DE19810302A1 - Geschwindigkeitsmeßgerät - Google Patents
GeschwindigkeitsmeßgerätInfo
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Abstract
Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Messung der Geschwindigkeit eines Objektes, insbesondere eines Kraftfahrzeuges, und zur Abspeicherung der Geschwindigkeit zusammen mit einem Bild des Objektes, welches folgende Schritte umfaßt: DOLLAR A a) Messen der geschwindigkeit mit einem Radarmeßgerät, DOLLAR A b) Aufnahme eines Bildes von dem Objekt mit einer Kamera und DOLLAR A c) Abspeicherung des Geschwindigkeitsmeßwertes und des aufgenommenen Bildes, sowie vorzugsweise Abspeicherung von Zusatzdaten wie Zeit und Ort der Messung. DOLLAR A Aufgabe der der Erfindung ist es, ein Verfahren zu schaffen, welches einerseits die maschinelle Weiterverarbeitung der aufgenommenen Informationen ermöglicht und andererseits eine Verbesserung bei der Bestimmung des optimalen Meßzeitpunkts ermöglicht. DOLLAR A Diese Aufgabe wird durch die folgenden Schritte gelöst: DOLLAR A d) Digitalisieren der aufgenommenen Bilder in einer elektronischen Datenverarbeitungseinheit und DOLLAR A e) gemeinsames Abspeichern der digitalen Bilddaten mit dem digitalisierten Wert der Objektgeschwindigkeit sowie ggf. mit den digitalisierten Zusatzdaten. DOLLAR A Weiterhin betrifft die Erfindung eine Vorrichtung zur digitalisierten Bild- und Datenerfassung gemäß dem beschriebenen Verfahren.
Description
Die Erfindung betrifft ein Geschwindigkeitsmeßgerät sowie ein Verfahren
zur Messung der Geschwindigkeit eines sich bewegenden Objektes, insbe
sondere eines Kraftfahrzeuges.
Die Erfindung geht aus von einem Verfahren zur Messung der Geschwindig
keit eines sich bewegenden Objektes, insbesondere eines Kraftfahrzeuges,
und zur Abspeicherung der gemessenen Geschwindigkeit zusammen mit dem
Bild des Objektes, welches folgende Schritte umfaßt:
- a) Messen der Geschwindigkeit des Objektes mit einem Radarmeßge rät, welches Radarsignale aussendet und von dem Objekt reflektierte Radarsignale empfängt und auswertet,
- b) Aufnahme eines Bildes von dem Objekt mit einer Kamera und
- c) Abspeicherung des Geschwindigkeitsmeßwertes und des aufgenom menen Bildes, sowie vorzugsweise Abspeicherung von Zusatzdaten wie Zeit und Ort der Messung.
Derartige Geschwindigkeitsmeßverfahren werden mit ortsfesten oder
mobilen Geschwindigkeitsmeßgeräten durchgeführt. Dabei mißt ein Radar
meßgerät unter Berücksichtigung des Dopplereffektes die Geschwindigkeit
eines sich in der Regel annähernden Fahrzeuges, indem es Radarsignale
aussendet und die von dem Objekt reflektierten Radarsignale empfängt und
auswertet. Durch Vergleich der Frequenzen der empfangenen Radarsignale
mit den Frequenzen der ausgesendeten Radarsignalen läßt sich die Fahrzeug
geschwindigkeit bestimmen. Wird eine Fahrzeuggeschwindigkeit festgestellt,
die über einem zulässigen Geschwindigkeitsgrenzwert liegt, so wird die
Aufnahme eines Bildes des Fahrzeugs mit einer Kamera, in der Regel einer
Fotokamera mit belichtbarem Film veranlaßt. Auf dem aufgenommenen Bild
werden die gemessenen Geschwindigkeitswerte sowie in der Regel Zusatz
daten (Ort und Zeit der Messung) eingeblendet und somit zusammen mit dem
Bild abgespeichert.
Der optimale Zeitpunkt für die Bildaufnahme wird ebenfalls anhand der
durch die empfangenen reflektierten Radarsignale bestimmt. Hierzu wird in
der Regel ein Schwellwert der Amplitude des empfangenen Signals festge
legt. Wird dieser Schwellwert überschritten, so wird davon ausgegangen,
daß das Fahrzeug sich in der optimalen Entfernung zu dem Geschwindig
keitsmeßgerät befindet und die Aufnahme veranlaßt.
