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DE19811999C2 - Vorrichtung für Kunsttanzdarbietungen - Google Patents

Vorrichtung für Kunsttanzdarbietungen

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DE19811999C2
DE19811999C2 DE1998111999 DE19811999A DE19811999C2 DE 19811999 C2 DE19811999 C2 DE 19811999C2 DE 1998111999 DE1998111999 DE 1998111999 DE 19811999 A DE19811999 A DE 19811999A DE 19811999 C2 DE19811999 C2 DE 19811999C2
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dance
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Alfred Braig
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Braig Alfred 70825 Korntal-Muenchingen De
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Description

Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung für Kunsttanz­ darbietungen mit den Merkmalen des Oberbegriffs des Anspruchs 1.
Bei der Tanzfläche gemäß DE 34 20 879 A1 ist als mögliche Ausgestaltung vorgesehen, den Schwingantrieb der Tanzfläche durch Verändern der Frequenz und/oder der Amplitude zu beeinflussen. Dadurch soll auf die Wahrnehmung von Tanzenden bspw. im Zusammenhang mit der Musik und/oder Lichteffekten eingewirkt werden. Dabei ist aber zu beachten, dass stets das Schwingungsverhalten sämtlicher Bodenplatten in gleicher Weise verändert wird und zwar nur zu dem Zweck, die zwischen den Füßen der Tanzenden und der Tanzfläche auftretenden Reibungsverhältnisse und Bewegungsabläufe und nicht Tonhöhen von Tanzgeräuschen in bestimmten Bereichen der Tanzfläche entsprechend zu verändern.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, bei Kunsttanzdarbietungen, wie bspw. Steptanz oder Flamenco in akustischer Hinsicht völlig neuartige Eindrücke zu vermitteln.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch eine Vorrichtung gelöst, die die Merkmale des Anspruchs 1 aufweist.
Die Erfindung bietet somit z. B. Flamenco- oder Steptänzern die Möglichkeit, ihre Tanzfiguren nicht nur durch rhythmisches Aufschlagen, Stoßen oder anderer Fußgeräusche zu gestalten sondern zugleich auch Töne bzw. Tanzgeräusche in verschiedenen Tonhöhen zu erzeugen, zu wechseln oder zugleich in bestimmten Tonkombinationen oder Tonfolgen darzubieten.
Es lässt sich auf diese Weise die Dramatik einer gewählten Tanzchoreographie durch bewusst ausgewählte Ton bzw. Klangfolgen besonders eindrucksvoll in Szene setzen.
Die unterschiedlichen Tonhöhen und/oder Toncharakteristiken und/oder Tonfärbungen lassen sich auf verschiedene Weise erzielen. Hierzu können die schwingfähigen Bodenbereiche bspw. aus verschiedenen, einander zugeordneten Materialien wie Holz, Metall (Blech), Stein, Kunststoff usw. bestehen und unterschiedlich dick ausgebildet sein. Ebensogut ist es möglich, die Bodenbereiche in gleicher Dicke vorzusehen, sofern den Bodenbereichen unterseitig wenigstens ein mitschwingendes, schwingungsfähiges System als Resonator zugeordnet wird.
Um hierbei die Tonhöhe verändern zu können, ist in weiterer Ausgestaltung der Erfindung der Abstand des bzw. der schwingungsfähigen Systeme zu den diesem zugeordneten Bodenbereichen veränderbar.
Der Tanzboden kann unterschiedlich gestaltet sein. Für solistische Darbietungen von Einzeltänzern ist es günstig, diesen kreisförmig, oder vieleckig z. B. rechteckig, sechs- oder auch achteckig auszubilden und in eine Vielzahl von segmentförmigen Bodenplatten zu unterteilen, die schwingungsmäßig voneinander abgekoppelt sind. Darüber hinaus ist auch jede andere denk- oder machbare Form möglich.
Bei einer bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung bilden der Tanzboden bzw. dessen Bodenplatten Bestandteile eines als Fußtrommel zu bezeichnenden, aufstellbaren Podestes.
Sofern Tanzdarbietungen durch mehrere Personen zu bestreiten sind, kann auf Bühnen für jede Person ein solches Podest Aufstellung finden, wobei diese vorzugsweise zerlegbar ausgebildet sind.
Es ist aber auch denkbar, solche Podeste in einen Bühnenboden ebenerdig zu integrieren oder einzeln ortsfest verlegte Bodenplatten von Bühnenböden so auszubilden und anzuordnen, dass sich durch sie beim Tanzen Töne erzeugen lassen.
Im Falle von Bodenplatten weisen diese (z. B. bei quadratischen Podesten) zweckmäßig quadratische Umfangsformen auf, wobei sie auch, aneinandergereiht, gemeinsam einen rechteckförmigen, insbesondere quadratischen Tanzboden bilden können. Ungeachtet der gegenseitigen Zuordnung von Bodenplatten, also in kreisförmiger, sechs-, acht- oder rechteckförmiger Anordnung, ist es zweckmäßig, wenn deren Anzahl mindestens der Anzahl der eine Tonleiter umfassenden Töne entspricht, so dass Tänzer und/oder Tänzerinnen nach Bedarf bzw. entsprechend einer vorgegebenen Choreographie durch Platzwechsel auf die entsprechende Bodenplatten einwirken und dadurch in einer gewünschten Abfolge zu auszuführenden Tanzfiguren verschiedene Töne erzeugen können.
Die für erwünschte Tonfarben und Einzeltöne einzusetzenden Bodenplatten können entsprechend der tänzerisch-musikalischen Notwendigkeiten in Form, Größe, Material und Anzahl verschieden sein, wobei insbesondere beim Einsatz mehrerer Podeste für jeweils solistisch tanzende Personen deren Bodenplatten zur Erzielung eines Orchestereffects zueinander verschieden abgestimmt sein können.
In der Zeichnung sind Ausführungsbeispiele erfindungsgemäßer Vorrichtungen dargestellt. Es zeigen:
Fig. 1 und 2 jeweils eine Draufsicht auf die Vorrichtungen;
