden ist. Insbesondere bei einer als Armbanduhr ausgebildeten Vor
richtung zur Darstellung einer Information könnte der im getragenen Zustand dem
Arm gegenüberliegende Teil des Gehäuses - der Gehäuseboden der Armbanduhr - als
lösbares Gehäuseteil dienen, dem die zweite Energieversorgungseinrichtung zu
geordnet ist. Dabei könnte die zweite Energieversorgungseinrichtung in einen in dem
Gehäuse ausgebildeten Aufnahmebereich, bspw. in Form einer Ausnehmung, einge
setzt werden und anschließend der Gehäuseboden mit dem Rest des Gehäuses
verbunden werden. Dieses Integrationsprinzip hinsichtlich der zweiten Energiever
sorgungseinrichtung könnte auch mit anderen lösbaren Gehäuseteilen realisiert sein,
bspw. einem Abschnitt der Seitenwandung oder des Deckels des Gehäuses.
Der Wandungsabschnitt, dem die zweite Energieversorgungseinrichtung zugeordnet
ist, könnte als Gehäuseerweiterung hinsichtlich eines Gehäuses einer Vorrichtung
ohne zweite Energieversorgungseinrichtung ausgebildet sein. Insbesondere der lös
bare Gehäuseteil könnte in Form einer Gehäuseerweiterung ausgebildet sein.
Im Hinblick auf eine besonders einfache Verbindung des Gehäuseteils mit dem Rest
des Gehäuses könnte das Gehäuseteil mit dem Rest des Gehäuses verschraubt
oder verrastet sein. Hierbei wäre eine Ausbildung im Sinne eines Schnellverschlus
ses für einen raschen Gehäuseteilwechsel denkbar. Dabei könnte der Schnellver
schluß ein Gewinde mit einer geringen Anzahl an Gewindegängen aufweisen. Das
Gehäuseteil könnte je nach Erfordernis ein Innengewinde oder ein Außengewinde
und der Rest des Gehäuses ein dazu komplementäres Gewinde aufweisen.
Zur Gewährleistung einer Staub- und/oder Wasserdichtigkeit des Gehäuses könnte
zwischen dem Gehäuseteil und dem Rest des Gehäuses eine Dichtung angeordnet
sein. Als Dichtungsmaterial ist ein elastischer Kunststoff oder Gummi denkbar. Die
Dichtung könnte einerseits dem Gehäuseteil oder andererseits dem Rest des Ge
häuses zugeordnet sein.
Zur Realisierung einer großen Vielfalt an unterschiedlichen Funktionen könnte als
weiteres Funktionselement ein Funkempfänger für Daten eines satellitengestützten
Positionskennungssystems, vorzugsweise GPS, vorgesehen sein. Damit könnte eine
einfache Positionsbestimmung des Anwenders erfolgen.
Im Hinblick auf eine besonders vielseitige Anzeige könnte die Anzeige als Bildschirm
oder Flachbildschirm ausgebildet sein. Dabei wäre eine Ausgestaltung als Flüssigkri
stallanzeige besonders kostengünstig.
Im Hinblick auf eine besonders kostengünstige und vorzugsweise umweltgerechte
zweite Energieversorgungseinrichtung könnte die zweite Energieversorgungsein
richtung ein vorzugsweise wiederaufladbarer Akkumulator sein. Hierbei wäre ein
Lithium-Akkumulator aufgrund seiner Leistungsfähigkeit besonders günstig. Es ist
jedoch auch der Einsatz handelsüblicher, nicht wiederaufladbarer Batterien denkbar.
Die Energieversorgungseinrichtung für die Anzeige könnte in weiter einfacher Weise
eine Batterie, eine Solarzelle oder ein bewegungsautomatischer Antrieb sein. Zur
Kopplung der Energieversorgungseinrichtung für die Anzeige und der zweiten Ener
gieversorgungseinrichtung ist es besonders günstig, wenn beide Energieversor
gungseinrichtungen vom gleichen Typ sind.