Die aufgenommenen Informationen (Bild des Fahrzeuges, auf dem Bild
erkennbares Fahrzeugkennzeichen, Geschwindigkeitswerte usw.) liegen in
analoger Form vor und müssen von einem Angestellten des Öffentlichen
Dienstes ausgewertet werden, damit aus diesen Informationen ein Verwar
nungsschreiben an den Halter des Fahrzeuges erstellt werden kann.
Darüber hinaus weist das Verfahren zur Ermittlung des Aufnahmezeitpunk
tes durch die Radarmessung Fehlerquellen auf. Die Amplitude des reflek
tierten Signals hängt nicht nur von dem Abstand des Fahrzeuges, sondern
auch wesentlich von der Ausbildung der Frontfläche des Fahrzeuges ab. Für
unterschiedliche Fahrzeuge ergeben sich so unterschiedliche Abstände, bei
denen der Amplitudenschwellwert erreicht wird. Aufgrund dieser unter
schiedlichen Abstände zu dem Radarmeßgerät, welches in aller Regel
seitlich der Fahrbahn angeordnet ist, ergeben sich weiterhin Abweichungen
des Winkels zwischen der Fahrtrichtung und der Verbindungslinie von dem
Geschwindigkeitsmeßgerät zu dem Fahrzeug. Diese Winkelfehler können
erhebliche Fehler in dem ermittelten Geschwindigkeitswert hervorrufen. Aus
diesem Grund muß bei den heute verwendeten Geschwindigkeitsmeßgeräten
immer ein Toleranzbereich berücksichtigt werden und der gemessene
Geschwindigkeitswert um diesen Toleranzwert reduziert werden, um einen
sicheren, als gerichtlichen Beweis anerkannten Meßwert zu erhalten.
Aufgabe der Erfindung ist es, ein Verfahren und eine Vorrichtung zu
schaffen, welche einerseits die maschinelle Weiterverarbeitung der aufge
nommenen Informationen (Bilder und Geschwindigkeitswerte) ermöglicht
und andererseits eine Verbesserung bei der Bestimmung des optimalen
Meßzeitpunkts ermöglicht.
Diese Aufgabe wird in bezug auf das Verfahren durch die folgenden Schritte
gelöst:
- a) Digitalisieren der aufgenommenen Bilder in einer elektronischen Datenverarbeitungseinheit und
- b) gemeinsames Abspeichern der digitalen Bilddaten mit dem digita lisierten Wert der gemessenen Objektgeschwindigkeit sowie ggf. mit den digitalisierten Zusatzdaten.
Durch das Digitalisieren der aufgenommenen Bilder und der digitalen
Abspeicherung der Bilddaten zusammen mit digitalisierten Werten der
Geschwindigkeit und der ggf. erforderlichen Zusatzdaten liegen die aufge
nommenen Informationen in maschinenlesbarer Form vor. Wie weiter unten
beschrieben, ergeben sich hieraus vielfältige Möglichkeiten zur automati
schen Weiterverarbeitung der Daten, welche das automatische Erstellen der
Verwarnungsschreiben an den Halter ermöglichen und welche eine höhere
Zuverlässigkeit und bessere gerichtliche Verwertbarkeit der aufgenommenen
Daten und Informationen ermöglichen.
Aus der Videotechnik sind bereits digitale Video-Aufnahmekameras bekannt,
welche einerseits den erforderlichen elektronischen Bildaufnahmesensor
(CCD-Bildsensor) aufweisen und andererseits eine elektronische Datenverar
beitungseinheit (CPU und dazugehörige Speichereinheiten mit der erforderli
chen Software) zur Verarbeitung der Bilddaten umfassen. Derartige Kameras
können bei Anpassung der Software in Verbindung mit den bekannten
Radarmeßvorrichtungen zur Durchführung des erfindungsgemäßen Verfah
rens verwendet werden.