Fig. 3 einen Längsschnitt durch die Vorrichtung gemäß Fig. 1;
Fig. 4 und 5 weitere in Draufsicht vieleckig gestaltete Vorrichtungen.
Die in Fig. 1 gezeigte Vorrichtung weist einen kreisförmigen Tanzboden 10 auf, während die in Fig. 2 gezeigte mit einem rechteckförmigen, vorzugsweise quadratischen Tanzboden 12 ausgestattet ist.
Beide Tanzböden 10, 12 weisen eine Vielzahl von schwingfähig angeordneten Bodenbereichen auf, die vorzugsweise mindestens der Anzahl von Tönen entspricht, die eine Oktave umfasst.
Beim Ausführungsbeispiel gemäß Fig. 1 bilden diese deckungsgleich ausgebildete, plattenförmige Bodenbereiche 14, die radial innen vorzugsweise an einen zentralen, kreisförmigen Bodenbereich 16 anschließen.
Der kreisförmige Tanzboden 10 bildet bspw. den Boden eines umgekehrten Napfes 18, dessen zylindrischer Mantel mit 20 bezeichnet ist.
Wie aus Fig. 3 ersichtlich ist, bezeichnet 22 einen kreis- bzw. scheibenförmigen Resonator, der mittels Aufstellfüßen 24 bspw. auf einem Bühnenboden 26 aufruht und der vom zylindrischen Mantel 20 überfangen ist.
Der zentrale, kreisförmige Bodenbereich 16 ist vorzugsweise gleichfalls napfartig ausgebildet, wobei deren zylindrischer Mantel 28 auf dem Resonator 22 abgestützt ist und hierzu vorzugsweise in eine entsprechende zylindrische Vertiefung 30 desselben eingreift.
Wie die linke Hälfte der Fig. 3 zeigt, stützt sich der die segmentförmigen Bodenbereiche 14 aufweisende, umgekehrt angeordnete Napf 18 mit seinem durch die Bodenbereiche 14 gebildeten Napfboden einerseits im Bereich seines Außenrandes auf einem auf dem scheibenförmigen Resonator 22 aufruhenden, zylindrischen Tragring 32 und andererseits auf einer Außenringschulter 34 des zylindrischen Mantels 28 des zentralen Bodenbereichs 16 ab. Damit übernimmt der Resonator 22 zugleich die Funktion eines Tragelementes.
Die notwendige Frequenz zur Erzeugung gewünschter Tonhöhen durch die Bodenbereiche 14 kann auf verschiedene Weise erzielt werden. Im einfachsten Falle kann dies durch verschiedene Bodenplatten-Materialien und Abstimmung des Dickenmaßes der einzelnen Bodenbereiche 14 zueinander erfolgen, wie dies aus beiden Zeichnungshälften der Fig. 3 ersichtlich ist. In diesem Falle könnte auf die Anordnung des Resonators 22 verzichtet werden, wenn die zylindrischen Mäntel 20, 28 unmittelbar auf dem Bühnenboden 26 abgestützt sein würden.
Auf eine solche Dickenabstimmung kann aber verzichtet werden, sofern die unterschiedlichen Höhen der beim Tanzen jeweils in Schwingung zu versetzenden Luftsäulen durch Auflegen von zu den einzelnen Bodenbereichen 14 deckungsgleich auf den Resonator 22 aufzubringenden, plattenförmigen Distanzsegmenten 36 bewerkstelligt wird (siehe rechte Hälfte der Fig. 3).
Es ist außerdem möglich, zur Tonhöhenabstimmung sowohl unterschiedlich dicke Bodenbereiche 14 als auch den Resonator 22 und ggf. auf diesen aufzubringende Distanzelemente 36 vorzusehen.
Schließlich ist es denkbar, jedem Bodenbereich 14 einen speziellen Resonator zuzuordnen, so dass der Resonator 22 im vorliegenden Falle also insgesamt acht solcher Resonanzböden umfassen würde.
Jede dieser möglichen Kombination von Elementen (Bodenbereiche 14, 16, Resonator 22 und Distanzsegment 36) erlaubt eine exakte Tonhöhenabstimmung der einzelnen, schwingfähigen Bereiche C-C der Tanzböden 10 bzw. 12 der Vorrichtung, die in der erläuterten Ausbildung als Fuß­ trommel bezeichnet werden kann und für eine solistisch tanzende Person in einer Durchmesserabmessung von vorzugsweise ca. 120 cm ausgelegt ist.
Die einzelnen Bodenbereiche 14 sind hierbei schwingungsmäßig voneinander abgekoppelt; vorzugsweise jedoch fugenlos miteinander elastisch nachgiebig verbunden. Zu diesem Zweck kann sowohl deren seitlicher Abstand als auch stirnseitiger Anschluss an den zentralen Bodenbereich 16 durch ein geeignetes elastomeres Material, wie bspw. Silikon, überbrückt sein.
Beim Tanzboden 12 gemäß Fig. 2 sind die schwingfähigen Bodenbereiche 14 rechteckförmig und vorzugsweise quadratisch mit einer Seitenlänge von vorzugsweise 40 cm gestaltet. Der Tanzboden 12 ist vorzugsweise quadratisch ausgelegt, wobei jeweils drei einzelne Bodenbereiche 14 eine Bodenseitenlänge von 120 cm definieren.
Die insgesamt acht einzelnen Bodenbereiche 14 sind gleichfalls auf die Einzeltöne einer Tonleiter abgestimmt. In der Mitte dieses Tanzbodens befindet sich, analog zur Konstruktion gemäß Fig. 1, ein zentraler Bodenbereich 16.
Sowohl die Anordnung als auch Abstimmung der Bodenbereiche 14 und 16 kann grundsätzlich derjenigen der Konstruktion gemäß Fig. 1 entsprechen. Alternativkonstruktionen bleiben im Rahmen der Erfindung mit eingeschlossen.
Fig. 4 zeigt einen sechseckig ausgelegten Tanzboden 40, dessen Bodenbereich 14 trapezförmig sind und ein zentrales, sechseckiges Innenfeld begrenzen. Dasselbe weist insgesamt zwei gleichfalls trapezförmige Bodenbereiche 16 und 17 auf, wobei sämtliche Bodenbereiche gemäß auf einen Ton beispielsweise der C-Dur Tonleiter abgestimmt sind.
Der Tanzboden 42 der Fig. 5 gleicht im Aufbau grundsätzlich demjenigen der Fig. 4; er ist jedoch achteckig ausgelegt und dessen gleichfalls trapezförmigen Bodenbereiche 14 umschließen einen vorzugsweise nur einteiligen zentralen, achteckigen Bodenbereich 17. Die trapezförmigen Bodenbereiche 14 sind gleichfalls auf jeweils einen Ton einer Tonleiter abgestimmt.