Die erfindungsgemäße Vorrichtung zur Darstellung einer Information ist in wirtschaft
lich besonders attraktiver Weise als Armband- oder Taschenuhr aufgebaut. Eine Ein
schränkung auf diesen Aufbau erfolgt durch diesen besonders vorteilhaften Aufbau
jedoch nicht.
Es gibt nun verschiedene Möglichkeiten, die Lehre der vorliegenden Erfindung in
vorteilhafter Weise auszugestalten und weiterzubilden. Dazu ist einerseits auf die
dem Patentanspruch 1 nachgeordneten Ansprüche, andererseits auf die nachfol
gende Erläuterung zweier bevorzugter Ausführungsbeispiele der Erfindung anhand
der Zeichnung zu verweisen. In Verbindung mit der Erläuterung der bevorzugten
Ausführungsbeispiele der Erfindung anhand der Zeichnung werden auch im allge
meinen bevorzugte Ausgestaltungen und Weiterbildungen der Lehre erläutert. In der
Zeichnung zeigen
Fig. 1 in einer Explosionsdarstellung, perspektivisch, ein erstes Ausführungs
beispiel einer erfindungsgemäßen Vorrichtung zur Darstellung einer
Information,
Fig. 2 in einer Seitenansicht, teilweise geschnitten, das Ausführungsbeispiel
aus Fig. 1, wobei in der rechten Hälfte des oberen Teils der Figur eine
herkömmliche Vorrichtung dargestellt ist, und
Fig. 3 in einer Seitenansicht, teilweise geschnitten, ein zweites Ausführungs
beispiel einer erfindungsgemäßen Vorrichtung zur Darstellung einer
Information, wobei in der rechten Hälfte des oberen Teils der Figur eine
herkömmliche Vorrichtung darstellt ist.
Fig. 1 zeigt in einer perspektivischen Explosionsdarstellung ein erstes Ausführungs
beispiel einer erfindungsgemäßen Vorrichtung zur Darstellung einer Information. Die
Vorrichtung weist ein Gehäuse 1, eine der Übersichtlichkeit halber nicht gezeigte An
zeige für die Information und eine Energieversorgungseinrichtung 2 für die Anzeige
auf. Die Anzeige und die Energieversorgungseinrichtung 2 sind dem Gehäuse 1 zu
geordnet. Bei dem in Fig. 1 gezeigten Ausführungsbeispiel ist die Vorrichtung als
Armbanduhr ausgestaltet.
Die Energieversorgungseinrichtung 2 ist als Batterie in Form einer Knopfzelle ausge
bildet. Das Gehäuse 1 umfaßt eine Wandung 4. Zum Verschließen des Gehäuses 1
ist bei einer Armbanduhr ein als Bodendeckel ausgebildetes Gehäuseteil 5, 6 vorge
sehen.
Im Hinblick auf einen sicheren Betrieb einer nahezu beliebigen Anzahl an Funktions
elementen ist eine zweite Energieversorgungseinrichtung 3 in die Armbanduhr inte
grierbar. Hierzu wird das ursprüngliche Gehäuseteil 6 einer herkömmlichen Arm
banduhr gegen ein Gehäuseteil 5 ausgetauscht, das derart dimensioniert ist, daß es
die zweite Energieversorgungseinrichtung 3 in Form eines Lithium-Akkumulators
aufnehmen kann. Zur Nachrüstung einer herkömmlichen Armbanduhr wird lediglich
das ursprüngliche Gehäuseteil 6 gegen das Gehäuseteil 5 ausgetauscht.
Der Austausch erfolgt mittels eines Schraubverschlusses. Hierzu weist das Gehäu
seteil 5 ein Außengewinde 8 und der Rest des Gehäuses 1 entsprechend ein Innen
gewinde auf.
Zur Gewährleistung sowohl einer Staub- als auch einer Wasserdichtigkeit ist zwi
schen dem Gehäuseteil 5 und dem Rest des Gehäuses 1 eine Dichtung 9 angeord
net. Die Dichtung ist dabei dem Rest des Gehäuses 1 zugeordnet.