Zur Bestimmung des optimalen Zeitpunktes der Aufnähme des Beweisbildes
sowie des Geschwindigkeitsmeßwertes werden die aufgenommenen digitalen
Bilddaten kontinuierlich analysiert. Diese Analyse kann mit einer geeigneten
Bildverarbeitungs-Software in der elektronischen Datenverarbeitungseinheit
durchgeführt werden. Durch die Analyse der Bilddaten läßt sich der Zeit
punkt ermitteln, in dem sich ein Fahrzeug in der optimalen Position zur
Durchführung der Geschwindigkeitsmessung und zur Aufnahme eines
scharfen Bildes befindet. Die optische Achse der Kamera sollte auf diesen
optimalen Aufnahmeort gerichtet sein. Das Fahrzeug erreicht den optimalen
Aufnahmepunkt, wenn es in der Mitte des aufgenommenen Bildes ist. Dieser
Zeitpunkt läßt sich durch die digitale Bildauswertung ermitteln, indem
festgestellt wird, ob sich die Fahrzeugfrontfläche in der Mitte des aufge
nommenen Bildes befindet. Wird dieser Zustand festgestellt ermittelt, so
gibt die elektronische Datenverarbeitung ein Triggersignal ab, welches die
Abspeicherung der aufgenommenen Bilddaten in Verbindung mit dem
digitalen Geschwindigkeitswert und den ggf. abzuspeichernden Zusatzdaten
bewirkt.
Da die Verbindungslinie zwischen dem Geschwindigkeitsmeßgerät und dem
Fahrzeug bei Auslösung der Aufnahme in dem optimalen Bereich immer den
gleichen Winkel zur Fahrtrichtung (welche parallel zur Längserstreckung der
Fahrbahn liegt) hat, sind durch das erfindungsgemäße Verfahren zur Auslö
sung der Aufnahme Meßfehler weitgehend ausgeschlossen.
Gleichzeitig kann wie bei den bekannten Geschwindigkeitsmeßgeräten der
gemessene Geschwindigkeitswert mit einem festgelegten Geschwindigkeits
grenzwert verglichen werden. Eine Abspeicherung des aufgenommenen Bilds
in Verbindung mit den anderen digitalen Daten erfolgt nur dann, wenn der
Geschwindigkeitsgrenzwert erheblich überschritten wird.
Schließlich kann durch die digitale Bildverarbeitung ermittelt werden, ob
nur das zentrale Fahrzeug oder weitere Fahrzeuge im Aufnahmebereich und
damit im Meßbereich der Radarmeßvorrichtung anwesend ist. In verschiede
nen Ländern ist eine Geschwindigkeitsmessung dann nicht als Beweismittel
zulässig, wenn sich im Meßbereich mehrere Fahrzeuge befinden, da die
Möglichkeit nicht ausgeschlossen ist, daß die Geschwindigkeit des zweiten
Fahrzeuges gemessen wird. Aus diesem Grund kann mit Hilfe der digitalen
Bilddaten eine Abspeicherung von Messungen, die nicht als Beweismittel
zugelassen sind, vermieden werden.
Weiterhin kann mittels einer Bildverarbeitungs-Software auf dem aufge
nommenen digitalisierten Bild eines Kraftfahrzeuges das Nummernschild
identifiziert und dessen alphanumerische Zeichen ermittelt werden. Derarti
ge Buchstaben-Erkennungsprogramme (Optical Character Recognition-
Software) werden bereits für unterschiedliche Einsatzzwecke verwendet.
Dieses automatische Lesen der Nummernschilder kann entweder am Ort der
Aufnahme durch die elektronische Datenverarbeitungseinheit des Geschwin
digkeitsmeßgerätes oder "Off-Line" später durch Auswertung der aufge
nommenen Bilddaten erfolgen.
Zur automatischen Erzeugung eines Verwarnungsschreibens müssen die
abgespeicherten Daten an einen Zentral-Computer weitergeleitet werden.
Dieses kann mit beliebigen Datenübertragungsvorrichtungen erfolgen.
Beispielsweise können die Daten von dem Geschwindigkeitsmeßgerät auf
transportierbare Datenspeicher (Disketten oder Magnetbänder) gespeichert
werden. Alternativ können die Daten über ein Datennetz oder über eine
Funkverbindung zu einem Zentral-Computer digital übertragen werden.
In dem Zentral-Computer sind die alphanumerischen Zeichen aller z. B. in
einem Land registrierter Kraftfahrzeuge in Datensätzen abgespeichert,
welche zusätzlich den Namen und die Adressen der Halter der Kraftfahrzeu
ge umfassen. Anhand der ermittelten alphanumerischen Zeichen des Num
mernschilds kann der Zentral-Computer den Halter des Kraftfahrzeugs
ermitteln und ein Verwarnungsschreiben zusammenstellen, welches die
Anschrift des Halters sowie die digitalen Meßwerte (Geschwindigkeit, Ort
und Uhrzeit und Datum der Messung und ggf. einen Ausdruck des aufge
nommenen Bildes) umfaßt. Nach dem erfindungsgemäßen Verfahren ist es
also möglich, mit Hilfe des Geschwindigkeitsmeßgerätes mit digitaler Bild-
und Meßwerterfassung automatisch ein vollständiges Abmahnschreiben zu
erstellen, welches alle relevanten Informationen für die behördliche Verfol
gung einer Geschwindigkeitsübertretung umfaßt.