Claims (14)

1. Vorrichtung für Kunsttanzdarbietungen, mit einem mindestens zwei schwingfähige Bodenbereiche (14, 16) aufweisenden Tanzboden (10 bzw. 12), dadurch gekennzeichnet, dass durch die schwingfähigen Bodenbereiche (14, 16) beim Tanzen je Bodenbereich (14 bzw. 16) Tanzgeräusche in einer anderen Tonhöhe und/oder Toncharakteristik erzeugbar sind.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Bodenbereiche (14, 16) aus verschiedenen Materialien bestehen.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Bodenbereiche (14, 16) unterschiedlich dick sind.
4. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Bodenbereiche (14, 16) gleiche Dicke aufweisen und dass den Bodenbereichen (14, 16) unterseitig ein mindestens mitschwingendes, schwingungsfähiges System (Resonator 22) zugeordnet ist.
5. Vorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass der Abstand des bzw. der schwingungsfähigen Systeme (Resonator 22) zu den diesen zugeordneten Bodenbereichen (14, 16) veränderbar ist.
6. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Bodenbereiche durch schwingungsfähig voneinander abgekoppelte Bodenplatten (14, 16) gebildet sind.
7. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Tanzboden (10) kreisförmig und in eine Vielzahl von segmentförmigen Bodenplatten (14) unterteilt ist.
8. Vorrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass der Tanzboden (10) eine zentrale, kreisförmige, schwingungsfähige Bodenplatte (16) aufweist, an die die segmentförmigen Bodenplatten (14) angrenzen.
9. Vorrichtung nach Anspruch 2 oder 6, dadurch gekennzeichnet, dass die einzelnen Bodenplatten (14) quadratisch ausgebildet sind und gemeinsam einen rechteckförmigen Tanzboden (12) bilden.
10. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß der Tanzboden mindestens sechseckig ist.
11. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Anzahl der schwingfähigen Bodenplatten (14) mindestens der Anzahl der eine Tonleiter umfassenden Töne entspricht.
12. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Tanzboden (10, 12) bzw. dessen Bodenplatten (14, 16) Bestandteile eines aufstellbaren Podestes bilden.
13. Vorrichtung nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass das Podest gegen ein einteiliges, in den Tanzboden (26) einsetzbares Bodenteil austauschbar ist.
14. Vorrichtung nach Anspruch 11 oder 12, dadurch gekennzeichnet, dass das Podest zerlegbar ist.
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