DE19811999C2 - Vorrichtung für Kunsttanzdarbietungen - Google Patents
Vorrichtung für KunsttanzdarbietungenInfo
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Description
Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung für Kunsttanz
darbietungen mit den Merkmalen des Oberbegriffs des
Anspruchs 1.
Bei der Tanzfläche gemäß DE 34 20 879 A1 ist als mögliche
Ausgestaltung vorgesehen, den Schwingantrieb der Tanzfläche
durch Verändern der Frequenz und/oder der Amplitude zu
beeinflussen. Dadurch soll auf die Wahrnehmung von
Tanzenden bspw. im Zusammenhang mit der Musik und/oder
Lichteffekten eingewirkt werden. Dabei ist aber zu
beachten, dass stets das Schwingungsverhalten sämtlicher
Bodenplatten in gleicher Weise verändert wird und zwar nur
zu dem Zweck, die zwischen den Füßen der Tanzenden und der
Tanzfläche auftretenden Reibungsverhältnisse und
Bewegungsabläufe und nicht Tonhöhen von Tanzgeräuschen in
bestimmten Bereichen der Tanzfläche entsprechend zu
verändern.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, bei
Kunsttanzdarbietungen, wie bspw. Steptanz oder Flamenco in
akustischer Hinsicht völlig neuartige Eindrücke zu
vermitteln.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch eine Vorrichtung
gelöst, die die Merkmale des Anspruchs 1 aufweist.
Die Erfindung bietet somit z. B. Flamenco- oder Steptänzern
die Möglichkeit, ihre Tanzfiguren nicht nur durch
rhythmisches Aufschlagen, Stoßen oder anderer Fußgeräusche
zu gestalten sondern zugleich auch Töne bzw. Tanzgeräusche
in verschiedenen Tonhöhen zu erzeugen, zu wechseln oder
zugleich in bestimmten Tonkombinationen oder Tonfolgen
darzubieten.
Es lässt sich auf diese Weise die Dramatik einer gewählten
Tanzchoreographie durch bewusst ausgewählte Ton bzw.
Klangfolgen besonders eindrucksvoll in Szene setzen.
Die unterschiedlichen Tonhöhen und/oder Toncharakteristiken
und/oder Tonfärbungen lassen sich auf verschiedene Weise
erzielen. Hierzu können die schwingfähigen Bodenbereiche
bspw. aus verschiedenen, einander zugeordneten Materialien
wie Holz, Metall (Blech), Stein, Kunststoff usw. bestehen
und unterschiedlich dick ausgebildet sein. Ebensogut ist es
möglich, die Bodenbereiche in gleicher Dicke vorzusehen,
sofern den Bodenbereichen unterseitig wenigstens ein
mitschwingendes, schwingungsfähiges System als Resonator
zugeordnet wird.
Um hierbei die Tonhöhe verändern zu können, ist in weiterer
Ausgestaltung der Erfindung der Abstand des bzw. der
schwingungsfähigen Systeme zu den diesem zugeordneten
Bodenbereichen veränderbar.
Der Tanzboden kann unterschiedlich gestaltet sein. Für
solistische Darbietungen von Einzeltänzern ist es günstig,
diesen kreisförmig, oder vieleckig z. B. rechteckig, sechs-
oder auch achteckig auszubilden und in eine Vielzahl von
segmentförmigen Bodenplatten zu unterteilen, die
schwingungsmäßig voneinander abgekoppelt sind. Darüber
hinaus ist auch jede andere denk- oder machbare Form
möglich.
Bei einer bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung bilden
der Tanzboden bzw. dessen Bodenplatten Bestandteile eines
als Fußtrommel zu bezeichnenden, aufstellbaren Podestes.
Sofern Tanzdarbietungen durch mehrere Personen zu
bestreiten sind, kann auf Bühnen für jede Person ein
solches Podest Aufstellung finden, wobei diese vorzugsweise
zerlegbar ausgebildet sind.