Das zur Durchführung des erfindungsgemäßen Verfahrens erforderliche
Geschwindigkeitsmeßgerät weist wie die bekannten Geschwindigkeitsmeßge
räte einen Sender und einen Empfänger für Radarsignale auf, welche mit
einer Auswerteeinheit zur Ermittlung der Geschwindigkeit eines die Radar
signale reflektierenden Objektes (Kraftfahrzeuges) verbunden sind. Zusätz
lich ist eine Kamera zur Aufnahme eines Bildes von dem Kraftfahrzeug
vorhanden.
Zur Lösung der erfindungsgemäßen Aufgabe der Ermöglichung der automa
tischen Datenverarbeitung und Optimierung des Aufnahmevorgangs muß die
Kamera einen elektronischen Bildaufnahmesensor aufweisen, der mit einer
elektronischen Datenverarbeitungseinheit zur Digitalisierung und Verarbei
tung der aufgenommenen Bilddaten gekoppelt ist. Die Auswerteeinheit und
die Datenverarbeitungseinheit sind mit einer Speichervorrichtung verbunden,
in der die von der Auswerteeinheit ermittelten Geschwindigkeitswerte und
die von der Kamera aufgenommenen Bilddaten gemeinsam in digitaler Form
abgespeichert werden.
Vorzugsweise werden Zusatzdaten (Uhrzeit, Datum und Ort der Geschwin
digkeitsmessung) ebenfalls in digitaler Form gemeinsam mit den anderen
Daten abgespeichert.
Der elektronische Bildaufnahmesensor ist aller Regel ein CCD-Sensor.
Vorzugsweise ist die Datenverarbeitungseinheit der Kamera und/oder die
Auswerteeinheit der Radarmeßvorrichtung über eine digitale Datenverbin
dung wie eine Datenleitung oder Funkvorrichtungen (Sender/Empfänger) zur
Übermittlung digitaler Daten mit einem Zentral-Computer verbunden. Hier
sind - wie oben erwähnt - die den Nummernschildern der Kraftfahrzeuge
zugeordneten Daten abgespeichert, welche die automatische Erstellung der
Verwarnungsschreiben ermöglicht.
Weitere Vorzüge und Merkmale der Erfindung ergeben sich aus den Un
teransprüchen und der nachfolgenden Zeichnungsbeschreibung. Die Zeich
nungen zeigen in:
Fig. 1 eine Draufsicht auf eine Fahrbahn mit einer Geschwindigkeitsmeßvor
richtung und einem Fahrzeug,
Fig. 2 eine schematische Darstellung der unterschiedlichen Komponenten der
erfindungsgemäßen Geschwindigkeitsmeßvorrichtung.
In Fig. 1 ist eine Fahrbahn 1 zu erkennen, auf der sich ein Fahrzeug 2 mit
der Geschwindigkeit V fortbewegt. Am Fahrbahnrand ist eine Geschwindig
keitsmeßvorrichtung 3 angeordnet, deren schematischer Aufbau sich aus der
Fig. 2 ergibt.
Wie aus dem Stand der Technik bekannt, verfügt die Geschwindigkeitsmeß
vorrichtung 3 über einen Radarsender/Empfänger 4, der Radargeschwindig
keitssmessungen und -abstandsmessungen ermöglicht. Zur Auswertung der
Radarsignale ist der Sender und der Empfänger mit einer elektronischen
Auswerteeinheit 5 verbunden. Weiterhin umfaßt das erfindungsgemäße
Geschwindigkeitsmeßgerät eine Kamera 6, welche über einen CCD-
Bildsensor verfügt. Die von der Kamera aufgenommenen elektronischen
Bilddaten werden durch einen Analog/Digital-Wandler (A/D-Wandler 7) in
digitale Bildsignale umgewandelt und an eine EDV-Einheit 8 zur Bilddaten
verarbeitung weitergeleitet. Die EDV-Einheit 8 ist mit der Auswerte-Einheit
5 der Radarmeßvorrichtung verbunden.