Zur elektrischen Verbindung der zweiten Energieversorgungseinrichtung 2 mit der
Vorrichtung ist in einer Ausnehmung 11 des Gehäuses ein Kontakt 10 vorgesehen.
Nach dem Einsetzen der zweiten Energieversorgungseinrichtung 3 und dem an
schließenden Verschließen des Gehäuses 1 ist der elektrische Kontakt hergestellt.
Im Hinblick auf einen einfachen und schnellen Austausch des Gehäuseteils 5 weist
das Gehäuseteil 5 Nuten 12 zum Eingriff mit einem Spezialschlüssel 13 auf.
Die Armbanduhr ist mit nach oben gerichteter Unterseite dargestellt, so daß das Uh
renglas 14 nur teilweise zu sehen ist.
Fig. 2 zeigt in einer teilweise geschnittenen Seitenansicht das Ausführungsbeispiel
aus Fig. 1, wobei in der rechten Hälfte des oberen Teils der Figur eine herkömmliche
Vorrichtung dargestellt ist. Im unteren Teil der Figur ist der Verschlußbereich zwi
schen Gehäuseteil 5 und Rest des Gehäuses 1 gemäß der linken Hälfte des oberen
Teils der Figur vergrößert dargestellt.
Komponenten, die mit denselben Bezugsziffern wie in Fig. 1 bezeichnet sind, weisen
denselben Aufbau wie in Fig. 1 auf. Daher erübrigt sich deren nochmalige detaillierte
Beschreibung an dieser Stelle.
Im oberen Teil der Figur ist besonders gut erkennbar, daß das Gehäuseteil 5 eine
größere Höhe aufweist als das ursprüngliche Gehäuseteil 6. Durch die Nachrüstung
einer herkömmlichen Vorrichtung mit einer zweiten Energieversorgungseinrichtung 3
nimmt die Dicke der als Armbanduhr ausgebildeten Vorrichtung zu.
Fig. 3 zeigt in einer teilweise geschnittenen Seitenansicht ein zweites Ausführungs
beispiel einer erfindungsgemäßen Vorrichtung zur Darstellung einer Information, wo
bei in der rechten Hälfte des oberen Teils der Figur eine herkömmliche Vorrichtung
dargestellt ist. Im unteren Teil der Figur ist der Verschlußbereich zwischen Gehäu
seteil 5 und Rest des Gehäuses 1 gemäß der linken Hälfte des oberen Teils der Fi
gur vergrößert dargestellt. Komponenten, die mit denselben Bezugszeichen wie in
Fig. 1 bezeichnet sind, weisen denselben Aufbau wie in Fig. 1 auf.
Der einzige Unterschied des zweiten Ausführungsbeispiels relativ zum ersten Aus
führungsbeispiel besteht darin, daß das Gehäuseteil 5 ein Innengewinde 7 zum Ein
griff mit einem komplementären Außengewinde des Restes des Gehäuses 1 auf
weist. Auch hier sind die unterschiedlichen Höhen des Gehäuseteils 5 und des ur
sprünglichen Gehäuseteils 6 erkennbar.
Sowohl der mit einem Innengewinde 7 als auch der mit einem Außengewinde 8 in
Form eines Gehäusebodens ausgebildete Gehäuseteil 5 läßt sich im Sinne eines
Schnellverschlusses von dem Rest des Gehäuses 1 lösen. Hierzu sind die Gewinde
bereiche mit nur wenigen Gängen ausgebildet. Die Anzahl an Gängen muß jedoch
für einen festen und stabilen Sitz des Gehäuseteils 5 ausreichen.
Hinsichtlich weiterer vorteilhafter Ausgestaltungen und Weiterbildungen der erfin
dungsgemäßen Lehre wird zur Vermeidung von Wiederholungen einerseits auf den
allgemeinen Teil der Beschreibung und andererseits auf die beigefügten Patentan
sprüche verwiesen.