Es ist aber auch denkbar, solche Podeste in einen
Bühnenboden ebenerdig zu integrieren oder einzeln ortsfest
verlegte Bodenplatten von Bühnenböden so auszubilden und
anzuordnen, dass sich durch sie beim Tanzen Töne erzeugen
lassen.
Im Falle von Bodenplatten weisen diese (z. B. bei
quadratischen Podesten) zweckmäßig quadratische
Umfangsformen auf, wobei sie auch, aneinandergereiht,
gemeinsam einen rechteckförmigen, insbesondere
quadratischen Tanzboden bilden können. Ungeachtet der
gegenseitigen Zuordnung von Bodenplatten, also in
kreisförmiger, sechs-, acht- oder rechteckförmiger
Anordnung, ist es zweckmäßig, wenn deren Anzahl mindestens
der Anzahl der eine Tonleiter umfassenden Töne entspricht,
so dass Tänzer und/oder Tänzerinnen nach Bedarf bzw.
entsprechend einer vorgegebenen Choreographie durch
Platzwechsel auf die entsprechende Bodenplatten einwirken
und dadurch in einer gewünschten Abfolge zu auszuführenden
Tanzfiguren verschiedene Töne erzeugen können.
Die für erwünschte Tonfarben und Einzeltöne einzusetzenden
Bodenplatten können entsprechend der
tänzerisch-musikalischen Notwendigkeiten in Form, Größe,
Material und Anzahl verschieden sein, wobei insbesondere
beim Einsatz mehrerer Podeste für jeweils solistisch
tanzende Personen deren Bodenplatten zur Erzielung eines
Orchestereffects zueinander verschieden abgestimmt sein
können.
In der Zeichnung sind Ausführungsbeispiele
erfindungsgemäßer Vorrichtungen dargestellt. Es zeigen:
Fig. 1 und 2 jeweils eine Draufsicht auf die
Vorrichtungen;
Fig. 3 einen Längsschnitt durch die
Vorrichtung gemäß Fig. 1;
Fig. 4 und 5 weitere in Draufsicht vieleckig
gestaltete Vorrichtungen.
Die in Fig. 1 gezeigte Vorrichtung weist einen
kreisförmigen Tanzboden 10 auf, während die in Fig. 2
gezeigte mit einem rechteckförmigen, vorzugsweise
quadratischen Tanzboden 12 ausgestattet ist.
Beide Tanzböden 10, 12 weisen eine Vielzahl von
schwingfähig angeordneten Bodenbereichen auf, die
vorzugsweise mindestens der Anzahl von Tönen entspricht,
die eine Oktave umfasst.
Beim Ausführungsbeispiel gemäß Fig. 1 bilden diese
deckungsgleich ausgebildete, plattenförmige Bodenbereiche
14, die radial innen vorzugsweise an einen zentralen,
kreisförmigen Bodenbereich 16 anschließen.
Der kreisförmige Tanzboden 10 bildet bspw. den Boden eines
umgekehrten Napfes 18, dessen zylindrischer Mantel mit 20
bezeichnet ist.
Wie aus Fig. 3 ersichtlich ist, bezeichnet 22 einen kreis-
bzw. scheibenförmigen Resonator, der mittels Aufstellfüßen
24 bspw. auf einem Bühnenboden 26 aufruht und der vom
zylindrischen Mantel 20 überfangen ist.
Der zentrale, kreisförmige Bodenbereich 16 ist vorzugsweise
gleichfalls napfartig ausgebildet, wobei deren
zylindrischer Mantel 28 auf dem Resonator 22 abgestützt ist
und hierzu vorzugsweise in eine entsprechende zylindrische
Vertiefung 30 desselben eingreift.