Ferner verfügt das erfindungsgemäße Geschwindigkeitsmeßgerät über einen
Datenspeicher 9 zur Abspeicherung der aufgenommenen Bild- und Ge
schwindigkeitsdaten. Weiterhin ist in einem digitalen Bauteil, vorzugsweise
der EDV-Einheit, eine Uhr angeordnet, welche es erlaubt, das Datum und
die Uhrzeit eines Meßvorganges festzuhalten. Schließlich kann in dem
Datenspeicher auch der Ort der Geschwindigkeitsmeßvorrichtung entweder
fest eingespeichert oder überschreibbar abgelegt sein, so daß die Ortsangabe
bei einer Änderung des Einsatzortes der Geschwindigkeitsmeßvorrichtung
geändert werden kann.
Weiterhin verfügt die erfindungsgemäße Geschwindigkeitsmeßvorrichtung
über eine Datenübertragungs-Einheit 10, mit der die abgespeicherten Daten
zu einem Zentral-Computer 11 übertragen werden können. Die Daten
können entweder über transportable Speichermedien (Disketten, Magnetbän
der) übertragen werden. In diesem Fall ist die Datenübertragungs-Einheit ein
Disketten- oder Magnetbandlaufwerk. Vorzugsweise ist die Datenübertra
gungs-Einheit 10 über eine Datenleitung oder über eine Funkstrecke direkt
mit dem Zentral-Computer verbunden, damit die Daten ohne physischen
Transport eines Datenträgers übertragen werden können.
In der Fig. 1 ist erkennbar, daß die Radarkeule 12, d. h. das Feld, in dem
Radarmessungen möglich sind, eine gewisse elliptische Ausdehnung auf
weist. Je nach Meßort innerhalb der Radarkeule 12 variiert der Winkel
zwischen der Geschwindigkeit V und der Verbindungslinie zwischen dem
Geschwindigkeitsmeßgerät 3 und dem Fahrzeug 2. Eine optimale Messung
kann nur erfolgen, wenn das Fahrzeug dann erfaßt wird, wenn sich seine
Mitte auf der Mittellinie M der Radarkeule 12 befindet, welche mit der
optischen Achse der Kamera 6 übereinstimmt. In diesem Moment liegt der in
Fig. 1 eingezeichnete Winkel α vor. Dies läßt sich - wie oben beschrieben -
dadurch erzielen, daß die Aufnahme dann ausgelöst wird, wenn durch die
Bilddatenauswertung eine mittige Erfassung des Fahrzeuges 2 durch die
Kamera 6 festgestellt wird.
1
Fahrbahn
2
Fahrzeug
3
Geschwindigkeitsmeßvorrichtung
4
Radar-Sender/Empfänger
SAuswerteeinheit
SAuswerteeinheit
6
Kamera
7
A/D-Wandler
8
EDV-Einheit
9
Datenspeicher
10
Datenübertragungs-Einheit
11
Zentral-Computer
12
Radarkeule
MMittellinie
VFahrzeuggeschwindigkeit
αWinkel
MMittellinie
VFahrzeuggeschwindigkeit
αWinkel
Claims (9)
1. Verfahren zur Messung der Geschwindigkeit eines sich bewegenden
Objektes, insbesondere eines Kraftfahrzeuges, und zur Abspeicherung der
gemessenen Geschwindigkeit zusammen mit einem Bild des Objektes,
welches folgende Schritte umfaßt:
- a) Messen der Geschwindigkeit des Objektes mit einem Radarmeßge rät, welches Radarsignale aussendet und von dem Objekt reflektierte Radarsignale empfängt und auswertet,
- b) Aufnahme eines Bildes von dem Objekt mit einer Kamera und
- c) Abspeicherung des Geschwindigkeitsmeßwertes und des aufgenom menen Bildes, sowie vorzugsweise Abspeicherung von Zusatzdaten wie Zeit und Ort der Messung, gekennzeichnet durch die folgenden Schritte:
- d) Digitalisieren der aufgenommenen Bilder in einer elektronischen Datenverarbeitungseinheit und
- e) gemeinsames Abspeichern der digitalen Bilddaten mit dem digitali sierten Wert der gemessenen Objektgeschwindigkeit sowie gegebe nenfalls mit den digitalisierten Zusatzdaten.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die digitalen
Bilddaten zur Ermittlung der Position des Objektes in der elektronischen
Datenverarbeitungseinheit ausgewertet werden und bei Ermittlung der
optimalen Objektposition ein Triggersignal abgegeben wird, welches die
Abspeicherung der digitalen Bilddaten mit dem digitalen Geschwindigkeits
wert und ggf. den Zusatzdaten bewirkt.