Abschließend sei ganz besonders hervorgehoben, daß die zuvor rein willkürlich ge
wählten Ausführungsbeispiele lediglich zur Erörterung der erfindungsgemäßen Lehre
dienen, diese jedoch nicht auf diese Ausführungsbeispiele einschränken.
Claims (19)
1. Vorrichtung zur Darstellung einer Information, insbesondere der Uhrzeit, mit
einem Gehäuse (1), einer Anzeige für die Information und einer Energieversor
gungseinrichtung (2) für die Anzeige, wobei die Anzeige und die Energieversor
gungseinrichtung (2) dem Gehäuse (1) zugeordnet sind,
gekennzeichnet durch eine zweite Energieversorgungseinrichtung (3)
zur unterstützenden Versorgung der Anzeige und/oder zur Versorgung mindestens
eines weiteren Funktionselements der Vorrichtung.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die zweite Ener
gieversorgungseinrichtung (3) einen von der Energieversorgungseinrichtung (2) für
die Anzeige getrennten Stromkreis aufweist.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die zweite
Energieversorgungseinrichtung (3) außerhalb des Gehäuses (1) angeordnet ist.
4. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die zweite
Energieversorgungseinrichtung (3) innerhalb des Gehäuses (1) angeordnet ist.
5. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß
die zweite Energieversorgungseinrichtung (3) an einer Wandung (4) des Gehäuses
(1) angeordnet ist.
6. Vorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß die zweite Ener
gieversorgungseinrichtung (3) an die Wandung (4) angeflanscht und ggf. mit der
Wandung (4) verrastet ist.
7. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß
die zweite Energieversorgungseinrichtung (3) einem vom Rest des Gehäuses (1)
lösbaren Gehäuseteil (5), vorzugsweise einem Wandungsabschnitt, zugeordnet ist.
8. Vorrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß das Gehäuseteil
(5) gegen ein ursprüngliches, bei einer Vorrichtung ohne zweite Energieversor
gungseinrichtung (3) vorhandenes Gehäuseteil (6) austauschbar ist.
9. Vorrichtung nach Anspruch 7 oder 8, dadurch gekennzeichnet, daß das Ge
häuseteil (5, 6) ein Gehäuseboden ist.
10. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 7 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß
das Gehäuseteil (5) in Form einer Gehäuseerweiterung ausgebildet ist.
11. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 7 bis 10, dadurch gekennzeichnet,
daß das Gehäuseteil (5) mit dem Rest des Gehäuses (1) verschraubt oder verrastet
ist.
12. Vorrichtung nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß das Gehäuseteil
(5) ein Innengewinde (7) oder ein Außengewinde (8) und der Rest des Gehäuses (1)
ein dazu komplementäres Gewinde aufweisen.
13. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 7 bis 12, dadurch gekennzeichnet,
daß zwischen dem Gehäuseteil (5) und dem Rest des Gehäuses (1) eine Dichtung
(9) angeordnet ist.
14. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet,
daß als weiteres Funktionselement ein Funkempfänger für Daten eines satellitenge
stützten Positionskennungssystems, vorzugsweise GPS (Global Positioning System),
vorgesehen ist.
15. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 14, dadurch gekennzeichnet,
daß die Anzeige als Bildschirm oder Flachbildschirm ausgebildet ist.
16. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 15, dadurch gekennzeichnet,
daß die Anzeige eine Flüssigkristallanzeige ist.
17. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 16, dadurch gekennzeichnet,
daß die zweite Energieversorgungseinrichtung (3) ein vorzugsweise wiederaufladba
rer Akkumulator, vorzugsweise ein Lithiumakkumulator, ist.
18. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 17, dadurch gekennzeichnet,
daß die Energieversorgungseinrichtung (2) für die Anzeige eine Batterie, eine Solar
zelle oder ein bewegungsautomatischer Antrieb ist.
19. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 18, gekennzeichnet durch einen
Aufbau als Armband- oder Taschenuhr.
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ID=7860905
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