Wie die linke Hälfte der Fig. 3 zeigt, stützt sich der die
segmentförmigen Bodenbereiche 14 aufweisende, umgekehrt
angeordnete Napf 18 mit seinem durch die Bodenbereiche 14
gebildeten Napfboden einerseits im Bereich seines
Außenrandes auf einem auf dem scheibenförmigen Resonator 22
aufruhenden, zylindrischen Tragring 32 und andererseits auf
einer Außenringschulter 34 des zylindrischen Mantels 28 des
zentralen Bodenbereichs 16 ab. Damit übernimmt der
Resonator 22 zugleich die Funktion eines Tragelementes.
Die notwendige Frequenz zur Erzeugung gewünschter Tonhöhen
durch die Bodenbereiche 14 kann auf verschiedene Weise
erzielt werden. Im einfachsten Falle kann dies durch
verschiedene Bodenplatten-Materialien und Abstimmung des
Dickenmaßes der einzelnen Bodenbereiche 14 zueinander
erfolgen, wie dies aus beiden Zeichnungshälften der Fig. 3
ersichtlich ist. In diesem Falle könnte auf die Anordnung
des Resonators 22 verzichtet werden, wenn die zylindrischen
Mäntel 20, 28 unmittelbar auf dem Bühnenboden 26 abgestützt
sein würden.
Auf eine solche Dickenabstimmung kann aber verzichtet
werden, sofern die unterschiedlichen Höhen der beim Tanzen
jeweils in Schwingung zu versetzenden Luftsäulen durch
Auflegen von zu den einzelnen Bodenbereichen 14
deckungsgleich auf den Resonator 22 aufzubringenden,
plattenförmigen Distanzsegmenten 36 bewerkstelligt wird
(siehe rechte Hälfte der Fig. 3).
Es ist außerdem möglich, zur Tonhöhenabstimmung sowohl
unterschiedlich dicke Bodenbereiche 14 als auch den
Resonator 22 und ggf. auf diesen aufzubringende
Distanzelemente 36 vorzusehen.
Schließlich ist es denkbar, jedem Bodenbereich 14 einen
speziellen Resonator zuzuordnen, so dass der Resonator 22
im vorliegenden Falle also insgesamt acht solcher
Resonanzböden umfassen würde.
Jede dieser möglichen Kombination von Elementen
(Bodenbereiche 14, 16, Resonator 22 und Distanzsegment 36)
erlaubt eine exakte Tonhöhenabstimmung der einzelnen,
schwingfähigen Bereiche C-C der Tanzböden 10 bzw. 12 der
Vorrichtung, die in der erläuterten Ausbildung als Fuß
trommel bezeichnet werden kann und für eine solistisch
tanzende Person in einer Durchmesserabmessung von
vorzugsweise ca. 120 cm ausgelegt ist.
Die einzelnen Bodenbereiche 14 sind hierbei
schwingungsmäßig voneinander abgekoppelt; vorzugsweise
jedoch fugenlos miteinander elastisch nachgiebig verbunden.
Zu diesem Zweck kann sowohl deren seitlicher Abstand als
auch stirnseitiger Anschluss an den zentralen Bodenbereich
16 durch ein geeignetes elastomeres Material, wie bspw.
Silikon, überbrückt sein.
Beim Tanzboden 12 gemäß Fig. 2 sind die schwingfähigen
Bodenbereiche 14 rechteckförmig und vorzugsweise
quadratisch mit einer Seitenlänge von vorzugsweise 40 cm
gestaltet. Der Tanzboden 12 ist vorzugsweise quadratisch
ausgelegt, wobei jeweils drei einzelne Bodenbereiche 14
eine Bodenseitenlänge von 120 cm definieren.
Die insgesamt acht einzelnen Bodenbereiche 14 sind
gleichfalls auf die Einzeltöne einer Tonleiter abgestimmt.
In der Mitte dieses Tanzbodens befindet sich, analog zur
Konstruktion gemäß Fig. 1, ein zentraler Bodenbereich 16.
Sowohl die Anordnung als auch Abstimmung der Bodenbereiche
14 und 16 kann grundsätzlich derjenigen der Konstruktion
gemäß Fig. 1 entsprechen. Alternativkonstruktionen bleiben
im Rahmen der Erfindung mit eingeschlossen.