3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß der
Wert der gemessenen Geschwindigkeit mit dem zulässigen Geschwindig
keitsgrenzwert verglichen und die Abspeicherung verhindert wird, falls
dieser Grenzwert nicht erheblich überschritten wird.
4. Verfahren nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekenn
zeichnet, daß bei der Aufnahme des Bildes eines Kraftfahrzeuges in der
elektronischen Datenverarbeitungseinheit mittels einer digitalen Bildverar
beitungs-Software ermittelt wird, ob weitere Kraftfahrzeuge in dem Bild
vorhanden sind, und daß die Abspeicherung der Daten verhindert wird, falls
weitere Kraftfahrzeuge vorhanden sind.
5. Verfahren nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekenn
zeichnet, daß mittels einer Bildverarbeitungs-Software auf dem aufgenom
menen digitalisierten Bild eines Kraftfahrzeuges das Nummernschild des
Kraftfahrzeuges identifiziert und dessen alphanumerische Zeichen ermittelt
werden und gemeinsam mit den Bilddaten, den Geschwindigkeitsdaten und
ggf. den Zusatzdaten abgespeichert wird.
6. Verfahren nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß die abge
speicherten Daten über eine Datenübertragungsvorrichtung an einen Zen
tralcomputer weitergeleitet werden, in dessen Datenspeicher die alphanume
rischen Zeichen der Nummernschilder registrierter Kraftfahrzeuge zusam
men mit den Namen und Adressen der Halter dieser Kraftfahrzeuge abge
speichert sind, und daß durch den Zentralcomputer ein an die Adresse des
Halters gerichtetes Verwarnungsschreiben erstellt und über einen mit dem
Zentralcomputer verbundenen Drucker ausgedruckt wird, in dem die
übertragenen Geschwindigkeitsdaten und, falls erforderlich, Bilddaten und
Zusatzdaten wiedergegeben sind.
7. Geschwindigkeitsmeßgerät mit einem Sender und einem Empfänger für
Radarsignale, einer Auswerteeinheit zur Ermittlung der Geschwindigkeit
eines die Radarsignale reflektierenden Objektes, insbesondere eines Kraft
fahrzeuges, und mit einer Kamera zur Aufnahme eines Bildes von dem die
Radarsignale reflektierenden Objekt, dadurch gekennzeichnet, daß die
Kamera einen elektronischen Bildaufnahmesensor aufweist, der mit einer
elektronischen Datenverarbeitungseinheit zur Digitalisierung und Verarbei
tung der aufgenommenen Bilddaten gekoppelt ist und daß die Auswerteein
heit und die Datenverarbeitungseinheit mit einer Speichervorrichtung
verbunden sind, in der die von der Auswerteeinheit ermittelten Geschwin
digkeitswerte und die von der Kamera aufgenommenen Bilddaten gemeinsam
in digitaler Form abgespeichert werden, wobei vorzugsweise Zusatzdaten,
insbesondere die einer Zeitmeßvorrichtung entnommene Uhrzeit, digital
abgespeichert werden.
8. Geschwindigkeitsmeßgerät nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet,
daß der elektronische Bildaufnahmesensor ein CCD-Sensor ist.
9. Geschwindigkeitsmeßgerät nach Anspruch 7 oder 8, dadurch gekenn
zeichnet, daß die Datenverarbeitungseinheit der Kamera und/oder die
Auswerteeinheit über eine digitale Datenverbindung wie Datenleitungen oder
Funknetze mit einem Zentralcomputer verbunden sind, in dessen Datenspei
cher die Nummernschilder registrierter Kraftfahrzeuge sowie die Namen und
Adressen der Halter dieser Kraftfahrzeuge abgespeichert sind.
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| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
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| DE1998110302 DE19810302A1 (de) | 1998-03-10 | 1998-03-10 | Geschwindigkeitsmeßgerät |
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Family
ID=7860373
Family Applications (1)
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|---|---|---|---|
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Country Status (3)
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