Fig. 4 zeigt einen sechseckig ausgelegten Tanzboden 40,
dessen Bodenbereich 14 trapezförmig sind und ein zentrales,
sechseckiges Innenfeld begrenzen. Dasselbe weist insgesamt
zwei gleichfalls trapezförmige Bodenbereiche 16 und 17 auf,
wobei sämtliche Bodenbereiche gemäß auf einen Ton
beispielsweise der C-Dur Tonleiter abgestimmt sind.
Der Tanzboden 42 der Fig. 5 gleicht im Aufbau
grundsätzlich demjenigen der Fig. 4; er ist jedoch
achteckig ausgelegt und dessen gleichfalls trapezförmigen
Bodenbereiche 14 umschließen einen vorzugsweise nur
einteiligen zentralen, achteckigen Bodenbereich 17. Die
trapezförmigen Bodenbereiche 14 sind gleichfalls auf
jeweils einen Ton einer Tonleiter abgestimmt.
Claims (14)
1. Vorrichtung für Kunsttanzdarbietungen, mit einem
mindestens zwei schwingfähige Bodenbereiche (14, 16)
aufweisenden Tanzboden (10 bzw. 12), dadurch
gekennzeichnet, dass durch die schwingfähigen
Bodenbereiche (14, 16) beim Tanzen je Bodenbereich (14
bzw. 16) Tanzgeräusche in einer anderen Tonhöhe
und/oder Toncharakteristik erzeugbar sind.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
dass die Bodenbereiche (14, 16) aus verschiedenen
Materialien bestehen.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
dass die Bodenbereiche (14, 16) unterschiedlich dick
sind.
4. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
dass die Bodenbereiche (14, 16) gleiche Dicke
aufweisen und dass den Bodenbereichen (14, 16)
unterseitig ein mindestens mitschwingendes,
schwingungsfähiges System (Resonator 22) zugeordnet
ist.
5. Vorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet,
dass der Abstand des bzw. der schwingungsfähigen
Systeme (Resonator 22) zu den diesen zugeordneten
Bodenbereichen (14, 16) veränderbar ist.
6. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, dass die Bodenbereiche durch
schwingungsfähig voneinander abgekoppelte Bodenplatten
(14, 16) gebildet sind.
7. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, dass der Tanzboden (10)
kreisförmig und in eine Vielzahl von segmentförmigen
Bodenplatten (14) unterteilt ist.
8. Vorrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet,
dass der Tanzboden (10) eine zentrale, kreisförmige,
schwingungsfähige Bodenplatte (16) aufweist, an die
die segmentförmigen Bodenplatten (14) angrenzen.
9. Vorrichtung nach Anspruch 2 oder 6, dadurch
gekennzeichnet, dass die einzelnen Bodenplatten (14)
quadratisch ausgebildet sind und gemeinsam einen
rechteckförmigen Tanzboden (12) bilden.
10. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch
gekennzeichnet, daß der Tanzboden mindestens
sechseckig ist.
11. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, dass die Anzahl der
schwingfähigen Bodenplatten (14) mindestens der Anzahl
der eine Tonleiter umfassenden Töne entspricht.
12. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, dass der Tanzboden (10, 12)
bzw. dessen Bodenplatten (14, 16) Bestandteile eines
aufstellbaren Podestes bilden.
13. Vorrichtung nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet,
dass das Podest gegen ein einteiliges, in den
Tanzboden (26) einsetzbares Bodenteil austauschbar
ist.
14. Vorrichtung nach Anspruch 11 oder 12, dadurch
gekennzeichnet, dass das Podest zerlegbar ist.
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| GB0406129D0 (en) * | 2004-03-19 | 2004-04-21 | Worlds Apart Ltd | Apparatus for bouncing |
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1998
- 1998-03-19 DE DE1998111999 patent/DE19811999C2/de not_active Expired - Fee Related
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